Tischlerarbeiten
Hermannstraße 10 / 10A / 10B / 10 C - Darmstadt
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Angebotsanfrage: Tischlerarbeiten - Hauseingangstüren - Stahltüren und Alu-Glas-Türen - WE- und Innentüren Bauvorhaben: Hermannstr. 10C in Darmstadt (Bauabschnitt BA1) Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH Uhlandstr. 6 in 09130 Chemnitz einkaufchemnitz@bo-gruppe.de
Angebotsanfrage: Tischlerarbeiten
01 Tischlerarbeiten
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Tischlerarbeiten
1. Allgemeiner Teil - Objektbeschreibung Die Hermannstraße Nr. 10, 10A, 10B und 10 C in Darmstadt ist eine Wohnanlage mit insgesamt 132 Wohnungen für Senioren in bester Lage, mitten im Stadtteil Bessungen und direkt am Prinz-Emil-Garten gelegen. Auszug aus Freiflächenplan Die Nutzung der Gebäude beschränkt sich auf die Vermietung von Wohnungen an Senioren einschl. der Bereitstellung von Gemeinschaftsräumen. Die Anlage aus den 1950er Jahren ist in 4 Bauabschnitten erbaut worden. Die vier Gebäude, untereinander mit Verbindungsgängen verbunden, befinden sich auf einem großzügigen, stark durchgrünten Grundstück mit altem Baumbestand. Das aus drei- bis 4-geschossigen Häusern bestehende Ensemble steht als Gesamtanlage unter Denkmalschutz inkl. Freianlagen. Alle Gebäude sind unterkellert und mit einer Mittelgangerschließung konzipiert, so dass die Außen- und Flurwände tragend und die Wohnungstrennwände nichttragend ausgeführt wurden. Gemäß Ämterprotokoll vom 25.02.25 ergibt sich folgende Einstufung der Gebäude: Haus 10, 10A, 10C: Gebäudeklasse GK IV Haus 10B: Gebäudeklasse GK III Die Altenwohnanlage ist baulich in die Jahre gekommen, sodass ein umfassender Sanierungsbedarf besteht. Für einzelne technische Ausstattungen wie Heizanlage und Aufzüge besteht akuter Handlungsbedarf, da hier nicht reparable Ausfälle drohen. Generell sind die technischen Anlagen veraltet. Die Gebäude sind schadstoffbelastet, die Barrierefreiheit ist nur eingeschränkt gegeben und es bestehen brandschutztech- nische sowie energetische Defizite. Baurechtlich handelt es sich um eine Wohnan- lage (für Senioren) und nicht etwa um ein Alten- und Pflegewohnheim. Für die Entwicklung der Seniorenwohnanlage liegt eine fertige Planung bis LPH 3 vor. Hierbei sollen folgende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt werden: · Erhaltung aller Bestandsgebäude und Erstellung neuer, barrierearmer Wohnungsgrundrisse einschl. neuer Bäder. Umnutzung von Nebenflächen zu Wohnraum. Denkmalgerechte Großmodernisierung aller Bestandsgebäude mit folgenden Maßnahmen: · Schadstoffsanierung · Erneuerung der Dacheindeckungen inkl. Wärmedämmung der OG-Decke · Einbau neuer Wohnungs- und Hauseingangstüren · Einbau neuer Fenster, Rollladentausch (EG) · Einbau Wärmedämmputz Fassade, Erneuerung Sockel · Betonsanierung (u.a. Balkone) · Brandschutzmaßnahmen (inkl. Umbau Treppenhäuser, neue Außentreppen, Anleiterpunkt für DG-Wohnung in Haus 10C) · Überarbeitung der Flure u. Verbindungsgänge · Anstrich Kellerwände und Decken · Anbringung Kellerdeckendämmung · Keller mit neuen Mieterabteilen und Abstellflächen für Fahrräder · Stränge, Abwasser, Regenwasser einschl. Mischwasser-Grundleitungen neu · Trinkwasser Leitungen einschl. Hausanschlüsse neu · Bäder neu · Anpassung Gasversorgung · Neue Heizzentrale mit Außenluft-Wärmepumpe & Gas- BW-Kessel · Heizkörper einschl. Niedertemperatur-Heizverteilnetz neu · Trinkwassererwärmung neu über Durchlauferhitzer · Abluftanlagen für fensterlose Bäder neu · Stark-/Schwachstrom einschl. Hausanschluss und Stromzähler neu · Glasfaserversorgung neu · Innenbeleuchtung neu · Aufzüge neu, Ergänzung Aufzug zwischen Haus 10 und Verbindungsbau zu Haus 10B · Möblierung der Gemeinschaftsräume · Reduzierte, bodengebundene Fassadenbegrünung der außenliegenden Fluchttreppenhäuser · Barrierearme Erschließung · Wiederherstellung der Außenanlage im Baustellenbereich. Die Modernisierungsarbeiten sollen im unbewohnten Zustand erfolgen. Voraussichtlicher Bauablauf: 1. Bauabschnitt: Hermannstraße 10C inkl. Verbindungsgang zu Haus 10B 06/2025 - 06/2026 2. Bauabschnitt: Hermannstraße 10A inkl. Verbindungsgang zu Haus 10 08/2026 – 06/2027 3. Bauabschnitt: Hermannstraße 10+10B inkl. Verbindungsgang zw. Haus 10 und 10B 07/2027 - 01/2029 Die nachfolgende Ausschreibung behandelt den 1. Bauabschnitt (Haus 10C inkl. Verbindungsgang zu Haus 10B). Ansicht Haus 10C (von Bessunger Str.) Detaillierte Trennung des 1. Bauabschnitts zum restlichen Baufeld Die Trennung erfolgt im Verbindungsgang zwischen den Häusern 10C und 10B wie folgt: · Kellergeschoss Die Hauseingangstür zum Haus 10B inkl. anteiliger Vorraum wird dem Bauabschnitt 3 zugeordnet. · Erdgeschoss: Die Trennung erfolgt im Außenmauerwerk des Gebäudes 10B, d.h. der komplette Verbindungsgang im EG wird dem Bauabschnitt 1 zugeordnet. Grafische Darstellung der Trennung (türkise Linie)
1. Allgemeiner Teil - Objektbeschreibung
BESONDERER TEIL - Tischlerarbeiten 2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus DIN 18355 - Tischlerarbeiten, sowie den DIN-Vorschriften für Bauteile, Elemente und Material, insbesondere DIN 18357 - Beschlagarbeiten und DIN 18055 - Fenster. Für die Ausführung der Tischlerarbeiten sind ergänzend zu den DIN-Bestimmungen auch die Richtlinien des Instituts für Fenstertechnik e.V. in Rosenheim sowie die Angaben der RAL- RG 424/1 Holzfenster, Gütesicherung der Gütegemeinschaft Holzfenster e.V., Frankfurt, anzuwenden. Bei Widersprüchen haben diese Richtlinien Vorrang vor den DIN-Vorschriften. Für die Befestigung von Fensterwänden ist DIN 18056 entsprechend anzuwenden. Im Hinblick auf statische Anforderungen bei Fenstern sind zu beachten: DIN 1055 Teil 3 und 4 - (für Wind- und Horizontalkräfte) DIN 1286-1 - Mehrscheiben-Isolierglas, luftgefüllt; Zeitstandverhalten DIN 1286-2 - Mehrscheiben-Isolierglas, gasgefüllt, Zeitstandverhalten; Grenzabweichungen des Gasvolumenanteils DIN 4102-18- Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Feuerschutz- abschlüsse; Nachweis der Eigenschaft selbstschließend. DIN 4108 - Wärmeschutz im Hochbau DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau DIN 7863 - Nichtzellige Elastomer-Dichtprofile im Fenster- und Fassadenbau DIN 18056 - Fensterwände; Bemessung und Ausführung (für Vertikalkräfte auf Riegel bei zu öffnenden Fenstern) DIN 18093 - Feuerschutzabschlüsse; Einbau von Feuerschutztüren in massive Wände aus Mauerwerk o.Beton; Ankerlagen, Ankerformen, Einbau DIN 18111 - Stahlzargen DIN 18203-3- Toleranzen im Hochbau; Bauteile aus Holz und Holzwerkstoffen DIN 18232 - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen DIN 18263 - Türschließer mit hydraulischer Dämpfung DIN 18273 - Baubeschläge; Türdrückergarnituren für Feuerschutztüren und Rauchschutztüren DIN 18358 - Rolladenarbeiten/Sonnenschutzanlagen DIN 18360 - Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten DIN 18361 - Verglasungsarbeiten DIN 18363 - Maler- und Lackierarbeiten DIN 18364 - Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauten DIN 18540 - Abdichten von Außenwandfugen DIN 18545-2 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen; Dichtstoffe, Bezeichnung, Anforderung, Prüfung DIN 52460 - Fugen- und Glasabdichtungen DIN 68140 - Keilzinkenverbindung von Holz Weiter sind zu beachten: DIN EN 179 - Schlösser und Baubeschläge; Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte DIN EN 300 - Platten aus langen, schlanken ausgerichteten Spänen (OSB) DIN EN 312 - Spanplatten DIN EN 313 - Sperrholz DIN EN 385 - Keilzinkverbindungen im Bauholz; Leistungs- und Mindestanforderung an die Herstellung (Diese Norm gilt mit Vorrang gegenüber DIN 68140, wenn die Holzbauteile bauseitig beschichtet werden sollen) DIN EN 622 - Faserplatten DIN EN 636 - Sperrholz DIN EN 826 - Wärmedämmstoffe für das Bauwesen; Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung DIN EN 927-1- Beschichtungsstoffe und Beschichtungssysteme für Holz im Außenbereich DIN EN 942 - Holz in Tischlerarbeiten; Allgemeine Sortierung nach der Holzqualität DIN EN 1125- Schlösser und Baubeschläge; Panikverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange DIN EN 1154- Türschließmittel mit kontrolliertem Schließablauf DIN EN 1158- Schließfolgeregler DIN EN 1292- Türen- Klassifizierung der Festigkeitsanforderungen DIN EN 1522- Fenster, Türen, Abschlüsse; Durchschusshemmung DIN EN 12051- Tür- und Fensterriegel DIN EN 12207- Fenster und Türen; Luftdurchlässigkeit DIN EN 12208- Fenster und Türen; Schlagregendichtheit DIN EN 12210- Fenster und Türen; Widerstandsfähigkeit bei Windlast ZH 1/265 - Merkblatt für Verschlüsse für Türen von Notausgängen RAL-GZ 716/- Kunststoff-Fenster, Gütesicherung Zur Beurteilung der Oberfläche endbeschichteter Holzfenster dient die "Richtlinie zur visuellen Beurteilung einer endbehandelten Oberfläche bei Holzfenstern" vom Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks. Weiter sind zu beachten: Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V., insbesondere - Nr: 4: Abdichtung von Fugen im Hochbau mit Elastomer-Fugenbä ndern unter Verwendung von ausreagierenden Klebstoffen - Nr. 9: Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren - Grundlagen für Planung und Ausführung 2.2 Stoffe, Bauteile Spanplatten aller Arten müssen frei sein von Formaldehyd. Holz muss frei von holzzerstörenden Pilzen und Insekten sein. Es darf keine Markröhren aufweisen. Bei wesentlichen - von der Holzart abhängigen - Unterschieden zwischen Kern- und Splintholz soll an sichtbaren Stellen und nicht deckenden Beschichtungen kein Splint zu sehen sein. Pfropfen und Dübel im sichtbaren Bereich müssen von gleicher Holzart und Faserrichtung sein. Querrisse sind unzulässig. Baumkanten (ohne Rinde) sind nur an nicht sichtbaren Stellen zulässig. 