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Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
2 Kapitel Erdarbeiten
2
Kapitel Erdarbeiten
2.01 Titel Aushub / Auffüllung
2.01
Titel Aushub / Auffüllung
3 Kapitel Entwässerungsarbeiten
3
Kapitel Entwässerungsarbeiten
Allgemeine Erläuterungen:
Technische Vorschriften:
Für die Ausführung der Arbeiten sind folgende Normen
und Vorschriften bindend, maßgebend ist jeweils die
neueste Fassung:
- DIN 4033 Verlegen von Entwässerungskanälen und
Leitungen
- DIN 4124 Baugruben und Gräben
- DIN 18300 - 18584 Techn. Vorschriften Bauleistungen
- DIN 1986 Entwässerungsanlagen für Gebäude
- DIN EN 1010 Verlegung und Prüfung von
Abwasserleitungen und Kanälen
- DIN 4034 Schächte aus Beton und
Stahlbetonfertigteilen
- Unfallverhütungsvorschriften
Umfang der Arbeiten:
Zu dem Arbeitsumfang gehört die Lieferung in
entsprechenden Rohrlängen, abladen, zwischenlagern an
der Baustelle, befördern zur Verwendungsstelle und
einbauen an der Verwendungsstelle, höhen- und
fluchtgerecht auf die statisch erforderlichen Auflagen
(Rohrbett).
Das Ablängen der einzelnen Rohre wird nicht besonders
vergütet.
Verlegen Entwässerungsrohre:
Die Leitungen sind so zu verlegen, dass bauseitig die
aufgehenden Leitungen tadellos senkrecht
angeschlossen werden können.
Rohrdurchführungen durch Betonwände sind gegen
nichtdrückendes Wasser und als Gelenk mit Bogen
auszuführen.
Die Rohrsohlen müssen sattes Aufliegen der Rohre
gewährleisten.
Abrechnung Formstücke:
Formstücke werden übermessen und als Zulagen
abgerechnet.
Rohrverbindung:
Rohre dürfen nur mit vorgefertigten Dichtungen
verbunden sein. Das gilt auch für Passstücke und bei
Verbindung von Rohren unterschiedlicher Werkstoffe.
In diesen Fällen sind die serienmässigen Spezialab
dichtungen zu verwenden; dabei sind Vorschriften des
Herstellers zu beachten.
Rohrdurchführung:
Bei Fundamenten, Wänden etc. sind immer mit einem
Passstück auszuführen. Das Sandauflager muss bei einer
Rohrdurchführung durch Fundamente durchgeführt
werden. Die Rohroberseite ist durch eine Deformations
schicht in der Stärke der zu erwartendenen Setzung zu
sichern. Das Herstellen von Passstücken und das
Ablängen von Rohren hat mit der Trennscheibe zu
erfolgen. Die Passstücke sind in den EP der
entsprechenden Positionen einzukalkulieren.
Sicherung gegen Verschmutzungen:
Sämtliche Rohre, Anschlüsse etc., auch nur zeitweise
offene Rohrenden sind gegen Verstopfung durch
eindringenden Beton, Erde etc. vom AN voll verantwort
lich zu sichern. Verstopfte Rohrleitungen hat der AN
ohne
Aufforderung und ohne besondere Vergütung zu säubern.
Abnahme der Leitungen:
Das gesamte Entwässerungssystem ist ohne besondere
Aufforderung vom zuständigen Tiefbauamt oder Fach
ingenieur abnehmen zu lassen. Der Abnahmetermin ist
rechtzeitig mit den Beteiligten festzulegen. Der AN hat
durch ein Protokoll der abnehmenden Stelle die
beanstandungsfreie Abnahme der Rohrleitungen
nachzuweisen. Nicht abgenommene Entwässerungs
leitungen kann die Bauleitung auf Kosten des AN
freilegen lassen.
Revisionspläne:
Über die verlegten Leitungen und Schächte sind
Revisionspläne in CAD-Ausführung anzufertigen mit 3
Planpausen, wobei die Entwässerungspläne die Grund
lage bilden. Alle Änderungen, Ergänzungen sowie alle
Maße, Höhen, Durchmesser und Abstände müssen aus
den Revisionsplänen ersichtlich sein.
Die Abrechnung der Rohrgräben erfolgt nach ZTV WA,
einschl. evtl. Verbauarbeiten.
Allgemeine Erläuterungen:
3.01 Titel Kanalarbeiten
3.01
Titel Kanalarbeiten