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Beschreibung des Bauvorhabens Das bestehende Hotel Tribute "The Deutz" wird mit insgesamt 38 Gäste- und Personalzimmern und weiteren Nebenbereichen erweitert. Die Erweiterung umfasst fünf Geschosse und eine außenliegende Stahltreppe als bisher nicht vorhandenen zweiten Rettungsweg. Die Gebäudeausstattung erfolgt weitgehend analog zum Bestandsgebäude.
Der Anbau befindet sich im hinteren Bereich des Grundstücks und ist über eine zur BE-Fläche umgenutzte Parkfläche zu erreichen. Das bestehende Hotel befindet sich weiter im Betrieb. Die Arbeiten können davon unbeeinflusst ausgeführt werden, jedoch wird Rücksichtnahme auf den Hotelbetrieb erwartet (z.B. kein Abspielen von Musik, Rauchen unter Hotelzimmern, etc.)
Baubeginn: März 2026
Fertigstellung: März 2027
Adresse: the Deutz, a Tribute Portfolio Hotel
Adam-Stegerwald-Str. 9
51063 Köln
Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa. Runkel abgestimmt werden. Nachforderungen aus Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen sind ausgeschlossen. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an:
Runkel Hochbau GmbH
Frau Stefanie Schrage
Tel.: 0271-695 193
Mobil: 0160-938 251 93
E-Mail: stefanie.schrage@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhabens
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
1. Angaben zur Baustelle
1.1 Baubeschreibung
Auf dem Grundstück am Adam Stegerwald Str. 9, 51063 Köln entsteht die Erweiterung eines bestehenden Hotels.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um einen Neubau in massiver Bauweise, ausgeführt als Stahlbetonbau. Die Hotelerweiterung umfasst ein Untergeschoss sowie ein Erdgeschoss und drei Obergeschosse. Im Untergeschoss sind die Technikräume angeordnet.
Das Gebäude ergänzt den bestehenden Hotelkomplex und umfasst insgesamt 38 Gästezimmer sowie weitere Neben- und Funktionsbereiche. Neben den Gästezimmern sind öffentliche Bereiche wie ein Fitnessbereich mit Gäste-WCs, ein Meetingraum mit Anbindung an den bestehenden öffentlichen Hotelbereich sowie Treppenhäuser vorgesehen. Zusätzlich wird eine außenliegende Stahltreppe als zweiter baulicher Rettungsweg hergestellt.
Zu den nicht-öffentlichen Bereichen zählen Back-of-House-Flächen, Personalbereiche, Lagerflächen, Housekeeping, Technikräume sowie ein Kofferlager. Die Aufteilung der Zimmertypen sowie das weitere Raumprogramm ergeben sich aus den zugehörigen Planunterlagen.
Die sanitäre Ver- und Entsorgung erfolgt aus dem Bestandsgebäude.
Im Technikraum des Bestandsgebäudes befindet sich eine Hebeanlage, an die das Grundleitungssystem angeschlossen ist.
Die Trinkwasserversorgung erfolgt ebenfalls aus dem Bestandsgebäude von der bestehenden Trinkwasseranlage. Das Heizkörpernetz wird an die bestehende Gasheizung angeschlossen.
Die Klimatisierung der Hotelzimmer, des Fitnessbereichs und des Besprechungsraumes erfolgt autark über VRV-Geräte, die auf dem Dach des neuen Anbaus aufgestellt werden.
1.2 Baustellenlogistik
Der Betrieb des vorhandenen Gebäudes wird während der Baumaßnahme fortgeführt.
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Adam-Stegerwald-Straße. Materialanlieferungen, die über die Zufahrt zum Hotel erfolgen, sind nur nach vorheriger Abstimmung mit der Bauleitung möglich.
Das Parken im Bereich der Baustelleneinrichtung ist grundsätzlich nicht gestattet.
Für die Transportwege sind vor der Bestellung aller Geräte und Einbauteile unbedingt die örtlichen Gegebenheiten zu prüfen und zu beachten.
1.3 Versorgungsanschlüsse
Baustromverteiler sowie Wasseranschlüsse werden vor Ort zur Verfügung gestellt. Die Nutzung ist mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.
1.4 Verwertung und Beseitigung
Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) - z.B. Bau- und Abbruchabfälle, Erdaushub etc. - sind vorrangig zu verwerten. Abfälle, die nicht verwertet werden können, sind ordnungsgemäß zu beseitigen.
Dabei wird zwischen nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen unterschieden.
Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) der im Leistungsverzeichnis enthaltenen Positionen sind entsprechend ihrer Abfallschlüsselnummer einer für sie zugelassenen Abfallentsorgungsanlage zuzuführen.
