To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Allgemeine Angaben
Als Vertragsgrundlage für die Ausführung der Arbeiten,
Lieferungen und unentgeltlich zu bewirkender
Nebenleistungen
gelten die in der Leistungsbeschreibung eingefügten
Allgemeinen, Zusätzlichen, Technischen und Besonderen
Vertragsbedingungen.
Die Teilnahme am Wertungsverfahren setzt die
Einhaltung des Abgabetermins
Eine Wertung des Angebotes ist nur bei Abgabe
vollständig ausgefüllter Unterlagen möglich.
Alle Einzelpreise (EP) sind Netto in EUR mit maximal
zwei Nachkommastellen einzutragen.
Ein Bieterangabenverzeichnis kann Bestandteil dieser
Leistungsbeschreibung sein. Angaben oder
Ausprägungen sind dort vollständig und kompakt
einzutragen.
Änderungen oder Alternativen zu diesem
Leistungsverzeichnis haben nur dann Gültigkeit, wenn
Sie
schriftlich vereinbart werden.
Unterschrift/ Stempel sind auf der Seite 'Zwei' und
der "LV-Zusammenfassung" erforderlich.
Legen Sie Ihrem Angebot eine gültige
Freistellungsbescheinigung (Bauabzugssteuer) bei.
Legen Sie Ihrem Angebot einen vollständigen und
aktuellen Eignungsnachweis (z.B. PQ) bei.
Anlagen sind Ausschreibungsbestandteil. Nur
vollständige Angebotsabgaben können berücksichtigt
werden.
Skontovereinbarung: gemäß Bauvertrag
Vertragsstrafe: gemäß Bauvertrag
Sicherheit / Gewährleistung: gemäß Bauvertrag
Abzüge Netto:
Bauleistungsversicherung: 0,6 %
Umlagen / Baureinigung: 0,9 %
Baustrom, -wasser, Sonstiges: 1,0 %
Zusätzlich zur PDF-Datei erhalten Sie dieses
Leistungsverzeichnis auch als Austauschdatei.
Austauschformat: GAEB 90/ 2000/ XML 3.1/ 3.2 (Datenart
81/ 83)
GAEB-Struktur der Ordnungszahlen (Gliederung):
'1122PPPPI'
Die Angebotsabgabe im Format GAEB 84 ist erwünscht.
Allgemeine Angaben
Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeine Hinweise
Das Ausfüllen des Leistungsverzeichnisses erfolgt
kostenlos und unverbindlich. Es gelten die für das
Gewerk bzw. der
ausgeschriebenen Leistung zuzuordnenden anerkannten
Regeln der Technik, DIN-Normen bzw. DIN-EN-Normen,
VDE-Vorschriften, RAL- und Gütebestimmungen, sowie
gesetzliche Bestimmungen, Verordnungen und Hinweise
etc. in
der jeweils gültigen, aktuellen Fassung, sowie die
neuesten Vorschriften der Berufsgenossenschaften und
Berufsverbände, des Gewerbeaufsichtsamtes, des
technischen Überwachungsvereins, die Bauordnung des
Landes,
sowie die Unfallverhütungsvorschriften.
Bei den Arbeiten sind die aktuelle Verordnung über
Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen (BaustellV),
die
Sonder-Sicherheitsvorschriften des
Gemeinde-Unfallverbandes für öffentliche Gebäude,
sowie eventuell gesonderte
Werksvorschriften zu beachten und einzuhalten.
Die Baustelle, insbesondere Gerüste anderer Firmen und
ähnliches, betritt der Auftragnehmer, seine
Mitarbeiter und die
von ihm beauftragten Personen auf eigene Gefahr und
Verantwortung. Auf eventuelle Mängel hat der
Auftragnehmer
den Auftraggeber unverzüglich hinzuweisen.
Stoffe und/oder Einbauteile, die nach den behördlichen
Vorschriften einer Zulassung bedürfen, müssen amtlich
zugelassen sein und den Zulassungsbedingungen
entsprechen. Stoffe für die weder DIN-Normen bestehen
noch eine
amtliche Zulassung vorgeschrieben ist, dürfen nur mit
der Zustimmung des Auftraggebers verwendet werden.
Für die Ausführung gelten alle der Leistung
zugeordneten gesetzlichen Hinweise, Bestimmungen und
Verordnungen,
soweit sie nicht bereits oben angeführt wurden. Das
Einrichten der Baustelle erfolgt nach dem freien
Ermessen des
Auftragnehmers in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit
der Bauleitung. Hierzu gehört auch das Räumen der
Baustelle und Wiederherstellen des ursprünglichen
Zustandes nach Fertigstellung der vertraglichen
Leistung (Straßen
und Gehwegflächen sind eingeschlossen).
Nach Beendigung der Bauzeit bzw. auf Anordnung der
Bauleitung sind alle Bauteile des Leistungsbereiches
des
Auftragnehmers gründlich nach Vorschrift der
Herstellerfirma zu säubern und zu übergeben. Sämtliche
übrigen Bauteile
sind schonend zu behandeln, vor Verschmutzungen und
Beschädigung zu schützen, falls erforderlich
abzudecken und
sofort nach Beendigung der Arbeiten zu säubern. Der
Auftragnehmer haftet für seine Leistungen bis zur
Abnahme
(siehe VOB).
Der von den eigenen Arbeiten herrührende Schutt bzw.
Abfall ist auf Kosten des Auftragnehmers umweltgerecht
zu
beseitigen und der Bau besenrein zu übergeben. Die
sich daraus ergebenden Kosten sind in die
Einheitspreise
einzukalkulieren.
Nicht beseitigte Verunreinigungen werden auf Kosten
des Auftragnehmers entfernt.
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen basieren auf
der Leistungsbeschreibung, sowie den derzeit
vorliegenden
Ausführungsplänen, alle darin erkennbaren Leistungen,
die zur funktions- und abnahmefähigen Fertigstellung
der
Arbeiten erforderlich sind, sind im Auftrag enthalten,
auch wenn sie nicht gesondert im LV beschrieben sind.
Eventuell
auftretende Unstimmigkeiten sind der Bauleitung
rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen und mit
dieser zu
klären.
Für die einzelnen Abschnitte der Ausführung hat der
Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen nach
Auftragserteilung
einen verbindlichen Zeitplan aufzustellen und dem
Auftraggeber zur Abstimmung und Genehmigung
vorzulegen. Aus
diesem Zeitplan sollen die Zwischentermine ersichtlich
sein.
Der Auftragnehmer ist bei der Ausführung verpflichtet,
die Koordination mit den anderen Gewerken zu
gewährleisten,
bei denen Kontakte zu seinem Leistungsumfang
vorhandensind, damit eine nahtlose Zusammenarbeit
erfolgen kann.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, keine
außervertraglichen Arbeiten, wie z.B. Arbeiten auf
Kundenwunsch
auszuführen, ohne dass diese genehmigt sind. Diese
Arbeiten setzen immer die schriftliche Bestellung des
Auftraggebers voraus.
Für die Ausführung der Arbeiten, einschließlich aller
Nebenleistungen wie Aufmaß, Abrechnung usw. gilt die
Vergabe-
und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in ihrer
jeweils neuesten Ausgabe.
Die Arbeiten sind entsprechend den
Verarbeitungsrichtlinien der verschiedenen Hersteller-
und Lieferfirmen
auszuführen. Vor Abnahme sind auf Verlangen des
Auftraggebers oder einer Behörde alle Prüfzeugnisse,
Erstinbetriebnahmebescheinigungen,
Konformitätserklärungen, sowie eventuell geforderte
Abnahmen durch
Sachverständige etc. vorzulegen. Sind verschiedene
Prüfungsverfahren zugelassen, kann der Auftraggeber
die Prüfung
nach dem Verfahren seiner Wahl verlangen. Kosten für
diese vorgenannten Prüfungen, einschließlich eventuell
entstehender Lohnkosten des Auftragnehmers sind in die
Angebotspreise einzukalkulieren und somit abgegolten.
Die
Nichtvorlage der vorgenannten Unterlagen vor der bzw.
den Abnahmen stellt einen wesentlichen Mangel nach
VOB/B §
1 Satz 3 dar. Für alle Leistungen obliegt dem
Auftragnehmer die Beweispflicht der Güteeigenschaften
entsprechend
VOB/B § 13 Satz 1.
