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Allgemeine Baubeschreibung Neubau eines Verkaufs-, Lager- und Bürogebäudes für die Firma Husch Autoteile in Forst bei Bruchsal.
Es handelt sich um ein 4-geschossiges Gebäude aus Stahlbeton mit vorgehängter Sandwichpaneel-Fassade.
Verkaufsraum und Materiallager im Erdgeschoss, Lagerflächen im 1. + 2. OG sowie Büroflächen und eine Betriebswohnung im 3. OG.
Allgemeine Baubeschreibung
Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung für Kunststofffenster 1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlagen
Es gelten die einschlägigen ATV der VOB/C sowie die für Kunststofffenster, Verglasung, Beschläge und deren Montage maßgebenden Normen, Richtlinien und Herstellervorgaben.
Der Auftraggeber (AG) überträgt dem Auftragnehmer (AN) nachfolgende Teilleistungen zur Erstellung des vorbezeichneten Bauvorhabens unter alleiniger bautechnischer Verantwortung.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung einschließlich dem Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile, sowie dem kompletten Einbauen und Befestigen am Gebäude unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften unter Beachtung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften als beschrieben.
2 Angaben zur Ausführung
2.1 Allgemeines
Die Ausführungszeichnungen werden dem AN zur Verfügung gestellt.
Die Bestimmung der Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen gelten als Nebenleistungen.
2.2 Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtungsflächen
Den Ausschreibungsunterlagen ist als Anlage ein BE-Plan bzw. ein Logistikkonzept beigefügt. Die darin enthaltene Leistung wird durch den AG erbracht und betrieben.
Ggfs. Zusätzlich vom AN gewünschte Baustelleneinrichtung bedarf der Zustimmung des AG. Hierauf hat der AN keinen Anspruch.
Die Baustelleneinrichtung wie Tagesunterkünfte, Magazine, usw. inkl. Auf- und Abbau werden vom AN bzw. vom AG zu Lasten des AN gestellt.
Wasser und Strom wird frei Zapfstelle gegen entsprechender Kostenbeteiligung durch den AG gestellt.
Die WC-Container und deren wöchentlichen Reinigung ist Sache des AG.
Der Transport von Materialien ist im Leistungsumfang des AN enthalten und ist eigenständig mit dem zuständigen Bauleiter/Polier täglich zu koordinieren und abzustimmen. Eventuell entstehenden Standzeiten aus mangelnder Koordination, Abstimmung, Unvorhergesehenes, usw. liegt im Obliegenheitsbereich des AN.
Für die ausreichende Beleuchtung in seinem Einsatzbereich hat der AN auf seine Kosten während der gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner Leistung) zu sorgen.
Werden vom AN bereits vorhandene oder vom AG aufgestellte Schutz-, Leit- und Verkehrssicherungseinrichtungen entfernt oder verändert, ist nach Beendigung der Arbeiten bzw. spätestens am Ende des Arbeitstages der ordnungsgemäße Zustand vom AN kostenlos wiederherzustellen.
2.3 Baustellenverkehr, Verkehrssicherungspflicht
Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen einschließlich der Gehwege jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene Leistungen zu vermeiden bzw. auf seine Kosten unverzüglich beseitigen zu lassen.
2.4 Personal
Der AN verpflichtet sich die erforderlichen Fensterbauarbeiten in der jeweils benötigten Menge und Umfang termingerecht auf der Baustelle auszuführen. Der AN verpflichtet sich, den von der Bauleitung zu Erstellenden Abruf- bzw. Terminplan einzuhalten. Die Geräte- und Personalstärke ist dem Baufortschritt anzupassen.
Für die Abstimmung der Leistungserbringung als auch für die Entgegennahme von Weisungen benennt der AN einen Vorarbeiter bzw. Polier, der über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und über die gesamte Dauer der Bauzeit anwesend sein muss. Ein Wechsel der Aufsicht ist nur im Einvernehmen mit der Bauleitung von PG zulässig.
Der AN wird nur solche Fach- und Hilfskräfte für die Erfüllung des Auftrages einsetzen, die mit den allgemeinen Bauvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften vertraut sind und eine Gewähr für ihre Einhaltung bieten.
Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete, weisungsbefugte Person als Ansprechpartner unmittelbar vor Ort sein.
2.5 Fensterbauarbeiten
Die Werkstatt- und Montageplanung inkl. statischer Berechnung ist vom AN zu erstellen und beim AG bzw. Fachplaner zur Durchsicht vorzulegen.
Die Unterlagen sind ebenfalls vom AN beim Prüfstatiker im notwendigen Umfang vorzulegen. Der AG ist über den Versand zu informieren. Die versendeten Unterlagen sind dem AG digital zu übermitteln.
Alle erforderlichen bau- und sicherheitstechnischen Prüfungen, Zulassungen, Genehmigungen, Nachweise und Abnahmen hat der AN eigenverantwortlich zu veranlassen und durchzuführen.
Für die Dauer der geplanten Montageleistung des AN stellt der AG dem AN ein Fassadengerüst zur Verfügung.
Anforderungen
Die Leistungsbeschreibung und die beigefügten Übersichts- und Detailzeichnungen erläutern das geforderte Konstruktionsprinzip.
Die technischen Anforderungen der Leistungsbeschreibung und die dargestellte formale Gestaltung und äußere Profilierung sind verbindlich und durch eine technisch einwandfreie Konstruktion zu erfüllen unter Beachtung der folgenden Anforderungen.
Die konstruktive Detailausführung ist dem Bieter zur Anwendung eigener Erfahrungen und der betriebseigenen Verfahrensweise freigestellt.
