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Vorbemerkungen Es gelten die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C), in der zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
Sämtliche Leistungen sind nach den deutschen Vorschriften, Gesetzen, Verordnungen, den Regeln der Berufsgenossenschaften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (VDE, VDI, DIN, VBG, VDS usw.) zu errichten.
Eine Behinderung des laufenden Betriebes sowie der Besucher des Einkaufszentrums ist zu vermeiden.
Alle anderen Arbeiten dürfen üblicherweise auch tagsüber ausgeführt werden, wobei die Einwirkungen auf den Centerbetrieb insgesamt auf ein zumutbares und wirtschaftlich vertretbares Maß beschränkt werden müssen.
Die Anlieferung zur Baustelle ist mit dem Auftraggeber abstimmen. Sollte die Centeranliefeung benutzt werden, müssen die Hauptanlieferzeiten des AN außerhalb der Centeranlieferzeiten sein.
Hauptanlieferzeiten Center i. .d. R. von ca. 5.00 bis 16:00 Uhr. Alternative Abstimmungen mit dem Auftraggeber obliegen dem AN.
Es befinden sich keine Parkmöglichkeiten für Fremdfirmen im Parkhaus des Centers.
Das Center hat außerhalb der Öffnungszeiten einen "Vollverschluss", das heißt über die Logistik muss sichergestellt werden, dass keine Fremdzugänge ins Center kommen.
Der Auftragnehmer übernimmt während der Bauphase die Logistik. Bei Anlieferung außerhalb der Centeröffnungszeiten hat der AN in Abstimmung mit dem Auftraggeber für einen Wachdienst/ Sicherung des Eingangs zu sorgen.
Die Koordination der Anlieferung zur Baustelle sowie die Abfuhr ist durch den AN zu leisten und mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Der NU verpflichtet sich, nach Aufforderung, an wöchentlichen Koordinationsbesprechungen auf der Baustelle teilzunehmen.
Die ausgeschriebenen Leistungen sind in kompletter Material-, Lohn- und Lieferleistung anzubieten. Alle Positionen umfassen das abnahmefertige Herstellen der Leistungen, einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nicht anders vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften als vereinbart und mit dem EP abgegolten:
− Etiketten, Klebestreifen und Schutzüberzüge bzw. Markierungen sind vor der Übergabe rückstandslos zu entfernen
− Das Entfernen und Wiederanbringen aller Abdeckungen für Schalter und Steckdosen sind Nebenleistungen
− Fachgerechtes Tapezieren und Beschichten von Revisionsklappen
− Stellung von Gerüsten oder Arbeitsbühnen für Arbeiten, auch über 3,50 m Höhe, sowie Weiterrücken im Zuge der Arbeiten, auch bei Arbeiten über 3,5 m Höhe
− Anbringen von Mustern in beurteilungsfähiger Größe
− Abdecken und staubdichtes Abkleben von angrenzenden und empfindlichen Bauteilen und Schutz von Gegenständen inklusive rückstandlose Entfernung der Abdeckmaterialien und Entsorgung nach Ausführung der Arbeiten
− Entfernung, Abtransport und Entsorgung der Randdämmstreifen in Bereichen in denen der AN eine Boden- / Sockelbeschichtung ausführt
− Das Beischleifen und Beispachteln an Übergängen zur Altbeschichtung
− Das Verkitten von Fugen an Deckleisten, Übergängen von Füllung und Rahmen bei Türen und dergleichen
− Das Ausbessern von Kittfasen
− Das Spachteln von Schraublöchern/sonstige Vertiefungen beim Lackieren von Türzargen
− Schutzmaßnahmen für den Personenverkehr durch Hinweisschilder oder Absperrungen im gewerksüblichen Umfang
− Erschwernisse, die jahreszeitlich oder witterungsbedingt sind und mit denen normalerweise gerechnet werden muss.
− Umsetzen von Maschinen und Geräten im Bereich der Baustelle.
− Verkehrssicherung und laufende Reinigung der benutzten öffentlichen Straßen und Wege von Schmutz und dergleichen, soweit diese durch die Arbeiten des Auftragnehmers entstanden ist und soweit es sich nicht ausdrücklich um Besondere Leistungen handelt.
− Staubschutz bei Transporten.
− Zwischenlagerung auf Veranlassung des Auftragnehmers.
− Das Reinigen der Bauteile, die durch Arbeiten des Auftragnehmers verschmutzt worden sind, oder entsprechende Vorbeugungsmaßnahmen.
Als Grundlage zur Abrechnung kommen nur die tatsächlich bearbeiteten Flächen.
Als Putz- und Untergrundschäden geringen Umfanges sind vereinzelte Fehlstellen anzusehen, z.B.:
− Putzspritzer, die mit dem Spachtel leicht entfernt werden können und keine Vertiefungen hinterlassen
− Löcher, die z.B. durch Stoß entstanden sind,
− Schwundrisse, jedoch nicht Setzrisse,
− durch Stoß und Druck entstandene kleinere Unebenheiten.
Vorbemerkungen
Hinweis zur Ausführung im laufenden Center-Betrieb Transporte über die Ladenstraße und Flure nur nach Abstimmung mit AG; Anlieferzeitfenster abzustimmen.
Schutz Boden: Transporte dürfen den Bodenbelag nicht beschädigen.
Notwendige Flure / Rettungswege müssen während der Betriebszeit gemäß Vorgaben BSN / VKVO, etc. in Betrieb sein!
Staubschutz ist vorzusehen. Grundsätzlich ist staubarm zu sägen / zu bohren!
Lasten inkl. Einbringung , Abladung sind mit dem AG abzustimmen.
Hinweis zur Ausführung im laufenden Center-Betrieb
01 GU Leistung Ansiedlung NY
01
GU Leistung Ansiedlung NY
01.01 KG 300 Bauwerk - Baukonstruktionen;
01.01
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktionen;