Sanitärinstallation (Wasseranschlüsse)
Immobilien Bremen | Oberschule Osterholz
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1. Allgemeine Vorbemerkungen 1. Allgemeine Vorbemerkungen 1.1 Allgemeine Baubeschreibung Vorlauf neue Oberschule Osterholz - Interimsstandort Baustellenadresse: Koblenzer Str. / Pfälzer Weg, 28325 Bremen Der Vorlauf der Oberschule Osterholz wird als Mobilbau auf dem Bolzplatz der Oberschule Koblenzer Str. aufgestellt. Der Mobilbau ist für ca. 5 Jahre, bis zur Fertigstellung des Neubaus an einem anderen Standort, geplant. Die Anordnung der Anlage auf dem Grundstück am Pfälzer Weg wurde im Hinblick auf die Zuwegung und die technische Erschließung gewählt. Durch den geplanten Mobilbau können insgesamt 300 Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden. Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um das Aufstellen, die Mietnutzung und den Abbau einer 2-geschossigen Containeranlage  für die Dauer von 5 Jahren. Es handelt sich um eine zweigeschossige Mobilbauanlagen mit Flachdachkonstruktion in vorgefertigter Metallrahmenbauweise. Erstellt werden die Mobilbauten entsprechend des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Der Mobilbau umfasst insgesamt 12 Klassenräume, Differenzierungsräume, Büros, Schülercafé, Teamraum, Verwaltung,  Sanitäranlagen, Lagerräume und sonstige Nebenräume. Das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich. Die Containeranlage wird aus Brandschutzgründen in 4 Blöcken erstellt, die mit massiven Wandscheiben in Nutzungseinheiten unterteilt wird. Gebäudeabmessungen: - Fläche Grundriss EG ca.1.293 m² = bebaute Fläche - Abmessungen 66,78 x 35,775 m² - 2-geschossig - Höhe ca. 6,70 m BRI: ca. 8.011 m³ BGF: ca. 2.585 m² Vorhaltung 60 Monate, zur Miete. Raumbedarf: Erdgeschoss Lernbereich: 5 x Klassenraum je ca. 67,92 m² 1 x Klassenraum ca. 64,02 m² 1 x Differenzierung ca. 47,06 m² 1 x Differenzierung ca. 16,04 m² 1 x Schüler-Café ca. 33,33 m² 1 x Flur ca. 33,33 m² 1 x Flur ca. 58,70 m² 1 x Selbstlernbereich ca. 70,51 m² 1 x Flur ca. 16,27 m² 1 x Flur Eingang ca. 111,21 m² Verwaltung 1 x Schulleitung ca. 25,72 m² 1 x Sekretariat ca. 32,64 m² 2 x Büroräume je ca. 16,04 m² 1 x Erste Hilfe ca. 16,04 m² 1 x Hausmeister ca. 16,04 m² 1 x Flur ca. 16,86 m² 1 x Treffpunkt ca. 24,78 1 x Flur ca. 15,91 m² Nebenräume 1 x WC Jungen ca. 14,64 m² 1 x WC Mädchen ca. 14,64 m² 1 x Beh.-WC/Dusche ca. 14,64 m² 1 x WC Herren ca. 3,57 m² 1 x WC Damen ca. 1,64 m² Funktionsräume 2 x Hausanschluss/Technik je ca. 16,04 m² 1 x Putzmittelraum ca. 4,16 m² 1 x Lager ca. 33,33 m² Treppenhäuser 3 x Treppenhaus je ca. 15,90 m² 1 x Treppenhaus ca. 24,61 m² Eingangsbereich: 1 x überdachter Außenbereich mit Gitterrosten Obergeschoss Lernbereich 5x Klassenraum je ca. 67,92 m² 1 x Klassenraum ca. 64,02 m² 1 x Differenzierung ca. 47,08 m² 1 x Flur ca. 33,11 m² 1 x Flur  ca. 67,64 m² 1 x Selbstlernbereich ca. 61,58 m² 1 x Flur ca.  16,27 m² 1 x Flur  ca. 25,23 m² 1 x Selbstlernbereich ca. 25,23 m² 1 x Flur ca. 33,33 m² 1 x Flur ca. 15,91 m² Verwaltung: 1 x Treffpunkt ca. 156,18 m² 1 x Lehrmittelraum ca. 32,64 m² 1 x Archiv ca. 16,04 m² 1 x Kopierer ca. 9,72 m² Nebenräume 1 x WC Jungen ca. 14,64 m² 1 x WC Mädchen ca. 14,64 m² Funktionsräume: 1 x PuMi-Raum ca. 6,15 m² 1 x Technik ca. 15,35 m² Treppenhäuser 3 x Treppenhaus je ca. 15,90 m² 1 x Treppenhaus ca. 24,61 m² Nutzfläche Die Nutzfläche (EG und OG) beträgt gesamt: ca. 2.249 m² Anzahl der Raumeinheiten, Anordnung und Raumaufteilung der Mietcontainer-Kombination ist gemäß Grundriss-Zeichnung auszuführen. Umfang der ausgeschriebenen Leistung: Das Leistungsverzeichnis umfasst folgende Leistungen: - Baustelleneinrichtung - Planung/Nachweise Mobilbau - Anlieferung, Montage und Demontage Mobilbau - Vorhaltung - Wartungsarbeiten 1.2. Angaben zur Baustelle nach VOB/ATV DIN 18299 Angebotserstellung: Soweit im Ausschreibungstext nicht anders aufgeführt, ist die Lieferung der erforderlichen Materialien in die Leistungspreise einzukalkulieren. Bei Unstimmigkeiten zwischen Leistungsbeschreibung und Angaben in den Zeichnungen ist die Angabe in der Leistungsbeschreibung maßgebend. Ausführungszeiten: Siehe Bauzeitenplan und besondere Vertragsbedingungen. Grundstück: Die Baustellenadresse lautet: Koblenzer Str. / Pfälzer Weg Das Baufeld für die Mobilbauanlage liegt auf dem Gelände der Oberschule Koblenzer Straße. Das Baufled ist frei von Gebäuden und Baumbestand. Das Gelände wird bauseits mit Sand aufgefüllt, so dass das gesamte Baufeld ein einheitliches Höhenniveau aufweist. Ein Schotterbett für als Untergrund für die Fertigteilfundamente wird hergestellt. Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Kaiserslauterner Straße mit Querung des Pfälzer Weges. Eine entsprechende Baustellenzufahrt über das Spielplatzgelände und den Pfälzer Weg wird vorbereitet. Besonderer örtlicher Hinweis: Der Pfälzer Weg ist ein Fuß- und Radweg. Hier ist insbesondere morgens und mittags sehr viel Betrieb, da dies der Schulweg für die Kinder der Grundschule und der Oberschule Koblenzer Str. ist. Es wird gemeinsam mit dem AN ein Konzept für die Sicherung und Querung des Pfälzer Weges mit LKWs erarbeitet. Die Sicherheit und Gesundheit der Nutzer*innen dürfen durch die Bauarbeiten unter keinen Umständen gefährdet werden. Der Baustellenverkehr im Bereich des Pfälzer Weges muss immer im Schritttempo fahren. Auf dem gesamten Baustellengelände herrscht Rauchverbot. Die angrenzende Sporthalle und die Schule werden täglich von 8.00 bis 22.00 Uhr genutzt. Das gilt auch am Wochenende. Baustelleneinrichtung: Es wird bauseits eine geschotterte Baustelleneinrichtungsfläche mit Baustraße erstellt und zur Verfügung gestellt. Sofern in den Leistungspositionen nicht anders beschrieben, sind die Kosten für die eigene Baustelleneinrichtung in die Einheitspreise einzurechnen. Auf Verlangen der Bauleitung und in Abstimmung mit dieser, ist nach Auftragserteilung ein Lageplan mit sämtlichen eingezeichneten Flächen für Geräte, Lagerflächen, Baucontainern usw. zur Genehmigung einzureichen. Die Baustelleneinrichtung ist so vorzunehmen, dass ein reibungsloser Ablauf der Gesamtbaumaßnahme gewährleistet wird. Die Baustelleneinrichtung muss der Größenordnung des Bauvorhabens angepasst sein und eine termingerechte, fachgerechte und bauablaufoptimale Abwicklung des Bauvorhabens ermöglichen. Alle Schutzvorrichtungen wie Schutzgerüste, Schutzgeländer, Abdeckungen usw. sind nach den gültigen Unfallverhütungsvorschriften während der gesamten Bauzeit für die eigene Leistung ordnungsgemäß herzustellen, zu liefern, zu montieren und vorzuhalten. Ein mehrmaliges An- und Abrücken von Baugeräten und Mitarbeitern kann unter Umständen notwendig sein. Dies ist mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Für Montagefahrzeuge steht innerhalb der Baustelleneinrichtung eine begrenzte Stellfläche zur Verfügung. Diese wird durch die Bauleitung zugewiesen. Das Parken auf nicht zugewiesenen Flächen ist grundsätzlich untersagt. Zufahrten, Lager- und Arbeitsflächen: Das zulässige Gesamtgewicht und zulässige Breite für das Befahren des Zufahrtweges und der öffentlichen Zufahrtsstraßen ist zu beachten und darf nicht überschritten werden. Notwendige verkehrliche Maßnahmen bei Transporten - auch im Bereich der öffentlichen Zufahrtsstraßen - liegen im Verantwortungsbereich des AN und werden nicht gesondert vergütet. Verunreinigungen von Verkehrsflächen und Schäden an Gehweg- und Fahrbahnbefestigungen, verursacht durch am Bau beteiligte Firmen, sind durch die Verursacher auf eigene Kosten sofort und laufend zu beseitigen. Der AG stellt keine Mannschaftsunterkünfte, Poliercontainer o.ä. zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat  keinen Anspruch auf Lagermöglichkeiten und muss sie sich daher gegebenenfalls durch entsprechende Baustelleneinrichtung selbst und auf eigene Kosten beschaffen. Die genutzten Flächen müssen nach Beendigung der Arbeit in den vorigen Zustand versetzt werden. Bauschutt, Verpackungsmaterialien usw. aus eigener Leistung sind täglich nach Beendigung der Tagesschicht von der Baustelle zu entfernen. Alternativ zum Abfahren ist das Entsorgen in geeignete, auf der Baustelle lagernde Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer selber dafür zu sorgen, dass keine Unbefugten Abfälle in diese Behälter füllen. Kommt der Auftragnehmer dieser Schuttbeseitigungs- Pflicht trotz angemessener Nachfrist nicht nach, kann der Auftraggeber den Schutt ohne weitere Mahnung auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen. Sollten dem AG im Zuge der Baumaßnahme Kosten für Reinigungs- bzw. Müllbeseitigungsarbeiten entstehen, werden diese nach dem Verursacherprinzip an alle AN verteilt. Der Kostenansatz wird anteilig zur Auftragssumme berechnet. Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen u. dgl. zu informieren und ggf. eine Ausgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen. Bereits vorhandene Absteckungen, Grenzsteine, Festpunkte, Höhenmarken usw. für Gebäude oder Straßen- und Wegeführungen sind vor Arbeitsbeginn durch den Auftragnehmer zu sichern. Beschädigungen gehen zu Lasten des Unternehmers. Im Bereich von Bäumen ist die DIN 18920 zu beachten. Regelung zu Versorgungseinrichtungen: Die Hauptanschlüsse für Wasser und Strom werden vom Auftraggeber bereitgestellt. Erforderliche Unterverteilungen sind in eigener Zuständigkeit in der erforderlichen Anzahl und Dimensionierung durch den Auftragnehmer selbst zu installieren. Dies ist mit einzukalkulieren. Die Verbrauchskosten trägt der Auftraggeber. Der Bauzaun wird vom Auftraggeber gestellt und unterhalten. Für die Baustellenbeleuchtung der inneren und äußeren Verkehrswege, sowie der Arbeitsplätze, Lagerplätze usw. hat der AN Sorge zu tragen. Die Beleuchtung ist nach den Sicherheitsvorschriften dem Baufortschritt entsprechend ständig anzupassen zu ergänzen und zu unterhalten. Ein Sanitärcontainer wird vom Auftraggeber bereitgestellt und unterhalten. Verunreinigungen: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, von ihm verursachte Verschmutzungen auf der Baustelle, sowie privaten und öffentlichen Flächen und Einrichtungen umgehend und ständig zu beseitigen. Kommt der Auftragnehmer der Beseitigung von Verunreinigungen usw. nach Aufforderung durch die örtliche Bauaufsicht, bis zu einem genannten Termin, nicht nach, wird eine Baureinigungsfirma zu Lasten des Auftragnehmers mit der Beseitigung beauftragt. Bauschutt, Baustellenabfälle sind entsprechend den behördlichen Forderungen fachgerecht getrennt zu lagern und zu entsorgen. Bauführung: Der Auftragnehmer bestellt zur Leitung seiner Leistungen einen geeigneten Bauführer. Dieser wird so bevollmächtigt, dass er den Baubetrieb verantwortlich führen kann. Ist er nicht uneingeschränkt befugt, für den Auftragnehmer Verbindlichkeiten einzugehen, so werden erforderliche Entscheidungen binnen 24 Stunden nach Aufforderung durch den Auftraggeber von einem Bevollmächtigten oder vom Auftragnehmer selbst getroffen. Der Bauführer oder sein Vertreter müssen während der Arbeitszeit ständig auf der Baustelle anwesend sein. Seinen Namen und den seines Stellvertreters teilt der Auftragnehmer der Objektüberwachung des Auftraggebers schriftlich vor Baubeginn mit. Die Verkehrssprache mit der Bauleitung und bei allen Geschäftsvorgängen ist deutsch. Die Verständigung mit anderssprachigen, ausführenden Arbeitskräften muss stets, insbesondere auch für Notfälle, sichergestellt sein. Während der Bauzeit findet wöchentlich eine allgemeine Baubesprechung zur Koordinierung der Belange der Gewerke statt. Die Teilnahme des AN ist verpflichtend. Ausnahmen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Bestellungen sofort aufzugeben und unverzüglich schriftlich bekannt zu geben, wenn er seine Termine durch evtl. Verzögerungen von dritter Seite oder durch Verzögerungen von Planungs- bzw. Auftraggeber Entscheidungen für gefährdet hält. Nicht vorliegende Pläne sind differenziert nach dem Baufortschritt zur Materialanlieferung oder Bauausführung spätestens 10 Arbeitstage, bevor sie benötigt werden, anzufordern. Der Auftragnehmer kann keine Behinderung geltend machen, wenn er die Anforderung unterlässt, es sei denn, dem Auftraggeber waren die Tatsachen und deren hindernde Wirkung bekannt. Sind zeitliche Verschiebungen vom Bauzeitenplan vom Auftragnehmer zu vertreten, hat er alles zu unternehmen, um den Rückstand aufzuholen und/oder die Auswirkungen auf Nachfolgegewerke möglichst gering zu halten. Sind die zeitlichen Verschiebungen vom Auftragnehmer nicht zu vertreten, sind neue Termine unter Berücksichtigung des im Verhandlungsprotokoll festgelegten Ablaufs und dortiger Fristen zu vereinbaren. Der AN hat den Weisungen des AG oder seines Vertreters bezüglich der Anwendung der Baustellenverordnung laut aktuellem Stand Folge zu leisten. Das gilt auch für die von ihm beauftragten Nachunternehmer. Sicherheits- und Gesundheitsschutz: Der Bauherr hat für die Baumaßnahme einen SiGeKo beauftragt. Der Auftragnehmer hat alle Maßnahmen zum technischen, organisatorischen und persönlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutz bereits bei der Planung der Ausführung mit dem AG/ SiGeKo abzustimmen, z.B. Baustelleneinrichtungs-, Bauzeiten-, Bauablaufpläne usw. Aus der Umsetzung SiGeKo-Maßnahmen ergeben sich für den Auftragnehmer Aufgaben, die nicht gesondert vergütet werden und mit in die Einheitspreise einzurechnen sind. Gemäß Baustellenverordnung wird für die Baustelle ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt und dessen Einhaltung durch einen Koordinator sichergestellt. Die Weisungen des vom AG eingesetzten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) sind für den AN bindend. Die ausgehängte Baustellenordnung ist den eigenen Mitarbeitern und auch seinen Subunternehmen zu erläutern und deren Beachtung anzuzeigen. Vorhandene Schutzabdeckungen, Geländer oder Ähnliches, die zu Durchführung der Arbeiten vorübergehend entfernt werden müssen, sind wieder ordnungsgemäß herzustellen. Für die Dauer der Entfernung müssen alle Gefahrenstellen durch geeignete Maßnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden. Zur Unfallverhütung sind die Verkehrswege und Zugänge der Baustelle sowie die Arbeitsplätze freizuhalten. Die Arbeitsbereiche sind bei Arbeitsende geräumt und gesäubert zu hinterlassen. Umwelteinwirkungen: Schädliche Umwelteinwirkungen (Lärm, Erschütterungen und Staub) sind entsprechend dem Stand der Technik zu vermeiden bzw. auf ein Mindestmaß zu beschränken (§22 Bundes-Immissionsschutzgesetz, BImSchG). Das Gesetz gegen Baulärm hat volle Gültigkeit und ist einzuhalten. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sind nur nach Absprache mit der Bauleitung möglich. Etwaige Genehmigungen dafür muss der Auftragnehmer selber erwirken. Technologisch bedingte Unterbrechungen der Arbeiten und absehbare witterungsbedingte Erschwernisse berechtigen nicht zu Nachforderungen. Baubesprechungen: Es werden in der Regel wöchentliche Baubesprechungen zur Koordinierung der am Bau befindlichen Gewerke durchgeführt. Die Teilnahme des AN nach Aufforderung ist verpflichtend. Terminplan: Nach Auftragserteilung ist der Bauleitung des AG auf Verlangen einen darauf aufbauenden genau detailierter Bauzeitenplan für die eigene Leistung, aufgestellt nach den geforderten Fertigstellungsterminen der Besonderen Vertragsbedingungen, einzureichen. Tagesberichte: Es sind täglich Tagesberichte vom AN zu führen, mit dem Nachweis der eingesetzten Kräfte und der Angaben zu ausgeführten Arbeiten. Diese sind wöchentlich der Bauleitung zu übergeben. Stundenlohnarbeiten: Im Stundennachweis werden nur solche Arbeiten anerkannt, bei denen sich die Leistung nicht eindeutig und umfassend beschreiben lässt, sodass die Bildung einer Leistungsposition für den Bieter ein unkalkulierbares Risiko darstellen würde. Für die Ausführung der Stundenlohnarbeiten gelten Grundsätzlich die Maßgaben der VOB/B § 15 sowie die folgenden Bedingungen. Der AN muss auf den Stundenzetteln neben den üblichen Daten und Personenangaben folgendes deutlich lesbar aufführen: -Veranlassung für die betreffende Arbeit (ggf. Auftragsdaten) -Genaue Ortsbeschreibung der Arbeit (z.B. Geschoss, Raum-Nr., Achsen etc.) -Beschreibung der ausgeführten Arbeit -Genaue Bezeichnung des (dabei) verarbeiteten/verbrauchten Materials. Soweit nicht im Einzelfall der Einsatz einer bestimmten Mitarbeiterqualifikation vereinbart ist, wird im Anerkennungsfall nur die Tarifgruppe vergütet, die den Anforderungen der Arbeit entspricht; unabhängig davon, ob die Arbeit tatsächlich von einer höheren Tarifgruppe ausgeführt wurde. Der Einsatz von Werkzeugen und Montagehilfen wird nicht gesondert vergütet. Für bauaufsichtliches Personal (Bauführer, Polier usw.) erfolgt, wenn nicht besonders angeordnet oder nachweislich durch die UVV gefordert, keine Vergütung. Die Stundenverrechnungssätze enthalten: -die Lohn- und Gehaltskosten der Baustelle; -die Lohn- und Gehaltsnebenkosten der Baustelle; -die Stoffkosten der Baustelle; -die Kosten der Einrichtungen, Geräte, Maschinen und maschinellen Anlagen der Baustelle; -die Fracht-, Fuhr- und Ladekosten; -die Sozialkassenbeiträge und Sonderkosten, die bei wirtschaftlicher Betriebsführung entstehen, mit angemessenen Zuschlägen für Gemeinkosten und Gewinn (einschließlich allgemeinem Unternehmerwagnis). Tagelohnstunden und Leistungen nach VOB/B §2 (8) 2 sind vor der Ausführung anzumelden und dürfen nur auf Anweisung der Bauleitung ausgeführt werden. Über die Stundenlohnarbeiten hat der AN arbeitstäglich geführte Stundenzettel in regelmäßigen kurzen Abständen, mindestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen, mit Materialnachweis 2-fach bei der Objektüberwachung zur Unterschrift und Anerkennung sowie durchschriftlich bei dem AG einzureichen. Die anerkannten Stundenzettel sind der Abrechnung beizufügen. Bei einer nicht den Bedingungen entsprechenden Vorlage der Stundennachweise, behält sich der AG vor, diese nicht anzuerkennen. Eine nachträgliche Anerkennung gemäß VOB/B § 8 Abs. 2 wird ausdrücklich vorbehalten. 1.3 Besondere Technische Vertragsbedingungen Bemusterung: Mit der Montageplanung sind dem AG Angaben über die verwendeten Materialien und Einbauten in Form einer detaillierten Bemusterungsmappe zu machen. Diese enthält alle Angaben über alle Materialen, Oberflächenqualitäten (Wand, Decke, Boden, innen und außen), Einbaugegenstände, technische Ausrüstung, Beleuchtung (innen und außen), Beschläge, Schalter, Dosen. Prüfzeugnisse der verwandten Baustoffe, Muster, sowie haptische Qualitätsproben und dergleichen sind dem AG rechtzeitig zur Ansicht vorzulegen. Die Ausführung darf erst nach Freigabe durch den AG erfolgen. Bauseitige Leistung: - Höhenausgleichsmaßnahmen und Baugrundverbesserung durch das einbringen und verdichten einer Schicht aus frostsicherem Füllsand. - Herstellung der massiven feuerhemmenden Trennwände inkl. deren Fundamente. - Herstellung von Strefenfundamenten und Punktfundamenten. - Übergeordnete Baustelleneinrichtung mit Baustrom, Bauwasser, Baustellen-WC und Bauzaun. - Herstellung der für die Interimslösung erforderlichen Außenanlagen, einschl. der befestigten Flächen. - Herstellung der Ver- und Entsorgungsleitungen der Containeranlagen auf dem Grundstück (bis an die Containeranlage herangeführt). - Herstellung der Baustellenüberfahrt. Der AG übernimmt die Erstellung der Baustraße und einer Baustelleneinrichtungsfläche gem. Baustelleneinrichtungsplan.
