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Description
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Beschreibung des Bauvorhabens
Die Bauherrengemeinschaft "hejmo - Wohnen im Ostpark"
beabsichtigt den Neubau eines Mehrfamilienhauses im
Bochumer Quatier Feldmark. Das Gebäude soll
vollunterkellert errichtet werden. Insgesamt sind zum
Erdgeschoss vier weitere Obergeschosse vorgesehen,
wobei das Dachgeschoss als Staffelgeschoss in
Holzbauweise ausgeführt wird. Das architektonische
Konzept sieht neben 21 Wohneinheiten einen
Gemeinschaftsraum im Erdgeschoss sowie eine Waschküche,
Werkbereiche, Technikräume und einen Fahrradabstellraum
inkl. Zufahrtsrampe im Kellergeschoss vor. Auf dem
Flachdach ist eine PV-Anlage geplant.
Adresse: Maria-Merian-Weg
44803 Bochum
Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des
Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder
Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten
im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa. Runkel
Hochbau abgestimmt werden. Nachforderungen aus
Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen
sind ausgeschlossen. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder
Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an:
Runkel Hochbau GmbH
Frau Ines-Marie Hoffmann
Tel.: 0271-695 190
Mobil: 0175-7218093
E-Mail: ines-marie.hoffmann@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhabens
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) -
Allgemein
Allgemein
Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des
Angebotes zu besichtigen, um evtl. Fragen oder
Unklarheiten auch hinsichtlich der Transport- und
Logistikgegebenheiten auszuschließen. Die Besichtigung
ist im Vorhinein mit der Projektleitung der Runkel
Hochbau GmbH abzustimmen.
Nachforderungen die auf Unkenntnis aus nicht
durchgeführten Besichtigungen zurückzuführen sind
können nicht geltend gemacht werden.
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis
beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte
Ausführung und Eignung für den vorgesehenen
Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig
erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer
entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen.
Für die angebotene Leistung übernimmt der Bieter die
Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die
sich mit der Ausführung der bereits angefragten
Leistung zwangsläufig ergeben, hat der Bieter mit
einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis
nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Alle dem AN in Erfüllung der vorgenannten Punkte
entstehenden Kosten/ Aufwendungen sind mit den im LV
eingetragenen Einheitspreisen/ Vergütungen abgegolten,
soweit diese im LV nicht gesondert aufgeführt werden.
Dazu zählen u.a. sämtliche Materialien zur Herstellung
einer beschriebenen Leistung, auch wenn nicht
ausdrücklich beschrieben. Hingewiesen wird im
Zusammenhang insbesondere auf die VOB, Teil C, DIN
18299.
Alle EPs verstehen sich als Festpreise inkl. Lieferung
und Montage, in fertiger Arbeit, sofern nicht anders
beschrieben.
Werden dem AN Umstände bekannt, die darauf schließen
lassen, dass die beschriebene Leistung nicht ausführbar
ist oder von denen der AN wissen muss, dass diese dem
AG aus funktionellen oder sicherheitstechnischen
Gründen nicht akzeptiert werden, so hat er den AG
umgehend und vor Ausführung der Arbeiten darüber zu
informieren.
Im vorliegenden Leistungsverzeichnis sind teilweise
spezielle Produkt- bzw. Firmennamen ausgeschrieben.
Selbstverständlich steht es dem Anbieter frei,
gleichwertige Produkte anzubieten.
Zur Beurteilung der Produkte sind dann jedoch vom
Anbieter bei Angebotsabgabe entsprechende schriftliche
Aussagen (Produkt- und Materialbeschreibung) dem
Angebot beizulegen. Der AG behält sich in diesen Fällen
jedoch die kostenlose Übersendung der entsprechenden
Muster vor Auftragserteilung bzw. vor Baubeginn vor.
Der AN ist für die termingerechte Übersendung der
entsprechenden Muster bzw. Proben selbst
verantwortlich. Liegen dem Angebot keine v.g. Angaben
bei, so ist der AN verpflichtet, die im Angebot
genannten Materialien oder Produkte zu verwenden.
Materialien sind entsprechend der im
Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und
Anforderungen bzw. Sorten anzubieten.
Dem AG bleibt vorbehalten, auch nur Teilleistungen zu
vergeben oder auf Leistungen ganz zu verzichten. Der
Bieter bestätigt mit der Angebotsabgabe die besonderen
Vertragsbedingungen zur Verfügung gestellt bekommen zu
haben.
Baustelleneinrichtung und Hilfsmittel
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen beinhalten:
Einrichten und Räumen der Baustelle für Leistungen des
AN.
Eingeschlossen sind die für die Durchführung der
vertraglichen Leistungen notwendig werdenden
Aufwendungen für Sicherheitseinrichtungen für das
Absperren der Gefahrenbereiche, Abdeckung von
Öffnungen, regelmäßige Reinigen der Arbeitsbereiche,
Absperren von Verkehrsflächen im Innen- und
Außenbereich.
Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von
Arbeitshilfsmitteln wie Gerüsten im Innenbereich,
Schuttrutschen, Hebezeuge, Transportbehälter, Werkzeuge
und Entsorgungsbehälter.
Herstellen, Vorhalten, Sichern und Schließen der
erforderlichen Öffnungen in Böden, Wänden und Dächern
für eventuelle Materiallieferungen und Transporte.
Hilfseinrichtungen, aufbauen, über den für die
Ausführung der Arbeiten vorgesehenen Zeitraum vorhalten
und nach Beendigung der Arbeiten wieder abbauen, inkl.
Entsorgung, falls erforderlich.
Werden Gerüste, Geräte und Einrichtung anderer AN oder
des AG mit benutzt, so sind diese auf Ordnungsmäßigkeit
entsprechend UVV und BG Bau-Vorschriften zu prüfen und
Bedenken dem AG und dem SiGeKo unverzüglich schriftlich
mitzuteilen. Weitere Sicherheitseinrichtungen sind
stets mit einzukalkulieren.
Bei Bedarf Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von
Lager- und Aufenthaltsräumen für die Zwecke des AN. Die
Nutzung von Räumlichkeiten innerhalb der Baustelle ist
ausgeschlossen.
Räumlichkeiten der Sanitären Einrichtung sowie
Baustrom- und Bauwasserversorgung werden bauseits durch
den AG vorgehalten. Bauwasser wird zentral innerhalb
des Baufelds eingerichtet. Baustrom-Verteiler befinden
sich bis 400 V/16 A, zentral innerhalb des Baufelds /
in jeder Etage.
Der AN hat vor Beginn der Baumaßnahmen seine
Baustelleneinrichtung mit der Bauleitung abzustimmen.
Insgesamt sind die Platzverhältnisse für Lagerung,
Ausführung und Logistik nur begrenzt vorhanden.
Parkmöglichkeiten stehen nur begrenzt zur Verfügung.
Grundsätzlich erfolgt die Erschließung der Baustelle
über den Maria-Merian-Weg. Entsprechend ist hier
Rücksicht auf den Verkehr zu nehmen. Die Vorschriften
des AG hinsichtlich Sperrzonen, Raucherbereiche,
Verkehrsregeln etc. sind zwingend zu beachten. Ein
Verstoß kann zum sofortigen Platzverweis führen.
Die Beschaffenheit der angrenzenden Wege und Straßen
ist vor Beginn der Arbeiten zu dokumentieren
Beschädigungen und notwendige Reparaturarbeiten gehen
zu Lasten des AN und werden nicht gesondert vergütet.
Verschmutzungen der angrenzenden Wege und Straßen sind
eigenständig und ohne Aufforderung der Projekt-/
Bauleitung des AG ggf. täglich mit geeigneten
Gerätschaften zu beseitigen.
Erforderliche Genehmigungen für Sperrungen oder
Teilsperrungen sind rechtzeitig bei der zuständigen
Behörde zu beantragen und werden nicht gesondert
vergütet.
Das Anbringen von Werbeträgern, mit Ausnahme der auf
Baustellenfahrzeugen angebrachten Werbung, hat in
Absprache mit der örtlichen Bauleitung zu erfolgen und
kann ggf. untersagt werden.
Bevollmächtige*r, Fachbauleiter*in, Baustellenleiter*in
Der AN bestätigt mit seinem Angebot, dass er
Unternehmer und Fachbauleiter im Sinne der LBauO ist.
Die entsprechende Person ist namentlich bekanntzugeben.
Der/ Die Bevollmächtigte hat während der Vertragsdauer
und der Ausführung der Leistungen kurzfristig
erreichbar zu sein. Er/ Sie hat an allen Besprechungen
teilzunehmen, zu denen der AG oder die Bauleitung
einlädt. Im Weiteren verweisen wir auf unsere AGB.
Angaben zur Baustelle und Ausführung
Die Montage erfolgt entsprechend dem Baufortschritt.
Arbeitsunterbrechungen bzw. Fortführung mit erhöhtem
Personaleinsatz sind, entsprechend den Erfordernissen,
durchzuführen. Muss die Ausführung der Arbeiten,
bedingt durch Witterungseinflüsse oder aus anderen
Gründen unterbrochen werden, berechtigt dies nicht zu
Mehrforderungen.
An die Ebenheitstoleranzen der entsprechenden Bauteile
werden erhöhte Anforderungen gemäß DIN 18202 gestellt.
Die Leistungen dürfen nur im System erbracht werden.
Der AN ist für die Systemverträglichkeit und die
Verträglichkeiten unterschiedlicher Baustoffe, seine
Leistung betreffend verantwortlich. Dies umfasst auch
die Veträglichkeit seiner Baustoffe bezogen auf
Baustoffe anderer Gewerke, an und auf welche er mit
seinen Baustoffen anschließt.
Flächen, die im weiteren überbaut werden, sind
gemeinsam mit der Projekt-/ Bauleitung des AGs
abzunehmen. Die Termine dazu sind mit einem Vorlauf von
wenigstens 5 Werktagen durch den AN mit dem AG
abzustimmen.
Schuttbeseitigung / Baustellenreinigung
Wir verweisen auf unsere AGB und:
Benötigt der AN zur ordnungsgemäßen Entsorgung so
stellt er diese in ausreichendem Umfang. Die
Aufstellung hat ausschließlich auf den Aufstellplätzten
des AG zu erfolgen. Zum Feierabend ist die gesamte
Baustelle besenrein zu verlassen.
Abnahmen / Bescheinigungen / Dokumentation
Wir verweisen auf unsere AGB und:
Alle zur Erbringung der Leistungen notwendigen Abnahmen
und dergleichen hat der AN rechtzeitig bei den
zuständigen Behörden, der Bauleitung etc. zu
beantragen.
Die Leistungen des AN sind umfassend zu dokumentieren.
Spätestens bei Vorlage der Schlussrechnung ist auch die
vollständige Dokumentation
(Fachunternehmerbescheinigung, Nachweise und Unterlagen
der verbauten Materialien, Prüfzeugnisse, Zertifikate,
Pflege- und Wartungshinweise, Werkplanung,
Revisionspläne etc.) in 1-facher Digitalausfertigung
(PDF und Zeichnungen zusätzlich im DWG- bzw.
DXF-Format) beim AG einzureichen, nach Maßgabe und
Gliederung des AG. Nach besonderer Aufforderung auch in
1-facher Papierform. Die notwendigen Wartungsverträge
gehören ebenso dazu, adressiert an einen Adressaten,
gemäß Angabe des AG. Auf erste Anforderung durch die
Projekt-/ Bauleitung sind diese Nachweise unverzüglich
auch im Einzelfall sofort zu erbringen.
Bereits vor Ausführungsbeginn sind unaufgefordert alle
Nachweise zur Baustellensicherheit zu erbringen (u.a.
Gefährdungsbeurteilung, Teilnahme an der
SiGeKo-Unterweisung etc.).
Ausführungsgrundlage
Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 ATV
gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle
zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen,
Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und
Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und
Auflagen der Feuerwehr.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) -
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) -
Heizung Lüftung Sanitär
Herstellung und Montage
Alle Arbeiten auf der Baustelle unterliegen den
Unfallverhütungsvorschriften und sind mit dem SiGeKo
abzustimmen.
Die Montagepläne sind rechtzeitig vor Montagebeginn dem
AG vorzulegen.
Die Anlagen sind unter Berücksichtigung der
letztgültigen EN, DIN-, DVGW, VDE-Bestimmungen,
VDI-Richtlinien und allen die Ausführung der Leistung
betreffenden Verordnungen auszuführen. Außerdem sind
die
Auflagen von Behörden sowie die Anschlussbedingungen
der Ver- und Entsorgungsunternehmen zu berücksichtigen.
Offene Anlagenteile sind bei jeder Montageunterbrechung
zu verschließen und gegen Eindringen von Fremdteilen
(Schmutz, Staub etc.) zu sichern.
Komponenten mit Wartungserfordernis sind an
zugänglichen Stellen anzuordnen. Auf einwandfreie
Bedienbarkeit ist zu achten.
Werden Rohre geschnitten, ist der Grat zu beseitigen.
Stahltraversen und Montagemittel sind ebenfalls zu
entgraten.
Alle Anlagenteile sind so zu montieren, dass
einwandfrei gedämmt werden kann. Zwischen den gedämmten
Leitungen soll ein Abstand von mind. 5 cm verbleiben.
