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Unit price EUR
Net total EUR
Vorbemerkungen Vorbemerkungen
Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude
Vorbemerkungen
Projektbeschreibung Projektbeschreibung
Die Hering Immobilien GmbH plant die Erweiterung ihres Betriebes durch den Neubau eines zweigeschossigen Büro- und Verwaltungsgebäudes.
Ort und Lage
Das Bauvorhaben befindet sich in der Gemeinde Burbach, Ortsteil Holzhausen, Kreis Siegen-Wittgenstein, Nordrhein-Westfalen. Das Grundstück liegt an der Hoorwaldstraße 48, 57299 Burbach-Holzhausen.
Projektbeschreibung
Leistungsumfang Leistungsumfang
Die Anfrage "Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude" hat u.a. folgende Arbeiten zum Inhalt:
- Stahlbau- und Metallbauarbeiten
- div. Liefer und Montageleistungen
Die Auflistung stellt den maßgeblichen Liefer- und Leistungsumfangs des AN dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Schnittstellen. Abhängigkeiten, Vorleistungen Dritter und Bauablauf
Teile der ausgeschriebenen Leistungen, insbesondere die Ausführung ab Oberkante Bodenplatte, sind von Vorleistungen und Mitwirkungen Dritter abhängig.
Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass er auf die rechtzeitige, vollständige und mangelfreie Erbringung dieser Vorleistungen keinen Einfluss hat. Diese sind vom Auftraggeber bzw. den von ihm beauftragten Dritten termingerecht bereitzustellen.
Die im Terminplan dargestellte Abfolge der Leistungen stellt eine Planungsgrundlage dar. Eine verbindliche Ausführbarkeit setzt voraus, dass sämtliche Vorleistungen entsprechend diesem Terminplan erbracht werden.
Verzögerungen, Behinderungen oder Mehrkosten, die aus nicht, nicht rechtzeitig oder mangelhaft erbrachten Vorleistungen Dritter resultieren, berechtigen den Auftragnehmer zur Anpassung von Ausführungsfristen sowie zur Geltendmachung von Mehrkosten gemäß VOB/B.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, erkennbare Behinderungen unverzüglich anzuzeigen. Eine Verpflichtung zur Vorhaltung von Personal, Geräten oder Stoffen über die vereinbarten Zeiträume hinaus besteht nicht.
Die Koordination der Vorleistungen sowie die Sicherstellung eines störungsfreien Bauablaufs obliegt dem Auftraggeber.
Zu sämtlichen Bau- und Montageleistungen gehören auch alle "Besonderen Leistungen" gemäß der DIN 18299.
Die Positionen des Leistungsverzeichnisses beinhalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anders beschrieben ist, Fertigung, Lieferung, Montage und Dokumentation. Die Lieferungen und Leistungen verstehen sich einschließlich aller zur vollständigen und betriebsfertigen Herstellung erforderlichen Materialien.
Der Begriff "Montage" umfasst den betriebsfertigen Einbau des Materials / des Bauteils, einschl. Schutzmaßnahmen gegen Beschädigung und Entwendung bis zur vollständigen Abnahme der Gesamtanlage.
Bei sämtlichen Leistungen gelten die einschlägig bekannten, gewerkespezifischen Richtlinien, Normen und Verordnungen in neuester Fassung. Die einschlägigen behördlichen Vorschriften, DIN-/EN-Vorschriften, VDI-Richtlinien sowie sonstige Vorschriften und Auflagen sind bei der Ausführung in ihrer jeweils neuesten Ausführung zu beachtet. Für die Ausführung der Arbeiten gelten vorrangig die Vorschriften der VOB, Teil C in der neuesten Fassung, wenn im Leistungsverzeichnis nichts anderes beschrieben wird.
Hinweis Werkbetrieb
Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die hier angefragten Arbeiten u. a. während des Werkbetriebes durchzuführen sind. Materiallieferungen und das Zwischenlagern von Materialien und oder Bauteilen sind frühzeitig mit der AG-seitigen Bauleitung abzustimmen.
Örtliche Verhältnisse
Der Bieter hat sich selbstverantwortlich über die örtlichen Verhältnisse und evtl. daraus resultierende Erschwernisse und Behinderungen vor Ort zu informieren. Nachforderungen, die mit Nichtkenntnis der örtlichen Gegebenheiten begründet werden, sind ausgeschlossen.
Das Wahrnehmen eines Orttermins ist Bestandteil des Angebotes.
Entsorgung
Containergestellung und Entsorgung ist eigenständig zu erbringen. Die Entsorgung, erfolgt ausnahmslos durch den Auftragnehmer. Die Abfallentsorgung hat nachweislich entsprechend dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zu erfolgen. entsorgungsnachweise isnd der Baustellenakte hinzuzufügen.