2.3 Ausführung 2.3.1 Allgemeines - Vor Arbeiten, die Feinstaub erzeugen, sind die Räume entsprechend abzudichten, der Staub zu beseitigen und/oder Absauggeräte zu verwenden. - Anleimer sind zum Feuchtigkeitsausgleich gemeinsam mit dem Grundmaterial einzulagern. Es sollen Hölzer mit stehenden Jahresringen verwendet werden. Das Bündigfräsen darf erst - in Abhängigkeit vom verwendeten Leim - nach 1 bis 2 Tagen erfolgen. - Vor dem Furnieren sind Toleranzen zwischen Rohling und An- bzw. Umleimern auszugleichen, um Fehlverleimungen auszuschließen. - Vor dem Beizen sind die Flächen zweimal zu schleifen (Körnung 120 und 150). Der Schleifstaub ist unbedingt zu beseitigen. Flecken und Leimdurchschläge sind gründlich zu entfernen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in die Verarbeitungsvorschriften des Beizmittelherstellers Einsicht zu nehmen. Beizarbeiten an einem Element dürfen nicht unterbrochen werden. Wenn nicht anders ausgeschrieben, sind Lösungsmittelbeizen zu verwenden. - Kettendübelungen sind unzulässig. - Heizkörper-Verkleidungen sind mit Beschlägen zu versehen, die ein leichtes Öffnen ermöglichen. - Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. - Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Das Einschlagen von Schrauben in Standarddübel ist nicht zulässig. Fehlbohrungen sind mindestens im Abstand entsprechend der Tiefe des Bohrloches bzw. des fünffachen Dübelaußendurchmessers zu korrigieren. - Wird ein Schalldämmmaß ohne nähere Erläuterung im Leistungsverzeichnis angegeben, so genügt die Einhaltung des Labor-Dämmmaßes nicht. Der Auftragnehmer hat nach seinem vorauszusetzenden Wissensstand Bedenken geltend zu machen, wenn der effektiv gewollte oder nach Vorschrift erforderl. Wert vor Ort mit der ausgeschriebenen Konstruktion nicht erreicht wird. - Nägel dürfen nicht auf Zug beansprucht werden (mit Ausnahme besonderer Zulassungen). Insbesondere Deckenbekleidungen einschließlich der Unterkonstruktion müssen geschraubt werden. - Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. - Bei geleimten Verbindungen ist dem Auftraggeber ohne besondere Aufforderung mitzuteilen, gegen welche Beschichtungsstoffe der verwendete Leim nicht resistent ist. Das gilt besonders bei Keilzinkverbindungen oder Kammverbindungen. - Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeid en. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Meterialien zu verwenden. - Falzdichtungen müssen in einer Ebene liegen, auswechselbar und an den Ecken dicht sein. Falzdichtungen sind, wenn möglich, nach den Malerarbeiten einzubauen. Damit das Öffnen und Schließen einer Tür mit geringem Aufwand möglich ist, dürfen die Bedienkräfte und Bedienmomente, die in der DIN EN 12217:2004-05 (der Bezug richtet sich explizit auf diese DIN-Ausgabe, die evtl. späteren Änderungen der DIN EN 12217 sind nicht zu berücksichtigen) angegebenen Werte der Klasse 3 nicht übersteigen. Dies ist in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren und vorzusehen.
BESONDERER TEIL - Tischlerarbeiten
01.01 Außentüren
01.01
Außentüren
01.02 Alu-Glas- Brandschutztüren innen
01.02
Alu-Glas- Brandschutztüren innen
01.03 WE- und Innentüren
01.03
WE- und Innentüren
01.04 Stahltüren
01.04
Stahltüren
01.05 Stundenlohnarbeiten
01.05
Stundenlohnarbeiten

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