To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.
Submit your bid
until
Bill of Quantities
Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
Angebotsanfrage: Innenputz- und Malerarbeiten
Bauvorhaben: Hermannstr. 10 C in Darmstadt
Angebotsabgabe bei: B&O Bau und Projekte GmbH
Uhlandstr. 6 in 09130 Chemnitz
einkaufchemnitz@bo-gruppe.de
Angebotsanfrage: Innenputz- und Malerarbeiten
01 Innenputz- und Malerarbeiten
01
Innenputz- und Malerarbeiten
1. Allgemeiner Teil - Objektbeschreibung Die Hermannstraße Nr. 10, 10A, 10B und 10 C in Darmstadt ist eine Wohnanlage mit insgesamt 132 Wohnungen für Senioren in bester Lage, mitten im Stadtteil Bessungen und direkt am Prinz-Emil-Garten gelegen.
Auszug aus Freiflächenplan
Die Nutzung der Gebäude beschränkt sich auf die Vermietung von Wohnungen an Senioren einschl. der Bereitstellung von Gemeinschaftsräumen.
Die Anlage aus den 1950er Jahren ist in 4 Bauabschnitten erbaut worden. Die vier Gebäude, untereinander mit Verbindungsgängen verbunden, befinden sich auf einem großzügigen, stark durchgrünten Grundstück mit altem Baumbestand.
Das aus drei- bis 4-geschossigen Häusern bestehende Ensemble steht als Gesamtanlage unter Denkmalschutz inkl. Freianlagen.
Alle Gebäude sind unterkellert und mit einer Mittelgangerschließung konzipiert, so dass die Außen- und Flurwände tragend und die Wohnungstrennwände nichttragend ausgeführt wurden.
Gemäß Ämterprotokoll vom 25.02.25 ergibt sich folgende Einstufung der Gebäude:
Haus 10, 10A, 10C: Gebäudeklasse GK IV
Haus 10B: Gebäudeklasse GK III
Die Altenwohnanlage ist baulich in die Jahre gekommen, sodass ein umfassender
Sanierungsbedarf besteht. Für einzelne technische Ausstattungen wie Heizanlage und
Aufzüge besteht akuter Handlungsbedarf, da hier nicht reparable Ausfälle drohen.
Generell sind die technischen Anlagen veraltet. Die Gebäude sind schadstoffbelastet,
die Barrierefreiheit ist nur eingeschränkt gegeben und es bestehen brandschutztech-
nische sowie energetische Defizite. Baurechtlich handelt es sich um eine Wohnan-
lage (für Senioren) und nicht etwa um ein Alten- und Pflegewohnheim.
Für die Entwicklung der Seniorenwohnanlage liegt eine fertige Planung bis LPH 3 vor.
Hierbei sollen folgende Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt werden:
·
Erhaltung aller Bestandsgebäude und Erstellung neuer, barrierearmer Wohnungsgrundrisse einschl. neuer Bäder. Umnutzung von Nebenflächen zu Wohnraum.
Denkmalgerechte Großmodernisierung aller Bestandsgebäude mit folgenden Maßnahmen:
·
Schadstoffsanierung
· Erneuerung der Dacheindeckungen inkl. Wärmedämmung der OG-Decke
· Einbau neuer Wohnungs- und Hauseingangstüren
· Einbau neuer Fenster, Rollladentausch (EG)
· Einbau Wärmedämmputz Fassade, Erneuerung Sockel
· Betonsanierung (u.a. Balkone)
· Brandschutzmaßnahmen (inkl. Umbau Treppenhäuser, neue Außentreppen, Anleiterpunkt für DG-Wohnung in Haus 10C)
· Überarbeitung der Flure u. Verbindungsgänge
· Anstrich Kellerwände und Decken
· Anbringung Kellerdeckendämmung
· Keller mit neuen Mieterabteilen und Abstellflächen für Fahrräder
· Stränge, Abwasser, Regenwasser einschl. Mischwasser-Grundleitungen neu
· Trinkwasser Leitungen einschl. Hausanschlüsse neu
· Bäder neu
· Anpassung Gasversorgung
· Neue Heizzentrale mit Außenluft-Wärmepumpe & Gas- BW-Kessel
· Heizkörper einschl. Niedertemperatur-Heizverteilnetz neu
· Trinkwassererwärmung neu über Durchlauferhitzer
· Abluftanlagen für fensterlose Bäder neu
· Stark-/Schwachstrom einschl. Hausanschluss und Stromzähler neu
· Glasfaserversorgung neu
· Innenbeleuchtung neu
· Aufzüge neu, Ergänzung Aufzug zwischen Haus 10 und Verbindungsbau zu Haus 10B
· Möblierung der Gemeinschaftsräume
· Reduzierte, bodengebundene Fassadenbegrünung der außenliegenden Fluchttreppenhäuser
· Barrierearme Erschließung
· Wiederherstellung der Außenanlage im Baustellenbereich.
