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04 Fliesenarbeiten
04
Fliesenarbeiten
Vorbemerkungen zum Projekt HNO-Praxis Vorbemerkungen zum Projekt
Bei dem Projekt geht es um Innenausbau einer HNO-Praxis.
Die Umbaumaßnahme einer vorhandenen Flächen im Bestandsgebäude zur Nutzung als HNO-Praxis ist im 2. OG, Bauteil C1.
Die Gesamtfläche der relevanten Mieteinheiten (C1) - 2.OG beträgt ca. 476,85 m² Netto-Grundfläche
Die Flächen sind derzeit entkernt und ohne Wandausbildung im Rohbau errichtet.
Objekt Adresse: Luise-Rainer-Str. 6-12, 40235 Düsseldorf
Termine
Der geplante Arbeitbeginn ist voraussichtlich im Oktober / November 2025 nach Erteilung der Baugenehmigung.
Der Fertigstellungstermin ist verbindlich im März / April 2026 zu benennen
Zeitlicher Ablauf der Baustelle
- Submission: 18.09.2025
- Vergabeverhadlungen38. - 39. KW 2025- Auftragsvergabe40. - 41. KW 2025
- Beginn der Maßnahme: Oktober / November 2025- Bauzeit:5 bis 6 Monate
- Fertigstellungstermin und Übergabe:März / April 2026
Die Leistungen des AN
Die Leisungen des AN umfassen alle Bauleistungen sowie alle GU-spezifischen Projektmanagementleistungen, die erforderlich sind, um das Bauvorhaben als Generalunternehmer schlüsselfertig zu erstellen, und zwar einschließlich solcher Leistungen, die nach dem Vertrag und seinen Anlagen nicht ausdrücklich erwähnt, jedoch notwendig sind, um die Funktionstauglichkeit und Schlüsselfertigkeit herbeizuführen. Etwas anderes gilt nur hinsichtlich solcher Leistungen, die nach diesem Vertrag von der Leistungspflicht des AN ausdrücklich ausgenommen sind oder solche im Einzelnen nicht beschriebenen Leistungen, mit denen der AN unter Berücksichtigung seiner vorhandenen Kenntnisse, bauüblicher Vorbesichtigungen und sorgfältiger Analyse der Vertragsbestandteile und den sonstigen Anforderungen eines entsprechenden Projektes nicht rechnen konnte.
Prüfung der Unterlagen:
Der AN hat alle ihm überlassenen Ausführungsunterlagen sowie alle sonstigen Unterlagen, die ihm im Zusammenhang mit den auszuführenden Leistungen zur Verfügung gestellt worden sind, auf Unstimmigkeiten zu überprüfen. Das gilt insbesondere für Fehler, Widersprüche, Lücken sowie Abweichungen von sonstigen Vertragsbestimmungen, Verstöße gegen allgemein anerkannte Regeln der Technik oder behördliche Bauvorschriften. Ausführungsunterlagen dürften im Übrigen nur zugrunde gelegt werden, sofern sie vom AG oder dem Architekten zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet worden sind.
Baustellenabwicklung
Die Baustelle befindet sich im 2. OG des Bauteil C1 der o.g. Liegenschaft. Materiallagerfläche kann im 2. OG des Bauteil C2 zur Verfügung gestellt werden.
Die Erschließung und die Anlieferung für die Umbauarbeiten erfolgt über den zentralen Treppenhaus- und Aufzugskern des Gebäudeabschnittes C, zu erreichen über die Straße Luise-Rainer-Straße 6-10. Die tägliche Arbeitszeiteneinschränkung werden in der Regel montags - freitags in der Zeit zw. 07:00 - 18:00 Uhr (bis 20 Uhr nach Abstimmung) ausgeführt. Parkplätze für Firmenfahrzeuge und die Entsorgungscontainer, die vor Staub und Beschädigungen geschützt werden müssen können vorne bei Bauteil C1 zu Verfügung gestellt werden.
Sicherheitseinrichtungen des Gebäudesbestands, wie Rettungswege, Beleuchtung, Rettungsweg-Beschilderungen etc. müssen stets in Betrieb bleiben.
Zur Gewährleistung des störungsfreien Ablaufs finden wöchendlich oder nach Bedarf entsprechende Koordinierungsgespräche statt. Der AN stellt hierzu den erforderlichen Firmenbauleiter zur Verfügung.
Der Firmenbauleiter hat bei laufenden Tätigkeiten seiner Fa. an der Baustellen anwesend zu sein.
gestattet sind:
1. Stromabnahme im Verwaltungs- und Werkstattbereich des AG.
2. Benutzung von WC-Anlagen des AG
Arbeitstechnisch bedingt sind bestehende Bauteile freizulegen, wie Attika, Fassadenanschlüsse, etc). Es ist jeder Zeit, insbesondere bei Feierabend, zu gewährleisten, dass:
1. die Bauteile vor Witterungseinflüssen (Niederschlag, Sturm etc.) geschützt sind. Regenwasser darf unter keinen Umständen ins Bestandgebäude dringen.
Hinweis: Im Geschoss unterhalb der Baustelle befinden sich Lagerräume für Materialen von z.T. erheblichem Wert.
