Fliesenarbeiten
IGS Büssingweg
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ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN Baustelle: Neubau der IGS Büssingweg Büssingweg 1 30165 Hannover Bauherr*in: Landeshauptstadt Hannover Gebäudemanagement Aegidientorplatz 1 30159 Hannover 1 Angaben zur Baustelle 1.1 Lage und Verkehr: Die Baustelle liegt in Hannover im Ortsteil Vahrenwald, an der Melanchthonstraße, Ecke Büssingweg. Die Melanchthonstraße ist eine stark frequentierte Querverbindung zwischen Schulenburger Landstraße und Vahrenwalder Straße. Entlang des südlichen Straßenraumes befinden sich mehrere Fußgängerquerungen, ein von Schülern stark genutzter Bürgersteig und eine Bushaltestelle der ÜSTRA. Im Bereich des Grundstückes ist die Melanchthonstraße beidseitig mit Baumbestand versehen. Im Rahmen der Erdarbeiten wurde bereits eine Baustellenzufahrt im westlichen Randbereich von der Melanchthonstraße auf das Baugrundstück installiert. Diese Zufahrt bleibt für die gesamte Zeit der Baumaßnahmen erhalten und wird nach Beendigung der Baumaßnahmen als Zufahrt zum zukünftigen Parkplatz der Sporthalle umgebaut. Während der Baumaßnahme ist ein Durchfahrtsverkehr durch die Baustelle geplant. Die Zufahrt ist von der Melanchthonstraße vorgesehen, die Ausfahrt erfolgt über den Büssingweg. Siehe dazu beiliegenden Baustelleneinrichtungsplan. Im Westen grenzt das Baugrundstück direkt an Wohnbebauung. Es wurde eine Beweissicherung im unmittelbaren Umfeld durch den Auftraggeber vor Baubeginn veranlasst. 1.2 Gebäudebeschreibung: Die gesamte Baumaßnahme umfasst 2 Gebäude, Schulgebäude und Sporthalle. Das Gebäude besitzt 3 Vollgeschosse und ein Technikgeschoss. Die Traufhöhe des obersten Geschosses liegt bei ca. 15,45 m. Das Technikgeschoss besitzt als Staffelgeschoss eine Traufhöhe von ca. 18,45 m. Das Schulgebäude wird konventionell, massiv als Stahlbetonskelett mit Mauerwerksausfachung und einer zweischaligen Außenfassade erstellt. Die Fassade wird mit einem Ziegel erstellt. Die Fensterelemente werden als Holz-Alu Elemente ausgeführt. Die Haupterschließung des Schulkomplexes liegt an der südöstlichen Grundstücksecke, wo die Kubatur mithilfe eines großzügigen Rücksprungs einen Vorplatz ausbildet. Von der zentralen Halle werden das Lernhaus A, Lernhaus B, Lernhaus C und der Verwaltungs-/Fachbereichs-Trakt erschlossen. Die zentrale Halle ist als offener Erschließungsraum konzipiert und verfügt über eine großzügige Dachverglasung. Sie verfügt über Fassadenanteile mit vorgelagerten Balkonen. Unter ihr befindet sich ein Teilkeller. Dieser Teilkeller beinhaltet die Integration der technischen Anlagen des Gebäudes und der Einführung der Ver- und Entsorgungsleitungen. Angelagert an diesen Teilkeller werden unterhalb der Sohle Versorgungsgänge zu den benachbarten Gebäudeteilen installiert. Es handelt sich um unterirdische Gangsysteme aus Beton. Sie werden unbeheizt ausgeführt und sind wasserdicht erstellt. Diese Versorgungsgänge sind Teil der technischen Infrastruktur. Auf dem Dach der dreigeschossigen Schule befinden sich drei Technikzentralen, die auf der massiven Dachdecke aufgestellt werden. In jedem Lernhaus/Fachbereich befindet sich ein eigenständiges Treppenhaus. Die Treppenhäuser werden mit flächenfertigen Sichtbetonläufen erstellt. Die Oberflächen werden mittels Platten während der gesamten Bauzeit geschützt. Eigenständiges Entfernen dieser Schutzmaßnahmen ist nicht gestattet. Während der Herstellung der einzelnen Gebäudeteile werden die Zugänge zu diesen Bereichen mit temporär verschließbaren Türen gesichert. Die Bildung dieser Abschnitte