Kellerdeckendämmung Haus 10C
Hermannstraße 10 / 10A / 10B / 10 C - Darmstadt
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01 Kellerdeckendämmarbeiten - Hermannstr. 10C in Darmstadt (Bauabschnitt BA1)
01
Kellerdeckendämmarbeiten - Hermannstr. 10C in Darmstadt (Bauabschnitt BA1)
1. Allgemeiner Teil - Objektbeschreibung Die Hermannstraße Nr. 10, 10A, 10B und 10 C in Darmstadt ist eine Wohnanlage mit insgesamt 132 Wohnungen für Senioren in bester Lage, mitten im Stadtteil Bessungen und direkt am Prinz-Emil-Garten gelegen. Auszug aus Freiflächenplan Die Nutzung der Gebäude beschränkt sich auf die Vermietung von Wohnungen an Senioren einschl. der Bereitstellung von Gemeinschaftsräumen. Die Anlage aus den 1950er Jahren ist in 4 Bauabschnitten erbaut worden. Die vier Gebäude, untereinander mit Ver- bindungsgängen verbunden, befinden sich auf einem groß- zügigen, stark durchgrünten Grundstück mit altem Baum- bestand. Das aus drei- bis 4-geschossigen Häusern be- stehende Ensemble steht als Gesamtanlage unter Denk- malschutz inkl. Freianlagen. Alle Gebäude sind unterkellert und mit einer Mittelgangerschließung konzipiert, so dass die Außen- und Flurwände tragend und die Wohnungstrenn- wände nichttragend ausgeführt wurden. Gemäß Ämterprotokoll vom 25.02.25 ergibt sich folgende Einstufung der Gebäude: Haus 10, 10A, 10C: Gebäudeklasse GK IV Haus 10B: Gebäudeklasse GK III Die Altenwohnanlage ist baulich in die Jahre gekommen, sodass ein umfassender Sanierungsbedarf besteht. Für einzelne technische Ausstattungen wie Heizanlage und Aufzüge besteht akuter Handlungsbedarf, da hier nicht reparable Ausfälle drohen. Generell sind die technischen Anlagen veraltet. Die Gebäude sind schadstoffbelastet, die Barrierefreiheit ist nur eingeschränkt gegeben und es bestehen brandschutztechnische sowie energetische Defizite. Baurechtlich handelt es sich um eine Wohnan- lage (für Senioren) und nicht etwa um ein Alten- und Pflegewohnheim. Für die Entwicklung der Seniorenwohnanlage liegt eine fertige Planung bis LPH 3 vor. Hierbei sollen folgende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen umge- setzt werden: · Erhaltung aller Bestandsgebäude und Erstellung neuer, barrierearmer Wohnungsgrundrisse einschl. neuer Bäder. Umnutzung von Nebenflächen zu Wohnraum. Denkmalgerechte Großmodernisierung aller Bestands- gebäude mit folgenden Maßnahmen: · Schadstoffsanierung · Erneuerung der Dacheindeckungen inkl. Wärme- dämmung der OG-Decke · Einbau neuer Wohnungs- und Hauseingangstüren · Einbau neuer Fenster, Rollladentausch (EG) · Einbau Wärmedämmputz Fassade, Erneuerung Sockel · Betonsanierung (u.a. Balkone) · Brandschutzmaßnahmen (inkl. Umbau Treppenhäuser, neue Außentreppen, Anleiterpunkt für DG-Wohnung in Haus 10C) · Überarbeitung der Flure u. Verbindungsgänge · Anstrich Kellerwände und Decken · Anbringung Kellerdeckendämmung · Keller mit neuen Mieterabteilen und Abstellflächen für Fahrräder · Stränge, Abwasser, Regenwasser einschl. Misch- wasser-Grundleitungen neu · Trinkwasser Leitungen einschl. Hausanschlüsse neu · Bäder neu · Anpassung Gasversorgung · Neue Heizzentrale mit Außenluft-Wärmepumpe & Gas- BW-Kessel · Heizkörper einschl. Niedertemperatur-Heizverteilnetz neu · Trinkwassererwärmung neu über Durchlauferhitzer · Abluftanlagen für fensterlose Bäder neu · Stark-/Schwachstrom e inschl. Hausanschluss und Stromzähler neu · Glasfaserversorgung neu · Innenbeleuchtung neu · Aufzüge neu, Ergänzung Aufzug zwischen Haus 10 und Verbindungsbau zu Haus 10B · Möblierung der Gemeinschaftsräume · Reduzierte, bodengebundene Fassadenbegrünung der außenliegenden Fluchttreppenhäuser · Barrierearme Erschließung · Wiederherstellung der Außenanlage im Baustellen- bereich. Die Modernisierungsarbeiten sollen im unbewohnten Zustand erfolgen. Voraussichtlicher Bauablauf: 1. Bauabschnitt: Hermannstraße 10C inkl. Verbindungs- gang zu Haus 10B 06/2025 - 06/2026 2. Bauabschnitt: Hermannstraße 10A inkl. Verbindungs- gang zu Haus 10 08/2026 – 06/2027 3. Bauabschnitt: Hermannstraße 10+10B inkl. Ver- bindungsgang zw. Haus 10 und 10B 07/2027 - 01/2029 Die nachfolgende Ausschreibung behandelt den 1. Bau- abschnitt (Haus 10C inkl. Verbindungsgang zu Haus 10B). Ansicht Haus 10C (von Bessunger Str.) Detaillierte Trennung des 1. Bauabschnitts zum restlichen Baufeld Die örtliche Trennung erfolgt im Verbindungsgang zwischen den Häusern 10C und 10B wie folgt: · Kellergeschoss Die Hauseingangstür zum Haus 10B inkl. anteiliger Vorraum wird dem Bauabschnitt 3 zugeordnet. · Erdgeschoss: Die Trennung erfolgt im Außenmauer- werk des Gebäudes 10B, d.h. der komplette Verbin- dungsgang im EG wird dem Bauabschnitt 1 zugeordnet. Grafische Schnittdarstellung der Trennung (türkise Linie)
1. Allgemeiner Teil - Objektbeschreibung
Maßgebende Technische Vorschriften Trockenbauarbeiten Zusätzlich zur DIN 18 340 gelten für die Ausführung der Trockenbauarbeiten alle notwendigen DIN-, EN- und ISONormen sowie die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller, insbesondere DIN 18 334 Zimmer- und Holzbauarbeiten DIN 18 350 Putz- und Stuckarbeiten DIN 18 355 Tischlerarbeiten DIN 18 360 Metallbau- und Schlosserarbeiten DIN 4109 Schallschutz im Hochbau DIN 4102 Brandschutz im Hochbau DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau Herstellervorschriften und Ausführungsdetails Merkblatt Nr. 2 der IGG zu den Qualitätsstufen der Verspachtelung Ausführungsrichtlinien Für Decken- und Wandkonstruktionen sind Prüfzeugnisse und statische Nachweise vorzulegen. Es sind grundsätzlich nur komplette Systeme mit allem Zubehör nach Herstellerrichtlinien und Verlegeanleitung einzubauen. Die Schalldämmung der angebotenen Bauteile muss mind. den in der DIN 4109 angegebenen Anforderungen entsprechen Randbedingungen, welche eine Abminderung des Schall- schutzes bedingen, sind nach Erfordernis durch besondere Maßnahmen zu kompensieren. Für die ange- botenen Konstruktionen muss ein Prüfbericht über den Rechen- wert vorliegen. Der AN hat für alle maßgeblichen Konstruktionen Spezifikationen zu den Baustoffen (Bauplatten, Unterkonstruktion, Dämmstoffe etc.) sowie die entsprechenden schalltechnischen und brand- schutztechnischen Nachweise vorzulegen. Die Konstruktionen sind am Bau so auszuführen, dass der jeweils geforderte Schallschutz realisiert wird. Der Bauherr behält sich vor, die vertraglichen Schalldämmungen insbesondere bei Wohnungs- abschlüssen messtechnisch überprüfen zu lassen. Sofern der vertragliche Sollwert der Schalldämmung nicht erfüllt wird, gehen entsprechende Nacharbeiten und erneute messtechnische Prüfungen gemäß DIN 52210 bzw. DIN EN ISO 717 eines unabhängigen Ing.