1. Allgemeine Vorbemerkungen
2. Geltungsbereich und Ausführung 2. Geltungsbereich und Ausführung 2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Ausführung aller nachfolgend ausgeschrieben Leistungen gem. VOB Teil B und C (neueste Fassung), funktionsfähig sach- und fachgerecht nach den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik sowie allen leistungsbezogenen DIN- Normen, Richtlinien, Vorschriften, Verordnungen, Merkblätter etc. Neben der DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art gelten insbesondere die Bestimmungen der Leistungbereiche: DIN 18335 - Stahlbauarbeiten DIN 18336 - Abdichtungsarbeiten DIN 18338 - Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten DIN 18339 - Klempnerarbeiten DIN 18340 - Trockenbauarbeiten DIN 18355 - Tischlerarbeiten DIN 18357 - Beschlagarbeiten DIN 18358 - Rollladenarbeiten/Sonnenschutzanlagen DIN 18360 - Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten DIN 18361 - Verglasungsarbeiten DIN 18363 - Maler- und Lackierarbeiten DIN 18364 - Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten DIN 18365 - Bodenbelagsarbeiten DIN 18379 - Raumlufttechnische Anlagen DIN 18380 - Heizanlagen und zentrale                      Wassererwärmungsanlagen DIN 18381 - Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen                     innerhalb von Gebäuden DIN 18382  - Nieder- und Mittelspannungsanlagen mit                      Nennspannungen bis 36 kV DIN 18384    Blitzschutzanlagen DIN 18386 - Gebäudeautomation DIN 18421 - Dämmarbeiten an technischen Anlagen DIN 18451 - Gerüstarbeiten Ergänzend zu den in VOB aufgeführte Normen gelten u.a.: Wärmeschutz Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024. DIN 4109-1:2018-01 Schallschutz im Hochbau Der AN hat sicherzustellen, dass das Gebäude die Anforderungen der DIN 4109 (Schallschutz gegen Außenlärm, Innerer Schallschutz) sowie den Empfehlungen der DIN 4109, Beiblatt 2 - Schallschutz im Hochbau; Hinweise für Planung und Ausführung; Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz einhält. DIN 18041 (2016-03) Raumakustik Folgende Nutzungsarten sind zugrunde zu legen: Klassenräume, Differenzierungsräume, Gruppenräume, Fachräume: Nutzungsart A4, Besprechungsräume: Nutzungsart A3, Verteilerküche, Bewegungsraum: Nutzungsart B5, Hausmeister, Bibliothek, Sekretariat, Schulleitung, Büros: Nutzungsart B4, Foyer, Galerie, Verkehrsflächen, Räume zum längerfristigen Verweilen: Nutzungsart B3. ASR A3.7 -Arbeitsstättenrichtlinie Lärm. DIN 18920 - Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen DIN EN 12352 - Anlagen zur Verkehrssteuerung; Warn- und Sicherheitsleuchten DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bau DIN 55945 - Beschichtungsstoffe und Beschichtungen Die Richtlinien des Bundesministeriums für Verkehr für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen sind einzuhalten. Um sicherzustellen, dass im Innenraum bei geschlossenen Fenstern mindestens 35 dB(A) eingehalten werden, sind die Fenster und Außenbauteile entsprechend auszuführen (vgl. DIN 4109, VDI 2719). Der insgesamt zu realisierende Lüftungsquerschnitt muss in Räumen bei einseitiger Lüftung mindestens 10,5 % der Grundfläche betragen. (Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.6 sind einzuhalten) VDI 2719 - Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen DIN 13171 - Wärmedämmstoffe für Gebäude Dichtstoffe/Dichtungen DIN 18540 - Abdichten von Außenwandfugen DIN 18545 - Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen; Anforderungen an Glasfalze Glas DIN 18111 - Türzargen  Stahlzargen DIN 18232 - Rauch- und Wärmefreihaltung Beschläge DIN EN 179 - Schlösser und Baubeschläge; Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte DIN 18273 - Baubeschläge - Türdrückergarnituren für Feuerschutztüren und Rauchschutztüren Fenster und Türen DIN 18095-1 - Türen; Rauchschutztüren; Begriffe und Anforderungen DIN 68706-2 - Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen - Teil 2: Türzargen; Begriffe, Maße, Einbau Kunststoffe DIN 16830-2 - Fensterprofile aus hochschlagzähem Polyvinylchlorid (PVC-HI) Merkblätter BGI 606 - Merkblatt für Verschlüsse für Türen von Notausgängen (zu beziehen bei der gewerblichen Berufsgenossenschaft) Die Sicherheitstechnische Hinweise zur Gestaltung von Schulen sind zu beachten. Die Vorgaben und Richtlinien des GUV sind zu beachten und einzuhalten: DGUV Vorschrift 81. Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsregeln, GUV-Informationen und Handlungshilfen können von der Internetseite www.unfallkasse.bremen.de heruntergeladen werden. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist einzuhalten. Unter gültiger Fassung ist diejenige zu verstehen, die als technische Baubestimmung eingeführt worden ist, es sei denn, der AG hat ausdrücklich eine andere Fassung zur Vertragsgrundlage gemacht. Abweichende Regelungen bedürfen einer ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers. Maßgebend für die Ausführung aller Arbeiten sind die zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden Technischen Vorbemerkungen, Vorschriften, Richtlinien, Merkblätter, Empfehlungen der Fachverbände, der BG Bau und dergleichen. Sollte sich in dem Zeitraum bis zur Ausführung eine Änderung in den technischen Vorbemerkungen, Vorschriften, Richtlinien, Merkblättern, Empfehlungen der Fachverbände und dergleichen ergeben, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber vor Beginn der Ausführung schriftlich zu informieren und auf etwaige vertragliche Konsequenzen hinzuweisen. Produkte/ Produktangaben: Produkte aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und Ursprungswaren aus den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, die diesen technischen Spezifikationen nicht entsprechen, werden einschließlich der im Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau, Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. Prüf- und Überwachungsbelege des Herstellerstaates, welche die Gleichwertigkeit des Produktes mit der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Eigenschaften belegen, sind einschließlich Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen. 2.2 Ausführung Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind - auch von Materiallagerungen - frei zu halten. Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern. Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über den Verlauf von Leitungen, Kabeln usw. (unter- und überirdisch) zu informieren. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen. Die in dem Lageplan eingezeichneten Zufahrten für die Containeranlieferung sind zwingend einzuhalten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Containeranlage während der Vorhaltung. Im Zusammenhang mit der Anlieferung und Abholung der Container ist ggf. die Sperrung der Straße durch den AN zu beantragen. Werden öffentliche Flächen auf Veranlassung des AN in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die anfallenden Kosten und Gebühren hierfür zu tragen. - Ende Geltungsbereich und Ausführung -
