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1. BAUSTELLE 1. BAUSTELLE
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Bebauung des
3. Bauabschnitts des Hellweges (Häuser 60-70) im
Stadteil Flingern in
Düsseldorf.
Die Wohnanlage umfasste ursprünglich 48 Wohneinheiten.
Die Häuser sind 4 -geschossig mit einem unausgebautem
Dachgeschoss.
Nach Komplettsanierung der Wohnanlage sollen 36
Wohnungen entstehen. Das Gebäude ist während der
Baumaßnahme unbewohnt.
Der Bieter sollte sich vor Abgabe des Angebotes an Ort
und Stelle über Art, Umfang und evtl. Erschwernisse der
auszuführenden Leistungen sowie über die
Zufahrtsmöglichkeiten zum Gebäude hin überzeugen.
Eine Ortsbesichtigung wird empfohlen.
2. LAGERFLÄCHEN/ BAUSTELLENEINRICHTUNG
Die räumlich eingeschränkten
Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen werden nach
Abstimmung mit dem AG zur Verfügung gestellt. Diese
Lagerflächen sind zum Zwecke der kurzfristigen
Zwischenlagerung nach Anweisung der Bauleitung des AG
zu nutzen. Für die Absicherung der Flächen hat der AN
zu sorgen. Die Plätze für Personal-, Geräte- und
Abfallcontainer müssen mit der Bauleitung abgestimmt
werden.
Der AN hat ohne besondere Vergütung
unaufgefordert und jeweils umgehend den Schmutz und
Abfall zu entsorgen, der durch die von ihm geleisteten
Arbeiten entstanden ist. Die Baustelle und sonstige
benutzte Flächen sind sauber zu halten.
Verunreinigungen/ Verschmutzungen der umliegenden
Straßen sind umgehend zu entfernen. Die Belästigung im
Baustellenbereich und von Anwohnern und Passanten an/
auf den Zufahrtstraßen durch Lärm, Staubentwicklung
o.ä. bei den Arbeiten bzw. Transporten sind auf das
unvermeidbare Maß zu beschränken. Hierbei ist zu
beachten, dass es sich um ein Wohngebiet handelt und
die
Arbeitszeiten den gültigen Bestimmungen entsprechen
müssen. Ausnahmen sind mit dem Bauherren, den Anwohnern
und mit den zuständigen Behörden eigenverantwortlich
abzustimmen.
3. BESONDERE ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
Da das Gebäude für den Denkmalschutz vorgesehen ist,
sind die gesamten Arbeiten so durchzuführen, dass die
zu erhaltende Bausubstanz nicht beschädigt wird. Alle
erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der
Gebäude und Anlagen sind auf Kosten des AN so zu
treffen, dass es zu keinerlei Schäden kommt.
Transporte zu und auf der Baustelle sind vor der
Ausführung mit der Bauleitung des AG vor Ort
abzustimmen. Belästigungen durch Lärm und Staub sind
auf das Minimum zu beschränken, ggf. sind gesonderte
Maßnahmen erforderlich.
4. SANITÄREINRICHTUNGEN/
VERSORGUNGSANSCHLÜSSE
Versorgungsanschlüsse/ Sanitäreinrichtungen sind
vorhanden und können genutzt werden.
5. WASSERVERSORGUNG
Die Versorgung der Baustelle mit Brauchwasser erfolgt
bauseits über einen bereitgestellten Wasseranschluss
aus dem bestehenden Gebäude.Die Kosten werden mit 0,5%
der Auftragssumme auf den AN umgelegt.
6. BAUSTROM
Stromanschlüsse werden bauseits zur verfügung gestellt.
Die Kosten werden mit 0,5% der Auftragssumme auf den AN
umgelegt.
7. ENTSORGUNG
Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetzes (KrW-/AbfG)- z.B. Bau- und
Abbruchabfälle, Erdaushub etc.- sind vorrangig zu
verwerten. Abfälle, die nicht verwertet werden können,
sind ordnungsgemäß zu beseitigen. Dabei wird zwischen
nicht überwachungsbedürftigen, überwachungsbedürftigen
und besonders überwachungsbedürftigen Abfällen
unterschieden. Abfälle im Sinne des
Kreislaufwirtschafts-
und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) der im
Leistungsverzeichnis enthaltenen Positionen müssen
entsprechend ihrer Abfallschlüsselnummer einer für sie
zugelassenen Abfallentsorgungsanlage zugeführt werden.
