Schreiner - Innentüren / Fensterbänke
Hejmo - Wohnen im Ostpark, Bochum
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Beschreibung des Bauvorhabens Die Bauherrengemeinschaft "hejmo - Wohnen im Ostpark" beabsichtigt den Neubau eines Mehrfamilienhauses im Bochumer Quatier Feldmark. Das Gebäude soll vollunterkellert errichtet werden. Insgesamt sind zum Erdgeschoss vier weitere Obergeschosse vorgesehen, wobei das Dachgeschoss als Staffelgeschoss in Holzbauweise ausgeführt wird. Das architektonische Konzept sieht neben 21 Wohneinheiten einen Gemeinschaftsraum im Erdgeschoss sowie eine Waschküche, Werkbereiche, Technikräume und einen Fahrradabstellraum inkl. Zufahrtsrampe im Kellergeschoss vor. Auf dem Flachdach ist eine PV-Anlage geplant. Adresse:      Maria-Merian-Weg       44803 Bochum Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa. Runkel Hochbau abgestimmt werden. Nachforderungen aus Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen sind ausgeschlossen. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an: Runkel Hochbau GmbH Frau Ines-Marie Hoffmann Tel.:   0271-695 190 Mobil:   0175-7218093 E-Mail:    ines-marie.hoffmann@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhabens
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Allgemein Allgemein Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um evtl. Fragen oder Unklarheiten auch hinsichtlich der Transport- und Logistikgegebenheiten auszuschließen. Die Besichtigung ist im Vorhinein mit der Projektleitung der Runkel Hochbau GmbH abzustimmen. Nachforderungen die auf Unkenntnis aus nicht durchgeführten Besichtigungen zurückzuführen sind können nicht geltend gemacht werden. Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen. Für die angebotene Leistung übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der bereits angefragten Leistung zwangsläufig ergeben, hat der Bieter mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Alle dem AN in Erfüllung der vorgenannten Punkte entstehenden Kosten/ Aufwendungen sind mit den im LV eingetragenen Einheitspreisen/ Vergütungen abgegolten, soweit diese im LV nicht gesondert aufgeführt werden. Dazu zählen u.a. sämtliche Materialien zur Herstellung einer beschriebenen Leistung, auch wenn nicht ausdrücklich beschrieben. Hingewiesen wird im Zusammenhang insbesondere auf die VOB, Teil C, DIN 18299. Alle EPs verstehen sich als Festpreise inkl. Lieferung und Montage, in fertiger Arbeit, sofern nicht anders beschrieben. Werden dem AN Umstände bekannt, die darauf schließen lassen, dass die beschriebene Leistung nicht ausführbar ist oder von denen der AN wissen muss, dass diese dem AG aus funktionellen oder sicherheitstechnischen Gründen nicht akzeptiert werden, so hat er den AG umgehend und vor Ausführung der Arbeiten darüber zu informieren. Im vorliegenden Leistungsverzeichnis sind teilweise spezielle Produkt- bzw. Firmennamen ausgeschrieben. Selbstverständlich steht es dem Anbieter frei, gleichwertige Produkte anzubieten. Zur Beurteilung der Produkte sind dann jedoch vom Anbieter bei Angebotsabgabe entsprechende schriftliche Aussagen (Produkt- und Materialbeschreibung) dem Angebot beizulegen. Der AG behält sich in diesen Fällen jedoch die kostenlose Übersendung der entsprechenden Muster vor Auftragserteilung bzw. vor Baubeginn vor. Der AN ist für die termingerechte Übersendung der entsprechenden Muster bzw. Proben selbst verantwortlich. Liegen dem Angebot keine v.g. Angaben bei, so ist der AN verpflichtet, die im Angebot genannten Materialien oder Produkte zu verwenden. Materialien sind entsprechend der im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten. Dem AG bleibt vorbehalten, auch nur Teilleistungen zu vergeben oder auf Leistungen ganz zu verzichten. Der Bieter bestätigt mit der Angebotsabgabe die besonderen Vertragsbedingungen zur Verfügung gestellt bekommen zu haben. Baustelleneinrichtung und Hilfsmittel Eingeschlossen sind die für die Durchführung der vertraglichen Leistungen notwendig werdenden Aufwendungen für Sicherheitseinrichtungen für das Absperren der Gefahrenbereiche, Abdeckung von Öffnungen, regelmäßige Reinigen der Arbeitsbereiche, Absperren von Verkehrsflächen im Innen- und Außenbereich. Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von Arbeitshilfsmitteln wie Gerüste im Innenbereich, Schuttrutschen, Hebezeuge, Transportbehälter, Werkzeuge und Entsorgungsbehälter. Herstellen, Vorhalten, Sichern und Schließen der erforderlichen Öffnungen in Böden, Wänden und Dächern für eventuelle Materiallieferungen und Transporte. Hilfseinrichtungen, aufbauen, über den für die Ausführung der Arbeiten vorgesehenen Zeitraum vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder abbauen, inkl. Entsorgung, falls erforderlich. Werden Gerüste, Geräte und Einrichtung anderer AN oder des AG mit benutzt, so sind diese auf Ordnungsmäßigkeit entsprechend UVV und BG Bau-Vorschriften zu prüfen und Bedenken dem AG und dem SiGeKo unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Weitere Sicherheitseinrichtungen sind stets mit einzukalkulieren. Bei Bedarf Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von Lager- und Aufenthaltsräumen für die Zwecke des AN. Die Nutzung von Räumlichkeiten innerhalb der Baustelle ist ausgeschlossen. Räumlichkeiten der Sanitären Einrichtung sowie Baustrom- und Bauwasserversorgung werden bauseits durch den AG vorgehalten. Bauwasser wird zentral innerhalb des Baufelds eingerichtet. Baustrom-Verteiler befinden sich bis 400 V/16 A, zentral innerhalb des Baufelds / in jeder Etage. Der AN hat vor Beginn der Baumaßnahmen seine Baustelleneinrichtung mit der Bauleitung abzustimmen. Insgesamt sind die Platzverhältnisse für Lagerung, Ausführung und Logistik nur begrenzt vorhanden. Parkmöglichkeiten stehen nur begrenzt zur Verfügung. Grundsätzlich erfolgt die Erschließung der Baustelle über die Hauptzufahrt. Entsprechend ist hier Rücksicht auf den Verkehr zu nehmen. Die Vorschriften des Bauherren hinsichtlich Sperrzonen, Raucherbereiche, Verkehrsregeln etc. sind zwingend zu beachten. Ein Verstoß kann zum sofortigen Platzverweis führen. Die Beschaffenheit der angrenzenden Wege und Straßen ist vor Beginn der Arbeiten zu dokumentieren Beschädigungen und notwendige Reparaturarbeiten gehen zu Lasten des AN und werden nicht gesondert vergütet. Verschmutzungen der angrenzenden Wege und Straßen sind eigenständig und ohne Aufforderung der Projekt-/ Bauleitung des AG ggf. täglich mit geeigneten Gerätschaften zu beseitigen. Erforderliche Genehmigungen für Sperrungen oder Teilsperrungen sind rechtzeitig bei der zuständigen Behörde zu beantragen und werden nicht gesondert vergütet. Das Anbringen von Werbeträgern, mit Ausnahme der auf Baustellenfahrzeugen angebrachten Werbung, hat in Absprache mit der örtlichen Bauleitung zu erfolgen und kann ggf. untersagt werden. Bevollmächtige*r, Fachbauleiter*in, Baustellenleiter*in Der AN bestätigt mit seinem Angebot, dass er Unternehmer und Fachbauleiter im Sinne der LBauO ist. Die entsprechende Person ist namentlich bekanntzugeben. Der/ Die Bevollmächtigte hat während der Vertragsdauer und der Ausführung der Leistungen kurzfristig erreichbar zu sein. Er/ Sie hat an allen Besprechungen teilzunehmen, zu denen der AG oder die Bauleitung einlädt.  Im Weiteren verweisen wir auf unsere AGB. Angaben zur Baustelle und Ausführung Die Montage erfolgt entsprechend dem Baufortschritt. Arbeitsunterbrechungen bzw. Fortführung mit erhöhtem Personaleinsatz sind, entsprechend den Erfordernissen, durchzuführen. Muss die Ausführung der Arbeiten, bedingt durch Witterungseinflüsse oder aus anderen Gründen unterbrochen werden, berechtigt dies nicht zu Mehrforderungen. An die Ebenheitstoleranzen der entsprechenden Bauteile werden erhöhte Anforderungen gemäß DIN 18202 gestellt. Schuttbeseitigung / Baustellenreinigung Wir verweisen auf unsere AGB und: Benötigt der AN zur ordnungsgemäßen Entsorgung Container, so stellt er diese in ausreichendem Umfang. Die Aufstellung hat ausschließlich auf den Aufstellplätzten des AG zu erfolgen. Zum Feierabend ist die gesamte Baustelle besenrein zu verlassen. Abnahmen / Bescheinigungen / Dokumentation Wir verweisen auf unsere AGB und: Alle zur Erbringung der Leistungen notwendigen Abnahmen und dergleichen hat der AN rechtzeitig bei den zuständigen Behörden, der Bauleitung etc. zu beantragen. Die Leistungen des AN sind umfassend zu dokumentieren. Spätestens bei Vorlage der Schlussrechnung ist auch die vollständige Dokumentation (Fachunternehmerbescheinigung, Nachweise und Unterlagen der verbauten Materialien, Prüfzeugnisse, Zertifikate, Pflege- und Wartungshinweise, Werkplanung, Revisionspläne etc.) in 1-facher Digitalausfertigung (PDF und Zeichnungen zusätzlich im DWG- bzw. DXF-Format) beim AG einzureichen, nach Maßgabe und Gliederung des AG. Nach besonderer Aufforderung auch in 1-facher Papierform. Die notwendigen Wartungsverträge gehören ebenso dazu, adressiert an einen Adressaten, gemäß Angabe des AG. Auf erste Anforderung durch die Projekt-/ Bauleitung sind diese Nachweise unverzüglich auch im Einzelfall sofort zu erbringen. Bereits vor Ausführungsbeginn sind unaufgefordert alle Nachweise zur Baustellensicherheit zu erbringen (u.a. Gefährdungsbeurteilung, Teilnahme an der SiGeKo-Unterweisung etc.). Ausführungsgrundlage Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 ATV gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Allgemein
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Innentüren Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere -    ATV DIN 18355 - Tischlerarbeiten, -    ATV DIN 18357 - Beschlagarbeiten, -    ATV DIN 18361 - Verglasungsarbeiten und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: -    BAKT: Bundesarbeitskreis Trockenbau, -    BIV: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks, -    Deutsche Bauchemie e. V., -    DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., -    DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., -    DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., -    GSB International e. V., -    ift Rosenheim GmbH, -    Informationsverein Holz e. V., -    IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., -    RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., -    RAL: Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e. V., -    ttz: Industrieverband Tore Türen Zargen e. V., -    VDE Verlag GmbH, -    VdS Schadenverhütung GmbH. Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen. Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN einer Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.: -    statische Bemessung der Scheibenstärken -    Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art -    Bemessung der Konstruktionen einschließlich der Unterkonstruktionen und Verankerung, Der AN übergibt unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Beauftragung, eine Zusammenstellung aller Einbauanleitungen an den AG und weist auf erforderliche Vorleistungen in den Trockenbauwänden hin. Zargen Türzargen sind so auszubilden, dass sie nach ihrem Einbau die Lehre für Innen- und Außenputz bzw. bei mehrschichtigen Außenwänden für Innenputz und Wetterschutzhaut (Verblender o. Ä.) bilden. Daher sind alle Zargen abschnittsweise in die Rohbauwandöffnungen einzumessen. Die Zargen und Türschlagrichtung aller Türen sind so auszuwählen, dass die Zargenspiegel-Ansichtsbreiten von Türen unterschiedlicher Funktion gleichartig erscheinen. Wegen der Lehrfunktion sind die Zargen flucht-, lot- und maßgerecht einzubauen. Dabei sind die zulässigen Toleranzen, speziell die Winkeltoleranzen in horizontaler und vertikaler Richtung, der vorleistenden Gewerke auszugleichen. Sind Umfassungszargen mit Mörtel zu füllen, ist die Tür bis zur Erhärtung geschlossen zu halten und gegen unbefugtes Öffnen zu sichern. Ein Einschäumen von Türen mit Rauch- oder Brandschutzanforderung ist nicht zulässig, es sind Türen mit entsprechender Einbauanweisung vorzusehen. Unterer Abschluss Der AN stellt durch seine Montage sicher, dass die Fuge unterhalb von Rauchschutztüren nicht größer als in der Einbauanleitung des Herstellers vorgegeben ist. Sollte die bauliche Vorleistung hierfür nicht geeignet sein, so informiert der AN den AG rechtzeitig vor Ausführung hierüber. Brandschutztüren dürfen unterseitig nur bis zu einer maximalen Höhe, in der Regel nicht mehr als 2 cm, unterseitig gekürzt werden. Unterschnitte zur Nachströmung gemäß Prüfzeugnis oder bauaufsichtlicher Zulassung unter Brandschutztüren sind unzulässig. Hauseingangstüren sind generell mit unterer Anschlagschiene herzustellen, soweit kein Warentransport stattfindet. Feuerschutzabschlüsse und Rauchschutzabschlüsse Rauch- und Brandschutztüren sind generell als geprüfte Einheit aus Türzarge, Türblatt und den für die Funktion erforderlichen Beschlägen als einheitliches System auszuführen. Feuerschutztüren müssen selbstschließend sein. Als Betriebszustand gilt "ständig geschlossen", falls nicht beschrieben oder in den Planungsunterlagen ersichtlich. Zu jeder