Erdarbeiten
Hilden, Poststraße
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10 Erdarbeiten nach ATV DIN 18300
10
Erdarbeiten nach ATV DIN 18300
Allgemeine Angebotsbedingungen 01. Der Unternehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes von der Art und dem Umfang der Arbeit, sowie von den örtlichen Verhältnissen Aufklärung zu verschaffen, da spätere Einsprüche nicht berücksichtigt werden. 02. Vertragsbestandteile des Angebotes sind die VOB, neuester Stand, Teile B und C und Anhang sowie die einschlägigen technischen Vorschriften der Bauordnung NRW und die einschlägigen Vorschriften der    Bauberufsgenossenschaft. 03. Der Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung, Vorhalten der Geräte, Maschinen, Einrichtungen, Bauzäune und sowie sämtliche Transporte und Verladungen, sowie sämtliche Lohnkosten, Lohn- zuschläge, Lohnzulagen und Lohnnebenkosten und alle zur planmäßigen und termingerechten Fertig- stellung nötigen Aufwendungen und Leistungen sind in den Einheitspreisen mit einbegriffen, soweit im Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben. 04. Bei allen zum Einbau kommenden Materialien und Gegenständen sind die im einzelnen geforderten bzw. fachgerechten Bearbeitungs- und Einbauvorschriften der Hersteller bzw. Lieferanten genauestens zu beachten. 05. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Arbeiten ganz oder teilweise wegfallen zu lassen, ohne dadurch dem Auftragnehmer gegenüber ersatzpflichtig zu werden. 06. Die im Leistungsverzeichnis festgelegten Massen werden sämtlich zum Nachweis abgerechnet. 07. Wird der Auftrag pauschal vergeben, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Massenberechnung in Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen  genau- estens zu überprüfen und durch Unterschrift anzu- erkennen. Mehr- und Minderleistungen werden nur dann berücksichtigt, wenn ganze Positionen hinzukommen oder entfallen oder die Mengen der einzelnen Positionen um 10% über oder unterschritten werden. 08. Sämtliche Materialien sind, soweit im Leistungs- verzeichnis nicht ausdrücklich aufgenommen, vom Unternehmer zu liefern und sachgemäß auf der Baustelle zu lagern. 09. Die Umlagekosten betragen 1,0% für Strom und Wasser, 0,9% für die Baustellenreinigung und Bautoilette, 0,6% für die Bauleistungsversicherung von der Nettoabrechnungs- summe. 10. Sämtlicher von den Arbeiten herrührender Schuttabfall ist laufend vom Unternehmer von der Baustelle zu entfernen bzw. in den Schuttcontainer zu bringen. Unterläßt der Unternehmer die Schutt- und Abfallbeseitigung nach erfolgloser, einmaliger Aufforderung, so wird dieselbe auf seine Kosten von anderen, vom Auftraggeber beauftragten Kräften durchgeführt. 11. Tagelohnarbeiten sind nur nach ausdrücklicher Anweisung durch die Bauleitung vom Unternehmer auszuführen. Die aufgewandte Arbeitszeit für solche Arbeiten ist korrekt mit Namensangabe der Beschäftigten in Berichten festzulegen und der Bauleitung täglich zur Anerkennung vorzulegen. Die Tagelohnarbeiten sind jeweils am Monatsende abzurechnen. Für Aufsichts- führende wird weder bei Akkordarbeiten noch bei Tagelohnarbeiten eine Vergütung gewährt. 12. Für Arbeiten oder Lieferungen, die im Leistungs- verzeichnis nicht enthalten sind, müssen vor Ausführung Umfang und Preis schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Die Preise hierfür sind unter Zugrundelegung der Kalkulation für ähnliche Arbeiten dieses Angebotes zu ermitteln. Eintretende Preiserhöhungen der Baustoffe, Materialien oder Frach- ten haben keinen Einfluß auf die im Angebot festgelegten Preise. 13. Das Aufmaß der fertigen Bauleistungen geschieht gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung nach den Aufmaßbestimmungen der VOB, soweit nachstehend keine anderen Bedingungen gestellt sind. Auf getätigte Bauleistungen vergütet der Auftraggeber in monatlichen Zeiträumen Abschlagszahlungen bis zu 90% der nachgewiesenen Bauleistungen und zwar nur für fehler- und mängelfrei hergestellte Arbeiten. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist innerhalb von 4 Wochen die genaue Schlussabrechnug in Verbindung mit einer übersicht- lichen gut prüfbaren Massenberechnung in 3-facher Ausfertigung einzureichen. Alle Sicherheitsvorkehrun- gen sind vor Ausführung zu beachten. Für die Standsicherheit der von ihm in Anspruch genommenen Teile, Gerüste usw. ist er in jeder Art und Weise voll verantwortlich. Bei Unfällen jeder Art allen Schäden, die durch ihn, seine Leute oder Nichtbeachtung der einschlägigen Vorschriften verursacht werden bzw. entstehen, haftet der Auftragnehmer auch dritten Personen gegenüber nach den gesetzlichen Bestimm- ungen. 14. Für sämtliche Gewährleistungsansprüche des Auftrag- gebers (Bauherrn) und deren Verjährung werden fünf Jahre und sechs Monate vereinbart. Die Verjährung beginnt am Tage der Abnahme des Werkes durch den Bauherrn bzw. durch seinen gesetzlichen Vertreter. Bis zu diesem Zeitpunkt trägt der Auftragnehmer volle Gewähr für Diebstahl, Beschädigung, Frost, Feuer, Wasser usw. 15. Streitigkeiten aus dem Vertrag sind auf dem ordentlichen Rechtsweg zu entscheiden, sofern keine Schiedsgerichtsvereinbarung getroffen wird. Gerichts- stand für beide Teile ist Sitz des Auftrag- gebers. Der Auftragnehmer erkennt ausdrücklich an, dass die Abtretung von Forderungen aus dem Auftrag an Dritte ausgeschlossen ist. 16. Die Arbeiten sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Auftrages bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung zu beginnen und ohne Unterbrechung durchzuführen. Die Fertigstellung der Arbeiten hat innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist zu geschehen. 17. Sämtliche Positionen aller nachstehender Titel/ Gewerke sind einschließlich Material und Lohn zu kalkulieren. Im abweichenden Falle erfolgt ein besonderer Hinweis. Mit sämtlichen in den Allgemeinen Angebotsbedingungen genannten Bedingungen bin ich einverstanden und erkläre, dass ich dieselben selbst gelesen und bei der Ausarbeitung des Angebotes berücksichtigt habe. Ich bin über Art und Umfang der zu erbringenden vertraglichen  Leistungen erschöpfend unterrichtet. Die vorstehende Ausführung muß bei Angebotsabgabe Unterschrieben sein. Angebote ohne unterschriebene Allge- meine Angebotsbedingungen werden nicht berücksichtigt. Ort ....................., den................... 2025 Unterschrift und Stempel des Anbieters ................................................................
Allgemeine Angebotsbedingungen
Besondere Angebotsbedingungen Es handelt sich um die Errichtung eines unterkellerten 14-WE-Wohngebäudes mit Tiefgarage und 10 nicht unterkellerten Einfamilienhäusern. Das Einholen von Information über im Bürgersteig verlegten Leitungen obliegt allein dem Auftragnehmer. Das Einholen der Gestattungsgenehmigungen obliegt dem Auftraggeber. Der Verbau wird parallel zur Grundstücksgrenze ausgeführt Das Baugrundstück befindet sich in: Gemeinde: Hilden Gemarkung: Hilden Flur: 13 Flurstücke: 55, 56, 137 Grundstücksfläche: 3.010 m² Lage: siehe Lageplan vom  12.08. 2025, ÖbVI:Cüppers & Bommes, Mönchengladbach Zur Durchführung des Bauvorhabens hat sich der Bieter vor Angebotsabgabe durch Besichtigung des Grund- stückes und bei den zuständigen Behörden/ Firmen über Art und Lage der Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Telefon, Wasser usw.), Entwässerungsleitungen zu er- kundigen. OK FFB EG (MFH): 47,49 m ü.NN = + 0,00 OK Gelände: ca. 47,15 m ü. NN, siehe amtlichen Lageplan M 1: 250 ÖbVI OK Sohle Baugrube, ca. 43,00 m ü NN = -4,49 m Verbauhöhe: bis ~4,15 m Grundlage für das LV ist die Bauantragsplanung M 1:100 Fa. Jakob Durst. Das Leistungsverzeichnis ersetzt nicht die Ausführungsplanung. Anliegend sind beigefügt: ANLAGE 1 Amtlicher Lageplan M 1:250 25-0173L  vom 12.08.2025 ÖbVI Cüppers & Bommes, Mönchengladbach ANLAGE 2 Geotechnische Kurzstellungnahme in Anlehnung an die DIN 4020: 2010-12 GC 220004.1  vom 30.04.2022/ 21.11.2025 (überarbeitete Fassung) Endversion IBL geo-consulting GmbH Korschenbroicherstraße 173 41065 Mönchengladbach ANLAGE 3 Baugenehmigungspläne M 1:100, Fa. Jakob Durst GmbH & Cie ANLAGE 4 Schreiben Stadt Hilden Kampfmittelbeseitigungstdienst / Luftbildauswertung vom 10.10.2024 (Überprüfung von Baugrundstücken auf das Vorhandensein von Kampfmitteln) AZ 22.5-3-5158016-275/24
Besondere Angebotsbedingungen
Allgemeiner Hinweis Allgemeiner Hinweis: Bestehende Aufbauten werden vor Baugeginn inkl. der Gründung (Fundamente usw.) bis OK Geländenieveau 47,15 m ü.NN zurückgebaut und ist hier nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Allgemeiner Hinweis
10.0010 Oberboden (Mutterboden) abtragen, abfahren, d= 30 cm Oberboden (Mutterboden) nach DIN 18300, Abtragdicke: 30 cm abtragen, aufladen und abfahren.
