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Net total EUR
01 Vorbemerkungen
01
Vorbemerkungen
A) Allgemeine Vorbemerkungen 0.1. Projektbezogene Vorbemerkungen
0.1.1. Angaben zum Projekt
0.1.1.1. Baugenehmigung
Die Baugenehmigung für das Bauvorhaben liegt seit 31.Januar 2018 vor. Eine 5. Tektur ist eingereicht.
0.1.1.2. Bestandsbeschreibung
Die bestehenden Gebäude werden durch Kernsanierung revitalisiert. Hierzu ist geplant, die Gebäude bis auf den Rohbau zurückzubauen.
Die Gebäude Turm A und Turm B sind in Massivbauweise erstellt worden.
0.1.1.3. Revitalisierung und Umbau Allgemein
Die Gebäude werden komplett modernisiert. Der gesamte Innenausbau wird bis auf den Rohbau zurückgebaut und entsprechend den heutigen Anforderungen an die Baukonstruktion (Brandschutz, Ausstattung, Bauphysik) und die technischen Anlagen (Medienversorgung, Trassen, Technikzentralen) neu aufgebaut.
Die Gebäude Turm A und Turm B sind miteinander verbunden.
Des Weiteren wird die Fassade im Zuge der Revitalisierung komplett erneuert. Die Raumaufteilung wird neugestaltet, organisiert und umfassend umgebaut.
0.1.2. Angaben zur Ausführung
0.1.2.1. Schnittstellen zu anderen Gewerken
Der AN hat sich vor Ausführung über die Verhältnisse auf der Baustelle zu informieren und erkennbare Schnittstellen zu anderen Gewerken, mit der Planung und Bauleitung vorab abzustimmen.
0.1.2.2. Nebenleistungen und besondere Leistungen,
die für die Montage erforderliche Baustelleneinrichtung ist Nebenleistung im Sinne der VOB und vom AN einzukalkulieren.
0.1.2.3. Müllentsorgung, Mülltrennung und Gefahrstoffe
Der AN ist für die fachgerechte Beseitigung des Baumülls verantwortlich. Der AG strebt eine überdurchschnittlich saubere und ordentliche Baustelle an. Arbeitsbereiche sind täglich besenrein zu hinterlassen. Die Entsorgung erfolgt durch die übergeordnete Baustellenlogistik.
0.1.3. Ausschreibung und Angebot
Grundsätzlich sind die ZTV zu beachten und einzuhalten.
0.1.3.1. Angebotsbezogene Hinweise
Der Ausschreibung liegt eine Planung des Architekten bei. Die in der Planung enthaltenen Angaben sind Konstruktionsprinzipien. Toleranzen sowie die genaue Einbausituation sind theoretisch berücksichtigt, müssen aber nach dem vor Ortaufmaß eigenständig in die Werk- und Montageplanung umgesetzt werden.
0.1.3.2. Optionen und Alternativangebote (Sondervorschläge des AN)
Alternativangebote und / oder Optionen müssen zu seinem Angebot, schriftlich erläutert, begründet und durch Prinzipzeichnungen der wesentlichen Details dokumentiert sein. Allgemeine, nicht begründete und belegte Hinweise auf Alternativen werden nicht beachtet. Ein Alternativangebot des Bieters setzt die Abgabe eines Angebotes für die ausgeschriebene Grundleistung voraus. Ein Alternativangebot muss grundsätzlich die gleichen oder höhere technische und physikalische Anforderungen erfüllen, wie in der Ausschreibung gefordert. Diese Forderung gilt grundsätzlich auch für die übrigen Anforderungen (z.B. Anforderungen der Gebäudenutzer wie Reinigung, Unterhalt, Austauschbarkeit, Bedienbarkeit, Lebensdauer, usw. Darauffolgende Bemusterungsprozesse sind sowohl zeitlich als auch monetär zu berücksichtigen.
0.1.4. Unterlagen
Die Unterlagen zum Projekt und insbesondere die Vertragsbestandteile sollen vom AN im Rahmen einer vorvertraglichen Angebotsprüfung gesichtet werden.
