Estricharbeiten
Hotelerweiterung "The Deutz" Köln
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Beschreibung des Bauvorhabens Das bestehende Hotel Tribute "The Deutz" wird mit insgesamt 38 Gäste- und Personalzimmern und weiteren Nebenbereichen erweitert. Die Erweiterung umfasst fünf Geschosse und eine außenliegende Stahltreppe als bisher nicht vorhandenen zweiten Rettungsweg.   Die Gebäudeausstattung erfolgt weitgehend analog zum  Bestandsgebäude. Der Anbau befindet sich im hinteren Bereich des Grundstücks und ist über eine zur BE-Fläche umgenutzte Parkfläche zu erreichen. Das bestehende Hotel befindet sich weiter im Betrieb. Die Arbeiten können davon unbeeinflusst ausgeführt werden, jedoch wird Rücksichtnahme auf den Hotelbetrieb erwartet (z.B. kein Abspielen von Musik, Rauchen unter Hotelzimmern, etc.) Baubeginn:        März 2026 Fertigstellung:    März 2027 Adresse:           the Deutz, a Tribute Portfolio Hotel                         Adam-Stegerwald-Str. 9                         51063 Köln Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa. Runkel abgestimmt werden. Nachforderungen aus Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen sind ausgeschlossen. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an: Runkel Hochbau GmbH Frau Stefanie Schrage Tel.:                  0271-695 193 Mobil:               0160-938 251 93 E-Mail:              stefanie.schrage@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhabens
ALLGEMEINE BEMERKUNGEN ALLGEMEINE BEMERKUNGEN Die Ausführungsbeschreibungen und Hinweise im nachfolgenden Teil der Vorbemerkungen sind Bestandsteil der Einheitspreise / des Angebotes und werden nicht gesondert vergütet. Für das Angebot ist in jedem Fall das beiliegende Leistungsbeschreibung auszufüllen. Alternativen und Änderungen sind auf besonderen Anlagen beizufügen und müssen zur Vergleichbarkeit einen eindeutigen Bezug zu den Positionen des Leistungsverzeichnissen heben.Änderungen an den Vorbemerkungen sowie alle Anlagen sind Bestandsteil des Angebotes und sind mit einzureichen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen,dass sich der Auftragsnehmer(AN) vor Angebotsabgabe über die örtliche Verhältnisse und die ausgeschriebenen Arbeiten eigenverantwortlich zu informieren hat. Spätere Ansprüche,die aus Unkenntnis resultieren, werden nicht anerkannt. Die komplette Baustelleneinrichtung ist in die Einheitspreise einzurechnen. Die Preise beinhalten die Herstellung der kompletten Leistung. Dieses umfasst auch die Lieferung aller Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle,Transporte,Vorbereitungs- und Nebenarbeiten. Die Preise beinhalten auch die Vermessungsleistungen,soweit sie der AN zur Durchführung seiner Leistungen zu erbringen hat. Leistungen,die nicht im Auftrag erhalten sind, können erst nach einer schriftlichen Anordnung durch den Auftragsgeber (AG) ausgeführt werden. Vor Beginn der Arbeiten sind die notwendigen Maße und baulichen Vorraussetzungen vom AN eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen und auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen zu prüfen. Konstruktions-bzw. Massenänderungen sind vom AN beim AG schriftlich anzuzeigen. Vor Ausführungsbeginn hat der AN alle Ausführungsbedenken dem AG schriftlich anzuzeigen (z.B. mangelnde Fremdleistungen etc.) Baustellenbedingte Arbeitsunterbrechungen,ein mehrmaliges Anrücken zur Baustelle, Veränderungen der vorgesehenen Arbeitsabschnitte oder Arbeitsbeschränkungen sind im Rahmen der Ausführung zu