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Hellweg 48-58 (4. BA)
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Bau- und Leistungsbeschreibung 1. Allgemein Der Gebäudekomplex befindet sich im Stadteil Flingern am südöstlichen Rand einer Wohnsiedlung „Flingern Broich“ und wurde zwischen 1929 - 1931 gebaut. Der 4. Bauabschnitt wird ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt. Alle Gebäude des 4. BA sind vollunterkellert (je nach Position lichte Höhe 2,31 m bis 2,62 m). Es ist eine Unterdeckendämmung im Untergeschoss geplant. Es erfolgt eine Vollmodernisierung. Das bedeutet, die komplette Haustechnik wird erneuert. Der Dachraum wird aufgrund seiner geringen Höhe nicht zu Wohnzwecken genutzt. Die Wohnbebauung gehört der SWD, Städtische Wohnungsbau GmbH & Co. KG, Düsseldorf. Die derzeitige Versorgung mit Trinkwasser, Gas und Strom erfolgt über die Netzgesellschaft Düsseldorf. Die Beheizung ist zurzeit über eine gasbefeuerte Kesselanlage in Haus 58 sichergestellt. Diese wird im zuge der Baumaßnahme zurückgebaut. Für die zukünftige Wärmeversorgung mit Heizung und Trinkwassererwärmung erfolgt über Fernwärme. Nach Abschluss der Arbeiten entstehen hier 36 Wohneinheiten. Die Umbaumaßnahme erfolgt in unbewohntem Zustand. Gartenseitig werden vorgestellte Balkonanlagen ergänzt. Alle Häuser erhalten straßenseitig zusätzlich neue Eingangsvorbauten. Gemäß unserem Kenntnisstand sind die Gebäude denkmalgeschützt. Das heißt, wesentliche wärmeschutztechnische Maßnahmen erfolgen im Bereich Decke über 3. Obergeschoss, den Fenstern und einer Unterdeckendämmung im Bereich des Untergeschosses. Das Gebäude besitzt ein Pultdach. Das Dach entwässert über die Gartenseite des Gebäudes (zurzeit über 4 außenliegende Regenfallrohre DN100). Das anfallende Regenwasser wird derzeit über Grundleitungen abgeleitet. Mischwasserstraßenkanal zugeführt. 2. Sanitär Regenentwässerung Die Regenentwässerung der Dachflächen erfolgt gartenseitig, zurzeit über 4 außenliegende Regenwasserfallleitungen für 6 Häuser. Das Regenwasser wird über eine Grundleitung, die unter dem Gebäude geführt wird, dem jeweiligen Revisionsschacht, der unter dem Treppenabsatz angeordnet ist, zugeführt und über den Hausanschlusskanal als Mischwasser abgeleitet. Die Regenwassergrundleitungen wurden mittels Kamera befahren. Es ist geplant, die 4 neuen Regenwasserfallleitungen der Dachflächen an die bestehenden Grundleitungsstutzen anzuschließen. Die Erneuerung der außenliegenden Regenwasserfallleitungen ist im Gewerk Architektur vorgesehen. Es werden 2 zusätzliche Regenwasserfallleitungen angeordnet und Unterkante Kellerdecke ins Gebäude geführt . Das Regenwasser der Balkone wird Unterkannte Kellerdecke ins Gebäude geleitet und im weiteren Verlauf unterhalb der Fensterbrüstung entlang der Kellerwände bis unter den Treppenabsatz geführt. Das Rohrmaterial innerhalb des Gebäudes ist mit schallgedämmtem Kunststoffrohr geplant. Das anfallende Regenwasser der Eingangsvorbauten wird über die Rohrtrasse mit angeschlossen und über den Revisionsschacht gemeinsam mit dem anfallenden Schmutzwasser dem städtischen Kanal zugeführt. Schmutzwasser Das anfallende Schmutzwasser