Über die aufgeführten DIN, Gütebestimmungen, Richtlinien und Zulassungen hinaus gelten alle gesetzlichen Bestimmungen, Erlässe, usw. die zur Zeit der Angebotsabgabe gültig sind, auch wenn sie nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Die Normen stellen Mindestanforderungen dar, die in keinem Falle unterschritten werden dürfen.
Nach Auftragserteilung sind spätestens zur jeweiligen Zeichnungsvorlage Muster, Handmuster, Oberflächenmuster und Materialproben aller zur Ausführung kommenden Materialien in ausreichender Größe und Anzahl einzureichen und dem Bauherrn bzw. Architekten zur Verfügung zu stellen, wie z.B. Rahmenmaterialien, Glas, Paneele, Verblechungen, Beschläge und Griffe, Oberflächen-Beschichtungsproben, Dämm- und Dichtungsmaterialien jeweils mit Angabe der Produktdaten.
Aus der Bemusterung können sich noch Abänderungen in der Fensterausführung ergeben.
Einbausituation/Bauwerksanschlüsse
Die Fenster werden in unterschiedlichen Einbausituationen an Mauerwerkskonstruktionen sowie an bauseitigen Fassadenunterkonstruktionen aus Quadratrohrprofilen montiert. Der AN hat die jeweiligen Randbedingungen bei der Werk- und Montageplanung, der statischen Bemessung sowie der Auswahl und Dimensionierung der Befestigungsmittel zu berücksichtigen. Die Lasten aus den vorgesehenen Absturzsicherungen sind in den Profilen und Tragkonstruktionen des Fassadenbauers bereits berücksichtigt. Die Befestigung der Fensterkonstruktionen hat hierauf abgestimmt zu erfolgen. Zusätzliche Lastannahmen aus den Absturzsicherungen sind bei der statischen Bemessung der Fensterprofile nicht anzusetzen. Die Abstimmung der Anschlussdetails zwischen Fenster- und Fassadenkonstruktion obliegt dem AN. Die Anschlüsse an Mauerwerk und Stahlkonstruktionen sind unter Berücksichtigung unterschiedlicher Verformungs- und Toleranzanforderungen dauerhaft funktionssicher auszuführen. Sämtliche zur fachgerechten Montage erforderlichen Befestigungs-, Anschluss-, Ausgleichs- und Distanzkonstruktionen sowie die regelkonforme Abdichtung der Anschlussfugen hinsichtlich Luftdichtheit, Schlagregendichtheit, Wärme- und Schallschutz sind Bestandteil der Leistung und mit den Einheitspreisen abgegolten. Die genaue Lage und Zuordnung der jeweiligen Einbausituation ergeben sich aus den Ausführungs- und Detailplänen.
Werk- und Montageplanung
Nach Auftragserteilung hat der AN für sämtliche Fensterkonstruktionen inkl. der Öffnungselemente detaillierte Planungsunterlagen in Form von Details im Maßstab 1:20 und dazugehörige Ansichten im Maßstab 1:100 zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Aus diesen Zeichnungen müssen alle zur Beurteilung der Konstruktion notwendigen Einzelheiten wie z.B. Abmessungen der Profile, Anschlüsse an das Bauwerk usw. klar hervorgehen.
Es sind Ansichten inkl. Angaben zu den Glastypen und Beschlagaufstellung zu erstellen.
Für die vorgenannten Zeichnungen ist ein Planverzeichnis zu führen, jeweils zu aktualisieren und mit den Planeinreichungen zu übergeben.
Dabei sind die wesentlichen Prinzipdetails vor Erstellung der Ausführungszeichnungen mit dem AG abzustimmen. Anschlussgewerke, wie z.B. Anschließende Fassaden, Sonnenschutzanlagen, Gebäudeanschlüsse, Innenausbau etc. sind, nach bauseitigen Angaben in die Pläne einzuzeichnen.
Die Planvorlage durch den AN erfolgt in digitaler Form als PDF- und DWG-/DXF-Datei.
Prüfungen und Nachweise
Die Prüfzeugnisse und Zulassungen für die einzubauenden Teile sind vor Fertigungsbeginn vorzulegen. Können diese nicht erbracht werden, sind entsprechende Prüfungen durch den AN durchzuführen. Die Nachweise der Prüfungen sind für folgende Funktionen zu erbringen:
Statische Nachweise der Konstruktion und Verglasungen zur Vorlage beim Prüfingenieur Sommerlicher Wärmeschutz gemäß DIN 4108 - 2 Schlagregendichtigkeit gemäß DIN EN 12208 Luftdurchlässigkeit gemäß DIN EN 12207 Widerstand gegen Windlast gemäß DIN EN 12210 Prüfzeugnisse entsprechend den gestellten Anforderungen für die jeweiligen Fenster in Bezug auf Schallschutz gegen Außenlärm und Längsschalldämmung Sonstige Prüfungen (z.B. Einbruchhemmung) soweit Anforderungen bestehen
Ferner sind Berechnungen bzw. Nachweise für die Einhaltung der geforderten Uw-Werte bei den jeweiligen Fensterkonstruktionen vorzulegen.
Ausführung/Werkstoffe
Bei Kunststoffprofilen sind Verträglichkeit und Wechselwirkungen zwischen Profilen, Verstärkungen, Dichtungen, Klebstoffen und Abdichtungsmaterialien sicherzustellen.
Bei kraftschlüssigen Verbindungen ist auf eine ausreichende Druckfestigkeit zu achten.