Leistungsumfang
Rückfragen innerhalb der Angebotsphase Rückfragen innerhalb der Angebotsphase
Evtl. Rückfragen bezüglich der Planung und Ausschreibung sowie Terminvereinbarungen für eine Besichtigung der Baustelle sind zu richten an:
HERING Bau GmbH & Co. KG
Alexander Pütz
Fon: 02736 / 27 -244
Mobil: 0175 / 7217490
Mail: alexander.puetz@hering-ac.com
www.hering-ac.com
MADAKO
Dahms Koch Fetzer
Partnerschaft von Architekten mbB
Jessica Pierchala
Mobil: 0177 / 3517285
Mail: j.pierchala@madako.de
Rückfragen innerhalb der Angebotsphase
Technische Bearbeitung Technische Bearbeitung
Der Auftragnehmer hat, außerhalb der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen folgende technischen Bearbeitungen zu leisten:
Allgemein
- Durchführung aller erforderlichen Vermessungsarbeiten für die Ausführung der Arbeiten
(Meterrisse, etc.)
- Baustelleneirichtungsplanung
Gebäude
- Werkplanung für Fertigteile, Fassadenkonstruktionen, Schächten, Vorkonfektionierte Elemente, etc.
Die Leistungen sind Grundleistungen beziehungsweise sind in die Einheitsplreisbildung mit einzurechnen.
Technische Bearbeitung
Dokumentation / Nachweispflicht Dokumentation / Nachweispflicht
Für die zum Einsatz kommenden Materialien sind die geforderten Qualitätsmerkmale durch Prüfzeugnisse oder Gütenachweise der Lieferfirmen nachzuweisen.
Dokumentation / Nachweispflicht
Partnerschaftliche Mitarbeit Partnerschaftliche Mitarbeit
Der AN der Bauarbeiten "Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude" ist zur Mitarbeit bei der Lösung von Problemen verpflichtet.
Partnerschaftliche Mitarbeit
Beigefügte Unterlagen Beigefügte Unterlagen
Der Anfrage sind folgende Unterlagen beigefügt:
Objektplanung
Ausführungsplanung:
25.HER.01_AUS_UEB
25.HER.01_AUS_GRU_EG
25.HER.01_AUS_GRU_OG
25.HER.01_AUS_GRU_DAS
25.HER.01_AUS_GRU_FDT
25.HER.01_AUS_SCN
25.HER.01_AUS_ANS
25.HER.01_AUS_DSP_EG
25.HER.01_AUS_DSP_OG
25.HER.01_AUS_BSP_EG
25.HER.01_AUS_BSP_OG
25.HER.01_AUS_WAW_GTW
25.HER.01_AUS_WAW_KUE
25.HER.01_AUS_WAW_WC
25.HER.01_AUS_DET-1
Technischer Ausbau
Ausführungsplanung:
1360_5_s_GR_GL
Statik
Statische Berechnung:
20260213 Statik Sanikonzept
Brandschutz
Brandschutzkonzept
47728$BSK_20260106_sig_ges
GEG-Nachweis
Wärmeschutznachweis
260115 GEG_kfw
260115 Bauteilübersicht
Sommerlicher Wärmeschutz
260115 SommerlicheWaermeschutz
Prüfen der übergeben Unterlagen
Es gelten die textlichen Beschreibungen der Positionen innerhalb der Spezifikation inkl. der dazugehörigen Planung als Gesamtpaket!
Der Auftragnehmer hat die ihm für die Ausführung seiner Leistungen übergebenen Unterlagen unverzüglich nach Erhalt in allen Punkten zu überprüfen. Auf bei der Überprüfung festgestellte Unstimmigkeiten hat der Auftragnehmer innerhalb der Angebotsphase sofort schriftlich hinzuweisen.
Beigefügte Unterlagen
Mehr- oder Minderleistungen Mehr- oder Minderleistungen
Mehr- oder Minderleistungen bedingen keine Änderung der abgegebenen Einheitspreise, auch wenn sie im Ausmaß entgegen dem Absatz 2 des § 2 der Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOB über oder unter der 10% Spanne liegen.
Mehr- oder Minderleistungen
Baustelleneinrichtung / Bedarfsflächen Baustelleneinrichtung / Bedarfsflächen
Die vom AG zu Verfügung gestellten Flächen werden innerhalb des Ortstermins gemeinsam gesichtet und erläutert.
De Ortstermin ist bindend und wertender Bestandteil des Angebotes.
Baustelleneinrichtung / Bedarfsflächen
SIGEKO / Arbeitsschutz SIGEKO / Arbeitsschutz
Der Sicherheitskoordinator wird bauseits gestellt und hat Weisungsbefugnis!
