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01 Kellerdeckendämmarbeiten - Hermannstr. 10C in Darmstadt (Bauabschnitt BA1)
01
Kellerdeckendämmarbeiten - Hermannstr. 10C in Darmstadt (Bauabschnitt BA1)
1. Allgemeiner Teil - Objektbeschreibung Die Hermannstraße Nr. 10, 10A, 10B und 10 C in Darmstadt
ist eine Wohnanlage mit insgesamt 132 Wohnungen für
Senioren in bester Lage, mitten im Stadtteil Bessungen und
direkt am Prinz-Emil-Garten gelegen.
Auszug aus Freiflächenplan
Die Nutzung der Gebäude beschränkt sich auf die Vermietung
von Wohnungen an Senioren einschl. der Bereitstellung von
Gemeinschaftsräumen.
Die Anlage aus den 1950er Jahren ist in 4 Bauabschnitten
erbaut worden. Die vier Gebäude, untereinander mit Ver-
bindungsgängen verbunden, befinden sich auf einem groß-
zügigen, stark durchgrünten Grundstück mit altem Baum-
bestand. Das aus drei- bis 4-geschossigen Häusern be-
stehende Ensemble steht als Gesamtanlage unter Denk-
malschutz inkl. Freianlagen. Alle Gebäude sind unterkellert
und mit einer Mittelgangerschließung konzipiert, so dass die
Außen- und Flurwände tragend und die Wohnungstrenn-
wände nichttragend ausgeführt wurden.
Gemäß Ämterprotokoll vom 25.02.25 ergibt sich folgende
Einstufung der Gebäude:
Haus 10, 10A, 10C: Gebäudeklasse GK IV
Haus 10B: Gebäudeklasse GK III
Die Altenwohnanlage ist baulich in die Jahre gekommen,
sodass ein umfassender Sanierungsbedarf besteht. Für
einzelne technische Ausstattungen wie Heizanlage und
Aufzüge besteht akuter Handlungsbedarf, da hier nicht
reparable Ausfälle drohen. Generell sind die technischen
Anlagen veraltet. Die Gebäude sind schadstoffbelastet,
die Barrierefreiheit ist nur eingeschränkt gegeben und es
bestehen brandschutztechnische sowie energetische
Defizite. Baurechtlich handelt es sich um eine Wohnan-
lage (für Senioren) und nicht etwa um ein Alten- und
Pflegewohnheim.
Für die Entwicklung der Seniorenwohnanlage liegt eine
fertige Planung bis LPH 3 vor. Hierbei sollen folgende
Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen umge-
setzt werden:
·
Erhaltung aller Bestandsgebäude und Erstellung
neuer, barrierearmer Wohnungsgrundrisse einschl.
neuer Bäder. Umnutzung von Nebenflächen zu
Wohnraum.
Denkmalgerechte Großmodernisierung aller Bestands-
gebäude mit folgenden Maßnahmen:
·
Schadstoffsanierung
· Erneuerung der Dacheindeckungen inkl. Wärme-
dämmung der OG-Decke
· Einbau neuer Wohnungs- und Hauseingangstüren
· Einbau neuer Fenster, Rollladentausch (EG)
· Einbau Wärmedämmputz Fassade, Erneuerung Sockel
· Betonsanierung (u.a. Balkone)
· Brandschutzmaßnahmen (inkl. Umbau Treppenhäuser,
neue Außentreppen, Anleiterpunkt für DG-Wohnung in
Haus 10C)
· Überarbeitung der Flure u. Verbindungsgänge
· Anstrich Kellerwände und Decken
· Anbringung Kellerdeckendämmung
· Keller mit neuen Mieterabteilen und Abstellflächen für
Fahrräder
· Stränge, Abwasser, Regenwasser einschl. Misch-
wasser-Grundleitungen neu
· Trinkwasser Leitungen einschl. Hausanschlüsse neu
· Bäder neu
· Anpassung Gasversorgung
· Neue Heizzentrale mit Außenluft-Wärmepumpe & Gas-
BW-Kessel
· Heizkörper einschl. Niedertemperatur-Heizverteilnetz
neu
· Trinkwassererwärmung neu über Durchlauferhitzer
· Abluftanlagen für fensterlose Bäder neu
· Stark-/Schwachstrom e inschl. Hausanschluss und
Stromzähler neu
· Glasfaserversorgung neu
· Innenbeleuchtung neu
· Aufzüge neu, Ergänzung Aufzug zwischen Haus 10
und Verbindungsbau zu Haus 10B
· Möblierung der Gemeinschaftsräume
· Reduzierte, bodengebundene Fassadenbegrünung der
außenliegenden Fluchttreppenhäuser
· Barrierearme Erschließung
· Wiederherstellung der Außenanlage im Baustellen-
bereich.
