Putz- und Stuckarbeiten, Wärmedämmsysteme
Helene-Schoettle-Schule
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Allgemeine Baubeschreibung Allgemeine Baubeschreibung Die Helene-Schoettle-Schule ist ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (SBBZ-G). Das Bestandsgebäude in der Kolpingstraße 88, Stuttgart- Steinhaldenfeld (Flurstück 7458) wurde im Jahr 1959 genehmigt und 1977 adaptiert. In einem Sanierungsgutachten wurden 2013 Mängel an der Bausubstanz und der Technik der Schulgebäude festgestellt. Deshalb wird der Gesamtstandort langfristig neustrukturiert und erweitert die Modernisierung des Hauptgebäudes (Oberstufe) wird diesbezüglich als erster Schritt umgesetzt. Die Erschließungssituation bleibt entsprechend der aktuellen Bauweise bestehen. Der Haupteingang erfolgt über die Kolpingstraße, zusätzlich ist die Wartehalle über den Schulhof von der Damaschkestraße erreichbar. Das bestehende Hauptgebäude wird ohne wesentliche strukturelle Veränderungen in der Raum- und Tragstruktur modernisiert. Vier zusätzliche Differenzierungsräume werden durch einen Anbau auf der Nordseite angrenzend an das Treppenhaus realisiert. Im Untergeschoss werden im Gebäudeanbau zwei zusätzliche Lagerräume vorgesehen. Die Erweiterung wird in Massivbauweise mit einem Flachdach hergestellt. Ebenfalls in Massivbauweise wird an der Nordseite ein Aufzugsschacht errichtet, um die barrierefreie Erschließung des Hauptzuganges von der Kolpingstraße zu ermöglichen. Im Untergeschoss wird in dem Ausgleichsraum eine zentrale Lüftungsanlage vorgesehen. Die alte Heizungsanlage wird durch eine Fernwärmeübergabe-Station ersetzt. Der ehemalige Heizraum erhält eine Gitterrost-Zwischendecke, um die vorhandene Raumhöhe effektiv zu nutzen und Platz für zusätzliche Lagerflächen zu schaffen. Das Stuhllager im UG wird für die Neuanordnung von Technikräumen verwendet (kurze Leitungsführung) hier werden die baurechtlich erforderlichen separaten Räume für die BMA/SAA, die Sicherheitsbeleuchtung, die EDV-Verteilerräume etc. angeordnet. Das Dach sowie die Fassade werden energetisch erneuert. Die Decke über Obergeschoss wird oberseitig gedämmt, der Spitzboden bleibt als Kaltbereich erhalten. Die Dachkonstruktion wird mit einer neuen Ziegeleindeckung einschließlich Unterkonstruktion vorgesehen. Das Flachdach des Anbaus wird als konventionelles Flachdach mit bituminöser Abdichtung, einer Dachbegrünung und einer PV-Anlage ausgeführt. Das Hauptgebäude wird durch ein WDVS-System in Mineralwolle energetisch verbessert. Die bestehenden Fenster werden durch Holz-Aluminiumfenster gemäß bauphysikalischen Anforderungen ausgetauscht. Die Dachentwässerung wird an das bestehende Grundleitungssystem angeschlossen, die Rohrsanierung der Grundleitungen erfolgt seitens Auftraggeber (AG). Durch die Freiraumplanung wird im Bereich des Haupteinganges eine zusätzliche Rampe zur Erschließung des Gebäudes umgesetzt. Das bestehende Vordach im Bereich des Mensaeinganges im Schulhof muss für einen sicheren Bauablauf am Schulhof abgebrochen werden und wird nach Umsetzung der baulichen Modernisierungsmaßnahmen im Zuge der Außenanlagenumsetzung wieder neu errichtet. Zur Umsetzung der Modernisierungsmaßnahmen wird auf dem Sportgelände der TSV Steinhaldenfeld ein Interim- Containergebäude gestellt. Dadurchmeh können die Modernisierungsmaßnahmen im Hauptgebäude ohne laufenden Schulbetrieb im Gebäude erfolgen.À>
Allgemeine Baubeschreibung