2. Geltungsbereich und Ausführung
3. Allgemeine technische Vertragsbedingungen Fix und fertige, fach- und termingerechte, Ausführung einer Komplettleistung: Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Dokumentation der Herstellung der Medienanschlüsse von Frisch- und Abwasser, sowie der Fertigstellung der Steig- und Verbindungsleitungen im Containergebäude. Ausführung auch der unerwähnten, aber üblichen, Arbeiten zur Herstellung einer betriebsfertigen Anlage. Die Installationen sind nach den gültigen Bau-, Betriebs- und Sicherheitsvorschriften, sowie den anerkannten Regeln der Technik entsprechend der Nutzung auszuführen. Hergestellt nach den einschlägigen DIN-Normen anerkannten Richtlinien und der funktionalen Leistungsverzeichnis anbei. Hier für ein Schulgebäude in FAGSI Containerbauweise. Herstellung der Medienanschlüsse (Frisch- und Abwasser) und der Fertigstellung der Steigleitungen zwischen den Geschossen und Herstellung der Trinkwasserleitung vom Technikraum über den Flur zu den Verbrauchern. Siehe Bilder unter Dokumente. Der Aufbau der Containerwände erfolgt in Trockenbauweise, jedoch schon im Containerwerk. Ebenso die komplette Leitungsführungen Unterputz in den Wänden und auch das Porzellan wird fertig montiert sein. Vom Werk wurden Leitungsführungsschächte in Trockenbauweise mit Revisionsöffnungen vorinstalliert. Diese können für geplante Fertigstellung der Verbindungsleitungen genutzt werden. Die Rohrleitungen in den Sanitärcontainern werden ab Containerwerk, werksseitig vorinstalliert. Vom Bieter sind hier die Verbindungsleitungen zwischen den Grundleitungen und den Bestandsleitungen ab Containerwerk, sowie die Steigleitungen zwischen den Geschossen herzustellen. Sowohl für Frisch- als auch für Abwasserleitungen. Die Trinkwasserleitung vom Technikraum über den Flur zu den Verbrauchern, ist komplett vor Ort herzustellen! Ausführung inkl. Herstellung der Verbindungen von der Hauptleitung im Flur zu den einzelnen Sanitärcontainern und den Küchenzeilen! Für die Angebotserstellung eventuell notwendige Planungen sind vom Bieter selbst zu tragen! Weitere Grundlagen der Ausführung und somit Ihres Angebots sind: Die aktuell gültigen allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB) Die DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" und der dort genannten "Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen" (ATV) Die DIN 18381 "Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden" Die DIN 18307 "Druckrohrleitungsarbeiten außerhalb von Gebäuden" Die Herstellervorgaben zu den eingesetzten Produkten. Die aktuelle Baustellenordnung der FAGSI Vertriebs- und Vermietungs-GmbH Alle Aufführungen in Ihrer jeweils aktuellsten und gültigen Fassung. Im Voraus, bzw. täglich auszuführende Leistungen: Entsorgung von Baumischabfällen in bauseits gestellte Baumischmulden Täglich besenreines Hinterlassen der Arbeitsplätze Freiräumen von fertiggestellten Arbeitsbereichen um freies Arbeiten für Folgegewerke zu ermöglichen Tragen von PSA gem. den gesetzlichen Vorschriften (ggf. nach gesonderter Kundenvorgabe) Sicherstellung von ausreichend Ersthelfern über den gesamten Montagezeitraum Erstellen einer projektbezogenen Gefährdungsbeurteilung inkl. Unterweisung der eigenen Mitarbeiter Die Pläne, Zeichnungen und Dokumente, welche mit der Anfrage übermittelt wurden gelten mit Angebotsabgabe als gelesen. Anforderungen hieraus sind mit einzukalkulieren. Alle Maße und Stückzahlen sind vor Angebotsabgabe zu Prüfen! Es sind ausschließlich Materialien zu verwenden, die gesundheitlich unbedenklich sind. Die Unbedenklichkeit der Materialien ist entsprechend nachzuweisen! ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN 2.1 Allgemeines 2.1.1 Zur Koordinierung der Arbeiten hat der Auftragnehmer mit allen am Bau beteiligten Firmen engstens zusammenzuarbeiten. 2.1.2 Vor Bestellung und Einbau von Installationsgeräten (Schalter, Steckdosen, Leuchten, Lautsprecher, Regler usw.) kann die Bauleitung kostenlos die Vorlage von Mustern, Abbildungen und sonstigen technischen Angaben verlangen. 2.1.3 Die Preise sind für den gesamten Ausführungszeitraum bindend. 2.1.4 Für eine Geräteart ist nur ein Fabrikat und ein Typ anzubieten und zu liefern. 2.1.5 Es gelten die Sonderbestimmungen der Städt. Feuerwehr, des Technischen Überwachungsvereines und der Gewerbe- bzw. Bauaufsichtsämter. 2.1.6 Es gelten die behördlichen und gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften zur Unfallverhütung und Haftpflicht. 2.2 Montagehinweise 2.2.1 Das Befestigen der Schukosteckdosen hat in den Schalterdosen mit Schrauben zu erfolgen. 2.2.2 Die Empfehlungen der Hersteller zur Verlegung und Montage von Leitungen und Einbauteilen sind zu berücksichtigen. 2.2.3 Die Anordnung und Höhenlage von Leuchten, Schaltern und Steckdosen sowie die eventuelle Kombination von Schaltern und Steckdosen ist mit der Bauleitung abzustimmen. 2.2.4 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse auf der Baustelle bzw. durch Einsicht der Zeichnungen beim Architekten/Planer über Umfang und Art der Arbeiten zu informieren. 2.2.5 Die Ausführungsfirma erhält Entwurfspläne für die Anlage. Diese Unterlagen sind vor Beginn der Arbeiten in firmeneigener Verantwortung zu prüfen und daraus sind Ausführungspläne zu erstellen. Gültig sind die bei Leistungsbeginn dem Auftragnehmer vorliegenden Architektenpläne. 2.2.6 Der Auftragnehmer hat einen deutschsprachigen Fachbaustellenleiter für die gesamte Bauzeit zu stellen, der nur mit dem Einverständnis des Bauleiters gewechselt werden darf. 2.2.7 Die alleinige Verantwortung für die technische Richtigkeit und VDE-mäßige Ausführung der Anlage trägt der Auftragnehmer. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen in den Ausführungsunterlagen ist dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen. 2.2.8 Der Auftragnehmer hat sich in der Durchführung seiner Arbeiten dem jeweiligen Baufortschritt anzupassen. Ein ggf. erforderlicher Mehreinsatz an Monteuren zur Fertigstellung eines Anlagenteiles muss gewährleistet sein. 2.2.9 Nach Beendigung der Arbeiten ist vom Auftragnehmer eine Einweisung des vom Auftraggeber benannten Bedienungspersonals vorzunehmen. 