Die Modernisierungsarbeiten sollen im unbewohnten Zustand erfolgen.
Voraussichtlicher Bauablauf:
1.
Bauabschnitt: Hermannstraße 10C inkl. Verbindungsgang zu Haus 10B
06/2025 - 06/2026
2.
Bauabschnitt: Hermannstraße 10A inkl. Verbindungsgang zu Haus 10
08/2026 – 06/2027
3. Bauabschnitt: Hermannstraße 10+10B inkl. Verbindungsgang zw. Haus 10 und 10B
07/2027 - 01/2029
Die nachfolgende Ausschreibung behandelt den 1. Bauabschnitt (Haus 10C inkl. Verbindungsgang zu Haus 10B).
Ansicht Haus 10C (von Bessunger Str.)
Detaillierte Trennung des 1. Bauabschnitts zum restlichen Baufeld
Die Trennung erfolgt im Verbindungsgang zwischen den Häusern 10C und 10B wie folgt:
·
Kellergeschoss
Die Hauseingangstür zum Haus 10B inkl. anteiliger Vorraum wird dem Bauabschnitt 3 zugeordnet.
· Erdgeschoss:
Die Trennung erfolgt im Außenmauerwerk des Gebäudes 10B, d.h. der komplette Verbindungsgang im EG wird dem Bauabschnitt 1 zugeordnet.
Grafische Darstellung der Trennung (türkise Linie)
1. Allgemeiner Teil - Objektbeschreibung
2. Allg. Hinweise Einzukalkulieren ist, auch wenn dies nicht besonders ausgeschrieben ist:
1) Sämtliche Leistungen/ Positionen sind einschließlich Herstellung, Lieferung an den Einbauort und Einbau zu kalkulieren inkl. aller dafür notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge etc. Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten, falls in den besonderen Hinweisen oder Leistungsbeschreibungen nichts anders beschrieben ist. Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne besondere Erwähnung zur vertraglichen Leistung.
2) Sämtliche Nebenleistungen und besondere Leistungen, die zur vollständigen, funktionsfähigen und DIN gerechten Herstellung eines Gewerks, des Nachfolge- oder Vorgängergewerkes erforderlich sind, sind vom Bieter mit einzukalkulieren.
3) Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente sind die Einbauvorschriften / Herstellerrichtlinien zu beachten.
4) Zusatzmaterialien zum Fügen von Bauteilen, als Abschlüsse von Bauteilübergängen, Bauteilstößen, wie Putzschienen, Silikonfugen, Neoprenstreifen etc. sind nach Erfordernis mit einzukalkulieren.
5) Sämtliche Materialien, die zur DIN-gerechten Montage und Befestigung eines Bauteilserforderlich sind, sind vom Bieter mit einzukalkulieren.
6) Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen umfassend vor Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das Eigentum des AN über.
7) Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen Fassadengerüst) sind einzukalkulieren und vorzuhalten. Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN 4420 und DIN 4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und der geltenden baupolizeilichen Vorschriften zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der SiGe- Planung ist zu achten.
8) Vorschriftsmäßiges Entsorgen von Altmaterialen incl. Deponiekosten / Gebühren. Sämtl. während der Bauarbeiten anfallender Müll wird Eigentum des AN und von diesem täglich zu entsorgen.
9) Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und SIGE - Plan sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten.
10) Die durch das Vermessungsbüro bzw. den AN angebrachten Höhenbezugspunkte (Meterstriche, Marken, etc.) sind während der Bauausführung zu schützen und bei evtl. Beschädigung auf eigene Kosten neu zu setzen.
11) Weiterhin ist in die Preise einzurechnen:
-
witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen;
- ständige Reinigung der durch die eigene Arbeiten verschmutzten Straßen und Wege
- Staubschutz für Füllen und Transport von Containern und dgl.;
- Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechungen der eigenen Arbeiten;
- Einholung von verkehrsrechtlichen Anordnungen einschl. Gebühren;
- Lager- und Aufenthaltsräume werden nicht zur Verfügung gestellt
Sämtliche Gewerke müssen in Material und Ausführung den neuesten DIN- und EU- Normen,den anerkannten Regeln der Technik sowie den "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen" der VOB Teil C in der zur Zeit zur Ausführung geltenden Fassung entsprechen.
Es gelten die Regeln der VOB neuste Fassung. Die Anforderungen an den Schall- und Brandschutz gem. DIN 4109 und DIN 4102 sind zu berücksichtigen.
Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und Aufmaß vor Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor Ausführung der Bauleitung schriftl. zur Freigabe vorgelegt werden.
2. Allg. Hinweise
Technische Vorschriften Innenputzarbeiten Zusätzlich zur DIN 18 350 gelten für die Ausführung der Innenputzarbeiten alle notwendigen DIN-, EN- und ISO-Normen sowie die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller, die DIN 18 202 Toleranzen im Hochbau
Ausführungsrichtlinien
Sämtliche zu putzenden Flächen sind vor dem Putzen gründlich von anhaftendem Staub zu reinigen und nach Herstellerrichtlinien vorzubereiten.
Das Entfernen haftmindernder Rückstände und das Beseitigen von Graten, Nasen, Metallteilen und sonstigen Unebenheiten ist in den Pauschalpreis einzurechnen. Sämtliche Putzflächen sind unbedingt genau lot- und fluchtgerecht herzustellen.
Beschädigungen sind nachzuarbeiten.
Falls nicht schon in anderen Positionen berücksichtigt:
Vor dem Putzen sind alle Fenster, Fensterbänke, Türen, Metall- und sonstige eloxierten Teile, Sichtbeton- und Kunststeinteile mit Papier und falls erforderlich mit Folie sowie Klebeband zu verkleben und nach Beendigung der Arbeiten wieder zu entfernen. Die Flächen sind abzuwaschen. Putz- und Farbproben sind auf Anordnung der Bauleitung kostenlos anzusetzen.
Alle Stahlzargen oder Eckschienen etc. sind so einzuputzen, dass beim Überstehen exakt der gleiche Abstand zum Wandputz bestehen bleibt.
Technische Vorschriften Innenputzarbeiten
Technische Vorschriften Malerarbeiten Zusätzlich zur DIN 18 363 gelten für die Ausführung der Malerarbeiten alle notwendigen DIN-, EN- und ISO-Normen sowie die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller, insbesondere
Herstellervorschriften und Ausführungsdetails Merkblatt Nr. 2 der IGG zu den Qualitätsstufen der Verspachtelung
Ausführungsrichtlinien
Für die einzelnen Anstrichs- und Spachtelsysteme sind Musterflächen anzulegen. Farbmuster sind in solcher Größe anzusetzen, dass eine Beurteilung der Farbtöne auch in Bezug auf ihr optisches Gewicht möglich ist. (Vergleiche VOB Teil C, DIN 18 363). Bei Anstrichen, die das Ansetzen von Mustern auf dem Untergrund nicht zulassen, sind geeignete Tafeln zur Verfügung zu stellen. Die Kosten für die Muster sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Alle Farbtöne werden durch den Auftraggeber nach RAL-Farbkarten festgelegt. Die Arbeiten dürfen ausschließlich nur nach genehmigtem Farbkonzept erfolgen.