berücksichtigen. Die Grundlage für die Abrechnung der erbrachten Leistungen sind die Ausführungs- bzw. Werkpläne des AG. Mit der Leistungsfertigstellung sind die Dokumentationsunterlagen nach Gliederung des AG´s zu übergeben. Die Konstruktion sowie die technische Ausführung muß den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Arbeiten über Bauart, Bauteil, Baustoffe und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und der Ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN-Normen als beschrieben. Hierbei bedeutet Bauart : das Herstellen durch Zusammenfügen der Baustoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung. Zur Vermeidung von Verschmutzungen und Beschädigung sind geeignete Maßnahmen durchzuführen. Besondere Sorgfalt ist auf das Abdecken von Glasflächen und lackierten Bauteile zu verwenden. Alle Schutzmaßnahmen sind bis zur Abnahme zu unterhalten und kurz vor der Abnahme bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung zu entfernen. Beschädigungen am Bestand und an Fremdgewerken, die durch den AN verursacht werden sind durch das gewährleistungstragende Unternehmen fachgerecht zu beheben. Entstehende Verschmutzungen sind zu beseitigen. Die verwendeten Materialien dürfen keine gesundheitsschädlichenStoffe enthalten oder in Verbindung untereinander gesundheitsschädliche Reaktionen verursachen. Restmaterial,Verschnitt,Verpackungsmaterial etc. ist täglich vom AN zu entfernen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Müll und Sondermüll sind streng einzuhalten. Sollte dieses nach einmaliger Aufforderung durch AG nicht erfolgen, wird der AG die Beseitigung kostenpflichtig für den AN vornehmen. Alles Lagergut muss ordentlich, übersichtlich und materialgerecht gelagert werden. Sämtliche Materialien sind gemäß Herstellervorschriften zu liefern und zu lagern sowie gegen Feuchtigkeit zu schützen. Stundenlohnarbeiten bedürfen in jedem Fall der Genehmigung durch die AG.- Bauleitung bzw. den Bauherren. Rapporte sind täglich zur schriftlichen Anerkennung der AG.- Bauleitung vorzulegen. Die entstehenden Mehrkosten die den Nachfolgegewerke bedingt durch unsachliche Ausführung oder verspätete Mängelbeseitigung gehen ebenfalls zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer übernimmt die volle Verantwortung für die Sicherheit seiner Baustelle, Tauglichkeit und Betriebssicherheit eigener und mitzubringender Geräte, Gerüste und sonstiger Baustelleneinrichtungen, sowie die Überwachung der Einhaltung aller einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen. Auf der Baustelle lagert das Material bis zur Übergabe der Anlage bzw. Schlussabnahme der Arbeiten auf alleinige Verantwortung des Auftragsnehmer. Mit den am Bau tätigen Firmen ist ein gutes Einvernehmen herzustellen. Für alle Beschädigungen, Verschmutzungen und sonstigen Sach- und Personalschäden, welche durch den AN bzw. seine Mitarbeiter oder vom AN beauftragten Personen verursacht werden, haftet der Auftragnehmer auch Dritten gegenüber. Muss die Ausführung der Arbeiten, bedingt durch Witterungseinflüsse oder aus anderen Gründenunterbrochen werden, berechtigt dies nicht zu Mehrforderungen.Die Tätigkeit anderer Firmen an derBaustelle und damit einhergehende Behinderungen im baustellenüblichen Umfang sind zu berücksichtigen. Die Abrechnung der Arbeiten erfolgt nach den tatsächlichen, örtlich gemeinsam mit der Bauleitunggemessenen Leistungen. Für die Schlussrechnung sind Bestandspläne mit prüffähigen Massenberechnungenbei der Bauleitung einzureichen.
