HLS - Haus 10C
Hermannstraße 10 / 10A / 10B / 10 C - Darmstadt
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Leistungsverzeichnis Gewerk: Sanitär+ Lüftungstechnik - Haus 10C Bauvorhaben: Sanierung Umbau Seniorenwohnheim 64285 Darmstadt Haus 10 - 10A-C Bauherr: Bauverein AG Siemensstraße 20 64289 Darmstadt Auftraggeber: B&O Bau und Projekte GmbH Uhlandstraße 6 09130 Chemnitz Bieter:   ........................................ Angebotssumme netto  .............................EUR ............................EUR Mehrwertsteuer 19%    .............................EUR ............................EUR Angebotssumme brutto  .............................EUR .............................EUR     (ungeprüft)          (geprüft)    ......................................    Unterschrift und Stempel
Leistungsverzeichnis
Grundsätzliche Forderungen Grundsätzliche Forderungen Alle Rohrleitungen sind gemäß Herstellerangaben, dem Stand der Technik und unter Einhaltung der Bestimmungen und Normen des Baugesetzbuches, der Sächsischen Bauordnung, der DIN-Normen und der Richtlinien des DVGW, des VDI sowie des VDE zu installieren. Bei der Auswahl der Materialien sind die Forderungen des Leistungsverzeichnisses zu erfüllen. Die Befestigungen und Aufhängungen sind so auszuführen, dass die Rohrleitungen und Anlagenteile dauerhaft fest, statisch sicher und bei Bedarf leicht lösbar sind. Die Aufnahme der durch die thermische Ausdehnung der Materialien entstehenden Kräfte ist besonders zu berücksichtigen. Alle Deckendurchführungen sind feuerfest nach DIN 4102 auszuführen. Hierfür sind nur Materialien mit Abnahmeprüfung und Prüfzeichen (z. B. Brandschutzmanschetten, Brandschutzmasse) zulässig. Maßgebend für die Lieferung, Ausführung und Abrechnung der o. g. Anlagen, soweit nicht nachstehend erwähnt oder in der Leistungsbeschreibung eine andere Regelung getroffen wurde, sind die technischen Vorschriften der VOB, Teil C. Ferner sind alle einschlägigen Vorschriften und Normen sowie DVGW-, VDE- und VDI-Richtlinien und Unfallverhütungsvorschriften sowie sonstige behördliche Vorschriften, örtliche Bauauflagen und Richtlinien der Versorgungsunternehmen zu beachten. Nebenleistungen Nebenleistungen sind in die Einzelpreise einzukalkulieren, soweit sie nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt werden. Sie beinhalten insbesondere: - Prüfen der Unterlagen des Auftraggebers, - bauseitige Aussparungen und Durchbrüche sind zu prüfen und Mängel   oder Abweichungen sind der Bauleitung anzuzeigen - Einstellen und Justieren der Anlage und von Anlagenteilen sowie Funktionsprüfungen, - Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht verschließbar gemacht   werden könnten, nicht zur Verfügung stellt, - besondere Maßnahmen zur Körperschalldämmung von Anlagenteilen gegen Baukörper, - Stemm-, Bohr- und Fräsarbeiten für die Befestigung von Konsolen und Halterungen sowie das Herstellen von   Schlitzen und Durchbrüchen, - Liefern der für die Druckprobe, die Inbetriebnahme und den Probebetrieb nötigen Baustoffe, - Liefern und Einbauen von besonderen Befestigungskonstruktionen, z. B. Widerlager, Rohrleitungsfestpunkte,   schwere Rohrlager mit Gleit- oder Rollenschellen, Tragschalen, Konsole und Stützgerüsten, - Entrosten, Aufarbeiten und Ausbessern des Innen- und Außenschutzes der vom Auftraggeber