Nachfolgende Liste stellt einen Überblick dar, die Vollständigkeit wird mit der gemeinsamen Sichtung Bauherr/AN hergestellt.
Übersicht Planunterlagen :
Funktionale Leistungsbeschreibung, technische Spezifikationen, Plansätze, Fachberichte,
Käuferbaubeschreibung Wohnungen (Turm A)
Mieterbaubeschreibung Hotel (Turm B)
Immissionsschutzkonzept, Stand 17.04.2019
Liste der Ansprechpartner
Übersicht Projektversicherung
Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EstG
Bürgschaftsmuster (Vorauszahlungs-, Erfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft)
BE-Plan und Logistigkonzept.
0.1.5. Projektierung und Ausführungsplanung
0.1.5.1. Verbindlichkeit der Projektierungsunterlagen für die Ausführung
Die zur Angebotsstellung überlassenen Planungsunterlagen entsprechen dem derzeitigen Stand der Projektbearbeitung. Der Auftragnehmer hat sich vor Erstellung der ihm mit der LB übertragenen Planungsleistung über den letzten Stand der Planung beim AG zu informieren.
0.1.5.2. Planungsunterlagen für die Ausführungsplanung Planungsleistung des AN
Vom AN sind entsprechend den Erfordernissen der definierten Projektziele insbesondere folgende Planungsleistungen zu erbringen: Erstellung von Werk- und Montageplänen im erforderlichen Maßstab für alle Bauteile mit allen Details, einschließlich der angrenzenden Bauteile anderer Gewerke.
In der Aufzählung inbegriffen sind die prüfbaren Nachweise und die Lieferung von Materialdatenblättern für alle wesentlichen Materialien. Die Angaben in den Werkplänen (Materialbezeichnungen, Oberflächenbehandlungen, usw.) müssen vollständig sein, damit eine Freigabe der werkvertraglich vereinbarten Ausführung vor der Fertigung und Montage überhaupt möglich ist. Dazu gehören u.a. die übersichtliche Darstellung komplizierter Details, Ecken, Bauanschlüsse, Übergänge, Lage von Stößen, usw., mit entsprechenden Detailschnitten bzw. die Bezeichnung von Fix- und Dehnpunkten, müssen aus den Werkplänen eindeutig hervorgehen. Des Weiteren sind z.B. Oberflächenbehandlungen darzustellen und zu definieren. In der Planung des AN müssen die angrenzenden Bauteile mit eingezeichnet werden, auch wenn sie nicht zum Lieferumfang des Auftragnehmers gehören. Vom AN sind für sämtliche Materialien und Oberflächen, Produktdatenblätter, Bemusterungblätter zu erstellen und mit der Planung des AN zur Prüfung einzureichen. Es sind zudem alle Nachweise (Produktnormanforderungen, BPH etc.) zu erbringen.
Nach Auftragserteilung ist umgehend mit der Werk- und Montageplanung zu beginnen.
Diese ist innenhalb von 10 AT zur Freigabe bei koordinierenden Architekten (hochform) einzureichen.
0.1.6. Qualitätssicherung in Entwicklung, Konstruktion, Fertigung und Montage
Grundsätzlich richtet sich die Qualität nach der Funktionalen Baubeschreibung, den vorliegenden Leistungsbeschreibungen und den Planungsunterlagen.
0.1.7. Ausführungsgrundsätze/Leistungsbeschreibung
0.1.7.1. Allgemeine Angaben
Das Gebäude ist ein Bestandsgebäude und wurde in massiver Betonbauweise erstellt.
Grundsätzlich sind sämtliche Anforderungen aus den statischen Nachweisen der Fachplaner und eventuellen Auflagen der Baugenehmigung zu erfüllen.
0.1.7.2. Zulässige Bodenlasten Rohböden
Die zulässige Belastung der Rohböden mit evtl. Montagehilfen (MiniKran, usw.) und/oder
Lagerplätzen muss vor einer Belastung mit dem Tragwerksplaner abgestimmt werden.