ALLGEMEINE BEMERKUNGEN
ZTV- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Estricharbeiten ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ESTRICHARBEITEN Grundlage der Bauleistungen ist die VOB Teil B und C. Die Estricharbeiten sind nach dem neuesten Stand der Technik gemäß den einschlägigen Vorschriften, Regelwerken und Normen jeweils in der aktuell gültigen Fassung auszuführen. Vor Arbeitsbeginn hat der Auftragnehmer rechtzeitig die Arbeitsbedingungen auf der Baustelle zu überprüfen, die bauseits vorhandenen Höhenmaße (Meterrisse) in einzelnen Räumen mit dem Auftraggeber zu prüfen und die für die Ausführung und Abrechnung verbindlichen Konstruktionshöhen schriftlich festzulegen bzw. zu bestätigen. Auf Rohdecke gestellte, selbstklebende Randstreifen sind stoßüberlappend so anzubringen, daß alle Bauteile wirksam getrennt sind und eine Überlänge über OK-Estrich gewährleistet ist. Der Randstreifenüberstand darf vom Estrichleger nicht abgeschnitten werden. Er wird vom Bodenleger, Fliesenleger etc. belagbündig abgeschnitten, um zu gewährleisten, daß die Kontakttrennung im Randanschluß erhalten bleibt. Bereits fertiggestellte Leistungen Dritter, wie Sichtbetonbauteile, Fertiglackierungen von Heizkörpern, Türen, Holzbauteilen, Treppen, Belägen etc. sind durch den Auftragnehmer gegen Beschädigung und Verschmutzung wirksam zu schützen. Sichtbare Mängel am Baukörper, die eine Dämmwirkung nachhaltig beeinflussen, sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten schriftlich mitzuteilen. Abläufe, Abflußrohre, Standkonsolen und Rohrleitungen aller Art dürfen keine Verbindung mit dem Estrich haben, sind solide mit dem Dämmstreifen zu ummanteln oder bei liegenden Leitungen entsprechend abzudecken. Auf gereinigtem Untergrund sind Tritt-, Wärme-, Ausgleichsdämmung im Verband dichtgestoßen zu verlegen. Es darf nur Dämmaterial verwendet werden, welches das Gütezeichen "RAL Güteschutz Hartschaum mit "Ü" (wie"überwacht") trägt. Bei mehrlagigen Dämmschichten ist allseitige Fugenüberdeckung zu gewährleisten. Unter Anschlagschienen ist die Dämmung durchzuführen. Im Bereich von Estrichtransportwegen wie Fluren, Vorplätzen etc. ist die Dämmung erst kurz vor Estricheinbau zu verlegen, um Schäden am Dämmaterial durch Transportbewegungen etc. auszuschließen. Für Zargeneinstand in Estrichstärke sind Türöffnungen entsprechend auszusparen. Nach Zargen-Montage ist der Estrich in diesem Bereich fachgerecht, oberflächenverzahnt zu schließen. Böden mit verschiedenen Höhenkoten sind entsprechend abzuschalen, Türanschlagwinkel zu setzen, wobei immer der liegende Winkelschenkel vom höheren Estrichaufbau überdeckt wird. Baukörperdehnungsfugen sind konsequent an gleicher Stelle in gleicher Stärke im Estrichaufbau fortzuführen. Sonstige Fugen sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber anzulegen. Dämmschichten unter Estrichaufbau sind mit geeignetem Abdeckmaterial abzudecken. Die Verlegerichtung ist entgegengesetzt der Dämmschichtverlegung auszuführen. An den Stößen überlappt sich das Abdeckmaterial um 10 cm und ist an allen seitlichen, senkrechten Abschlüssen