sichert den beteiligten Gewerken unterschiedliche Arbeitsabschnitte und Ausweichmöglichkeiten. Veränderungen der Arbeitsabschnitte sind vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen. Die Sporthalle ist mit der Schule im 1.OG über einen Balkon verbunden. Die Sporthalle wird als 1- und 3-Feldhalle errichtet. Sie besitzt 2 Vollgeschosse und ein Technikgeschoss. Die Traufhöhe des obersten Geschosses liegt bei ca. 11,69 m. Das Technikgeschoss besitzt als Staffelgeschoss eine Traufhöhe von ca. 13,54 m. Es gibt eine kleine Bewegungshalle, die mit einer massiven F90 Wand von der großen Dreifeldhalle getrennt ist. Die Dreifeldhalle verfügt über eine Tribüne mit circa 280 Besucherplätzen. Unterhalb der Tribüne befinden sich Lagerbereiche. Der Umkleide- und Sanitärbereich befindet sich im Osten der Anlage als zweigeschossiger Gebäudeteil. Die technische Infrastruktur des Gebäudes befindet sich auf dem Dach der zweigeschossigen Umkleidezone. Im Bereich der Umkleiden werden massive Betondecken eingebaut. Der großflächige Hallenbereich wird mit einer Leimholzbinderkonstruktion überspannt. Die Binder werden auf Stahlbetonfertigstützen aufgelegt. Die Dachkonstruktion wird als Trapezblechkonstruktion, oberhalb der Leimholzbinder, ausgeführt. Die Dächer des Schulgebäudes und der Sporthalle werden mit einer Begrünung versehen. 1.3 Bauablauf: Der Neubau der Schule und der Sporthalle wird in 5 Bauabschnitte (B1-B5) unterteilt. B2: Lernhaus B B3: Lernhaus A B1: Lernhaus C/Halle B4: Verwaltung/Fachbereich B5: Sporthalle Diese Abschnitte beginnen zeitversetzt, werden aber parallel errichtet. Die Abfolge der Bauabschnitte ist derzeit festgelegt, kann sich jedoch, in Abstimmung mit den ausführenden Firmen, leicht verändern. Es wird als Übersicht ein Ablaufplan bereitgestellt, der die jeweiligen Bauabschnitte kennzeichnet. 1.4 Baustellenverkehr: Auf der Baustelle gelten die Bedingungen des Straßenverkehrs. Die Durchfahrt durch die Baustelle wird als Einbahnstraße geregelt. Gegen diese Regelung darf nur, in Abstimmung mit der Bauleitung, in Ausnahmen verstoßen werden. Das Durchfahren der Baustelle ist lediglich im Schritttempo erlaubt. Ein Zurücksetzen mit Fahrzeugen ist immer nur mit Einweiser gestattet. Die Durchfahrt darf nicht ohne Freigabe der Bauleitung dauerhaft durch Anlieferungen versperrt werden. Für das Be- & Entladen werden besondere Nischen im Bereich des Vorplatzes vor der Mensa geschaffen. Einschränkungen im Bereich der Melanchthonstraße und des Büssingwegs sind nicht ohne verkehrsrechtliche Anordnung erwünscht. Erkennt der Auftragnehmer den Bedarf einer besonderen verkehrsrechtlichen Regelung im Bereich dieser beiden Zufahrtsstraßen muss er diese Einschränkung in Abstimmung mit der Bauleitung eigenständig als Antrag einreichen. 1.5 Temporäre Einbringöffnungen: Das Gebäude wird an der zentralen Halle von zwei Seiten mit vorgelagerten Balkonen ausgestattet die während der Bauzeit als Einbringöffnungen freigehalten werden. Im Rahmen der Baustelleneinrichtung werden an zwei unabhängigen Positionen Schwerlastgerüste an diese Balkone installiert und bei Bedarf mit einem Lastenaufzug ausgestattet. Die Lastenaufzüge können für den Materialtransport benutzt werden. Das Gebäude ist geschlossen und eine Notbeheizung installiert. Die Zugänge zu diesen Einbringöffnungen sind unverzüglich nach der Anlieferung in eigener Verantwortung wieder zu verschließen. Die Nutzung ist mit der Bauleitung abzustimmen und dem Auftraggeber anzuzeigen. Die Dachzentralen werden ebenfalls mit Einbringöffnungen versehen. 