Heizung, Klima, Lüftung und Sanitär - HKLS
HUT
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Leistungsverzeichnis Sanitär - Heizung - Lüftung (KGR 410-430) Projekt:   HUT - Errichtung Beherbergungsbetrieb   Neues Ufer 28 / Huttenstraße 33   10553 Berlin Bauherr:   PV 18. Objektgesellschaft mbH   c/o Property Ventures GmbH   Beethovenstraße 5-13   50674 Köln Architekt:     ioo Gesellschaft von Architekten mbH   Obentrautstraße 72   10963 Berlin Planung:     ibs Ingenieurbüro Skär         Clara-Zetkin-Straße 1 A         16547 Birkenwerder Summe Angebot netto:   ____________________ EURO     MwSt.: ........%  ____________________ EURO      brutto:   ____________________ EURO Summe geprüft  netto:   ____________________ EURO     MwSt.: ........%  ____________________ EURO                          brutto:   ____________________ EURO Der Bieter erklärt hiermit : * dass er diese Ausschreibung auf ihre Vollständigkeit hin überprüft hat und den Auftraggeber auf eventuelle Unvollständigkeiten (fehlende Seiten, Mehrdeutigkeiten etc.) hingewiesen hat; * dass er alle sonstigen preisbeeinflussenden Umstände überprüft und gewertet hat; * dass er diese Ausschreibung ohne Einschränkung durch seine Unterschrift als maßgeblichen Vertragsbestandteil rechtsverbindlich anerkennt. Anbieter:   _________________________________________        (rechtsverbindliche Unterschrift)
Leistungsverzeichnis
Leistungsverzeichnis Lüftung (KGR 430) Projekt:   HUT - Errichtung Beherbergungsbetrieb   Neues Ufer 28 / Huttenstraße 33   10553 Berlin Bauherr:   PV 18. Objektgesellschaft mbH   c/o Property Ventures GmbH   Beethovenstraße 5-13   50674 Köln Architekt:     ioo Gesellschaft von Architekten mbH   Obentrautstraße 72   10963 Berlin Planung:     ibs Ingenieurbüro Skär         Clara-Zetkin-Straße 1 A         16547 Birkenwerder Summe Angebot netto:   ____________________ EURO     MwSt.: ........%  ____________________ EURO      brutto:   ____________________ EURO Summe geprüft  netto:   ____________________ EURO     MwSt.: ........%  ____________________ EURO                          brutto:   ____________________ EURO Der Bieter erklärt hiermit : * dass er diese Ausschreibung auf ihre Vollständigkeit hin überprüft hat und den Auftraggeber auf eventuelle Unvollständigkeiten (fehlende Seiten, Mehrdeutigkeiten etc.) hingewiesen hat; * dass er alle sonstigen preisbeeinflussenden Umstände überprüft und gewertet hat; * dass er diese Ausschreibung ohne Einschränkung durch seine Unterschrift als maßgeblichen Vertragsbestandteil rechtsverbindlich anerkennt. Anbieter:   _________________________________________        (rechtsverbindliche Unterschrift) 1 Angebote, Preise Die Preise sind als Nettopreise (ohne Umsatzsteuer) abzugeben; die Umsatzsteuer ist am Schluss des Angebotes gesondert auszuweisen. Dies gilt nicht für Bieter mit niedrigem Gesamtumsatz, die der Besteuerung nach § 19 Abs. 1-3 Mehrwertsteuergesetz unterliegen. Der Auftragnehmer bestätigt durch seine Unterschrift, dass er sich von den örtlichen Verhältnissen, dem Umfang und der Art der Arbeiten überzeugt und eventuelle Unklarheiten vor Abgabe des Angebotes geklärt hat. Spätere Einwendungen und Ansprüche, die aus der Unterlassung dieser Feststellung entstehen, können nicht anerkannt werden. Sofern nicht anders in den Positionstexten vermerkt ist, sind in die Einheitspreise jeweils die Kosten für alle Materialien, Geräte, Transporte zur und auf der Baustelle - bis zum jeweiligen Einbauort, Hebezeuge, Abstützungen und Unterfangungen sowie Sicherungsmaßnahmen, Arbeitsgerüste und Nebenleistungen einzurechnen. Die Bauleistungen sind nach den fachtechnischen Vorschriften und Bestimmungen, den gewerkespezifischen Regeln und den geltenden Normen zu erbringen. Die Positionen verstehen sich immer mit Lieferung und Montage bzw. Herstellung. 2 Zulassungen, Nachweise Für die von der unteren Bauaufsichtsbehörde oder durch Vorschriften geforderten Prüfungen von Anlagen durch unabhängige Sachverständige wird der erforderliche Sachverständige durch den AG beauftragt und vergütet. Der AN ist verpflichtet den Termin für o. a. Prüfungen rechtzeitig mit der Bauleitung zu vereinbaren. Sollte infolge von Mängeln, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, Wiederholungsprüfungen notwendig werden, so trägt er die dafür anfallenden Kosten. 