Auskünfte zu diesem Thema können zugelassene Entsorgungsfachbetriebe und die unteren Abfallwirtschaftsbehörden (in Bochum das Umweltamt) erteilen.
Der Nachweis über die Entsorgung (gemäß der Nachweisverordnung) ist nach Aufforderung durch die Bauleitung oder spätestens mit der Schlussrechnung zu erbringen.
Die Entgelte für die Entsorgung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Auftragnehmer hat regelmäßig seinen Schutt/Abfall zu beseitigen. Generell wird auf die DIN 18299/VOB Teil C verwiesen.
1.5 Baustelleneinrichtung
Der genaue Platz der Baustelleneinrichtung ist mit der Bauleitung des Auftraggebers vor Ort abzustimmen und/oder dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.
Sämtliche Flächen der Baustelleneinrichtung und der Zuwege zur Baustelle sind während der Ausführungszeit des AN von diesem sauber zu halten und nach Abschluss der Arbeiten in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Eine WC-Anlage wird, zur kostenlosen Benutzung, überlassen.
Ist vor Ort zwischen mehreren AN keine Einigkeit über die Verursachung von Verunreinigungen und deren Beseitigung zu erreichen, behält sich der AG vor, die Baustelle anderweitig zu reinigen. Die dadurch entstehenden Kosten werden anteilig den AN vor Ort berechnet.
Lagerflächen sind auf dem Grundstück vorhanden, der genaue Platz ist mit der Bauleitung des AG abzustimmen und dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Für gelagerte Materialien wird vom AG keinerlei Haftung übernommen.
Der AN hat sein Werkzeug und Material selbst gegen Beschädigung und Diebstahl zu schützen. Die Gestellung von Hebezeugen und Maschinen für den Transport auf der Baustelle und für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten des AN sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Dies gilt auch für notwendige Hilfsgerüste, Schutzgerüste, Arbeitsbühnen und Hilfskonstruktionen.
Auflagen, die durch die Baustellenverordnung gem. § 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 24.11.2021 an den Auftragnehmer gestellt werden, sind von diesem einzuhalten. Diese Tätigkeiten werden nicht gesondert vergütet.
Das Einrichten und Abräumen der Baustelle werden nicht gesondert vergütet, der Aufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Der AN benennt bei der Auftragserteilung schriftlich den für das Projekt verantwortlichen Bauleiter. Die Anwesenheit des deutsch sprechenden Bauleiters während der gesamten Ausführungszeit auf der Baustelle gehört zur Leistung des AN. Jede Änderung der Ausführung in Bezug auf die beauftragte Planung ist unverzüglich schriftlich der Bauleitung anzuzeigen. Während der beauftragten Tätigkeit ist die Anwesenheit des jeweiligen Projektleiters des AN bei der wöchentlichen Bausitzung verpflichtend und entsprechend einzukalkulieren. Diese finden vor Ort in entsprechenden Räumlichkeiten statt. Bei Bedarf werden zusätzliche Termine über die wöchentlichen Beratungen hinaus vereinbart.
Der AN führt über sein Gewerk tägliche Baustellenprotokolle mit Angaben zu den Witterungsverhältnissen, den eingesetzten Mitarbeitern (Anzahl, Qualifikation), den Arbeitsaktivitäten und Angaben zu besonderen Vorkommnissen/Gegebenheiten, die ggf. Auswirkungen auf die Arbeitsleistung/Arbeitsergebnisse haben. Diese Protokolle sind unaufgefordert jeweils zum Ende der Arbeitswoche dem AG zu übergeben.
Die Kosten hierfür sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
1.6 Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Der Generalunternehmer hat gem. Baustellenverordnung einen Koordinator für Sicherheits- und Gesundheitsschutz (SiGeKo) auf der Baustelle bestellt. Der AN hat die Hinweise des SiGeKo zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz zu berücksichtigen. Für die Baustelle wird bauseitig ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erarbeitet, der die zu erwartenden Gefährdungen bei den einzelnen Gewerken auflistet und Lösungen für einen sicheren Baustellenbetrieb angibt. Jeder AN ist verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeit über die Inhalte des SiGe-Planes zu informieren und diese bei der Ausführung zu berücksichtigen. Zur Information kann der SiGeKo Erläuterungstermine festsetzen an denen der AN verpflichtet ist teilzunehmen. Soweit der AN für sein Gewerk vom SiGe-Plan abweichende Gefährdungen feststellt, hat er diese vor Beginn der Arbeiten der Bauleitung des AG anzuzeigen und Sicherheitslösungen darzulegen. Gleiches gilt, wenn der AN vom SiGe-Plan abweichende Sicherheitslösungen anstrebt. Die Gefährdungsanalyse und die vorgesehenen Sicherheitslösungen sind auf Verlangen des AG schriftlich darzustellen. Der AG kann vom SiGe-Plan abweichende Sicherheitslösungen zurückweisen und die im SiGe-Plan aufgeführten Lösungen verlangen.