Bei Abgabe eines Nebenangebotes muß der Auftragnehmer
den Nachweis erbringen, dass die angebotenen Leistungen
in Qualität und Eignung, sowie technischer,
funktionaler und gestalterischer Hinsicht mindestens
die Anforderungen der
Leistungsbeschreibung bzw. des Leistungsverzeichnisses
des Auftraggebers erfüllen.
Weiterhin hat der Auftragnehmer alle erforderlichen
Angaben hinsichtlich der Ausführung bzw. Material- oder
Fabrikatswahl schriftlich anzuzeigen. Die Gliederung
des Nebenangebotes muss der des
Leistungsverzeichnisses des
Auftraggebers entsprechen, so daß die Angebotspreise
der einzelnen Leistungsabschnitte direkt vergleichbar
sind. Auf
Wunsch des Auftraggebers sind Produktbeschreibungen,
Muster, Zeichnungen und gegebenenfalls Prüfzeugnisse
der
zur Verwendung kommenden Baustoffe und/oder
Bauelemente in ausreichender Zahl und Größe kostenfrei
vorzu-legen. Diese bedürfen in jedem Fall der Freigabe
durch den Auftraggeber.
Der Auftragnehmer ist aufgefordert, die im
Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungspositionen
auf Vollständigkeit,
fachgerechte Ausführung und Eignung für den
vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Darüber
hinaus
gehende, nach Ansicht des Auftragnehmers sinnvoll oder
notwendig erscheinende Änderungen, Ergänzungen,
Lieferungen und Leistungen, sowie etwaige
Unwirtschaftlichkeiten bestimmter Ausführungsarbeiten
bzw. Methoden
oder sonstige technische Bedenken, sind bei
Angebotsabgabe schriftlich anzuzeigen und mit dem
Auftraggeber zu
klären.
Eventuelle Schriftwechsel mit Behörden oder anderen
Stellen im Zusammenhang mit diesem Bauvorhaben sind nur
über den Auftraggeber zulässig. Der Auftragnehmer hat
auf Verlagen im Rahmen seiner vertraglichen Leistung
das
Personal des Auftraggebers bzw. Bauherrn in der
Bedienung und Wartung der von ihm gelieferten oder
erstellten
baulichen Anlagen einzuweisen und darüber eine
entsprechende Niederschrift anzufertigen.
Sofern verkehrspolizeiliche Maßnahmen erforderlich
werden, sind diese mit den zuständigen Behörden
abzustimmen
und genehmigen zu lassen. Die entstehenden Kosten sind
in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht
gesondert vergütet.
Einheitspreise
Der Auftragnehmer hat sich vor Abgabe seines Angebotes
vom Zustand der Baustelle, der Zuwegung, der
Möglichkeit
der Baustelleneinrichtung und von allen sonstigen die
Preisbildung und Preishöhe beeinflussenden Umständen zu
überzeugen, da Mehrkosten wegen Unkenntnis der
Einzelheiten nicht vergütet werden, insbesondere wird
auf VOB/B
§13 Satz 1 verwiesen.
Alle Einheitspreise beziehen sich auf fertige
Arbeiten, einschließlich aller Nebenarbeiten, auch
wenn diese nicht
gesondert aufgeführt sind. Hierzu gehört ebenfalls,
dass alle Kostenfaktoren in den Einheitspreisen
enthalten sind,
unberücksichtigt ob sie besonders aufgeführt sind oder
nach DIN 18299 Ziff. 4.2 ff (Besondere Leistungen)
besonders
zu erwähnen wären. Im Einheitspreis sind die Lieferung
aller benötigten Baustoffe und sonstigen Materialien,
deren
Transport, die Kosten für die Einrichtung der
Baustelle (Auf- und Abbau), die Vorhaltung, den An-
und Abtransport der
erforderlichen Geräte, Werkzeuge, Baustoffe, Arbeits-
und Schutzgerüste (auch Gerüste, deren Arbeitsbühne
2,00m
über Fußboden liegen), sowie eventuell erforderliche
Aufenthaltsräume und/oder Lagerräumen, sowie alle
sonstigen zur
Fertigstellung der Bauleistung erforderlichen
Komponenten, einschließlich eventueller
Erschwerniszulagen
einzukalkulieren.
Die Lieferung von Mustern und Proben, sowie das
Erstellen von Ausführungsplänen, Werkszeichnungen
und/oder
Verlegeplänen auf Grundlage von Zeichnungen oder
anhand örtlicher Maße, ist in die Einheitspreise
einzurechnen und
wird nicht besonders vergütet.