ZTV Allgemein Zusätzliche technische Vertagsbedingungen Allgemein - DIN 18299:2023-09 Es gelten die Vorschriften der VOB in ihrer jeweils gültigen Fassung, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses! Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“ immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei Ihrer Benutzung. Die Baustelle befindet sich in einem reinen Wohngebiet mit Einfamilien- und Doppelhäusern. Die Zufahrtsstraßen sind asphaltiert, weisen jedoch auf Grund von Seitenparkern auf der Straße insbesondere für LKW-Verkehr deutlich verengte Platzverhältnisse auf. Sollten aufgrund der betrieblichen Organisation des Auftragnehmers (AN) behördliche Genehmigungen notwendig werden, so hat er diese rechtzeitig und eigenständig bei den zuständigen Stellen einzuholen. Daraus resultierende Konsequenzen wie z.B. Kosten werden durch den Auftraggeber (AG) nicht übernommen. 0.1.2 - entfällt 0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse. Die Helene-Schoettle-Schule ist ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (SBBZ-G). Das Bestandsgebäude in der Kolpingstraße 88, Stuttgart-Steinhaldenfeld (Flurstück 7458) wurde im Jahr 1959 genehmigt und 1977 adaptiert. In einem Sanierungsgutachten wurden 2013 Mängel an der Bausubstanz und der Technik der Schulgebäude festgestellt. Deshalb wird der Gesamtstandort langfristig neustrukturiert und erweitert die Modernisierung des Hauptgebäudes (Oberstufe) mit Anbau weiterer Differenzierungsräume mit Lagerräumen im UG sowie einer Aufzuganlage wird diesbezüglich als erster Schritt umgesetzt. Kenndaten: Anzahl Geschosse: 4 (2xUG (h=ca. 2,80 m), EG (h=3,75 m), OG (h= 3,83m)) BGF: 3.371,28 m² BRI: 10.442,90 m³ 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen. Das Bauvorhaben befindet sich auf dem Schulgelände. Die Schule ist während der gesamten Bauzeit weiter im Betrieb. Es ist auf ein Höchstmaß an Sicherheit für die Kinder während der Bauarbeiten zu achten. Während des laufenden Schulbetriebes müssen Rettungs- und Fluchtwege freigehalten werden. Die Bauabläufe und evtl. erforderliche Absperrungen sind darauf abzustimmen und die Beteiligten rechtzeitig zu informieren. Durch die räumliche Nähe zur Schule muss mit der verstärkten Anwesenheit von Kindern, insbesondere während des Schulbetriebes von ca. 7:30 Uhr bis ca. 14:00 Uhr und auch nach Schulbetrieb, gerechnet werden. Hier ist insbesondere der Innenhof zu beachten, der direkt neben dem Baufeld liegt. Der Baustellenablauf ist mit einem vertretbaren Aufwand so zu betreiben, dass eine geringstmögliche Belastung für den Schulbetrieb auftritt. Die Schüler werden werktäglich mit Bussen zu den angrenzenden Schulen an- und abgefahren. Aus diesem Grund ist Anlieferungsverkehr im Zeitraum zwischen 7:30 Uhr und 8:30 Uhr untersagt. 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen. Die im BE-Plan dargestellten Fluchtwege und Baustraßen sind zwingend und jederzeit freizuhalten. Auf dem Baufeld bestehen keine Parkmöglichkeiten. Die Straßen im umliegenden Wohngebiet können beparkt werden, es sind allerdings die beengten Platzverhältnisse der Straßenräume zu beachten. 0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B. Montageöffnungen. Materialanlieferung ist nur in den vorgegebenen Bereichen möglich (Anlieferzone: siehe BE-Plan). Materialanlieferungen sind der Objektüberwachung/ dem AG zuvor anzukündigen. Das Material ist umgehend zu entladen und an den Einsatzort zu vertragen. In Abstimmung mit der Objektüberwachung/ dem AG und dem Kransteller (Gewerk Rohbau) kann dafür ein Kran genutzt werden. Schwenkradius und Belastungsgrenzwerte sind eigenständig durch den AN vom Kransteller in Erfahrung zu bringen. Der Zugang zu allen Geschossen ist über die Bestandstreppen uneingeschränkt möglich. Bauseitig