-Büros für Akustik, ohne eine gesonderte Vergütung zu Lasten des AN. Vor dem Einbau soll das Material auf Raumtemperatur gelagert werden. In Feuchträumen dürfen nur feuchtigkeitsbeständige Gipskarton- platten eingebaut werden. Bei mehrlagigen Beplankungen mit Brand- oder Schallschutz- anforderungen sind auch die Fugen der unteren Lagen zu ver- spachteln. Querschnittsschwächungen von Brandschutz- konstruktionen in Durchgangs- oder Fugenbereichen sowie bei Einbauten sind so auszugleichen, dass die geforderte Feuer- widerstandsklasse erhalten bleibt. Für Einbauten der Luft- und Beleuchtungstechnik gilt das ebenfalls; ein Nachweis des Herstellers der Einbauteile kann verlangt werden. Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (ohne Lösungsmittel) abzudichten. Der Bieter hat durch Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten Institutionen nachzuweisen, dass die angebotene Konstruktion sowie alle Maßnahmen bei den Anpassarbeiten die techno- logischen Anforderungen erfüllen. Die angebotenen Konstruktionen sind mit ihren Fabrikaten zu benennen und in Form von Handmustern zu bemustern. Sichtbare Stoßfugen umlaufender Bekleidungen und Wandan- schlussprofile sind auf Gehrung herzustellen. Bei Dämmungen sind auch die Hohlräume mit Mineralwolle satt auszustopfen. Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen (Einbau und Ausbau) ist für gute Durchlüftung der Räume zu sorgen. Eventuelle Staubablagerungen sind zu entfernen, dabei ist Kehren untersagt. Das Trennen darf nur auf harter Unterlage mittels Messer erfolgen. Beim Ausbau sind diese Dämmstoffe nach Möglichkeit zu befeuchten. Anschlüsse an andere Bauteile (Boden-, Decken- und Wand- anschlüsse im System der Wand unter Berücksichtigung der Deckendurchbiegung, sowie an Fenster, Türen und sonstige Einbauteile) sind nach den Herstellerrichtlinien herzustellen und dauerelastisch zu verfugen. Elastische Verfugungen sind grund- sätzlich mit überstreichfähigem Material herzustellen. Werden Metallständerwände im Bereich von abgerissenen Wänden o.ä. eingebaut, müssen die umlaufenden Boden-, Wand- und Deckenanschlüsse vorher oberflächenbündig egalisiert sein um einen dichten und geraden Anschluss der Metallständerwände zu erhalten. Kantenschutzwinkel als eingespachtelte Eckwinkel. Grundsätzlich sind Regelaufbauten beschrieben. An-/ Abschlüsse, Leibungs-/ Fußpunktanschlüsse sowie Anschlüsse und Ausbildungen zu anderen Bauteilen sind gem. Plan bzw. Herstellerrichtlinien jeweils für den Gebrauchszweck geeignet auszuführen. Alle vorbeschriebenen Leistungen inkl. aller erforderlichen Materialien (alle erforderl. Profile, Kantenschutz, GKB- Platten, alle Anschlussfugen, freie Wandenden, Eckausbildungen , Befestigungsmittel, Plattenausschnitte für Rohrdurchführungen, Schalter, Dosen etc. sind mit den EP´s abgegolten und in die nachfolgend ausgeschriebenen Pos. einzukalkulieren.
Maßgebende Technische Vorschriften
01.01 Kellerdeckendämmung
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Kellerdeckendämmung
01.02 Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten

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