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Bill of Quantities
Code
Description
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Unit
Unit price EUR
Net total EUR
01 GU Leistung Ansiedlung NY
01
GU Leistung Ansiedlung NY
Vorbemerkungen Die ausgeschriebenen Bodenbelagsarbeiten sind in kompletter Material- und Lohnleistung anzubieten. Alle Positionen umfassen das abnahmefertige Herstellen der Teilleistungen, einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
Die VOB Teile B und C werden Vertragsbestandteil. Grundlage für die Vergabe und Ausführung ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen - VOB mit den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen - ATV als Ganzes, in der, zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültigen Fassung und die anerkannten Regeln der Technik.
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nicht anders vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften als vereinbart und mit dem EP abgegolten:
- Lieferung, Verarbeitung und Montage aller notwendigen Materialien und Befestigungsmittel, sowie Transport zum Einbauort.
- Verschnitte, Schnitte und Schrägschnitt, Aussparungen/ Anpassungen an Raumgeometrie
- Ein- und Aushängen der Türen, falls nötig
- Entfernung, Abtransport und Entsorgung der Randdämmstreifen
- sämtliche Fugarbeiten, verdeckt wie auch sichtbar (Schmelzdraht, Korkstreifen, etc...)
- Herstellen von Aussparungen in Sockelleisten
- sämtliche Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze
- Abdecken und Abkleben von angrenzenden und empfindlichen Bauteilen und Schutz von Gegenständen, auch Fugen in Doppelbodentrassen, einschließlich dem rückstandslosem Entfernen der Abdeckmaterialien und Entsorgung nach Ausführung der Arbeiten.
Die Estrichoberflächen werden dem NU besenrein übergeben. Neben dem Belag müssen auch die verwendeten Grundierungen, Kleber und Spachtelmassen für den vorgesehenen Zweck geeignet sein (z. B. Fußbodenheizung, elektrisch ableitende und isolierende Eigenschaften, Treppen-, Feuchtraum- und Stuhlrolleneignung).
Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und der Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem NU überlassen und ist auf dem vorgesehenen Bodenbelag einzustellen. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absaug-geräte zu verwenden.
Die Wahl des Klebestofftypes bleibt dem NU überlassen.
Ausgleichsmassen, Spachtelmassen und Klebstoffe müssen sich fest und dauerhaft mit dem Untergrund verbinden, einen guten Haftgrund für den Klebstoff geben und so beschaffen sein, dass sie Untergrund, Klebstoff und Belag nicht nachteilig beeinflussen.
Der AN für eine einwandfreie und vollflächige Verklebung des Belages verantwortlich. Schreibt der Hersteller des Belages für seine Produkte bestimmte Klebertypen vor, so sind diese zu verwenden. Bodenbeläge sind nach Angabe der Bauleitung des AG mit einheitlicher Ausrichtung im Raum zu verlegen. Kopfnähte im Bahnenbereich sind nicht gestattet.
Blasen und Hohlstellen unter allen Belägen sind nicht zulässig.
Der Belag ist an Stützen, Brüstung, Wände, Mattenrahmen usw. genau anzupassen. Beläge sind an durchdringenden Bauteilen sorgfältig anzuarbeiten.
Abdeckrosetten dürfen nur nach Rücksprache mit dem AG eingebaut werden.
Flächenabdeckungen zwischen Türleibungen, in Heizkörpernischen oder ähnlich müssen aus der vollen Bahn bestehen.
Einsätze von Passstücken sind nur nach Rücksprache mit der Bauleitung des AG zulässig. Begrenzungen zu anderen Belägen sind durch Trennschienen herzustellen, sofern diese nicht vom Vorgewerk bereits hergestellt sind. Trenn- und Abdeckschienen im Bereich von Türen sind so einzubauen, dass das geforderte Schalldämmmaß oder die vorgeschriebene Feuerwiderstands-klasse beibehalten wird.
Anfallendes Material wird Eigentum des AN, ist abzutransportieren und fachgerecht zu entsorgen.
Vorbemerkungen
Hinweis zur Ausführung im laufenden Center-Betrieb Transporte über die Ladenstraße und Flure nur nach Abstimmung mit AG; Anlieferzeitfenster abzustimmen.
Schutz Boden: Transporte dürfen den Bodenbelag nicht beschädigen.
Bohr- /Sägeschlämme Betonarbeiten: Separate Auffangung + Entsorgung obligatorisch. Keine Entsorgung über Gully/SW-Anschlüsse Center zulässig! Entsorgungsnachweise sind dem AG vorzulegen!
Notwendige Flure / Rettungswege müssen während der Betriebszeit gemäß Vorgaben BSN / VKVO, etc. in Betrieb sein!
RLT-Zentralen MÜSSEN zwingend in betrieb bleiben während der Baumaßnahmen, auch außerhalb Betriebszeit Center!
Abschlüsse mit BS-Anforderungen müssen während der Betriebszeit zwingend in der geforderten Qualität verschlossen sein. Arbeiten folglich außerhalb Betriebszeit durchzuführen!
RLT-Zentralen: Anlieferung ist frei bewittert und ggfs. auch außerhalb Baustellenbetrieb zugänglich durch temporäre Öffnungen. Achtung Frostgefahr! Achtung Vandalismusgefahr! Zugang zu den Zentralen ist gegen Witterung zu und ebenso gegen Vandalismus und unberechtigtes Betreten zu schützen! Konzept ist dem AG vorzulegen!
Lärmintensive Arbeiten: Vorgaben des AG sind zwingend einzuhalten!
Lärmintensive Arbeiten, wie Sägen, Schneiden, Stemmen und Bohren dürfen - soweit nicht anders beschrieben - nur in der Zeit von 20:00 Uhr bis 8:00 Uhr (außerhalb der Centeröffnungszeiten) oder nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber durchgeführt werden
Staubschutz ist vorzusehen. Grundsätzlich ist staubarm zu sägen / zu bohren!
Deckenplatten / Estrich: Stemmen NICHT zulässig!
Lasten inkl. Einbringung , Abladung sind mit dem AG abzustimmen.
Kernbohrungen / Durchbrüche sind vorab mit dem AG abzustimmen.
Kernbohranträge / Freigaben obligatorisch + in Revi vorzulegen.
Eine Behinderung des laufenden Betriebes sowie der Besucher des Einkaufszentrums ist zu vermeiden.
Es befinden sich keine Parkmöglichkeiten für Fremdfirmen im Parkhaus des Centers.
Das Center hat außerhalb der Öffnungszeiten einen "Vollverschluss", das heißt über die Logistik muss sichergestellt werden, dass keine Fremdzugänge ins Center kommen.
Die Koordination der Anlieferung zur Baustelle sowie die Abfuhr ist durch den AN zu leisten und mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Die Einholung eventuell notwendiger behördlicher Genehmigungen für Leistungen außerhalb der genehmigten Arbeitszeiten einschließlich der Gebühren ist Sache des AN
.
Hinweis zur Ausführung im laufenden Center-Betrieb
01.01 KG 300 Bauwerk - Baukonstruktionen
01.01
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktionen