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Allgemeine Vorbemerkungen 1. Allgemeines
Die nachfolgenden Leistungen umfassen die vollständige und fachgerechte Ausführung der ausgeschriebenen Innenputz-, Trockenbau- und Malerarbeiten einschließlich aller hierfür erforderlichen Materialien, Hilfs- und Befestigungsmittel, soweit diese nicht ausdrücklich gesondert beschrieben sind.
Die Ausführung hat nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-Normen, Richtlinien und Merkblättern sowie den Verarbeitungsrichtlinien der jeweiligen Systemhersteller zu erfolgen.
Die Ausführungsplanung und die örtlichen Gegebenheiten sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Maße und Einbausituationen sind vor Ausführung am Bau zu prüfen.
2. Baustellen- und Anlieferungssituation
Das Bauvorhaben befindet sich in innerstädtischer Wohnlage mit beengten Platzverhältnissen und eingeschränkten Anfahrts- und Rangiermöglichkeiten.
Die Zufahrt für größere Lieferfahrzeuge ist nur eingeschränkt möglich. Ein Wenden größerer Fahrzeuge im unmittelbaren Baustellenbereich ist voraussichtlich nicht möglich. Parkmöglichkeiten im direkten Umfeld stehen nur begrenzt zur Verfügung.
Öffentliche Straßen und Gehwege dürfen nicht als Lager-, Umschlag- oder dauerhafte Abstellflächen genutzt werden.
Anlieferungen sind entsprechend zu organisieren und erforderlichenfalls in geeigneten Fahrzeuggrößen bzw. Teillieferungen vorzunehmen. Sämtliche hieraus resultierenden Aufwendungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Materialumschlag, Zwischenlagerung und Bereitstellung haben innerhalb des Baugrundstücks bzw. auf den durch die Bauleitung zugewiesenen Flächen zu erfolgen.
3. Materialtransport und Lagerung
Der Transport sämtlicher Materialien vom Anlieferpunkt bis zum jeweiligen Einbauort innerhalb des Gebäudes ist Bestandteil der Leistung.
Lagerflächen stehen nur eingeschränkt und nach Abstimmung mit der Bauleitung zur Verfügung. Eine dauerhafte Lagerung größerer Materialmengen ist nicht vorgesehen.
Die Materialanlieferung ist dem Bauablauf entsprechend zu disponieren.
4. Bauablauf und Koordination
Die Arbeiten sind mit den übrigen Ausbaugewerken und dem Bauablauf abzustimmen.
Die Leistungen können abschnittsweise, geschossweise und in mehreren zeitlich getrennten Arbeitsgängen erforderlich werden. Übliche Unterbrechungen und abschnittsweise Ausführungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Erforderliche Vorleistungen und Schnittstellen zu angrenzenden Gewerken sind rechtzeitig mit der Bauleitung abzustimmen.
5. Untergründe und Vorleistungen
Vorhandene bzw. zuvor hergestellte Untergründe sind entsprechend den Anforderungen der nachfolgenden Arbeiten zu bearbeiten.
Vorleistungen anderer Gewerke werden in den jeweils ausgeschriebenen Qualitäten übergeben.
Nicht vertragsgerecht hergestellte oder für die vorgesehene Weiterbearbeitung ungeeignete Vorleistungen sind vor Beginn der Arbeiten der Bauleitung anzuzeigen.
Zusätzliche Leistungen zur Beseitigung mangelhafter Vorleistungen dürfen nur nach vorheriger Abstimmung und Beauftragung ausgeführt werden.
6. Trockenbaukonstruktionen
Trockenbaukonstruktionen sind entsprechend den ausgeschriebenen Systemaufbauten und der Ausführungsplanung herzustellen.
Erforderliche Anschlussprofile, Befestigungsmittel, Auswechslungen, Verstärkungen, Traversen, Eckausbildungen, freie Wandenden und Anpassungen sind Bestandteil der jeweiligen Konstruktion, soweit diese nicht ausdrücklich gesondert ausgeschrieben sind.
Öffnungen, Durchdringungen und Installationsbereiche sind mit den beteiligten Gewerken abzustimmen.
7. Putz- und Spachtelarbeiten
Putz- und Spachtelarbeiten sind entsprechend den ausgeschriebenen Oberflächenqualitäten herzustellen.
Anschlüsse an angrenzende Bauteile, Bauteilwechsel, Ecken, Kanten und Öffnungen sind fachgerecht auszubilden.