2. Sicherheit des bestehenden Gebäudes (Schutz vor Einbruch, Diebstahl, Vandalismus)
Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung wird bauseits nicht zur
Verfügung gestellt, bzw. besonders vergütet, sofern nicht im folgenden ausdrücklich benannt. Weitere Baustelleneinrichtung hat der AN in seine Einheitspreise einzukalkulieren.
Reinigung der Baustelle und Arbeitsbereiche
Die Reinigung der Arbeitsbereiche hat täglich zu erfolgen. Hält der AN sich nicht an diese Vereinbarung, so kann der AG die Reinigung auf Kosten des AN ohne weitere Aufforderung veranlassen.
Schutt und Baustellenabfall darf auf der Baustelle nicht zwischengelagert werden, sondern ist unverzüglich in Behältnisse des AN zu verfüllen.
Arbeitsweisen
Generell sind Arbeitsweisen auszuwählen, die eine
möglichst geringe Staub- und Lärmbelästigung
beinhalten.
Stemmarbeiten dürfen nur nach vorheriger Ankündigung und Absprache mit dem AG ausgeführt werden.
Arbeiten die stärkeren Lärm verursachen oder sonstige Störfaktoren darstellen, sind möglichst in Zeiträume zu verlegen, die sich ausserhalb Dienstzeiten des AG befinden. Die für die Baustelle vorgesehene Subunternehmer und Personal sind über die vor genannten Verhältnisse eingehend zu informieren.
Maßaufnahme, Einmessung
Alle notwendig werdenden Maßaufnahmen und Vermessungsarbeiten. Einmessungen etc. sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Das Übertragen von Meterrissen und deren Kontrolle ist Sache des AN. Die Übergabe einer Messhöhe erfolgt durch die Bauleitung.
Entsorgung
Bei Verwendung des Begriffs "Entsorgung" sind Materialien von der Baustelle zu transportieren und zu einer zugelassenen Entsorgungsstelle zu befördern. Alle Transportkosten, Container-, Entsorgungsgebühren und sonstige Kosten sind in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen.
Anzubietende Materialien
Materialien sind entspr. den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten. Bei angegebenen Produkten sind vorrangig diese und nur im Ausnahmefall gleichwertige Produkte anzubieten. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist durch den AN zu erbringen. Bezüglich der Gleichwertigkeit abweichender technischer Spezifikationen gilt VOB Teil A, Paragraph 21, Nr.2.
Bei Verwendung von Systembauteilen /-baustoffen sind sämtliche Komponenten eines Herstellers zur Ausführung zu verwenden. Die Herstellervorgaben für die Elemente sind zu berücksichtigen.
Bestandsdokumentation
Der Erhaltungszustand der bestehenden Bauteile ienschl. der Aussenanlage im Bereich der Baustelle ist vor Benutzung zu dokumentieren. Vor Beginn der Arbeiten erfolgt eine Begehung mit der Bauleitung.
Erfolgt diese Begehung nicht, wird von einem einwandfreien Zustand der Gebäudeteile und der Aussenanlage ausgegangen.
Das bestehende Gebäude, als auch das Aussengelände sind nach Beendigung der Maßnahme in den Ursprungszustand zu versetzen.
Baustellen-Materialliste
Nach Abschluss der Arbeiten ist dem Auftraggeber eine Baustellen-Materialliste zu übergeben, in der das verwendete Material gegliedert nach Verwendungszweck Fabrikat und Hersteller gelistet ist. Für geringfügige Ausbesserungen sind dem Auftraggeber auf Verlangen nach Abschluss der Arbeiten genügend Restmaterialien zu übergeben.
Bautagebuch
Der AN hat überdies ein Bautagebuch mit arbeitstäglicher Übergabe von Durchschriften der Aufzeichnungen an den AG zu führen.
Bauschild
Es ist kein allgemines Bauschild vorgesehen. Der AN kann in Absprache mit dem AG ein Bauschild errichten.
Kosten Baustrom
Pauschaler Abzug in Höhe von 0,25 % der Brutto- Abrechnungssumme
Bauleistungsversicherung
Der AN hat eine eigene Bauwesenversicherung abzuschließen.
Durch die Versicherung nicht gedeckte Ansprüche wie Selbstbeteiligungen u.ä. gehen zu Lasten des AN.
Bedienanweisung und Inbetriebnahme
Die Bedienanweisung und Inbetriebnahme ist durch den AN zu erbringen und mit in den Einheitspreis einzukalkulieren.
Vorbemerkungen zum Projekt HNO-Praxis
Technische Vorbemerkungen Fliesenarbeiten - Ausführungsgrundlage
Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18352 gültigen Regeln zu beachten. Für Abdichtungen in Verbund mit Fliesen und Platten sind ebenfalls die Vorgaben der DIN 18195 "Bauwerksabdich- tungen" Teile 1 bis 10 sowie Inhalte der Technischen Merkblätter eingesetzter Produkte zu berücksichtigen. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und
Auflagen der Feuerwehr.
- Angaben zur Baustelle und Ausführung
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrunde- legung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Be- stimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben.