Der Ausschreibung, der Ausführung, dem Aufmaß und der
Abrechnung liegt die VOB, neuester Fassung sowie die
entsprechende DIN-Norm zugrunde. Auskünfte zu diesem
Thema können zugelassene Entsorgungsfachbetriebe und
die Unteren Abfallwirtschaftsbehörden erteilen. Der
Nachweis über die Entsorgung (gemäß der
Nachweisverordnung)
ist spätestens mit der Schlussrechnung zu
erbringen. Die Entgelte für die Entsorgung sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
8. LEISTUNGSUMFANG
8.1
Neben den in den Technischen Vorbemerkungen
aufgeführten Normen und Vorschriften gelten folgende
Regelwerke:
1. Unfallverhütungsvorschriften der
Berufsgenossenschaften
2. Sicherheitsregeln
3. Merkblätter des Hauptverbandes der gewerblichen
Berufsgenossenschaften
4. Richtlinien der Hersteller
5. VOB/ B aktuelle Ausgabe
8.2
Alle Leistungen verstehen sich einschließlich aller
Materiallieferungen, Transportleistungen, Arbeits- und
Schutzgerüste und der erforderlichen Nebenleistungen,
die zu einer gebrauchsfähigen Leistung gehören, unter
Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften,
sowie nach den anerkannten Regeln der Technik.
8.3
Evtl. auftretende Leistungen, die vorher nicht
festgestellt und erfasst werden konnten, sind gesondert
nachzuweisen, die Preise vorher bzw. sofort mit dem
Auftraggeber zu vereinbaren.
8.4
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur vollen
Leistung erforderlichen Unterlagen und Bedingungen zu
prüfen und sich über die besonderen Verhältnisse in
Bezug auf alle das Objekt betreffenden Randbedingungen
Kenntnis zu verschaffen. Nachforderungen aus Unkenntnis
der Örtlichkeit werden nicht berücksichtigt.
8.5
Alle für die Durchführung seiner Arbeiten
erheblichen Maß- und Mengenangaben sowie die
Leistungsbeschreibung hat der AN vor Ausführungsbeginn
eigenverantwortlich zu prüfen und mit den Angaben der
Ausführungsunterlagen zu vergleichen.
8.6
Die zur Verfügung gestellte Unterlagen werden
Vertragsbestandteil (siehe Anlagen). Der AN hat vor
Ausführung der Arbeiten die Übereinstimmung der
Zeichnung mit der Örtlichkeit durch Aufmaß zu prüfen
und etwaige Differenzen der Bauleitung schriftlich
mitzuteilen. Bedenken gegen die geplante Konstruktion
sind schriftlich einzureichen. Der Bieter ist gehalten,
die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Angaben auf
Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung
für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen und
übernimmt für die von ihm angebotene Konstruktion die
uneingeschränkte Haftung. Vorleistungen, die nicht dem
LV oder den Zeichnungen entsprechen oder Mängel haben,
sind der Bauleitung sofort vor Ausführung der Arbeiten
schriftlich mitzuteilen.
8.7
Der AN benennt bei der Auftragserteilung schriftlich
den für das Projekt verantwortlichen Bauleiter. Die
Anwesenheit des verantwortlichen erfahrenen
Vorarbeiters während der gesamten Ausführungszeit auf
der Baustelle gehört zur Leistung des AN.
9. GÜTEÜBERWACHUNG
Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung
(Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile
entsprechnend den betreffenden DIN-Normen vor Einbau zu
erbringen. Vorgeschriebene und anzubietende Materialien
sind unter Beachtung der Richtlinien des Herstellers
einzubauen. Stoffe und Bauteile müssen sich in
ungebrauchtem Zustand befinden. Die eingebauten
Materialien sind anhand von Lieferscheinen
nachzuweisen.
10. KORROSIONSSCHUTZ
Sämtliche Materialien, die in das Bauwerk eingehen,
müssen korrosionsgeschützt sein, auch wenn dies im LV
nicht ausdrücklich erwähnt wird. Alle Stahlteile und
Befestigungsmaterialien müssen aus nichtrostendem Stahl
bestehen oder galvanisch verzinkt ausgeführt werden.