Eine Montage (insbesondere auf den Geschossdecken) ist nur mit Rollgerüst möglich.
0.1.7.3. Technische Angaben
Die Türme stehen nicht im Lot und weichen aus ihrer jeweiligen Achse ab.
Grundsätzlich sind die Befestigungen gemäß gültiger Normen nachzuweisen.Wo erforderlich, ist besonderer Wert auf die Schallentkopplung der Befestigungen zu legen.
0.1.7.4. Ausführungszeiten
Beginnvoraussichtlich ab 01.12.2025
Bauausführung ca. 4 Wochen
Es handelt sich bei der vorliegenden Gewerkeausschreibung um eine teilfunktionale Leistungsbeschreibung. Somit sind alle, nicht in den beschriebenen Positionen enthaltenen und für die Ausführung erforderlichen Leistungen und Positionen in das Angebot mit einzurechnen.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Leistung in mehrere Abschnitte unterteilt wird.
Neben der eigentlichen Bauleistung sind auch sämtliche Nebenleistungen, die zur Erbringung der Vertragsleistungen erforderlich sind, auch wenn diese nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung erwähnt werden, wie z.B.: Ausschnitte und geringe Anpassungen (insbesondere Anpassungen an das Bauwerk) etc. geschuldete Vertragsleistung.
Der AN ist im Rahmen der geschuldeten Planung verpflichtet, alle erforderlichen Unterlagen, Informationen und Angaben den zuständigen Planungs- und Projektbeteiligten (z.B. Architekten, Ingenieuren, Fachplanern, Beratern und dem Prüfstatiker) so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, dass diese die Unterlagen jeweils ohne Verzögerung prüfen und rechtzeitig nutzen sowie ggf. bearbeiten können. Es ist hierbei von einer Prüffrist von ca. 10 Arbeitstagen auszugehen.
Weiterhin ist der AN verpflichtet, alle erforderlichen Unterlagen, Informationen und Angaben, die er für die Ausführung seiner Leistungen benötigt, proaktiv und eigenständig so rechtzeitig unmittelbar von den Architekten anzufordern, dass der AN jederzeit in der Lage ist, seine Leistungen fristgemäß zu erbringen. Für den Fall, dass der AN entsprechende Unterlagen, Informationen und Angaben von den anderen Projektbeteiligten nicht rechtzeitig erhält, hat er dies dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen, um diesem die Möglichkeit zu geben, entsprechend auf die betroffenen Projektbeteiligten einzuwirken und ggf. vertragliche Rechte geltend zu machen.
Der AN hat seine Planungsleistungen mit den Leistungen der Architekten, Fachplanern und Sonderfachleuten abzustimmen. Die übergeordnete Planungskoordination erfolgt durch die Architekten, bzw. der Planungskoordination des AG. Der AN hat an der Koordination seiner Planungsbeiträge mitzuwirken und seine Planung unter Berücksichtigung der Planungsbeiträge anderer Projektbeteiligter zu erbringen. Die Abstimmung umfasst unter Einbeziehung der Planer des AG alle erforderlichen Prüfläufe, bis alle Planungen umfassend aufeinander abgestimmt sind.
Der AN hat den AG unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn eine erhebliche Kostensteigerung abzusehen ist und ihn über die Kostenentwicklung auf dem Laufenden zu halten. In diesem Fall hat der AN zusammen mit dem AG und den anderen Planungsbeteiligten Optimierungsvorschläge zu entwickeln und gemeinsam Einsparpotenziale zu erarbeiten, wobei solche nicht zulasten der vertraglich vereinbarten Qualitäten gehen dürfen.
Der Leistungsumfang des AN umfasst im Zusammenhang mit den geschuldeten Leistungen gemäß insbesondere auch nachfolgend genannte Leistungen:
Baustelleneinrichtungsflächen stehen dem AN gemäß Logistikunterlagen und in Abstimmung mit dem AG, bzw. dessen Objektüberwachung, zur Verfügung.