der Bäder, Küchen und WCs wird innerhalb der Vorwandinstallation den einzelnen Fallsträngen zugeführt und abgeleitet. Die Bodenabläufe der bodenbündigen Duschen (1,20 m x 1,20 m) werden senkrecht durch die Decken geführt und im darunterliegenden Geschoss im Bereich der Abhängung oder Abkofferung über die jeweiligen Schmutzwasserfallleitungen bis in das Untergeschoss geleitet, dort gesammelt und abgeleitet. Innerhalb der Geschosse kommt Kunststoffrohr zum Einsatz. Die Schmutzwasserentlüftungsleitungen werden über Dach geführt und an die Entlüftungshauben vom Gewerk Dachdecker angeschlossen. Innerhalb des Dachraums werden die Entlüftungsleitungen DN 70 bis DN 125 schwitzwasserisoliert. Die bestehenden Bodenabläufe der Waschküchen im UG werden verschlossen. Im Bereich des gartenseitigen Flures und dem Fernwärmeaufstellraum im Untergeschoss Haus Nr. 52 werden je Haus Unterflurboxen mit integriertem Bodenablauf vorgesehen, in denen auch ein Ausgussbecken für das Reinigungspersonal und das Wasser aus den Kondenstrocknern abgeleitet werden kann. Die Unterflurbox ist mit einer Abwasserhebepumpe ausgerüstet. Bewässerung Nach Umbau werden die 6 Gebäude über einen Trinkwasserhausanschluss Haus 52 versorgt. Die zentrale Trinkwassererwärmung erfolgt über eine Frischwasserstation mit Pufferspeicher die im Heizungsaufstellraum Haus Nr. 52 angeordnet ist. Die weitere Versorgung mit Heizung, Trinkwasser und Warmwasser sowie der Zirkulationsleitung erfolgt über eine geführte Rohrtrasse im Untergeschoss an der Außenwand zur Straßenseite des Gebäudes unterhalb der Kellerfenster. Von dieser Trasse werden die einzelnen Steigepunkte angebunden und mit Trinkwasser versorgt. Im Bereich unter dem Treppenabsatz in Haus 52 wird ein neuer Rückspülfilter (manueller Betrieb) vorgesehen. Die Bestandstrinkwassereinspeisung in den 6 Häusern wird, soweit möglich, noch als Bauwasseranschluss genutzt und dann zurückgebaut und stillgelegt. Die Warmwasser- und Zirkulationsleitungen im Untergeschoss sowie die Steigepunkte werden gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) wärmegedämmt. Die Trinkwasserleitungen erhalten eine Schwitzwasserdämmung. Die einzelnen Kaltwasser- und Warmwassersteigestränge im Gebäude erhalten im Untergeschoss Strangabsperrventile und die Zirkulationsstränge automatische Zirkulationsregulierventile mit Thermometer. Jeder Steigestrang ist somit separat absperrbar. Die Trinkwasserleitung im Untergeschoss, -Verteil- und Steigeleitungen werden aus Edelstahl erstellt. Die wohnungsweise Zählung des Trinkwassers Kalt- und Warmwasser-verbrauchs ist in einem gemeinsamen Zählerschrank mit dem Wärmemengenzähler der Heizung oberhalb der Toilettenspülung im Bad geplant. Die Rohrabschottungen im Bereich der Geschossdecken sind mit Rohrabschottung Conlit geplant. Die Duscharmatur wird nach der Zählung an der Außenwand in unmittelbarer Nähe am Installationsschacht der WC-Anlage vorgesehen. Die rohrleitungsseitige Anbindung ist, im Fußbodenaufbau geführt. Die geplante Verrohrung für Warmwasser und Kaltwasser im Fußbodenaufbau erfolgt im Mehrschichtverbundrohr. Einrichtungen: In allen Bädern werden die sanitären Einrichtungsgegenstände