wird ein Gerüst als Fassadengerüst, inkl. Dachfanggerüst, gestellt und bis Abschluss der Bauleistungen vorgehalten. Lastklasse:3 Breitenklasse:W09 Dachfanglage:90 cm 0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser. Wasseranschlüsse: hofseitig in unmittelbarer Nähe zum Gebäudezugang Stromanschlüsse: 1x Baustromanschluss im UG des Bestandsgebäudes, 2x Baustromanschluss im Außenbereich (1x hofseitig und 1x straßenseitig) Ein Baustromanschluss und Bauwasseranschluss ist bauseitig vorhanden, siehe dazu Angaben im beiliegenden Baustelleneinrichtungsplan. Die Kosten für den Verbrauch von Wasser und Energie trägt in Abweichung von § 4 Abs. 4 Nr. 3 VOB/B der Auftraggeber. 0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume. Das Baufeld weist sehr beengte Platzverhältnisse auf. Eine Nutzung der BE-Flächen ist daher nur in Absprache mit der Objektüberwachung/ dem AG möglich. Die Angaben des Baustelleneinrichtungsplans sind daher zwingend einzuhalten. Sanitäre Einrichtungen werden bauseitig zur Mitbenutzung durch den AN vorge- und unterhalten. Vorgesehene Aufenthalts- und Lagercontainer sind mit Hinweisschildern zu versehen, die Firmennamen, Firmenanschrift und Telefonnummer sowie Namen und Mobilfunknummer des Firmenbauleiters enthalten. Wohnunterkünfte dürfen auf dem gesamten Baugelände grundsätzlich nicht errichtet werden. Bei Inanspruchnahme öffentlichen Grundes sind vom AN alle erforderlichen Abstimmungen zu führen und erforderliche Genehmigungen einzuholen. Diesbezüglich anfallende Gebühren/ Kosten sind vom AN zu tragen. Nach Beendigung der Arbeiten ist der vorgefundene Zustand wiederherzustellen. 0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen. In den vorhandenen Baugrundaufschlüssen wurden unter der Oberbodenabdeckung künstliche Auffüllungen und Schichten des Lettenkeupters (ku) erschlossen. Aufgrund der langen Liegezeit der Auffüllungen ist anzunehmen, dass die Eigensetzungen bereits im Wesentlichen abgeklungen sind. 0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen. In den Rammkernsondierungen wurden keine Wasserzutritte festgestellt. Demnach liegt der Grundwasserspiegel erst in mehr als 6 m Tiefe unter Gelände. Eine lokale Schichtwasserführung oder Staunässe in den oberflächennahen Tonböden ist jedoch nicht auszuschließen. 0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften. Für Arbeiten mit Gefahrstoffen sind insbesondere die Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in der jeweils gültigen Fassung und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zu berücksichtigen. Der Einsatz von gefährlichen Stoffen ist untersagt. 0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall. Abfälle sind möglichst zu vermeiden. Vermeiden und Wiederverwertung von Stoffen ist der Vorzug zu geben. Die Regelungen der VOB/B und VOB/C sind zu beachten. Des Weiteren sind die Regelungen der Landeshauptstadt Stuttgart und die Hinweise der Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) zu berücksichtigen. Auskünfte zu Entsorgung verschiedener Mat¿Heerialien können b¿Heei der Abfallwirtschaftsberatung des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stuttgart eingeholt werden. (www.stuttgart.de/abfall) 0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen. Entsprechend AVV-Baulärm müssen geräuscharme Baumaschinen sowie geräuscharme Bauverfahren nach aktuellem Stand der Technik und aktueller gesetzlicher Regelung zur Anwendung kommen. Um die Nachbarschaft vor erheblichen Belästigungen zu schützen, ist darauf zu achten, dass Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Es sind Vorkehrungen