Rollgitter, Sektionaltore inkl. Ampel
Hilden, Poststraße
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Unit price EUR
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10 Sektionaltor 3.400 x 2.420 mm mit Schlupftüre
10
Sektionaltor 3.400 x 2.420 mm mit Schlupftüre
Allgemeine Angebotsbedingungen 01. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes von der Art und dem Umfang der Arbeit, sowie von den örtlichen Verhältnissen Aufklärung zu verschaffen, da spätere Einsprüche nicht berücksichtigt werden. 02. Vertragsbestandteile des Angebotes sind die VOB, neuester Stand, Teile B und C und Anhang sowie die einschlägigen technischen Vorschriften der Bau- ordnung NRW und die einschlägigen Vorschriften der    Bauberufsgenossenschaft. 03. Der Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung, Vor-halten der Geräte, Maschinen, Einrichtungen, Bau-zäune und sowie sämtliche Transporte und Verladungen, sowie sämtliche Lohnkosten, Lohn-zuschläge, Lohnzulagen und Lohnnebenkosten und alle zur planmäßigen und termingerechten Fertig-stellung nötigen Aufwendungen und Leistungen sind in den Einheitspreisen mit einbegriffen, soweit im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben. 04. Bei allen zum Einbau kommenden Materialien und Gegenständen sind die im einzelnen geforderten bzw. fachgerechten Bearbeitungs- und Einbauvorschriften der Hersteller bzw. Lieferanten genauestens zu beachten. 05. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Arbeiten ganz oder teilweise wegfallen zu lassen, ohne dadurch dem Auftragnehmer gegenüber ersatzpflichtig zu werden. 06. Die im Leistungsverzeichnis festgelegten Massen werden sämtlich zum Nachweis abgerechnet. 07. Wird der Auftrag pauschal vergeben, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Massenberechnung in Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen  genau- estens zu überprüfen und durch Unterschrift anzu- erkennen. Mehr- und Minderleistungen werden nur dann berücksichtigt, wenn ganze Positionen hinzukommen oder entfallen oder die Mengen der einzelnen Positionen um 10% über oder unterschritten werden. 08. Sämtliche Materialien sind, soweit im Leistungs- verzeichnis nicht ausdrücklich aufgenommen, vom Unternehmer zu liefern und sachgemäß auf der Baustelle zu lagern. 09. Die Umlagekosten betragen 1,0% für Strom und Wasser, 0,9% für die Baustellenreinigung und Bautoilette, 0,6% für die Bauleistungsversicherung von der Nettoabrechnungssumme. 10. Sämtlicher von den Arbeiten herrührender Schuttabfall ist laufend vom Unternehmer von der Baustelle zu entfernen bzw. in den Schuttcontainer zu bringen. Unterläßt der Unternehmer die Schutt- und Abfallbeseitigung nach erfolgloser, einmaliger Aufforderung, so wird dieselbe auf seine Kosten von anderen, vom Auftraggeber beauftragten Kräften durchgeführt. 11. Tagelohnarbeiten sind nur nach ausdrücklicher Anweisung durch die Bauleitung vom Unternehmer auszuführen. Die aufgewandte Arbeitszeit für solche Arbeiten ist korrekt mit Namensangabe der Beschäftigten in Berichten festzulegen und der Bauleitung täglich zur Anerkennung vorzulegen. Die Tagelohnarbeiten sind jeweils am Monatsende ab-zurechnen. Für Aufsichts- führende wird weder bei Akkordarbeiten noch bei Tagelohnarbeiten eine Vergütung gewährt. 