beigestellten bzw.    vorhandenen Installationen, Stoffe und Bauteile, - Liefern und Befestigen der Funktions-, Bezeichnungs- und Hinweisschilder, - Anschließen und Einbauen von bauseits gestellten Anlagenteilen an Rohrleitungen, - wiederholtes Einweisen des Bedienungs- und Wartungspersonals, - Herstellen von Bestands- und Revisionsplänen, - die Insgemeinkosten wie Fracht und Anfuhr der Materialien frei Baustelle, - Rücktransport der Restmaterialien und Werkzeuge, - Versicherungen, insbesondere die Montage- und Haftpflichtversicherung, - Fahrgelder und Auslösungen, - sämtliche Hilfsmaterialien, die für eine ordnungsgemäße, komplette Montage erforderlich sind, - Demontage- und Montagehilfsmittel und -konstruktionen, insbesondere Hebezeuge und Gerüste, - tägliche Reinigung der Arbeitsbereiche und Grundreinigung nach Montageende. - Inbetriebnahme Checkliste - Wohnungsabnahmen und Inbetriebnahmen sind zu dokumentieren Abrechnung Für die Richtigkeit der Massen im Leistungsverzeichnis wird bei Pauschalübernahme keine Gewähr geleistet. Dem Auftragnehmer bleibt es anheim gestellt, die Massen vor Abgabe seines Angebotes bzw. vor endgültiger Übernahme der Arbeiten zu prüfen. Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden. Regelwerke und Vorschriften Allgemeines Sofern es der Verwendungszweck erfordert, müssen Stoffe und Bauteile korrosionsgeschützt sein. Beschilderungen an Bauteilen (Schilder, Skalen, Hinweise) müssen in deutscher Sprache und entsprechend dem "Gesetz über Einheiten im Messwesen" ausgeführt sein. Für die gebräuchlichen Stoffe und Bauteile sind die DIN-Normen in den nachstehend genannten Regelwerken aufgeführt. Für die Ausführung gelten die nachstehend aufgeführten technischen Regeln mit den dort enthaltenen Anforderungen an Schallschutz, Brandschutz, Zulassung und Prüfung. Folgende Vorschriften, sind in der jeweils neusten Fassung maßgebend: - die Landesbauordnung, - die VDE-Regeln, - die Bedingungen des TÜV, - DVGW-Empfehlungen, - VDMA-Einheitsblätter, - AD-Merkblätter - A3 Blau, - VOB Teil B und C, Vorschriften und Richtlinien für die Ausführung Bei der Ausführung bi- und trivalenter Anlagen ist besonders auf die gegenseitige Abstimmung der Heiz- und Regeleinrichtungen zu achten. Die Berechnung und Ausführung heizungstechnischer Anlagen hat unter Beachtung der entsprechenden DIN-Normen sowie VDI-, VDE-, DVGW- und TVR-Richtlinien zu erfolgen. Außerdem sind die baulichen Auflagen und behördlichen Vorschriften zu beachten. Wenn im Leistungsverzeichnis darüber hinaus Forderungen genannt sind, müssen diese erfüllt werden. Besonders die folgenden Vorschriften sind in der jeweils neusten Fassung maßgebend: - Feuerungsverordnung - Energieeinsparverordnung - Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft Bei der Installation in den Technikräumen wird darauf hingewiesen, dass alle Anlagenteile körperschall- und schwingungsgedämmt auf dem Boden aufzustellen sind. Medienführende Leitungen, Pumpen und sonstige Peripheriegeräte dürfen nicht direkt am Baukörper befestigt werden! Notwendige Befestigungen dürfen nur an Traversenkonstruktionen, die körperschall- und schwingungsentkoppelt auf dem Boden aufgestellt sind, vorgenommen werden. Bei der Installation in den Wohnungen wird darauf hingewiesen dass keine Befestigungen in den Wohnungstrennwänden erfolgen dürfen.