von Montage-elementen getragen. Das Installationsgewerk liefert hierfür alle erforderlichen Elemente, Träger und Einbauten. Die Verkleidung der Installationswände und Schächte, der Vorwände und der Verstärkungen für möglichen Klapp-Stützgriffe erfolgt durch das Gewerk Trockenbau. Als Einrichtungsgegenstände sind geplant: Wandhängendes Tiefspül-WC, Fabrikat der Planung, Geberit Renova, Waschtisch, Fabrikat der Planung Geberit, Renova, Montageständer mit Unterputz-Geruchverschluss. Bodenbündiger gefliester Duschbereich, 1,20 m x 1,20 m mit Bodenablauf DN 50 zum Einbau in die Decke in Brandschutzausführung. Brausevorhangstange, verchromte Aufputzarmatur, Brausegarnitur, Handbrause, Brausestange 900 mm hoch mit Brausekopfhalter. Anschluss für Küchenspüle Abwasseranschluss in DN 50 mit Muffenstopfen verschlossen, Eckventil für Kalt- und Warmwasser, WAS-Kombieckventil für Kaltwasser und Anschluss des Geschirrspülers und, soweit erforderlich, zusätzliches Geräteventil zum Anschluss einer Waschmaschine. 3. Heizung Die Bestandskesselanlage in Haus 58 beinhaltet heizungsseitig: 1x Heizkessel Buderus Lollar mit Abgasleitung und außen am Gebäude geführter Edelstahlabgasleitung. Gasversorgung im Hausanschussbereich Gasleitung mit Hauptgasabsperrkugelhahn Druckregelung, Gaszähleranlage mit Beipassleitung, Heizkreisverteiler mit 10 Abgängen, Regelkomponenten und Schaltschrank. Es ist geplant, dass die Bestandskesselanlage erst zurück gebaut wird, wenn die Fernwärmeanlagen im Untergeschoss Haus 52 in Betrieb genommen werden. Die Heizlastberechnung für das Gebäude Haus 48 bis 58 ergab eine Heizlast von 114 kW. +  20 kW für das Gebäude 46a, Das Haus 46a (9. BA) ist nicht Bestandteil der jetzigen Baumaßnahme. Aus Haus 52 erfolgt die wärmetechnische Erschließung des gesamten Gebäudes über eine Rohrtrasse an der straßenseitigen Kellerwand unterhalb der Kellerfenster. Von dort werden die einzelnen Steigepunkte, die straßenseitgen Steigeschächte hinter den WC-Anlagen (Messschränken) angebunden. Unterhalb der Kellerdecke werden je Schacht Differenzdruckregelventile für den hydraulischen Abgleich der Anlage vorgesehen. In den Messschränken werden die Wohnungsabsperrungen sowie das Passstück für die Wärmemengenzählung der jeweiligen Wohnungen angeordnet. Von hier aus werden die statischen Heizflächen (Heizkörper) innerhalb der Wohnung mit Wärme versorgt. Geplant ist, die in der Regel unter den Fenstern angeordneten Ventilheizkörper über Anbindeleitungen im Fußbodenaufbau Für die Treppenhausbeheizung sind stehende Heizwände berücksichtigt. Die Temperaturregelung der Raumtemperatur erfolgt über die Thermostatventile an den einzelnen Heizkörpern. Alle Rohrleitungen der Heizungsanlage werden gemäß GEG-Anforderung wärmegedämmt.  im Untergeschoss mit zusätzlich mit einen äußeren Mantel aus Kunststoff. 