12. Für Arbeiten oder Lieferungen, die im Leistungs- verzeichnis nicht enthalten sind, müssen vor Ausführung Umfang und Preis schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Die Preise hierfür sind unter Zugrundelegung der Kalkulation für ähnliche Arbeiten dieses Angebotes zu ermitteln. Eintretende Preiserhöhungen der Baustoffe, Materialien oder Frach- ten haben keinen Einfluß auf die im Angebot festgelegten Preise. 13. Das Aufmaß der fertigen Bauleistungen geschieht gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung nach den Aufmaßbestimmungen der VOB, soweit nachstehend keine anderen Bedingungen gestellt sind. Auf getätigte Bauleistungen vergütet der Auftraggeber in monat-lichen Zeiträumen Abschlagszahlungen bis zu 90% der nachgewiesenen Bauleistungen und zwar nur für fehler- und mängelfrei hergestellte Arbeiten. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist innerhalb von 4 Wochen die genaue Schlussabrechnug in Verbindung mit einer übersicht- lichen gut prüfbaren Massenberechnung in 3-facher Ausfertigung einzureichen. Alle Sicherheits- vorkehrungen sind vor Ausführung zu beachten. Für die Standsicherheit der von ihm in Anspruch genommenen Teile, Gerüste usw. ist er in jeder Art und Weise voll verantwortlich. Bei Unfällen jeder Art allen Schäden, die durch ihn, seine Leute oder Nichtbeachtung der einschlägigen Vorschriften ver- ursacht werden bzw. entstehen, haftet der Auftrag- nehmer auch dritten Personen gegenüber nach den gesetzlichen Bestimm- ungen. 14. Für sämtliche Gewährleistungsansprüche des Auftrag- gebers (Bauherrn) und deren Verjährung werden fünf Jahre und sechs Monate vereinbart. Die Verjährung beginnt am Tage der Abnahme des Werkes durch den Bauherrn bzw. durch seinen gesetzlichen Vertreter. Bis zu diesem Zeitpunkt trägt der Auftragnehmer volle Gewähr für Diebstahl, Beschädigung, Frost, Feuer, Wasser usw. 15. Streitigkeiten aus dem Vertrag sind auf dem or-dentlichen Rechtsweg zu entscheiden, sofern keine Schiedsgerichtsvereinbarung getroffen wird. Gerichts-stand für beide Teile ist Sitz des Auftraggebers. Der Auftragnehmer erkennt ausdrücklich an, dass die Ab-tretung von Forderungen aus dem Auftrag an Dritte ausgeschlossen ist. 16. Die Arbeiten sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Auftrages bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung zu beginnen und ohne Unter- brechung durchzuführen. Die Fertigstellung der Arbei- ten hat innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist zu geschehen. 17. Sämtliche Positionen aller nachstehender Titel/ Gewerke sind einschließlich Material und Lohn zu kalkulieren. Im abweichenden Falle erfolgt ein be- sonderer Hinweis. Mit sämtlichen in den Allgemeinen Angebotsbedingungen genannten Bedingungen bin ich einverstanden und erkläre, dass ich dieselben selbst gelesen und bei der Ausarbeitung des Angebotes berücksichtigt habe. Ich bin über Art und Umfang der zu erbringenden vertraglichen  Leistungen erschöpfend unter-richtet. Die vorstehende Ausführung muß bei Angebotsabgabe Unterschrieben sein. Angebote ohne unterschriebene Allge- meine Angebotsbedingungen werden nicht berücksichtigt. Ort ....................., den................... 2026 Unterschrift und Stempel des Anbieters ................................................................
