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Objektbeschreibung Bei dem Gebäude Hauptstraße 337 in 79576 Weil am Rhein, handelt es sich um ein zweigeschossiges Gebäude, welches sich auf dem Gelände der Einkaufinsel Weil am Rhein befindet und direkt mit dem Untergeschoss an die Tiefgarage (Einfahrt) / an das Einkaufzentrum angrenzt. Das Erdgeschoss wird zukünftig den Gastronomiebereich für asiatisches Essen, einen inneren Sitz-/ Speisebereich für 195 Gäste beherbergen. Zusätzlich werden sich auf der Terasse 154 Sitzplätze mit Tischen befinden. Weiterhin werden sich im Erdgeschoss noch die Sanitärräume, die Küche, eine Spülküche, ein Entsorgungsbereich, ein Aufzug, sowie 2 Treppen-/ Räume mit Verbindung in den Keller befinden. Die Außenfassade soll zu größeren Teilen aus Glas bestehen und umfasst das Erdgeschoss mit ca. 500m2.
Das Untergeschoss dient vorrangig als Lager und Kühl-/ Technikbereich mit Sanitärräumen, Umkleiden und einem Aufenthaltsraum für die Mitarbeiter sowie einem Büro. Ebenfalls untergebracht ist hier der untere Anschluss des Aufzuges und die 2 Treppen-/ Räume. Die Grundfläche des Untergeschosses beträgt ca. 180m2.
Objektbeschreibung
05 Trockenbau- und Brandschutzarbeiten
05
Trockenbau- und Brandschutzarbeiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Trockenbauarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil
C, insbesondere ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten,
und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend
genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der
Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von
Kalkulation und Arbeitsausführung:
AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.,
BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB,
BAKT: Bundesarbeitskreis Trockenbau,
BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V.,
BVS: Bundesverband Systemböden e. V.,
DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.,
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e. V.,
SAF: Fachverband der Stuckateure für Ausbau und
Fassade,
VdS Schadenverhütung GmbH.
2 Vorleistung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem
Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und
Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert
den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben,
aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen,
Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen
Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen
Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen
Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen
rechtzeitig
vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten
Leistungen hinzuweisen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt
werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich
der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach
Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands
zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar.
Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG
rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines
Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen
baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd
sind alle eventuellen
bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge,
Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien,
Unterstützungen, Tragrüstungen, Lehren etc. integraler
Leistungsbestandteil des AN und werden nicht
gesondert vergütet, soweit nicht in
Leistungspositionen ausdrücklich abweichend
beschrieben.
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente
oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und
rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG
Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des
Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der
Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen
Leistungen
enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche
Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen
zu erfüllen.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und
Montageplanung für alle Anschlüsse, Abschlüsse und
Deckenkonstruktionen zu erstellen und dem AG vor
Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN
sind u. a.:
Prüfung und Berücksichtigung der voraussichtlichen
Trocknungszeiten im Hinblick auf den Bauzeitenplan,
Durchbrüche in Wänden und Decken mit Anforderungen an
Brand- und Schallschutz,
rechtzeitig vor Ausführungsbeginn Überprüfung der
bauseitigen Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für
die eigene Leistung in Bezug auf Haftzugfestigkeit bei
Erfordernis,
Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-,
wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art,
Fugen,
Überprüfung der tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf
das gesamte Ausbausystem,
Prüfung der AG-seitigen Planung auf Anordnung von
Streiflichtquellen.
Unverzüglich nach Auftragserteilung sieht der AN die
TGA- und die ELT-Fachplanung sowie ggf. das
BS-Konzept unaufgefordert ein. Der AN fordert von den
Gewerken ELT, TGA und Innentüren unaufgefordert die
Einbauanleitungen für jegliche Einbauteile,
Schottungen, BS-Klappen und Türelemente an, um diese im
Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung zu sichten
und geeignete Einbausituationen als Vorleistung für
die anderen Gewerke erstellen zu können. Der AN legt
unaufgefordert Montagepläne vor, die - in Abstimmung
auf die von den TGA-Gewerken durchzuführenden Medien
und deren Einbaubedingungen aus
Brandschutzanforderungen - die genaue Lage der
Tragprofile der Unterkonstruktion erkennen lassen.