Erforderliche Putzprofile, Eckschutzschienen, Anschlussprofile und sonstige systembedingte Nebenleistungen sind in den jeweiligen Einheitspreisen zu berücksichtigen, soweit diese nicht gesondert beschrieben sind.
8. Maler- und Beschichtungsarbeiten
Beschichtungen sind entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Position gleichmäßig, deckend und ohne sichtbare Ansätze, Läufer, Streifen oder sonstige verarbeitungsbedingte Unregelmäßigkeiten herzustellen.
Farbton, Glanzgrad, Nassabriebklasse und Deckvermögen richten sich nach den Angaben der jeweiligen Leistungsposition.
Erforderliche Grundierungen und systembedingte Zwischenbeschichtungen sind Bestandteil der jeweiligen Leistung, soweit nicht anders beschrieben.
9. Schutz angrenzender Bauteile
Bereits fertiggestellte Bauteile, Bodenflächen, Fenster, Türen, Einbauten, Installationen und sonstige angrenzende Flächen sind während der Arbeiten ausreichend gegen Beschädigung und Verschmutzung zu schützen.
Erforderliches Abkleben, Abdecken und Schützen im üblichen Umfang sowie das anschließende Entfernen der Schutzmaßnahmen sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen.
10. Musterflächen
Sämtliche Musterflächen sind vor Beginn der entsprechenden Flächenarbeiten herzustellen.
Freigegebene Musterflächen dienen als Qualitätsmaßstab für die weitere Ausführung.
11. Arbeitshilfen
Sämtliche für die Ausführung erforderlichen Leitern, Arbeitsböcke, Kleingerüste und sonstigen Arbeitshilfen innerhalb der üblichen Raumhöhen sind in die Einheitspreise einzurechnen, soweit diese nicht gesondert ausgeschrieben sind.
12. Reinigung und Entsorgung
Die Arbeitsbereiche sind während der Ausführung sauber zu halten.
Verpackungen, Materialreste und sonstige aus den eigenen Leistungen resultierende Abfälle sind regelmäßig aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen.
Nach Abschluss der Arbeiten sind die bearbeiteten Bereiche frei von durch die eigenen Leistungen verursachten Verschmutzungen zu übergeben.
Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen zur Vergabeeinheit Neubau eines gestalterisch hochwertigen Einfamilienwohnhauses mit Tiefgarage und PV-Anlage in Darmstadt-Bessungen. Für die Vergabeeinheit Innenputz-, Trockenbau- und Malerarbeiten bestehen aufgrund des hohen gestalterischen Anspruchs erhöhte Anforderungen an Ebenheit, Oberflächenqualität, saubere Kanten, Anschlüsse und Fugenbilder der fertigen, sichtbaren Oberflächen.
Grundprinzip der Gewerkeabgrenzung: Innenputzer und Trockenbauer stellen ihre Flächen bis zur Qualitätsstufe Q2 her. Die abschließende hochwertige Oberflächenqualität Q4 wird gewerkeübergreifend durch den Maler hergestellt. Eine Doppelvergütung zwischen den drei Gewerken ist ausgeschlossen.
Zu beachtende Schnittstellen bestehen insbesondere zu Fliesenleger (u.a. Verbundabdichtung in Bädern), Schreiner/Einbaumöbel, Küchenbauer, Elektro, Sanitär, Lüftung, Fenster/Türen sowie Treppen- und Geländerbau. Einbauleuchten, LED-Bänder, Leuchtenprofile, Lüftungsgitter und technische Geräte gehören nicht zu dieser Vergabeeinheit, soweit nicht ausdrücklich in einer Einzelposition beschrieben; die hierfür erforderlichen Ausschnitte und konstruktiven Voraussetzungen sind jedoch durch den Auftragnehmer herzustellen.
Die endgültigen Mengen und die abschließende Zuordnung einzelner Zulagepositionen zu Räumen bzw. Flächen (z. B. erhöhte Plattenqualität, Farbtonzulagen) erfolgen im Zuge der weiteren Planung bzw. des Aufmaßes. Entsprechend gekennzeichnete Positionen sind bis dahin mit einer vorläufigen Menge versehen.
