02 ERDARBEITEN ALLGEMEIN
02.1 Vorbereitende Arbeiten
22 OBSTWIESE
Hinweistext Unterlagen
Neben dem Leistungsverzeichnis wird auf den Lageplan verwiesen, dem die Pflanzstellen zu entnehmen sind.
Pflanzvorbereitung / Pflanzgut / Pflanzqualitäten
Grundsätzlich sind bei der Ausführung die
FLL Empfehlung für Baumpflanzungen Teil 1 + 2
FLL ZTV-Baumpflege und die
FLL Qualitätsanforderungen und Anwendungsempfehlungen für organische Mulchstoffe und Komposte - Garten- und Landschaftsbau
zu berücksichtigen.
FFL = Forschungsgesellschaft Landesentwicklung Landschaftsbau e. V.
Ist es notwendig Pflanzstellen im Gelände mit Pfählen zu kennzeichnen, sind die Pflanzstellen vor dem Ausheben der Pflanzgruben durch den AG freizugeben.
Insbesondere bei der unsachgemäßen oder fehlenden Abdeckung / Verpackung der Pflanzen auf dem Lieferfahrzeug und / oder der unsachgemäßen Entladung / Lagerung auf der Baustelle ist ein Pflanzenaustausch zu Lasten des AN durchzuführen.
Das Auf-/Abladen der Bäume muss mit einem Ballengeschirr oder Ballenarm erfolgen! Die Verwendung von Transportschlingen ist nicht zulässig!
Die Anlieferung ist mit dem AG abzustimmen. Vor Pflanzung ist die geforderte Qualität durch den AG vor Ort freizugeben. Ohne diese wird die Pflanzung nicht akzeptiert.
Kosten durch Nacharbeiten, die sich im Zuge fehlender Abstimmung/Freigabe ergeben, trägt der AN.
Maßnahmenhinweise Der Bodenaushub ist entsprechend separiert nach Bodenart zu lagern und im Verlaufe der Pflanzarbeiten fachgerecht wieder einzubauen.
Nach Einsetzen des Baumes in das Pflanzloch sind die Verknotungen des Ballentuches zu lösen und der Spanndraht der Drahtballierung zu durchtrennen. Das Ballentuch muss aus verrottbarem Material bestehen und darf keine Synthetikfasern enthalten. Drahtballierungen müssen aus geglühtem Draht sein. Brauchbaren Boden ist für die Verfüllung der Pflanzgrube wiederzuverwenden. Rest ist seitlich einzuarbeiten.
Es ist zu berücksichtigen, dass sowohl der Beginn der Pflanzgrubenerstellung sowie die Anlieferung der Pflanzen mit dem AG abzustimmen und diesen spätestens eine Woche vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen ist zwecks Freigabe vor Ort. Ohne erfolgte Freigabe wird die Pflanzung nicht akzeptiert. Pflanzen sind frei von Krankheitserregern und Schädlingen zu liefern.
22.1 Lieferung von Bäumen
22.2 Pflanzung der Bäume
22.3 Fertigstellungs- und Entwicklungspflege
Fertigstellungs- und Entwicklungspflege