zu treffen, um die Ausbreitung unvermeidbarer Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken. Der Betrieb auf der Baustelle ist möglichst niedrigen Schallleistungspegeln einzusetzen und Abschirmmaßnahmen zu treffen. Zu den Abschirmmaßnahmen gehört auch eine, den Schallschutz der Anlieger berücksichtigende, Aufstellung der Baumaschinen. Geräuschintensive Tätigkeiten, bei denen davon auszugehen ist, dass die Immissionsrichtwerte der AVV für den Nachtzeitraum überschritten werden, sind nur werktags in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr auszuführen. Dies gilt auch für die An- und Abfahrt der LKW zur Baustelle. Beim Betrieb der Baustelle, insbesondere beim Betrieb von Baumschienen, ist darauf zu achten, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte der AVV-Baulärm nicht überschritten, werden: Gebietswerte bei vorwiegender Wohnnutzung 55 dB(A) (tags) und 40 dB(A) (nachts). 0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle. Der Baumbestand ist bauseitig vor Beschädigungen durch die Bauarbeiten mittels Baumschutzzäunen und Brettermantel geschützt. Dieser Schutz darf durch die Baustelleneinrichtung und die Bauarbeiten nicht beeinträchtigt werden. 0.1.15 - entfällt 0.1.16 - entfällt 0.1.17 - entfällt 0.1.18 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmittel erfüllt wurden. Für das Gebiet wurde eine Luftbildauswertung durchgeführt. Das Untersuchungsgebiet liegt in einem mehrfach bombardierten Bereich. Bei jeglichen Eingriffen ins Erdreich werden durch das Gewerk "Erd-/Rohbau" Kampfmittelsondierungen durchgeführt. 0.1.19 Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen. Für die Baustelle wurde ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) nach BaustellV bestellt. Er wird die Baustelle in regelmäÿHeŸigen Abständen b¿Heegehen und auf die¿He Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen achten. Den Anweisungen und Auflagen zur Abstellung von Mängeln ist unverzüglich Folge zu leisten. Arbeitsverfahren, Schutzmaßnahmen etc. sind mit dem SiGeKo eigenständig abzustimmen. Jeder Unfall ist dem SiGeKo umgehend schriftlich und vorab telefonisch zu melden. Gemäß BaustellV wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGE-Plan) erstellt und auf der Baustelle angebracht. Die Regelungen des SiGe-Plans sind durch alle Beteiligten einzuhalten. Die Einweisung der Firmen in den SiGe-Plan erfolgt durch den SiGeKo. Sämtliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sind einzuhalten bzw. durchzuführen. 0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle. Für Arbeiten an Kanälen, Schächten sowie tiefliegenden und selten begangenen Räumen gilt: Das Betreten der Gefahrenbereiche ist nur erlaubt, wenn die „Dienstanweisung für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen“ der Landeshauptstadt Stuttgart Tiefbauamt Eigenbetrieb Stadtentwässerung eingehalten wird. Dabei wird insbesondere auf den Erlaubnisschein hingewiesen. Auf Anfrage weist der Kanalbetrieb in die örtliche Situation ein. Einstiege müssen über die Notfallnummer (0711) 216-62813 angemeldet werden. Siehe hierzu: https://www.stuttgart-stadtentwaesserung.de/service-gebuehren/informationsmaterial/ 0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen. Im Bestandsgebäude wurde an verschiedenen Stellen eine Belastung mit Schadstoffen nachgewiesen (Asbest, KMF). Durch das Gewerk "Abbruch" wird vor den weiteren Maßnahmen eine umfassende Schadstoffsanierung im Innenraum des Gebäudes durchgeführt. 