Ausführung
Bei der Ausführung hat sich der Auftragnehmer genau an
den Meterriß zu halten oder die genaue Höhe von der
Bauleitung zu erfragen. Alle Höhenangaben sind vor
Arbeitsbeginn gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung
abzustimmen. Alle Höhen werden gemeinsam mit der
örtlichen Bauleitung durchgeführt. Über die gemeinsamen
maßlichen Festlegungen hat der Auftragnehmer ein
Protokoll zu fertigen und der Bauleitung zur
Genehmigung
vorzulegen. Für alle Arbeiten gilt grundsätzlich DIN
18202 Zeile 7. Schäden und Differenzen, die durch das
Nichtbeachten entstehen, gehen zu Lasten des
Auftragnehmers.
Unabhängig von den vor Montage- bzw. Arbeitsbeginn zu
erbringenden Nachweisen hat der Auftragnehmer
entsprechende Muster und Proben der zu verwendenden
Materialien bzw. Bauteile beizubringen. Für diese
Elemente
dürfen nur Originalteile verwendet werden. Die
Bauleitung entscheidet nach der Freigabe, ob diese
Muster Teil der
Gesamtleistung werden. Eine Vergütung für
Musterelemente bzw. Proben erfolgt nicht.
Werkstoffproben jeder Art können zu jeder Zeit an
jeder Stelle durch die Bauleitung bzw. auf deren
Veranlassung
entnommen werden. Erforderliche Untersuchungen sowie
Nachbesserungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Die
toxische Unbedenklichkeit der verwendeten Materialien,
deren Beschichtungen bzw. Behandlungen etc. nach dem
Einbau bzw. dem Aufbringen ist vom Auftragnehmer zu
bestätigen. Grundsätzlich gelten für sämtliche
verwendeten
Baustoffe sowie Bauteile die Anforderungen der BauONW
in der jeweils neusten Fassung. Alle dort geforderten
Nachweise und Prüfzeugnisse, gegebenenfalls auch
Einzelnachweise und Einzelabnahmen, sind in die
Einheitspreise
einzukalkulieren.
Rechtzeitig vor Ausführungsbeginn hat der
Auftragnehmer die Leistungen (Untergründe,
Unterkonstruktionen, etc.) des
Vorunternehmers eigenverantwortlich abzunehmen. Eine
spätere Einrede hinsichtlich diesbezüglicher Mängel
(Risse,
ungenügend feste bzw. feuchte Untergründe, etc.) und
daraus resultierenden Nachforderungen oder
Terminverschiebungen, welche sich aus der Versäumnis
dieser Überprüfung ergeben, werden vom Auftraggeber
nicht
anerkannt. Beanstandungen an Vorleistungen anderer
Unternehmer sind der Bauleitung unverzüglich
schriftlich
anzuzeigen.
Der Auftragnehmer hat auf Aufforderung der Bauleitung
die Nachweise der geforderten Werte über die
Einhaltung der
neuesten Forderungen und Richtlinien hinsichtlich des
Brand-, Schall- und Wärmeschutzes zu erbringen, sofern
diese
seinen Leistungsbereich betreffen. Hierfür anfallende
Kosten, einschließlich der Gebühren gehen zu Lasten des
Auftragnehmers.
Eventuell auftretende Bewegungen und Verformungen der
Massivbauteile und der Fassade (maximale Durchbiegung
von Decken, Ausknickungen von Stützen usw.) sind
vorher mit der Bauleitung zu klären, um diese durch
"gleitende
Anschlüsse" abzufangen. Der Auftragnehmer haftet für
seine Leistungen.
Der Auftragnehmer hat nach bauseits zur Verfügung
gestellten Plänen und Angaben, entsprechende Aus
führungspläne, Werkszeichnungen und Ersatzteillisten
anzufertigen, aus denen Konstruktion, Material,
Profile,
Verbindungen und andere Details deutlich ersichtlich
sind. Erst nach Genehmigung und Freigabe dieser Pläne
darf mit
der Ausführung begonnen werden.
