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Globale Angaben zum Bauvorhaben Gegenstand der Leistungsbeschreibung ist der Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern in Holz-Hybrid Bauweise.
Angaben zur Örtlichkeit:
Anschrift der Baustelle:Höhenweg 1, 73037 Göppingen
Ort: 73037 Göppingen
Straße: Höhenweg
Lage des Grundstücks:
Zufahrt über die Manzenstraße bzw. weitergehend in den Weilerbachweg. Der Höhenweg ist n diesem bereich eine Sackgasse und führt auf einen Fußgängerweg in richtung Manzenstraße. Das Baugrundstück befindet sich Linksseitig bei einfahrt in den Höhenweg.
Auf dem Gründstück stehen Lagerflächen und Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
3. Angaben zur Baustelle
3.1. Baugrund - unbelegt -
3.2. Lage und Transportwege Zufahrtmöglichkeiten:
Transportwege und Transportmittel für Transport der Baustoffe auf der Baustelle:
Baustraßen werden vom Erdbauunternehmen hergestellt.
Verunreinigungen der Zufahrtsstraßen sind unverzüglich und ohne Aufforderung zu entfernen. Kommt der AN dieser Aufforderung nicht nach, wird die Reinigung der Flächen vom AG beauftragt. Entstehende Kosten werden von der Schlussrechnung abgezogen.
4. Sonstige Baustelleneinrichtung
Geräte/ Einrichtungen anderer Unternehmer:
Die Standzeit des Baukrans ist bis Ende der Zimmererarbeiten vorgesehen und in die Positionen einzukalkulieren, Krankosten ggf. bei Nutzung vom Holzbauer direkt an Holzbauer weiterberechnen.
5. Sonstige Angaben zur Baustelle
Schutz vorhandener Einrichtungen oder Bauteile (Art und Umfang):
6. Entsorgung von Abfall nach DIN 18299
Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat regelmäßig, zum Abschluss der jeweiligen Arbeitswoche, zu erfolgen.
Alternativ zum Abfahren ist das Entsorgen in geeignete, auf der Baustelle lagernde Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer selber dafür zu sorgen, dass keine Unbefugten Abfälle in diese Behälter füllen.
Globale Angaben zum Bauvorhaben
Allgemeine Angaben zum Objekt 1. Sämtliche Leistungen/Positionen sind einschließlich Herstellung, Lieferung an den Einbauort und Einbau zu kalkulieren inkl. aller dafür notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge etc.
1.1 Baukräne werden Bauseits gestellt, der Bieter hat für die Gesamte Ausführungszeit seines Gewerkes einen Kranführer in das Angebot miteinzukalkulieren.
2. Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente sind die Einbauvorschriften / Herstellerrichtlinien zu beachten.
3. Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen umfassend vor Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das Eigentum des AN über.
4. Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen Fassadengerüst) bis zu einer Arbeitshöhe von 2,65m sind einzukalkulieren und vorzuhalten. Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN 4420 und DIN 4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und der geltenden baupolizeilichen Vorschriften zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der SiGe-Planung ist zu achten.
5. Vorschriftsmäßiges Entsorgen von Abfall inkl. Deponiekosten/Gebühren:
Sämtlicher während der Bauarbeiten anfallender Abfall wird Eigentum des AN und ist von diesem zu entsorgen. Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat regelmäßig, zum Abschluss der jeweiligen Arbeitswoche, zu erfolgen. Alternativ ist der zu entsorgende Abfall zum Abfahren in geeignete, auf der Baustelle lagernde, Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer, selber dafür zu sorgen, dass keine unbefugten Abfälle in diese Behälter gelangen.
6. Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und SiGe-Plan sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten.
7. Die durch das Vermessungsbüro bzw. den AN angebrachten Höhenbezugspunkte (Meterstriche, Marken, etc.) sind während der Bauausführung zu schützen und bei evtl. Beschädigung auf eigene Kosten neu zu setzen.
8. Der anfällige Mehraufwand für die Bearbeitung von Bauteilen, welche bei der Ausführung zusätzliche oder abweichende Bearbeitungen gegenüber dem Leistungsbeschrieb enthalten, können nicht geltend gemacht werden. Ausgenommen sind Leistungen, welche vor Ausführung angemeldet und genehmigt werden.