0.1.22 - entfällt 0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle. Es finden wöchentlich Baubesprechungen zur Koordination der Gewerke untereinander statt. Der AN ist verpflichtet während der Ausführungsfrist seiner Arbeiten einen weisungsberechtigten Vertreter zur Teilnahme an diesen Terminen zu entsenden. Festlegungen zu Leistungsinhalten und Terminen, die in diesen Besprechungen getroffen werden, sind bindend. Es wird hierzu ein Protokoll erstellt. Einsprüche gegen das Protokoll sind innerhalb 3 Werktagen zu erheben, andernfalls gilt das Protokoll als anerkannt. 0.2 Sonstiges 0.2.1       Abstimmungen Die Abstimmungen zwischen AN und AG bzw. Objektüberwachung des AG auf der Baustelle erfolgen in deutscher Sprache. Der AN hat während der Ausführung dafür zu sorgen, dass ständig ein deutschsprachiger Mitarbeiter vor Ort ist,¿He der berechtigt is¿Het, Anweisungen ent¿Hegegenzunehmen und Abstimmungen mit der Objektüberwachung des Bauherrn durchzuführen. 0.2.2       PlanRadar Für die digitale Abwicklung der Bauprozesse wird von der Objektüberwachung die Plattform "PlanRadar" eingesetzt. Mit diesem Instrument werden unter anderem folgende Prozesse bearbeitet und verwaltet: - Baudokumentation - Mangelmanagement - Zustandsfeststellungen/Abnahmen Der AN verpflichtet sich zur aktiven Teilnahme an der Kommunikation über "PlanRadar". Hierfür wird dem AN der Zugang kostenlos zur Verfügung gestellt. 0.2.3       Planunterlagen Die Anfertigung aller erforderlichen Unterlagen, die Erstellung von Werkstattzeichnungen, Stücklisten und Detailnachweisen, auch für Hilf- und Unterstützungskonstruktionen, sind Sache des Auftragnehmers. Die statischen Nachweise aller Bauzustände sind vom AN zu erbringen. Diese gilt insbesondere für Berechnungen (z.B. für Baubehelfe, Gerüste) sowie für die Planung der Arbeitsabschnitte. Die Unterlagen, die der AN vom AG erhält, werden ausschließlich in digitaler Form (PDF oder DWG-Format) zur Verfügung gestellt, sodass sich der AN die für seine Belange erforderliche Anzahl als Planpausen selbst erstellen oder erstellen lassen kann. Dies ist mit den Angebotspreisen abgegolten. 0.2.4       Terminplanung Der AN hat für seine Leistungen Bauablaufpläne zu erstellen. Diese sind mit der Objektüberwachung abzustimmen und in den Gesamtterminplan einzupassen. In dieser Abstimmung werden die Liefertermine der Planvorgaben festgelegt. Der AN kann also nicht erwarten, dass er bei Auftragsvergabe alle Planunterlagen sofort zu seiner Verfügung erhält. 0.2.5       Fachbauleitung Der AN benennt unaufgefordert und unmittelbar nach Auftragserteilung einen Fachbauleiter nach VOB/B und reicht eine Fachbauleitererklärung an den AN/ die Objektüberwachung ein.
ZTV Allgemein
ZTV Mauerarbeiten Zusätzliche technische Vertagsbedingungen Mauerarbeiten - DIN 18330:2019-09 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Windeinwirkung Windzone: 1 0.1.5 Art, Lage, Maße und Ausbildung sowie Termine des Auf- und Abbaus von bauseitigen Gerüsten Arbeitsgerüst als Fassadengerüst mit Dachfang, bauseits gestellt und bis Abschluss der Bauleistungen vorgehalten. Lastklasse:3 Breitenklasse:W09 Höhenklasse:H2 Dachfanglage:90cm 0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.26 Vorgezogenes oder nachträgliches Herstellen von Teilen der Leistung Die Mauerarbeiten (Klinkerriemchen) sind im baulichen Zusammenhang mit der Herstellung des WDVS zu erbringen. 0.2.29 Mitnutzung von Gerüsten durch andere Unternehmen, besondere Anforderungen Während der Ausführung der Mauer- und WDVS-Arbeiten wird das bauseitige Gerüst auch durch andere Gewerke verwendet. 0.2.30 Umbau von Gerüsten für Zwecke anderer Unternehmer Umbaumaßnahmen an dem bauseitigen Gerüst sind grundsätzlich untersagt.