Erfüllung aller dem AN obliegenden Pflichten aus der Baustellenverordnung und aller sonstigen anwendbaren gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie sonst geltender Bestimmungen, z.B. der Berufsgenossenschaften; insbesondere ist der AN zuständig und verantwortlich für die Sicherheit auf der Baustelle in seinen Arbeitsbereichen und für den Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit seiner Mitarbeiter und der Angestellten seiner Nachunternehmer.
Schutz der durch den AN genutzten Arbeitsbereiche und Baustelleneinrichtungsflächen insoweit diese Maßnahmen nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung der vom AG zur Verfügung gestellten und von dem AN-Baulogistik erbrachten übergeordneten Baustelleneinrichtung zugeordnet sind; unverzügliche Beseitigung aufgetretener Beschädigungen und Verschmutzungen, sofern diese durch den AN verursacht worden sind.
Die Einhaltung des vorhandenen Baulärm-/ Immissionsschutzkonzeptes sowie der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, insbesondere der AVV Baulärm, in enger Abstimmung mit den Konzeptverfassern und der Objektüberwachung des AG, soweit diese Maßnahmen nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung der vom AG zur Verfügung gestellten und von dem AN-Baulogistik erbrachten übergeordneten Baustelleneinrichtung zugeordnet sind.
Mitwirkung des AN bei der Herbeiführung aller Abnahmen, Gutachten und Prüfungen sowie die Beschaffung und Übergabe vorbehaltsfreier Prüfungsbescheinigungen, für die vom AN nach diesem Vertrag erbrachten Leistungen.
Erstellung der Revisionsunterlagen gemäß Vorgaben aus dem Projekthandbuch bzw. nach Vorgabe Mindestens folgende Inhalte sind beizulegen: FU, FB, Zulassungen, Statiken , Zeichnungen, Produktdatenblätter etc.
0.1.8 Transport und Montage auf der Baustelle
Die Kosten für den Transport und die Montage der Bauteile sind in den Einheitspreis einzukalkulieren..
A) Allgemeine Vorbemerkungen
B) Technische Bearbeitung 0.1 Allgemien
Sofern im Weiteren nicht anders angegeben, sind vom AN
zu liefernde Unterlagen (Zeichnungen, Berechnungen etc.)
0.2 Planungsleistungen des AN
Der AN hat die vollständige Werk- und Montageplanung für seine Leistungen zu erbringen. Die Werk-, und Montageplanung enthält ebenso die statische Dimensionierung der jeweiligen Bauteile.
In die Position ist die Vorlage beim Prüfstatiker mit einzukalkulieren. Vorgenommene Änderungen des Prüfstatikers sind kostenneutral in die Werk-, und Montageplanung einzukalkulieren.
Insbesondere hat der AN folgende Leistungen zu erbringen:
- Revisionsunterlagen
Zusammenstellung der Revisionsunterlagen (gem.
Vorgabe aus dem Projekt-Handbuch).
- Erstellung Konzepte und Planung Bauablauf /
Baubehelfe
Des weiteren ist der Aufwand der rechtzeitigen
Vorleistungsprüfung einzukalkulieren. Hat der AN
Zweifel an der Eignung der entsprechenden Vorleistung
so hat er seine Zweifel durch entsprechende Messungen zu verifizieren. Der AG erwartet,dass der AN proaktiv die Ausführung der Vorleistungsgewerke fachtechnisch bewertet und den AG und dessen Objektüberwachung auf etwaige
Systemfehler hinweist.
Baustelleneinrichtungsflächen in Abstimmung mit dem AG vorhanden. Angaben der Baustellenlogistik erfolgen über den separaten AN des AG -Fa. BCL.
0.3 Terminplanung
Der AN hat umgehend nach Auftragserteilung einen
Detailterminplan seiner Leistungen zu erstellen und
entsprechend den Erfordernissen des Bauablaufes
baubegleitend fortzuschreiben.
Der Terminplan dient vor allem der vorausschauenden
Koordination der entsprechenden Bauabläufe einschl der
für die Leistungserbringung des AN erforderlichen
Vorleistungen.
