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01 LUV-Norderney Dachdeckungsarbeiten Los 1/2
01
LUV-Norderney Dachdeckungsarbeiten Los 1/2
Objektbeschreibung Inselbaustelle Norderney Besondere Gegebenheiten der Inselbaustelle Norderney
Das Bauvorhaben „Hotel LUV_Norderney“ befindet sich auf der Nordseeinsel Norderney. Aufgrund der geografischen Insellage gelten für die gesamte Bauabwicklung, Materiallogistik und Personaldisposition erschwerte Bedingungen, die vom Auftragnehmer (AN) zwingend zu berücksichtigen und in die Kalkulation einzubeziehen sind.
Inselbaustelle / Fährverkehr & Gezeiten: Die Insel Norderney ist tideabhängig. Der Fährverkehr unterliegt dem Tidenkalender und witterungsbedingten Einflüssen (wie z. B. Sturm oder Niedrigwasser). Der AN hat sich eigenständig über Fährzeiten, Tarife und eventuelle Fracht- bzw. Gewichtsbeschränkungen für Fahrzeuge zu informieren. Transportverzögerungen durch verspätete oder ausgefallene Fähren gehen zu Lasten des AN. Erforderliche Sondergenehmigungen für den Fahrzeugverkehr auf der Insel (z. B. saisonale Fahrverbote oder Befahren von Sperrzonen) sind vom AN eigenverantwortlich und rechtzeitig bei den zuständigen Behörden zu beantragen.
Unterkunft und Verpflegung: Die Beschaffung und Finanzierung von Unterkünften für die gewerblichen Mitarbeiter und das Aufsichtspersonal des AN liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des AN. Sämtliche damit verbundenen Kosten, inkl. Verpflegungsmehraufwand und Fahrzeiten, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Logistik-Management und Baustellenlogistik: Die gesamte Logistikkette von der Produktionsstätte bis zur Einbaustelle (inkl. Fährtransport, Inseltransport, Entladung und Verteilung auf der Baustelle) liegt vollumfänglich im Verantwortungsbereich des AN. Bauseits werden keine Entladehilfen (wie Krane oder Stapler) zur Verfügung gestellt, sofern dies nicht explizit schriftlich vereinbart ist. Geeignete Hebezeuge und Transportgeräte sind vom AN bereitzustellen.
Minimale Lagermöglichkeiten & JIT-Anlieferung: Auf dem Baustellengelände und in dessen direktem Umfeld stehen nahezu keine Lagermöglichkeiten zur Verfügung. Eine Zwischenlagerung von Baumaterialien vor Ort ist ausgeschlossen. Die Materialanlieferung hat daher streng bedarfsgerecht im Just-in-Time-Verfahren (JIT) zu erfolgen. Es dürfen jeweils nur die Mengen angeliefert werden, die unmittelbar am Tag der Lieferung verbaut oder vertragen werden können.
Koordination mit der örtlichen Bauleitung: Jede Materialanlieferung und jeder größere Maschineneinsatz sind mindestens 48 Stunden im Voraus bei der örtlichen Bauleitung anzumelden und von dieser freizugeben. Nicht abgestimmte Lieferungen werden konsequent abgewiesen. Dadurch entstehende Mehrkosten für Standzeiten, Rücktransporte oder erneute Fährüberfahrten trägt der AN.
Objektbeschreibung Inselbaustelle Norderney
Technische Vorbemerkungen für DACHABDICHTUNGSARBEITEN nach DIN 18338 UND KLEMPNERARBEITEN nach DIN 18339
Für die Ausführung von Dachabdichtungs-, Dachdeckungs- und
Klempnerarbeiten nach dem gegenwärtigen Stand und den
anerkannten Regeln der Technik sind alle Vorschriften der VOB,
insbesondere die Allgemeinen Technischen
Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) und alle dort
aufgeführten DIN - Normen, neuester Fassung, gültig.
Insbesondere sind dies:
DIN 18195 Bauwerksabdichtungen, Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit
DIN 18336 Abdichtungsarbeiten
DIN 18338 Dachdeckungs- und Dachdichtungsarbeiten
DIN 18339 Klempnerarbeiten
DIN 18531 Abdichtungen von Dächern
DIN 18533 Abdichtung von erdberührten Bauteilen
DIN 68800 Holzschutz im Hochbau
Richtlinien für die Planung und Ausführung von Dächern mit Abdichtungen
(Flachdachrichtlinien) des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerkes e. V.
"abc der Bitumen- B ahnen, Technische Regeln" vom vdd Industrieverband Bitumen- Dach und
Dichtungsbahnen e. V. Herstellerrichtlinien
Soweit sich aus den folgenden Leistungen und Hinweisen
Nebenleistungen ergeben, sind diese über die nach DIN
festgelegten Nebenleistungen hinaus in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
1. Der Auf- und Abbau, sowie das Vorhalten von Gerüsten
oder Hebebühnen ist unabhängig von der Höhe der
erforderlichen Arbeitsbühnen Bestandteil des Auftrages.
2. Der Auftragnehmer unterbricht bei Erfordernis seine Arbeiten
und führt Teilleistungen nach Abruf aus.
3. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der
Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit,
d.h., Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den
Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch
wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt
sind.
Der Auftragnehmer sollte sich deshalb vor Angebotsabgabe
über die örtlichen Verhältnisse informieren und Planeinsicht
nehmen.
4. Sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes
vorgegeben ist, umfassen alle Leistungen die Lieferung der
zugehörigen Stoffe und Bauteile, das Abladen, Lagern und
Einbauen.
Dies gilt ebenso für bauseits gelieferte Materialien, die zur
Erfüllung des Auftrages erforderlich sind.
5. Es dürfen nur ökologisch unbedenkliche und zugelassene
Materialien verwendet werden. Alle Hersteller sind zu
benennen.
6. Wärmedämmungen müssen bei Arbeitsunterbrechungen vor
Wettereinflüssen so geschützt werden, dass keine
Feuchtigkeit eindringen kann. Dennoch durchnässte
Wärmedämmungen sind zu Lasten des Auftragnehmers auszuwechseln.
7. Die Dimensionierung der Querschnitte für Regenfallrohre und
Dachrinnen, sowie die Anzahl der Einläufe sind vom AN zu
überprüfen.
8. Vor Beginn der Leistungen des Nachfolgeunternehmers (z.B.
Estrich-, Fliesen- und Plattenleger, Gärtner, etc.) hat der
Auftragnehmer mit diesem eine Begehung durchzuführen und
sich die mängelfreie Abdichtung bestätigen zu lassen. Die
Dichtigkeit der Dichtungsflächen ist ggf. durch eine
Wasserprobe (Flutung der Fläche) zu überprüfen.
9. Es ist sicherzustellen, dass alle Dichtungen zu Einläufen mit
Gefälle ausgeführt werden.
Technische Vorbemerkungen
01.01 Abdichtung
01.01
Abdichtung