Sämtliche Oberwände bzw. Wandschotts oberhalb
flurquerender Türen sind detailliert in ihrer
Medienbelegung
und Unterkonstruktionsausbildung vom AN rechtzeitig
vor Beginn der Arbeiten und in Abstimmung auf die
TGA-Gewerke zu planen.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Ausführung
3.1.1 Allgemeine Grundlagen zur Kalkulation
Der nutzungsbezogene Mindestschallschutz gemäß VDI ist
einzuhalten, weiterhin prinzipiell erhöhter
Schallschutz nach DIN 4109.
Sind Befestigungen von Bauteilen an Vorsatzschalen
erforderlich, hat der AN dafür zu sorgen, dass
verdeckte
Rohre und Leitungen nicht beschädigt werden.
Für die Beplankung sind, soweit nicht anders
beschrieben, Platten mit mindestens 12,5 mm Dicke und
einer
möglichst festen Oberfläche zu verwenden. Beplankungen
unter Fliesen- und Plattenbelägen sind mindestens
2-lg. auszuführen.
Mit dem AG ist Rücksprache zu halten, ob Türen im
Endzustand eingebaut werden können. Der AN hat zu
klären ob, bedingt durch den Bauablauf, eine
Zwischenlagerung der Türblätter erforderlich ist bzw.
das
Anbringen von provisorischen Öffnungsbeschlägen mit
anschließendem Gangbarmachen der Türen erforderlich
ist.
Sämtliche Revisionsöffnungen sind mit
Aluminium-Rahmenkonstruktionen mit Gipsplatteneinlage
auszuführen,
soweit nicht detailliert abweichend beschrieben.
3.1.2 Produkte
Für die Konstruktion sind die Zulassungen und
Prüfbescheide sowie die Richt- und Systemzeichnungen
des
jeweilig gewählten Herstellers maßgebend. Dabei ist
das System zu bevorzugen, welches bei gleicher
Wanddicke die höchsten Schalldämmwerte erreicht und
die anderen bauphysikalischen Anforderungen
ausreichend abdeckt. Für das vom AN zur Ausführung
vorgesehene Herstellersystem ist rechtzeitig vor
Ausführung die Zustimmung vom AG einzuholen.
In Feucht- und Kellerräumen sind mindestens
feuchtraumgeeignete hydrophobierte Gipsplatten (GKBI)
einzubauen. Dies gilt auch für die untere Lage bei
doppellagigen Beplankungen. Geschnittene Kanten
imprägnierter Platten sind nachzuimprägnieren.
Der Einbau von Gips- oder Gipskartonbauplatten
(Gewerbebereiche, Schwimmbad- und Sporthallenduschen
etc.) - auch hydrophobierter Platten - in
feuchtigkeitsgefährdeten, hochbeanspruchten Bereichen
ist untersagt.
Gegebenenfalls weist der AN den AG hierauf gesondert
hin, wenn der AG für solche Bereiche gipshaltige
Werkstoffe vorgesehen hat.
3.1.3 Anschlüsse, Durchdringungen, Fugen
Anschlüsse an thermisch beanspruchte Bauteile bzw.
Einbauteile sind beweglich auszubilden. Anschlüsse an
angrenzende Bauteile sind, sofern in den Unterlagen
nicht anders beschrieben oder angegeben, stumpf
auszuführen. Haarfugen sind zulässig.
Werden Flächendichtungen in Ausnahmefällen von
Befestigungselementen durchdrungen, sind diese
ebenfalls
abzudichten. Hierfür sind Formteile aus dem
verwendeten Abdichtungssystem zu verwenden, die
geeignet sind
für die Verwendung zusammen mit der Flächendichtung.
Querschnittsschwächungen bzw. -veränderungen von
Bauteilen (Dehnfugen, unterschnittene Sockel etc.) sind
stets mit der gleichen Anzahl von Beplankungslagen
auszuführen wie nebenliegende Wandflächen.
Im Übergang von verschiedenen Flächen (z. B.
Dach-Wand), beim Anschluss an andere Bauteile oder
-elemente sowie bei Wandanschlüssen sind stets
Trennfugen mit Abschlussprofilen zu erstellen. Diese
sind
anschließend dauerelastisch, abreißsicher und
überstreichfähig zu verfugen.
Alle Deckenanschlüsse (an Stützen, Außen- und
Innenwände sowie Trennwände) sind so auszuführen, dass
alle Bauteilanforderungen gewährleistet werden. Die zu
erwartenden Bewegungen der Wände und der Decken
müssen ohne Beeinträchtigung möglich sein.
Elastisch verschlossene Fugen sind grundsätzlich zu
hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden.
Als
Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende
Materialien zu verwenden.
