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Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (ZTV) I. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN:
Für das Angebot, die beschriebenen Leistungen und die Ausführung sind als Grundlage die im Land der Ausführung geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik, sowie Bestimmungen, Verordnungen, europäischen und nationalen Normen, Vorschriften, Richtlinien, Merkblätter, usw. in jeweils aktuellster Fassung, anzunehmen. Im Weiteren sind die im Land der Bauausführung geltenden öffentlichen Rechtsvorschriften, insbesondere jedoch die Vorschriften des jeweiligen öffentlichen Baurechts, der Bauplanung und Bauausführung sowie Anforderungen aus der Baugenehmigung und dem Brandschutzkonzept, zu Grunde zu legen. Bei Widersprüchen zwischen den europäischen Regelwerken und dem öffentlichen Recht oder öffentlichem Baurecht des Landes der Bauausführung gilt das jeweilige Landesrecht vorrangig.
Ferner gelten die allgemein bauaufsichtlichen Zulassungen, Herstellerverarbeitungsangaben, technischen Datenblätter und Empfehlungen der jeweiligen Fachverbände.
Grundlagen für die Ausführung der Arbeiten werden soweit vorhanden:
- die zur Ausführung freigegebenen Architektenpläne und die freigegebenen Ausführungspläne
- diese Ausschreibungsunterlage mit Leistungsverzeichnis
Eine Behinderung des laufenden Betriebes sowie der Besucher des Einkaufszentrums ist zu vermeiden.
Lärmintensive Arbeiten, wie Sägen, Schneiden, Stemmen und Bohren dürfen - soweit nicht anders beschrieben - nur in der Zeit von 20:00 Uhr bis 8:00 Uhr (außerhalb der Centeröffnungszeiten) oder nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber durchgeführt werden.
Alle anderen Arbeiten dürfen üblicherweise auch tagsüber ausgeführt werden, wobei die Einwirkungen auf den Centerbetrieb insgesamt auf ein zumutbares und wirtschaftlich vertretbares Maß beschränkt werden müssen.
Die Anlieferung zur Baustelle ist mit dem Auftraggeber abstimmen. Sollte die Centeranliefeung benutzt werden, müssen die Hauptanlieferzeiten des AN außerhalb der Centeranlieferzeiten sein.
Hauptanlieferzeiten Center i. .d. R. von ca. 5.00 bis 16:00 Uhr. Alternative Abstimmungen mit dem Auftraggeber obliegen dem AN.
Es befinden sich keine Parkmöglichkeiten für Fremdfirmen im Parkhaus des Centers.
Das Center hat außerhalb der Öffnungszeiten einen "Vollverschluss", das heißt über die Logistik muss sichergestellt werden, dass keine Fremdzugänge ins Center kommen.
Es sind geeignete Vorkehrungen gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen und Einrichtungen jeder Art zu treffen. Entstandene Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen.
Soweit in den Leistungsverzeichnispositionen nicht anders beschrieben, ist die Lieferung sowie Transport zum Einbauort aller zur Erstellung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Baustoffe und der fachgerechte Einbau in den Einheitspreisen der entsprechenden Position einzurechnen. Erschwernisse in der Ausführung und im Materialtransport, spezieller Geräteeinsatz und Mindermengen, welche sich aus den Umbauleistungen innerhalb eines Einkaufszentrums ergeben, sind bei der Preisfindung zu berücksichtigen.
Folgende Leistungen gehören zur Vertragsleistung, auch wenn es sich hierbei um Besondere Leistungen nach VOB C handeln sollte, und werden nicht gesondert vergütet:
Umsetzen von Maschinen und Geräten im Bereich der Baustelle.
Staubschutz bei Transporten.
Zwischenlagerung auf Veranlassung des Auftragnehmers.
Auf-, Abbau und Vorhaltung von Arbeits- und Schutzgerüsten, auch wenn die Höhe der Arbeitsbühne mehr als 2.00 m beträgt. Ab einer Höhe von 2,00 m über OKFF wird der Einsatz von fahrbaren Arbeitsbühnen oder Rollgerüsten empfohlen.
Bei Vorkehrungen gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen und Einrichtungen jeder Art (z.B. Schutzlacke und Klebefolien für vorübergehenden Oberflächenschutz) muss sichergestellt sein, dass sich die Schutzbeschichtungen restlos entfernen lassen.
Das Reinigen der Bauteile, die durch Arbeiten des Auftragnehmers verschmutzt worden sind, oder entsprechende Vorbeugungsmaßnahmen.
Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten des Arbeitsbereiches sowie Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechungen der eigenen Arbeiten.
Werkseitig angebrachte Schutzvorrichtungen vor Beschädigungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber nicht zu entfernen.
Werden vom Auftraggeber Schutzvorrichtungen gefordert für den Zeitraum zwischen der Abnahme der Leistung und der Gesamtfertigstellung des Bauwerks, so ist das eine besondere Leistung.
Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung die mit dem Einheitspreise abgegolten sind, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist.
Die elektrische Steuereinrichtung einschließlich der Kleinspannungsinstallation ist vom Auftragnehmer zu erbringen und einzukalkulieren. Vorlegen von Prüfzeugnissen und Abnahmebescheinigungen behördlicher Genehmigungen
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (ZTV)
Hinweis zur Ausführung im laufenden Center-Betrieb Transporte über die Ladenstraße und Flure nur nach Abstimmung mit AG; Anlieferzeitfenster abzustimmen.
Schutz Boden: Transporte dürfen den Bodenbelag nicht beschädigen.
Bohr- /Sägeschlämme Betonarbeiten: Separate Auffangung + Entsorgung obligatorisch. Keine Entsorgung über Gully/SW-Anschlüsse Center zulässig! Entsorgungsnachweise sind dem AG vorzulegen!
Notwendige Flure / Rettungswege müssen während der Betriebszeit gemäß Vorgaben BSN / VKVO, etc. in Betrieb sein!
RLT-Zentralen MÜSSEN zwingend in betrieb bleiben während der Baumaßnahmen, auch außerhalb Betriebszeit Center!
Abschlüsse mit BS-Anforderungen müssen während der Betriebszeit zwingend in der geforderten Qualität verschlossen sein. Arbeiten folglich außerhalb Betriebszeit durchzuführen!
RLT-Zentralen: Anlieferung ist frei bewittert und ggfs. auch außerhalb Baustellenbetrieb zugänglich durch temporäre Öffnungen. Achtung Frostgefahr! Achtung Vandalismusgefahr! Zugang zu den Zentralen ist gegen Witterung zu und ebenso gegen Vandalismus und unberechtigtes Betreten zu schützen! Konzept ist dem AG vorzulegen!
Lärmintensive Arbeiten: Vorgaben des AG sind zwingend einzuhalten!
Staubschutz ist vorzusehen. Grundsätzlich ist staubarm zu sägen / zu bohren!
Deckenplatten / Estrich: Stemmen NICHT zulässig!
Lasten inkl. Einbringung , Abladung sind mit dem AG abzustimmen.
Kernbohrungen / Durchbrüche sind vorab mit dem AG abzustimmen.
Kernbohranträge / Freigaben obligatorisch + in Revi vorzulegen.
Hinweis zur Ausführung im laufenden Center-Betrieb
01 GU Leistung Ansiedlung NY
01
GU Leistung Ansiedlung NY
01.01 KG 300 Bauwerk - Baukonstruktionen;
01.01
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktionen;