Dachabdichtungs- u. Dachklempnerarbeiten
Hochschule Stralsund, Haus 19
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1 Vorbemerkungen, Allgemeines, Sicherungsmaßnahmen
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Vorbemerkungen, Allgemeines, Sicherungsmaßnahmen
Allgemeine Informationen zur Baustelle Bestandteil der geplanten Baumaßnahme bei dem Gebäude Haus 19 der Hoschschule Stralsund sind folgende wesentlichen Arbeiten: - Erneuerung und Instandsetzung Fenster und Außentüren - Instandsetzung Fassade - Instandsetzung Attika Gebäude - Verstärkung der Dachtragkonstruktion - Instandsetzung Dachabdichtung und Anschlüsse - Instandsetzung der Lüftungsanlage Dach / 2. OG - erforderliche Gerüstbauarbeiten Die Leistungen sind in mehreren Losen ausgeschrieben. Für die Baumaßnahme wird durch den AN Los 1 (BE, Fassade, Putz, Rohbau, Abbruch) eine gemeinsame Baustelleneinrichtungsfläche unterhalten. Die Fläche befindet sich auf direkt an das Hasu 19 angrenzenden Flächen der Hochschule, die Zufahrt erfolgt von der vorhandenen Straßen des Hochschulgeländes. Bauwasser und Baustrom: - Bauwasser wird durch den AG am Objekt bereit gestellt - es werden Baustromverteiler unterhalten (1x auf dem Dach und 1 x je Etage im Innenbereich) Die Ausführung erfolgt unter laufendem Schulbetrieb der Hochschule, das Objekt Haus 19 wird jedoch für die Arbeiten komplett freigezogen. Die Angabe in der Baubeschreibung zur Ausführung sind zu beachten, Erschwernisse sind in die Einheitspreise einzurechnen. Der beiliegende Ablaufplan ist zwingend einzuhalten, die erforderlichen Werkstattplanungen und Materialbestellungen sind durch den Auftragnehmer rechtzeitig zu veranlassen (entsprechend Bauablauf). Randbedingungen der Ausführung: - Freizug Gebäude 27. - 28. KW 2025 - Baubeginn: ab 27. KW 2025 Bauzaun und Gerüstbau ab 27. KW 2025 weiterer Ablauf nach Bauablaufplan - Fertigstellung: 29.05.2026 Die vorhandene Möblierung wird durch den Nutzer nach den Erfordernissen der Baustelle beräumt. Dabei ist zu beachten, dass dies nur abschnittsweise erfolgen kann. Die Bereiche werden beräumt und die Möbel in benachbarten Räumen des Geschosses eingelagert. Technische Spezifikationen Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Leitungsbestand Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. beim AG anhand der Bestandspläne und der dazu ergangenen Anweisungen zu unterrichten. Besondere Bedingungen der Baustelle, Vertragsbedingungen Die nachfolgenden Bedingungen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und werden Vertragsbestandteil. Für die zulässigen Arbeitszeiten gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Samstag ist grundsätzlich als Arbeitstag anzusetzen. Zusätzliche technische Vertragsbedingungen 1. Allgemeine Hinweise 1.1 Diese nachfolgenden Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV. 1.2 Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben im Leistungsverzeichnis. 1.3 Der Bieter bestätigt, daß die aufgeführten Lohnstundensätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt worden sind und die üblichen Berechnungsmerkmale vollständig beinhalten. Mit den Lohnstundensätzen sind u.a. abgegolten: - Erschwerniszulagen - Tariflohn bzw. tatsächlich gezahlter Lohn - Zuschläge für vom Auftragnehmer zu vertretende Überstunden, Nacht-, Sonn-, Feiertagsarbeit - Entgelt für übliche Wegezeiten - Lohnnebenkosten (z.B. Auslösung, Fahrgeld, Personal transportkosten, Verpflegungszuschuß, Übernachtungskosten) - Aufsichtspersonal, sofern nicht gesondert auszuweisen - Sozialaufwand (Arbeitgeberanteil) - Gemeinkosten der Baustelle - allgemeine Geschäftskosten - vermögensbildende Maßnahmen - Vorhaltekosten für Werkzeug und Kleingeräte - Wagnis und Gewinn Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann vergütet, wenn sie vor ihrem Beginn vereinbart werden. Die Stundennachweise