Sämtliche, sicherheitstechnische Unterlagen sind 10 Arbeitstage vor Aufnahme der jeweiligen Arbeiten zur Prüfung vorzulegen.
SIGEKO / Arbeitsschutz
Sicherheitsordner Sicherheitsordner
Ein Sicherheitsordner ist eigenständig zu erstellen, zur Prüfung vorzulegen und nach Freigabe im Baustellenbereich zu hinterlegen.
Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen sind eigenständig und dem Baufortschritt angepasst einzupflegen.
Sicherheitsordner
Sicherheit - Ordnung - Sauberkeit Sicherheit - Ordnung - Sauberkeit
Für die Geamtmaßnahme besteht die die standortspezifische Werksordnung.
Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten bezüglich dieser Ordnung zu unterweisen und deren Beachtung zu überwachen. Bei Verstößen gegen die Verordnungen durch Beschäftigte des Auftragnehmers erfolgt eine einmalige Verwarnung gegenüber dem AN. Bei wiederholtem Verstoß, nach erfolgter Verwarnung, werden die entsprechenden Beschäftigten der Baustelle verwiesen. Grob Fahrlässige Verstöße jeglicher Art werden ggf. mit einem direktem Verweis geahndet. Der Auftragnehmer kann aus dem Verweis seiner Beschäftigten wegen Nichtbeachtung der Baustellenordnung keine Ansprüche (Verzug, Mehrkosten etc.) gegenüber dem Bauherrn ableiten und ist uneingeschränkt zur Vertragserfüllung verpflichtet.
Der Auftragnehmer und seine Beschäftigten sind dem Bauherrn und seinen Vertretern unabhängig anderer entsprechender Regelungen, zur Feststellung der Personalien ausweispflichtig.
(Ausweis nach Baustellenordnung, Werkausweis, Personalausweis, Führerschein oder glw. amtliches Dokument).
Arbeiten, die den Betrieb angrenzender Betriebe stören könnten, sind frühzeitig vor Beginn abzusprechen. Die Abstimmung erfolgt zwischen AN und AG-Bauleitung sowie zwischen Betrieb und AG-Bauleitung. Für Betriebsstörung, die nachweislich auf das Verschulden des AN zurückzuführen sind, haftet der AN.
Die Baustellensituation bedingt eine entsprechend enge Koordination des AN mit der AG-Bauleitung.
Die einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und Allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln einschließlich der für den Werk-/Dienstleistungsauftrag geltenden Sicherheitsbestimmungen sowie die einschlägigen Umweltschutzgesetze, -Verordnungen, Erlasse und Vorschriften sind einzuhalten.
Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung und Haftung für die Arbeitssicherheit und den Umweltschutz seiner Arbeitnehmer und seiner Subunternehmer.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass durch seine Tätigkeiten keine Gefährdungen für die Mitarbeiter der angenzenden Betriebe oder andere Auftragnehmer entstehen. Auf sämtliche Gefährdungen und deren kompensationsmaßnahmen ist in den jeweiligen Arbeitserlaubnisscheinen hinzuweisen. Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung für die sichere Nutzung aller von ihm benutzten Arbeitsmittel.
Bei schwerwiegendem Verdacht eines Verstoßes gegen die Sicherheitsvorschriften können durch AG-Bauleitung Messungen in den Produktionsräumen und Umfeld veranlasst werden.
Der dadurch enstandene Aufwand sowie mögliche Kompensationsmaßnahmen geht zu Lasten des AN.
Sicherheit - Ordnung - Sauberkeit
01 Stahlbauarbeiten
01
Stahlbauarbeiten
01.__.0001 Stahlkonstruktionen als Auflagerkonstruktion Konstruktionen für Gitterrostebenen (Stahlgüte: S235) aus I-,U-,T-,L-Profilen, Flach- und Vierkantstahl Stahlbauprofilen in feuerverzinkter Ausführung gem Planung und statischen Nachweisen
herstellen, fertigen, transportieren, abladen sowie flucht- und höhengerecht einbauen / montieren als auch unter Verwendung der mitzuliefernden konstruktiven
Befestigungsmittel unverrückbar in/an vorhandenen
Konstruktionen befestigen.
Profilgewicht bis ca. 90kg/m
zusätzliche Anforderungen:
- verzinkt
- Hinweis: keine Brandschutzanforderungen!
Sämtliche zur Montage erforderlichen Verbindungs- und
Befestigungsmittel, sind in den Einheitspreis der
Stahlkonstruktion einzurechnen.
Das Herstellen / Anbringen von Erdungsfahnen an die
Stahlkonstruktion im Bereich der Stützenfüßeist mit
Bestandteil dieser Leistung.