11. LÄRMSCHUTZ
Der Unternehmer hat alle Arbeiten mit Geräten
auszuführen, die dem neuesten Stand des
Immissionsschutzgesetzes entsprechen. Schneidgeräte
sind mit Schalleinhausungen zu umwehren. Die Kosten
hierfür sind in die EP einzurechnen.
12. SCHUTZ VORHANDENER BAUTEILE UND
GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN
Vorhandene Bauteile, die sich im Arbeitsbereichs des AN
befinden, sind umfassend für die gesamte Bauzeit gegen
jegliche Beschädigung und Verschmutzung zu schützen.
Sofern diese dennoch auftreten, sind sie, in Abstimmung
mit der Bauleitung, auf Kosten des Verursachers
umgehend zu beseitigen.
13. AUSFÜHRUNGSFREIGABEVERMERK
Die endgültige Ausführung darf nur nach Unterlagen, die
einen Ausführungsfreigabevermerk tragen, erfolgen.
Festgestellte Unstimmigkeiten zwischen den Unterlagen
der Planer hat der Bieter vor Ausführung der Arbeiten
mit der Bauleitung und dem Aufsteller zu klären.
14. WIEDERHOLTER ARBEITSEINSATZ
Bauseitig ist nicht zu gewährleisten, dass alle
Arbeiten zügig hintereinander ohne Unterbrechung
durchgeführt werden können. Auf den Baufortschritt
anderer Gewerke ist Rücksicht zu nehmen.
Schwierigkeiten, evtl. wiederholter Arbeitseinsatz,
mehrfache Einrüstung von Flächen und dgl. sind mit den
Angebotspreisen abgegolten und werden nicht gesondert
vergütet.
15. ERGÄNZENDE AUFTRAGNEHMERSEITIGE
LEISTUNGEN
15.1 Anfertigen der erforderlichen Revisions- und
Abrechnungszeichnungen. Sämtliche Aufmaß- und
Revisionsunterlagen sind in 2-facher Ausfertigung
einzureichen.
15.2 Der AN bekommt die nötigen Planunterlagen in
1-facher Form in Papier und in 1-facher Form digital
vom AG bereitgestellt. Jeder weitere Vervielfältigungen
sind durch den AN selbst zu tragen und auszuführen.
16. BAUTECHNISCHE ABNAHMEN
Alle für die Leistungen des AN erforderlichen
bautechnischen Abnahmen und TÜV-Abnahmen sowie die
Abnahmen mit den Behörden und den öffentlichen
Versorgungsträgern sind vom AN eigenverantwortlich
vorzubereiten und durchführen zu lassen. Die Bauleitung
ist zu diesen Abnahmen einzuladen. Die Kosten dieser
Abnahmen trägt der AN.
17. KOORDINATION MIT ANDEREN FIRMEN
Der AN hat sich mit anderen am Bau Beteiligten
abzustimmen.Schnittstellen sind mit den jeweiligen
Firmen zu koordinieren.
Die Teilnahme an Baubesprechungen ist für den AN oder
einen durch ihn benannten Vertreter verpflichtend.
18. SCHLECHTWETTER
Erschwernisse während der Bauarbeiten durch
Witterungseinflüsse sind in den Einheitspreisen zu
berücksichtigen, sie werden nicht besonders vergütet.
Evtl. auftretende wolkenbruchartige Regenfälle und ihre
Folgen während der Bauzeit gelten als typische
Gefahrenursache im Bauwesen, die weder als höhere
Gewalt, noch als unabwendbarer Umstand im Sinne der VOB
/ B sect; 7, anzusehen sind. Alle Schäden, die durch
Niederschlags- und Oberflächenwasser entstehen, sind
vom AN ohne Vergütung unverzüglich zu beseitigen. Aus
einer evtl. Verschlammung des Bodens kann der AN keine
Mehrkosten herleiten. Zudem haben Witterungseinflüsse
mit denen ortsüblich gerechnet werden muss keine, die
Ausführungstermine verlängernde, Wirkung.