Diese sind im Terminplan zwingend darzustellen. Hierzu
gehören auch ggf. erforderliche Planungsleistungen,
Genehmigungen, etc.
B) Technische Bearbeitung
C) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Schrankenanlagen (ZTV-Schrank) 0.1. Allgemeines
Diese Leistungen umfassen die Lieferung, Montage, Anschluss, Einstellung, Inbetriebnahme sowie die betriebsfertige Übergabe von Schrankenanlagen zur Regelung der Zufahrt bzw. Zugangskontrolle.
0.2. Ausführung
Die Arbeiten sind entsprechend den anerkannten Regeln der Technik und den geltenden Normen und Vorschriften auszuführen, insbesondere gemäß:
- DIN 18382 - Elektro-, Sicherheits- und informationstechnische Anlagen
- DIN 18360 - Metallbauarbeiten
- DIN 18331 - Betonarbeiten
- VDE-Bestimmungen
- Technische Anschlussbedingungen (TAB) des zuständigen Netzbetreibers
- Ggf. Richtlinien für Arbeitsstätten (ASR), DIN EN 12453, DIN EN 12445 (für automatische Tore/Schranken)
0.3. Bauliche Voraussetzungen
Fundamente sind entsprechend den statischen Erfordernissen und Angaben des Herstellers herzustellen. Die Lage der Schrankenanlage ist mit der Bauleitung abzustimmen. Leitungsführungen, Erdarbeiten und Einbauten sind mit anderen Gewerken zu koordinieren.
0.4. Anlagenteile und Funktionen
Die Schrankenanlage besteht mindestens aus folgenden Komponenten:
- Schrankenbaum mit Antriebseinheit (elektromechanisch oder hydraulisch)
- Steuergerät mit Bedieneinheit
- Sicherheits- und Steuerungseinrichtungen (z. B. Lichtschranken, Induktionsschleifen)
- Energieversorgung und Datenverbindungen
- Schutz- und Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Nutzung
- Ggf. Kommunikationseinrichtungen und Schnittstellen zur Gebäudeleittechnik
0.5. Inbetriebnahme und Übergabe
Nach Abschluss der Montagearbeiten sind alle Funktionen zu prüfen. Die Anlage ist betriebsbereit zu übergeben. Eine Einweisung des Betreibers ist vorzunehmen. Alle relevanten Unterlagen, Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle sind in deutscher Sprache zu übergeben.
6. Dokumentation und Wartung
Der Auftragnehmer hat eine vollständige technische Dokumentation zu übergeben. Hinweise zur Wartung und regelmäßigen Prüfung gemäß Herstellerangaben und einschlägigen Vorschriften sind bereitzustellen.
C) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Schrankenanlagen (ZTV-Schrank)
02 Schrankenanlagen
02
Schrankenanlagen
Detailpläne 5-A-BO-Z-D-720-06-000-6-A
5-A-BO-Z-D-720-06-001-6-A
U20
5-A-FE-Z-D-U20-01-010-3-B
Ergeschoss
5-A-GE-Z-G-EG0-01-F08-1-A
5-A-GE-Z-S-EG0-02-F08-1-A
-8-E-SS-A-G-EG0-00-F01-6-C
Detailpläne
02.__.0001 Schrankenanlagen - Erdgeschoss Lieferung und betriebsfertige Montage eine Schrankenanlage mit Induktionsschleifen und LED-Signalisierung
Lieferung und betriebsfertige Montage einer automatischen Schrankenanlage mit folgenden Eigenschaften:
Sperrbreite: bis zu 3.750 mm, abhängig von der Ausführung
Öffnungs- und Schließzeit: zwischen ca. 2,4 und 3,5 Sekunden, abhängig von Schrankenbaum und Anbauteilen
Ausgelegt für bis zu 5.000 Zyklen pro Tag, Lebensdauer mind. 10 Mio. Zyklen
Schrankenantrieb: 24-V-Gleichstrommotor mit integrierter Steuerung
Einsatztemperaturbereich: -25 °C bis +65 °C
Ausführung links- oder rechtsanschlagend