Alle Werkstoffe eines kompletten Anstrichsaufbaus müssen ein System eines Herstellers sein, um die Verträglichkeit der Beschichtungsstoffe untereinander zu gewährleisten.
Alle Anstrichsaufbauten sollen nach DIN 18 363, VOB Teil C, erfolgen.
Die Anstricharbeiten beinhalten alle erforderlichen Vorarbeiten, Untergrundvorbehandlungen und Voranstriche.
Es dürfen nur Markenfabrikate verwendet werden, die für den Untergrund geeignet sind. Als Qualitätsrichtwerte sind die Fabrikate Caparol, Glasorit, Brillux vorgesehen.
Grundsätzlich kommen, soweit im Handel lieferbar, lösungsmittelfreie Produkte zur Anwendung. Als Material sind nachweisbar umweltfreundliche Produkte zu verwenden.
Beschichtungsstoffe, Lösungs- und Verdünnungsmittel müssen neben den Aussagen der DIN 18363 bei der Verwendung in Räumen, die überwiegend dem Aufenthalt von Menschen oder Tieren dienen, so beschaffen sein, dass keine Belästigung oder Gesundheits-gefährdung auftritt.
Für Dispersionsfarben sind folgende wesentliche Eigenschaften gefordert:
- ohne organische Lösungsmittel
- ohne giftige Topfkonservierungsmittel
- ohne giftige Fungizide und Algizide
- keine Schadstoffemission an die Umwelt
- keine freiwerdenden KH-Monomeranteile
- keine negative Geruchsbildung
- Wasserdampfdurchlässigkeit - äquivalente
- Luftschichtdicke sd </= 0,02m
Werkstoffe sind nach den Herstellervorschriften zur verarbeiten. Geforderte Mindestverbrauchsmengen dürfen nicht unterschritten werden.
Vorhandene Dichtungen an Zargen, Türen, Fenstern u. dgl. sind vor den Arbeiten zu entfernen und anschließend wieder einzubauen, anderenfalls sind sie abzukleben. Beim Aus- und Einbau von Dichtungen ist zu gewährleisten (z. B. durch Nummerierung), daß sie an der ursprünglichen Stelle wieder eingebaut werden. Das gilt in gleicher Weise für Beschläge.
Bewegliche Teile sind gangbar zu halten.
Dauerelastische Fugen werden überstrichen. Vor dem Überstreichen von Dichtstoffen hat sich der Auftragnehmer Gewissheit über die Verträglichkeit der Stoffe zu verschaffen. Werden selbst Dichtstoffe verwendet, so sind sie grundsätzlich nicht zu überstreichen, sondern farblich entsprechend auszuwählen.
Bei Wand- und Deckenanstrichen sind vor Ausführung der Arbeiten Verschmutzungen zu entfernen und Flächen fein zu säubern. Verunreinigungen durch Schalöl, Fette, Tapetenkleister o.ä. sind mit geeigneten Mitteln zu entfernen.
Fehlstellen sind auszubessern und der Untergrund nach Bedarf vorzubehandeln.
Absperrmittel dürfen die Wasserdampfdurchlässigkeit der nachfolgend vorgesehenen Beschichtungen nicht wesentlich verändern.
In Feuchträumen ist das Ausbessern von Putzschäden nur mit gipsfreiem Mörtel bzw. gipsfreien Spachtelmassen vorzunehmen. Noch alkalisch reagierende Nachputzstellen sind mit Fluat zu neutralisieren.
Die Verwendung von Abbeizmitteln beinhaltet auch das gründliche Nachwaschen mit Wasser (bei alkalischen Mitteln) bzw. entsprechenden Lösungsmitteln (bei Fluiden).
Zu beschichtende Putzflächen sind vor der Grundierung mit einem Messingbesen abzukehren.
Mörtelreste dürfen keinesfalls überstrichen werden, sie sind vollständig zu entfernen.
Bei glattem Sichtbeton sind die Luftporen durch eine alkalische Spachtelmasse zu schließen. Zementleim ist zur Vermeidung von Haarrissen zu entfernen.
Sind Untergründe zu entkalken, so ist dazu die Verwendung eines speziellen Kalk-Entfernungsmittels vorgeschrieben; Salzsäure - auch verdünnt - ist grundsätzlich nicht zugelassen. Es ist ausreichend nachzuwaschen.
Eisenteile in Fenstern, Türen u. dgl. sind bei Lasuren oder Kunststoff-Dispersions-Beschichtungen entsprechend vorzustreichen. Das gilt auch für nicht- korrosionsgeschützte Verbindungsmittel wie Nägel, Schrauben u. dgl.
Bei Stahlblech, Walzprofilen u. ä. umfasst das Reinigen auch das Entfernen einer etwa vorhandenen Walzhaut sowie von Öl, Fett oder Staub.
- Kupfer ist vor der Beschichtung mit Peerchloräthylen zu reinigen.
- Aluminium ist zu schleifen und zu entfetten.
- Hartfaserplatten dürfen vor der Beschichtung nicht angeschliffen werden.
Sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Stahlteile werden auf der Baustelle gestrichen.
Korrosionsgefährdete Teile, die nach dem Einbau nicht mehr zugänglich sind, müssen zuvor beschichtet werden. Der Auftragnehmer hat diese Arbeiten vorrangig auszuführen.
Alle Stahlteile sind von Schichten, die die Haftung des Anstrichs beeinträchtigen - wie Schmutz, Staub, Walzhaut, Rost, Fett und Feuchtigkeit und Stoffen die auf den Anstrich zersetzend wirken können - zu befreien und zu reinigen.
Die entrosteten Flächen sind mit einer Rostschutzgrundierung, Verbrauch 200 g/m2, zu behandeln.
Konstruktionen, die mit einer geeigneten Rostschutzgrundierung versehen sind, müssen wie folgt behandelt werden:
- entrosten
- reinigen des vorhandenen Anstrichs
- ausbessern der Rostschutzgrundierung
Verzinkte Konstruktionen müssen wie folgt behandelt werden:
- sorgfältig entfetten
- Haftgrund auftragen (Verbrauch 150g/m2)
Da Verzinkungen von Konstruktionen nach verschiedenen Methoden durchgeführt werden, muss in jedem Fall eine Prüfung der Haftfestigkeit des einzusetzenden Haftgrundes erfolgen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Ausführung der Anstricharbeiten in einer detaillierten Aufstellung über nachstehende Punkte genaue Angaben zu machen:
- Fabrikat und Bezugsadresse
- Angabe des verwendeten Farbtons (z.B. RAL-Ton),
- Anstrichart, Aufbau, Verbrauchsmenge und Verarbeitung
- Pflegehinweise bei Gebrauch der Bauteile mit Angabe von
geeigneten Reinigungsmitteln
- Empfehlung für Erneuerungsanstriche und Reparaturarbeiten
(Fabrikat, Anstrichaufbau und Verarbeitung)
- Empfehlung der Zeitabstände für Erneuerungs- und Reparaturarbeiten
Glas- und Aluminiumflächen sind bei Verwendung silikat- bzw. kalkhaltiger Anstrichstoffe durch Abkleben zu schützen. ~
Technische Vorschriften Malerarbeiten
01.01 Innenputzarbeiten
01.01
Innenputzarbeiten
01.02 Malerarbeiten in den Wohnungen
01.02
Malerarbeiten in den Wohnungen
01.03 Malerarbeiten in notwendigen Fluren, EG - 2.OG
01.03
Malerarbeiten in notwendigen Fluren, EG - 2.OG
01.04 Malerarbeiten in Treppenhäusern
01.04
Malerarbeiten in Treppenhäusern
01.05 Malerarbeiten im Durchgang
01.05
Malerarbeiten im Durchgang
01.06 Malerarbeiten im KG
01.06
Malerarbeiten im KG
01.07 Stundenlohnarbeiten
01.07
Stundenlohnarbeiten
Your bid details
Your documents
Drag and drop files or folders to this area to upload.