Die verwendeten Kunststoffprofile müssen den Anforderungen der DIN EN 12608 entsprechen. Die erforderlichen Verstärkungen sind entsprechend den statischen Erfordernissen des Systems vorzusehen. Die Eckverbindungen müssen fachgerecht verschweißt sein. Sichtbare Schweißraupen sind sauber zu bearbeiten. Kunststoffprofile dürfen keine Verformungen, Verfärbungen, Oberflächenfehler oder sonstige optische Beeinträchtigungen aufweisen.
Die eingesetzten Kunststoffprofile müssen farb-, UV- und witterungsbeständig sein. Farbtonabweichungen innerhalb eines Bauteils oder zusammenhängender Fassadenflächen sind unzulässig.
Dichtungsstoffe und Bauabdichtungsfolien dürfen keine aggressiven Bestandteile beinhalten, müssen mit den angrenzenden Stoffen und Materialien verträglich sein und dürfen deren Konsistenz und Farbe nicht beeinflussen. Kombinationen von Produkten verschiedener Hersteller sind nicht zugelassen.
Bauabdichtungsfolien sind satt an die Oberfläche der anzuschließenden Bauteile anzukleben. Die Verklebung ist vollflächig auszuführen. Der AN hat sich mit Drittgewerken eigenständig hinsichtlich der Überputzbarkeit der Bauabdichtungsfolien abzustimmen und die Verträglichkeit der von ihm verwendeten Folien einschl. Kleber mit benachbarten Materialien sicherzustellen. Die Überputzbarkeit der Folien ist durch ein Muster sicherzustellen.
Bei Anschlüssen von bauseitigen Dachdichtungsbahnen an Konstruktionen des AN ist die mechanische Sicherung der Dachabdichtungsbahnen sicherzustellen.
An Stellen, an denen die Befestigung der Klemmleiste nicht mit selbstschneidenden Schrauben möglich ist, sind an den Anschlussschienen durch den AN Gewindestehbolzen anzubringen.
Dichtungen, die ausschließlich aus dauerelastischen oder anderen spritzbaren Verfugungsmassen erzeugt werden, dürfen nicht verdeckt oder an Stellen, die später nicht mehr zugänglich sind, ausgeführt werden.
Dichtstoffe im Bereich von Verglasungen müssen DIN 52452 entsprechen. Die Verträglichkeit zu Stoffen im Isolierglasverbund und zu PVB-Folien von Verbundsicherheitsgläsern ist nachzuweisen.
Die Farben der Dichtstoffe sind in den Werkplänen anzugeben und mit dem AG/Architekten abzustimmen. Sofern für den Anwendungsfall erforderlich, müssen Dichtstoffe überstreichbar sein.
Vorkomprimierte Dichtbänder sind nur in Bereichen zugelassen, die nicht der freien Bewitterung und insbesondere starker UV-Strahlung ausgesetzt sind. Die Dimensionierung des Fugendichtungsbandes richtet sich nach der Fugenbreite und Fugentiefe. Vor dem Einlegen des Dichtungsbandes in die Fugen sind die Haftflächen zu reinigen. Dimensionierung des Bandes bei der Verlegung laut Herstellervorschrift.
Die Funktion des Dichtungsbandes muss an jeder Stelle der Fuge gewährleistet sein. Die Dichtbänder sind an den Ecken stumpf und dicht zu stoßen. Sie dürfen nicht um die Ecken herumgezogen werden, um ihre Funktion nicht zu beeinträchtigen.
Sämtliche Dämmstoffe sind, sofern in der Leistungsbeschreibung oder den beiliegenden Plänen nicht anders beschrieben, aus Dämmmaterialien der Baustoffklasse A1 mit einem Schmelzpunkt von mindestens 1000 Grad Celsius auszuführen. Im Sockelbereich sind hierfür geeignete Dämmmaterialien einzusetzen. Dämmplatten sind dicht zu stoßen und prinzipiell so zu verlegen, dass sich keine Hohlräume zwischen Untergrund und Dämmschicht bilden und ein Hinterströmen der Dämmschicht mit kalter Außenluft ausgeschlossen ist. Dämmplatten, deren Stöße und die Dämmplattenhalter dürfen sich an der Fassade nicht abzeichnen. Die Dämmstoffe sind, insbesondere horizontale Abschlüsse und stirnseitige Flächen, vor eindringendem Wasser in oder hinter die Dämmung zu schützen. Hierfür sind Folien, Bleche oder andere geeignete Maßnahmen vorzusehen. Gleiches gilt auch für Flächen, die nur in der Bauphase Wasser ausgesetzt sind.
Die Verwendung von FCKW- und HFCKW-haltigen Dämmstoffen ist nicht zugelassen.
Falze und Profilnuten, in die Niederschlag eindringen oder in denen in Extremfällen Kondenswasser entstehen können, müssen nach außen entwässert werden. Alle Abläufe in Rahmen- und Kämpferprofilen sind vor direktem Windanfall zu schützen.
Die Profile und Verstärkungen sind entsprechend den statischen und systemtechnischen Anforderungen des Profilherstellers auszubilden. Erforderliche Befestigungen für Anbauteile, z.B. Sonnenschutzeinrichtungen, Beleuchtungskörper etc. sind zu berücksichtigen. Die Profile müssen dazu geeignet sein, dass die notwendigen Verkabelungen für Sonnenschutzeinrichtungen und Elektroinstallationen (Beleuchtung, Einbruchmelder etc.) unsichtbar verlegt werden können.