Mögliche Bauzwischenstände sind mit in dieser
Auswandsberechnung mit einzukalkulieren.
Das vorläufige Stahlgewicht wurde anhand der erstellten
Konstruktionspläne ermittelt. Sämtliche Klein- und
Anschweißteile, wie z.B: Stegbleche, Kopf-, Fußplatten,
Voutenbleche Einbauteile, usw. sind in den Angebotspreis mit einzukalkulieren.
01.__.0001
Stahlkonstruktionen als Auflagerkonstruktion
2.00
t
01.__.0002 Schweißpressrost liefern und verbauen Typ: SP 330-34/38-3
Werkstoff: Stahl S235JR
Oberfläche: verzinkt nach DIN EN ISO 1461
Tragstab: 30 mm x 3 mm
Maschenteilung: 34 mm x 38 mm
Randstab: 30, mm x 3, mm (in Tragstabrichtung)
29, mm x 2,5, mm (in Querstabrichtung)
01.__.0002
Schweißpressrost liefern und verbauen
6.00
m²
01.__.0003 Auflastgehaltener Dachüberstieg aus Aluminium 125/30 Dachüberstieg liefern und aufstellen
Höhenunterschied: ca. 1,25m und ca. 0,30
Hersteller:Fa. Etanco GmbH
Angeb. Produkt/Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen - falls abweichend)
Hersteller:
(vom Bieter einzutragen - falls abweichend)
Typ:
(vom Bieter einzutragen - falls abweichend)
01.__.0003
Auflastgehaltener Dachüberstieg aus Aluminium 125/30
1.00
St
01.__.0004 Auflastgehaltener Dachüberstieg aus Aluminium 65/30 wie vor jedoch mit anderem Maß
Höhenunterschied: ca. 0,65m und ca. 0,30
Hersteller:Fa. Etanco GmbH
Angeb. Produkt/Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen - falls abweichend)
Hersteller:
(vom Bieter einzutragen - falls abweichend)
Typ:
(vom Bieter einzutragen - falls abweichend)
01.__.0004
Auflastgehaltener Dachüberstieg aus Aluminium 65/30
1.00
St
01.__.0005 Steigleiterkonstruktion aus Aluminium einzügig Steigleiter einzügig mit Rückenschutz gem. DIN 14094 Teil 1. und DIN 18799 Teil 1 herstellen, liefern und an den vorh. Betonbauwerk fachgerecht montieren,
Geprüft nach BG-Prüfzertifikat, Prüfbescheinigung ist der Bauakte bei zulegen. Die Steigleiteranlage ist dauerhaft mit dem Herstellerkennzeichen zu versehen.
Leiteranlage bestehend aus:
Leiternkörper
Holme
Sprossen in stark profilierter rutschfester Bauform Rückenschutz,
Aufstiegssicherung
Sicherungsschranke in Einarmausführung.
selbstschließend durch Schwerkraftverschluss.
Gesamthöhe : ca. 8100 mm
Übertritt . bei ca. 1000 mm
Hersteller:Fa. Etanco GmbH
Angeb. Produkt/Fabrikat:
(vom Bieter einzutragen - falls abweichend)
Hersteller:
(vom Bieter einzutragen - falls abweichend)
Typ:
(vom Bieter einzutragen - falls abweichend)
01.__.0005
Steigleiterkonstruktion aus Aluminium einzügig
1.00
St
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
Hinweis Angehängte und selbstständige Stundenlohnarbeiten bzw.
Erweiterungen der Anlage müssen vom Bauherrn angeordnet
werden.
Hierfür sind Nachtragsangebote einzureichen.
Stundenlohnzettel und Materialnachweise müssen täglich
von der Bauleitung anerkannt werden. Versäumt es der
Auftragnehmer, die Stundennachweise rechtzeitig
anerkennen zu lassen, so werden die aufgeführten
Stunden und Materialien bei der Abrechnung nicht
berücksichtigt.
Der angegebene Verrechnungssatz enthält:
- Lohn- und Gehaltskosten
- Lohn- und Gehaltsnebenkosten
- Sozialkassenbeiträge
- Gemeinkostenanteile
- Gewinn
- Fahrkostenbeiträge
- Auslösungen
Hinweis
02.__.0001 Facharbeiterstunden Stunden eines Facharbeiters auf Veranlassung der Bauleitung und zum besonderen Nachweis, einschl. Unternehmerzuschlag. Stundenlohnzettel und Materialnachweise müssen taglich von der Bauleitung anerkannt werden. Versäumt es der Auftragnehmer, die Stundennachweise rechtzeitig anzuerkennen zu lassen, so werden die aufgeführten Stunden und Materialien bei der Abrechnung nicht berücksichtigt.
02.__.0001
Facharbeiterstunden
1.00
h