3 Ausführung, Allgemein Der AN hat der Bauleitung schriftlich zu benennen (auch bei Änderung): a)                     den verantwortlichen Fachbauleiter, b)                     den Baustellenleiter, der den Auftragnehmer in allen Belangen zu vertreten bevollmächtigt ist, c)                     den verantwortlichen Koordinator gemäß Unfallverhütungsvorschriften GUV 01. und VBG1. Der Bauherr beauftragt einen SiGeKo. Dessen Anweisungen ist bzgl. seines Aufgabengebietes folge zu leisten. Die Verkehrssprache ist Deutsch in Wort und Schrift, auch in der Planung. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das leitende Baustellenpersonal deutsch spricht und während des gesamten Ausführungszeitraumes, d.h. täglich während der gesamten Arbeitszeit, auf der Baustelle anwesend ist. Wöchentlich finden Bausitzungen zu bestimmten Terminen statt. Die Auftragnehmer sind verpflichtet, an diesen Besprechungen teilzunehmen. Von jeder Bausitzung wird ein Protokoll angefertigt; die Festlegungen dieser Protokolle sind für die Beteiligten verbindlich. Evtl. Bedenken hat jeder Beteiligte bis spätestens in der nächsten Bausitzung anzumelden. Der Auftragnehmer hat sich von selbst von dem termingerechten Fortschreiten der Arbeiten zu überzeugen und ist für seinen Leistungsumfang bis zur Abnahme bzw. Übergabe voll verantwortlich. Fehlende Einrichtungen bzw. Mängel von Betriebseinrichtungen an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen sowie an Schutzvorrichtungen sind seitens des Auftragnehmers, soweit diese nicht von ihm erstellt wurden, unverzüglich der Bauleitung des Bauherrn zu melden. Eine Bauleistungsversicherung wird durch den Auftraggeber abgeschlossen. Die Kosten werden anteilig umgelegt. Der Auftragnehmer hat wöchentlich Bautageberichte der Bauleitung vorzulegen. Der Auftraggeber stellt während der Bauzeit keine Baubewachung. Es bleibt dem Auftragnehmer überlassen, für die Bewachung der von ihm auf der Baustelle gelagerten Baustoffe, Geräte, Werkzeuge usw. selbst Sorge zu tragen. Der Auftraggeber haftet nicht für evtl. Diebstähle oder Beschädigungen der Gegenstände, die der Auftragnehmer für die Durchführung der Bauleistung erstellt oder lagert. Sämtlicher Bauschutt, soweit dieser nicht durch eine gesonderte Position erfasst ist, geht in Besitz des AN über und ist fachgerecht zu entsorgen. Es sei denn, die Ausschreibung enthält die Schuttentsorgung durch den Auftraggeber, dann ist der Bauschutt zu den bauseits gestellten Schuttcontainern zu transportieren und getrennt zu entsorgen. Entsorgungsnachweise sind dem AG auf Verlangen vorzulegen. Die laufenden Schutt- und Abfallbeseitigung sowie die Baureinigung, die mindestens einmal wöchentlich während der gesamten Bauzeit durchzuführen sind, sind gem. VOB als Nebenleistungen in die Teilleistungen einzukalkulieren. Die Aufsicht über die Baureinigungsarbeiten Bauschutt- und Bauabfallbeseitigung der Gewerke obliegt dem Auftragnehmer, der auch dem Auftraggeber gegenüber hierfür die Verantwortung trägt. Dem Auftragnehmer obliegt die Verkehrssicherungspflicht. Die Arbeitsschutzbestimmungen, Unfallverhütungs- vorschriften, Erste Hilfe und dergleichen sind zu beachten. Der Unternehmer trägt hierfür die alleinige Verantwortung. Die nachfolgend beschriebenen Arbeiten sind nach den durch die Bauleitung zur Verfügung gestellten Zeichnungen sowie nach den Angaben der Bauleitung durchzuführen. Jeder Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und haben sicherzustellen, dass die Listen auf Verlangen der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden. 4 Baustelleneinrichtung Anschlusspunkte für Baustrom und Bauwasser werden im Außenbereich nahe des Gebäudes vom AN errichtet. Aufenthalts- und Lagerräume im Gebäude werden nicht zur Verfügung gestellt. Der AN ist für das sichere Aufbewahren und Verschließen seiner Materialien und Geräte selbst verantwortlich. Für die gesamte Baustelleneinrichtung, einschl. für das Stellen von Material- und Schuttcontainer, stehen ausreichend Grundstücksflächen zur Verfügung. Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über zwei Zufahrten auf das Gelände. Auf Sauberkeit auf der Baustelle ist unbedingt zu achten. Die Baustelle ist arbeitstäglich zu reinigen. Die Herausstellung und das Vorhalten von Schutz- und Arbeitsgerüsten, die zur Durchführung der Arbeiten im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften notwendig sind, ist Sache des Auftragnehmers. Sicherungsmaßnahmen, die zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistung notwendig sind, sind Sache des Auftragnehmers. 5 BbgBO / BaustellenV Bei der Bauvorbereitung und Bauausführung sind insbesondere der § 3 der BbgBO, sowie die BaustellenV einzuhalten. Sämtliche Nachweise (Konformitäts- erklärungen, Zulassungsbescheide, Prüfzeugnisse usw.), die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf der Baustelle dienen, sind dem Auftraggeber spätestens 6 Werktage vor Aufnahme der Arbeiten auf der Baustelle vorzulegen. Die Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/ Abfällen der Länderarbeits- gemeinschaft Abfall (LAGA) sowie die Abfallsatzung des Landkreises Märkisch-Oderland sind zwingend zu beachten und einzuhalten. 6 Vertragsbedingungen siehe Formblätter 7 Abrechnung gem. Vergabe 8 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Für das Angebot und die Ausführung gelten die VOB und sämtliche für dieses Gewerk zutreffenden DIN- Normen in der gültigen Fassung, weiterhin sind die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungenzu beachten und einzuhalten. Diese Vorschriften gelten, soweit nicht durch besondere Bedingungen und Forderungen in dieser Leistungsbeschreibung ausdrücklich eine andere Regelung vorgesehen ist. Besonders hingewiesen wird auf: Leistungsabgrenzung Es sind alle zu diesem Gewerk gehörenden Materialien und Leistungen, einschl. der in den Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis beschriebenen, zu veranschlagen. Die Verbraucher anderer Gewerke mit Festanschluss müssen vom liefernden Unternehmen montiert, angeschlossen und in Betrieb genommen werden. Technische Vorschriften: Die zu erstellenden Anlagen sind nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen und folgende technische Vorschriften sind zu beachten: -  Wasserhaushaltsgesetz sowie zugehörige Normen und Richtlinien -  Verordnung über gefährliche Stoffe (GefahrstoffV), -  die einschlägigen Normen (z. B. DIN, DIN EN, EN u. a.) in den jeweils gültigen Fassungen -  die einschlägigen VDI-Richtlinien in den jeweils gültigen Fassungen -  die einschlägigen VDE-Vorschriften und DIN VDE in den jeweils gültigen Fassungen -  die einschlägigen DVGW und ATV-Regelwerke in den jeweils gültigen Fassungen -  Technische Regeln (wie z.B. TRD, TRB, TRbF, TRF, TRGI, TRWI) -  Verordnungen wie z.B. (HeizAnlV, DampfkV, VBF, DruckbehV, FeuV, EnEV,    FeuerAnlVBE,     BImSchV etc.) -  die Unfallverhütungsvorschriften -  die einschlägigen Orts-, Gewerbe-, Feuer- und verkehrspolizeilichen Vorschriften,   sowie alle sonstigen einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und folgenden Sonderauflagen: -  Betriebssicherheitsverordnung, -  Allgemeine Verwaltungsvorschriften (u. a. TA-Luft, TA-Lärm), -  Unfallverhütungsvorschriften des Hauptverbandes der gewerblichen Berufs-Genossenschaft, -  Baugenehmigung, -  Richtlinien und Vorschriften vom Verband der Sachversicherer, -  Druckbehälterverordnung -  Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen in Gebäuden    (LüAR)-Dateien -  Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) -  AGFW-Richtlinien -  Gewerbeordnung -  Arbeitsstättenrichtlinien -  Verlegerichtlinien und Einbauanleitungen der Hersteller -  ATEX-Richtlinie Allgemeine Technische Vorbemerkungen: Nach Auftragserteilung sind folgende Unterlagen bei der zuständigen Bauüberwachung/Bauleitung einzureichen: -   Teilnehmerliste mit Unterschriften bzgl. Baustellenbelehrung -   Kopie aller Sozialversicherungsausweise