Die angebotenen Konstruktionen müssen gewährleisten, dass alle Temperaturbewegungen der Außenwandbauteile spannungsfrei und geräuschlos ausgeglichen werden können.
Die Glasdicke und -qualität sind für die statischen Erfordernisse und geforderten bauphysikalischen Eigenschaften eigenverantwortlich durch den AN zu ermitteln und entsprechend zu berücksichtigen.
Die zulässigen Durchbiegungen sind entsprechend der Vorschriften der Glashersteller einzuhalten. Bei der Glasdickenbemessung ist zu beachten, dass Verzerrungen aus Durchbiegung unter Temperatur- und Luftdruckeinfluss durch entsprechende Glaskombinationen vermieden werden. Der AN hat ein einheitliches Erscheinungsbild der Verglasungen, auch bei unterschiedlichen Glasaufbauten und Anforderungen innerhalb zusammenhängender Fassadenbereiche, sicherzustellen.
Sofern nicht anders beschrieben oder in den Leitdetails dargestellt, sind Verglasungen im Trockeneinbauverfahren einzubauen und abzudichten. Die Außenprofile sind an den Ecken zu einem Rahmen zu vulkanisieren und in eine Profilnut einzuziehen.
Die inneren Dichtungsprofile müssen in den Ecken dampfdicht abgedichtet werden.
Die Leistungen vom AN beinhalten alle zur Erfüllung der Leistung erforderlichen Einbauteile, Befestigungsmittel, Distanzhalter, Kleinmaterial, usw.
Die Befestigungs- und Verbindungselemente müssen bauaufsichtlich zugelassen sein und aus nichtrostendem Werkstoff bestehen.
Bei Mehrscheibenisoliergläsern mit mehr als einem Randverbund gilt, dass der max. Ebenenversatz der Randverbünde zueinander auf 2 mm zu begrenzen ist. Eine wellenförmige Ausführung des Randverbundes ist nicht zulässig.
Die verwendete Verglasung muss neben der vorgeschriebenen CE-Kennzeichnung zusätzlich eine dauerhafte Kennzeichnung am Isoliersteg aufweisen. In dieser Kennzeichnung sind Informationen wie Fabrikat, Herstelldatum, Glasaufbau mit Angaben zu Sicherheits- oder Funktionsgläsern und -schichten, Gasfüllung, Schalldämmwert, etc. anzugeben, die im Vorfeld mit dem AG abzustimmen sind.
Typenangaben auf dem Isolierglas-Abstandhalter bzw. auf Sicherheitsgläser sind, vorbehaltlich einer normativ geforderten Produktkennzeichnung, dauerhaft und im eingebauten Zustand sichtbar zu kennzeichnen. Alle verwendeten ESG-Scheiben sind als ESG mit Heißlagerungstest und dem Nachweis einer bauaufsichtlich anerkannten Fremdüberwachung zu fertigen.
Sofern nicht anders vorgegeben, müssen Beschläge und Schlösser der Benutzerkategorie 3 der DIN EN 1906 entsprechen.
Sofern in den Ausschreibungsunterlagen nicht anderes angegeben, müssen alle Beschlagteile mit Ausnahme der Bedienungshebel und Bänder verdeckt liegend angeordnet werden.
Kippfenster sind grundsätzlich mit Putz- und Sicherungsscheren auszustatten. Die Rosetten der Fensterbeschläge sind grundsätzlich im gleichen Material wie die Bedienungsgriffe und ohne jegliche Aufdrucke oder Eingravierungen auszuführen.
Die Beschläge müssen die Anforderungen der EN 13126 erfüllen und den zu erwartenden Belastungen entsprechend ausgebildet sein. Die verwendeten Werkstoffe sind gegen Korrosion zu schützen.
Die Beschlagteile müssen nachjustierbar sein und der Einbau hat nach den Vorgaben des Beschlagherstellers zu erfolgen. Eine dauerhafte und sichere Befestigung von Beschlag- und Verbindungsteilen muss sichergestellt sein, ebenso die Möglichkeit zur Wartung und im Bedarfsfall zum Austausch der Beschläge. Das Ecklager von Drehkippbeschlägen muss den Flügel bei jeder Bewegungsstellung sicher führen (Verwendung einer Dreipunktschere bzw. Einbau von Fehlbedienungsvorrichtungen). Bei Flügelbreiten über 120 cm sind grundsätzlich Zweitscheren vorzusehen. Eine dauerhafte und sichere Befestigung von Beschlag- und Verbindungsteilen ist sicherzustellen. Alle Schließstücke sind scherentlastend zu befestigen.
Der Fensterflügel muss im eingebauten Zustand mindestens um 90° geöffnet werden können, sofern die geometrischen Randbedingungen der Einbausituation das zulassen.
Bei Stulpfenstern muss der Standflügel durch entsprechende Beschläge im Blendrahmen fixiert werden.
Nach Wahl des AG erfolgt die Griffmontage zeitlich versetzt und erst nach Aufforderung durch den AG.
Falls Ankerteile zum Einbau durch den Rohbau vorgesehen sind, so sind diese gemäß abgestimmtem Terminplan durch den AN auf die Baustelle zu liefern und dem Rohbau-AN zum Einbau zur Verfügung zu stellen. Die hierfür erforderlichen Planunterlagen (Verankerungs- und Verlegepläne) sind vom AN rechtzeitig, d.h. Unter Berücksichtigung der Lieferzeiten, zu erstellen und dem Rohbau-AN zu übergeben.
Grundsätzlich ist das Freilegen der Einbauteile Leistung des AN.
