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01 GU Leistung Ansiedlung NY
01
GU Leistung Ansiedlung NY
Vorbemerkungen Alle nachfolgend beschriebenen Leistungen verstehen sich des einschließlich fachgerechten und sorgfältigem Rückbau, sowie Abtransport und fachgerechte Entsorgung des Abbruchmaterials, auch wenn dies nicht in den Positionstexten erwähnt ist. Sämtliche ausgebauten Materialien werden Eigentum des AN und sind fachgerecht zu entsorgen. Die Kosten sind in dem jeweiligen Einheitspreis zu berücksichtigen. Die Entsorgungsnachweise sind dem AG unaufgefordert vorzulegen.
Bei allen zu entfernenden Bodenbelägen ist zu berücksichtigen, dass auch der Kleber, Übergangs- und Trennschienen sowie der Belagsrücken restlos zu entfernen sind, diese Leistung ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Alle erforderlichen Schnitte und/oder Bohrungen, dies gilt auch für erforderliche Eckbohrungen zum Vermeiden von Überschnitten, die für die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten notwendig sind, sind in den jeweiligen Positionen einzukalkulieren. Schnitte sind gerade auszuführen und Schneidwasser aufzufangen und zu entsorgen.
Bei der Demontage von Decken, Wänden, Verkleidungen oder Ähnlichem ist die Unterkonstruktion oder Abhängung, sowie Einbauteile auf Wänden einschließlich der Befestigung ebenfalls zu demontieren, abzutransportieren und fachgerecht zu entsorgen. Die Abhänger sind mittels geeigneten Werkzeugen flächenbündig von der Bestandsdecke zu trennen. Wandeinbauten, wie zum Beispiel Rammschutz, etc. sind im Zuge der Rückbauarbeiten zu demontieren, abtransportieren und fachgerecht zu entsorgen, die Kosten sind in die jeweiligen Einheitspreisen einzukalkulieren, auch wenn dies nicht im Positionstext beschrieben ist. Überschnitte bei Betonschneidearbeiten sind nicht zulässig.
Vorgaben aus dem Schadstoffgutachten sind zu berücksichtigen, sich hieraus ergebende Kosten sind mit in jeweiligen Positionen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Der Auftragnehmer sollte sich vor der Kalkulation durch eine Begehung mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut machen. Nachforderungen aus die Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten resultierten, werden nicht anerkannt. Dies gilt insbesondere für sämtliche Transportwege, auch wenn sie länger als in DIN 18459 sind. Sämtliche Transportkosten sind mit den entsprechenden Einheitspreisen dieses Angebotes abgegolten.
Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift, dass er die Örtlichkeit kennt.
Aufwendungen für die zum Rückbau erforderliche Hebebühnen, Arbeitsbühnen oder Arbeitsgerüste, auch über 3,50 m Arbeitshöhe sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Vorbemerkungen
Hinweis zur Ausführung im laufenden Center-Betrieb Transporte über die Ladenstraße und Flure nur nach Abstimmung mit AG; Anlieferzeitfenster abzustimmen.
Schutz Boden: Transporte dürfen den Bodenbelag nicht beschädigen.
Bohr- /Sägeschlämme Betonarbeiten: Separate Auffangung + Entsorgung obligatorisch. Keine Entsorgung über Gully/SW-Anschlüsse Center zulässig! Entsorgungsnachweise sind dem AG vorzulegen!
Notwendige Flure / Rettungswege müssen während der Betriebszeit gemäß Vorgaben BSN / VKVO, etc. in Betrieb sein!
RLT-Zentralen MÜSSEN zwingend in betrieb bleiben während der Baumaßnahmen, auch außerhalb Betriebszeit Center!
Abschlüsse mit BS-Anforderungen müssen während der Betriebszeit zwingend in der geforderten Qualität verschlossen sein. Arbeiten folglich außerhalb Betriebszeit durchzuführen!
RLT-Zentralen: Anlieferung ist frei bewittert und ggfs. auch außerhalb Baustellenbetrieb zugänglich durch temporäre Öffnungen. Achtung Frostgefahr! Achtung Vandalismusgefahr! Zugang zu den Zentralen ist gegen Witterung zu und ebenso gegen Vandalismus und unberechtigtes Betreten zu schützen! Konzept ist dem AG vorzulegen!
Lärmintensive Arbeiten: Vorgaben des AG sind zwingend einzuhalten!
Lärmintensive Arbeiten, wie Sägen, Schneiden, Stemmen und Bohren dürfen - soweit nicht anders beschrieben - nur in der Zeit von 20:00 Uhr bis 8:00 Uhr (außerhalb der Centeröffnungszeiten) oder nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber durchgeführt werden
Staubschutz ist vorzusehen. Grundsätzlich ist staubarm zu sägen / zu bohren!
Deckenplatten / Estrich: Stemmen NICHT zulässig!
Lasten inkl. Einbringung , Abladung sind mit dem AG abzustimmen.
Kernbohrungen / Durchbrüche sind vorab mit dem AG abzustimmen.
Kernbohranträge / Freigaben obligatorisch + in Revi vorzulegen.
Eine Behinderung des laufenden Betriebes sowie der Besucher des Einkaufszentrums ist zu vermeiden.
Es befinden sich keine Parkmöglichkeiten für Fremdfirmen im Parkhaus des Centers.
Das Center hat außerhalb der Öffnungszeiten einen "Vollverschluss", das heißt über die Logistik muss sichergestellt werden, dass keine Fremdzugänge ins Center kommen.
Die Koordination der Anlieferung zur Baustelle sowie die Abfuhr ist durch den AN zu leisten und mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Die Einholung eventuell notwendiger behördlicher Genehmigungen für Leistungen außerhalb der genehmigten Arbeitszeiten einschließlich der Gebühren ist Sache des AN
.
Hinweis zur Ausführung im laufenden Center-Betrieb
01.01 KG 300 Bauwerk - Baukonstruktionen
01.01
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktionen