Schlosser- / Stahlarbeiten Fluchttreppe
Hermannstraße 10 / 10A / 10B / 10 C - Darmstadt
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Angebotsanfrage: Stahlbau - Rettungstreppenhaus außen Bauvorhaben: Hermannstr. 10 C in Darmstadt Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH Uhlandstr. 6 in 09130 Chemnitz          einkaufchemnitz@bo-gruppe.de
Angebotsanfrage: Stahlbau - Rettungstreppenhaus außen
1 Stahltreppenturm Haus 10C
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Stahltreppenturm Haus 10C
1. Allgemeiner Teil - Objektbeschreibung Die Hermannstraße Nr. 10, 10A, 10B und 10 C in Darmstadt ist eine Wohnanlage mit insgesamt 132 Wohnungen für Senioren in bester Lage, mitten im Stadtteil Bessungen und direkt am Prinz-Emil-Garten gelegen. Auszug aus Freiflächenplan Die Nutzung der Gebäude beschränkt sich auf die Vermietung von Wohnungen an Senioren einschl. der Bereitstellung von Gemeinschaftsräumen. Die Anlage aus den 1950er Jahren ist in 4 Bauabschnitten erbaut worden. Die vier Gebäude, untereinander mit Verbindungsgängen verbunden, befinden sich auf einem großzügigen, stark durchgrünten Grundstück mit altem Baumbestand. Das aus drei- bis 4-geschossigen Häusern bestehende Ensemble steht als Gesamtanlage unter Denkmalschutz inkl. Freianlagen. Alle Gebäude sind unterkellert und mit einer Mittelgangerschließung konzipiert, so dass die Außen- und Flurwände tragend und die Wohnungstrennwände nichttragend ausgeführt wurden. Gemäß Ämterprotokoll vom 25.02.25 ergibt sich folgende Einstufung der Gebäude: Haus 10, 10A, 10C: Gebäudeklasse GK IV Haus 10B: Gebäudeklasse GK III Die Altenwohnanlage ist baulich in die Jahre gekommen, sodass ein umfassender Sanierungsbedarf besteht. Für einzelne technische Ausstattungen wie Heizanlage und Aufzüge besteht akuter Handlungsbedarf, da hier nicht reparable Ausfälle drohen. Generell sind die technischen Anlagen veraltet. Die Gebäude sind schadstoffbelastet, die Barrierefreiheit ist nur eingeschränkt gegeben und es bestehen brandschutztech- nische sowie energetische Defizite. Baurechtlich handelt es sich um eine Wohnan- lage (für Senioren) und nicht etwa um ein Alten- und Pflegewohnheim. Für die Entwicklung der Seniorenwohnanlage liegt eine fertige Planung bis LPH 3 vor. Hierbei sollen folgende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt werden: · Erhaltung aller Bestandsgebäude und Erstellung neuer, barrierearmer Wohnungsgrundrisse einschl. neuer Bäder. Umnutzung von Nebenflächen zu Wohnraum. Denkmalgerechte Großmodernisierung aller Bestandsgebäude mit folgenden Maßnahmen: · Schadstoffsanierung · Erneuerung der Dacheindeckungen inkl. Wärmedämmung der OG-Decke · Einbau neuer Wohnungs- und Hauseingangstüren · Einbau neuer Fenster, Rollladentausch (EG) · Einbau Wärmedämmputz Fassade, Erneuerung Sockel · Betonsanierung (u.a. Balkone) · Brandschutzmaßnahmen (inkl. Umbau Treppenhäuser, neue Außentreppen, Anleiterpunkt für DG-Wohnung in Haus 10C) · Überarbeitung der Flure u. Verbindungsgänge · Anstrich Kellerwände und Decken · Anbringung Kellerdeckendämmung · Keller mit neuen Mieterabteilen und Abstellflächen für Fahrräder · Stränge, Abwasser, Regenwasser einschl. Mischwasser-Grundleitungen neu · Trinkwasser Leitungen einschl. Hausanschlüsse neu · Bäder neu · Anpassung Gasversorgung · Neue Heizzentrale mit Außenluft-Wärmepumpe & Gas- BW-Kessel · Heizkörper einschl. Niedertemperatur-Heizverteilnetz neu · Trinkwassererwärmung neu über Durchlauferhitzer · Abluftanlagen für fensterlose Bäder neu · Stark-/Schwachstrom einschl. Hausanschluss und Stromzähler neu · Glasfaserversorgung neu · Innenbeleuchtung neu · Aufzüge neu, Ergänzung Aufzug zwischen Haus 10 und Verbindungsbau zu Haus 10B · Möblierung der Gemeinschaftsräume · Reduzierte, bodengebundene Fassadenbegrünung der außenliegenden Fluchttreppenhäuser · Barrierearme Erschließung · Wiederherstellung der Außenanlage im Baustellenbereich. Die Modernisierungsarbeiten sollen im unbewohnten Zustand erfolgen. Voraussichtlicher Bauablauf: 1. Bauabschnitt: Hermannstraße 10C inkl. Verbindungsgang zu Haus 10B 06/2025 - 06/2026 2. Bauabschnitt: Hermannstraße 10A  inkl. Verbindungsgang zu Haus 10 08/2026 – 06/2027 3. Bauabschnitt: Hermannstraße 10+10B  inkl. Verbindungsgang zw. Haus 10 und 10B 07/2027 - 01/2029 Die nachfolgende Ausschreibung behandelt den 1. Bauabschnitt (Haus 10C inkl. Verbindungsgang zu Haus 10B). Ansicht Haus 10C (von Bessunger Str.) Detaillierte Trennung des 1. Bauabschnitts zum restlichen Baufeld Die Trennung erfolgt im Verbindungsgang zwischen den Häusern 10C und 10B wie folgt: · Kellergeschoss Die Hauseingangstür zum Haus 10B inkl. anteiliger Vorraum wird dem Bauabschnitt 3 zugeordnet. · Erdgeschoss: Die Trennung erfolgt im Außenmauerwerk des Gebäudes 10B, d.h. der komplette Verbindungsgang im EG wird dem Bauabschnitt 1 zugeordnet. Grafische Darstellung der Trennung (türkise Linie)
1. Allgemeiner Teil - Objektbeschreibung
2. Allg. Hinweise Einzukalkulieren ist, auch wenn dies nicht besonders ausgeschrieben ist: 1) Sämtliche Leistungen/ Positionen sind einschließlich Herstellung, Lieferung an den Einbauort und Einbau zu kalkulieren inkl. aller dafür notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge etc. Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten, falls in den besonderen Hinweisen oder Leistungsbeschreibungen nichts anders beschrieben ist. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne besondere Erwähnung zur vertraglichen Leistung. 2) Sämtliche Nebenleistungen und besondere Leistungen, die zur vollständigen, funktionsfähigen und DIN gerechten Herstellung eines Gewerks, des Nachfolge- oder Vorgängergewerkes erforderlich sind, sind vom Bieter mit einzukalkulieren. 3) Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente sind die Einbauvorschriften / Herstellerrichtlinien zu beachten. 4) Zusatzmaterialien zum Fügen von Bauteilen, als Abschlüsse von Bauteilübergängen, Bauteilstößen, wie Putzschienen, Silikonfugen, Neoprenstreifen etc. sind nach Erfordernis mit einzukalkulieren. 5) Sämtliche Materialien, die zur DIN-gerechten Montage und Befestigung eines Bauteilserforderlich sind, sind vom Bieter mit einzukalkulieren. 6) Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen umfassend vor Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das Eigentum des AN über. 7) Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen Fassadengerüst) sind einzukalkulieren und vorzuhalten. Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN 4420 und DIN 4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und der geltenden baupolizeilichen Vorschriften zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der SiGe- Planung ist zu achten. 8) Vorschriftsmäßiges Entsorgen von Altmaterialen incl. Deponiekosten / Gebühren. Sämtl. während der Bauarbeiten anfallender Müll wird Eigentum des AN und von diesem täglich zu entsorgen. 9) Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und SIGE - Plan sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten. 10) Die durch das Vermessungsbüro bzw. den AN angebrachten Höhenbezugspunkte (Meterstriche, Marken, etc.) sind während der Bauausführung zu schützen und bei evtl. Beschädigung auf eigene Kosten neu zu setzen. 11) Weiterhin ist in die Preise einzurechnen: - witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen; - ständige Reinigung der durch die eigene Arbeiten verschmutzte Bereiche - Staubschutz für Füllen und Transport von Containern und dgl.; - Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechungen der eigenen Arbeiten; - Einholung von verkehrsrechtlichen Anordnungen einschl. Gebühren; - Lager- und Aufenthaltsräume werden nicht zur Verfügung gestellt Sämtliche Gewerke müssen in Material und Ausführung den neuesten DIN- und EU- Normen,den anerkannten Regeln der Technik sowie den "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen" der VOB Teil C in der zur Zeit zur Ausführung geltenden Fassung entsprechen. Es gelten die Regeln der VOB neuste Fassung. Die Anforderungen an den Schall- und Brandschutz gem. DIN 4109 und DIN 4102 sind zu berücksichtigen. Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und Aufmaß vor Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor Ausführung der Bauleitung schriftl. zur Freigabe vorgelegt werden.