Dem AN obliegt die Durchführung der Inbetriebnahme aller von ihm erbrachten Leistungen unter realistischen Bedingungen, einschließlich Lieferung sämtlicher Betriebsstoffe, um zur Feststellung der vertraglich vereinbarten Funktion aller Anlagen die notwendigen Prüfungen und Messungen sowie die Inbetriebnahme durchführen zu können.
Probeläufe und Funktionsprüfungen sind in ausreichender Anzahl und Dauer durchzuführen, Alarm- und Notsituationen zu simulieren.
Es muss sichergestellt sein, dass bis zur Abnahme alle Anlagen in Betrieb genommen und sorgfältig durchgetestet worden sind. Die Durchführung hat in Abstimmung mit dem AG und den anderen beteiligten Gewerken zu erfolgen und ist zu protokollieren.
Schnittstelle Elektro
Lediglich die Stromzuleitung wird bauseits ausgeführt.
Werden Elektro-Bauteile vom AN geliefert und eingebaut hat der AN die erforderlichen Kabel unsichtbar im Profil bis zu den Übergabepunkten an bauseitigen Verteilerdosen zu verlegen.
Die Aufklemmarbeiten der Zuleitung und der gelieferten Bauteile sowie die ggfs. Erforderliche weitere interne Verkabelung und Inbetriebnahme aller Bauteile ist im Leistungsumfang des AN enthalten.
Maße und Maßtoleranzen
Für die Einhaltung der Maße und Maßtoleranzen ist die DIN 18202 Toleranzen im Bauwesen/Hochbau maßgebend.
Die Fertigung der Fensterelemente erfolgt weitestgehend nach theoretischen Maßen. Entsprechende Kontrollmaße sind gemäß VOB rechtzeitig vor Montage am Bau zu nehmen.
Liegen Rohbautoleranzen über den Vorgaben, ist der AG unverzüglich schriftlich zu informieren. Auf die grundsätzliche Prüf- und Hinweispflicht des AN gemäß § 4 Nr. 3 VOB/B wird ausdrücklich hingewiesen.
Weitere Anforderungen
Innerhalb des Gebäudes ist bauseits für alle Gewerke je Geschoss und je Treppenhaus ein verbindlicher Meterriss und je Fassade ein Achskreuz an den Bauteilen angebracht.
Sind für die Erbringung seiner Leistungen weitere Vermessungsarbeiten erforderlich, sind diese vom AN selbst zu veranlassen.
Die Arbeitsfolge der einzelnen Leistungen wird durch den AG festgelegt. Teilleistungen können in zeitlich versetzten Abständen oder in verschiedenen Gebäuden/Gebäudeteilen/Ebenen zur Ausführung kommen.
Auf Wunsch des AG sind Muster aller einzubauenden Teile in ausreichender Größe und Anzahl vorzulegen.
Die brandschutztechnischen Bestimmungen der zuständigen Brandschutzdirektion bzw. des AG sowie die Vorgaben aus dem Brandschutzkonzept sind zu berücksichtigen.
Etiketten, Klebestreifen und Schutzüberzüge bzw. -markierungen sind vor der Übergabe zu entfernen.
Reinigung der Fassadenoberflächen vor Gerüstabbau bzw. in Abstimmung mit der Bauleitung; empfindliche Oberflächen angrenzender Bauteile sind dabei besonders zu schützen.
Der AN ist verpflichtet, in Abstimmung mit dem AG bzw. Bauherren, von diesen zu bestimmende Personen in die Bedienung und Wartung seiner Leistung einzuweisen. Hierbei ist zu beachten, dass diese Vertragsleistung evtl. erst nach Fertigstellung bzw. Abnahme fällig wird und vom Bauherrn bzw. Nutzer abgerufen wird. Der AN hat sich die Durchführung der Einweisung vom Bauherrn oder dessen Vertretern sowie dem AG schriftlich bestätigen zu lassen.
3 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gelten die einschlägigen ATV der VOB/C sowie die unter 2.5 beschriebenen Vorgaben als Vertragsbestandteil und Nebenleistung:
Alle unter 2.5 beschriebenen Vorgaben Arbeitsunterbrechungen bzw. Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten Arbeitsgängen
4 Abrechnungshinweise
5 Revisionsunterlagen
In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen. Die Revisionsunterlagen sind 1-fach digital im PDF-Format, bei Plänen im PDF- und DWG/DXF-Format abzugeben.
Diese müssen im Einzelnen enthalten:
Fachbauleitererklärung Fachunternehmerbescheinigung Errichterbescheinigung bei brandschutzrelevanten Bauteilen/Maßnahmen Materialnachweise bei Brandschutzanforderungen Werk- und Montagepläne Statische Nachweise Datenblätter Bauaufsichtliche Zulassungen, Prüfzeugnisse Glasliste Alle vom AN erstellten Nachweise gemäß 2.5 Wartungs-, Bedienungs- und Pflegeanweisungen Wartungsangebot
Zusätzliche Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung für Kunststofffenster
01 Kunststoff-Fenster
01
Kunststoff-Fenster
01.0010 Fenstertyp 1.1 Kunststofffensterelement 2-tlg. | 108/280 DK + FV | U=1,1 | g=0,5 | SSK2 Kunststofffensterelement 2-teilig, RBM 108/280, DK + FV
Der untere Teil (Höhe ca. 0,80 m) ist als Festteil mit absturzsichernder Verglasung und der obere, öffenbare Teil ist als Fenstertür mit Dreh-Kipp-Beschlag auszuführen.
Obere Rahmenverbreiterung für den Sonnenschutz 30 cm und seitliche Rahmenverbreiterungen gemäß Planung sind einzurechnen.