1.6 Baustrom, Bauwasser, Aufenthalts-/Sanitärcontainer, Abwasser: Auf dem Gelände wird in zentraler Lage ein Baustromanschluss zur Verfügung gestellt. Der Baustrom wird über Verteiler an den verschiedenen Verbrauchsstellen bereitgestellt. Bauwasser wird frostfrei im Bereich der Mensa zur Verfügung gestellt. Der Anschluss und die Verteilung ab der Zapfstelle haben eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer zu erfolgen. Im Bereich der Mensa befindet sich die Position der zentralen Sanitärinfrastruktur. Hier werden Toiletten und Waschmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Abwasser kann hier ordnungsgemäß entsorgt werden. Es darf nur unbelastetes Abwasser eingeleitet werden. Eine freie unkontrollierte Ableitung von Abwasser in den Baugrund ist untersagt. Treten partiell größere Mengen an Abwasser auf so ist eine fachgerechte Entsorgung in Abstimmung mit der Bauleitung zu planen und zu organisieren. Die Größe der Baustelle und die zu erwartende Dichte der beteiligten Auftragnehmer erfordert eine kompakte zweigeschossige Integration der Baustelleneinrichtungscontainer. (Aufenthalts- und o.g. Sanitärcontainer) Diese sind bauseits gestellt und stehen allen Handwerker*innen kostenlos zur Verfügung. Das Aufstellen eigener Container ist untersagt. 1.7 Baustelleneinrichtungsflächen und Materialcontainer: In Abstimmung mit der Bauleitung wird den unterschiedlichen Auftragnehmern ein Materialcontainer zur Verfügung gestellt. Materiallagerung ist immer mit der Bauleitung abzustimmen. Es ist nicht möglich eigenständig, ohne Freigabe der Bauleitung, Baustelleneinrichtungsequipment auf den Flächen der Baustelle zu verteilen. Das Aufstellen eigener Container ist untersagt. 1.8 Baustellensicherheit: Das gesamte Baugelände ist mit einem stabilen Holzzaun eingegrenzt, der während der gesamten Bauzeit von der Bauzaunfirma gewartet wird. Mehrere Torzugänge ermöglichen den Zugang auf die Baustelle. Sichtfenster im Bereich der Mensa, der Bushaltestelle und der Kreuzung Melanchthonstr./Büssingweg gewähren Einblick in den Baufortschritt. Die Baustelle wird, zum Schutz vor Einbruch und Diebstahl, videoüberwacht. Derzeit gibt es zwei Webcams (eine auf dem Dach der ehemaligen VHS und eine auf dem Dach der Mensa), die alle paar Minuten ein Standbild aufnehmen. Dies dient lediglich zu Dokumentationszwecken. (Weitwinkelaufnahme - Gesichter von Personen oder Kennzeichen von Fahrzeugen sind nicht zu erkennen) 1.9 Baumschutzzäune: Auf dem Grundstück befindet sich im Bereich der Mensa eine Rigole, die eingezäunt wurde und ausschließlich als Lagerfläche für die Schule dient. Durch die Positionierung eines Sanitärcontainers und weiterer Baustelleneinrichtungsgegenstände wird ein natürlicher Schutz dieser Zone vor Beschädigung sichergestellt. Der Bereich der Rigole ist im beiliegenden Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichnet. Schützenswertes Grün wurde durch Baumschutzzäune von den Baustellenbereichen abgegrenzt. Alle bauseits gestellten Baumschutzzäune dürfen nicht beschädigt, verstellt oder entfernt werden. 1.10 Abfallentsorgung: Jeder Auftragnehmer ist für die Entsorgung seiner Abfälle eigenständig verantwortlich. Die Entsorgung der Abfälle hat getrennt und regelmäßig spätestens einmal wöchentlich zu erfolgen. Die Sauberkeit auf der Baustelle dient der Sicherheit aller Auftragnehmer. Die Bauleitung wird auf Einhaltung von Sauberkeitsregeln strikt achten. Verunreinigungen, die klar identifizierbar sind, und nicht durch den Auftragnehmer nach Aufforderung der Bauleitung entsorgt werden, werden kostenpflichtig durch Fremdfirmen entsorgt. 