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Vorbemerkungen Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der VOB, Teile B und C in ihrer neusten Fassung, den DIN / DIN - EN - Normen, den Fachregeln der Verbände, den Verordnungen der Baubehörden sowie den Hinweisen der Werkstofflieferanten zu erfolgen. Sie gelten vollinhaltlich als Ergänzung der Leistungsbeschreibung.
Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsschutzbestimmungen, Gerüstordnungen, Vorschriften der Aufsichtsbehörden, baurechtliche Bestimmungen, Feuer-, Gewerbe-, Verkehrsverordnungen, örtliche Vorschriften, Baustellenordnung, Vorschriften des Bau- und Nachbarrechts sind zu beachten und einzuhalten.
Einzubauende Materialien und Stoffe (z. B. Beschläge, Versiegelungen, Farben usw.) sind dem Auftraggeber auf Verlangen in ausreichender Menge vor Einbau zu bemustern. Die Kosten hierfür sind einzukalkulieren.
Für alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Bauteile sind Werk- und Montagezeichnungen zu erstellen. Diese sind dem Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Änderungen sind einzupflegen und zu übernehmen. Die Kosten sind in den Einheitspreisen einzurechnen.
Das nachfolgende Angebot umfasst neben den in den Einzelpositionen genannten und beschriebenen Leistungen die Lieferung und Montage von Verglasungen, sämtlicher Beschläge sowie die Lieferung sämtlicher Befestigungs- und Dichtungsmaterialien. Alle Bauteile sind fachgerecht zu montieren, zu verkabeln, anzuschließen und in Betrieb zu nehmen. Die Kosten sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren.
Sämtliche Befestigungen sowie Beschlagteile einschließlich Schrauben müssen mind. 18 µm verzinkt sein, alle Leichtmetallteile in eloxierter Ausführung. Für die Befestigung sind Flacheisen-, bzw. Winkeleisenabschnitte mitzuliefern und anzubringen. Die Befestigung am Baukörper hat durch Dübel zu erfolgen. Schussbolzen sind nicht gestattet. Es ist eine ausreichend dauerhafte Stabilität, ohne zusätzliche bauseitige Maßnahmen zu gewährleisten.
Vorbemerkungen
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (ZTV) I. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN:
1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage:
Grundlagen für die Ausführung der Arbeiten werden soweit vorhanden:
- die zur Ausführung freigegebenen Architektenpläne und die freigegebenen Ausführungspläne
- sonstige Ausführungsunterlagen und Anordnungen durch den AG
- diese Ausschreibungsunterlage mit Leistungsverzeichnis
2. Angaben zu Stoffen und Bauteilen:
Zur schadlosen Lagerung von einzubauenden Stoffen, Materialien und Bauteilen ist, sofern notwendig, in Abstimmung mit den AG ein dafür geeigneter Lagerplatz durch den AN einzurichten und vorzuhalten. Alle Bauteile sind bis zur Abnahme entsprechend den Witterungsverhältnissen durch den AN zu schützen. Beschädigungen, Verschmutzungen, Verunreinigungen etc. sind nach Aufforderung des AG umgehend zu beseitigen. Spezielle Reinigungsverfahren bei starker Verschmutzung oder spezielle Sanierungen bei starken Beschädigungen sind vor Beginn der Ausführung mit dem AG abzustimmen und festzulegen. Der AN ist verpflichtet, die Güteeigenschaften der verwendeten Materialien unter Beachtung der entsprechenden europäischen und nationalen Normen/Vorschriften kostenlos nachzuweisen. Die gültigen Prüfzeugnisse müssen spätestens zur Abnahme vorgelegt werden.
3. Angaben zur Ausführung:
3.1 Allgemeines:
Der AN hat sich über die Beschaffenheit der Baustelle rechtzeitig zu informieren. Eventuell bestehende Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sind zu übernehmen und aufrecht zu erhalten. Eventuell erforderliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen bedingt durch den Baubetrieb sind vom AN eigenverantwortlich zu ergreifen.
Alle durch den AN verursachte Verschmutzungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch Sie keine Gefährdung im Baubetrieb und des öffentlichen Verkehrs entstehen kann. Alle Geräte, Maschinen, Hub- und Transportmittel, Hilfsmittel, Hilfskonstruktionen, Abstützungen, Durchsteifungen etc., die zur Ausführung auch über 3,50 m Höhe der eigenen Leistungen notwendig werden, auch für die Zwischenbauzustände, hat der AN eigenverantwortlich zu erbringen und in seinem Angebot einzukalkulieren. Alle Arbeits-, Schutz- und Hilfsgerüste, die zur Ausführung auch über 3,50 Höhe der eigenen Leistungen notwendig werden hat der AN eigenverantwortlich zu erbringen und in seinem Angebot einzukalkulieren.