_____________________________________________
_____________________________________________
Ort / Datum) (Stempel und rechtsverbindliche
Unterschrift Auftragnehmer)
Allgemeine Vorbemerkungen
Kaufmännische Vorbemerkungen
Sämtliche Angebotspreise verstehen sich, soweit es in
den Leistungsbeschreibungen nicht ausdrücklich anders
angegeben ist, einschließlich. Lieferung und
gebrauchsfertigem Einbau aller Materialien und
Zubehörteile, sowie
Vorhaltung und Lagerung von Materialhilfsstoffen,
Abstützungen, Gerüsten und Werkzeugen.
Der Kalkulation liegen folgende Stundenlohnsätze
einschl. sämtlicher Zuschläge und Wegekosten zu Grunde:
1. Facharbeiter: |__________| _./je Std.
2. Helfer: |__________| _./je Std.
Diese Lohnsätze sind für alle eventuell notwendig
werdenden, von der Bauleitung schriftlich
anzuordnenden zusätz
lichen Arbeiten verbindlich.
Die Herausnahme einzelner Positionen oder Titel aus
dem Leistungsverzeichnis ohne Veränderung der
Einheitspreise
bleibt vorbehalten, ohne dass der AN Anspruch auf
entgangenen Gewinn geltend machen kann.
Der AN hat bei Kolonnenwechsel die Zustimmung der
Bauleitung des AG einzuholen. Falls Zustimmung
erfolgt, weist
der AN die Kolonne selbst ein. Bei eigenmächtigem
Wechsel der Kolonnen trägt der AN die Kosten für evtl,
erforderlich
werdenden Abriss, Ersatz etc.
Für die Durchführung der Arbeiten hat der AN folgendes
eingeplant:
1. Arbeitsstunden: |__________| Stunden
2. Arbeitskräfte: |__________| Personen
3. Arbeitstage: |__________| Tage
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vom AG
beauftragten SiGe-Koordinator angeforderten
notwendigen Unterlagen
im Rahmen des Arbeitssicherheits- und
Gesundheitsschutz ordnungsgemäß zu bearbeiten und zu
übergeben.
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Auftragnehmer
alle Bedingungen dieser Vorbemerkungen, sowie die beson
deren und zusätzlichen Vertragsbedingungen der Firma
Jakob Durst GmbH & Cie., Talstrasse 24, 41199
Mönchengladbach an, die dort auch einzusehen sind.
_____________________________________________
_____________________________________________
Ort / Datum) (Stempel und rechtsverbindliche
Unterschrift Auftragnehmer)
Kaufmännische Vorbemerkungen
Objektbeschreibung
Das Baugrundstück befindet sich in:
Stadt: Hilden
Gemarkung: Hilden
Flur: 13
Flurstücke: 55, 56 ,137
Adresse: Poststraße 35-37, 40721 Hilden
Das Grundstück ist ausschließlich von der Poststraße
erreichbar.
Es handelt sich um einen alten Gewerbebetrieb
(Schreinerei), bestehend aus Hallen und Schuppen sowie
einem Einfamilienhaus.
Die Dachflächen sind teilweise mit Welleternit und
Ziegeln gedeckt.
Ebenfalls sind Rodungsarbeiten auf dem Grundstück
durchzuführen.
Vor Abgabe des Angebotes ist der Bieter verpflichtet
die Baustelle zu besichtigen und die näher ge
kennzeichneten bereits vorhandenen Zeichungen oder
sonstige Unterlagen für die Ausführung
maßgebenden Unterlagen einzusehen. Dazu hat sich der
Bieter auch bei den zuständigen Behör
den/ Firmen über Art und Lage der Versorgungsleitungen
(Strom, Gas, Telefon, Wasser, usw.) und
den Entwässerungsleitungen zu erkundigen.
Zur Besichtung der Baustelle ist eine Terminabsprache
und Schlüsselübergabe mit unserem Vergabe-
Team erforderlich.
Anlagen
1. Lageplan: 8240427 LP vorh. Bebauung 20220317
ik.pdf
2. Stellungnahme zum
Entsorgungs- und Rückbaukonzept: 8240427 IBL
20250707 Entsorgung+Rückbau.pdf
3. Bodengutachten: 8240427 IBL 20200825
Bodengutachten.pdf
4. Fotodokumentation: 8240427 Fotos für Abbruch
20250626 ik.pdf
Objektbeschreibung
01 Abbruch- Und Rückbauarbeiten
01
Abbruch- Und Rückbauarbeiten
01.0001 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung, hierzu gehören u.a. der An- und
Ab
transport für:
die Abbrucharbeiten erforderlichen Geräte, Maschinen
Unterkunftscontainer
Toiletten- und Waschcontainer
Materialcontainer
Bauzaun
Die Baustelleneinrichtung ist im Einvernehmen mit der
Baulei
tung des Auftraggebers entsprechend den örtlichen
Verhältnis
sen vor Beginn durchzuführen.