4. Lüftung Es ist eine Lüftung gemäß DIN 1946-Teil 6 (Nennlüftung) geplant. Im Bereich der Fenster in den Wohn-, Ess- und Schlafräumen werden von Seiten der Architekten Luftdurchlässe für eine bedarfsgeführte Wohnungslüftung vorgesehen. Die Abluft erfolgt in den Nassräumen (Bad, WC und Küche), über mehrstufige Einzelraumlüfter. Die Luftführung erfolgt von den Zuluftelementen in Schlaf-, Ess- und Wohnräumen über die Nachströmung im Bereich der Türunterschnitte zu den Ablufträumen Küchen, WC und Bad. Die Abluft wird über die zentrale Abluftleitung innerhalb der Schächte über Dach abgeleitet. Im Bereich der Durchführung durch die Geschossdecken werden Brandschutzschotts in den einzelnen Lüftungsleitungen vorgesehen. Aus statischen Gründen wird auf Aussparungen (Reinigungsöffnung) der Lüftungsleitungen in der Untergeschossdecke verzichtet. Die Abluftleitungen werden über Dach geführt und im Dachraum schwitzwassergedämmt. Hier erfolgt der Anschluss an die vom Gewerk Dachdecker gesetzten Entlüftungshauben. Bei erhöhtem Feuchteanfall laufen die Einzelraumlüfter (mit integriertem Feuchtefühler) in den Bädern in höchster Drehzahlstufe, um die Nassräume zu entfeuchten. Der Intervallbetrieb (niedrige Drehzahlstufe) dient der Zwangsbelüftung der Räume, um eine hygienische Mindestbelüftung der Räume zu gewährleisten. In der Elektrounterverteilung wird für die Lüftungssteuerung ein Schalter vorgesehen. Hier besteht die Möglichkeit für den Nutzer, die Nennlüftung einzustellen. In den Bädern und WCs wird der Lüfter über die Lichtschalter in der großen Stufe eingeschaltet ohne Nachlauf. Zusätzlich zum Schalter in der Elektrounterverteilung wird für den Küchenlüfter ein Serienschalter installiert. Hier kann der Lüfter in der Küche manuell auf Stufe 1/Stufe 2 oder ausgeschaltet werden. Bei der Ausstattung der Küchen empfehlen wir Umlufthauben vorzusehen.
Bau- und Leistungsbeschreibung
Vertragsgrundlagen bei Auftragserteilung Es gelten die - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bauverträge der   SWD Städt. Wohnungsbau- GmbH & Co. KG Düsseldorf,   Erna-Eckstein-Straße 6 / 56, 40225 Düsseldorf und in der aktuellen Fassung zum Zeitpunkt der Vergabe. Folgende Unterlagen der SWD Städt. Wohnungsbau-GmbH & Co.KG Düsseldorf werden mit dem LV gemeinsam versendet. - Allgemeine Vorbemerkungen - Besonderen Vertragsbedingungen Einzelvergabe Die Leistungspflicht des AN umfasst sämtliche Lieferungen und Leistungen, die erforderlich sind, um den definierten Vertragsgegenstand nach den Vorgaben des Vertrages und den genannten Vertragsgrundlagen, insbesondere den verbindlichen Ausführungsvorgaben des AG vertragsgemäß nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und Baukunst zu erstellen. Zur Leistungspflicht des AN gehören daher auch diejenigen Leistungen, Planungen, Nebenleistungen und besonderen Leistungen, die in diesem Vertrag und in den Vertragsgrundlagen nicht im Einzelnen dargestellt sind, die jedoch erforderlich sind, um das durch den Vertragsgegenstand bestimmte Leistungsziel zu verwirklichen und die für den AN Aufgrund seines von ihm als Fachfirma zu erwartenden Wissens bei Vertragsabschluss erkennbar waren. Der vertragliche Leistungsumfang umfasst sämtliche Leistungen, die für die fachgerechte, vollständige, abnahmefähige, und betriebsfertige Herstellung der o.g. Leistung erforderlich sind. Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach diesem Vertrag und den darin genannten Vertragsgrundlagen. Die nach Beauftragung und Vertragsabschuss mit dem AN anfallenden Architekten- und Ingenieurleistungen, die zur Erreichung des Vertragszieles nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlich sind, sind ausdrücklich Sache des AN. Dies gilt gleichgültig, ob diese Leistungen nach dem bislang erreichten Planungsstand eigentlich schon hätten erbracht werden können oder müssen, oder die noch zu erbringenden Planungsleistungen lediglich der Beseitigung von Lücken, Fehlern oder Widersprüchen der bereits vorliegenden Planung dienen. Er muss die übergebenen Unterlagen eigenverantwortlich auf Vollständigkeit sowie auch Inhaltlich prüfen und ergänzen, auch um die funktional von ihm eingebrachten Ausführungslösungen zur Erfüllung des Vertragszieles. Der AN kann das Baugrundstück eingehend besichtigt und hat die ihm vom AG übergebenen Unterlagen überprüft. Der AN erkennt an, dass die ihm bis zum Vertragsabschluss überlassenen Unterlagen ausreichend und vollständig waren, um ein umfassendes Angebot für die aufgeführten Baumaßnahme erforderlichen Planungs- und Bauleistungen abzugeben. Der AN hat alle ihm zur Verfügung gestellten Planunterlagen auf Fehler, Widersprüche, Unvollständigkeiten und ihre technische Richtigkeit überprüft. Er übernimmt die volle Verantwortung dafür, dass aus diesen Unterlagen nichts ersichtlich ist, was Anlass zu Bedenken gegenüber den vorliegenden Planungen, der angestrebten Art der Ausführung und dem vorgesehenen Material geben könnten. Der AN bestätigt mit Abgabe des Angebots das seinerseits keine Bedenken gemäß § 4 Abs. 3 VOB / B bestehen. Die Planunterlagen, die genannten Anlagen und Unterlagen zur Kalkuklation und Vertragsgestalltung werden vollständig vorgelegt. Weitere Planungsleistungen erbringt der AG nicht. Der AN ist somit nach Auftragserteilung „Generalplaner" des AG und so für die Vertragserfüllung und die Ausführung und baurechtlichen Abnahme notwendigen Planungsleistungen, Berechnungen, Untersuchungen und Nachweise seiner Leistungen verantwortlich. Die Weiterführung der Planung zur vollständigen Erbringung der Leistungen gehört ausschließlich zur Leistung des AN. Es darf nur nach Plänen und sonstigen Unterlagen gebaut werden, die vom AG wie beschrieben mit einer formellen Freigabeunterschrift versehen wurden und die dem AG vor baulicher Ausführung vorgelegt wurden. Alle für die Leistungen des AN nach dem Vertrag und nach der Baugenehmigung geforderten bautechnischen Überprüfungen und Abnahmen von Technischen Anlagen durch Sachverständige werden vom AN in Abstimmung mit dem AG rechtzeitig veranlasst und durchgeführt. Gleiches gilt auch für alle Überprüfungen und Abnahmen von Technischen Anlagen durch Sachverständige, die zusätzlich über die baurechtlichen Vorschriften hinaus durch den Vertrag gefordert sind. Die erfolgreichen Abnahmen sind wesentliche Voraussetzung zur rechtsgeschäftlichen Abnahme der Leistungen des AN durch den AG. Achtung! Die Höhe des Einbehalts für die Bauleistungsversicherung ist in den "Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bauverträge der SWD Städt. Wohnungsbau- GmbH & Co. KG" genannt. Die Höhe des Einbehalts für den Verbrauch ist in den "Besondere Vertragsbedingungen Einzelvergabe" der SWD genannt.