hochzuführen, sofern keine Randstreifen mit Folienlappen verwendet werden. Estriche sind gleichmäßig dick und ebenflächig herzustellen. Sie sind waagerecht auszuführen, wenn in der Leistungsbeschreibung keine Verlegung im Gefälle vorgeschrieben ist. Die Estrichoberfläche ist so auszuführen, daß Nutzbeläge üblicher Art, wie Teppich, PVC, Parkett, Fliesen etc. ohne weitere Vorarbeiten der Nachfolgehandwerker aufgebracht werden können. Somit sind Estrichoberkanten genau einzuhalten. Die mit frisch ausgeführtem Estrich fertiggestellten Räume sind ohne Inanspruchnahme fremder Hilfe abzusperren, einschließlich des benötigten Absperrmaterials und, soweit erforderlich, gegen rasches ungleichmäßiges Austrocknen zu schützen. Die Estrichoberfläche muß nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, daß sie den normal üblichen Handwerkerverkehr ohne Schaden bis zur Verlegung des Oberbodens aufnehmen kann. Vor dem Verlegen der Oberbeläge sind Fugen, die sich evtl. gebildet haben, fachgerecht mit Kunstharz zu verdübeln und auszugießen. Vorhandene Dehnungsfugen sind entsprechend zu berücksichtigen, Scheinfugen eventuell mit entsprechenden Fugenprofilen auszuführen. Es gelten zudem folgende Normen und Merkblätter: DIN 18202 DIN 18353 DIN 18560 1 bis 7 DIN EN 13318 DIN EN 13813 DIN EN 13892 Zement-Merkblatt Betontechnik B 19, 7.2015
ZTV- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Estricharbeiten
01 Estricharbeiten
01
Estricharbeiten
Die beiliegenden Grundrisse sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Die Kleinflächen beispielsweise im Bereich der Gästebänder sind zu beachten und ein potenzieller Mehraufwand in den Einheitspreis einzurechnen.
Die beiliegenden Grundrisse sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Die Kleinflächen beispielsweise im Bereich der Gästebänder sind zu beachten und ein potenzieller Mehraufwand in den Einheitspreis einzurechnen.
01.0010 Wärmedämmung EPS 040 DEO dh 80 mm, 3 kN/m² Wärmedämmschicht als Unterlage für schwimmenden Estrich EPS 040 DEO dh 80 mm Dämmstoffe nach DIN EN 13163 und DIN V 4108-10 Dämmstoff aus Polystyrol-Hartschaum als Partikelschaum, druckbelastbar, Druckspannung σ= 150 kPa in Platten, einlagig verlegen Dämmschichtdicke 80 mm, Wärmeleitfähigkeitsgruppe 040. Verkehrslast 3,0 kN/m² Einbauort: Räume UG außer Flure und Treppenhaus
01.0010
Wärmedämmung EPS 040 DEO dh 80 mm, 3 kN/m²
220.00
01.0020 Wärmedämmung EPS 040 DEO dh 40 mm, 3 kN/m² Wärmedämmschicht als Unterlage für schwimmenden Estrich EPS 040 DEO dh 40 mm Dämmstoffe nach DIN EN 13163 und DIN V 4108-10 Dämmstoff aus Polystyrol-Hartschaum als Partikelschaum, druckbelastbar, Druckspannung σ= 150 kPa in Platten, einlagig verlegen Dämmschichtdicke 40 mm, Wärmeleitfähigkeitsgruppe 040. Verkehrslast 3,0 kN/m² Einbauort: Räume EG außer Flure und Treppenhaus
01.0020
Wärmedämmung EPS 040 DEO dh 40 mm, 3 kN/m²
232.00
01.0030 Wärmedämmung EPS 040 DEO dh 20 mm, 3 kN/m² Wärmedämmschicht als Unterlage für schwimmenden Estrich EPS 040 DEO dh 20 mm Dämmstoffe nach DIN EN 13163 und DIN V 4108-10 Dämmstoff aus Polystyrol-Hartschaum als Partikelschaum, druckbelastbar, Druckspannung σ= 150 kPa in Platten, einlagig verlegen Dämmschichtdicke 20 mm, Wärmeleitfähigkeitsgruppe 040. Verkehrslast 3,0 kN/m² Einbauort:  Räume 1.-3.OG außer Flure und Treppenhaus