Alle bauablaufbedingten und nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, nach den Arbeitsschutzgesetzen und Verordnungen erforderlichen Sicherungs- und Absperrmaßnahmen, die zur Ausführung der eigenen Leistungen notwendig werden, auch für die Zwischenbauzustände, hat der AN eigenverantwortlich zu erbringen und in seinem Angebot einzukalkulieren.
Es besteht für den AN die Koordinierungsverpflichtung aller Arbeiten und Schnittstellen, die zur Ausführung der eigenen Leistungen notwendig werden.
Bei denen im Leistungsverzeichnis beschrieben Leistungen handelt es sich um Umbauleistungen innerhalb eines bestehenden Einkaufszentrums. Die Leistungen sind nach Bedarf in mehreren Abschnitten auszuführen.
Eine Behinderung des laufenden Betriebes sowie der Besucher des Einkaufszentrums ist zu vermeiden.
Lärmintensive Arbeiten, wie Sägen, Schneiden, Stemmen und Bohren dürfen - soweit nicht anders beschrieben - nur in der Zeit von 20:00 Uhr bis 8:00 Uhr (außerhalb der Centeröffnungszeiten) oder nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber durchgeführt werden.
Alle anderen Arbeiten dürfen üblicherweise auch tagsüber ausgeführt werden, wobei die Einwirkungen auf den Centerbetrieb insgesamt auf ein zumutbares und wirtschaftlich vertretbares Maß beschränkt werden müssen.
3.2 Hinweise zur Kalkulation:
Soweit in den Leistungsverzeichnispositionen nicht anders beschrieben, ist die Lieferung aller zur Erstellung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Baustoffe und der fachgerechte Einbau in den Einheitspreisen der entsprechenden Position einzurechnen. Erschwernisse in der Ausführung und im Materialtransport, spezieller Geräteeinsatz und Mindermengen, welche sich aus den Umbauleistungen innerhalb eines Einkaufszentrums ergeben, sind bei der Preisfindung zu berücksichtigen.
Folgende Leistungen gehören zur Vertragsleistung, auch wenn es sich hierbei um Besondere Leistungen nach VOB C handeln sollte, und werden nicht gesondert vergütet:
- Erschwernisse, die jahreszeitlich oder witterungsbedingt sind und mit denen normalerweise gerechnet werden muss
- Umsetzen von Maschinen und Geräten im Bereich der Baustelle
- Verkehrssicherung und laufende Reinigung der benutzten öffentlichen Straßen und Wege von Schmutz und dergleichen, soweit diese durch die Arbeiten des Auftragnehmers entstanden ist und soweit es sich nicht ausdrücklich um Besondere Leistungen handelt.
- Staubschutz bei Transporten
- Zwischenlagerung auf Veranlassung des Auftragnehmers
- Arbeitsunterbrechungen sowie Ortswechsel innerhalb der Baustelle, bedingt durch paralleles Arbeiten mit anderen Gewerken, es sei denn, dass das hierbei allgemein übliche Maß überschritten wird.
- Auf-, Abbau und Vorhaltung von Arbeits- und Schutzgerüsten, auch wenn die Höhe der Arbeitsbühne mehr als 2.00 m beträgt.
- Bei Vorkehrungen gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen und Einrichtungen jeder Art (z.B. Schutzlacke und Klebefolien für vorübergehenden Oberflächenschutz) muss sichergestellt sein, dass sich die Schutzbeschichtungen restlos entfernen lassen.
- Werkseitig angebrachte Schutzvorrichtungen vor Beschädigungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber zu entfernen und Glasflächen zu reinigen.
Werden vom Auftraggeber Schutzvorrichtungen gefordert für den Zeitraum zwischen der Abnahme der Leistung und der Gesamtfertigstellung des Bauwerks, so ist das eine besondere Leistung.
- Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung die mit dem Einheitspreise abgegolten sind, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist.
- Die elektrische Steuereinrichtung einschließlich der Kleinspannungsinstallation ist vom Auftragnehmer zu erbringen und einzukalkulieren.
- Vorlegen von Prüfzeugnissen und Abnahmebescheinigungen behördlicher Genehmigungen
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (ZTV)
1 Lamellenfenster
1
Lamellenfenster
1.__.__.__.__.010 Lamellenfenster mit Verbundpaneelen Lamellenfenster aus thermisch getrennten Aluminiumprofilen, als Nachströmöffnung für die Gebäudelüftung liefern, zum Einbauort transportieren, fachgerecht einbauen, anschließen, in Betrieb nehmen und Einweisung des AG / Mieter / Center.
Lamellen mit Füllung aus Verbundpaneelen mit PU-Schaum.
Flügel umlaufend gerahmt.
Bautiefe: ca. 80 mm.
Luftdichtigkeit: Klasse 3.