Anschlüsse zwischen Unterkante Rohbaukonstruktion und
Oberkante Wand sind entsprechend den möglichen
Verformungen unter Berücksichtigung der
bauphysikalischen Anforderungen als Gleitanschlüsse
gemäß
Herstellerangaben auszubilden.
Bei Rohr-/Kanaldurchführungen etc. durch Wände im
unmittelbaren Bereich von Gleitanschlüssen sind mittels
vierseitiger Auswechslungen die gleitenden
Deckenanschlüsse um den Durchbruch herumzuführen.
3.1.4 Unterkonstruktion - allgemein
Für Nassraumbereiche mit hoher
Feuchtigkeitsbeanspruchung sind als
Metallunterkonstruktion verzinkte und
korrosionsgeschützte Stahlblechprofile sowie
korrosionsgeschützte Befestigungsmittel zu verwenden.
Zargenaussteifungsprofile müssen so ausgeführt werden,
dass die Bauwerksbewegungen bei größeren
Deckendurchbiegungen aufgenommen werden können (z. B.
durch Teleskopanschlüsse oder Anschlusswinkel
mit ausreichender Federwirkung).
Die Unterkonstruktionen für demontable Systeme müssen
in jeder Lage gegen seitliches Verschieben gesichert
sein. Auch beim Entfernen einer ganzen Plattenreihe
darf sich die Unterkonstruktion nicht verschieben.
Dabei
darf die Zugänglichkeit, soweit es erforderlich ist,
zum Deckenhohlraum und der darin liegenden technischen
Teile nicht beeinträchtigt werden. Im Bereich von
Türen oder ähnlichen Teilen, durch die die Decke
seitlich in
horizontaler oder anderer Richtung beansprucht werden
könnte, sind zusätzliche Diagonalaussteifungen
einzubauen.
Wasserführende Rohrleitungen in Trockenbauschächten
benötigen im Allgemeinen spezielle
Unterkonstruktionen für mehrfache Befestigung über die
Geschosshöhe, Befestigungen lediglich an
Standard-Trockenbauprofielen sind in der Regel nicht
ausreichend. Der Unternehmer meldet beim AG
Bedenken an, wenn er feststellt, dass
Installationstrassen zur Lastabtragung an von ihm
errichteten
Trockenbaukonstruktionen befestigt werden.
3.1.5 Spachtelung, Oberflächen
Der AN prüft vor Ausführung von oberflächensichtig
verbleibenden Arbeiten, ob in der späteren Nutzung
Streiflicht entstehen kann oder künstliche Beleuchtung
geplant ist. In diesem Fall sind Oberflächen nach Q4
streiflichttauglich herzustellen. Die Versorgung der
Streiflichtquellen während der Ausführung erfolgt
durch den
AN.
Ist für einen Raum Gussasphalt als Bodenaufbau
vorgesehen, dürfen Spachtelarbeiten erst im Anschluss
daran
durchgeführt werden. Es ist zu vermeiden, dass
gespachtelte Flächen mit Warmluft beaufschlagt werden.
Sichtbare Stoßfugen umlaufender Bekleidungen sind auf
Gehrung herzustellen, soweit nicht produktspezifisch
eine andere Ausführung vorgesehen ist.
Elastische Verfugungen sind grundsätzlich mit
überstreichbarem Material auszuführen.
Die Ausführung der Innenecken von Wänden, die
erkennbar nur vliesarmiert und/oder gestrichen werden,
erfolgt
stets mit Inneneckformteilen.
Der AN erkundet unaufgefordert, welche Wandoberflächen
vom Folgegewerk mit Fliesen belegt werden, und
spachtelt in diesen Bereichen die Oberfläche lediglich
in Qualität Q1 mit 10 cm breit verspachtelten Fugen zur
späteren Aufnahme von Fliesenbelägen.
3.1.6 Beplankung
An Türen ist die Beplankung im Sturzbereich mit
ausgeklinktem Anschnitt auszuführen (Beplankungsfuge
verläuft nicht in einer Flucht mit der Türzarge).
Alle sichtbaren Innen- und Außenecken sind, sofern
nicht anders beschrieben, mit GK-Formteilen
auszuführen.
Bereiche mit hoher Feuchtebeanspruchung müssen mit
feuchtigkeitsunempfindlichen, zementgebundenen
Platten in allen Beplankungslagen beplankt werden.
Dies betrifft insbesondere alle nicht häuslichen
Nassbereiche und gewerblichen Nassbereiche. Die Stöße
dieser Platten sind zu verkleben, um die
Anforderungen an feuchtigkeitsunempfindliche
Untergründe zu erfüllen.