2.2.10 Materiallagerung und evtl. -umlagerungen an der Baustelle einschließlich der damit verbundenen Transportarbeiten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 2.2.11 Fabrikatshinweise mit dem Zusatz "oder gleichwertig angeboten" dienen nur der technischen Kennzeichnung. Es bleibt dem Bieter überlassen, ein anderes, mindestens gleichwertiges Fabrikat anzubieten und zu liefern, soweit dieses in Qualität, Abmessungen, Funktionseigenschaften, Kundendienst und Wartung etc. als gleichwertig gelten kann. Da auch Montageverhältnisse und die TAB des EVU zu beachten sind, ist im Zweifelsfall vor Angebotsabgabe Rückfrage beim Planer erforderlich. Bei Nichteinhaltung dieser Weisung ist der Auftragnehmer verpflichtet, durch kostenlosen Austausch den geforderten Zustand herzustellen. Die im LV geforderten Angaben zum Fabrikat und Typ sind auszufüllen. Andernfalls ist das beschriebene Fabrikat mit dem angegebenen Typ zu liefern. 2.2.12 Das Verpackungsmaterial bleibt Eigentum des Auftragnehmers, wird nicht vergütet und muss nach dem Auspacken sofort von der Baustelle entfernt werden. 2.2.13 Die Materialbeschaffung muss unter Berücksichtigung der örtlichen Erfordernisse ausführungsgerecht erfolgen. Alle Massen sind am Bau zu prüfen. 2.2.14 Nur Materialien, die das VDE-Prüfzeichen tragen, dürfen verwendet werden. Alle mehrfach benötigten Materialien sind in Form, Konstruktion und Farbe vom gleichen Fabrikat und Hersteller zu wählen. 2.2.15 Bei den Installationsarbeiten sind außerdem besonders zu beachten: Maßnahmen zur Verminderung von Schallbrücken, Durchführung in Brandschutzabschnitten (Decken und Wände) sind mit zugelassenem Material zu verschließen. Über das verwendete Material ist ein gültiges Prüfzeugnis bzw. vorzulegen. Der konstruktive Brandschutz im Zusammenhang mit der Stahlbauweise ist zu beachten. 2.2.16 Durchbrüche im Trockenbau sind eigenverantwortlich zur erstellen sowie zur verschließen. 2.2.17 Anfallender Bauschutt ist ohne besondere Aufforderung umgehend zu dem von der Bauleitung anzugebenden Platz zu schaffen. 2.2.18 Der AN sorgt eigenverantwortlich für alle zur Erfüllung seines Auftrages erforderlichen Montagehilfen, wie Leitern, Gerüste usw. auch für Arbeiten über 7 m. Er informiert sich über die anfallenden Arbeitshöhen für die Montagen in seinem Gewerk. 2.4 Revisionsunterlagen 2.4.1 Alle Revisionsunterlagen müssen dem Auftraggeber in digitaler Ausführung übergeben werden. Die Zeichnungen sind mit allen technischen und funktionellen Angaben zu versehen und müssen den Endzustand der Montage darstellen. Im einzelnen bestehen die Unterlagen aus: - Grundrisszeichnungen mit Eintragung der Elektroinstallation - Verteilungsplänen und Schaltschemen - Stromlaufplänen - Bedienungs- und Wartungsanweisungen einschl. Checklisten 2.4.2 Die Revisionsunterlagen müssen dem AG 7 Tage vor Abnahme übergeben werden. 2.5. Prüfungen und Abnahmen 2.5.1 Vor Beginn der Anstreicherarbeiten ist vom Auftragnehmer eine Funktionsprüfung der Anlage vorzunehmen. Messungen sind durch Prüfprotokolle nachzuweisen. Messgeräte sind vom Auftragnehmer beizustellen. 2.5.2 Der Auftragnehmer hat die für die Ausführung erforderlichen Genehmigungen und Abnahmen zu veranlassen. 2.5.3 Für Aggregate, werkstatt- oder fremdgefertigte Anlagen wie Verteilungen usw. sind prüffähige Unterlagen in deutscher Schrift vorzulegen.
3. Allgemeine technische Vertragsbedingungen
01 Fertigstellung Sanitärinstallation
01
Fertigstellung Sanitärinstallation
Hinweis zur Lüftung Die Lüftung der Sanitärcontainer wird über Kleinraumlüfter / Wandeinbaulüfter (Fabrikat MAICO oder glw.) bereits im Containerwerk fix und fertig installiert. Diese Arbeiten sind nicht Bestandteil der Leistung des Bieters!
Hinweis zur Lüftung
01.__.0010 Baustelleneinrichtung Einrichten, Vorhalten und Räumen der üblicherweise notwendigen Baustelleneinrichtung inkl. benötigter Werkzeuge und Hebezeuge, für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen und eventuell notwendige Nebenleistungen. Inkl. aller notwendigen An- und Abfahrten, KFZ-Kosten, Übernachtungen und Zuschläge. Inkl. der Entsorgung von anfallenden Bauabfällen in bauseits gestellten Abfallcontainern.
01.__.0010
Baustelleneinrichtung
L
1.00
Pauschal
01.__.0020 Werk- und Montageplanung Zur fix und fertigen Leistung zählt auch die mitlaufende Ausarbeitung einer Werk- und Montageplanung: Ausführung in enger Abstimmung mit FAGSI. Dies gilt nur für die Leistungen des Bieters und nicht für Leistungen, welche schon vom Containerwerk vorinstalliert werden.
01.__.0020
Werk- und Montageplanung
L
1.00
Pauschal
01.__.0030 Herstellung Frischwasseranschlüsse inkl. Steigleitungen Fachgerechte Herstellung der Frischwasser-Hausanschlüsse zu den Sanitärcontainern, den Küchen und den Waschbecken in den Klassen. Übernahme der bauseitig hergestellten Grundleitung im Technikraum im EG. Die Grundleitungen werden ca. 0,50 bis 1,00 Meter aus dem Boden herauslaufen. Übernahme der Hausanschlussleitung im Technikraum, setzen der Zähler- und Armaturengruppe und verziehen der Leitungen in der Zwischendecke, durch den Flur, hin zu den Sanitärcontainern und Küchenzeilen: Die Installation der Leitungen soll in der Zwischendecke (25cm Höhe) durchgeführt werden. Inkl. der Herstellung der Steigleitung ins 1.OG im Technikraum. Siehe hierzu auch Planung und Schema der Leitungsführung unter "Dokumente". Material: DVGW-Zugelassen Inkl. Herstellung der Verbindung der Steigleitung zwischen Erd- und Obergeschoss, sodass auch das Obergeschoss ans Leitungsnetz angebunden wird. Die Steigleitungen im Leitungsschacht sind, bis auf den letzten halben Meter, fertig ab Werk, vorinstalliert. Herstellung fix und fertig, inkl. aller eventuell benötigten Rohre, Formteile / Fittinge, Muffen, Dichtungen, Rohrschellen sowie weiteres Montagekleinmaterial, wie Schrauben, Silikon, etc. Inkl. fachgerechter Herstellung der Rohrbegleitheizung für den Frischanschluss der Containeranlage. Lieferung und Montage der Rohrbegleitheizung und einer dafür geeigneten Isolierung. Eine Steckdose für die Rohrbegleitheizung wird von FAGSI in der Nähe vorbereitet. Herstellung fix und fertig, inkl. aller eventuell benötigten Kabel, Dichtungen, Schellen, sowie weiteres Montagekleinmaterial, wie Schrauben, Silikon, etc. Sämtliche weitere Leitungsführungen im Container sind "ab Werk" abgeschlossen und sind nicht Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung.