Die Modernisierungsarbeiten sollen im unbewohnten
Zustand erfolgen.
Voraussichtlicher Bauablauf:
1. Bauabschnitt: Hermannstraße 10C inkl. Verbindungs-
gang zu Haus 10B
06/2025 - 06/2026
2. Bauabschnitt: Hermannstraße 10A inkl. Verbindungs-
gang zu Haus 10
08/2026 – 06/2027
3. Bauabschnitt: Hermannstraße 10+10B inkl. Ver-
bindungsgang zw. Haus 10 und 10B
07/2027 - 01/2029
Die nachfolgende Ausschreibung behandelt den 1. Bau-
abschnitt (Haus 10C inkl. Verbindungsgang zu Haus 10B).
Ansicht Haus 10C (von Bessunger Str.)
Detaillierte Trennung des 1. Bauabschnitts zum
restlichen Baufeld
Die örtliche Trennung erfolgt im Verbindungsgang zwischen
den Häusern 10C und 10B wie folgt:
·
Kellergeschoss
Die Hauseingangstür zum Haus 10B inkl. anteiliger
Vorraum wird dem Bauabschnitt 3 zugeordnet.
· Erdgeschoss: Die Trennung erfolgt im Außenmauer-
werk des Gebäudes 10B, d.h. der komplette Verbin-
dungsgang im EG wird dem Bauabschnitt 1 zugeordnet.
Grafische Schnittdarstellung der Trennung (türkise Linie)
1. Allgemeiner Teil - Objektbeschreibung
Maßgebende Technische Vorschriften Trockenbauarbeiten
Zusätzlich zur DIN 18 340 gelten für die Ausführung der
Trockenbauarbeiten alle notwendigen
DIN-, EN- und ISONormen sowie die Verarbeitungsrichtlinien
der Hersteller, insbesondere
DIN 18 334 Zimmer- und Holzbauarbeiten
DIN 18 350 Putz- und Stuckarbeiten
DIN 18 355 Tischlerarbeiten
DIN 18 360 Metallbau- und Schlosserarbeiten
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 4102 Brandschutz im Hochbau
DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
Herstellervorschriften und Ausführungsdetails
Merkblatt Nr. 2 der IGG zu den Qualitätsstufen der
Verspachtelung
Ausführungsrichtlinien
Für Decken- und Wandkonstruktionen sind Prüfzeugnisse und
statische Nachweise vorzulegen.
Es sind grundsätzlich nur komplette Systeme mit allem Zubehör
nach Herstellerrichtlinien und
Verlegeanleitung einzubauen.
Die Schalldämmung der angebotenen Bauteile muss mind.
den in der DIN 4109 angegebenen Anforderungen entsprechen
Randbedingungen, welche eine Abminderung des Schall-
schutzes bedingen, sind nach Erfordernis durch besondere
Maßnahmen zu kompensieren. Für die ange-
botenen Konstruktionen muss ein Prüfbericht über den Rechen-
wert vorliegen.
Der AN hat für alle maßgeblichen Konstruktionen Spezifikationen
zu den Baustoffen (Bauplatten, Unterkonstruktion, Dämmstoffe
etc.) sowie die entsprechenden schalltechnischen und brand-
schutztechnischen Nachweise vorzulegen. Die Konstruktionen
sind am Bau so auszuführen, dass der jeweils geforderte
Schallschutz realisiert wird.