3.1.7 Brandschutz
Die Einbauanleitungen aller von Drittgewerken
verbauten Produkte, die in Trockenbaukonstruktionen
liegen oder
diese tangieren, sind vom AN selbsttätig bei dem AG
abzufordern, um die für diese Produkte erforderlichen
Einbausituationen erstellen zu können (so
beispielsweise die Einbauanleitungen von
Brandschutzklappen, damit
der AN die verstärkten Profile, die Laibung und den
umlaufenden Spalt um die Klappen maßhaltig und
zulassungsgerecht herstellen kann).
Trockenbauwände mit Schall- oder
Brandschutzanforderungen sind in mindestens 150 mm
Wandstärke
auszuführen, sofern Lichtschalter und Steckdosen in
der Wand vorgesehen sind, um die erforderlichen Brand-
und Schallschutzanforderungen auch im Bodenbereich
hinter Hohlwanddosen herstellen zu können.
Sind in der Planung des AG Wände mit Brand- oder
Schallschutzanforderungen in geringer Wandstärke als
150
mm vorgesehen, so meldet der AN hiergegen Bedenken an.
Öffnungen für Schalter- und Abzweigdosen sind
entsprechend den Elektroinstallationsplänen bzw. nach
Angabe
des Elektrikers herzustellen. Bei
Trennwandkonstruktionen mit Brandbeanspruchungen sind
die Elektrodosen in
Gips einzubetten oder rückseitig abgekoffert oder
mittels zugelassener Hohlwanddosen auszuführen.
Keinesfalls sind sich gegenüberliegende Elektrodosen
zulässig ohne Hinterfüllung mit Mineralwolle oder
Gipsmörtel.
Durchführungen durch brand- oder
schallschutzqualifzierte Trockenbauwände sind stets
mit Auslaibung aus
Blech und Beplankung entsprechend dem Hauptbauteil im
Laibungsbereich auszuführen.
Werden Brandschutzklappen in Trockenbauwände
eingebaut, so hat der AN nach Ausführung der ersten
BS-Klappe die Zustimmung des RLT-Prüfingenieurs zur
getätigten Ausführung einzuholen. Erst nach dessen
Zustimmung sind weitere BS-Klappen im Trockenbau
einzubauen.
Dem AN obliegt eine hohe Verantwortung durch das
Verschließen/Verdecken von Brandschottungen.
Demzufolge darf der AN Trockenbaukonstruktionen mit
horizontalen Brandschottungen in Geschossdecken,
unabhängig von jeglicher AG-seitiger Freigabe zum
Schließen von Schächten und Vorwänden, nur dann
erfolgen, wenn die Geschossdeckendurchtritte
brandschutztechnisch qualifiziert verschlossen wurden.
Ist dies
trotz Aufforderung an den AN, die entsprechenden
Trockenbaukonstruktionen zu schließen nicht erfolgt, so
meldet der AN Bedenken beim AG gegen die Bauausführung
an und stellt die diesbezüglichen Leistungen bis
zur Klärung zurück.
3.1.8 Türen
Türöffnungen sind unabhängig vom Türblattgewicht stets
mit eingestellten UA-Verstärkungsprofilen
auszuführen.
Soweit Rohrrahmentüren, auch von Drittgewerken, an
oder zwischen Trockenbauwänden zum Einbau
vorgesehen sind, sind die Einbauanleitungen der Türen
zu beachten. In solchen Situationen sind in der Regel
mindestens Quadratrohre von 50 x 50 x 4 mm mit
teleskopierbaren Deckenanschlüssen vorzusehen. Sind
solche Unterkonstruktionen nicht vorhanden, meldet der
AN rechtzeitig vor dem Schleifen der zweiten
Wandseite Bedenken gegen den Türeinbau an.
3.2 Bauphysik
Soweit außenseitig keine oder nur eine Dämmung
geringer Stärke (< 6 cm im Laibungsbereich) aufgebracht
wird, soll eine zusätzliche Laibungsinnendämmung
vorgesehen werden. Als Material hierfür sind
Kalziumsilikatplatten zu verwenden, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes beschrieben ist. Der AN
weist den
AG ggf. auf das Erfordernis der vorbeschriebenen
Laibungsinnendämmung hin.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
05.01 Trockenbauwandarbeiten
05.01
Trockenbauwandarbeiten
05.02 Trockenbaudeckenarbeiten
05.02
Trockenbaudeckenarbeiten
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