10.0010
Oberboden (Mutterboden) abtragen, abfahren, d= 30 cm
3,010.00
m2
10.0020 Baugrubensicherung, Baufolie Baugrubensicherung, Baufolie liefern und fachgerecht anbringen inkl. späterer Entsorgung.
10.0020
Baugrubensicherung, Baufolie
O
1.00
m2
20 Erdarbeiten_MFH
20
Erdarbeiten_MFH
HINWEIS OKE 47,49 NN (MFH) = +/- 0,00 HINWEIS: OKE FFB, MFH 47,49 NN +/- 0,00 OK Gelände Straße, ca.  47,15 NN  - 0,34 OK Verbau: 47,15 NN OK Sohle UG, MFH/ Tiefgarage 43,00 NN - 4,49 Aushubtiefe MFH inkl. MuBo: T= 4,15 m
HINWEIS OKE 47,49 NN (MFH) = +/- 0,00
20.0010 Erdaushub, BK 3-5, LAGA Z0 - Boden Erdaushub für die Baugrube bis LAGA Z0 - Boden, Aushubtiefe: bis ca. 4,15 m Sohle/ Planum Bodenklasse: BK 3-5 profilgerecht lösen, aufladen und abfahren inkl. der Kipp- gebühren.
20.0010
Erdaushub, BK 3-5, LAGA Z0 - Boden
3,812.00
m3
20.0020 Erdaushub, BK 3-5, LAGA Z1.1 - Boden, Zulage Erdaushub für die Baugrube bis LAGA Z1.1 - Boden, Aushubtiefe: bis ca. 4,15 m Bodenklasse: BK 3-5 profilgerecht lösen, aufladen und abfahren inkl. der Kipp- gebühren. als Zulage zu Pos. 20.0010
20.0020
Erdaushub, BK 3-5, LAGA Z1.1 - Boden, Zulage
1,906.00
m3
20.0030 Erdaushub, BK 3-5, LAGA Z1.1 - Bauschutt, Zulage Erdaushub für die Baugrube, LAGA Z1.1 - Bauschutt Aushubtiefe: bis ca. 4,15 m Bodenklasse: BK 3-5 profilgerecht lösen, aufladen und abfahren inkl. der Kipp- gebühren. als Zulage zu Pos. 20.0010
20.0030
Erdaushub, BK 3-5, LAGA Z1.1 - Bauschutt, Zulage
382.00
m3
20.0040 Erdaushub, BK 3-5, LAGA Z1.2 - Boden, Zulage Erdaushub für die Baugrube bis LAGA Z1.2 - Boden, Aushubtiefe: bis ca. 4,15 m Bodenklasse: BK 3-5 profilgerecht lösen, aufladen und abfahren inkl. der Kipp- gebühren. als Zulage zu Pos. 20.0010
20.0040
Erdaushub, BK 3-5, LAGA Z1.2 - Boden, Zulage
O
191.00
m3
20.0050 Boden für Baugruben, Handschachtung, Zulage Boden für Baugruben als Zulage zu den Vorpositionen Bodenklasse: BK 3-5, jedoch in Handschach- tung profilgerecht lösen, aufladen und abfahren, inkl. Kippgebühren.