01.__.0030
Herstellung Frischwasseranschlüsse inkl. Steigleitungen
L
1.00
Pauschal
01.__.0040 Herstellung Abwasseranschlüsse inkl. Steigleitungen Fachgerechte Herstellung der Abwasseranschlüsse in den Sanitärcontainern, den Küchenzeilen und den Waschbecken in den Klassen. Übernahme der bauseitig hergestellten Grundleitungen  direkt am Containerboden. Die Grundleitungen werden ca. 0,50 bis 1,00 Meter aus dem Boden herauslaufen. Anschluss eben dieser Grundleitungen an die werksseitig vorbereiteten Leitungen im wandseitigen Leitungsschacht. Siehe hierzu auch Planung und Schema der Leitungsführung unter "Dokumente". Verortung: Sanitärcontainer, Küchenzeilen und Waschbecken in den Klassen. Abwasser = DN50 / DN100 (KG außen, HT innen) (Küchen und Waschbecken = DN50, Sanitärcontainer = DN 100) Inkl. Herstellung der Verbindung der Steigleitung zwischen Erd- und Obergeschoss, sodass auch das Obergeschoss ans Leitungsnetz angebunden wird. Die Steigleitungen im Leitungsschacht sind, bis auf den letzten halben Meter, fertig ab Werk, vorinstalliert. Herstellung fix und fertig, inkl. aller eventuell benötigten Rohre, Formteile / Fittinge, Muffen, Dichtungen, Rohrschellen sowie weiteres Montagekleinmaterial, wie Schrauben, Silikon, etc. Sämtliche weitere Leitungsführungen im Container sind "ab Werk" abgeschlossen und sind nicht Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung.
01.__.0040
Herstellung Abwasseranschlüsse inkl. Steigleitungen
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1.00
Pauschal
01.__.0050 Herstellung Brandschottungen Fach- und termingerechte, abnahmefähige, Ausführung einer Komplettleistung: Herstellung und Dokumentation der notwendigen Brandschottungen: Auch inkl. der unerwähnten, aber üblichen, Nebenleistungen. Ausgeführt nach dem aktuell anerkannten Stand der Technik. Aufgrund der hier notwendigen vBG (vorhabenbezogene Bauartgenehmigung) müssen zwingend die unten genannten Fabrikate eingesetzt werden. Dies gilt vom Bieter, mit Angebotsabgabe, als berücksichtigt. Conlit 150U (4140) – für brennbare Rohrleitungen (z.B. Trinkwasserleitungen) Conlit 150U (4130) – für nichtbrennbare Rohrleitungen (z.B. Trinkwasserleitungen) Conlit KIT – zum verschließen des Zwischenraumes zwischen der Conlit 150U Schalen und der Gipswandschale (siehe Datenblatt) ConelFLAM Manschette – für Kunststoff Rohrleitungen (Trink- und Abwasserstrangleitungen, hier inkl. Beton gießen Deckendurchbruch 3 Stück 250/380 mm) Siehe hierzu auch die Datenblätter, Zertifikate und Prüfzeugnisse unter Dokumente.
01.__.0050
Herstellung Brandschottungen
L
1.00
Pauschal
01.__.0060 Inbetriebnahme & Einweisung Zur fix und fertigen Leistung zählt auch die anschließende Inbetriebnahme der Heizungsanlage, sowie deren fachgerechte Einrichtung, die Einweisung des Personals vor Ort und die Protokollierung der Inbetriebnahme und der Einweisung.
01.__.0060
Inbetriebnahme & Einweisung
L
1.00
Pauschal
01.__.0070 Dokumentation & Nachweise Es ist eine vollständige Dokumentation inkl. aller Nachweise zu den ausgeführten Arbeiten vorzulegen: Datenblätter Herstellererklärungen Konfirmitätserklärung Fachunternehmererklärung Pflege- und Reinigungshinweise Abnahmeprotokolle Diese ist kurzfristig, spätestens 7 Werktage nach Beendigung der Arbeiten, vorzulegen. Dokumentationsübergabe in Papier und / oder Digital, nach Wahl des AG.
01.__.0070
Dokumentation & Nachweise
L
1.00
Pauschal
01.__.0080 Stundenlohnarbeiten - GESELLE Stundenlohn für unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen, nach Vorgabe der FAGSI Bauleitung. Die Ausführung von Stundenlohnarbeiten ist vorher durch die FAGSI Bauleitung freizugeben. Abrechnung auf Stundenbasis: Hierfür ist ein prüfbarer Nachweis (Stundenzettel) zu führen und wöchentlich vom FAGSI Bauleiter unterschreiben zu lassen.
01.__.0080
Stundenlohnarbeiten - GESELLE
O
1.00
Stunde
01.__.0090 Stundenlohnarbeiten - MEISTER Stundenlohn für unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen, nach Vorgabe der FAGSI Bauleitung. Die Ausführung von Stundenlohnarbeiten ist vorher durch die FAGSI Bauleitung freizugeben. Abrechnung auf Stundenbasis: Hierfür ist ein prüfbarer Nachweis (Stundenzettel) zu führen und wöchentlich vom FAGSI Bauleiter unterschreiben zu lassen.
01.__.0090
Stundenlohnarbeiten - MEISTER
O
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Stunde