Innenputzarbeiten
HPQ Hafenpark Quartier FFM
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16 Innenputzarbeiten oberirdisch, Hochhaus
16
Innenputzarbeiten oberirdisch, Hochhaus
ZTV Innenputzarbeiten 1. Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Merkblatt Putzoberflächen im Innenbereich – Qualitätsstufen für abgezogene, glatte, abgeriebene und gefilzte Putze Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Baugipse Merkblatt Dünnlagenputz im Innenbereich Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Baugipse Merkblatt Gipsputze und gipshaltige Putze auf Beton Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Baugipse Merkblatt Verputzen von Fensteranschlussfolien Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Baugipse Merkblatt Egalisationsanstriche auf Edelputzen Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) Merkblatt Einbau und Verputzen von extrudierten Polystyrol-Hartschaumstoffplatten Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) Merkblatt Strukturierte Putzoberflächen - Visuelle Anforderungen Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) Merkblatt WDVS im Sockel- und im erdberührten Bereich Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) Merkblatt Leitlinien für das Verputzen von Mauerwerk und Beton Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) 2. Angaben zur Ausführung 2.1 Innenputz, Trockenbauoberflächen Sofern bei der Beschreibung der Leistung nichts anderes angegeben ist, sind die Oberflächen von Innenputzen in der Qualitätsstufe Q 2 nach DIN V 18550 und dem Merkblatt Putzoberflächen im Innenbereich auszuführen. Für Flächen mit Oberflächen in den Qualitätsstufen Q3 und Q4 gelten die Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach Tabelle 3 Zeile 7 DIN 18202. Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anderes angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Wandflächen vorgesehen: Dispersionsanstrich. Sofern bei der Beschreibung der Leistung nicht anderes angegeben ist, ist als durch Nachfolgegewerke aufzubringende Schlussbeschichtung von Deckenflächen vorgesehen: Dispersionsanstrich. Höhenbezugspunkte (Meterrisse) dürfen nicht überputzt werden und sind ggf. auszusparen, sofern nicht spezielle, überputzbare Markierungsplaketten vorhanden sind. Alle Elektrodosen, Auslässe und später freizulegenden Einbauteile sind zu kennzeichnen oder es ist zu veranlassen, dass sie vor dem Putzen gekennzeichnet werden. Sie sind nach dem Putzen freizulegen; die Dosen sind sauber anzuarbeiten und von Mörtel/Putz zu reinigen. Wandputz darf keine unmittelbare Verbindung zu Treppenläufen und Treppenpodesten haben. Rohre, Einbauten u. dgl. sind durch Ausbildung elastischer Fugen, z.B. durch Ummantelung, vom Putz zu trennen, wenn mit Bewegungen oder thermischen Längenänderungen zu rechnen ist. Wandinnenputz ist bis auf die Rohdecke zu führen. Mörtelreste sind unbedingt von der Rohdecke vor der Erhärtung zu entfernen. Die Trennung von Gipsputz zu Halbfertigdecken ist mit Kellenschnitt auszuführen. Bei Abnahme der Putzarbeiten sind die geputzten Räume besenrein zu übergeben. Der Wandputz ist 10 cm über OK Abhangdecke zu führen. 2.2 Schutzmaßnahmen Der AN hat während der Arbeitszeit, bei technologisch durch den Bauablauf, sowie arbeitszeitlicher Unterbrechung der Arbeiten, vorsorglich für einen ausreichenden Schutz und eine provisorische Abdeckung der eigenen Leistung zu sorgen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Dies beinhaltet u.a. auch den Schutz vor Witterungseinflüssen, sowie den Schutz bei Transport und Montage. 2.3 Ausführung der Innenputzarbeiten Die einzelnen Leistungen sind vom AN innerhalb der vom AG durch den Grobablaufplan vorgegebenen, durch einen frühestmöglichen Baubeginntermin und einen spätesten Fertigstellungstermin definierten Zeitfenster zu erbringen. Die genauen Liefer- und Montagetermine werden im einzelnen nach Auftragserteilung einvernehmlich festgelegt. Aus den geforderten Bauzeiten können sich Überschneidungen mit anderen Gewerken ergeben. Diese Überschneidungen bedeuten, dass Arbeiten verschiedener Gewerke zum Teil gleichzeitig ausgeführt werden. Eventuell müssen einzelne Bauwerksabschnitte bzw. Teilleistungen aus Termingründen zu verschiedenen Zeiten hergestellt werden. Der AN kann hierfür keine Mehrkosten geltend machen. Der AN hat seine Leistungserbringung mit vorhergehenden und nachfolgenden Gewerken, die seine Leistung technisch berühren, so abzustimmen, dass die eigene Leistung und die eigenen Ausführungstermine in Bezug auf die Detailausführungsschritte und Funktion ordnungsgemäß erfolgen. Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsabfolgen, techn. Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen sind bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen und einzukalkulieren. 3. Angaben zur Baustelle Werden Gerüste bauseits bereitgestellt, so können sie unter der Voraussetzung der Verkehrssicherheit vom Auftragnehmer auf eigene Gefahr benutzt werden. Müssen vorhandene Schutzvorrichtungen zur Ausführung der Arbeiten entfernt werden, so sind diese nach Beendigung der Arbeiten vorschriftsgemäß wiederherzustellen. Für das Aufrechterhalten der Betriebssicherheit ist der jeweilige Nutzer verantwortlich. Gerüste sind sauber zu halten (Schmutz, Staub, Bauschutt) und arbeitstäglich zu reinigen; dabei ist die Fassade vor Staub und Wasser zu schützen. Sie sind grundsätzlich in dem Zustand zu übergeben, in welchem sie übernommen worden sind. Die für diese Arbeiten anfallenden Kosten sind Bestandteil der Preise. Alle evtl. erforderlichen Gerüste innerhalb des Gebäudes hat der AN in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Der Transport (Quertransport) in die einzelnen Ebenen im Gebäude ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Für den Vertikaltransport steht bauseits kein Bauaufzug zur Verfügung.
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16.1 Grundausbau
16.1
Grundausbau
16.2 Mieterausbau
16.2
Mieterausbau