ZTV Mauerarbeiten
ZTV Wärmedämm-Verbundsysteme Zusätzliche technische Vertagsbedingungen Wärmedämm-Verbundsysteme - DIN 18345:2019-09 0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Art, Lage, Beschaffenheit und Festigkeit der zu dämmenden Flächen, z. B. Beton, verputztes oder unverputztes Mauerwerk, Holz Nordfassade: - Bestandsfassade, bestehend aus Strukturputz auf Mauerwerk - partiell Ausmauerungen mit Ziegelmauerwerk bauseits - Anbau, bestehend aus StB.(glatt), Attiken OSB/3-Plattenwerkstoff Ostfassade: - Bestandsfassade, bestehend aus Strukturputz auf Mauerwerk mit Fensterfaschen (ca. 15 cm) aus Glattputz - partiell Ausmauerungen mit Ziegelmauerwerk bauseits Südfassade: - Bestandsfassade, bestehend aus StB.-Stützen/ Decken (glatt mit Farbbeschichtung) und ausgemauerten Brüstungen aus Vollklinker, zudem - Bestandsfassade, bestehend aus Strukturputz auf Mauerwerk mit Fensterfaschen (ca. 15 cm) aus Glattputz - partiell Ausmauerungen mit KS-Mauerwerk bauseits Westfassade: - Bestandsfassade, bestehend aus Strukturputz auf Mauerwerk mit Fensterfaschen (ca. 15 cm) aus Glattputz 0.2.5 Besondere physikalische und chemische Beanspruchungen, denen Stoffe und Bauteile nach dem Einbau ausgesetzt sind, z. B. Stoßbelastung Auf Grund der Nutzung als Schule ist von einer erhöhten Stoßbelastung der Fassade auszugehen. Zudem grenzt die Nordfassade (Anbau) unmittelbar an den öffentlichen Gehweg an. 0.2.12 Art und Farbe von Fugenabdichtungen, Fugenabdeckungen und Fugenhinterlegungen Sofern nicht anders beschrieben, sind alle Fugenabdichtungen, Fugenabdeckungen und Fugenhinterlegungen in schwarz auszuführen.
ZTV Wärmedämm-Verbundsysteme
Planungsunterlagen Dem Leistungsverzeichnis sind Planungsgrundlagen (Stand Ausführungsplanung) in unterschiedlichen Maßstäben, Gutachten und weitere Unterlagen digital beigelegt: I. Grundrisse - Untergeschoss (Index: A) - Erdgeschoss (Index: B) - Obergeschoss (Index: B) - Dachgeschoss (Index: A) - Dachaufsicht (Index:A) II. Schnitte - Schnitt 1-1 (Index:A) - Schnitte 2-2&4-4 (Index:A) - Schnitte 3-3&5-5 (Index:A) III. Ansichten - Ansicht Nord&Süd (Index:A) - Ansichten West&Ost (Index:A) IV. Details - Attika Anbau (Index: 02_V) - Traufe Süd (Index:01_V) - Traufe Nord (Index:02_V) - Ortgang (Index:01_V) - Fenster Klassenzimmer (Index: 00_V) - Fassadenschnitt 1 (Index:01_V) - Fassadenschnitt 2 (Index:00_V) - Fassadenschnitt 3 (Index:00_V) V. Übersichtspläne - BE- Plan
Planungsunterlagen
01 Wärmedämm-Verbundsystem
01
Wärmedämm-Verbundsystem
01.01 Vorbereitende Arbeiten
01.01
Vorbereitende Arbeiten
01.02 Dämmarbeiten
01.02
Dämmarbeiten
01.03 Armierung
01.03
Armierung
01.04 Klinkerriemchen
01.04
Klinkerriemchen
01.05 Oberputz
01.05
Oberputz
01.06 Farbbeschichtung
01.06
Farbbeschichtung
01.07 An-/Abschlüsse und Profile
01.07
An-/Abschlüsse und Profile
01.08 Ergänzungsarbeiten
01.08
Ergänzungsarbeiten
02 Sonstige Arbeiten
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Sonstige Arbeiten
02.01 Sonstiges
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Sonstiges
02.02 Stundenlohnarbeiten
02.02
Stundenlohnarbeiten

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