19. AUSFÜHRUNGSBEGINN/ DAUER/ FERTIGSTELLUNG
Die Arbeiten sollen im Sommer 2023 beginnen und
sind gem. Terminplan (Anlage) fertigzustellen. Sollte
eine spätere Ausführungszeit erforderlich werden, muss
spätestens 5 Werktage nach Aufforderung durch die
Städtische Wohnungsgesellschaft Düsseldorf mit der
Ausführung begonnen werden.
1. BAUSTELLE
Zimmer- und Holzbauarbeiten Zimmer- und Holzbauarbeiten
Technische Vorbemerkungen
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum
Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der
Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch
technische Bewertungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen
Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige
Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
(Erläuterung:
"Gilt nur für öffentliche Bauvorhaben: Dieser Hinweis
soll gemäß ATV DIN 18299 grundsätzlich in die
Vorbemerkungen aufgenommen werden, sobald in der
Leistungsbeschreibung auf technische
Spezifikationen Bezug genommen wird.")
DIN 18100
Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN
4172
DIN 18542
Abdichten von Außenwandfugen mit imprägnierten
Fugendichtungsbändern aus Schaumkunststoff -
Imprägnierte Fugendichtungsbänder - Anforderungen und
Prüfung
DIN 68364
Kennwerte von Holzarten - Rohdichte, Elastizitätsmodul
und Festigkeiten
DIN EN 316
Holzfaserplatten - Definition, Klassifizierung und
Kurzzeichen
DIN EN 335
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten -
Gebrauchsklassen: Definitionen, Anwendung bei Vollholz
und
Holzprodukten
DIN EN 350
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Prüfung
und Klassifizierung der Dauerhaftigkeit von Holz und
Holzprodukten gegen biologischen Angriff
DIN EN 351-1
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Mit
Holzschutzmitteln behandeltes Vollholz - Teil 1:
Klassifizierung der Schutzmitteleindringung und
-aufnahme
DIN EN 384
Bauholz für tragende Zwecke - Bestimmung
charakteristischer Werte für mechanische Eigenschaften
und
Rohdichte
DIN EN 460
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten -
Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz - Leitfaden
für die
Anforderungen an die Dauerhaftigkeit von Holz für die
Anwendung in den Gefährdungsklassen
DIN EN 822
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der
Länge und Breite
DIN EN 823
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Dicke
DIN EN 824
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der
Rechtwinkligkeit
DIN EN 826
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des
Verhaltens bei Druckbeanspruchung
DIN EN 844
Normenreihe: Rund- und Schnittholz - Terminologie
DIN EN 912
Holzverbindungsmittel - Spezifikationen für Dübel
besonderer Bauart für Holz
DIN EN 1313-1
Rund- und Schnittholz - Zulässige Abweichungen und
Vorzugsmaße - Teil 1: Nadelschnittholz
DIN EN 1313-2
Rund- und Schnittholz - Zulässige Abweichungen und
Vorzugsmaße - Teil 2: Laubschnittholz
DIN EN 1315
Dimensions-Sortierung von Rundholz
DIN EN 1316
Normenreihe: Laub-Rundholz; Qualitäts-Sortierung
DIN EN 1380
Holzbauwerke - Prüfverfahren - Tragende Verbindungen
mit Nägeln, Schrauben, Stabdübeln und Bolzen
DIN EN 1602
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der
Rohdichte
DIN EN 1607
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der
Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene
DIN EN 12089
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des
Verhaltens bei Biegebeanspruchung
DIN EN 13810-1
Holzwerkstoffe - Schwimmend verlegte Fußböden - Teil
1: Leistungsspezifikationen und Anforderungen
DIN EN 14250
Holzbauwerke - Produktanforderungen an vorgefertigte
tragende Bauteile mit Nagelplattenverbindungen
DIN EN 14322
Holzwerkstoffe - Melaminbeschichtete Platten zur
Verwendung im Innenbereich - Definition, Anforderungen
und Klassifizierung
DIN EN 14519
Innen- und Außenbekleidungen aus massivem Nadelholz -
Profilholz mit Nut und Feder
VDI 3755
Schalldämmung und Schallabsorption abgehängter
Unterdecken
BG Bau Fachinfo Gefahrstoffe Prävention
Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle,
Steinwolle) Handlungsanleitung
Herausgeber: Fachverband Mineralwolleindustrie e.V.
und andere
IVD-Merkblatt Nr. 9
Spritzbare Dichtstoffe in der Anschlussfuge für
Fenster und Außentüren. Grundlagen für die Ausführung
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 19-2
Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen im Dachbereich.
Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren
Dichtstoffen, Montageklebstoffen,
Butyldichtungsbändern und -profilen. Teil 2:
Luftdichte Ebene
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 20
Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen.
Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 24
Fugenabdichtung mit spritzbaren Dichtstoffen und
vorkomprimierten Dichtungsbändern sowie
Montageklebstoffen im Wintergartenbau
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 27
Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an der
Fassade mit spritzbaren Dichtstoffen
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 28
Sanierung von defekten Fugenabdichtungen an der Fassade
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
Merkblatt 5
Bäder, Feucht- und Nassräume im Holz- und Trockenbau
Innenraumabdichtung nach DIN 18534
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V.,
Industriegruppe Gipsplatten
RAL-GZ 402
Blockhausbau - Gütesicherung
Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung
und Kennzeichnung e.V.
RAL-GZ 411
Imprägnierte Holzbauelemente - Gütesicherung
Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung
und Kennzeichnung e.V.
RAL-GZ 422
Holzhausbau - Gütesicherung
Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung
und Kennzeichnung e.V.
RAL-GZ 428
Recyclingholz - Gütesicherung
Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung
und Kennzeichnung e.V.
VdS 2021
Baustellen Unverbindlicher Leitfaden für ein
umfassendes Schutzkonzept
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
WTA-Merkblatt 8-3-10/D
Fachwerkinstandsetzung nach WTA III: Ausfachungen von
Sichtfachwerk
Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische
Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und
Denkmalpflege
e.V. (WTA)
WTA-Merkblatt 8-5-18/D
Fachwerkinstandsetzung nach WTA V: Innendämmungen
Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische
Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und
Denkmalpflege
e.V. (WTA)
WTA-Merkblatt 8-7-10/D
Fachwerkinstandsetzung nach WTA VII: Beschichtungen
auf Fachwerkwänden - Holz
Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische
Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und
Denkmalpflege
e.V. (WTA)
Angaben zur Baustelle
Lage und Transportwege
Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen:
(EIGENE ANGABEN)
Weitere Angaben: (EIGENE ANGABEN)
Gerüste
Gerüste werden bauseits gestellt als Fassadengerüst:
Gerüste für eine Arbeitshöhe bis zu 3,00 m sind in die
Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind,
einzurechnen.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die
amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid
oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der
Bauleitung zu übergeben.
Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit
erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der
Bauleitung zu übergeben
Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie
eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird.
Sie dürfen die zu klebenden Materialien nicht negativ
beeinflussen und nach der Verarbeitung keine
Belästigung durch Geruch hervorrufen.
Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und
Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und
Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von
Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu
entfernen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von
Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch
die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht
sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu
überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit
verbindlichen
Maßangaben vorliegen.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind
Absauggeräte zu verwenden.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall
Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das
Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen
(i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist
Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich.
Beim Einbau von Holzspanplatten auf alte Dielenböden
ist auf einen ausreichenden Randabstand zwischen
Fußboden und Wand zu achten. Er soll 2 mm je m
Raumtiefe betragen, mindestens jedoch 10 mm. Die
Lüftung der vorhandenen Holzbalkendecke muss in jedem
Gefach garantiert sein
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten
oder an luftdichten Schichten sind, wenn
diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers
zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden
Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen.
Wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines
anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung
zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In
beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden
Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der
Schadensbehebung zu ermöglichen.
Als Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung
einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen
grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der
Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht
zu
vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde
gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von
Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis
verlangen.
Die abgebundenen Dachteile sowie der fertige Dachstuhl
sind vom Statiker abzunehmen. Hierüber ist ein
Abnahme-Protokoll zu erstellen und in dreifacher
Ausfertigung dem Auftraggeber auszuhändigen.
Wenn bei Umbauarbeiten nicht den Plänen oder der
Ausschreibung entsprechende Bedingungen oder
Umstände auftreten oder Holzschädigungen vorgefunden
werden, ist umgehend die Bauleitung zu
verständigen.