2. Angaben zur Ausführung
2.1 Hinweise zur Ausführung allgemein
Das LV dient nicht als Bestellvorlage für den AN.
Hat der Bieter Bedenken gegen die im LV beschriebene Art der Ausführung, gegen vorgegebene Werkstoffe oder die Planung, so hat er diese spätestens bei der Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen.
Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebotes, dass die Ausschreibungsunterlagen zu einer einwandfreien Kalkulation ausreichen. Spätere Einwände in Bezug auf Mehrforderungen können in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt werden.
Die für den reibungslosen Ablauf auf der Baustelle erforderlichen Arbeiten wie Materialtransporte, das Umsetzen der Baustelleneinrichtung oder Teilen davon, das Abladen, Transportieren und sachgemäße Lagern der Materialien sowie der Transport von der Lade- zur Einsatzstelle sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Der Aufenthalt des AN innerhalb des Gebäudes/Geländes ist im Rahmen der von ihm durchzuführenden Arbeiten auf die hierfür erforderlichen Flächen beschränkt.
Alle für die Abrechnung notwendigen Aufmaße sind gemeinsam mit der BL und ggf. mit einem Vertreter des AG zu erstellen. Der AN hat die BL rechtzeitig über das Erfordernis von Zwischenaufmaßen in Kenntnis zu setzen. Für fertiggestellte Bereiche hat das Aufmaß unverzüglich zu erfolgen, so dass die erforderlichen Feststellungen getroffen werden können. Verspätete Feststellungen, die ganz oder teilweise nicht mehr nachvollzogen werden können, wirken sich im Zweifel zu Lasten des Auftragnehmers aus. Gewünschte Teilabnahmen als Gefahrenübergang sind vom AN der BL anzutragen.
Die Arbeiten finden ggf. im laufenden Betrieb statt, Transporte zu und auf der Baustelle sind mit der BL abzustimmen. Belästigungen durch Lärm und Staub sind auf das Minimum zu beschränken, ggf. sind gesonderte Maßnahmen erforderlich. Arbeitsunterbrechungen, die aus dem laufenden Betrieb resultieren, gelten nicht als Behinderung.
Vor Beginn der Arbeiten sind die für die Ausführung erforderlichen Aufmaßarbeiten vom AN eigenverantwortlich durchzuführen. Liegen Maßtoleranzen über den Vorgaben der Toleranznormen, ist die Bauleitung des AG über die Folgen zu informieren.
Unstimmigkeiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der örtlichen Bauüberwachung des AG zu klären.
Mit den in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und den Bestimmungen der DIN-Normen als beschrieben. Hierbei bedeutet Bauart: Das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle bis zur fertigen Leistung.
2.2 Hinweise zur Ausführung des Gewerkes
siehe Technische Vorschriften.
2.3 Hinweise zu den Ausführungszeiten
Der AN stellt sicher, dass er alle erforderlichen Arbeiten durch Einsatz von qualifiziertem Personal in genügender Anzahl innerhalb der in dem Zeitplan vorgesehenen Ausführungszeiten durchführen kann. Die Arbeiten können von Montag bis Freitag in der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr unter Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und weiterer gesetzlicher Bestimmungen durchgeführt werden.
Auf die Arbeiten von Nachunternehmern ist Rücksicht zu nehmen. Hierbei kann es zu Arbeitsbehinderungen kommen, die zu Arbeitsunterbrechungen führen. Diese Behinderungen bzw. Arbeitsunterbrechungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Die vorgegebenen Ausführungsfristen bleiben hiervon unberührt. Behinderungen in der Ausführung sind unverzüglich der BL und dem AG schriftlich gem. VOB anzuzeigen.
Absehbare Abweichungen sind rechtzeitig zwischen allen Beteiligten und der BL abzustimmen.
Baubeginn: spätestens 12 Werktage nach Aufforderung durch den Auftraggeber gemäß VOB/B § 5, Absatz 2.
Als Werktage gelten 5 Tage pro Woche, also ohne Samstage.
2.4 Hinweise zur Abrechnung
Alle aus den Forderungen und Angaben der Vorbemerkungen entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise des LVs einzurechnen, eine gesonderte Vergütung erfolgt nur, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
In die Einheitspreise sind Baubegehungen, Baugespräche auf Verlangen der Auftraggeber, Koordinationen der Arbeiten mit anderen Gewerken, evtl. anfallende Wartezeiten mit einzukalkulieren.