sind täglich zu führen und innerhalb von drei Werktagen zur Bestätigung vorzulegen. Die vom Auftragnehmer vorgelegten Stundenlohnzettel sind durch den Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Werktagen ab Zugang, an den Auftragnehmer zurückzugeben. Diese Frist gilt auch für etwaige Einwendungen, die der Auftraggeber gegen die Leistungsangaben auf den Stundenlohnzetteln erheben will. 1.4 Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten,falls in den besonderen Hinweisen oder den Leistungs- beschreibungen nichts anderes zum Ausdruck kommt. Das gilt auch für Vermessungsleistungen, soweit sie der Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistungen zu erbringen hat. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Im Zweifel gelten zur Abgrenzung von Neben- und Besonderen Leistungen die ATV DIN 18299 ff (VOB/C). Nicht abgegolten sind: - Kosten für das Herstellen der Baufreiheit, wenn es sich nicht um Nebenleistungen handelt, - Kosten für zusätzliche Aufbereitung bauseits gestellten Materials. 1.5 Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer selbst nicht bestätigte Gegenangebote abgibt oder Kurzfassungen verwendet. 1.6 Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend. Das gilt auch dann, wenn das Produkt aus Menge und Einheitspreis fehlerhaft (z.B. durch Rechen- oder Eingabefehler) ist. 1.7 Der Auftragnehmer hat die Vereinbarung von Preisen für nicht im Vertrag vorgesehene Leistungen vor der Ausführung anzubieten; versäumt er dies, setzt der Auftraggeber marktübliche Preise nach billigem Ermessen ein, falls es sich um noch nicht beschriebene Leistungen handelt. 1.8 Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. 1.9 Für Aufmaß und Abrechnung gelten - falls in den Abrechnungshinweisen oder im Leistungsverzeichnis nicht anders geregelt ist - die Bestimmungen der DIN 18299 ff (VOB/C). 1.10 Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben unberührt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang und sind an keine Form gebunden. Mit seiner Unterschrift unter sein Angebot erkennt der Auftragnehmer an, daß diese Regelungen Vertragsbestandteil werden. 2. BESONDERE HINWEISE 2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich betrifft alle Bauleistungen. DIN 18299 - Allgemeine Regeln für Bauarbeiten jeder Art -gilt als Grundlage. 2.2 Vorleistungen und Baufreiheit Der Auftraggeber stellt entsprechend den Planunterlagen ein Gelände für die Baustelleneinrichtung nur in dem beschriebenen beengten Baufeld zur Verfügung (sh. beiliegender Baustelleneinrichtungsplan). Die erforderlichen oder entsprechend den örtlichen Gegebenheiten notwendigen zuätzlichen BE-Flächen und Lagerflächen hat sich der AN selbst zu beschaffen, Kosten sind in die Einheitspreise einzurechenn. 2.3 Gegenstand der Baustelleneinrichtung Der Auftragnehmer hat sämtliche Nebenleistungen entsprechend DIN 18299 in die Einheitspreise einzurechnen. Vom AG werden gestellt: - Bauwasseranschluss auf der BE-Fläche - Baustromverteiler auf dem Dach und im Gebäude - Baustellen WC 2.4 Kostenabgrenzung Das Vorlegen eines Baustelleneinrichtungsplanes ist mit den Preisen abgegolten. Das gilt auch für den Fall, daß mehrere Pläne für unterschiedliche Bauphasen erforderlich sind. In den Preis einzurechnen sind die Gebühren im Zusammenhang mit der Baustelleneinrichtung, soweit sie nicht vom Auftraggeber zu tragen sind. 2.5 Abfallbeseitigung Eigenes Rest- und Abbruchmaterial ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll sind zu beachten. 2.6 Verbindung zu anderen Gewerken Die Nutzung der Teile der Baustelleneinrichtung muß über die gesamte Bauzeit für alle am Bau beteiligte Auftragnehmer gewährleistet sein. 2.7 Allgemeine Angaben zur Ausführung Vor Einrichten der Baustelle ist bei Notwendigkeit oder Forderung des AG ein Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen und dem Auftraggeber zur Genehmigung vorzulegen. Die Einrichtung der Baustelle ist so vorzunehmen, daß die Ver- und Entsorgungsleitungen der Baumaßnahme rechtzeitig und ohne Behinderung verlegt werden können. Nach Beendigung der Bauarbeiten und Beseitigung der Baustelleneinrichtung ist der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen. Vorhandene Grenzsteine sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern. 3. Sonstiges Der AG behält sich vor einzelne Positionen der ausgeschriebenen Leistung selbst bzw. durch einen von Ihm Beauftragten ausführen zu lassen. Der AN erhält dadurch keinen Vergütungsanspruch für diese Leistungen. Besichtigung der Baustelle Dem Bieter wird im Rahmen der Angebotsabgabe empfohlen, die örtlichen Verhältnisse und die Zufahrtsmöglichkeiten zu besichtigen. Nachforderungen aufgrund der Unkenntnis der Örtlichkeit werden nicht anerkannt. Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Straße Zur Schwedenschanze Stralsund und die Straßen auf dem Gelände der Hoschule Stralsund (sh. beliegender Übersichts - Baustelleneinrichtungsplan).
Allgemeine Informationen zur Baustelle
1. 1 Allgemeines
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Allgemeines
2 Abbrucharbeiten
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Abbrucharbeiten
2. 1 Abbruch Attika incl. Dämmung und obere Abdichtung
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Abbruch Attika incl. Dämmung und obere Abdichtung
2. 2 Abbruch Flachdachabdichtung (Gründach) incl. Dämmung
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Abbruch Flachdachabdichtung (Gründach) incl. Dämmung
3 Flachdachabdichtung
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Flachdachabdichtung
3. 1 Instandsetzung Flachdach / Dach mit Bekiesung
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Instandsetzung Flachdach / Dach mit Bekiesung
3. 2 Anschlüsse an Einbauten
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Anschlüsse an Einbauten
3. 3 Verblechungen / Verkleidungen
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Verblechungen / Verkleidungen
4 Attikaabdeckung, Metallverkleidungen, incl. Dämmung und Abdichtung
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Attikaabdeckung, Metallverkleidungen, incl. Dämmung und Abdichtung
4. 1 Attikaabdeckung, Dämmung und Abdichtung
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Attikaabdeckung, Dämmung und Abdichtung
5 Abfall, Entsorgungskosten
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Abfall, Entsorgungskosten
5. 1 Entsorgungskosten
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Entsorgungskosten
6 Lastverteilungsplatten Dach, Unterkonstruktion/Tragkonstruktion
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Lastverteilungsplatten Dach, Unterkonstruktion/Tragkonstruktion
6. 1 Werkstattplanung
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Werkstattplanung
6. 2 Abbruch vorhandene Lastverteilerplatten
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Abbruch vorhandene Lastverteilerplatten
6. 3 Fertigteilplatten Auflager für Technische Ausrüstung
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Fertigteilplatten Auflager für Technische Ausrüstung
6. 4 Tragkonstruktion in Dämmebene
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Tragkonstruktion in Dämmebene
7 Sonstiges, Ausstattung
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Sonstiges, Ausstattung
7. 1 Dachausstieg Lichtkuppel
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Dachausstieg Lichtkuppel
7. 2 Laufwege auf dem Dach
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Laufwege auf dem Dach
8 Sonstiges, Stundenlohnarbeiten
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Sonstiges, Stundenlohnarbeiten
8. 1 Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten

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