9. Weiterhin ist in die Preise einzurechnen:
witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungenständige Reinigung der durch die eigene Arbeiten verschmutzten Straßen und Wege, mindestens jedoch täglich;Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechungen der eigenen Arbeiten;Lager- und Aufenthaltsräume werden nach Vereinbarung zur Verfügung gestellt 10. Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und Aufmaß vor Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor Ausführung der Bauleitung schriftlich zur Freigabe vorgelegt werden.
11. Ausführungsunterlagen / Freigaben
Dem AN überlassenen Planunterlagen sind vor der Ausführung hinsichtlich Maße und Detailangaben eigenverantwortlich zu prüfen; auftretende Unstimmigkeiten oder Bedenken sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Alle zur Freigabe der Ausführung seitens des AN selbst vorzulegenden Pläne, Unterlagen und Prüfzeugnisse sind dem AG kostenfrei, 1-fach digital und 3-fach in Papierform bei statisch erforderlicher Prüfung, rechtzeitig, jedoch mindestens 2 Wochen vor Montagebeginn zu übergeben.
12. Unterlagen zur Abnahme
Nach Fertigstellung seiner Leistungen und bei Abnahme hat der AN folgende Unterlagen schriftlich in 3-facher Ausfertigung zu übergeben:
Fachbauleitererklärungen,Revisionspläne / Bestandspläne,vertraglich vereinbarte Nachweise über bestimmte Eigenschaften von Baustoffen etc.eine vollständige Aufstellung der eingebauten Bauprodukte mit zugehörige Zulassungs- und Konformitätsbescheinigungen sowie zugehörige Hersteller-, Fabrikats-, Typen- und Bestellbezeichnunglückenlose Bautagesberichte über gesamten Baustellenbetriebs- und Bauzeitraum.
Allgemeine Angaben zum Objekt
Planverzeichnis Zugehörige Pläne/Unterlagen zum LV:
Grundrisse:
Ansichten/Schnitte:
Details:
Planverzeichnis
Allgemeine/Technische Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
Der Bauausführung liegen die Architektenpläne, die statische Berechnung mit den Positionsplänen, die einschlägigen DIN-Vorschriften inkl. der Einführungserlasse der Bundesländer zu diesen Normenwerken, bauaufsichtliche Zulassungen sowie die besonderen Vertragsbedingungen des Auftraggebers mit Sicherheitsbestimmungen und zusätzlichen technischen Vorschriften zugrunde.
Die folgenden Baunormen, Richtlinien und Schriften sind besonders zu beachten:
DIN EN 1996 mit nationalen Anhängen - Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für die jeweiligen Planziegel im Dünnbettverfahren
DIN EN 771-1 - Festlegung für Mauersteine - Teil 1: Mauerziegel
DIN 105 - 100 - Mauerziegel
DIN 4103 - Teil 1 Nichttragende innere Trennwände, Anforderungen und Nachweise
VOB Teil C und dort insbesondere
- DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
- DIN 18330 - Maurerarbeiten
allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung Z-17.1-900 /Z-17.1-1083 - "Übermauerung und Bemessung von Ziegelstürzen", sowie die Bemessungstabellen für Ziegelflachstürze
DIN 18202 - Toleranzen im Hochbau - Bauwerke
Normenreihe DIN 4102 "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen",
Normenreihe DIN 4108 "Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden",
Normenreihe DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau",
gültige Fassung der Energieeinsparverordnung bzw. des GebäudeEnergieGesetzes (GEG),
Merkblätter der Bauberufsgenossenschaften über das Aufmauern von Wandscheiben
Anwendungstechnische Informationen der Ziegelindustrie
Verarbeitungshinweise der Ziegelhersteller
Die Leistungen umfassen grundsätzlich das Herstellen der Betonbauteile einschließlich Liefern aller Materialien und Geräte.
Allgemeine/Technische Vorbemerkungen
3 Rohbau
3
Rohbau
3.001 Betonarbeiten
3.001
Betonarbeiten
6 Stundenlohnarbeiten
6
Stundenlohnarbeiten
6.001 Stundenlohnarbeiten
6.001
Stundenlohnarbeiten