Vertragsgrundlagen bei Auftragserteilung
Abnahmen, Montageplanung und Revisionsunterlagen Zwischen den Parteien wird die förmliche Abnahme vereinbart. Über die Abnahme ist ein Abnahmeprotokoll anzufertigen. Die Abnahme erfolgt nach den "Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bauverträge der SWD Städt. Wohnungsbau- GmbH & Co. KG". Die Abnahme kann nur verlangt werden, wenn die zu erbringende Leistung vollständig, funktionsbereit und gebrauchsfähig ohne wesentliche Mängel fertiggestellt und die behördlichen Gebrauchsabnahmen der geschuldeten Leistungen erfolgt sind. Zusätzlich zu den im Verhandlungsprotokoll näher bezeichneten Unterlagen müssen als Voraussetzung für die Abnahme vom AN die folgenden Unterlagen / Nachweise vorgelegt werden: a. Schlussbericht als Abnahmebescheinigung der Baubehörde b. Schlussbericht als Abnahmebescheinigung des Prüfingenieurs für Brandschutz c. Schlussbericht als Abnahmebescheinigung der Feuerwehr d. Schlussbericht als Abnahmebescheinigung der Gebäudetechnischen Anlagen e. Revisionsunterlagen Die vorgenannten Abnahmebescheinigungen dürfen nur geringfügige, der Inbetriebnahme des Gebäudes nicht entgegenstehende, Mängel enthalten. Diese geringfügigen Mängel sind innerhalb einer Frist von maximal 14 Tagen vom AN zu beseitigen. Muss die Abnahmebegehung aus Gründen wiederholt werden die der AN zu vertreten hat, so hat der AN die dem AG hierfür entstehenden Mehrkosten zu ersetzen. Ansprüche des AG wegen während der Bauzeit gerügter Mängel bleiben auch dann bestehen, wenn sie bei der Abnahme nicht vorbehalten werden, es sei denn der AN beweist bei der Abnahme, dass er diesen Mangel ordnungsgemäß beseitigt hat. Mit der Abgabe des Angebotes übernimmt die anbietende Firma die Garantie für die einwandfreie Funktion der angebotenen und eingebauten Anlagen und bestätigt, dass sie in der Lage ist, selbstständig und unter Berücksichtigung des sich ergebenden Bauablaufes die Anlage bis zur vollständigen Inbetriebnahme, Einregulierung und Funktionsabnahme zu erstellen. Nach schriftlicher Auftragserteilung hat der Auftragnehmer Montage- und Konstruktionszeichnungen einschließlich der erforderlichen Schnitt- und Schematapläne anhand der ihm zur Verfügung gestellten Zeichnungen anzufertigen. Die Pläne sind vor Beginn der Montage vorzulegen, um von der Bauleitung genehmigt zu werden. Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Auftragnehmer sich mit den anderen technischen Gewerken zwecks Koordinierung der Installation abzusprechen. Werden Änderungen wegen nicht erfolgter Absprache notwendig, dann sind diese auf Kosten des Auftragnehmers auszuführen. Die Revisionsunterlagen sind in vorab in 1facher Ausfertigung zur Abnahme einzureichen. Zu den Revisionsplänen gehören: - alle Grundrisspläne M 1:50 - Details und Schnitte mindestens 1:50 gegebenenfalls, Maßstab 1:20 - Strang- und Schaltschemata der Gesamtanlage - Stromlauf-, Klemmen- und Belegungspläne von Verteilungen - Bedienungsanleitungen der Ausführungsfirma - erforderlichen Wartungs- und Schmieranleitungen - Bedienungsanleitungen von Zulieferanten für alle Anlagenteile Die Zeichnungen sind mit allen technischen und funktionellen Angaben zu versehen und erfassen den Endzustand der ausgeführten Anlage. Die Revisionsunterlagen sind der Bauleitung im Entwurf vorzulegen und so abzufassen, dass der Bauherr in der Lage ist, nach der Einführung des Bedienungspersonals die Anlage wirtschaftlich und fehlerfrei zu betreiben. Alle Prüfungen der fertigen Anlagenteile müssen zu dem vom Bauleiter genannten Zeitpunkt durchgeführt werden. Alle für die Leistungen des AN nach dem Vertrag und nach der Baugenehmigung geforderten bautechnischen Überprüfungen und Abnahmen von Technischen Anlagen durch Sachverständige werden vom AN in Abstimmung mit dem AG rechtzeitig veranlasst und durchgeführt. Gleiches gilt auch für alle Überprüfungen und Abnahmen von Technischen Anlagen durch Sachverständige, die zusätzlich über die baurechtlichen Vorschriften hinaus durch den Vertrag gefordert sind. Die erfolgreichen Abnahmen sind wesentliche Voraussetzung zur rechtsgeschäftlichen Abnahme der Leistungen des AN durch den AG.
Abnahmen, Montageplanung und Revisionsunterlagen
Zusätzliche Hinweise über die Ausführung der Arbeiten 2. Allgemeine Hinweise über die Ausführung der Arbeiten 2.1 Für Normen und Richtlinien ist die jeweils gültige Fassung maßgebend. 2.2 Der Auftragnehmer ist zu pfleglicher Behandlung der vorhandenen Bauteile verpflichtet. Alle Anlagenteile sind vor Verschmutzung zu schützen und in sauberem Zustand dem Bauherrn bei der Abnahme zu übergeben. 2.3 Die Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers müssen den Forderungen der zuständigen Brandschutzbehörde und der DIN 4102, gültige Fassung, entsprechen. 2.4 Eine Besichtigung der Baustelle ist nach vorheriger Anmeldung des Auftragnehmers und Vereinbarung bei der Baustelle möglich. Einsichtnahme in die Gewerkepläne ist nach vorheriger Anmeldung des Auftragnehmers und Terminvereinbarung im Büro des Fachplaners möglich.
Zusätzliche Hinweise über die Ausführung der Arbeiten
Zusätzliche technische Vorschriften für die Gewerke Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnische Anlagen 1. In allen Bauteilen sind nur zugelassene Bohrdübel gestattet. Befestigungen mittels Schießdübel sind verboten. 2. Nach Abschluss der Druckprobe muss das geprüfte Rohrnetz entleert und die Leitungen fachgerecht gespült und gereinigt werden. Hierüber ist ein Protokoll anzufertigen und vorzulegen. 3. Für spannungsfreies Montieren und Anschließen aller Anlagenteile ist Sorge zu tragen. 4. Spritz-, Schwitz- und Leckwasserquellen sind ausreichend mit Wannen, Überläufen und Sammelrinnen auszurüsten. 5. Horizontal liegende Rohrleitungen sind einzeln an beweglichen völlig lösbaren Schellen schwingungs- und körperschallisoliert zu befestigen. 6. Rohrschellen, Rohrkonsolen oder sonstige Befestigungen aller Art müssen mit Gummi-Schalldämmeinlagen das Installationsnormal (IGN) einhalten. 7. Auf vollkommene Entlüftung und Entleerung der Rohrleitungen, übersichtliche Anordnung der Absperrorgane und sonstiger Einbauten ist zu achten. 8. Bei Fußboden-, Decken- und Mauerdurchbrüchen sind die Rohrleitungen mit Schutzrohren in den erforderlichen Längen zu umgeben, die Schallübertragung und Kontaktkorrosion ausschließen. 9. Bis zur Anbringung der Einrichtungsgegenstände sind alle Leitungsenden mit Verschlussdeckel oder Stopfen abzudichten. 10. Absperrorgane müssen jederzeit zur Bedienung zugänglich sein. 11. Sämtliche Anlagenteile erhalten Bezeichnungsschilder. Anzahl, Art und Größe sind mit der Bauleitung abzustimmen. 12. Die Anordnung der Heizflächen ist mit der Bauleitung nochmals vor Montagebeginn abzustimmen. 13. Der Auftragnehmer hat Anlagenteile, die bauseits zur Verfügung gestellt werden, frühzeitig abzurufen. 14. An allen Geräten, bei denen Installationen elektrischer und sanitärer Art bzw. lufttechnischer Art erforderlich sind, haben beide Firmen ihre Bauleistungen sachlich und zeitlich abzustimmen. 15. In Wänden sind notwendige Mauerschlitze maschinell mit Mauerfräse in geringst möglichen Dimensionen auszuführen. 16. Kanäle von Lüftungsanlagen, in denen Wasser auftreten kann (Außenluftkanäle, Abluftkanäle von Feuchträumen usw.) sind im unteren Bereich wasserdicht auszuführen und mit verschließbaren Ablaufstutzen zu versehen.