Funktionstür sind vom Hersteller Einbau- und Wartungsanleitungen sowie Einbaurichtlinien aus dem Zulassungsbescheid mitzuliefern. Erforderliche Abnahmen und Inbetriebnahmen sind als Leistung des AN rechtzeitig durchführen zu lassen und zu dokumentieren. Panikverschluss-Türen in Flucht- und Rettungswegen Anti-Panikbeschläge sind an allen Türen in Flucht- und Rettungswegen mit Betätigung in Fluchtrichtung erforderlich, um ein jederzeitiges ungehindertes Öffnen dieser Türen sicherstellen. Soweit bei 2-flg. Türen die erforderliche lichte Türdurchgangsbreite vom Gangflügel alleine nicht gewährleistet wird, sind Vollpanikbeschläge mit Schaltschloss in die Standflügel zu integrieren, die Betätigungsseiten sind hierbei fluchtrichtungsabhängig festzulegen. Erforderlichenfalls sind beidseitige Betätigungen auf Standflügeln vorzusehen. Alle Türen in Flucht- und Rettungswegen sind ausschließlich mit nach EN 179 geprüften Türdrückern oder nach EN 1125 geprüften Panikstangenbeschlägen auszurüsten. Die in diesen Normen geforderten geringen Betätigungskräfte werden vom Türhersteller in der Kombinationsprüfung von Tür und Beschlag mit Prüfnachweisen belegt. Beschläge Soweit nicht anders beschrieben, sind die Beschläge standardmäßig für alle Türen mit Rundrosetten für Drücker und Schloss anstelle von Schildern vorzusehen. Außenliegende Bänder sind nach Montageende mit Sicherung gegen Abschrauben und Herausschlagen der Bandstifte zu versehen. Malerarbeiten sollen durch die Beschlagarbeiten nicht erschwert werden. Der AN wird - soweit technisch möglich - erst nach Abschluss der Malerarbeiten seine Beschläge anbauen. Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Riegel, Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und - soweit zulässig - zu ölen. Die Länge von Schließzylindern ist so zu wählen, dass die Zylinder annähernd bündig zu Schildern oder Rosetten stehen, Überstände < 5 mm sind zulässig, Rückstände sind unzulässig. Werden Bodendichtungen für Schalldämmzwecke an Türen gefordert, so sind diese seitenweise unterschiedlich einstellbar auszuführen. Das Nachstellen muss ohne Aushängen der Türen möglich sein. Die Art des Fußbodenbelages ist zu erfragen. Beschläge für Hauseingangstüren sind gegen Aushebeln gesichert zu gestalten, Hauseingangstüren von Mehrfamilienhäusern sollen Panikschlösser erhalten. Oliven und Rosetten sind standardmäßig mit Edelstahloberfläche auszuführen. Farbbeschichtete Oberflächen sind unzulässig. Verglasungen Verglasungen im Brüstungsbereich von Türen und deren Seitenteilen unterhalb 80 cm sind splittergeschützt durch Verwendung von ESG- oder VSG-Scheiben auszuführen. Eine einbauort- und nutzungsspezifische Gefährdungsanalyse dazu, ob splitter- oder absturzsichernde Verglasungen erforderlich sind, obliegt dem AN als Teil seiner Werkstatt- und Montageplanung. Sind die entsprechenden Leistungen nicht Gegenstand der Beauftragung des AN, bietet dieser dem AG die entsprechenden Mehraufwendungen unaufgefordert an.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Innentüren
Projektspezifische Hinweise Der Einbau der Stahl-Umfassungszargen in Trockenbauwänden erfolgt bauseits durch den Trockenbauer. Dies gilt jedoch nicht für die beiden Schallschutztürelemente, diese sind als Einheit aus Zarge, Türblatt und Beschlägen zu liefern und zu montieren.
Projektspezifische Hinweise
Planunterlagen Grundlage des Angebotes sind die Planungsunterlagen und die Leistungsbeschreibung sowie die statischen und bauphysikalischen Berechnungen und Nachweise als auch das Bodengutachten. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes zu klären. Die Unterlagen sind nachzuprüfen. Bei Leistungsänderungen, Unstimmigkeiten oder ähnlichem sind vor Ausführung entsprechende Hinweise in Textform an den AG zu übermitteln.
Planunterlagen
1 Innentüren
1
Innentüren
1. 1 Zimmertüren - Zargen
1. 1
Zimmertüren - Zargen
1. 2 Zimmertüren - Türblätter
1. 2
Zimmertüren - Türblätter
1. 3 Zimmertüren - Schallschutztürelemente
1. 3
Zimmertüren - Schallschutztürelemente
1. 4 Zimmertüren - Schiebetüren
1. 4
Zimmertüren - Schiebetüren
1. 5 Wohnungseingangs-Türelemente
1. 5
Wohnungseingangs-Türelemente
2 Fensterbänke
2
Fensterbänke
2. 1 Fensterbänke
2. 1
Fensterbänke
3 Weitere Leistungen
3
Weitere Leistungen
3. 1 Sonstiges
3. 1
Sonstiges
3. 2 Stundenlohnarbeiten
3. 2
Stundenlohnarbeiten