2. Allg. Hinweise
3. Maßgebende technische Vorschriften 2 BESONDERER TEIL  -  Metallbauarbeiten 2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus: DIN 1748 - Strangpressprofile aus Aluminium und Aluminium-Knetlegierungen DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau DIN 6834 - Strahlenschutztüren für medizinisch genutzte Räume DIN 17615-2 - Präzisionsprofile aus AIMgSi0,5; Konstruktionsgrundlagen DIN 17615-3 - Präzisionsprofile aus AIMgSi0,5; Toleranzen DIN 18056 - Fensterwände; Bemessung und Ausführung DIN 18093 - Feuerschutzabschlüsse; Einbau von Feuerschutztüren in massive Wände aus Mauerwerk oder Beton; Ankerlagen, Ankerformen, Einbau DIN 18111 - Stahlzargen DIN 18232 - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen DIN 18263 - Türschließer mit hydraulischer Dämpfung DIN 18273 - Baubeschläge;Türdrückergarnituren für Feuerschutztüren u. Rauchschutzüren DIN 18360 - Metallbauarbeiten DIN 18451 - Gerüstbauarbeiten DIN 18799 - Steigleitern an baulichen Anlagen DIN 18800 - Stahlbauten DIN 50902 - Schichten für den Korrosionsschutz von Metallen; Begriffe, Verfahren und Oberflächenvorbereitung DIN 52290 - Angriffhemmende Verglasungen DIN 55928 - Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungen und Überzüge DIN 55945 - Fachausdrücke und Definitionen für Beschichtungsstoffe (im Zweifel gilt DIN EN 971-1) DIN EN 179 - Schlösser und Baubeschläge; Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte DIN EN 573 und DIN EN 988 - Zink und Zinklegierungen DIN EN 971-1 - Fachausdrücke und Definitionen für Beschichtungsstoffe DIN EN 1125 - Schlösser und Baubeschläge; Panikverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange DIN EN 1154 - Türschließmittel mit kontrolliertem Schließablauf DIN EN 1158 - Schließfolgeregler DIN EN 1301 - Aluminium und Aluminiumlegierungen DIN EN 1396 - Aluminium und Aluminiumlegierungen; Bandbeschichtete Bleche und Bänder für allgemeine Anforderungen DIN EN 10025 - Warmgewalzte Erzeugnisse aus unlegierten Baustählen; technische Lieferbedingungen DIN EN 10027 - Bezeichnungssysteme für Stähle DIN EN 10088 - Nichtrostende Stähle DIN EN 10210 - Warmgefertigte Hohlprofile für den Stahlbau aus unlegierten Baustählen und aus Feinkornbaustählen DIN EN ISO 1461 - Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken) DIN EN ISO 4042 - Verbindungselemente - Galvanische Überzüge Werden Nichtrostende Stähle ausgeschrieben, so müssen diese grundsätzlich in DIN EN 10088-1 - Nichtrostende Stähle; Verzeichnis der nichtrostenden Stähle - enthalten sein. Weiterhin gelten: DIN EN 12219- Kaltgefertigte geschweißte Hohlprofile für den Stahlbau aus unlegierten Baustählen und aus Feinkornbaustählen ZH 1/265  Merkblatt für Verschlüsse für Türen von Notausgängen (zu beziehen bei der gewerblichen Berufsgenossenschaft) 2.2 Stoffe, Bauteile Ist Feuerverzinken ausgeschrieben, sind dafür besonders geeignete Stahlwerkstoffe zu liefern und eine verzinkungsgerechte Konstruktion anzubieten. Geschweißte Bauteile aus Edelstahl müssen frei sein von Oxid- und Zunderbelag. Anlauffarben dürfen nicht sichtbar sein. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen. 2.3 Ausführung 2.3.1 Allgemeines Werden zur Anfertigung von Konstruktionsunterlagen mehr Bauangaben benötigt als in den Ausschreibungsunterlagen enthalten oder aus diesen ersichtlich sind, so hat sie der Auftragnehmer rechtzeitig vom Auftraggeber zu fordern. Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Ein Feuerlöscher, tragbar, der Klasse C nach DIN EN 2 - oder vergleichbar einsetzbar -muss bei Arbeiten mit brennbaren Gasen vorhanden sein. Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Die Gewinde verzinkter Gewindebolzen sind bei der Montage nicht nachzuschneiden, sondern anzuschmelzen. Analog ist bei durch die Verzinkung unbeweglich gewordenen Bändern und anderen beweglichen Teilen zu verfahren Feuerverzinkte Teile sind nicht zu fetten, sondern anderweitig (z.B. im Chroms      ichäurebad) zu passivieren. Fehlstellen und Beschädigungen sind auf der Baustelle nach Möglichkeit mit Spritzverzinkung zu beseitigen, anderenfalls ist Zinkstaubbeschichtung mit 94 - 96 % Zinkstaubanteil zulässig. Der zulässige Anteil der Nachbesserung richtet sich nach DIN 50976. Schweißschlacken und Rauchniederschläge sind vorher zu beseitigen. Zinknasen dürfen nicht abgeschlagen oder abgeschnitten werden. Ein manuelles Bearbeiten oder Abschmelzen ist zulässig und ggf. notwendig. Ist Schweißen nur auf zinkfreiem Untergrund zulässig, sind die Flanken auf einer Breite von min.10 mm vollständig von Zink zu befreien. Die Verbindung von Bauteilen als lösbare oder nicht lösbare Verbindungen ist dem Auftragnehmer freigestellt, sofern sich nicht aus Plänen, Beschreibungen, Werkzeichnungen oder Normen etwas anderes ergibt.
3. Maßgebende technische Vorschriften
1. 1 Fluchttreppenanlage
1. 1
Fluchttreppenanlage
1. 2 Stundenlohnarbeiten
1. 2
Stundenlohnarbeiten

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