Grundsätzliche Forderungen
1 Sanitärtechnik
1
Sanitärtechnik
1.1 Demontagen
1.1
Demontagen
1.2 Schmutzwasserleitungen und Zubehör
1.2
Schmutzwasserleitungen und Zubehör
1.3 Trinkwasserleitungen und Zubehör
1.3
Trinkwasserleitungen und Zubehör
1.4 Armaturen und Zubehör
1.4
Armaturen und Zubehör
1.5 Sanitäre Einrichtungsgegenstände
1.5
Sanitäre Einrichtungsgegenstände
1.6 Dämmung
1.6
Dämmung
1.7 Besondere Leistungen
1.7
Besondere Leistungen
1.8 Baunebenarbeiten
1.8
Baunebenarbeiten
1.9 Stundenlohnarbeiten
1.9
Stundenlohnarbeiten
2 Lüftungsinstallation
2
Lüftungsinstallation
Grundsätzliche Forderungen Alle Rohrleitungen sind gemäß Herstellerangaben, dem Stand der Technik und unter Einhaltung der Bestimmungen und Normen des Baugesetzbuches, der Bauordnung, der DIN-Normen und der Richtlinien des DVGW, des VDI sowie des VDE zu installieren. Bei der Auswahl der Materialien sind die Forderungen des Leistungsverzeichnisses zu erfüllen. Die Befestigungen und Aufhängungen sind so auszuführen, dass die Rohrleitungen und Anlagenteile dauerhaft fest, statisch sicher und bei Bedarf leicht lösbar sind. Die Aufnahme der durch die thermische Ausdehnung der Materialien entstehenden Kräfte ist besonders zu berücksichtigen. Alle Deckendurchführungen sind feuerfest nach DIN 4102 auszuführen. Hierfür sind nur Materialien mit Abnahmeprüfung und Prüfzeichen (z. B. Brandschutzmanschetten, Brandschutzmasse) zulässig. Maßgebend für die Lieferung, Ausführung und Abrechnung der o. g. Anlagen, soweit nicht nachstehend erwähnt oder in der Leistungsbeschreibung eine andere Regelung getroffen wurde, sind die technischen Vorschriften der VOB, Teil C. Ferner sind alle einschlägigen Vorschriften und Normen sowie DVGW-, VDE- und VDI-Richtlinien und Unfallverhütungsvorschriften sowie sonstige behördliche Vorschriften, örtliche Bauauflagen und Richtlinien der Versorgungsunternehmen zu beachten. Nebenleistungen Nebenleistungen sind in die Einzelpreise einzukalkulieren, soweit sie nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt werden. Sie beinhalten insbesondere: - Prüfen der Unterlagen des Auftraggebers, - bauseitige Aussparungen und Durchbrüche sind zu prüfen und Mängel   oder Abweichungen sind der Bauleitung anzuzeigen - Einstellen und Justieren der Anlage und von Anlagenteilen sowie Funktionsprüfungen, - Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht verschließbar gemacht   werden könnten, nicht zur Verfügung stellt, - besondere Maßnahmen zur Körperschalldämmung von Anlagenteilen gegen Baukörper, - Stemm-, Bohr- und Fräsarbeiten für die Befestigung von Konsolen und Halterungen sowie das Herstellen von   Schlitzen und Durchbrüchen, - Liefern der für die Druckprobe, die Inbetriebnahme und den Probebetrieb nötigen Baustoffe, - Liefern und Einbauen von besonderen Befestigungskonstruktionen, z. B. Widerlager, Rohrleitungsfestpunkte,   schwere Rohrlager mit Gleit- oder Rollenschellen, Tragschalen, Konsole und Stützgerüsten, - Entrosten, Aufarbeiten und Ausbessern des Innen- und Außenschutzes der vom Auftraggeber beigestellten bzw.    vorhandenen Installationen, Stoffe und Bauteile, - Liefern und Befestigen der Funktions-, Bezeichnungs- und Hinweisschilder, - Anschließen und Einbauen von bauseits gestellten Anlagenteilen an Rohrleitungen, - wiederholtes Einweisen des Bedienungs- und Wartungspersonals, - Herstellen von Bestands- und Revisionsplänen, - die Insgemeinkosten wie Fracht und Anfuhr der Materialien frei Baustelle, - Rücktransport der Restmaterialien und Werkzeuge, - Versicherungen, insbesondere die Montage- und Haftpflichtversicherung, - Fahrgelder und Auslösungen, - sämtliche Hilfsmaterialien, die für eine ordnungsgemäße, komplette Montage erforderlich sind, - Demontage- und Montagehilfsmittel und -konstruktionen, insbesondere Hebezeuge und Gerüste, - tägliche Reinigung der Arbeitsbereiche und Grundreinigung nach Montageende. - Inbetriebnahme Checkliste - Wohnungsabnahmen und Inbetriebnahmen sind zu dokumentieren Abrechnung Für die Richtigkeit der Massen im Leistungsverzeichnis wird bei Pauschalübernahme keine Gewähr geleistet. Dem Auftragnehmer bleibt es anheim gestellt, die Massen vor Abgabe seines Angebotes bzw. vor endgültiger Übernahme der Arbeiten zu prüfen. Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden. Regelwerke und Vorschriften Allgemeines Sofern es der Verwendungszweck erfordert, müssen Stoffe und Bauteile korrosionsgeschützt sein. Beschilderungen an Bauteilen (Schilder, Skalen, Hinweise) müssen in deutscher Sprache und entsprechend dem "Gesetz über Einheiten im Messwesen" ausgeführt sein. Für die gebräuchlichen Stoffe und Bauteile sind die DIN-Normen in den nachstehend genannten Regelwerken aufgeführt. Für die Ausführung gelten die nachstehend aufgeführten technischen Regeln mit den dort enthaltenen Anforderungen an Schallschutz, Brandschutz, Zulassung und Prüfung. Folgende Vorschriften, sind in der jeweils neusten Fassung maßgebend: - die Landesbauordnung, - die VDE-Regeln, - die Bedingungen des TÜV, - DVGW-Empfehlungen, - VDMA-Einheitsblätter, - AD-Merkblätter - A3 Blau, - VOB Teil B und C, Besonders die folgenden Vorschriften sind in der jeweils neusten Fassung maßgebend: - Feuerungsverordnung - Energieeinsparverordnung - Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft Bei der Installation in den Technikräumen wird darauf hingewiesen, dass alle Anlagenteile körperschall- und schwingungsgedämmt auf dem Boden aufzustellen sind. Medienführende Leitungen, Pumpen und sonstige Peripheriegeräte dürfen nicht direkt am Baukörper befestigt werden! Notwendige Befestigungen dürfen nur an Traversenkonstruktionen, die körperschall- und schwingungsentkoppelt auf dem Boden aufgestellt sind, vorgenommen werden. Bei der Installation in den Wohnungen wird darauf hingewiesen dass keine Befestigungen in den Wohnungstrennwänden erfolgen dürfen.
Grundsätzliche Forderungen
2.1 Dachventilatoren und Zubehör
2.1
Dachventilatoren und Zubehör
2.2 Wohnungen Zu- und Abluftelemente
2.2
Wohnungen Zu- und Abluftelemente
2.3 Wohnungen Lüftungsleitungen und Zubehör
2.3
Wohnungen Lüftungsleitungen und Zubehör
2.4 Belüftung Heizraum
2.4
Belüftung Heizraum
2.5 Baunebenarbeiten
2.5
Baunebenarbeiten
2.6 Regiestunden
2.6
Regiestunden
Mit der Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die zugrunde gelegten Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen an und bestätigt mit seiner Unterschrift, daß er alle Lieferungen und Leistungen im vorstehenden Leistungsverzeichnis erfaßt hat und in der Lage ist eine sach-, und fachgerechte Arbeit zu liefern und auszuführen. ................................................. .............................................. Ort, Datum    Stempel, rechtsgültige Unterschrift Im Auftragsfalle gewährt der Bieter projektbezogen: ....... %     Abgebot ....... %     Skonto/....... Tagen
Mit der Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die zugrunde gelegten

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