CO2-reduziert mit nachweisbarem Product Carbon Footprint gemäß GHG Protocol (Scope 1-3)
Schrankengehäuse:
Maße: ca. 360 x 1.130 x 360 mm
Pulverbeschichtet in RAL 7016 (Anthrazitgrau), mit abgeschrägter Haube in RAL 9006 (Weißaluminium)
Direktantrieb unter der Haube integriert
Manipulationsschutz durch Planetengetriebe
Integrierter Haubenschalter zur Sicherung während Wartungsarbeiten
Schrankenbaum:
Aluminiumprofil, pulverbeschichtet in RAL 9010 (Reinweiß) mit roten Reflexstreifen
Ausführung als Knickbaum
Gummiprofil an der Unterseite als Anfahrschutz
Kraftbegrenzung zum Schutz von Personen und Fahrzeugen
Induktionsschleifen:
Zwei Induktionsschleifen im Boden verlegt
Detektor steckbar auf Platine, ohne zusätzliche Verdrahtung
Vier Empfindlichkeitsstufen und zwei Frequenzbereiche einstellbar
Lichtausstattung:
LED-Lichtstreifen zur Signalisierung des Schrankenstatus:
Rot = geschlossen, Grün = geöffnet
Erhöhte Sichtbarkeit bei Nacht und bei schlechten Lichtverhältnissen
Leitfab.
Hörmann Schranke Typ SH 300 oder gleichwertig
Besondere Hinweise
Die Installation erfolgt im Innenbereich des Gebäudes.
Alle notwendigen Befestigungs- und Anschlusskomponenten für die Montage sind im Lieferumfang enthalten.
Die Steuerungseinheit ist entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zu positionieren und zu verdrahten.
Fundamentierungsarbeiten sind nicht erforderlich, jedoch ist auf eine ausreichende Verankerung im vorhandenen Bodenaufbau zu achten.
Die Inbetriebnahme, Funktionsprüfung und Übergabe sind Bestandteil der Leistung.
Einbauort:Erdgeschoss / Rampe Tiefgarage
02.__.0001
Schrankenanlagen - Erdgeschoss
2.00
Stk
02.__.0002 Schrankenanlage - U20 Lieferung und betriebsfertige Montage eine Schrankenanlage mit Induktionsschleifen und LED-Signalisierung
Lieferung und betriebsfertige Montage einer automatischen Schrankenanlage mit folgenden Eigenschaften:
Sperrbreite: bis zu 3.750 mm, abhängig von der Ausführung
Öffnungs- und Schließzeit: zwischen ca. 2,4 und 3,5 Sekunden, abhängig von Schrankenbaum und Anbauteilen
Ausgelegt für bis zu 5.000 Zyklen pro Tag, Lebensdauer mind. 10 Mio. Zyklen
Schrankenantrieb: 24-V-Gleichstrommotor mit integrierter Steuerung
Einsatztemperaturbereich: -25 °C bis +65 °C
Ausführung links- oder rechtsanschlagend
CO2-reduziert mit nachweisbarem Product Carbon Footprint gemäß GHG Protocol (Scope 1-3)
Schrankengehäuse:
Maße: ca. 360 x 1.130 x 360 mm
Pulverbeschichtet in RAL 7016 (Anthrazitgrau), mit abgeschrägter Haube in RAL 9006 (Weißaluminium)
Direktantrieb unter der Haube integriert
Manipulationsschutz durch Planetengetriebe
Integrierter Haubenschalter zur Sicherung während Wartungsarbeiten
Schrankenbaum:
Aluminiumprofil, pulverbeschichtet in RAL 9010 (Reinweiß) mit roten Reflexstreifen
Ausführung als Knickbaum
Gummiprofil an der Unterseite als Anfahrschutz
Kraftbegrenzung zum Schutz von Personen und Fahrzeugen
Induktionsschleifen:
Zwei Induktionsschleifen im Boden verlegt
Detektor steckbar auf Platine, ohne zusätzliche Verdrahtung
Vier Empfindlichkeitsstufen und zwei Frequenzbereiche einstellbar
Lichtausstattung:
LED-Lichtstreifen zur Signalisierung des Schrankenstatus:
Rot = geschlossen, Grün = geöffnet
Erhöhte Sichtbarkeit bei Nacht und bei schlechten Lichtverhältnissen
Leitfab.