Wasserversorgung
Wasserstandrohr der Stadtwerke Hilden gehört zum
Auftrag
sumfang des Auftragnehmers
Stromversorgung
Stromaggregat gehört zum Auftragsumfang des Auftragneh
mers.
Bauzaun
Der Bauzaun ist als offener Zaun aus
Bauzaunsteckelementen
umlaufend an den Grundstücksgrenzen umlaufend als Siche
rung zu errichten und für die gesamte Buazeit
vorzuhalten.
Dieser darf erst nach Abstimmung mit der örtlichen
Bauleitung
abgezogen werden. Im Bereich zu angrenzenden Nachbarn
sind diese mit einer blickdichten weißen Bespannung zu
ver
sehen.
Nach Beendigung der Abbrucharbeiten ist die Baustelle
zu
räumen.
01.0001
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
01.0002 Abbruch der Bestandsgebäude + Flächen Abbrucharbeiten entsprechend den zu Grunde liegenden
Vor
schriften, den Vorschriften der Berufsgenossenschaft,
des Ge
werbeaufsichtsamtes und den
Unfallverhütungsvorschriften,
sowie alle der Leistung zugeordneten gesetzlichen
Hinweise,
Bestimmungen und Verordnungen, gemäß nachfolgendem Lei
stungsumfang, einschließlich aller Nebenleistungen
durchfü
hren. Die aktuelle Verordnung über Sicherheit und
Gesundheit
auf Baustellen (BaustellV) ist einzuhalten.
Voraussetzung:
Mit Beginn der Abbrucharbeiten werden alle vorhandenen,
brauchbaren und nicht brauchbaren Materialien Eigentum
des
Abbruchunternehmers. Der AN veranlaßt die Stilllegung
der
Wasser- und Gasanschlüsse, sowie die Demontage der
Elektro-
und Fernsprechleitungen zu seinen Kosten. Gleiches
gilt für
eventuell, noch vorhandene sonstige Leitungen, Rohre,
Kanäle
u.ä. auf dem Grundstück.
Leistungsumfang:
Absicherung der Baustelle mit Bauzäunen. Erstellen des
Entsorgungskonzeptes und diesbezügliche Abstimmung mit
dem Umweltamt in Hilden hinsichtlich der
ordnungsgemäßen
Entsorgung.
Erstellung aller erforderlichen Meldungen, wie z.B.
Baubeginn
anzeige (Beginn der Abbrucharbeiten), Abstimmung mit
den Be
hörden, Einrichtung der Baustelle, Antransport aller
benötigten
Maschinen und Geräte.
Entrümpelung, Abbruch und Ausbau der kompletten Gebäude
bis Unterkante-Bodenplatte. Bestehende Keller sind
ebenfalls
bis UK- Fundament abzubrechen. Das eventuelle nötige
Tren
nen der Gebäude zur Nachbarbebauung ist
einzukalkulieren.
Das im Lageplan nicht bebaute Gelände ist eventuell
teilweise
bituminös befestigt und ist rückzubauen und zu
entsorgen.
Abbruchumfang:
Siehe beigefügte Fotos und Planunterlagen.
Sämtliche befestigten Flächen sind nach dem Rückbau
wieder
zu verdichten. Die Verdichtung ist germäß DIN nach
Proctor
durchzuführen.
Auf dem Gelände soll später ein Mehrfamilienhaus mit
Tief
garage und 10 Einfamilienhäuser errichtet werden.
01.0002
Abbruch der Bestandsgebäude + Flächen
1.00
psch
01.0003 Rückbaustatik Erstellen einer prüffähigen Rückbaustatik sofern
erforderlich.
Die Rückbaustatik ist innerhalb von 10 Arbeitstagen
nach Auf
tragserteilung aufzustellen und in 4-facher
Ausfertigung an den
AG zu übergeben.
01.0003
Rückbaustatik
O
1.00
psch