1.11 Baustellenverordnung: Zur Sicherstellung des geordneten Baubetriebes sind die Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators einzuhalten. 1.12 Weisungsberechtigungen: Zu den bisher aufgeführten Rahmenbedingungen ist die Bauleitung, im Auftrag des Auftraggebers, weisungsberechtigt. Auf der Baustelle werden verschiedene Unternehmen zur gleichen Zeit beschäftigt. Den Weisungen des vom Auftraggeber beauftragten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators sind Folge zu leisten. 2 Angaben zur Ausführung 2.1 Fassadengerüste und Einzelgerüste: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Auftragnehmer im Rahmen der jeweils geltenden ATVs zur Stellung von Gerüsten für ihre eigenen Leistungen verpflichtet sind und diese Gerüststellung im Rahmen der Nebenleistungen vergütet ist. Das Hauptgerüst wird vom Gerüstbauunternehmen gestellt und wird so ausgestattet, dass es für die Dachdeckerarbeiten und von allen weiteren Gewerken genutzt werden kann. Jeder Auftragnehmer hat vor Betreten dieses Gerüstes die Sicherheitskennzeichnungen zu überprüfen und dass die Nutzung des Gerüstes freigegeben und sicher ist. Die Demontage von Gerüstelementen ist strengstens untersagt. An zwei zentralen Positionen werden Schwerlastgerüste mit Lastenaufzügen am Gebäude installiert. Der Rückbau des Gerüstes wird für alle anderen Gewerke mit mindestens vier Wochen Vorlauf angezeigt. Die beschriebenen Schwerlastgerüste mit Aufzügen, die einen Transport von Materialien in das Gebäude sicherstellen, bleiben länger als das Fassadengerüst erhalten und werden nach Fertigstellung und Einbringung aller Materialien für den Innenausbau demontiert. Auch dieser Rückbau wird mit ausreichend Vorlauf durch die Bauleitung angezeigt. 2.2 Materialwahl: Der Auftraggeber legt Wert auf eine nachhaltige, umweltgerechte Materialauswahl. Die Auftragnehmer haben Verpackungseinheiten getrennt nach Material fachgerecht zu sammeln und eigenständig zu entsorgen. Eine unreflektierte Vermischung von Materialien ist nicht erwünscht. Erzeugt der Auftragnehmer unnötige Mischabfälle, so trägt er diesen Mehraufwand. Der Auftraggeber hat Anspruch auf neue und nicht gebrauchte Materialien gemäß Ausschreibungen. Nicht genormte, ungeprüfte Baustoffe sind nicht erwünscht und nicht gestattet. Bei der Realisierung des Gebäudes sind nur geprüfte Materialien zugelassen. Der Auftragnehmer hat diese Materialauswahl zu dokumentieren und auf Verlangen der Bauleitung zu belegen. Im Rahmen der Dokumentation sind alle Nachweise lückenlos zu liefern und dem AG im strukturierten Ordner zur Verfügung zu stellen. 2.3 Lagerung und Transport: Die Lagerung und der Transport von eigenen Materialien sind vom Auftragnehmer selbst zu kalkulieren und in die Einheitspreise einzurechnen. Ein Transport oder eine Lagerung auf der Baustelle durch den AG erfolgt nicht. Es werden lediglich Bereiche und Flächen zur Lagerung in Abstimmung mit der Bauleitung zur Verfügung gestellt. Diese Flächen sind äußerst begrenzt und dürfen auf keinen Fall ohne Befugnis/Zuteilung vollgestellt werden. 2.4 Leistungen für andere Gewerke: Die Ausschreibung erfolgt generell in Einzelgewerken. Leistungen für andere Unternehmer sind nicht zu erbringen, soweit sie nicht eindeutig aus einer Position als Leistungsposition hervorgehen. 2.5 Abnahmen: Der Auftraggeber beabsichtigt keine Leistungsteile vor der Abnahme in Benutzung zu nehmen. Auf Verlangen des Auftragnehmers oder des Auftraggebers können Teilabnahmen oder Leistungsfeststellungen erfolgen, die den Stand der Leistungsteile, nach Fertigstellung der Teilleistung dokumentieren. Der AN hat ein Abnahmegesuch schriftlich einzureichen.
ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE ANWEISUNGEN ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE ANWEISUNGEN Allgemeine Technische Vorbemerkungen für Bauleistungen: Der Bauausführung liegen die Architektenpläne, die statische Berechnung mit den Positionsplänen, die einschlägigen DIN-Vorschriften, allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen sowie die VOB und die besonderen Vertragsbedingungen des Auftraggebers mit Sicherheitsbestimmungen und zusätzlichen technischen Vorschriften in der jeweils aktuellen Fassung zugrunde. Für jegliche Art der Verwendung, z. B. Vervielfältigung und Weitergabe der Architektenzeichnungen und Pläne an Dritte, die nicht mit dem Projekt verbunden sind, gilt grundsätzlich das Urheberschutzrecht. Der Bieter ist verpflichtet, in jedem Falle (auch ohne Zustandekommen eines rechtsverbindlicher Vertrages) diese Urheberschutzrechte zu beachten. Schäden aus Nichtbeachtung der Urheberschutzrechte berechtigen zu Schadenersatzforderungen. Die Zeichnungen und Pläne dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht in Messen, Ausstellungen und/oder sonstigen Publikationen veröffentlicht werden. Sämtliche ausgeschriebenen Arbeiten beinhalten folgende Leistungen: 1. Bei Auftragsvergabe werden dem Bieter alle erf. Planunterlagen und Zeichnungen digital überreicht, für erf. Vervielfältigungen hat der Bieter selber zu sorgen. 2. Der Bieter sollte sich vor Angebotsabgabe persönlich über die Örtlichkeiten, Planunterlagen (falls erforderlich), technischen Voraussetzungen und Notwendigkeiten informieren, als Grundlage für eine einwandfreie Bestimmung des Angebotspreises. 3. Sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, umfassen alle Leistungen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile, das Abladen, Lagern und Einbauen sowie Stoffe und Bauteile ins bzw. ans Gebäude schaffen, Auspacken und Verpackungsmaterial abtransportieren und entsorgen. 4. Alle Planunterlagen einschl. der Vermaßung des Architekten sind auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Der AN hat sich bezüglich Detailklärung, Materialfestlegung und eventl. Unklarheiten stets so rechtzeitig mit der Bauleitung in Verbindung zu setzen, dass Terminverzögerungen, insbesondere auf Grund langer Lieferzeiten, ausgeschlossen sind. 5. Der Straßenraum ist regelmäßig, bei Bedarf mehrmals arbeitstäglich von verursachten Verschmutzungen zu reinigen. 6. Aller vom AN und seinen Subunternehmern herrührender Schutt, Verpackungsmaterial etc. ist umgehend abzufahren. Die Deponie ist vom AN zu bestimmen, alle Kosten einschl. der Kippgebühren, Containermiete etc. sind mit dem EP abgegolten. Kommt der AN der Schuttbeseitigung nicht nach, wird der AG die Beseitigung veranlassen und die Kosten von der Schlussrechnung in Abzug bringen. Besondere Sorgfalt ist bei brennbaren Materialien geboten, sie sind täglich zu entsorgen. 7. Zur Umweltvorsorge ist es erforderlich geworden, das Abbruchgut nach Beschaffenheit zu trennen und getrennt zu verwerten. Um eine vorschriftsmäßige und zweckmäßige Entsorgung bzw. Verwertung von Bauabfällen zu ermöglichen, müssen die anfallenden Bauabfälle so gut wie möglich getrennt, gesammelt, gelagert und abgefahren werden. Kontaminierte Abfälle sind gesondert zu entsorgen. Vor der Entsorgung von kontaminierten Abfällen ist ein Abfalllabor einzuschalten. 8. Die Abrechnung erfolgt nach Zeichnung. Die Massen sind prüffähig vom Auftragnehmer (AN) zu ermitteln. Sind Leistungen nicht aus den Zeichnungen nachzuweisen, so veranlasst der AN rechtzeitig ein gemeinsames Aufmaß. 