Allgemeine Angebotsbedingungen
Besondere Angebotsbedingungen 01. Allgemeine technische Vorschriften Grundlage für das LV ist die von der Fa. Jakob Durst zur Verfügung gestellte Bauantragsplanung M 1:100 vom 23.10.21025. Das Leistungsverzeichnis ersetzt nicht die vom AG frei gegebene  Ausführungsplanung. Grundlage für das Angebot und die Ausführung sind u.a. die nachfolgenden Vorschriften und Bestimmungen in der jeweils neuesten Fassung: - VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil C) - Verarbeitungsrichtlinien von Herstellerfirmen der zur Verwendung kommenden Materialien - Die Bestimmungen der Landesbauordnung - Die Bestimmungen der Berufsgenossenschaft - Die Vorschriften des Brandschutzes - Die Unfallverhütungsvorschriften der Bauberufs- genossenschaft Auf folgende DIN-Normen wird hingewiesen: DIN 18360 Metallbau- und Schlosserarbeiten DIN 18335 Stahlbauarbeiten DIN 18364 Oberflächenschutzarbeiten an Stahl und     Aluminium DIN 18357 Beschlagarbeiten DIN 18081 Feuerbeständige einflügelige Stahltüren DIN 18082 Feuerhemmende einflügelige Stahltüren DIN 18083 Feuerbeständige zweiflügelige Stahltüren DIN 18084 Feuerhemmende zweiflügelige Stahltüren DIN 18055 Teil 1 "Stahlfenster; Ausführung, Flügel- arten DIN 4102 Feuerschutz 02. Zusätzliche technische Vorschriften Ergänzend zur VOB gelten die nachfolgende Ausführung und Leistungen - Sollten in den Zeichnungen oder im LV Dimensionen vorgeschrieben sein, die von den handelsüblichen Abmessungen so abweichen, dass die Ausführung hierdurch erheblich verteuert wird oder eine handwerksgerechte Ausführung nicht zulassen, so ist vor der Angebotsabgabe Rücksprache mit dem Architekten erforderlich. - Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten alle Maße der von ihm auszuführenden Arbeiten auf der Baustelle zu überprüfen und zu nehmen. - Alle der Witterung ausgesetzten Stahlteile erhalten eine Feuerverzinkung. - Sämtliche unverzinkten Stahlteile müssen einwandfrei entrostet, durch Nitroverdünnung entfettet und allseitig mit Rostschutzgrundierung versehen werden. Schweiß- und Verbindungs- stellen sowie beschädigte Anstriche sind nach dem Einbau nach zu streichen. - An Sichtbeton, Betonfertigteilen, Sichtmauerwerk und dergleichen darf für Befestigungen nur gebohrt und keinesfalls gestemmt werden. - Die Stahltürzargen sind aus mindestens 2 mm Stahlblech herzustellen. - Alle Stahlzargen sind hohlraumfrei mit Mörtel (MG III) auszugießen. 03. Objektbeschreibung Es handelt sich um die Errichtung eines voll unter- kellerten, 4-geschossigen 14-WE-Wohngebäudes mit Satteldach und Tiefgarage. Desweiteren handelt es sich um die Errichtung von 10 nicht unterkellerten Einfamilienhäusern, 2-geschossig mit Staffelgeschoss. Grundlage für das LV sind die Bauantragspläne  M 1:100  Fa. Jakob Durst GmbH & Cie 04. Anlagen ANLAGE A HÖRMANN  ALF F42 Datenblatt ANLAGE 1 Amtlicher Lageplan M 1:250 25-0173L  vom 12.08.2025 ÖbVI Cüppers & Bommes, Mönchengladbach ANLAGE 2 Baugenehmigungspläne M 1:100, Fa. Jakob Durst GmbH & Cie ANLAGE 3 Energieberatungs und Planungsbüro Fürst GEG-Wärmeschutznachweise vom 27.03. .2025 ANLAGE 4 Prüfbericht Brandschutz SV Michael Hamacher  25-NPH-01 vom 29.7.2025
Besondere Angebotsbedingungen