01.0030
Wärmedämmung EPS 040 DEO dh 20 mm, 3 kN/m²
620.00
01.0040 Wärmedämmung MW 040 DEO dm 60 mm, 5 kN/m² Wärmedämmschicht als Unterlage für schwimmenden Estrich Mineralwolle 040 DEO dm 60 mm Dämmstoffe nach DIN EN 13163 und DIN V 4108-10 Dämmstoff aus Mineralwolle druckbelastbar, Druckfestigkeit σ10= 70 kPa in Platten, einlagig verlegen Dämmschichtdicke 60 mm, Wärmeleitfähigkeitsgruppe 040. Verkehrslast 5,0 kN/m² Einbauort: Flure und Treppenhaus UG + 4.OG
01.0040
Wärmedämmung MW 040 DEO dm 60 mm, 5 kN/m²
57.00
01.0050 Wärmedämmung MW 040 DEO dm 20 mm, 5 kN/m² Wärmedämmschicht als Unterlage für schwimmenden Estrich Mineralwolle 040 DEO dm 20 mm Dämmstoffe nach DIN EN 13163 und DIN V 4108-10 Dämmstoff aus Mineralwolle druckbelastbar, Druckfestigkeit σ10= 70 kPa in Platten, einlagig verlegen Dämmschichtdicke 20 mm, Wärmeleitfähigkeitsgruppe 040. Verkehrslast 5,0 kN/m² Einbauort:  Flure und Treppenhaus EG
01.0050
Wärmedämmung MW 040 DEO dm 20 mm, 5 kN/m²
50.00
01.0060 Mehr-/Minderpreis Dickenänderung EPS 040 Mehr-/Minderpreis pro 10 mm der EPS-Dämmschicht bezogen auf die Dämmstoffdicke der Vorpostion Dickenänderung bis 1 cm sind zu berücksichtigen einzutragen ist zunächst der Mehrpreis, bei Ausführung von Mindermengen wird der hier eintragen E.P. auch mit negativem Vorzeichen abgerechnet.
01.0060
Mehr-/Minderpreis Dickenänderung EPS 040
O
10.00
01.0070 Mehr-/Minderpreis Dickenänderung MW 040 Mehr-/Minderpreis pro 10 mm der Mineralwolle-Dämmschicht bezogen auf die Dämmstoffdicke der Vorpostion Dickenänderung bis 1 cm sind zu berücksichtigen einzutragen ist zunächst der Mehrpreis, bei Ausführung von Mindermengen wird der hier eintragen E.P. auch mit negativem Vorzeichen abgerechnet.
01.0070
Mehr-/Minderpreis Dickenänderung MW 040
O
10.00
01.0080 Trittschalldämmung EPS 040 DES sm 20 mm, 3 kN/m² Trittschalldämmung EPS 040 DES sm 20 mm, 3 kN/m² Trittschalldämmschicht als Unterlage für schwimmenden Estrich, EPS 040 DES sg 20 mm dyn.Steifigkeit s' 20 MN/m³ Dicke unter Belastung 20 mm, Baustoffklasse nach DIN 4102 - B1 Wärmeleitfähigkeitsgruppe 040 Verkehrslast min.  3,0 kN/m² Dämmstoffe nach DIN EN 13163 und DIN V 4108-10 Polystyrol-Hartschaum als Partikelschaum in Platten, einlagig verlegen, Untergrund EPS-Wärmedämmung der Vorposition oder Ortbetondecke Ausführung in allen Geschossen auf Flächen Inkl. Randdämmstreifen aus PE, Stärke 8 mm, Höhe 160 mm, mit Folienlasche, als Unterlage für schwimmenden Estrich, Anteil Randdämmstreifen = 1,15 m / m² Trittschalldämmung Einbauort: alle Räume UG-3.OG außer Flure und Treppenhaus
01.0080
Trittschalldämmung EPS 040 DES sm 20 mm, 3 kN/m²
1,063.00