20.0050
Boden für Baugruben, Handschachtung, Zulage
O
1.00
m3
20.0060 Kiessande, Bodenaustausch Kiessande als Bodenaustausch Zonal gering tragfähige Schluffe und/ oder organische Böden sind vollständig auszukoffern und durch gut tragfähige inerte Erdstoffe (z.B. bei Baugrubenaushub gewonnene Kiessande) nach Angabe durch den Bodengutachter zu ersetzen. Inkl. Abfuhr des auszukoffernden Bodens. liefern, einbauen und lagenweise verdichten. Verdichtungsgrad Dpr > 100%
20.0060
Kiessande, Bodenaustausch
O
1.00
m3
20.0070 Arbeitsraumverfüllung, Füllkies 0/ 32 mm Füllkies 0/ 32 mm, als Arbeitsraumverfüllung bis ca 4,15 m unter Oberkante Gelände nach Angabe durch die örtliche Bauleitung liefern, einbauen und lagenweise verdichten.
20.0070
Arbeitsraumverfüllung, Füllkies 0/ 32 mm
578.00
m3
20.0080 Naturschotter 0/ 45 mm als Ausgleichsschicht, bis d= 45 cm Naturschotter 0/ 45 mm als kapillarbrechende Ausgleichsschicht aus gebrochenem Material Einbauort: Untergeschoss Schichtdicke: 45 cm unterhalb der Bodenplatte nach Vorbabe des Bodengutachters einbauen und auf DPr >100 % Proctordichte verdichten.
20.0080
Naturschotter 0/ 45 mm als Ausgleichsschicht, bis d= 45 cm
O
1.00
m3
20.0090 Feinplanum Sohle herstellen Feinplanum Sohle herstellen, +/- 1,0 cm
20.0090
Feinplanum Sohle herstellen
990.00
m2
20.0100 Verdichtungskontrolle, dynamisch Verdichtungskontrolle als dynamischen Lastenplattenversuch gemäß Bodengutachter.
20.0100
Verdichtungskontrolle, dynamisch
3.00
St
30 Erdarbeiten_EFH 1-10
30
Erdarbeiten_EFH 1-10
HINWEIS OKE 47,65 NN (EFH) = -0,19 // OKE 47,35 NN (EFH) = -0,49 HINWEIS: OKE FFB, MFH 47,49 NN +/- 0,00 OK Gelände Straße, ca.  47,15 NN  - 0,34 OKE FFB, EFH 1-6 47,65 NN + 0,16 OKE FFB, EFH 7-10 47,35 NN - 0,14 OK Sohle EG, EFH 1 bis 6 47,65 NN  - 0,19 OK Sohle EG, EFH 7 bis 10 47,35 NN - 0,49 Aushubtiefe EFH 1-6 inkl. MuBo T = 0,50 m Aushubtiefe EFH 7-10 inkl. MuBo T = 0,20 m
HINWEIS OKE 47,65 NN (EFH) = -0,19 // OKE 47,35 NN (EFH) = -0,49
30.0010 Erdaushub, BK 3-5, LAGA Z0 - Boden Erdaushub für die Baugrube bis LAGA Z0 - Boden, Aushubtiefe: bis ca. 0,50 m Bodenklasse: BK 3-5 profilgerecht lösen, aufladen und abfahren inkl. der Kipp- gebühren.
30.0010
Erdaushub, BK 3-5, LAGA Z0 - Boden
288.80
m3
30.0020 Erdaushub, BK 3-5, LAGA Z1.1 - Boden, Zulage Erdaushub für die Baugrube bis LAGA Z1.1 - Boden, Aushubtiefe: bis ca. 0,50 m Bodenklasse: BK 3-5 profilgerecht lösen, aufladen und abfahren inkl. der Kipp- gebühren. als Zulage zu Pos. 30.0010
30.0020
Erdaushub, BK 3-5, LAGA Z1.1 - Boden, Zulage
144.00
m3
30.0030 Erdaushub, BK 3-5, LAGA Z1.1 - Bauschutt, Zulage Erdaushub für die Baugrube, LAGA Z1.1 - Bauschutt Aushubtiefe: bis ca. 0,50 m Bodenklasse: BK 3-5 profilgerecht lösen, aufladen und abfahren inkl. der Kipp- gebühren. als Zulage zu Pos. 30.0010
30.0030
Erdaushub, BK 3-5, LAGA Z1.1 - Bauschutt, Zulage
29.00
m3
30.0040 Erdaushub, BK 3-5, LAGA Z1.2 - Boden, Zulage Erdaushub für die Baugrube bis LAGA Z1.2 - Boden, Aushubtiefe: bis ca. 0,50 m Bodenklasse: BK 3-5 profilgerecht lösen, aufladen und abfahren inkl. der Kipp- gebühren. als Zulage zu Pos. 30.0010
30.0040
Erdaushub, BK 3-5, LAGA Z1.2 - Boden, Zulage
15.00
m3
30.0050 Boden für Baugruben, Handschachtung, Zulage Boden für Baugruben als Zulage zu den Vorpositionen Bodenklasse: BK 3-5, jedoch in Handschach- tung profilgerecht lösen, aufladen und abfahren, inkl. Kippgebühren.
