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Description
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Beschreibung des Bauvorhabens
Die Bauherrengemeinschaft "hejmo - Wohnen im Ostpark"
beabsichtigt den Neubau eines Mehrfamilienhauses im
Bochumer Quatier Feldmark. Das Gebäude soll
vollunterkellert errichtet werden. Insgesamt sind zum
Erdgeschoss vier weitere Obergeschosse vorgesehen,
wobei das Dachgeschoss als Staffelgeschoss in
Holzbauweise ausgeführt wird. Das architektonische
Konzept sieht neben 21 Wohneinheiten einen
Gemeinschaftsraum im Erdgeschoss sowie eine Waschküche,
Werkbereiche, Technikräume und einen Fahrradabstellraum
inkl. Zufahrtsrampe im Kellergeschoss vor. Auf dem
Flachdach ist eine PV-Anlage geplant.
Adresse: Maria-Merian-Weg
44803 Bochum
Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des
Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder
Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten
im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa. Runkel
Hochbau abgestimmt werden. Nachforderungen aus
Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen
sind ausgeschlossen. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder
Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an:
Runkel Hochbau GmbH
Frau Ines-Marie Hoffmann
Tel.: 0271-695 190
Mobil: 0175-7218093
E-Mail: ines-marie.hoffmann@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhabens
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Allgemein
Allgemein
Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des
Angebotes zu besichtigen, um evtl. Fragen oder
Unklarheiten auch hinsichtlich der Transport- und
Logistikgegebenheiten auszuschließen. Die Besichtigung
ist im Vorhinein mit der Projektleitung der Runkel
Hochbau GmbH abzustimmen.
Nachforderungen die auf Unkenntnis aus nicht
durchgeführten Besichtigungen zurückzuführen sind
können nicht geltend gemacht werden.
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis
beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte
Ausführung und Eignung für den vorgesehenen
Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig
erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer
entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen.
Für die angebotene Leistung übernimmt der Bieter die
Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die
sich mit der Ausführung der bereits angefragten
Leistung zwangsläufig ergeben, hat der Bieter mit
einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis
nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Alle dem AN in Erfüllung der vorgenannten Punkte
entstehenden Kosten/ Aufwendungen sind mit den im LV
eingetragenen Einheitspreisen/ Vergütungen abgegolten,
soweit diese im LV nicht gesondert aufgeführt werden.
Dazu zählen u.a. sämtliche Materialien zur Herstellung
einer beschriebenen Leistung, auch wenn nicht
ausdrücklich beschrieben. Hingewiesen wird im
Zusammenhang insbesondere auf die VOB, Teil C, DIN
18299.
Alle EPs verstehen sich als Festpreise inkl. Lieferung
und Montage, in fertiger Arbeit, sofern nicht anders
beschrieben.
Werden dem AN Umstände bekannt, die darauf schließen
lassen, dass die beschriebene Leistung nicht ausführbar
ist oder von denen der AN wissen muss, dass diese dem
AG aus funktionellen oder sicherheitstechnischen
Gründen nicht akzeptiert werden, so hat er den AG
umgehend und vor Ausführung der Arbeiten darüber zu
informieren.
Im vorliegenden Leistungsverzeichnis sind teilweise
spezielle Produkt- bzw. Firmennamen ausgeschrieben.
Selbstverständlich steht es dem Anbieter frei,
gleichwertige Produkte anzubieten.
Zur Beurteilung der Produkte sind dann jedoch vom
Anbieter bei Angebotsabgabe entsprechende schriftliche
Aussagen (Produkt- und Materialbeschreibung) dem
Angebot beizulegen. Der AG behält sich in diesen Fällen
jedoch die kostenlose Übersendung der entsprechenden
Muster vor Auftragserteilung bzw. vor Baubeginn vor.
Der AN ist für die termingerechte Übersendung der
entsprechenden Muster bzw. Proben selbst
verantwortlich. Liegen dem Angebot keine v.g. Angaben
bei, so ist der AN verpflichtet, die im Angebot
genannten Materialien oder Produkte zu verwenden.
Materialien sind entsprechend der im
Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und
Anforderungen bzw. Sorten anzubieten.