01.0090 Trittschalldämmung MW 040 DES sg 20 mm, 5 KN/m² Trittschalldämmung MW 040 DES sg 20 mm, 3 KN/m² Trittschalldämmschicht als Unterlage für schwimmenden Estrich, MW 040 DES sg 20 mm dyn.Steifigkeit s' £ 20 MN/m³ Dicke unter Belastung 20 mm, Baustoffklasse nach DIN 4102 - B1 Wärmeleitfähigkeitsgruppe 040 Verkehrslast min.  5 kN/m² Dämmstoffe nach DIN EN 13162 und DIN V 4108-10 Mineralwolle in Platten, einlagig verlegen, Untergrund Mineralwolle-Wärmedämmplatte der Vorposition oder Ortbetondecke Ausführung in allen Geschossen auf Flächen Inkl. systemzugehörigem Randdämmstreifen aus Glaswolle, Anteil Randdämmstreifen = 1,15 m / m² Trittschalldämmung Einbauort: Flure und Treppenhaus UG-3.OG
01.0090
Trittschalldämmung MW 040 DES sg 20 mm, 5 KN/m²
107.00
01.0100 Trittschalldämmung MW 040 DES sg 40 mm, 5 KN/m² Trittschalldämmung MW 040 DES sg 40 mm, 3 KN/m² Trittschalldämmschicht als Unterlage für schwimmenden Estrich, MW 040 DES sg 40 mm dyn.Steifigkeit s' £ 20 MN/m³ Dicke unter Belastung 40 mm, Baustoffklasse nach DIN 4102 - B1 Wärmeleitfähigkeitsgruppe 040 Verkehrslast min.  5 kN/m² Dämmstoffe nach DIN EN 13162 und DIN V 4108-10 Mineralwolle in Platten, einlagig verlegen, Untergrund Mineralwolle-Wärmedämmplatte der Vorposition oder Ortbetondecke Ausführung in allen Geschossen auf Flächen Inkl. systemzugehörigem Randdämmstreifen aus Glaswolle, Anteil Randdämmstreifen = 1,15 m / m² Trittschalldämmung Einbauort: 4.OG
01.0100
Trittschalldämmung MW 040 DES sg 40 mm, 5 KN/m²
7.00
01.0110 PE-Folie als Trennlage liefern und verlegen Liefern und faltenfreies verlegen von PE-Folie wannenförmig als Trennlage auf vor beschriebenen Dämmlagen. Dicke: 200 µ SD-Wert: >= 100 m nach DIN EN 1931 Die Stossüberlappung beträgt mindestens 100 mm unverklebt
01.0110
PE-Folie als Trennlage liefern und verlegen
1,170.00
01.0120 Zementestrich, schwimm., CT-F4-S70 Zementestrich  DIN EN 13813, als schwimmender Estrich, Festigkeitsklasse CT-F4-S70 Estrichnenndicke 70 mm, Verkehrslast: bis 5,0 KN/qm auf waagerechtem Untergrund der vorbeschriebenen Dämmschichten, geeignet zur Aufnahme von Bodenbelägen aller Art, Oberfläche planeben, liefern, verdichten und maschinell glätten, bei Kleinflächen von Hand abreiben. Die erforderlichen Kellenschnitte bzw. Estrichtrennschnitte sind in den Einheitspreis mit einzukalkulieren. Diese Schnitte werden nicht gesondert vergütet. Einbauort: Flure und Treppenhaus UG-3.OG
01.0120
Zementestrich, schwimm., CT-F4-S70
107.00
01.0130 Zementestrich, schwimm., CT-F4-S50 Zementestrich  DIN EN 13813, als schwimmender Estrich, Festigkeitsklasse CT-F4-S50 Estrichnenndicke 50 mm, Verkehrslast: bis 3,0 KN/qm auf waagerechtem Untergrund der vorbeschriebenen Dämmschichten, geeignet zur Aufnahme von Bodenbelägen aller Art, Oberfläche planeben, liefern, verdichten und maschinell glätten, bei Kleinflächen von Hand abreiben. Die erforderlichen Kellenschnitte bzw. Estrichtrennschnitte sind in den Einheitspreis mit einzukalkulieren. Diese Schnitte werden nicht gesondert vergütet. Einbauort: alle Räume UG-3.OG außer Flure und Treppenhaus
01.0130
Zementestrich, schwimm., CT-F4-S50
1,063.00
01.0140 Mehr/Minderdicken, CT-F4, 5 mm Mehr- und Minderdickedicken je 5 mm Dicke. Ausführung nur nach besonderer Anordnung des AG. Hier ist zunächst ein Einheitspreis mit positivem Vorzeichen einzutragen. Bei Minderdicke wird der Einheitspreis mit negativem Vorzeichen berechnet.