Hörmann Schranke Typ SH 300 oder gleichwertig
Besondere Hinweise
Die Installation erfolgt im Innenbereich des Gebäudes.
Alle notwendigen Befestigungs- und Anschlusskomponenten für die Montage sind im Lieferumfang enthalten.
Die Steuerungseinheit ist entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zu positionieren und zu verdrahten.
Fundamentierungsarbeiten sind nicht erforderlich, jedoch ist auf eine ausreichende Verankerung im vorhandenen Bodenaufbau zu achten.
Die Inbetriebnahme, Funktionsprüfung und Übergabe sind Bestandteil der Leistung.
Einbauort:U20 Achse U-V / 9-12
02.__.0002
Schrankenanlage - U20
1.00
Stk
03 Einfahrt Kontrollgeräte
03
Einfahrt Kontrollgeräte
Detailpläne - 2024-04-18_HaP_PORTAccess-Verkabelungsschema_Ae06
- Z 41910792 Pedestal PORT 4 Visitor Black
- Z__41906636
Detailpläne
03.__.0002 Einfahrt Kontrollgeräte (EKG) - Erdgeschoss Lieferung und betriebsfertige Montage eines Einfahrtskontrollgeräts (EKG) zur Identifikation und Steuerung des Fahrzeugzugangs über RFID-Karten, QR-Codes und kontaktlose Bedienung. Das Gerät ist ausschließlich für den Einsatz im Innenbereich vorgesehen und dient der sicheren, komfortablen Zutrittskontrolle für Personen und Fahrzeuge. Das EKG ist mit einem berührungslosen Zugangssystem, Videokomponenten und verschiedenen Authentifizierungsmöglichkeiten ausgestattet.
Technische Anforderungen:
Gehäuseabmessungen (B × H × T): ca. 210 × 600 × 42 mm
Montagehöhe: 655 mm bis Unterkante (anpassbar an örtliche Gegebenheiten)
Stromversorgung: 24 - 48 VDC
Leistungsaufnahme: max. 13 W pro Gerät
Standby-Modus: ja, aktiviert durch Näherungssensor
Anzeige: 10,4"-Touch-Display mit einer Auflösung von 600 × 1024 Pixel
Audio-/Video-Funktion: integriertes Mikrofon, Lautsprecher und Kamera
Kontaktlose Bedienung: über myPORT-System
QR-Code-Kamera: serienmäßig integriert
RFID-Kartenleser: unterstützt alle gängigen RFID-Tags (alle Tags müssen vor der Installation durch das Prüflabor des Herstellers qualifiziert werden)
Betriebstemperaturbereich: 0 bis 45 °C
Luftfeuchtigkeit: 0 bis 90 % (nicht kondensierend)
Einsatzbereich: ausschließlich Innenräume
Farben: Black
Zubehör:
Robustes Standgehäuse und Fundament
Anbindung an externe Kennzeichenerkennungssysteme möglich
Leitfab.
Schindler Port 4 Parking
Besonderheiten:
Alle Montagematerialien, Anschlussleitungen und Befestigungselemente sind im Lieferumfang enthalten.
Die Inbetriebnahme, Parametrierung und Funktionsprüfung vor Ort sind Bestandteil der Leistung.
Die Montageposition ist gemäß den bauseitigen Gegebenheiten abzustimmen.
Einbauort:Erdgeschoss / Rampe Tiefgarage
03.__.0002
Einfahrt Kontrollgeräte (EKG) - Erdgeschoss
1.00
Stk
03.__.0003 Einfahrt Kontrollgeräte (EKG) - U20 Lieferung und betriebsfertige Montage eines Einfahrtskontrollgeräts (EKG) zur Identifikation und Steuerung des Fahrzeugzugangs über RFID-Karten, QR-Codes und kontaktlose Bedienung. Das Gerät ist ausschließlich für den Einsatz im Innenbereich vorgesehen und dient der sicheren, komfortablen Zutrittskontrolle für Personen und Fahrzeuge. Das EKG ist mit einem berührungslosen Zugangssystem, Videokomponenten und verschiedenen Authentifizierungsmöglichkeiten ausgestattet.