Dem AG bleibt vorbehalten, auch nur Teilleistungen zu
vergeben oder auf Leistungen ganz zu verzichten. Der
Bieter bestätigt mit der Angebotsabgabe die besonderen
Vertragsbedingungen zur Verfügung gestellt bekommen zu
haben.
Baustelleneinrichtung und Hilfsmittel
Eingeschlossen sind die für die Durchführung der
vertraglichen Leistungen notwendig werdenden
Aufwendungen für Sicherheitseinrichtungen für das
Absperren der Gefahrenbereiche, Abdeckung von
Öffnungen, regelmäßige Reinigen der Arbeitsbereiche,
Absperren von Verkehrsflächen im Innen- und
Außenbereich.
Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von
Arbeitshilfsmitteln wie Gerüste im Innenbereich,
Schuttrutschen, Hebezeuge, Transportbehälter, Werkzeuge
und Entsorgungsbehälter. Herstellen, Vorhalten, Sichern
und Schließen der erforderlichen Öffnungen in Böden,
Wänden und Dächern für eventuelle Materiallieferungen
und Transporte. Hilfseinrichtungen, aufbauen, über den
für die Ausführung der Arbeiten vorgesehenen Zeitraum
vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder
abbauen, inkl. Entsorgung, falls erforderlich.
Werden Gerüste, Geräte und Einrichtung anderer AN oder
des AG mit benutzt, so sind diese auf Ordnungsmäßigkeit
entsprechend UVV und BG Bau-Vorschriften zu prüfen und
Bedenken dem AG und dem SiGeKo unverzüglich schriftlich
mitzuteilen. Weitere Sicherheitseinrichtungen sind
stets mit einzukalkulieren.
Bei Bedarf Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von
Lager- und Aufenthaltsräumen für die Zwecke des AN. Die
Nutzung von Räumlichkeiten innerhalb der Baustelle ist
ausgeschlossen.
Räumlichkeiten der Sanitären Einrichtung sowie
Baustrom- und Bauwasserversorgung werden bauseits durch
den AG vorgehalten. Bauwasser wird zentral innerhalb
des Baufelds eingerichtet. Baustrom-Verteiler befinden
sich bis 400 V/16 A, zentral innerhalb des Baufelds /
in jeder Etage.
Der AN hat vor Beginn der Baumaßnahmen seine
Baustelleneinrichtung mit der Bauleitung abzustimmen.
Insgesamt sind die Platzverhältnisse für Lagerung,
Ausführung und Logistik nur begrenzt vorhanden.
Parkmöglichkeiten stehen nur begrenzt zur Verfügung.
Grundsätzlich erfolgt die Erschließung der Baustelle
über die Hauptzufahrt. Entsprechend ist hier Rücksicht
auf den Verkehr zu nehmen. Die Vorschriften des
Bauherren hinsichtlich Sperrzonen, Raucherbereiche,
Verkehrsregeln etc. sind zwingend zu beachten. Ein
Verstoß kann zum sofortigen Platzverweis führen.
Die Beschaffenheit der angrenzenden Wege und Straßen
ist vor Beginn der Arbeiten zu dokumentieren
Beschädigungen und notwendige Reparaturarbeiten gehen
zu Lasten des AN und werden nicht gesondert vergütet.
Verschmutzungen der angrenzenden Wege und Straßen sind
eigenständig und ohne Aufforderung der Projekt-/
Bauleitung des AG ggf. täglich mit geeigneten
Gerätschaften zu beseitigen.
Erforderliche Genehmigungen für Sperrungen oder
Teilsperrungen sind rechtzeitig bei der zuständigen
Behörde zu beantragen und werden nicht gesondert
vergütet.
Das Anbringen von Werbeträgern, mit Ausnahme der auf
Baustellenfahrzeugen angebrachten Werbung, hat in
Absprache mit der örtlichen Bauleitung zu erfolgen und
kann ggf. untersagt werden.
Bevollmächtige*r, Fachbauleiter*in, Baustellenleiter*in
Der AN bestätigt mit seinem Angebot, dass er
Unternehmer und Fachbauleiter im Sinne der LBauO ist.
Die entsprechende Person ist namentlich bekanntzugeben.