Kopplung der Fenster gemäß bauphysikalischem und statischem Erfordernis.
Anschlusssituation gemäß Planung.
01.0010
Fenstertyp 1.1 Kunststofffensterelement 2-tlg. | 108/280 DK + FV | U=1,1 | g=0,5 | SSK2
34.00
St
01.0020 Zulage VSG Verglasung einseitig
01.0020
Zulage VSG Verglasung einseitig
102.80
m²
01.0030 Zulage VSG Verglasung beidseitig
01.0030
Zulage VSG Verglasung beidseitig
O
102.80
m²
01.0040 Fenstertyp 1.2 Aluminium-Lamellenfenster | 108/280 | U=1,1 | g=0,5 | SSK2 Aluminium-Lamellenfenster, RBM 108/280, mit thermisch getrennten Profilen, elektrisch betrieben.
Kopplung der Fenster gemäß bauphysikalischem und statischem Erfordernis.
Anschlusssituation gemäß Planung.
01.0040
Fenstertyp 1.2 Aluminium-Lamellenfenster | 108/280 | U=1,1 | g=0,5 | SSK2
8.00
St
01.0050 Zulage VSG Verglasung einseitig
01.0050
Zulage VSG Verglasung einseitig
24.20
m²
01.0060 Zulage VSG Verglasung beidseitig
01.0060
Zulage VSG Verglasung beidseitig
O
24.20
m²
01.0070 Zulage Sonnenschutz-Isolierverglasung Liefern und einbauen von wärmedämmender Sonnenschutz-Isolierverglasung.
01.0070
Zulage Sonnenschutz-Isolierverglasung
O
24.20
m²
01.0080 Fenstertyp 2.1 Kunststofffensterelement 2-tlg. | 111/260 DK + FV | U=1,1 | g=0,5 | SSK2 Kunststofffensterelement 2-teilig, RBM 111/260, DK + FV
Der untere Teil (Höhe ca. 0,75 m) ist als Festteil mit absturzsichernder Verglasung und der obere, öffenbare Teil ist als Fenstertür mit Dreh-Kipp-Beschlag auszuführen.
Obere Rahmenverbreiterung für den Sonnenschutz 30 cm und seitliche Rahmenverbreiterungen gemäß Planung sind einzurechnen.
Kopplung der Fenster gemäß bauphysikalischem und statischem Erfordernis.
Anschlusssituation gemäß Planung.
01.0080
Fenstertyp 2.1 Kunststofffensterelement 2-tlg. | 111/260 DK + FV | U=1,1 | g=0,5 | SSK2
23.00
St
01.0090 Zulage VSG Verglasung einseitig
01.0090
Zulage VSG Verglasung einseitig
66.40
m²
01.0100 Zulage VSG Verglasung beidseitig
01.0100
Zulage VSG Verglasung beidseitig
O
66.40
m²
01.0110 Fenstertyp 2.2 Kunststofffensterelement 2-tlg. | 111/260 DK + FV | U=1,1 | g=0,5 | SSK3 Kunststofffensterelement 2-teilig, RBM 111/260, DK + FV
Der untere Teil (Höhe ca. 0,75 m) ist als Festteil mit absturzsichernder Verglasung und der obere, öffenbare Teil ist als Fenstertür mit Dreh-Kipp-Beschlag auszuführen.
Obere Rahmenverbreiterung für den Sonnenschutz 30 cm und seitliche Rahmenverbreiterungen gemäß Planung sind einzurechnen.
Kopplung der Fenster gemäß bauphysikalischem und statischem Erfordernis.
Anschlusssituation gemäß Planung.
01.0110
Fenstertyp 2.2 Kunststofffensterelement 2-tlg. | 111/260 DK + FV | U=1,1 | g=0,5 | SSK3
7.00
St
01.0120 Zulage VSG Verglasung einseitig
01.0120
Zulage VSG Verglasung einseitig
20.20
m²
01.0130 Zulage VSG Verglasung beidseitig
01.0130
Zulage VSG Verglasung beidseitig
O
20.20
m²
01.0140 Fenstertyp 3.1 Kunststofffensterelement 2-tlg. | 108/182 FV | U=1,1 | g=0,5 | SSK2 Kunststofffensterelement 2-teilig, RBM 108/182, bestehend aus:
Oberer Teil: FV, RBM 108/130
Unterer Teil: FV, RBM 108/52
Obere Rahmenverbreiterung für den Sonnenschutz 21 cm und seitliche Rahmenverbreiterungen gemäß Planung sind einzurechnen.
Kopplung der Fenster gemäß bauphysikalischem und statischem Erfordernis.
Anschlusssituation gemäß Planung.
01.0140
Fenstertyp 3.1 Kunststofffensterelement 2-tlg. | 108/182 FV | U=1,1 | g=0,5 | SSK2
10.00
St
01.0150 Zulage VSG Verglasung einseitig
01.0150
Zulage VSG Verglasung einseitig
19.70
m²
01.0160 Zulage VSG Verglasung beidseitig
01.0160
Zulage VSG Verglasung beidseitig
O
19.70
m²
01.0170 Fenstertyp 3.2 Kunststofffensterelement 2-tlg. | 108/182 DK + FV | U=1,1 | g=0,5 | SSK2 Kunststofffensterelement 2-teilig, RBM 108/182, DK + FV
Der untere Teil (Höhe ca. 0,52 m) ist als Festteil mit absturzsichernder Verglasung und der obere, öffenbare Teil ist als Fenstertür mit Dreh-Kipp-Beschlag auszuführen.