30.0050
Boden für Baugruben, Handschachtung, Zulage
O
1.00
m3
30.0060 Kiessande als Bodenaustausch Kiessande als Bodenaustausch Zonal gering tragfähige Schluffe und/ oder organische Böden sind vollständig auszukoffern und durch gut tragfähige inerte Erdstoffe (z.B. bei Baugrubenaushub gewonnene Kiessande) nach Angabe durch den Bodengutachter zu ersetzen. Inkl. Abfuhr des auszukoffernden Bodens. liefern, einbauen und lagenweise verdichten. Verdichtungsgrad Dpr > 100%
30.0060
Kiessande als Bodenaustausch
O
1.00
m3
30.0070 Arbeitsraumverfüllung, Füllkies 0/ 32 mm Füllkies 0/ 32 mm, als Arbeitsraumverfüllung bis ca 0,50 m unter Oberkante Gelände nach Angabe durch die örtliche Bauleitung liefern, einbauen und lagenweise verdichten.
30.0070
Arbeitsraumverfüllung, Füllkies 0/ 32 mm
O
1.00
m3
30.0080 Naturschotter 0/ 45 mm als Ausgleichsschicht, bis d= 25 cm Naturschotter 0/ 45 mm als kapillarbrechende Ausgleichsschicht aus gebrochenem Material Einbauort: Erdgeschoss (EFH) Schichtdicke: bis 25 cm unterhalb der Bodenplatte nach Vorbabe des Bodengutachters einbauen und auf DPr >100 % Proctordichte verdichten.
30.0080
Naturschotter 0/ 45 mm als Ausgleichsschicht, bis d= 25 cm
53.00
m3
30.0090 Feinplanum Sohle herstellen, +/- 1,0 cm Feinplanum Sohle herstellen, +/- 1,0 cm
30.0090
Feinplanum Sohle herstellen, +/- 1,0 cm
576.00
m2
30.0100 Verdichtungskontrolle, dynamisch Verdichtungskontrolle als dynamischen Lastenplattenversuch gemäß Bodengutachter.
30.0100
Verdichtungskontrolle, dynamisch
2.00
St
40 Tagelohnarbeiten
40
Tagelohnarbeiten
40.0010 Kolonnenstunde für Stillstandszeiten Kolonnenstunden für Stillstandszeiten, die nicht der AN zu vertreten hat
40.0010
Kolonnenstunde für Stillstandszeiten
O
1.00
Std
40.0020 Stundenlohn Bagger inkl. Bedienung Stundenlohn Bagger inkl. Bedienung
40.0020
Stundenlohn Bagger inkl. Bedienung
O
1.00
Std
40.0030 Stundenlohn Facharbeiter Stundenlohn Facharbeiter
40.0030
Stundenlohn Facharbeiter
O
1.00
Std
50 Fahr- und Arbeitsflächen -- OPTIONAL --
50
Fahr- und Arbeitsflächen -- OPTIONAL --
50.0010 Tragschicht Fahr-/Arbeitsfläche, Schotter 0/45 mm herstellen, d= 40 cm Tragschicht Fahr- und Arbeitsflächen für den Einsatz von Drehbohr-, Anker- und Ziehgeräten, Bagger- und LKW- Einsatz Naturschotter 0/45 mm in Abstimmung mit dem Bodengutachter einbauen und verdichten inkl. Grobplanum. Stärke: 40 cm
50.0010
Tragschicht Fahr-/Arbeitsfläche, Schotter 0/45 mm herstellen, d= 40 cm
200.00
m2
50.0020 Geotextil der Geotextilrobustheitsklasse (GRK) 4 Geotextil der Geotextilrobustheitsklasse (GRK) 4 Hinsichtlich des zu verwendenden Geotextils/ Geogitters wird auf die Vorschriften "TL Geotex E-StB 95" und das "Merkblatt für die Anwendung von Geotextilien und Geogittern im Erdbau des Strassenbaus" sowie die Einbauhinweise des Herstellers hingewiesen. liefern und einbauen.
50.0020
Geotextil der Geotextilrobustheitsklasse (GRK) 4
200.00
m2