Holzteile, die auf Bauteilen aus Beton oder Mauerwerk
aufliegen, sind mit einer Lage unbesandeter
Bitumenpappe oder gleichwertigem Material von diesem
zu trennen.
Kanten von sichtbar bleibenden gehobelten Hölzern im
Außenbereich sind leicht zu brechen.
Klammerverbindungen - auch mit Holzwerkstoffplatten -
dürfen nur mit speziellen Geräten hergestellt
werden; das Einschlagen mit dem Hammer ist unzulässig.
Dämmungen
Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen sind die
Regeln der BG Bau Fachinfo Gefahrstoffe Prävention
Mineralwolle-Dämmstoffe zu beachten.
(Unter Mitgeltende Normen und Regeln: Allgemeines)
BG Bau Fachinfo Gefahrstoffe Prävention
Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle,
Steinwolle) Handlungsanleitung
Herausgeber: Fachverband Mineralwolleindustrie e.V.
und andere
Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die
der Herstellung der Luftdichtheit des Gebäudes
dienen, ist davon auszugehen, dass vor oder bei der
Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber oder
eine von ihm beauftragte Fachkraft eine Prüfung der
Luftdichtheit durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt
wird.
Holzschutz
Bei tragenden und/oder aussteifenden Bauteilen der
Gebrauchsklasse 0 nach DIN 68800-3 sowie allen
sonstigen Bauteilen, insbesondere in ständig oder
zeitweise von Menschen genutzten Räumen, sind keine
vorbeugenden chemischen Holzschutzmittel anzuwenden.
Balkenköpfe und andere Bauteile aus Holz, die in
Mauerwerk einbinden, sind mit einem chemischen
Holzschutz nach DIN 68800-3 zu versehen.
Dem Auftraggeber ist die Bescheinigung nach Abschnitt
7 DIN 68800-3 zu übergeben.
Die Kennzeichnung behandelten Holzes nach Abschnitt 7
DIN 68800-3 ist so anzubringen, dass es auch
nach dem Einbau der Hölzer noch sichtbar ist. Bei
sichtbar bleibenden Hölzern ist zuvor mit der
Bauleitung
die Stelle der Anbringung abzustimmen.
Die Verträglichkeit zu vorhandenen Schutzmitteln bzw.
verbleibenden Anstrichen ist zu prüfen.
Dem Auftraggeber ist anzugeben, welche Einschränkungen
bei zu erwartender malermäßiger Behandlung
der Bauteile zu beachten sind.
Angaben zur Abrechnung
Auffangnetze nach § 12 DGUV Vorschrift 38, die nur dem
Schutz der Mitarbeiter des Auftragnehmers
dienen, zählen zu den Nebenleistungen nach Abschnitt
4.1.4 DIN 18299.
Besondere Leistungen
Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
während der Ausführung seiner Leistungen immer
mindestens ein fließend deutsch sprechender
Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend
ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden
Ausführungsunterlagen zählt neben den
Ausführungsplänen auch
eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Zimmer- und Holzbauarbeiten
ANLAGEN ANLAGEN
Grundrisse 1:50
Ansichten 1:50
Schnitte 1:50
Details 1:20/ 1:5
Baustelleneinrichtungsplan
ANLAGEN
01 Zimmererarbeiten
01
Zimmererarbeiten
01.__.0001 Werkplanung Herstellen von prüffähigen Werk- und Montageplänen für
das gesamte Leistungsvolumen als Werkstattplanung in
Abstimmung mit dem beauftragten Tragwerksplaner zur
Ausführungsfreigabe durch die planenden Architekten.
