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VORBEMERKUNGEN Vorbemerkungen:
Die vorliegende Leistungsbeschreibung beschreibt Gewerkeleistungen für den Neubau eines Hotels mit 85 Zimmern in München.
Anschrift der Baustelle: Gärtnerstr. 39;
80992 München/ Moosach
Gesamtbauzeit: I. Quartal 2026 - III.Quartal 2027
Die Ausschreibende, die Hoch Plus GmbH, behält sich vor, Aufträge komplett bzw. titelweise zu vergeben.
Baubeschreibung
Die Property Ventures GmbH beabsichtigt den Neubau von einem Hotel 85 Zimmern, sowie einer einer Tiefgarage mit 16 PKW- Stellplätzen.
Das Hotel befindet sich im Stadtteil München Moosach.
Dieses Leistungsverzeichnis umfasst Fliesengarbeiten.
Das neue Gebäude wird in massiver, mehrgeschossiger Bauweise mit hochwertiger Ausstattung errichet. Alle Geschosse sind über das innen liegende Treppenhaus und mit einem Aufzug erreichbar. In dem Hotel entstehen mehrere barrierefreie Apartments.
Im Erdgeschoss entsteht ein Frühstücksraum mit Terrassen. Alle Zimmer erhalten Balkone oder französische Fenster. Das Flachdach erhält eine extensive Begrünung.
Anfahrt
Das Baugrundstück ist über die Gärtnerstraße zu erreichen.
Der AN hat sich vor Angebotsabgabe mit den Örtlichkeiten vertraut zu machen. Zusätzliche Mehrkosten auf Grund von Unkenntnissen über die vorhandenen Gegebenheiten können nachträglich nicht geltend gemacht werden.
Bauleistungen
Die im folgenden Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen können teilweise, in abgeschlossenen Teilbauabschnitten bzw. vollumfänglich angeboten werden. Diese sind jedoch durch den Bieter eindeutig zu kennzeichnen und terminlich zu benennen.
Sämtliche zur Erbringung der Leistung erforderliche Massnahmen wie die notwendigen Gerüste, sonstige Hilfsmittel und Absicherungen usw. sind in den Gesamtpreis einzu- kalkulieren.
Die Ausführungsplanung können beim ausschreibenden Planungsbüro nach Terminvereinbarung eingesehen werden bzw. als pdf-Datei angefordert werden.
Ortbesichtigung sind grundsätzlich nach Terminabsprache möglich.
Ansprechpartner vor Ort:
Projektleiter: Herr Avar / Hochplus Berlin GmbH
Handy: 0176 21927007
Abwicklung Angebotsphase, Vertrag und Ausführung:
Die Ausschreibung der Gewerke, Bereitstellung Unterlagen, Angebotsabgabe,
Vertragsunterlagen und Ausführung erfolgt über die Plattform Cosuno.
VORBEMERKUNGEN
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1. Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die allgemeinen, technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) sowie alle, jeweils gültigen DIN-Normen sind ausdrücklicher Vertrags- bestandteil. Der Auftragnehmer haftet für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und handwerklich und technischen Vorschriften und Regeln.
2. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebots von dem Zustand der Baustelle und den örtlichen Verhältnissen eingehend zu überzeugen. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass die vorhandenen Unterlagen für eine einwandfreie Kalkulation der angebotenen Preise ausreichend sind und sich dem Umfang seiner Leistungen bewusst ist. Später vorgebrachte Einwendungen können nicht berücksichtigt werden.
3. Die Leistungen sollen als Ganzes vergeben werden. Der AG und die Bauleitung sind berechtigt, einzelne Positionen des Angebotes zu streichen, anderweitig zu vergeben oder Änderungen in den Massen aus Gründen der Ersparnis oder wegen Änderung in der Ausführung vorzunehmen, ohne dass hieraus Ansprüche irgendwelcher Art geltend gemacht werden können.
4. Sämtliche Einheitspreise verstehen sich in fertiger, einwandfreier Ausführung gem. VOB einschl. Lieferung und Lagerung der erforderlichen Materialien frei Verwendungs- stelle sowie Leistungen aller Nebenarbeiten, An- und Abtransport von Maschinen, Geräten, Bauwagen usw., falls der Angebotstext nichts Gegenteiliges besagt.
5. Die ausführende Firma ist verpflichtet, durch laufende Kontrollen während der Durchführung der Arbeiten die im Blankett angesetzten Massen zu überprüfen und bei Erhöhung jeweils vor Beginn der Arbeiten Mitteilung zu machen. Für Mehrarbeiten oder
andere Ausführungen als ausgeschrieben ist die schriftliche Bekanntgabe der Vergütungsforderung und ihre Genehmigung durch die Bauleitung erforderlich.