10.0010 HÖRMANN Sektionaltor ALR F42 - Verglastes Alumniniumtor HÖRMANN Sektionaltor ALR  F42 - Verglastes Alumniniumtor Ansicht: Baureihe 50/ 60 Abmessungen Breite Höhe: lichte Wandöffnung: 3.400 x 2.420 mm Bestellmaß: 3.400 x 2.125 mm Durchfahrtsmaß: 3.400 x 2.030 mm Leistungseigenschaften CE-Kennzeichen: DIN EN 13241 DGNB-Navigator für Gebäudezertifizierungen: E08GU7 Torblatt Verglasungsrahmen: eloxierte Aluminium-Strang-pressprofile mit Fingerklemm-schutz aussen und innen, mit Stahlendwinkeln, Bodendich-tung, Mitteldichtungen und Sturzdichtung EPDM. Füllungsart: Streckgitter aus Edelstahl (SE) 5 mm Glashalteleisten: Kunststoff, schwarz Schlupftür Ausführunmg: ohne Stolperschwelle. Lichte Durchgangsbreite: 940 mm Lichte Durchgangshöhe: 1.998 mm Schwellenhöhe: 5/10/5 mm Schwelle: aus Edelstahl. mit abgerundeten Kanten, 5 mm hoch, mittig 10 mm hoch Unter bestimmten Voraussetzungen können die Hörmann Schlupftüren ohne Stolperschwelle sogar als Fluchtüren und für barrierefreies Bauen. Zusatzausstattung Tür Wechselgarnitiur gekröpft/ flach Kunststoff schwarz, PZ Gleitschienen-Türschließer mit Feststelleinheit für Schlupftür. Panikschloss für feststehenden Knopf außen, PZ, Funktion E. Oberfläche Verglasungsrahmen: elexiert in Naturform E6/C0 Schlupftürrahmenprofile: elexiert im Naturton E6/C0 Torführung und Platzbedarf Zarge: Winkelzarge mit Seitengreif-schutz, gefertigt aus feuerver- zinktem Stahlblech, geschraub-te Laufschienen und Seitendich-tung aus EPDM Beschlagsart: N Normal-Beschlag Zusatzaustattung ohne Torverschluss Set-Laufschienenbegrenzung Kunststoff Zargenfuß Set Laufschienenabhängung 728 mm Mehrpreis für Torsionsfederaggregat für 100.000 Schließungen. Sturzblende Abmessungen Breite Höhe Rahmenaußenmaß:: 3.390 x 295 mm Bestellmaß: 3.390 x 295 mm Blendenausführung Bautiefe: 42 mm Blende: doppelwandige Stahl-Lamellen, gefertigt aus feuerverzinktem Stahlblech, PU-ausgeschäumt Oberfläche Beschichtung Blende: Außen hochwertige Coil-Coa-ting Beschichtung angelehnt an RAL 9006 Weißaluminium (Sei-denglanz) Torbedienung Antrieb: WA300 Eigenschaften: 230 V, 50-60 Hz, Wechsel-strom, Schutzart IP 65, max 150 Torzyklen pro Tag, max. 10 Torzyklen pro Stunde Antiebsseite: links Öffnungsgeschwindigkeit, max: 190 mm/s Schließgeschwindigkeit, max: 190 mm/s Steuerung: 360 - Mikroprozessorsteuerung für Impulsbetrieb im separaten Gehäuse, integrierter Folien- taster Auf-Halt-Zu, Miniatur-schloss, doppelter 7-Segment-anzeige, einstellbarer Kraftbe- grenzung Eigenschaften: Schutzart IP65, wahlfreie zweite Öffnungshöhe (Halb Auf), auto- matischer Zulauf, vorbereitet für Fahrbahnregelung, Soft-Start und Soft-Stopp, mit CEE Stecker (IP44) Steuerungsseite: links Schließkantensicherung: selbstüberwachende Schließ-kantensicherung (SKS) durch voreilende Lichtschranke. Hinweis: ACHTUNG! Die angegebenen Geschwindigkeiten sind nur bei günstigsten Bedingungen der Tor- und Beschlaggrößen zu erreichen. Genaue Angaben auf Anfrage, da diese vom Beschlag, von der Tor- und Laufschienenhöhe abhängig sind. Zusatzausstattung Torbbbedienung (X) Empfänger HE3 866-BS (X) Mehrpreis für Schlupftürlkontakt (X) Mehrpreis SKS mit VL2-300 kpl. (X) Mehrpreis für WA300 S4 mit gesicherter Entriegelung (SE) (X) Durchfahrtslichtschranke EL51, Industrie-Zargenmontage oben (X) Fahrbahnregelung mit Signalleuchten (2 x rot-grün) (X) Schlüsselschalter ESU30 ohne Leitung (X) = mit enthalten
10.0010
HÖRMANN Sektionaltor ALR F42 - Verglastes Alumniniumtor
1.00
St
10.0020 Durchsteckschutz für die Schlupftüre, Zulage Durchsteckschutz für die Schlupftüre Benötigter Anschlag einseitig 200 anstatt 150 mm als Zulage zu Pos. 10.0010
10.0020
Durchsteckschutz für die Schlupftüre, Zulage
1.00
St
10.0030 2-Kanal Handsender 2-Kanal Handsender zusätzlich für die Mieter und Hausverwaltung liefern.
10.0030
2-Kanal Handsender
20.00
St