Transport, Baustelleneinrichtung und Materiallagerung Der Materialtransport zur Einbaustelle  sowie die Lagerung von Materialien ist Sache des Auftragnehmers (AN). Bei dem Transport der anzuliefernden Teile muss auf den Bodenbelag, mit ggf. erforderlichen Schutzmaßnahmen, Rücksicht genommen werden. Hilfsmittel stehen für die Materialeinbringung nicht zur Verfügung. Im Bereich der Montageorte besteht kein Anspruch auf einen Lagerplatz. Es sind nur bestimmte Lagerflächen zeitlich begrenzt zulässig, sowie montageabhängig und mit der Bauleitung abzustimmen. Die Größe der zu liefernden Einzelteile ist den vorhandenen Transportwegen anzupassen. Sämtliche Transportkosten fallen zu Lasten des AN an. Die Lagerplätze sind deutlich zu kennzeichnen, mit erforderlichen ggf. Schutzmaßnahmen, mit Firmenname / Ansprechpartner / Tel.-Nr. und regelmäßig zu reinigen. Werden Materialien von Lieferanten des AN direkt auf die Baustelle geliefert, so ist dafür Sorge zu tragen, dass ein Vertreter des AN die Ware in Empfang nimmt. Der AG oder die Bauleitung verweigern prinzipiell die Annahme. Materialqualität Der AN verpflichtet sich nur neuwertige, unbeschädigte und gereinigte Materialien und Armaturen zu verwenden. Die eingesetzten Fabrikate sollten zum Zeitpunkt des Einbaus, aktuell erhältliche und in Produktion befindliche Serien umfassen. Verhalten und Sicherheit auf der Baustelle Die Unfallverhütungsvorschriften sind unbedingt einzuhalten, insbesondere beim Benutzen von Leitern und Gerüsten. Alle Unfälle, die sich mittelbar oder unmittelbar auf der Baustelle ereignen, sind sofort der örtlichen Projektleitung/SiGeKo anzuzeigen. Die Unfälle sind alleinige Sache des AN. Der AG und dessen Projektleitung können für Unfälle nicht haftbar gemacht werden. Der AN übernimmt die volle Haftung für alle durch ihn oder seine Beauftragten verursachten Schäden und stellt die Projektleitung hiervon frei. Die Baustellenordnung wird zu Montagebeginn vom AG an den AN übergeben und ist uneingeschränkt einzuhalten. Auf der gesamten Baustelle gilt Helmpflicht. Nach wiederholten Ermahnungen behält sich der AG / BL  vor, die Monteure des AN von der Baustelle zu verweisen. Der BH verweist auf die entsprechende Baustellenverordnung. Diese ist zwingend bindend. Weiterhin wird ein Sigeko für diese Baustelle bestellt. Der Auftragnehmer hat eigenständig die Belehrung und Einweisung seines Personals als auch seiner Subunternehmer durchzuführen, dies von dem Personal zu unterschreiben und beim Bauleiter abzugeben. Montageplanung, Dem AN obliegt das Anfertigen ausführlicher Montage- und Detailpläne unter Zugrundelegung der Projektunterlagen und Zeichnungen. Die Ausführung dieser ist entsprechend der Vorgaben nach CAD-Richtlinie des AG vorzunehmen. Entsprechend dem Gesamtterminplan werden die Abgabetermine für die Montageplanung bei der Auftragserteilung festgelegt. Nur auf der Grundlage dieser Pläne darf montiert werden. Sollte sich der Montagebeginn aufgrund nicht vorgelegter Montageplanung verzögern, so gehen eventuelle Mehrkosten, die aus der nicht termingerechten Erstellung oder aus der Erstellung der Montageplanung von Dritten resultieren, zu Lasten des AN. Von den ggf. zu überarbeitenden Montageplänen ist ein farbig angelegter Satz an die Bauleitung zu übergeben. Dasselbe gilt für alle Planänderungen und Ergänzungen, welche vor Ausführung der Bauleitung zur Freigabe vorzulegen sind. Der AN verpflichtet sich weiterhin, auf der Basis der vom Planer erstellten Planungsunterlagen seine Montagepläne maßstäblich zu erstellen. Diese sind gemäß vertraglicher Vereinbarungen vor Verwendung auf der Baustelle zur Genehmigung vorzulegen. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage einer einfachen Sichtprüfung auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung. Die Gewährleistung und Prüfpflicht des AN im Sinne der aktuellen VOB wird davon nicht berührt. Die erforderlichen Kosten für die Werk- und Montageplanung sowie für die Dokumentation sind, falls nicht als Einzelposition ausgeschrieben, in den Einzelpreisen einzurechnen. TGA-spez. - Mindestanforderungen Alle Befestigungen sind schallgedämmt auszuführen. Anlagensysteme dürfen an keiner Stelle Beton, Mauerwerk usw. direkt berühren. Erforderliche Schalldämpfungsmaßnahmen gemäß SST II sind gegebenenfalls, insbesondere für Maschinen, mit den Sonderfachleuten (Akustiker) abzustimmen. Die Druck- und Dichtigkeitsprüfung der Leitungsanlagen erfolgt gemäß gültiger Norm in Abschnitten und jeweils für in sich abgeschlossenen Bereichen. Als Nachweis über die Druckprüfung / Reinigung / Spülung ist für jeden geprüften Bereich ein einzelnes Protokoll zu fertigen und der Bauleitung unverzüglich zu übergeben. Bei Durchdringung von brandschutztechnisch qualifizierten Bauteilen ist die notwendige R30/60/90-Qualität durch entsprechende Materialwahl für Rohrleitung sowie Bauteildurchführung sicherzustellen. - Mindestanforderungen an Dichtheitsproben und Endreinigung Dichtheitsproben sind auch in Teilabschnitten durchzuführen und zu protokollieren. Sie sind unaufgefordert spätestens bis zu dem Zeitpunkt durchzuführen bzw. zu beenden, ab dem die Zugänglichkeit der Anlagenteile nicht mehr gegeben ist. Alle Kanäle, Objekte und Armaturen sind vor der Abnahme zu reinigen. - TGA-spezifische Mindestanforderungen an Einregulierung und Leistungsprüfung Die Anlagen sind nach Fertigstellung einzuregulieren und im Beisein des Auftraggebers auf Funktion und Leistungsfähigkeit zu prüfen. Über die Funktionsprüfung und die Leistungsmessungen ist ein Protokoll anzufertigen. Folgende Anlagenteile sind, sofern Leistungsbestandteil, einzuregulieren und zu überprüfen (Beispiele gewerkeübergreifend): - Ventilatoren - Druckregler - Meßanlagen - Regelanlagen - Schaltanlagen Die Einregulierung von Anlagenteilen hat durch Kundendiensttechniker bzw. KD-Monteure der Gerätehersteller zu erfolgen und ist vom Auftragnehmer anhand der Kundendienstberichte nachzuweisen. Technische  Vorbemerkungen für die Kalkulation und zur Ausführung: Bedarfspositionen dienen der Findung von Preisen. Das eigenwillige Ausführen von diesen Bedarfspositionen mit der Maßgabe einer über den Pauschalbetrag hinausgehenden Vergütung kann nur mit der Zustimmung des Bauherren erfolgen. Erfolgt die Ausführung ohne die vorherige Freigabe durch den Bauherren ergibt sich kein Vergütungsanspruch. Lieferung und Montage: die im folgenden Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen, Montagen und Materialien sind standardmäßig zu liefern und zu montieren, Ausnahmen werden ausdrücklich benannt. Zu der Montage gehört auch ohne Nennung in der Einzelbeschreibung die Lieferung und Montage aller zur vollständigen Erfüllung der Leistung notwendigen Dicht- u. Kleinteile, notwendiger Anschlussstücke, sowie Schallschutzsets und Befestigungen. Bei Kanalmaterialien bzw. bei Materialien, die nur in bestimmten Mengen und/oder Abmaßen geliefert werden können, jedoch nicht vollständig verbaut/montiert werden, ist der Verschnitt, auch ohne Nennung in der Einzelleistung,  in den Einheitspreis einzukalkulieren. Eine Abrechnung der Liefermenge abweichend vom verbauten Volumen ist unzulässig. Die Montage hat grundsätzlich mit Abhängungen zu erfolgen. Die Montage beinhaltet auch die entsprechenden Materialien zu deren Halterung, wie Stockschrauben, Dübel, Konsolen und ggf. Profilstahl. Alles ist passend zu dem Einsatzzweck und entsprechend den Vorschriften zu wählen. Eine Arretierung mittels Bauschaum o.ä. Materialien ist grundsätzlich nicht zulässig. Bei der Lieferung komplexer Anlagen oder Anlagenteilen, die in geteilter Ausführung geliefert werden, ist der Zusammenbau in dem Einheitspreis mit abgegolten. Des Weiteren ist das Einbringen der Materialien in die Baustelle sowie das Verbringen an den Montageort in dem Einheitspreis enthalten. Das Unternehmen hat sich vor Abgabe des Angebotes mit den örtlichen Situation vertraut zu machen, spätere Nachforderungen sind nicht möglich. Sollten auf Grund des Montageortes und/oder des Gewichtes des zu transportierenden Anlagenteils Sonderleistungen notwendig sein sind diese in dem Einheitspreis einzukalkulieren. Es ist grundsätzlich eine vollständige Montage anzubieten, d.h