6. Die Lage der vorhandenen Kabel und Leitungen sowie deren Tiefe ist bei den zuständigen Verwaltungen zu erfragen und zu beachten, zu sichern und zu schützen.
Bei Beschädigungen sind die Kosten für die Wiederherstellung zu übernehmen.
7. Vor endgültiger Fertigstellung müssen nicht mehr messbare bzw. erkennbare Lieferungen und Leistungen von der Bauleitung zwischenzeitlich anerkannt und abgenommen werden.
8. Die in Verbindung mit der Auftragserteilung festgelegten Fertigstellungstermine sind unbedingt einzuhalten. In diesem Zusammenhang wird auf die VOB Teil B, DIN 1961, § 6 Abs. 2(2) sowie die besonderen Vertragsbedingungen verwiesen.
9. Sämtliche überflüssigen Materialien (Unrat, Verpackungsmaterial usw.) sind regelmäßig auf Kosten des Auftragnehmers zu laden und zur freien Verwendung (inkl. Kippgebühren) abzutransportieren.
10. Für die Zeit der Baudurchführung sind vom Auftragnehmer Bautageberichte zu führen und der Bauleitung in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens 1 x wöchentlich zur Gegenzeichnung vorzulegen.
11. Vor Arbeitsbeginn hat der AN ein Eingangsgespräch mit der Bauleitung zu führen. Hierbei werden alle Einzelheiten und Besonderheiten der Baumaßnahme durchgesprochen. Evtl. noch fehlende Arbeitsunterlagen, Pläne und Blankette sowie Vorbehalte zur Ausführung sind durch den AN spätestens bei dieser Besprechung abzufordern und anzumelden. Diese Besprechung findet im Beisein des AG statt.
12. Es ist beabsichtigt eine wöchentliche Baubesprechung durchzuführen. Hierzu hat der AN seine Baustelleneinrichtung zur Verfügung zu stellen und einen kompetenten und in allen Bereichen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden.
13. Zur Baustellenabwicklung wird zu Beginn der Maßnahme vom AN ein deutschsprachiger Bauleiter/ Polier benannt, der verbindliche Auskünfte erteilen kann und ständig auf der Baustelle anwesend ist. Ein Austausch dieser Fachkraft ist nur in Abstimmung mit der Bauleitung zulässig.
14. Subunternehmer dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des AG eingesetzt werden.
15. Der AN und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet aktuelle Listen über die auf dem Bau täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen der Verfolgungsbehörde zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung zur Einsichtnahme vorgelegt werden können.
16. Örtliche Aufmaße sind im Vorfeld allein durch den AN auszuführen. Arbeiten, die vor Freigabe oder in Abweichung von der Leistungsbeschreibung ausgeführt werden, sind kostenfrei durch den AN zurückzubauen und werden nicht vergütet.
17. Stundenlohnarbeiten sind nur nach ausdrücklicher Anordnung der Bauleitung auszuführen und gem. der entsprechenden Positionen im Leistungsverzeichnis abzurechnen. Besondere Maßnahmen die nicht ausdrücklich im LV aufgeführt sind, müssen rechtzeitig vor Baubeginn angezeigt und ggfl. gesondert angeboten werden.
18. Abnahmen für einzelne, abgeschlossene Bauteile sind schriftlich vom AN gem. Bestimmungen der VOB Teil B§ 12 zu beantragen. Dieses gilt insbesondere für die Schlussabnahme des gesamten Gewerkes.
19. Zwischenrechnungen können in Absprache mit der Bauleitung in angemessenen Abständen für bereits erbrachte Leistungen eingereicht werden.
20. Vor bzw. mit Schlussrechnungslegung ist vom Auftragnehmer ein prüffähiger Massennachweis einschl. aller org. Liefer- und Schüttscheine in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Die Vergütung erfolgt gem. der hiernach tatsächlich erbrachten Leistungen.
21. Gerichtsstand ist Nürnberg.
22. Die Vertragsparteien erklären sich mit allen Vertragsbedingungen mit Abgabe des Angebotes einverstanden. Mündliche Absprachen und Nebenabreden bestehen nicht.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
ALLGEMEINE HINWEISE ALLGEMEINE HINWEISE
Sie sind als solche Bestandteil der Leistungsbeschreibung und werden wesentlicher Vertragsbestandteil.