Mehrkosten wegen Massen-/Mengenmehrung sind, sobald sie erkennbar werden, der zuständigen Bauleitung des AG anzumelden. Die Arbeiten können erst fortgesetzt werden, wenn der AG dem zugestimmt hat (Ausnahme sind Arbeitsschritte, deren Unterbrechung Folgeschäden verursachen).
Leistungen, die nicht ausgeschrieben sind, aber zur Erbringung des vollständigen Gewerks erforderlich werden, sind dem AG unverzüglich anzuzeigen und vor der Ausführung durch ein Nachtragsangebot anzubieten.
Rechnungen sind zweifach (Erst- und Zweitschrift) aufgrund der schnelleren Bearbeitung an folgende Adresse zu liefern:
Erstschrift einschl. sämtlicher Aufmaße und Anlagen:
Runkel Hochbau GmbH
Hessische Straße 10-12
57074 Siegen
Zweitschrift einschl. sämtlicher Aufmaße und Anlagen:
Draheim Ingenieure
Ostenallee 80
59071 Hamm
Das Eingangsdatum zur Erstschrift zählt als Fristbeginn für die Zahlfristen gemäß VOB.
Alle für die Abrechnung notwendigen Unterlagen (Lieferscheine, Aufmaßblätter, Stundenlohnzettel, Entsorgungsnachweise) sind VOB-gemäß in prüffähiger Form, DIN-A4-Format einzureichen. Für die A-Konto-Zahlungen bzw. Schlussrechnung muss ein gemeinsam vom AN und der Bauleitung durchgeführtes Aufmaß erstellt werden. Die Rechnungen müssen sich exakt auf die im LV genannten Positionen und Ordnungszahlen beziehen und kumuliert aufgestellt sein. Den Schlussrechnungen sind unaufgefordert die Materialnachweise in Form von objektbezogenen Lieferscheinen beizufügen.
Für die brandschutzrelevanten Bauteile hat der AN Prüfzeugnisse, Prüfbücher der eingebauten Materialien und Fachunternehmerbescheinigungen einzureichen. Der Einbau ist mit der BL und dem Brandschutzsachverständigen im Vorfeld abzustimmen. Eventuell sind Zwischenabnahmen erforderlich.
2.5 Hinweise zu Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden nur anerkannt, wenn sie auf ausdrückliche Anordnung des AG ausgeführt werden. Die in den Positionen angegebenen Lohn- bzw. Entgeltgruppen dienen nur der Festlegung der erwarteten Qualifikation der Personen, die diese Stundenlohnarbeiten ausführen. Der Einheitspreis gilt unabhängig von der Anzahl der abzurechnenden Stunden.
Später vorgelegte Rapportzettel können nicht anerkannt werden. Vorarbeiter werden mit dem Stundensatz für Facharbeiter vergütet. In den Sätzen sind Auslösung sowie sämtliche Zulagen enthalten. Alle auf Nachweis auszuführenden Arbeiten werden bis zur Fertigstellung der Anlage zu diesen Preisen vergütet, Material wird zu den Angebots-Lieferpreisen vergütet.
Der AG oder deren BL behält sich vor, die Qualifikation des eingesetzten Personals zu überprüfen. Der AN verpflichtet sich, die hierzu erforderlichen Auskünfte beizubringen.
In gleicher Form werden die Einsatzzeiten von Großgeräten und Maschinen abgerechnet. Kleingeräte (Flex, Bohrmaschine, Bohrhammer, etc.) und Werkzeuge sind mit den Einheitspreisen der Stundenlohnarbeiten abgegolten. Der Materialeinsatz in Verbindung mit den Stundenlohnarbeiten ist gesondert nachzuweisen, wenn die Materialien nicht im LV beschrieben sind.
Der Nachweis über die angefallenen Stundenlohnarbeiten ist zu führen und durch Tagelohnzettel, die dem AG spätestens am folgenden Arbeitstag zur Bestätigung vorzulegen sind, zu erbringen.
3. Angaben der Bieter/Qualitätsvorgaben
Wird ein bei der EP-Findung gewähltes Produkt/Fabrikat abgefragt, sind folgende Angaben erforderlich:
angeboten wird:
Gewählter Hersteller:
......................................
vom Bieter einzutragen
Gewähltes Produkt / gewählter Typ:
................................
vom Bieter einzutragen
(Es ist nur ein Fabrikat / Typ zu benennen. Es ist zwingend erforderlich, dass die Angaben in den dafür vorgesehenen Zeilen vollständig eingetragen werden. Wenn einzelne Angaben fehlen, bzw. Mehrfachnennungen erfolgen, kann dies zum Ausschluss von der Wertung führen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist nach Aufforderung durch den AG durch den Bieter zu erbringen.)