Obere Rahmenverbreiterung für den Sonnenschutz 21 cm und seitliche Rahmenverbreiterungen gemäß Planung sind einzurechnen.
Kopplung der Fenster gemäß bauphysikalischem und statischem Erfordernis.
Anschlusssituation gemäß Planung.
01.0170
Fenstertyp 3.2 Kunststofffensterelement 2-tlg. | 108/182 DK + FV | U=1,1 | g=0,5 | SSK2
4.00
St
01.0180 Zulage VSG Verglasung einseitig
01.0180
Zulage VSG Verglasung einseitig
7.90
m²
01.0190 Zulage VSG Verglasung beidseitig
01.0190
Zulage VSG Verglasung beidseitig
O
7.90
m²
01.0200 Fenstertyp 4.1 Kunststofffensterband horizontal 4-tlg. | 600/60 FV | U=1,1 | g=0,4 | SSK2 Kunststofffensterband 4-teilig, RBM 600/60, Sonnenschutzglas, bestehend aus:
1 Stk FV, RBM 200/60
1 Stk FV, RBM 100/60
1 Stk FV, RBM 200/60
1 Stk FV, RBM 100/60
Rahmenverbreiterungen gemäß Planung sind einzurechnen.
Anschlusssituation gemäß Planung.
01.0200
Fenstertyp 4.1 Kunststofffensterband horizontal 4-tlg. | 600/60 FV | U=1,1 | g=0,4 | SSK2
3.00
St
01.0210 Zulage RC2 N
01.0210
Zulage RC2 N
O
3.00
St
01.0220 Zulage RC2
01.0220
Zulage RC2
O
3.00
St
01.0230 Fenstertyp 4.2 Kunststofffensterband horizontal 4-tlg. | 600/60 FV | U=1,1 | g=0,4 | SSK2 Kunststofffensterband 4-teilig, RBM 600/60, Sonnenschutzglas, bestehend aus:
1 Stk FV, RBM 100/60
1 Stk FV, RBM 200/60
1 Stk FV, RBM 100/60
1 Stk FV, RBM 200/60
Rahmenverbreiterungen gemäß Planung sind einzurechnen.
Anschlusssituation gemäß Planung.
01.0230
Fenstertyp 4.2 Kunststofffensterband horizontal 4-tlg. | 600/60 FV | U=1,1 | g=0,4 | SSK2
4.00
St
01.0240 Zulage RC2 N
01.0240
Zulage RC2 N
O
4.00
St
01.0250 Zulage RC2
01.0250
Zulage RC2
O
4.00
St
01.0260 Fenstertyp 5.1 Kunststofffensterband horizontal 3-tlg. | RBM 375/265 DK + FV | U=1,1 | g=0,5 | SSK2 Kunststofffensterband 3-teilig, RBM 375/265, bestehend aus:
1 Stk FV, RBM 123/265
1 Stk DK, RBM 122/265
1 Stk FV, RBM 123/265
Obere Rahmenverbreiterung für den Sonnenschutz 30 cm und seitliche Rahmenverbreiterungen gemäß Planung sind einzurechnen.
Kopplung der Fenster gemäß bauphysikalischem und statischem Erfordernis.
Anschlusssituation gemäß Planung.
01.0260
Fenstertyp 5.1 Kunststofffensterband horizontal 3-tlg. | RBM 375/265 DK + FV | U=1,1 | g=0,5 | SSK2
2.00
St
01.0270 Zulage VSG Verglasung einseitig
01.0270
Zulage VSG Verglasung einseitig
19.90
m²
01.0280 Zulage VSG Verglasung beidseitig
01.0280
Zulage VSG Verglasung beidseitig
O
19.90
m²
01.0290 Zulage Nullschwelle
01.0290
Zulage Nullschwelle
O
7.50
m
01.0300 Fenstertyp 5.2 Kunststofffensterband horizontal 3-tlg. | RBM 375/265 DK + FV | U=1,1 | g=0,5 | SSK3 Kunststofffensterband 3-teilig, RBM 375/265, bestehend aus:
1 Stk FV, RBM 123/265
1 Stk DK, RBM 122/265
1 Stk FV, RBM 123/265
Obere Rahmenverbreiterung für den Sonnenschutz 30 cm und seitliche Rahmenverbreiterungen gemäß Planung sind einzurechnen.
Kopplung der Fenster gemäß bauphysikalischem und statischem Erfordernis.
Anschlusssituation gemäß Planung.
01.0300
Fenstertyp 5.2 Kunststofffensterband horizontal 3-tlg. | RBM 375/265 DK + FV | U=1,1 | g=0,5 | SSK3
3.00
St
01.0310 Zulage VSG Verglasung einseitig
01.0310
Zulage VSG Verglasung einseitig
29.80
m²
01.0320 Zulage VSG Verglasung beidseitig
01.0320
Zulage VSG Verglasung beidseitig
O
29.80
m²
01.0330 Zulage Nullschwelle
01.0330
Zulage Nullschwelle
O
11.30
m
01.0340 Fenstertyp 6 Kunststofffensterband horizontal 3-tlg. | 300/200 FV | U=1,1 | g=0,5 | SSK2 Kunststofffensterband 3-teilig, RBM 300/200, bestehend aus:
3 Stk FV, RBM 100/200
Rahmenverbreiterungen gemäß Planung sind einzurechnen.
Anschlusssituation gemäß Planung.