Der/ Die Bevollmächtigte hat während der Vertragsdauer
und der Ausführung der Leistungen kurzfristig
erreichbar zu sein. Er/ Sie hat an allen Besprechungen
teilzunehmen, zu denen der AG oder die Bauleitung
einlädt. Im Weiteren verweisen wir auf unsere AGB.
Angaben zur Baustelle und Ausführung
Die Montage erfolgt entsprechend dem Baufortschritt.
Arbeitsunterbrechungen bzw. Fortführung mit erhöhtem
Personaleinsatz sind, entsprechend den Erfordernissen,
durchzuführen. Muss die Ausführung der Arbeiten,
bedingt durch Witterungseinflüsse oder aus anderen
Gründen unterbrochen werden, berechtigt dies nicht zu
Mehrforderungen.
An die Ebenheitstoleranzen der entsprechenden Bauteile
werden erhöhte Anforderungen gemäß DIN 18202 gestellt.
Schuttbeseitigung / Baustellenreinigung
Wir verweisen auf unsere AGB und:
Benötigt der AN zur ordnungsgemäßen Entsorgung
Container, so stellt er diese in ausreichendem Umfang.
Die Aufstellung hat ausschließlich auf den
Aufstellplätzten des AG zu erfolgen. Zum Feierabend ist
die gesamte Baustelle besenrein zu verlassen.
Abnahmen / Bescheinigungen / Dokumentation
Wir verweisen auf unsere AGB und:
Alle zur Erbringung der Leistungen notwendigen Abnahmen
und dergleichen hat der AN rechtzeitig bei den
zuständigen Behörden, der Bauleitung etc. zu
beantragen.
Die Leistungen des AN sind umfassend zu dokumentieren.
Spätestens bei Vorlage der Schlussrechnung ist auch die
vollständige Dokumentation
(Fachunternehmerbescheinigung, Nachweise und Unterlagen
der verbauten Materialien, Prüfzeugnisse, Zertifikate,
Pflege- und Wartungshinweise, Werkplanung,
Revisionspläne etc.) in 1-facher Digitalausfertigung
(PDF und Zeichnungen zusätzlich im DWG- bzw.
DXF-Format) beim AG einzureichen, nach Maßgabe und
Gliederung des AG. Nach besonderer Aufforderung auch in
1-facher Papierform. Die notwendigen Wartungsverträge
gehören ebenso dazu, adressiert an einen Adressaten,
gemäß Angabe des AG. Auf erste Anforderung durch die
Projekt-/ Bauleitung sind diese Nachweise unverzüglich
auch im Einzelfall sofort zu erbringen.
Bereits vor Ausführungsbeginn sind unaufgefordert alle
Nachweise zur Baustellensicherheit zu erbringen (u.a.
Gefährdungsbeurteilung, Teilnahme an der
SiGeKo-Unterweisung etc.).
Ausführungsgrundlage
Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 ATV
gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle
zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen,
Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und
Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und
Auflagen der Feuerwehr.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Allgemein
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Innentüren
Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil
C, insbesondere
- ATV DIN 18355 - Tischlerarbeiten,
- ATV DIN 18357 - Beschlagarbeiten,
- ATV DIN 18361 - Verglasungsarbeiten
und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend
genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der
Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von
Kalkulation und Arbeitsausführung:
- BAKT: Bundesarbeitskreis Trockenbau,
- BIV: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks,
- Deutsche Bauchemie e. V.,
- DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.
V.,
- DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.
V.,
- DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,
- GSB International e. V.,
- ift Rosenheim GmbH,
- Informationsverein Holz e. V.,
- IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V.,
- RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e. V.,
- RAL: Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und
Haustüren e. V.,
- ttz: Industrieverband Tore Türen Zargen e. V.,
- VDE Verlag GmbH,
- VdS Schadenverhütung GmbH.
Vorbereitung und Planung
Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem
Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und
Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert
den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus
dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen,
Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen
Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen
Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen
Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen
rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn
beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten
hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und
benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau
vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die
Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement
festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen
ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen
baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind
alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für
Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Lehren etc. integraler
Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert
vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen
ausdrücklich abweichend beschrieben.
Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente
oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und
rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG
Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des
Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der
Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen
Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende
bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen
und Prüfungen zu erfüllen.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN einer Werkstatt- und
Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung
zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der
Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.:
- statische Bemessung der Scheibenstärken
- Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-,
wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art
- Bemessung der Konstruktionen einschließlich der
Unterkonstruktionen und Verankerung,
Der AN übergibt unverzüglich, spätestens innerhalb von
10 Tagen nach Beauftragung, eine Zusammenstellung aller
Einbauanleitungen an den AG und weist auf erforderliche
Vorleistungen in den Trockenbauwänden hin.
Zargen
Türzargen sind so auszubilden, dass sie nach ihrem
Einbau die Lehre für Innen- und Außenputz bzw. bei
mehrschichtigen Außenwänden für Innenputz und
Wetterschutzhaut (Verblender o. Ä.) bilden. Daher sind
alle Zargen abschnittsweise in die Rohbauwandöffnungen
einzumessen. Die Zargen und Türschlagrichtung aller
Türen sind so auszuwählen, dass die
Zargenspiegel-Ansichtsbreiten von Türen
unterschiedlicher Funktion gleichartig erscheinen.
Wegen der Lehrfunktion sind die Zargen flucht-, lot-
und maßgerecht einzubauen. Dabei sind die zulässigen
Toleranzen, speziell die Winkeltoleranzen in
horizontaler und vertikaler Richtung, der vorleistenden
Gewerke auszugleichen.
Sind Umfassungszargen mit Mörtel zu füllen, ist die Tür
bis zur Erhärtung geschlossen zu halten und gegen
unbefugtes Öffnen zu sichern. Ein Einschäumen von Türen
mit Rauch- oder Brandschutzanforderung ist nicht
zulässig, es sind Türen mit entsprechender
Einbauanweisung vorzusehen.
Unterer Abschluss
Der AN stellt durch seine Montage sicher, dass die Fuge
unterhalb von Rauchschutztüren nicht größer als in der
Einbauanleitung des Herstellers vorgegeben ist. Sollte
die bauliche Vorleistung hierfür nicht geeignet sein,
so informiert der AN den AG rechtzeitig vor Ausführung
hierüber.
Brandschutztüren dürfen unterseitig nur bis zu einer
maximalen Höhe, in der Regel nicht mehr als 2 cm,
unterseitig gekürzt werden. Unterschnitte zur
Nachströmung gemäß Prüfzeugnis oder bauaufsichtlicher
Zulassung unter Brandschutztüren sind unzulässig.
Hauseingangstüren sind generell mit unterer
Anschlagschiene herzustellen, soweit kein
Warentransport stattfindet.
Feuerschutzabschlüsse und Rauchschutzabschlüsse
Rauch- und Brandschutztüren sind generell als geprüfte
Einheit aus Türzarge, Türblatt und den für die Funktion
erforderlichen Beschlägen als einheitliches System
auszuführen.
Feuerschutztüren müssen selbstschließend sein. Als
Betriebszustand gilt "ständig geschlossen", falls nicht
beschrieben oder in den Planungsunterlagen ersichtlich.
Zu jeder Funktionstür sind vom Hersteller Einbau- und
Wartungsanleitungen sowie Einbaurichtlinien aus dem
Zulassungsbescheid mitzuliefern. Erforderliche Abnahmen
und Inbetriebnahmen sind als Leistung des AN
rechtzeitig durchführen zu lassen und zu dokumentieren.
Panikverschluss-Türen in Flucht- und Rettungswegen
Anti-Panikbeschläge sind an allen Türen in Flucht- und
Rettungswegen mit Betätigung in Fluchtrichtung
erforderlich, um ein jederzeitiges ungehindertes Öffnen
dieser Türen sicherstellen. Soweit bei 2-flg. Türen die
erforderliche lichte Türdurchgangsbreite vom Gangflügel
alleine nicht gewährleistet wird, sind
Vollpanikbeschläge mit Schaltschloss in die Standflügel
zu integrieren, die Betätigungsseiten sind hierbei
fluchtrichtungsabhängig festzulegen.
Erforderlichenfalls sind beidseitige Betätigungen auf
Standflügeln vorzusehen.
Alle Türen in Flucht- und Rettungswegen sind
ausschließlich mit nach EN 179 geprüften Türdrückern
oder nach EN 1125 geprüften Panikstangenbeschlägen
auszurüsten. Die in diesen Normen geforderten geringen
Betätigungskräfte werden vom Türhersteller in der
Kombinationsprüfung von Tür und Beschlag mit
Prüfnachweisen belegt.
Beschläge
Soweit nicht anders beschrieben, sind die Beschläge
standardmäßig für alle Türen mit Rundrosetten für
Drücker und Schloss anstelle von Schildern vorzusehen.
Außenliegende Bänder sind nach Montageende mit
Sicherung gegen Abschrauben und Herausschlagen der
Bandstifte zu versehen.
Malerarbeiten sollen durch die Beschlagarbeiten nicht
erschwert werden. Der AN wird - soweit technisch
möglich - erst nach Abschluss der Malerarbeiten seine
Beschläge anbauen.
Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu
machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Riegel,
Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und
- soweit zulässig - zu ölen.
Die Länge von Schließzylindern ist so zu wählen, dass
die Zylinder annähernd bündig zu Schildern oder
Rosetten stehen, Überstände < 5 mm sind zulässig,
Rückstände sind unzulässig.
Werden Bodendichtungen für Schalldämmzwecke an Türen
gefordert, so sind diese seitenweise unterschiedlich
einstellbar auszuführen. Das Nachstellen muss ohne
Aushängen der Türen möglich sein. Die Art des
Fußbodenbelages ist zu erfragen. Beschläge für
Hauseingangstüren sind gegen Aushebeln gesichert zu
gestalten, Hauseingangstüren von Mehrfamilienhäusern
sollen Panikschlösser erhalten.
Oliven und Rosetten sind standardmäßig mit
Edelstahloberfläche auszuführen. Farbbeschichtete
Oberflächen sind unzulässig.
Verglasungen
Verglasungen im Brüstungsbereich von Türen und deren
Seitenteilen unterhalb 80 cm sind splittergeschützt
durch Verwendung von ESG- oder VSG-Scheiben
auszuführen.
Eine einbauort- und nutzungsspezifische
Gefährdungsanalyse dazu, ob splitter- oder
absturzsichernde Verglasungen erforderlich sind,
obliegt dem AN als Teil seiner Werkstatt- und
Montageplanung. Sind die entsprechenden Leistungen
nicht Gegenstand der Beauftragung des AN, bietet dieser
dem AG die entsprechenden Mehraufwendungen
unaufgefordert an.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Innentüren
Projektspezifische Hinweise
Der Einbau der Stahl-Umfassungszargen in
Trockenbauwänden erfolgt bauseits durch den
Trockenbauer. Dies gilt jedoch nicht für die beiden
Schallschutztürelemente, diese sind als Einheit aus
Zarge, Türblatt und Beschlägen zu liefern und zu
montieren.
Projektspezifische Hinweise
Planunterlagen
Grundlage des Angebotes sind die Planungsunterlagen und
die Leistungsbeschreibung sowie die statischen und
bauphysikalischen Berechnungen und Nachweise als auch
das Bodengutachten. Etwaige Unklarheiten sind vor
Abgabe des Angebotes zu klären. Die Unterlagen sind
nachzuprüfen. Bei Leistungsänderungen, Unstimmigkeiten
oder ähnlichem sind vor Ausführung entsprechende
Hinweise in Textform an den AG zu übermitteln.
Planunterlagen
1 Innentüren
1
Innentüren
1. 1 Zimmertüren - Zargen
1. 1
Zimmertüren - Zargen
1. 2 Zimmertüren - Türblätter
1. 2
Zimmertüren - Türblätter
1. 3 Zimmertüren - Schallschutztürelemente
1. 3
Zimmertüren - Schallschutztürelemente
1. 4 Zimmertüren - Schiebetüren
1. 4
Zimmertüren - Schiebetüren
1. 5 Wohnungseingangs-Türelemente
1. 5
Wohnungseingangs-Türelemente
2 Fensterbänke
2
Fensterbänke
2. 1 Fensterbänke
2. 1
Fensterbänke
3 Weitere Leistungen
3
Weitere Leistungen
3. 1 Sonstiges
3. 1
Sonstiges
3. 2 Stundenlohnarbeiten
3. 2
Stundenlohnarbeiten