4. Nebenangebote
Sollten Nebenangebote eingereicht werden, ist ein eventueller Preisnachlass auf den Nebenangeboten oder im Anschreiben zu vermerken! Bei Abgabe eines Nebenangebotes sind als Mindestvoraussetzung für die Wertbarkeit folgende Punkte zu beachten:
- bauphysikalische Gleichwertigkeit zur ausgeschriebenen Qualität
- die Brandschutzanforderungen der Bauteile sind beizubehalten
- bei Einsatz eines alternativen Produktes sind die in der Ausschreibung genannten Vorgaben zu erfüllen. Das angebotene Produkt muss die im LV geforderten Zulassungskriterien erfüllen
- bei Änderungen des statischen Systems oder der technischen Ausrüstung sind alle daraus resultierenden Veränderungen auch im Hinblick auf den Bestand zu berücksichtigen
- das Nebenangebot muss bauordnungsrechtlich genehmigungsfähig sein und den allgemeinen Regeln der Technik entsprechen
- sofern das Nebenangebot geänderte Bedingungen für den späteren Betrieb des Gebäudes nach sich zieht, sind diese zu beschreiben
- sofern das Nebenangebot Planungsänderungen in der Planung des Gebäudes/Objektes verursacht, gehen diese zu Lasten des AN
- die Kalkulation der EP‘s muss dem Hauptangebot entsprechen.
Allgemeine Vorbemerkungen
technische Vertragsbedingungen und Vorschriften technische Vertragsbedingungen und Vorschriften
ZTV DIN-Vorschriften
Alle zu verwendenden Materialien und deren Verarbeitung sowie alle übrigen Ausführungen müssen den derzeit gültigen DIN- bzw. EN-Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Im Besonderen gelten für die Planung, Durchführung und Abrechnung der hier beschriebenen Arbeiten die Bestimmungen der VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), zum Zeitpunkt der Angebotserstellung in aktueller Fassung und alle weiteren zur fachgerechten Ausführung der hier beschriebenen Leistungen, wie z.B.:
- Die Werksvorschriften der einzelnen Hersteller
- Die Bestimmungen der Berufsgenossenschaft
Baustellenbegehungen
Der Anbieter hat sich vor der Angebotsabgabe über die baulichen und technischen Gegebenheiten des Objekts zu informieren, zur Erstellung des Angebots wird empfohlen eine Baustellenbegehung durchzuführen.
Technische Vorschriften - HKLS -
---------------------------------------------------
1. Ausführungsunterlagen
Der Auftragnehmer hat rechtzeitig vor Ausführung der Anlagen und Anlagenteile die notwendige Werk- und Montageplanung (Montagezeichnungen, Detailpläne, Nomenklatur) 2-fach bei der Bauleitung einzureichen.
Eine Ausfertigung erhält der Auftragnehmer mit Sichtvermerk zurück; die Verantwortung für die Richtigkeit der Ausführungsart verbleibt beim Auftragnehmer.
2. Haltevorrichtungen
Die Kosten für das Setzen der Haltevorrichtungen aller Leitungen und angebotenen HKLS-Komponenten sind in die Einheitspreise der jeweiligen Positionen einzukalkulieren.
Alle Befestigungsmaterialien aus Metall müssen in korrosionsgeschützter Ausführung geliefert werden.
3. Funktionsmessung
Für jede Anlage mit jedem Anlagenteil ist vom Auftragnehmer mit der Bauleitung eine Funktionsmessung durchzuführen und ein Protokoll anzufertigen. Dieses Protokoll wird abschließend Bestandteil des Revisionsordners.
4. Abnahme
Nach Fertigstellung der gesamten Anlage, Einregulierung und Prüfung durch den Auftragnehmer hat dieser die Schlussabnahme zu beantragen (Endabnahme nach VOB/B §12).
Bei der Abnahme ist der AN, der Bauleiter und der Auftraggeber anwesend.
Die Abnahme besteht aus
- Vollständigkeitsprüfung
- Funktionsprüfung.
Kosten für wiederholte Abnahmen, Nachbegehungen und Kosten, die entstehen, weil die Anlage technische Mängel hat, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
5. Abrechnungsunterlagen
Alle für die Abrechnung notwendige Unterlagen (Aufmaßblätter, Stundenlohnzettel, Aufmaß Zusammenstellungen, Abrechnungszeichnungen, Rechnung usw.) sind 2-fach in prüffähiger Form, DIN A4 - Format, einzureichen.