01.0140
Mehr/Minderdicken, CT-F4, 5 mm
O
50.00
01.0150 Gebundene Schüttung, d=205 mm Liefern und Einbringen einer gebundenen Schüttung aus zementgebundenem, geschlossenzelligem Hartschaumgranulat. Zum Herstellen von schall- und wärmedämmenden Unterschichten und zum Ausgleich von Unebenheiten im Untergrund. Stark belastbar bei gleichzeitig geringem Gewicht, früh begehbar. Die Schüttung ist eben abzuziehen. Schütthöhe: 205 mm Baustoffklasse A2 (DIN EN 13501-1) Trockenrohdichte bis 400 kg/m³ Verkehrslast 5,0 kN/m² Einbauort: Treppenhaus 4.OG
01.0150
Gebundene Schüttung, d=205 mm
7.00
01.0160 Zulage Estrichbeschleuniger für einen verlegereifen Estrich nach 8-10 Tagen Zulage für die Ausführung der zuvor beschrieben Estriche mit Estrichbeschleuniger, Produkt CONTOPP® Beschleuniger 15 RS der Firma Knopp oder glw. Angebotenes Fabrikat: Nach 36 Stunden begehbar, verlegereif nach 8-10 Tagen.
01.0160
Zulage Estrichbeschleuniger für einen verlegereifen Estrich nach 8-10 Tagen
O
1,170.00
01.0170 Zulage Estrichbeschleuniger für einen verlegereifen Estrich nach 14-16 Tagen Zulage für die Ausführung der zuvor beschrieben Estriche mit Estrichbeschleuniger, Produkt CONTOPP® Beschleuniger 10 RS der Firma Knopp oder glw. Angebotenes Fabrikat Nach 36 Stunden begehbar, verlegereif nach 14-16 Tagen.
01.0170
Zulage Estrichbeschleuniger für einen verlegereifen Estrich nach 14-16 Tagen
1,170.00
01.0180 Zulage Gefälleausbildung Dusche Für Mehraufwendung für passgenaues Ausbilden eines allseitigen Gefälles mit Anarbeitung an einen Bodenablauf / Bodenrinne für bodenebene Duschen, Ausführung in Kleinflächen, Größe 1,20 x 1,20 m, Gefälle ca. 1,5 - 4% Einbauort: barrierefreie Bänder EG
01.0180
Zulage Gefälleausbildung Dusche
7.00
St
01.0190 Zulage Ausbildung Estrich als Rampe Ausbildung einer Rampe in verschiedenen Bereichen der Flure, Gefälle bis 6%
01.0190
Zulage Ausbildung Estrich als Rampe
6.00
01.0200 Holzbrettabstellung, Aussparungen Holzbrettabstellung von Estrichflächen an Aussparungen und Übergängen von Estrichflächen zu anderen Bodenkostruktionen wie Hohlraumböden, Duschbords und dergleichen. Fußbodenaufbauhöhe: bis 16 cm Einzellängen: bis 1,52 Leistung inkl. zeitversetztem Rückbau und Entsorgung
01.0200
Holzbrettabstellung, Aussparungen
50.00
m
02 Sonstiges
02
Sonstiges
02.0010 Güteprüfung Biegezugfestigkeit Die Güteprüfung dient dem Nachweis, dass der für den Einbau hergestellte Estrich die geforderten Eigenschaften hinsichtlich Biegezugfestigkeit erreicht. Die Proben für diese Prüfung sind auf der Baustelle zu entnehmen. Güteprüfung an Prismen nach DIN EN 13813 und DIN EN 13892 Je Probe 3 Stk. Prismen 4 x 4 cm x 16 cm In Folie verpackt Prüfung mit Prüfzeugnis durch ein anerkanntes Prüflabor Werden die geforderten Eigenschaften nicht erreicht, gehen die Aufwendungen für Bestätigungsprüfung zu Lasten des AN
02.0010
Güteprüfung Biegezugfestigkeit
5.00
Stck
02.0020 Reinigen des Untergrundes, grobe Verschmutzung Das Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung anderer Unternehmer erfolgt nach Aufforderung durch die örtl. Bauüberwachung als Besondere Leistung (VOB / C Nr 4.2.4). Abrechnung erfolgt nur bei einer Abfalllmenge >1m³ gem. DIN 18299.