Schlagregendichtigkeit: Klasse 4A.
Widerstandsfähigkeit gegen Windlast: Klasse C3.
Oberfläche pulverbeschichtet in RAL nach Angabe des AG.
Einschließlich Elektroantrieb (230V), fachgerechtes anschließen an bauseits bereit gestellte Übergabedose, Inbetriebnahme und Einweisung.
Übergabedose bauseits vorgerüstet mit Stromzufuhr gemäß Angabe des AN sowie zur Aufschaltung an bauseitige BMA. Der Anschluss und die Inbetriebnahme erfolgt durch den AN.
Abmessungen: ca. 1100 x 2500 mm (B x H)
A aero = 5,4 m², Summe aller Elemente
Anzahl Lamellen: 7 Stück
Einbau in Massivwand und Kopplung mit zweitem Lamellenfenster.
Detailplan: 0507_000_p3_par1_000_dt_00_ar_1041 Nachströmung_ab0_o
Leitfabrikat: Hahn Lamellen oder Colt Coltlite CLT oder gleichwertig
angebotenes Fabrikat:
_____________________________
Einbauort: Westfassade, Achse O A - P A / 1 A
1.__.__.__.__.010
Lamellenfenster mit Verbundpaneelen
4.00
St
1.__.__.__.__.020 Sandwichpaneel - 0,25 m x 2,50 m Sandwichpaneel zwischen den vorbeschriebenen Lamellenfenstern liefern, zum Einbauort transportieren, fachgerecht einbauen und am oberen und unteren Abschluss dampfdicht anschließen.
Abmessungen: ca. 250 x 2500 mm (B x H)
Aufbau von außen nach innen:
Aluminium, mind. 2,0 mm dick, wannenförmig gekantet, Oberfläche farbbeschichtet im RAL-Farbton nach Wahl des AG, Randverbund mit Abstandshalter, dampfdicht verklebt.
Dämmkern aus PUR, WLG 030, Dicke ca. 50 mm
Aluminiumblech, mind. 2,0 mm dick, Oberfläche farbbeschichtet im RAL-Farbton nach Wahl des AG, Randverbund mit Abstandshalter, dampfdicht verklebt.
Die Montage erfolgt zwischen den Lamellenfenstern über Distanzprofile.
Fabrikat: Prefa Prefabond oder gleichwertig
angebotenes Fabrikat:
_____________________________
Einbauort: Westfassade, Achse OA - PA / 1A
1.__.__.__.__.020
Sandwichpaneel - 0,25 m x 2,50 m
1.00
St
1.__.__.__.__.030 Sandwichpaneel - 0,25 m x 0,85 m Sandwichpaneel zwischen dem vorbeschriebenen Lamellenfenster und vorhandener Fassade / Fenster liefern, zum Einbauort transportieren, fachgerecht einbauen und am oberen und unteren Abschluss dampfdicht anschließen.
Abmessungen: ca. 250 x 850 mm (B x H)
Aufbau wie in Vorposition beschrieben.
Die Montage erfolgt zwischen dem Lamellenfenster und der vorhandenen Fassade / Fenster über Distanzprofile.
Fabrikat: Prefa Prefabond oder gleichwertig
angebotenes Fabrikat:
_____________________________
Einbauort: Westfassade, Achse OA - PA / 1A
1.__.__.__.__.030
Sandwichpaneel - 0,25 m x 0,85 m
1.00
St
1.__.__.__.__.040 Fensterbank aus Aluminium, Ausladung 300 mm Fensterbank aus Aluminium mit Anschraubsteg und vorderseitiger Abkantung liefern, zum Einbauort transportieren und fachgerecht montieren als systemgerechte Fensterbank mit wasserdichten und in sich dehnfähigen Bordprofilen.
Befestigung mit Edelstahlschrauben und Kunststoff-Beilag-Scheiben an den in eigener Position beschriebenen Lamellenfenstern.
Hohlräume unter der Fensterbank sind mit einem nicht brennbaren Mineralwollkeil hohlraumfrei auszufüllen.
Fensterbankanker gemäß den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers anbringen.
Auf Grund der Länge ist ein entsprechendes Überlängendehnprofil einzubauen.
Schutz der Oberfläche durch recyclebare Folie mit UV-Stabilität für mindestens 3 Monate.
Einschließlich Bordprofile, Fensterbankhalter, Anker, Befestigungsmaterial, ggf. Eckverbinder und Überlängendehnprofile.
Oberfläche: pulverbeschichtet, Farbe RAL nach Wahl des AG
Überstand: 40 mm
Ausladung: ca. 300 mm
Länge: ca. 4640 mm
Einbauort: Westfassade, Achse O A - P A / 1 A
1.__.__.__.__.040
Fensterbank aus Aluminium, Ausladung 300 mm
4.64
m