einschl. Anschluss der Kanäle an Bauteile (z,Bsp. Ventilatoren) oder Auflegen der Kabel. Armaturen oder Apparate sind grundsätzlich einschl. der notwendigen Form- oder Übergangsstücke an den Kanal anzubieten (z.Bsp: Verschraubungen, oder GSD - Gegenflansche, Schrauben Dichtungen). Zulagen auf Grund beengter Montagesituationen sind Bestandteil des Einheitspreises. Sicherung der eigenen Leistung gehört zur Einheitspreisfindung und wird nicht separat vergütet. Mehrungen von Pauschalen sind unzulässig, bei einer Pauschalierung sind alle beeinflussenden Faktoren zu beurteilen und entsprechend zu kalkulieren. Die Baustelleneinrichtung und deren Vorhaltung ist so zu kalkulieren, das eine witterungsbedingte Unterbrechung erfolgen könnte. Die elektrische Verdrahtung aller Komponenten dieser Ausschreibung wie Ventilatoren, Regler, Stellantriebe, sind bis zu den Übergabepunkten (i.d.R. der Unterverteiler) einzukalkulieren, die Vorbemerkungen des Gewerkes Elektro sind dabei zu beachten Inbetriebnahmen von Apparate und Baugruppen: ggf. durch den Werkskundendienst an einem Tag bei einmaliger An- und Abfahrt. Die Inbetriebnahme beinhaltet: 1. Prüfung der elektrischen Anschlüsse 2. Parametrierung des DDC-Reglers nach Vorgabe 3. Funktionsprobe mit Einweisung. notwendige Aufwendungen sind entsprechend einzukalkulieren. Kennzeichnung der Leitungsnetze: gem. DIN 2403, 2404 und VDI 3803, mit Farbgebung entsprechend dem geförderten Medium, Angabe des Mediennamens und Anzeige der Durchflussrichtung, als Klebefolie alle 8 m. An allen prädestinierten Stellen sind des Weiteren Uniplex-Bezeichnungsschilder 60 x 120 mm,  bestehend aus Universalhalter, Spannband, Leerschriftschildleisten, Beschriftung in Absprache anzubringen. das Gleiche gilt für die Hauptkomponenten der Anlage wie Ventilatoren, etc. Die Leistung ist einzukalkulieren. Das gesamte System ist zu prüfen. Die Ergebnisse sind zu protokollieren Die Druck- und Dichtigkeitsprüfungen sind rechtzeitig vor Durchführung der Bauleitung mitzuteilen. Notwendige Hilfsmittel sind von AN zu stellen. die Leistung ist einzukalkulieren, Einweisung Bedienpersonal Gründliche Einweisung des Betreibers bzw. dessen Vertreter in: - Anlagenbedienung - Anlagenwartung - Störungsursachen - Störungsbehebung Der genaue Umfang ist mit dem AG abzustimmen. Die Einweisung(en) ist(sind) vom Betreiber schriftlich bestätigen zu lassen, Die dafür erforderlichen Aufwendungen sind einzukalkulieren. Abnahmen: Die dafür erforderlichen Aufwendungen sind einzukalkulieren. Dimensionen und Kapazitäten: Dimensionen sind entsprechend der vorliegenden Unterlagen und der noch ausstehenden Ausführungsplanung zu wählen. Abweichungen sind zulässig, wenn durch die Änderungen wesentliche Verbesserungen erzielt werden oder ohne die Änderungen kein einwandfreier Betrieb möglich ist. Antriebe und Förderaggregate: Förderaggregate und  Antriebe wie z. B. von Ventilatoren, Pumpen usw., sind so auszulegen, dass der endgültige Arbeitspunkt auf der Betriebskennlinie folgende Mindestanforderungen erfüllt: -  die sichere Funktion muss in allen Betriebsfällen gesichert sein, -  für den Auslegungsfall muss der Betriebspunkt sicher im Bereich eines guten Wirkungsgrades    liegen, -  für alle Betriebsfälle muss der Arbeitspunkt im sicheren Bereich der Anlagenkennlinie liegen. Strömungsgeschwindigkeiten und Widerstände: Bei der Auslegung von Netzen sind, wenn in der Leistungsbeschreibung keine anderen Angaben enthalten sind, entsprechend den allgemeinen Regelwerken für Strömungsgeschwindigkeiten und Widerstände mittlere Werte zu Grunde zu legen. Die in der Leistungsbeschreibung und den Plänen enthaltenen Abmessungen, Kapazitäten sind Mindestwerte und dürfen ohne ausdrückliche Erlaubnis der AG-Seite nicht verringert werden. Anforderungen zum Korrosionsschutz: Bauteile im Außenbereich, Bauteile, die bestimmungsgemäß von der Witterung betroffen sind oder Bauteile, die im Feuchtebereichen installiert werden, bzw. deren Oberflächen auf Feuchtigkeit reagieren, sind mit feuerverzinkter, pulverbeschichteter Oberfläche ohne Schnittkanten, Stöße o. ä. mit