Der Bauherr behält sich vor, die vertraglichen Schalldämmungen
insbesondere bei Wohnungs-
abschlüssen messtechnisch überprüfen zu lassen. Sofern der
vertragliche Sollwert der Schalldämmung nicht erfüllt wird,
gehen entsprechende Nacharbeiten und erneute messtechnische
Prüfungen gemäß DIN 52210 bzw. DIN EN ISO 717 eines
unabhängigen Ing.-Büros für Akustik, ohne eine gesonderte
Vergütung zu Lasten des AN.
Vor dem Einbau soll das Material auf Raumtemperatur gelagert
werden.
In Feuchträumen dürfen nur feuchtigkeitsbeständige Gipskarton-
platten eingebaut werden.
Bei mehrlagigen Beplankungen mit Brand- oder Schallschutz-
anforderungen sind auch die Fugen der unteren Lagen zu ver-
spachteln. Querschnittsschwächungen von Brandschutz-
konstruktionen in Durchgangs- oder Fugenbereichen sowie bei
Einbauten sind so auszugleichen, dass die geforderte Feuer-
widerstandsklasse erhalten bleibt. Für Einbauten der Luft- und
Beleuchtungstechnik gilt das ebenfalls; ein Nachweis des
Herstellers der Einbauteile kann verlangt werden.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen
durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten
Abdichtungsstoffen (ohne Lösungsmittel) abzudichten.
Der Bieter hat durch Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten
Institutionen nachzuweisen, dass die angebotene Konstruktion
sowie alle Maßnahmen bei den Anpassarbeiten die techno-
logischen Anforderungen erfüllen. Die angebotenen
Konstruktionen sind mit ihren Fabrikaten zu benennen
und in Form von Handmustern zu bemustern.
Sichtbare Stoßfugen umlaufender Bekleidungen und Wandan-
schlussprofile sind auf Gehrung herzustellen.
Bei Dämmungen sind auch die Hohlräume mit Mineralwolle
satt auszustopfen. Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen
(Einbau und Ausbau) ist für gute Durchlüftung der Räume zu
sorgen.
Eventuelle Staubablagerungen sind zu entfernen, dabei ist
Kehren untersagt. Das Trennen darf nur auf harter Unterlage
mittels Messer erfolgen. Beim Ausbau sind diese Dämmstoffe
nach Möglichkeit zu befeuchten.
Anschlüsse an andere Bauteile (Boden-, Decken- und Wand-
anschlüsse im System der Wand unter Berücksichtigung der
Deckendurchbiegung, sowie an Fenster, Türen und sonstige
Einbauteile) sind nach den Herstellerrichtlinien herzustellen und
dauerelastisch zu verfugen. Elastische Verfugungen sind grund-
sätzlich mit überstreichfähigem Material herzustellen.
Werden Metallständerwände im Bereich von abgerissenen
Wänden o.ä. eingebaut, müssen die umlaufenden Boden-,
Wand- und Deckenanschlüsse vorher oberflächenbündig
egalisiert sein um einen dichten und geraden Anschluss der
Metallständerwände zu erhalten.
Kantenschutzwinkel als eingespachtelte Eckwinkel.
Grundsätzlich sind Regelaufbauten beschrieben. An-/
Abschlüsse, Leibungs-/ Fußpunktanschlüsse sowie Anschlüsse
und Ausbildungen zu anderen Bauteilen sind gem. Plan bzw.
Herstellerrichtlinien jeweils für den Gebrauchszweck geeignet
auszuführen.
Alle vorbeschriebenen Leistungen inkl. aller erforderlichen
Materialien (alle erforderl. Profile, Kantenschutz, GKB- Platten,
alle Anschlussfugen, freie Wandenden, Eckausbildungen ,
Befestigungsmittel, Plattenausschnitte für Rohrdurchführungen,
Schalter, Dosen etc. sind mit den EP´s abgegolten und
in die nachfolgend ausgeschriebenen Pos. einzukalkulieren.
Maßgebende Technische Vorschriften
01.01 Kellerdeckendämmung
01.01
Kellerdeckendämmung
01.02 Stundenlohnarbeiten
01.02
Stundenlohnarbeiten
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