Zusätzliche technische Vorschriften
Kurzfassung mit Anerkennung der Urschrift Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses wird anerkannt, wenn bei der Angebotsabgabe die schriftliche Anerkennung vorliegt, mit folgendem Wortlaut: Der Wortlaut der Urschrift des Leistungsverzeichnisses wird als allein verbindlich anerkannt. Bei Kurzfassungen müssen die Positionen vollzählig sein, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern der Urschrift.
Kurzfassung mit Anerkennung der Urschrift
Produktfestlegung Bei den im Leistungsverzeichnis benannten Typen und Fabrikate handelt es sich um Richtfabrikate. Der Bieter kann gleichwertige Produkte anbieten und benennen. Erfolgt dieses jedoch pro Position nicht, gelten die ausgeschriebenen Produkte als vertraglich vereinbart.
Produktfestlegung
1 Sanitär
1
Sanitär
1.01 Bauwasser
1.01
Bauwasser
1.02 Entwässerung - Schmutzwasser und Regenwasser
1.02
Entwässerung - Schmutzwasser und Regenwasser
1.03 Bewässerung
1.03
Bewässerung
1.04 Wärmedämmung und Isolierung Sanitär
1.04
Wärmedämmung und Isolierung Sanitär
1.05 Eintichtungsgegenstände
1.05
Eintichtungsgegenstände
1.06 Sonstiges
1.06
Sonstiges
1.07 Stundenarbeiten und Sonstiges
1.07
Stundenarbeiten und Sonstiges
1.08 Wartungsarbeiten Sanitärtechnische Anlagen
1.08
Wartungsarbeiten Sanitärtechnische Anlagen
2 Heizung
2
Heizung
2.01 Demontage Heizzentrale (in Haus 58a)
2.01
Demontage Heizzentrale (in Haus 58a)
2.02 Fernwärmestation und Zubehör (in Haus 52)
2.02
Fernwärmestation und Zubehör (in Haus 52)
2.03 Heizungsstrangarmaturen und Zubehör
2.03
Heizungsstrangarmaturen und Zubehör
2.04 Rohrleitungen und Zubehör
2.04
Rohrleitungen und Zubehör
2.05 Wärmedämmung Heizung
2.05
Wärmedämmung Heizung
2.06 Heizkörper und Zubehör Haus 48
2.06
Heizkörper und Zubehör Haus 48
2.07 Heizkörper und Zubehör Haus 50
2.07
Heizkörper und Zubehör Haus 50
2.08 Heizkörper und Zubehör Haus 52
2.08
Heizkörper und Zubehör Haus 52
2.09 Heizkörper und Zubehör Haus 54
2.09
Heizkörper und Zubehör Haus 54
2.10 Heizkörper und Zubehör Haus 56
2.10
Heizkörper und Zubehör Haus 56
2.11 Heizkörper und Zubehör Haus 58
2.11
Heizkörper und Zubehör Haus 58
2.12 Sonstiges
2.12
Sonstiges
2.13 Stundenlohnarbeiten und Sonstiges
2.13
Stundenlohnarbeiten und Sonstiges
2.14 Wartungsarbeiten
2.14
Wartungsarbeiten
3 Lüftung
3
Lüftung
3.01 Einzelraumlüfter mit Regelung und Zubehör
3.01
Einzelraumlüfter mit Regelung und Zubehör
3.02 Rohrleitungen und Zubehör Lüftungsanlage
3.02
Rohrleitungen und Zubehör Lüftungsanlage
3.03 Sonstiges
3.03
Sonstiges
3.04 Stundenlohnarbeiten
3.04
Stundenlohnarbeiten
3.05 Wartungsarbeiten
3.05
Wartungsarbeiten

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