Für die Ausführung gelten sämtliche zutreffenden zur Zeit gültigen DIN-Vorschriften und Richtlinien, sowie die anerkannten Regel der Technik, insbesondere:
- ATV DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauleistungen
- ATV DIN 18352 - Fliesen- und Plattenarbeiten
- DIN EN 14411: Keramische Fliesen und Platten - Begriffe, Klassifizierung,
Gütemerkmale und Kennzeichnung
- Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit
Rutschgefahr ZH 1/571
- Unfallverhütungsvorschriften.
Weiter sind zu beachten:
- Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V., insbesondere
-- Nr. 1: Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen Dichtstoffen
-- Nr. 3: Konstruktive Ausführung und Verarbeitung der Fugen im
Nassbereich
-- Nr. 4: Abdichtung von Fugen im Hochbau mit Elastomer-Fugenbändern
unter Verwendung von ausreagierenden Klebstoffen
-- Nr. 5: Butylbänder
Für alle Fliesen- und Plattenarbeiten sind folgende Bemerkungen zu beachten bzw. einzukalkulieren:
- Für alle auszuführenden Arbeiten sind nur bauaufsichtlich genehmigte und zugelassene Materialien und Konstruktionen zu verwenden.
- Der AN hat sich über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren, ins besonders sind die Transportentfernungen, der Einsatz von Geräten, Hilfmitteln etc. im Umfang, wie es für die Leistungserbringung notwendig ist, bei der Preisbildung zu berücksichtigen.
- Hat der AN Bedenken jeglicher Art gegenüber die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Fabrikate, Ausführungen, Materialien o.ä., so sind diese mit der Angebotsabgabe schriftlich mit genauer Begründung anzumelden.
- Stark saugende Untergründe (z.B. Ziegelmauerwerk und Gipsputz) sind entsprechend der ausgeschriebenen Verlegeart (Dickbett, Dünnbett) vorzubehandeln (Zementspritzbewurf bzw. Grundierung).
- Die Ausführung als Dünnbettverlegung erfolgt - falls nicht anders beschrieben - mit hydraulisch erhärtendem Dünnbettmörtel.
- Ab einem Fliesenformat von 60 x 60 cm ist das hohlraumfreie Verlegen mit dem Buttering Floating Verfahren anzuwenden.
- Risse in der Ebene bis 0,5 mm müssen überbrückt werden können. Die gleichen Werte gelten bei Verwendung von Dichtmörtel im Dünnbettverfahren. Anschlüsse und Ecken sind mit Dichtband zu schließen und mit Dichtungsmittel zu überdecken.
- Dehnungsfugen sollten im Raster von 4 m hergestellt werden.
- Das Anarbeiten an alle aufgehenden Bauteile ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
- Einzurechnen ist die schalltechnische Entkopplung Boden/Wand und die dauerelastische Verfugung aller Anschlüsse/Rohrdurchführungen.
- Notwendige Arbeitsfugen sind entsprechend den Verlegevorschriften in die
Einheitspreise einzurechen.
- Es ist generell für alle Fußboden und Wandfliesen 1. Wahl anzubieten.
- Für die Fliesen an Positivecken sind ausschließlich Fliesen mit glasierten Kanten zu verwenden, sofern keine Eckschutzschienen eingebaut werden.
Es gelten für alle Gewerke und Produkte die entsprechenden Richtlinien und DIN-Vorschriften, den Herstellerrichtlinien, den Richtlinien der Fachverbände, den anerkannten Regeln der Technik und die VOB Teil B und C, sowie die Verordnung des Ministerium des Innern über prüfpflichtige Baustoffe und Bauteile.
Die nachfolgenden Leistungsdefinitionen bestimmen die vertraglich geschuldete Leistung des Auftragnehmers.
Der Bieter bestätigt, daß die nachfolgend aufgeführten Lohnsätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt sind und die üblichen Berechnungsmerkmale bereits vollständig beinhalten.
Sämtliche Preise sind Nettopreise.
ALLGEMEINE HINWEISE
01 Fliesenarbeiten
01
Fliesenarbeiten
01.01 Fliesenarbeiten Bäder/ WCs/ Umkleiden/ Aufbereitungsküche
01.01
Fliesenarbeiten Bäder/ WCs/ Umkleiden/ Aufbereitungsküche
01.02 Fliesenarbeiten Treppenhaus/ Lobby/ Flure
01.02
Fliesenarbeiten Treppenhaus/ Lobby/ Flure
01.03 Sonstiges
01.03
Sonstiges
01.04 Stundenlohnarbeiten
01.04
Stundenlohnarbeiten