02.0020
Reinigen des Untergrundes, grobe Verschmutzung
O
30.00
02.0030 Dehnfugen ausbilden Dehnfugen mit Dehnungsprofilen im Bereich von Türöffnungen und Wandöffnungen als auch in Estrichflächen mit Einzelgrößen über 40 qm, nach Wahl des Bieters, liefern und höhen- als auch fluchtgerecht einbauen.
02.0030
Dehnfugen ausbilden
100.00
m
02.0040 Zulage für das Anarbeiten an Durchdringungen Anarbeiten der zuvor beschriebenen Estriche an Durchdringungen, wie Rohrdurchführungen, Stützen etc. Grundmass bis zu 50/ 50 cm, bzw. Ø 50 cm.
02.0040
Zulage für das Anarbeiten an Durchdringungen
10.00
Stck
02.0050 Prüfung des Feuchtigkeitsgehaltes des Zementestrichs Prüfung des Feuchtigkeitsgehaltes des Zementestrichs, inkl. genauen Protokollierens der Meßstellen und Meßergenisse. Ausführung nach Angabe der Bauleitung. Die Meßergebnisse sind der Bauleitung vorzulegen.
02.0050
Prüfung des Feuchtigkeitsgehaltes des Zementestrichs
5.00
Stck
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anweisung der Bauleitung ausgeführt werden. Die Stundenverrechnungssätze sind als feste Verrechnungssätze für die Dauer der Bauzeit einschl. aller Unternehmerzuschläge, Gemeinkosten, Sozialzuschläge und Samstagszuschläge anzubieten. Die Stundenlohnzettel sind täglich, jedoch spätestens nach 2 Tagen der Bauleitung und/oder dem Auftraggeber vorzulegen. Vor Ausführung der Arbeiten sind diese dem  Auftraggeber schriftlich anzuzeigen. Später vorgelegte Stundenlohnzettel werden nicht anerkannt. Die Kosten der im Rahmen der Ausführung von Stundenlohnleistungen benutzten Handmaschinen wie Schrauber, Bohrmaschinen, Handrührgeräte, Sägen, Winkelschleifer, usw. sind mit den eingetragenen Verrechnungssätzen abgegolten.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
03.0010 Verrechnungssatz, Polier / Meister Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfaßt sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten. Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und desgl., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden sind einzurechnen.
03.0010
Verrechnungssatz, Polier / Meister
O
1.00
h
03.0020 Verrechnung Facharbeiter/Spezialfacharbeiter (Lohngruppe III/IV) sonst wie vor beschrieben
03.0020
Verrechnung Facharbeiter/Spezialfacharbeiter (Lohngruppe III/IV)
O
1.00
h
03.0030 Verrechnung Werker/Fachwerker (Lohngruppe I/II) sonst wie vor beschrieben
03.0030
Verrechnung Werker/Fachwerker (Lohngruppe I/II)
O
1.00
h