6. Hinweis zur Bauweise
Leitungen, Kanäle und Rundrohre für die elektrische Gebäudeausrüstung werden teilweise sichtbar verlegt und werden nicht verkleidet.
Entsprechend wird hierauf eine abgestimmte, saubere Trassenführung gefordert.
Alle Leitungen und Kanäle müssen untereinander parallel und mit gleichen Abständen zur Wand verlegt werden.
Die Abstände zu Decken, Wänden usw. sind so zu wählen, dass eine spätere Erreichbarkeit für Nachbelegungen von Trassen gewährleistet bleibt.
Details sind mit der Bauleitung abzustimmen.
technische Vertragsbedingungen und Vorschriften
zusätzliche technische Vorschriften 1. Grundlage
Für die Ausschreibung, die Angebotsabgabe, Vergabe, Vertrag, Werkstoffe,
Ausführung, Aufmaß und Abrechnung gilt die aktuelle Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB).
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18380 Heizungs- und Brauchwassererwärmungsanlagen
2. Besondere Ausführungsvorschriften - H
Bei der Ausführung der Anlage sind besonders zu beachten:
a) Landesbauordnung - (BauO NW) mit den zugehörigen Verordnungen
b) Gewerbeordnung
c) Unfallverhütungsvorschriften
d) VDE-Bestimmungen und VDI-Richtlinien
e) DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
f) Gebäudeenergiegesetz
g) DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
h) DIN 4751 T1 - T4 Heizungsanlagen
i) DIN EN 12056 Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden
j) DIN 1986-100 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke
k) DIN 1988 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen
l) TAB Technische Anschlussbedingungen des Wasserversorgungsunternehmens (WVU)
m) Leitungsanlagen-Richtlinie LAR NRW 03.2000
n) Verarbeitungsrichtlinien und Einbauanweisungen der Lieferanten
3. Lieferung / Montage
Wenn nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis anders erwähnt, gilt der eingesetzte Einheitspreis für die beschriebene Position für eine fix und fertige Arbeit, d. h.
kompl. Lieferung einschl. Transportkosten und kompl. Montage auf der Baustelle. Verschnitt u. ä. ist in die Einheitspreise einzurechnen.
4. Gerüste, Hebezeuge
Die erforderlichen Gerüste, auch mit Arbeitsbühnen höher als 2 m über Gelände bzw. Fußboden, Hebezeuge, Transportmittel und andere Hilfsmittel hat der Auftragnehmer selbst zu stellen und vorzuhalten. Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen.
5. Ausführungsunterlagen
Der Auftragnehmer hat rechtzeitig vor Ausführung der Anlagen und Anlagenteile die notwendigen Ausführungsunterlagen (Montagezeichnungen, Detailpläne über besondere
Konstruktionen wie Verteiler in der Zentrale o. ä., Schaltschrankansichten,
Stromlaufpläne usw.) bei der Bauleitung einzureichen. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Ausführungsart verbleibt beim Auftragnehmer.
Der AN erhält zur Erstellung der Werkstatt-, Montage- und Detailpläne sowie zur
Fortschreibung der Berechnungen und abschließenden Dimensionierung folgende
Unterlagen jeweils in Form von Dateien:
Ausführungs- und Genehmigungspläne (Grundrisse, Schemata) TGA Berechnungen als PDF-Dateien oder auf Wunsch als Systemdatei des jeweiligen Berechnungsprogramms Planunterlagen zur Ausschreibung Architektur Brandschutzkonzept Aktenvermerke der Abstimmung mit Baubehörden und Sachverständigen Baugenehmigung Bauphysikalische Angaben Die vom Fachplaner erstellten CAD-Zeichnungen werden im Dateiformat DWG und PDF über eine Projektplattform bereit gestellt.
Vom AN zu erstellende Unterlagen:
Erstellen der Werkstatt- und Montageplanung in Abstimmung mit dem AG,
bestehend aus:
Fortschreiben der Ausführungsplanung an die Ergebnisse der Ausschreibung und/oder erforderlichen Anpassungen der alternativen Bieterpropdukte
Gesamtkoordination der Montagepläne mit den anderen Gewerken, einschließlich gegenseitigem Freigabevermerk auf den CAD-Plänen Abstimmung von Produkt-/Leistungs- und Anschlussdaten auch mit den weiteren Gewerken Selbstständiges Anfordern der notwendigen Daten von Leistungen deranderen Gewerke (Holschuld) Prüfung der vom Gewerk Rohbau erstellten Schächte, Durchbrüche,Kernbohrungen und Aussparungen mittels S+D-Plänen/Schalplänen Prüfung der Durchbrüche vor Ort, sollten Änderungen durch dieFortschreibung der Ausführungsplanung oder der Montageplanung notwendig werden, sind die Änderungen der Durchbrüche im letztgültigen Schalplan und Architektenplan einzutragen und dem Statiker zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Nach Freigabe durch Statiker und Architekt ist der Durchbruch anzupassen.