geringerwertiger Beschichtung bzw. komplett aus nicht korrodierendem Material zu liefern. Sämtliche Bauteile, bei denen die Gefahr der Bildung von Tauwasser besteht, sind mit einer geeigneten Dämmung zu versehen. Sollten einzelne Bauteile unter Aufwendung angemessener technischer Mittel nicht gedämmt werden können, ist dies dem AG anzuzeigen. Bezüglich der erforderlichen Beschaffenheit dieser Bauteile gilt gleiches wie oben (Bauteile von der Witterung betroffen). Entsprechend dem Stand der Technik sind grundsätzlich Bauteile einzusetzen, bei denen aufgrund ihrer Konstruktion die Entstehung von Tauwasser ausgeschlossen oder weitestgehend vermieden ist; besonders gilt dies für Ventilatoren, Armaturen usw. tauwassergefährdete Rohrleitungen, die eine Isolierung erhalten, sind in später nicht mehr zugänglichen Bereichen, wie Schächten und Wänden, aus nicht bzw. schwer korrodierendem Material, wie Edelstahl, Kunststoff oder Kupfer auszuführen. Bauteile mit einer Korrosionsschutzschicht in Aufenthalts- und Verkehrsbereichen erhalten eine zusätzliche Verkleidung gegen mechanische Beschädigung. Anordnung von Installationen: Leitungs-, Kabel-, Kanal- und Trassenführungen sind entsprechend der Vorgaben des AG zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist eine Trassenführung auf Rinnen, Abhängungen, Gerüsten und Konsolen etc. in Schlitzen oder Vorwänden bzw. frei (im KG) geplant. Abhängungen und Aufständerungen von bzw. auf Trassen und Konsolen sind durch den AN zu erstellen. Anschluss- und Stichleitungen sowie kleinere Hauptleitungen erhalten keine bauseitigen Befestigungsmöglichkeiten. Hier befestigt der AN eigenständig nach Vorgaben des AG und des Architekten an Dach, Stützen, Trägern und Wänden. Erfolgt die Zuleitung in der Wand ist der Schlitz im erforderlichem Umfang selbstständig zu erstellen. Eine separate Vergütung erfolgt nicht. Potentialausgleich: Der Auftragnehmer hat die Prüfpflicht über alle notwendigen, auch vom Gewerk Elektro ausgeführten Erdungsarbeiten, welche bis zur bauseitigen Potentialausgleichsschiene geführt werden müssen. Dokumentation: Die Dokumentation enthält weitestgehend folgende Punkte und sind vor der Abnahme einzureichen: - Das Einreichen der kompletten Dokumentations- und Revisionsunterlagen ist Abnahmevoraussetzung sowie Voraussetzung für die Schlussrechnungslegung. - Die Dokumentation stellt den gebauten Zustand dar. -  Dokumentation 2-fach komplett in deutscher Sprache in Papierform sowie eine Kopie auf Datenträger (CD) als DWG- und als PDF-Datei. Alle Unterlagen (Papier und digital) sind nach gleicher Struktur abgelegt. Alle Anweisungen und Pläne sind in deutscher Sprache abzufassen und sollen in Ordnern einsortiert und mit einem vorschriftsmäßigen Inhaltsverzeichnis versehen sein. Auf Datenträger übergebene und vom AN selbst erstellte und projektspezifische Dokumente sind in editierbarem Datenformat abzuliefern. Sie müssen mindestens enthalten: - Anlagenbeschreibung -  Revisionsplanung Maßstand 1:50, farbig. - Ein zusätzlicher Satz Funktions- und Schaltschemata, unter Glas, ist in der jeweiligen Zentrale anzubringen. - Betriebs- und Wartungsanweisungen eindeutig beschriftet für jedes einzelne Gerät - Protokolle der im Zusammenhang mit Funktionsprüfungen, Inbetriebnahme und Einregulierung durchgeführten Messungen und Einstellungen. - Wartungsplan  mit  sämtlichen  Wartungszyklen,  aus denen  jedes regelmäßige  Bedienen  und Warten hervorgeht. - Technische Daten des Herstellers von jedem Teil der Ausrüstung einschl. Adresse und Telefonnummer. - Vollständige Teileliste, empfohlene Ersatzteile für einen einjährigen Betrieb (z.Bsp.: Pumpen, Ventile) . - Bescheinigungen über erfolgreiche Prüfungen und behördliche Abnahmen, die der AN zu veranlassen bzw. durchzuführen hatte. Unbelassen der besonderen Anforderung der Dokumentaionsrichtlinie, sind alle Unterlagen und Prüfprotokolle mindestens nach den Anforderungen der aktuellen Fassung der VOB zu erbringen. Die erforderlichen Kosten der Erstellung der Dokumentation sind, sofern nicht als Position benannt, in den Einzelpreisen einzurechnen.