9. Alle Maße zur Abwicklung des Auftrages sind vom AN eigenverantwortlich vor Ort aufzunehmen. 10. Abgenommen werden nur fertiggestellte Bauleistungen. 11. Der AN hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden wöchentlich statt. Der entsprechende Wochentag wird nach Auftragsvergabe bekannt gegeben. 12. Der AN hat ein Bautagebuch gemäß den Vorgaben des AGs zu führen. Das Bautagebuch ist spätestens bis zum 5. jeden Monats der Bauleitung und dem AG zu übergeben. 13. Es ist ein in allen Teilen verbindlicher, detaillierter Bauzeitenplan, auf Grundlage der Vertragszeiten und den gemeinsamen Absprachen mit der Bauleitung und dem AG, spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung vom AN zur Genehmigung vorzulegen. Der AG übernimmt mit seiner Anerkennung keinerlei Gewähr für die Zweckmäßigkeit des Bauzeitenplanes und Geräteeinsatzes. 14. Spätestens mit Einreichen der Schlussrechnung ist die Abschlussdokumentation einzureichen, die eine fachgerechte Umsetzung der Maßnahme ausreichend dokumentiert und alle Fachunternehmererklärungen und statischen Nachweise enthält. Die Unvollständigkeit der o.g. Unterlagen stellt gem VOB einen schwerwiegenden Mangel dar und erlaubt eine angemessene Summe als Sicherheit einzubehalten.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE ANWEISUNGEN
MITGELTENDE NORMEN UND REGELN Mitgeltende Normen und Regeln Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
MITGELTENDE NORMEN UND REGELN
TV: Fliesenarbeiten Technische Vorbemerkungen Fliesenarbeiten - DIN 18352 - Die Verlegung der Fliesen/Platten erfolgt grundsätzlich nach Fugenschnitt, wobei darauf zu achten ist, daß alle Armaturen, Steckdosen usw. soweit wie möglich im Fugenschnitt verlegt werden. Zusatzstoffe wie Dichtungsmittel, Pigmente, Plastifizierungsmittel usw. dürfen dem Baukleber zur Verbesserung bestimmter Eigenschaften nur nach Vorschrift des Herstellerwerkes und vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung zugegeben werden. Der Zusatz von Frostschutzmitteln ist nicht zulässig. Dämmstreifen, Unterlegpapiere und Folien sind erst nach Fertigstellung der Beläge abzuschneiden. Anschlüsse an Anschlagschienen, Zargen, Rohrdurchführungen, Stützen und Wände sind waagerecht und sauber angeschnitten auszuführen. Rand- und Eckplatten sind entsprechend den Erfordernissen der Beläge anzuordnen. Das Überprüfen der erforderlichen Rechtwinkeligkeit der Flächen gilt als Nebenleistung. Paßstücke dürfen nicht kleiner als eine halbe Platte sein.
TV: Fliesenarbeiten
Ausführungsbeschreibung Fliesenarbeiten Die Verlegung der Bodenfliesen erfolgt auf Untergründen aus Zementestrich. Alle Komponenten sind soweit wie möglich aus dem System eines Herstellers zu verwenden. Sämtliche Fliesenbeläge sind vor dem Einbau unaufgefordert zu bemustern. Es dürfen nur Fliesen der Sortierklasse 1.Wahl verarbeitet werden. Einbaubereiche C, gemäß ZDB Richtlinie. Die Arbeiten sind in allen Geschossen auszuführen.
Ausführungsbeschreibung Fliesenarbeiten
01 Fliesenarbeiten
01
Fliesenarbeiten
Hinweis: Die Arbeiten sind in allen Geschossen auszuführen.
Hinweis:
01.01 Allgemeine Arbeiten
01.01
Allgemeine Arbeiten
01.02 Fliesenarbeiten
01.02
Fliesenarbeiten
02 Stundenlohnarbeiten Dokumentation
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Stundenlohnarbeiten Dokumentation
02.01 Dokumentation
02.01
Dokumentation
02.02 Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten

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