Erstellen von:
Grundrissen, Schnitte, Ansichten Schaltschemata, Strangschemata Elektro-, Regel- und steuertechnischen Plänen, bestehend aus: Stromlaufplänen, Regelschemata, Kabellisten, Bauschaltplänen, Gerätestücklisten,- Aufbauplänen der Schaltschränke.
Die Anlagen sind in die Werkpläne des Architekten einzutragen. Diese Pläne sind
durch Detailpläne zu ergänzen. In den Werkstatt- und Montageplänen sind alle
Anlagenteile darzustellen und zu bezeichnen. Hierzu gehören z. B. auch
Leitungen der regel- und elektrotechnischen Einrichtungen, die Lage von Reglern,
Stellgliedern, Fernanzeigen, Bedientableaus, Motoren etc..
Hierzu gehören ebenfalls die Höhenangaben der Leitungen, bezogen auf Unterbzw. Oberkante des unisolierten Rohres entsprechend der endgültigen
Koordination mit den weiteren Gewerken.
Zu den Montageunterlagen gehören auch Fließ-, Strang- und Schaltschemata, in
die alle erforderlichen System- und Leistungsdaten einzutragen sind. Der AN hat
die Berechnungen und die Werkstatt- und Montagepläne umgehend nach
Auftragserteilung zu erstellen. Insbesondere die Anschlusswerte, Dimensionen
und Materialien an den Schnittstellen zu den weiteren versorgten bzw.
versorgenden Gewerken sind zur Bemessung der Kabel und Leitungsanlagen
sowie der Detaillierung der Anschlüsse zur Verfügung zu stellen und
gemeinschaftlich mit allen Gewerken zu koordinieren.
Mindestens wird für die zeichnerische Darstellung der Maßstab 1 : 50 gewählt,
Zentralen, Schächte und Installationsschwerpunkte im Maßstab 1 : 20, Details in
geeigneter Darstellungsweise (Isometrie, Explosionszeichnung, Schnitt, Ansicht
usw).
Montage- und Detailzeichnungen; dazu zählen ferner:
Anlagenbezeichnungen mit System- und Leistungsdaten; Geräte und Armaturen mit Typen- und Größenangaben, Temperaturen und Drücken; Nennweiten/Dimensionen, Werkstoffe, Werkstoffwechsel; Anschlüsse und Anschlussverbindungen insbesondere zu weiteren Gewerken Motordaten, Absicherungen, Anlaufströme, Betriebsspannungen Anforderungen an die Regelung, Abstimmung der Stell-/Betriebssignal sowie Störmeldeübergabe (0-10V, 0-20 mA....etc.) Anforderungen an weitere Betriebsspanungen Montage-/Koordinationshinweise; Inspektionsöffnungen in Wänden und Decken Ausbaumaße für Demontage/Wartung; Symbolliste (Legende); Höhenangaben mit eindeutigem, durchgängigem Bezug (+ 0,00 oder NNHöhen); Größe und Lage der Fundamente sowie Angaben von Montageöffnungen und deren Abmessungen. Montageöffnungen und deren Abmessungen Transportwege Prüf- und Zulassungsbescheide von Schottungen Dimensionierung und Verbindung mit dem Baukörper von Montage- und Installationskonstruktionen/ - befestigungen Kompensationsmaßnahmen zur Aufnahme von Schwingungen bzw. Längenausdehnungen oder Krafteinleitung. Abstimmung von Detaillösungen mit den Ausbaugewerken Termine zur Abstimmung und Freigabe der Montageunterlagen Auf Wunsch des AG sind die Werkstatt- und Montagepläne zur Genehmigung vorzulegen. Für die einzureichenden Unterlagen ist dem AG eine ngemessene
Bearbeitungszeit von mindestens 10 Werktagen einzuräumen. Die Bearbeitungs-/Planlieferzeiträume sind dem AG mit rund 4 Wochen Vorlauf mitzuteilen.
6. Gütenachweis
Auf Anforderung der Bauleitung hat der Auftragnehmer den Nachweis (z.B. Prüfzeugnisse, Probestücke, Kontrollscheine o. ä.) über die Güte und die Eignung der eingesetzten Materialien entsprechend den Anforderungen kostenlos beizubringen.
7. Arbeitsablauf
Es wird davon ausgegangen, dass die Montagearbeiten im normalen Umfang unterbrochen werden und nach Erbringung anderer Bauleistungen wieder aufgenommen werden
müssen. Entstehende Mehrkosten werden nicht besonders vergütet.
8. Liefergrenze HKLS / Elektro
Die elektrische Zuleitung zum Verbraucher werden gemäß Vorgabe von der Elektro-Firma verlegt.
Die Funktionsprüfung aller angeschlossenen Verbraucher erfolgt gemeinsam durch die Heizungsfirma und die Elektrofirma. Koordinationsaufwand ist mit einzupreisen.
9. Haltevorrichtungen
Die Kosten für das Setzen der Haltevorrichtungen aller Leitungen, Armaturen und Einrichtungsgegenstände sind in die Einheitspreise der jeweiligen Positionen einzukalkulieren. Alle Befestigungsmaterialien müssen in korrosionsgeschützter Ausführung (verzinkt, kadmiert o. ä.) geliefert werden. Die Befestigungen sind körperschallisoliert herzustellen Gummieinlage), sodass die Geräuschübertragung auf das Bauwerk weitgehendst vermieden wird.
10. Leitungsführung
Alle Leitungen müssen untereinander parallel und mit gleichen Abständen zur Wand verlegt werden. Die Abstände zu Decken, Wänden usw. sind so zu wählen, dass jede Leitung einzeln gedämmt werden kann.
11. Dichtungen, Verlängerungen usw. Für die beschriebenen Positionen sind die jeweils notwendigen Dichtungen, Anschluss- und Übergangsstücke, usw. mit einzukalkulieren.
12. Zusatzleistungen, Nachträge
Bei der evtl. Auftragserweiterung, Zusatzleistungen und Nachtragspositionen ist für die Preisvereinbarung die gleiche Kalkulationsgrundlage wie beim Hauptauftrag maßgebend.
13. Abnahme
Nach Fertigstellung der gesamten Anlage, Einregulierung und Prüfung durch den Auftragnehmer hat dieser die Abnahme zu beantragen. Bei der Abnahme ist der Arbeitnehmer, der Bauleiter und der Auftraggeber anwesend.
Kosten für wiederholte Abnahmen und Nachbegehungen und Kosten die entstehen, weil die
Anlage technische Mängel hat, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
14. Abrechnungsunterlagen
Alle für die Abrechnung notwendigen Unterlagen (Aufmaßblätter, Stundenlohnzettel, Aufmaß- Zusammenstellungen, Abrechnungszeichnungen, Rechnung usw.) sind 2-fach in prüffähiger Form, DIN A4 - Format, einzureichen.
15. Hinweis zur Bauweise
Leitungen für Haustechnik werden teilweise sichtbar verlegt und werden nicht verkleidet. Entsprechend wird hierauf eine abgestimmte saubere Leitungsführung gefordert. Details sind mit der Bauleitung abzustimmen.
16.Revisionsunterlagen
Der AN hat die Revisionsunterlageneinfach auf der Projektplattform geordnet hochzuladen, wobei die Planunterlagen im DWG, PLT und PDF-Format, alle weiteren Unterlagen im PDF-Format zu speichern sind.
Alle brandschutzrelevanten Revisionsunterlagen sind vorab nach Aufforderung de Bauleitung vorzulegen. DIe gesamten Revisionsunterlagen sind mit der Einrichtung der Schlussrechnung vorzulegen.
17. Einweisung
zusätzliche technische Vorschriften
Hinweis Hinweis
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, sowie die Vertragsbedingungen des AG sind Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses.
Die im Eröffnungstermin zu verlesenden Angaben wie Angebotsendsumme, Losendsummen, Nebenangebote, Änderungsvorschläge und Preisnachlässe sind auf dem Angebotsschreiben einzutragen.
Die Unterschrift für den gesamten Inhalt des Angebotes hat auf dem Angebotsschreiben zu erfolgen.
Hinweis
1 432 - Teilklimaanlagen
1
432 - Teilklimaanlagen
1.1 Daikin VRV 5 Außengeräte
1.1
Daikin VRV 5 Außengeräte
1.2 Dakin FXDA/FXUA Fan-Coils
1.2
Dakin FXDA/FXUA Fan-Coils
1.3 Daikin Zubehör
1.3
Daikin Zubehör
1.4 Rohrleitungen Daikin
1.4
Rohrleitungen Daikin
1.5 Dämmung von Kälteleitungen
1.5
Dämmung von Kälteleitungen
1.6 Brandschutz
1.6
Brandschutz
1.7 Rohrdurchführung
1.7
Rohrdurchführung
2 490 - sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
2
490 - sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
2.1 Sonstiges
2.1
Sonstiges
3 Stundenlohnarbeiten
3
Stundenlohnarbeiten
3.1 Stundenlohnarbeiten
3.1
Stundenlohnarbeiten