STOFFE UND BAUTEILE
- Material- und Prüfnormen
Ergänzend zur ATV DIN 18299 müssen die zu verwendenden Stoffe und Bauteile je nach Art (Fliesen, Platten, Klebstoffe, Verfugungsstoffe, Dämmstoffe, usw.) mindestens den in DIN 18352 aufgeführten Material- bzw. Prüfnormen unterliegen.
- Anzubietende Materialien
Materialien sind entspr. den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten. Bei angegebenen Produkten sind vorrangig diese und nur im Ausnahmefall gleichwertige Produkte anzubieten. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist durch den AN zu erbringen. Bezüglich der Gleichwertigkeit abweichender technischer Spezifikationen gilt VOB Teil A, Paragraph 21, Nr. 2.
- Bemusterung
Für alle sichtbaren Bauteile ist rechtzeitig eine Bemusterung durchzuführen. Dabei sind 3 Muster, nach Angabe der Bauleitung vorzulegen. Die Montage der Bemusterungsobjekte hat erst nach Freigabe durch die Bauleitung zu erfolgen.
AUSFÜHRUNGSHINWEISE
- Anzufertigende Unterlagen
Als Grundlage für die Ausführung hat der Auftragnehmer vor Beginn der Montagearbeiten alle Angaben zu machen, die für den reibungslosen Einbau erforderlich sind. Folgende Unterlagen sind nach begründeter Anforderung durch die Bauleitung dem AG 3-fach zu Lasten des AN vorzulegen:
* Montagezeichnungen/Beschreibungen,
* Konstruktionszeichnungen,
* Festigkeitsberechnungen,
* Prüfzeugnisse.
Die genannten Unterlagen müssen mit den anderen Gewerken koordiniert werden und sind vor Beginn der Ausführung dem Auftraggeber zur Einsicht, Prüfung und Freigabe vorzulegen.
- Hinweise zur Verlegung
Der Klebe- bzw. Verlegemörtel ist in solcher Zusammensetzung zu wählen, dass Fleckenbildungen, Randverfärbungen und Ausblühungen in Verbindungen mit dem Verlegematerial ausgeschlossen sind. Beläge und Bekleidungen sind nach Zeichnung oder Angaben des Auftraggebers zu verlegen, mit einheitlich gleichem Fugenbild im Rahmen der zulässigen Toleranzen.
- Abstimmung mit anderen Gewerken
Maßgebend für die Ausführung sind die vom Auftraggeber genehmigten Ausführungsunterlagen. Notwendige Änderungen und Detailpunkte der Ausführung sind vor dem Beginn der einzelnen Montageschritte mit dem Auftraggeber und den beteiligten Gewerken abzustimmen.
Der Montageablauf erfolgt entsprechend dem Bauablauf in zeitlich getrennten Abschnitten und ist vom AN mit den anderen Gewerken abzustimmen.
Der AN hat vor Beginn seiner Arbeiten Bedenken gegenüber der geplanten Ausführung und den Rahmenbedingungen sowie Mängel der Vorgewerke rechtzeitig der Bauleitung anzuzeigen und erst nach Freigabe durch die Bauleitung mit den Arbeiten zu beginnen.
- Sicherheits- und Gesundheitskoordination ( SiGeKo )
Den Anweisungen der SiGeKo ist strikt Folge zu leisten.
- Höhenfestlegung
Die Ausführung aller höhenmäßigen Angaben der Ausführungszeichnungen haben sich auf die örtlich angebrachten Meterrisse zu beziehen.
- Führung der Baustelle
Die Baustelle ist vom AN so zu führen, dass der jeweilige Arbeitsbereich entsprechend den anzuwendenden Richtlinien abgesichert ist. Die Arbeitsbereiche sind täglich aufzuräumen. Die Übergabe der fertigen Leistung hat einschließlich der leistungsspezifisch notwendigen Säuberung zu erfolgen. Alle Abfälle, Bauschutt und Verpackungsmaterialien gehen in den Besitz des Auftragnehmers über und sind von ihm entsprechend den dafür geltenden Richtlinien zeitnah zu entsorgen.
NEBENLEISTUNGEN
Ergänzend zu den in VOB/C DIN 18352 genannten Leistungen gelten als Nebenleistungen:
Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder.
Schutzabdeckungen für angrenzende Bauteile zur Vermeidung der Verschmutzung.
Liefern von Mustervorlagen für eingesetzte Materialien.
Alle für die ortnungsgemäße und den Richtlinien entsprechende Ausführung des Gewerkes notwendigen Hilfsmittel einschließlich aller notwendigen Gerüste und Sicherungsmaßnahmen.
Alle für die ordnungsgemäße und den Richtlinien entsprechende Erstellung des Gewerkes notwendige Ausführungen von An- oder Abschlussfugen als dauerelastische Dichtungsfugen oder Kompri-Dichtbandfugen.
Einrichten und Räumen der Baustelle, Vorhalten der Einrichtung für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen.
Technische Vorbemerkungen Fliesenarbeiten
04.01 Fliesenarbeiten
04.01
Fliesenarbeiten
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