01.__.0001
Werkplanung
1.00
Psch
01.__.0002 Winkelverbinder Stahl, verzinkt Verbindungsmittel: Winkelverbinder
Werkstoff, Verbindungsmittel: Stahl, verzinkt
Stahlqualität: S 250 GD +Z 275 gemäß DIN EN 10346
Korrosionsschutz: 275 g/m2 beidseitig
Abmessungen [mm]: ca. 100 x 100 x 90
Dicke [mm]: 2,0
Ausführungsort: Eingangsvorbauten
Hinweis: Die angegebene Menge ist eine Schätzmenge und
ist
vom AN vor Baubeginn selbst zu überprüfen und nach
statischen Belangen abzusprechen
Gewähltes Fabrikat: Simpson Strong- Tie ABR 100 oder
gleichwertig
Angebotener Hersteller:
(vom Bieter anzugeben)
angebotenes/ r Produkt/ Typ:
(vom Bieter anzugeben)
Wenn vom Bieter keine Eintragung erfolgt, gilt das
Fabrikat der
Planung als vertraglich vereinbart
01.__.0002
Winkelverbinder Stahl, verzinkt
300.00
St
01.__.0003 Konstruktionsvollholz (KVH) Dach Eingangsvorbauten liefern Bauholz: Konstruktionsvollholz für Dachkonstuktion
Eingangsvorbauten (KVH) liefern
Holzart: Lärche- oder Douglasie
Nutzungsklasse Bauteil: 1 (Innenbereich)
01.__.0003
Konstruktionsvollholz (KVH) Dach Eingangsvorbauten liefern
2.00
m3
01.__.0004 Konstruktionsvollholz (KVH) Dach Eingangsvorbauten
gem. Statik abbinden, aufstellen, verlegen Bauholz: vorgenanntes Konstruktionsvollholz (KVH) für
Dachkonstuktion Eingangsvorbauten abbinden, aufstellen,
verlegen
Abrechnungseinheit: m³
Bauteil, Holzbau: Eingangsvorbauten- Dach Balkenlage,
Konstruktionshölzer
Sonstige Leistungen: nicht in der Statik gesondert
aufgeführte
Verbindungen sind zimmermannsmäßig oder mit
Stahlformteilen auszuführen
Leistungsumfang Montage: Montage gem.
Herstellervorgaben, Werkplanung und Statik
Befestigung Holzverbindung: gemäß Statik
Ausführungsunterlagen: Detail 4329-5-2-DE-EV-V1
01.__.0004
Konstruktionsvollholz (KVH) Dach Eingangsvorbauten
gem. Statik abbinden, aufstellen, verlegen
100.00
m
01.__.0005 Dach-Attikaschalung OSB 20 mm liefern, einbauen Unterkonstruktion Dachbekleidung: Dachschalung +
Attikabekleidung (Ausführung gemäß Detail)
Baustoff, Schalung/Bekleidung: OSB-Platte
Dicke [mm] OSB-Platte: 20
Untergrund Dachschalung: Holzsparren
Befestigung: verschraubt
Ausführungsunterlagen: Detail 4329-5-2-DE-EV-V1
01.__.0005
Dach-Attikaschalung OSB 20 mm liefern, einbauen
100.00
m2
01.__.0006 Mineralwolle-Dämmung, im Attikabereich, 40 mm Mineralwolle-Wärmedämmung als Klemmfilz zwischen der UK
für die Attikaaufkantung, d= 40mm
Anwendungstyp: DZ
WLG: 040
Anzahl der Lagen: 1-lagig
Baustoffklasse: A1 (DIN 4102-1)
Brandverhalten: A1 (DIN EN 13501)
Dämmdicke: 40 mm
Bezeichnung: MW-DZ-040-A1-50
01.__.0006
Mineralwolle-Dämmung, im Attikabereich, 40 mm
10.00
m²
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
Nachfolgende Stundenlohnarbeiten sind nur auf besondere Nachfolgende Stundenlohnarbeiten sind nur auf besondere
Anweisung durch die Bauleitung durchzuführen. Sie
müssen
vorher durch die Bauleitung genehmigt werden und
spätestens
drei Tage nach Ausführung der Arbeiten zur Unterschrift
vorgelegt werden. Nicht genehmigte und unterschdriebene
Stundenlohnzettel werden bei der Abrechnung nicht
anerkannt.
Nachfolgende Stundenlohnarbeiten sind nur auf besondere
02.__.0001 Facharbeiter Facharbeiter einschl. aller Neben- und Geschäftskosten,
Auslösung, Akkordausgleich usw.
02.__.0001
Facharbeiter
10.00
Std
02.__.0002 Helfer Helfer einschl. aller Neben- und Geschäftskosten,
Auslösung,
Akkordausgleich usw.
02.__.0002
Helfer
10.00
Std