Leistungsverzeichnis
1 KGR 430 Lüftungsinstallationen
1
KGR 430 Lüftungsinstallationen
1.1 KGR 431 Ventilatoren, Klappen und Zubehör
1.1
KGR 431 Ventilatoren, Klappen und Zubehör
1.2 KGR 431 Luftleitungen und Zubehör
1.2
KGR 431 Luftleitungen und Zubehör
1.3 KGR 439 Sonstiges
1.3
KGR 439 Sonstiges
2 KGR 410 Sanitärinstallationen
2
KGR 410 Sanitärinstallationen
2.1 KGR 411 Rohrleitungen und Zubehör (SW)
2.1
KGR 411 Rohrleitungen und Zubehör (SW)
2.2 KGR 411 Regenentwässerung und Zubehör
2.2
KGR 411 Regenentwässerung und Zubehör
2.3 KGR 411 Schall- und Brandschutz
2.3
KGR 411 Schall- und Brandschutz
2.4 KGR 412 Rohrleitungen und Zubehör (Trinkwasser)
2.4
KGR 412 Rohrleitungen und Zubehör (Trinkwasser)
2.5 KGR 412 Objekte und Zubehör
2.5
KGR 412 Objekte und Zubehör
2.6 KGR 412 Accessoires
2.6
KGR 412 Accessoires
2.7 KGR 412 Wärme-, Schalldämmung und Brandschutz
2.7
KGR 412 Wärme-, Schalldämmung und Brandschutz
2.8 KGR 419 Sonstiges
2.8
KGR 419 Sonstiges
3 KGR 420 Heizungsinstallationen
3
KGR 420 Heizungsinstallationen
3.1 KGR 421 Wärmerzeugung
3.1
KGR 421 Wärmerzeugung
3.2 KGR 422 Rohrleitungen und Zubehör
3.2
KGR 422 Rohrleitungen und Zubehör
3.3 KGR 422 Wärme-, Schalldämmung und Brandschutz
3.3
KGR 422 Wärme-, Schalldämmung und Brandschutz
3.4 KGR 423 Raumheizflächen
3.4
KGR 423 Raumheizflächen
3.5 KGR 429 Sonstiges
3.5
KGR 429 Sonstiges
4 KGR 430 Lüftungsinstallationen
4
KGR 430 Lüftungsinstallationen
4.1 KGR 431 Ventilatoren, Klappen und Zubehör
4.1
KGR 431 Ventilatoren, Klappen und Zubehör
4.2 KGR 431 Luftleitungen und Zubehör
4.2
KGR 431 Luftleitungen und Zubehör
4.3 KGR 439 Sonstiges
4.3
KGR 439 Sonstiges
5 KGR 475 Nutzungsspezifische Anlagen
5
KGR 475 Nutzungsspezifische Anlagen
5.1 KGR 475 Feuerlöschanlagen
5.1
KGR 475 Feuerlöschanlagen
6 KGR 540 Technische Anlagen in Außenanlage
6
KGR 540 Technische Anlagen in Außenanlage
7 Gewerkeübergreifendes
7
Gewerkeübergreifendes
7.1 Sonstiges
7.1
Sonstiges
8 KGR 430 Lüftungsinstallationen
8
KGR 430 Lüftungsinstallationen
8.1 KGR 431 Ventilatoren, Klappen und Zubehör
8.1
KGR 431 Ventilatoren, Klappen und Zubehör
8.2 KGR 431 Luftleitungen und Zubehör
8.2
KGR 431 Luftleitungen und Zubehör
8.3 KGR 439 Sonstiges
8.3
KGR 439 Sonstiges