Technische Anforderungen:
Gehäuseabmessungen (B × H × T): ca. 210 × 600 × 42 mm
Montagehöhe: 655 mm bis Unterkante (anpassbar an örtliche Gegebenheiten)
Stromversorgung: 24 - 48 VDC
Leistungsaufnahme: max. 13 W pro Gerät
Standby-Modus: ja, aktiviert durch Näherungssensor
Anzeige: 10,4"-Touch-Display mit einer Auflösung von 600 × 1024 Pixel
Audio-/Video-Funktion: integriertes Mikrofon, Lautsprecher und Kamera
Kontaktlose Bedienung: über myPORT-System
QR-Code-Kamera: serienmäßig integriert
RFID-Kartenleser: unterstützt alle gängigen RFID-Tags (alle Tags müssen vor der Installation durch das Prüflabor des Herstellers qualifiziert werden)
Betriebstemperaturbereich: 0 bis 45 °C
Luftfeuchtigkeit: 0 bis 90 % (nicht kondensierend)
Einsatzbereich: ausschließlich Innenräume
Farben: Black
Zubehör:
Robustes Standgehäuse und Fundament
Anbindung an externe Kennzeichenerkennungssysteme möglich
Leitfab.
Schindler Port 4 Parking
Besonderheiten:
Alle Montagematerialien, Anschlussleitungen und Befestigungselemente sind im Lieferumfang enthalten.
Die Inbetriebnahme, Parametrierung und Funktionsprüfung vor Ort sind Bestandteil der Leistung.
Die Montageposition ist gemäß den bauseitigen Gegebenheiten abzustimmen.
Einbauort:U20 Achse U-V / 9-12
03.__.0003
Einfahrt Kontrollgeräte (EKG) - U20
1.00
Stk
04 Wartung
04
Wartung
04.__.0001 Wartungsangebot VV-Prüfung und Wartung der vorbeschriebenen Anlagen als Vollwartungsvertrag gemäß ASR A1.7 und DIN EN 12635.
Der Auftragnehmer hat die regelmäßige Wartung, Inspektion und UVV-Prüfung der Anlagen gemäß den Herstellervorgaben durchzuführen.
Die Leistung ist im Rahmen eines Vollwartungsvertrags über einen Zeitraum von 5 Jahren anzubieten.
Der Vertrag umfasst alle erforderlichen Prüfungen, Wartungsarbeiten, Verschleißteile sowie die Dokumentation gemäß den geltenden Vorschriften.
04.__.0001
Wartungsangebot
O
L
1.00
psch
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
05.__.0001 Stundenlohnarbeiten für Polier, Meister Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte sind nur auf
besondere Anordnung des AG ausführen. Im Preis
enthalten sind neben dem tatsächlichen Lohn die
vermögenswirksamen Leistungen mit den Zuschlägen der
Gemeinkosten, anteiligen Bauleitungskosten, Lohn- und
Gehaltsnebenkosten und die Zuschläge für Überstunden.
Der Verrechnungssatz gilt unabhängig von der Anzahl der
abgerechneten Stunden.
Polier
05.__.0001
Stundenlohnarbeiten für Polier, Meister
O
1.00
h
05.__.0002 Stundenlohnarbeiten für Baufacharbeiter Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf besondere
Anordnung des AG ausführen, wie vor jedoch für:
Baufacharbeiter
05.__.0002
Stundenlohnarbeiten für Baufacharbeiter
O
1.00
h
05.__.0003 Stundenlohnarbeiten für Bauwerker, Helfer Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf besondere
Anordnung des AG ausführen, wie vor jedoch für:
Bauwerker
05.__.0003
Stundenlohnarbeiten für Bauwerker, Helfer
O
1.00
h
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