01.0340
Fenstertyp 6 Kunststofffensterband horizontal 3-tlg. | 300/200 FV | U=1,1 | g=0,5 | SSK2
1.00
St
01.0350 Zulage RC2 N
01.0350
Zulage RC2 N
O
1.00
St
01.0360 Zulage RC2
01.0360
Zulage RC2
O
1.00
St
01.0370 Fenstertyp 7 Kunststofffensterband 2-tlg. | 175/70 FV | U=1,1 | g=0,4 | SSK2 Kunststofffensterband 2-teilig, RBM 175/70, Sonnenschutzglas, bestehend aus:
2 Stk. FV, RBM 87,5/70
Rahmenverbreiterungen gemäß Planung sind einzurechnen.
Anschlusssituation gemäß Planung.
01.0370
Fenstertyp 7 Kunststofffensterband 2-tlg. | 175/70 FV | U=1,1 | g=0,4 | SSK2
1.00
St
01.0380 Alternativposition Fenstertyp 7 Kunststofffensterelement 1-tlg. | 175/70 FV | U=1,1 | g=0,4 | SSK2 Kunststofffensterelement 1-teilig, RBM 175/70, FV, Sonnenschutzglas
Rahmenverbreiterungen gemäß Planung sind einzurechnen.
Anschlusssituation gemäß Planung.
01.0380
Alternativposition Fenstertyp 7 Kunststofffensterelement 1-tlg. | 175/70 FV | U=1,1 | g=0,4 | SSK2
O
1.00
St
01.0390 Zulage RC2 N
01.0390
Zulage RC2 N
O
1.00
St
01.0400 Zulage RC2
01.0400
Zulage RC2
O
1.00
St
01.0410 Alu-Fensterbank außen Liefern und montieren von Alu-Fensterbänken aus stranggepressten Aluminiumprofilen, pulverbeschichtet in RAL-Farbton nach Standardfarbkarte, inkl. außenliegenden Endkappen, Antidröhnstreifen, Befestigungsmaterial sowie aller erforderlichen Nebenleistungen für eine fachgerechte Montage.
01.0410
Alu-Fensterbank außen
O
126.87
m
01.0420 Alu-Gleitabschluss A 500 V Liefern und montieren von seitlichen Alu-Gleitabschlüssen,
Typ A 500 V.
01.0420
Alu-Gleitabschluss A 500 V
83.00
St
01.0430 Stoßverbinder Ab Fensterbanklängen > 3,0 m sind die Fensterbänke mit Stoßverbindern und ausreichend bemessenen Dehnfugen auszuführen.
01.0430
Stoßverbinder
7.00
St
01.0440 Fensterbank innen Liefern und montieren von Fensterbänken aus werzalitbeschichtetem Holzwerkstoff.
Oberfläche beidseitig widerstandsfähig, feuchtigkeitsbeständig und pflegeleicht beschichtet, Dekor nach Bemusterung.
Sichtkante mit werkseitig ausgebildeter Fensterbanknase.
Inkl. Befestigungsmaterial sowie aller erforderlichen Nebenleistungen für eine fachgerechte Montage.
01.0440
Fensterbank innen
O
126.87
m
01.0450 Rahmenaufdopplung unten 200 mm Rahmenaufdopplung unten 200 mm (für Fenstertyp 6.1 und 6.2), passend zum Fenstersystem, inkl. Befestigung und aller erforderlichen Zubehörteile.
01.0450
Rahmenaufdopplung unten 200 mm
18.80
m
01.0460 Fensteranschlussabdichtung Liefern und fachgerechtes Ausführen der Luft- und schlagregendichten Abdichtung der Fensteranschlussfugen.
Einschließlich aller erforderlichen Vorarbeiten, Reinigung der Anschlussflächen, Befestigungsmittel, Zuschläge für Ecken,
Stöße, Durchdringungen sowie sämtlicher Nebenleistungen.
01.0460
Fensteranschlussabdichtung
W
478.00
m
01.0470 Folierung Außenseite grau Folierung sämtlicher außenliegender Sichtflächen der Fensterelemente mit hochwertiger und UV- und witterungsbeständiger Dekorfolie in einem mittleren bis dunklen Grauton nach Standardfarbprogramm des Herstellers.
Inkl. aller Rahmenverbreiterungen.
01.0470
Folierung Außenseite grau
142.00
Stk
01.0480 Riegelkontakt Fenster Liefern und fachgerechter Einbau von Riegelkontakten zur Überwachung der Verriegelungsstellung von Fensterelementen. Riegelkontakt zur Erfassung des Zustands „verriegelt/unverriegelt“ und zur Anbindung an die bauseitige Gebäudeautomation, Gefahrenmeldeanlage oder das Zutritts- und Sicherheitssystem. Ausführung kompatibel mit dem eingesetzten Fensterprofil und Beschlagsystem, einschließlich aller erforderlichen Anschluss- und Befestigungsmittel, Verdrahtung bis zum definierten Übergabepunkt, Funktionsprüfung und Dokumentation.
01.0480
Riegelkontakt Fenster
34.00
Stk
01.0490 Magnetkontakt Fenster Liefern und fachgerecht montieren von verdeckt bzw. aufliegend ausgeführten Magnetkontakten zur Fensterüberwachung. Magnetkontakte geeignet zur Anbindung an die bauseitige Einbruchmelde-, Gebäudeleit- oder Lüftungssteuerungsanlage. Einbau werkseitig vorbereitet und vollständig verdrahtet bis zum definierten Übergabepunkt. Einschließlich aller erforderlichen Befestigungsmittel, Anschlussleitungen, Funktionsprüfung und Dokumentation.
01.0490
Magnetkontakt Fenster
O
34.00
Stk