Allgemeine Vorbemerkungen zur Vergabeeinheit
01 01 Innenputzarbeiten
01
01 Innenputzarbeiten
Vorbemerkung Innenputzarbeiten Sämtliche gemäß Planung zu verputzenden Innenflächen aus Mauerwerk und Stahlbeton sind zu berücksichtigen. In Wohn- und Aufenthaltsbereichen kommt Gipsputz bzw. geeigneter Gips-/Kalkgips-Innenputz zur Ausführung, in Bädern, Sauna und sonstigen feuchtebeanspruchten Bereichen ein für die Beanspruchung geeigneter Kalkzementputz bzw. mineralischer Innenputz. Sichtbar verbleibende Stahlbetondecken sind ebenfalls zu verputzen, soweit keine abgehängte Decke oder andere Bekleidung vorgesehen ist.
Der Innenputzer stellt seine Flächen grundsätzlich in der Qualitätsstufe Q2 als Untergrund für die nachfolgenden Malerarbeiten her; die hochwertige Endoberfläche Q4 wird gewerkeübergreifend durch den Maler hergestellt.
Flächen, die später gefliest, bekleidet oder durch Einbaumöbel verdeckt werden, sind im Rahmen der Mengenermittlung gesondert abzugrenzen.
Erforderliche Raumgerüste sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Ausnahme bildet das große Raumgerüst im Eingangsbereich.
Vorbemerkung Innenputzarbeiten
01.01 01.01 Wände
01.01
01.01 Wände
01.02 01.02 Decken
01.02
01.02 Decken
01.03 01.03 Ergänzende Positionen Innenputzarbeiten
01.03
01.03 Ergänzende Positionen Innenputzarbeiten
02 02 Trockenbauarbeiten – Wände / Vorsatzschalen
02
02 Trockenbauarbeiten – Wände / Vorsatzschalen
Vorbemerkung Trockenbauarbeiten Die auszuführenden Trockenbauwände, Schächte, Vorsatzschalen und sonstigen Trockenbaukonstruktionen ergeben sich aus den Ausführungsgrundrissen. Für die Trockenbauwände bestehen erhöhte Anforderungen an Stabilität und Schallschutz.
Notwendige Verstärkungen der Metallständerkonstruktion (u. a. UA-Profile bzw. geeignete Tragkonstruktionen für Sanitärobjekte) sowie Traversen zur Aufnahme höherer Wandlasten (z. B. Küchenhängeschränke, schwere Möbel, TV-/Medientechnik) sind zu berücksichtigen.
Einbauleuchten, LED-Bänder, Leuchtenprofile, Lüftungsgitter und technische Geräte sind nicht Bestandteil dieses Gewerks, soweit nicht ausdrücklich in einer Einzelposition beschrieben. Die hierfür erforderlichen Ausschnitte, Unterkonstruktionsverstärkungen und geometrischen Voraussetzungen sind jedoch gemäß den jeweiligen Einzelpositionen herzustellen. Die Verspachtelung erfolgt durch den Trockenbauer in Qualitätsstufe Q2.
Vorbemerkung Trockenbauarbeiten
02.01 02.01 Wände, Vorsatzschalen und Schächte
02.01
02.01 Wände, Vorsatzschalen und Schächte
02.02 02.02 Komplette Trockenbaukonstruktionen nach Detailplanung
02.02
02.02 Komplette Trockenbaukonstruktionen nach Detailplanung
02.03 02.03 Abhangdecken
02.03
02.03 Abhangdecken
02.04 02.04 Sonstige Einbauten
02.04
02.04 Sonstige Einbauten
03 03 Malerarbeiten
03
03 Malerarbeiten
Vorbemerkung Malerarbeiten Innenputzer und Trockenbauer stellen ihre Oberflächen bis Qualitätsstufe Q2 her. Der Maler übernimmt die vollständige Verantwortung für die Herstellung der hochwertigen Endoberfläche Q4 auf sämtlichen sichtbar verbleibenden Wand- und Deckenflächen.
Die Ausschreibung erfolgt herstellerunabhängig; genannte Fabrikate dienen ausschließlich als Qualitätsbeispiel und sind mit „oder gleichwertig“ zu verstehen.
Vorbemerkung Malerarbeiten
03.01 03.01 Vorbereitende Arbeiten
03.01
03.01 Vorbereitende Arbeiten
03.02 03.02 Malerarbeiten
03.02
03.02 Malerarbeiten
04 Sonstiges
04
Sonstiges
04.01 Sonstiges für alle Gewerke
04.01
Sonstiges für alle Gewerke