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Bill of Quantities
Code
Description
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Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
01 Vorbemerkungen
01
Vorbemerkungen
1 Zweck:
Zweck der Baumaßnahme Errichtung einer unterirdischen
Fahrradstation mit
Verkaufs- und Servicenutzung im Erdgeschoss
2 Baumaßnahme:
Art der Baumaßnahme Neubau
3 Gebäude:
Gebäude zur Nutzung als: Fahrradtiefgarage +
Verkaufs- und Servicenutzung
Gesamtanzahl Geschosse: 2
davon Untergeschosse: 1
Konstruktionsart: Untergeschoss in Stahlbeton
(WU-Beton)
Erdgeschoss ab OK. Stahlbetonsockel in
Holzbauweise
Dachform: Flachdach
Höhe Attika über OKG: ca. +4,84 m (Bezug Eingang
Fahrradramp, GOK= 68.70)
Höhe letzte Decke über OKG: ca. +4,23 m (Bezug
Eingang Fahrradramp, GOK= 68.70)
Gebäudezugang: ca. +0,14 m (Bezug Eingang
Fahrradramp, GOK= 68.70)
Zugang über Rampen an Vorplatz und Treppenhaus
4 Baustelleneinrichtung:
Kran zur Mitnutzung: ja (siehe Baustelleneinrichtung)
Krantragkraft 175 tm, ca. 5 t Spitzenlast
Lagermöglichkeiten: gem. Baustelleneinrichtungsplan
Lagerfläche für AN: gem. Baustelleneinrichtungsplan
Baus. Stromanschluss (kW): siehe unter Sicherheits-
und Baustelleneinrichtung
Baus. Wasseranschluss: siehe unter Sicherheits- und
Baustelleneinrichtung
BE-Flächen für AN im Gebäude nicht vorgesehen
Die Anordnung von Lager- und Containerflächen sind dem
Baustelleneinrichtungsplan (Anlage 1)
zu entnehmen, welcher den Vergabeunterlagen beigefügt
ist.
5 Baustellenumfeld:
Arbeitszeiteinschränkungen: nein (ausgenommen
gesetzliche Ruhezeiten)
Lärmeinschränkungen: nein (ausgenommen gesetzliche
Ruhezeiten)
Erschütterungseinschränkungen: nein (ausgenommen
gesetzliche Ruhezeiten)
6 Anlieferung/Logistik/Zufahrt:
Sperrung der Autobahnausfahrt im angegebenen Zeitraum
angeben!
Parkmöglichkeiten: vorhanden
Durchfahrtbeschränkungen: keine
Durchfahrthöhe: keine
Zeitfenster: gemäß Bauzeitenplan
Entladeflächen: vorhanden s.
Baustelleneinrichtungsplan
Kranentladung: baus. vorh. Kran
Ebenerdige Zugänglichkeit: ja
Die Anordnung von Baustellen-Ein- und -ausfahrten sind
dem Baustelleneinrichtungsplan (Anlage
1) zu entnehmen, welcher den Vergabeunterlagen
beigefügt ist.
7 Abfallbeseitigung und Baustellenreinigung:
Abfallsammlung erfolgt durch: AN
Baustellenreinigung erfolgt durch: AN
Abfallentsorgung erfolgt durch: AN
8 Grund- und Hochwasser:
Grundwasser Grundwasserbemessungsstand: 67.50 m NHN
Hochwassergefahr Baugrundstück nach der aktuellen
Datenlage nicht im
Hochwassergefahrenbereich der Vorfluter.
9 Standort Baustelle:
Die Baustelle befindet sich auf dem "Place Le Pecq" in
Hennef
Place Le Pecq in 53773 Hennef (Sieg)
(50°46'21.7"N 7°17'07.2"E)
1 Zweck:
04 Verbauarbeiten
04
Verbauarbeiten
04.__. 2 Vermessungsarbeit, Baugrubenverbau Vermessungs- und Absteckarbeiten nach bauseits
vorgegebenen Netz- bzw. Koordinatenpunkten.
Mess- und Höhenpunkte abstecken, sichern und wieder
herstellen.
Wiederherstellen: bis 2-mal
Zur Ausführung von Verbauwänden.
04.__. 2
Vermessungsarbeit, Baugrubenverbau
1.00
psch
06 Spezialtiefbauarbeiten Mikrobohrpfähle
06
Spezialtiefbauarbeiten Mikrobohrpfähle
06.__. 3 Ingenieurtechnische Vermessung für Mikrobohrpfähle 1. Leistungsumfang
Die Ingenieurtechnischen Vermessungsleistungen für die
Mikrobohrpfähle umfassen alle erforderlichen
Vermessungsarbeiten zur genauen Positionierung und
Überwachung der Bohrpfahlkonstruktion im Baugrund
gemäß den Ausführungsplänen und den relevanten
Normen, wie folgt:
Bestandsaufnahme: Erstellung eines Bestandsplans und
Feststellung der Geodaten des Baugrundes.
Festlegung der Bohrpunkte: Durchführung der
Bohrpunktvermessung auf der Grundlage der
Ausführungspläne, präzise Markierung der Positionen
vor Ort.
Überwachung der Bohrungen: Kontinuierliche
Überwachung und Korrektur der Bohrungen
hinsichtlich der Planpositionen und -ausrichtung
während des Bauprozesses.
Endvermessung: Durchführung einer abschließenden
Messung zur Dokumentation der tatsächlichen Position
und Tiefe der Mikrobohrpfähle, Erstellung eines
Abschlussberichts.
Referenzierung: Setzen von dauerhaft erkennbaren
Vermessungspunkten und Höhenangaben zur
Qualitätssicherung und für spätere Bauarbeiten.
2. Anforderungen an die Genauigkeit
Die Messungen müssen mit modernen
Vermessungsinstrumenten (z. B. Tachymeter,
GPS-Systeme) durchgeführt werden.
Die zulässigen Toleranzen für Abweichungen von den
Planpositionen betragen maximal ± 2 cm für die
Horizontalachse und ± 1 cm für die Vertikalachse.
3. Dokumentation und Nachweisführung
Alle Vermessungsleistungen sind in einem
Abschlussbericht zu dokumentieren, der alle
Messergebnisse und Abweichungen von den
Planvorgaben enthält.
Der Bericht ist dem Bauherrn und der zuständigen
Bauüberwachung zur Prüfung vorzulegen.
4. Dokumentation und Nachweisführung:
Alle Vermessungsleistungen sind in einem
Abschlussbericht zu dokumentieren, der alle
Messergebnisse und Abweichungen von den
Planvorgaben enthält.
Der Bericht ist dem Bauherrn und den zuständigen
Bauüberwachungsbehörden zur Prüfung vorzulegen.
06.__. 3
Ingenieurtechnische Vermessung für Mikrobohrpfähle
1.00
psch