Dies erfolgt in Teilbereichen aufgrund der beengten
Platzverhältnisse entgegen den Empfehlungen der DIN
4140.
Bei Anschluss von Apparaten, Geräten usw. sind die
Leitungen so zu verlegen, dass Bedienungs- und
Kontrollöffnungen frei zugänglich bleiben.
Armaturen und Meßinstrumente sind so zu montieren, dass
sie ohne Hilfsmittel bedient bzw. abgelesen werden
können. Meßfühler bzw. Tauchhülsen sind so einzubauen,
dass sie allseitig vorn umspült werden, nach
Erfordernis sind Rohrerweiterungen einzubauen.
Die Dichtheitsprüfüngen sind vom AN rechtzeitig vor den
Dämmarbeiten und vor dem Schließen von Schlitzen,
Durchbrüchen, ggf. abschnittsweise nach durchzuführen.
Die Messungen sind zu protokollieren.
Die Einstellung der Druckhöhe an den Pumpen sind auf
die Mindestwerte für den sicheren Anlagenbetrieb
einzustellen. Die jeweiligen Volumenströme sind zu
messen und zu dokumentieren.
Bei Anlagen, für deren Betrieb ein hydraulischer
Abgleich erforderlich ist, ist dieser durchzuführen.
Die Einstellwerte sind zu protokollieren und bei der
Inbetriebnahme zu prüfen. Hierbei sind die Volumen-/
Masssenströme auf Basis der eingestellten Werte durch
Messungen zu belegen. Die hierzu erforderlichen
Messgeräte sind durch den AN zur Verfügung zustellen.
Offene Anlagenteile sind bei jeder Montageunterbrechung
zu verschließen und gegen Eindringen von Fremdteilen
(Wasser, Schmutz etc.) zu sichern.
Die Leitungsverlegung im Hohlraumboden ist auf die
Stützenstellung des Bodenrasters anzupassen und
rechtzeitig zu koordinieren. Analog gilt dies auch für
die Abhänge- und Unterkonstruktionen von Abhangdecken
bzw. Heiz-/Kühldecken.
Zum Schutz gefährdeter Anlagenteile auf der Baustelle
ist vom AN eine Schutzummantelung anzubringen und erst
unmittelbar vor Inbetriebnahme vom AN abzunehmen.
Beschädigte oder verschmutzte Farbanstriche sind vom AN
wieder herzurichten, gleich, wer diesen Mangel
verursacht hat.
Die Beschilderungen müssen mit den Revisionsunterlagen
bzw. Schaltplänen identisch sein. Die Adressen der
einzelnen Feldgeräte müssen auf der Beschilderung und
dem Schaltschrank-, Schaltplan sowie den sonstigen
Revisionsunterlagen identisch sein. Der AN ist
verpflichtet, eine Koordination mit den anderen
technischen Gewerken bezüglich einer einheitlichen
Beschilderung herbeizuführen. Die Beschilderung muss
dem Anlagenkennzeichnungsschlüssel des AG entsprechen.
Wird vom AG kein Anlagenkennzeichnungsschlüssel
vorgegeben, so ist dem AG eine über alle Gewerke
abgestimmte und vereinheitlichte Anlagenbezeichnung zur
Freigabe vorzulegen.
Sämtliche haustechnischen Anlagen sind so auszuführen,
dass die jeweils vorgegebenen
Immissionsschutz-Grenzwerte mit Sicherheit nicht
überschritten werden.
Korrosionsschutz / Schutzmaßnahmen von Stahlbauteilen
Wenn die Ausführung "feuerverzinkt" vorgeschrieben ist,
darf nach der Verzinkung keine weitere Bearbeitung
erfolgen, die den Korrosionsschutz mindert. Ist ein
Korrosionsschutzanstrich verlangt/gefordert, müssen
sich Grund- und Deckanstrich in unterschiedlicher Farbe
nachweisen lassen. Bearbeitungsstellen oder durch den
Baustellenbetrieb verursachte Beschädigungen sind in
der gleichen Güte nachzubessern.
Bei Klima-Kaltwasser- und Kühlwasserleitungen sind die
Flanschverbindungen mit V2A-Schrauben und
Unterlegscheiden auszuführen.
Alle gelieferten Stahlteile müssen, soweit sie nicht
feuerverzinkt oder anderweitig gegen Korrosion
geschützt sind, nach DIN 18364 mindestens mit
Entrostungsgrad I behandelt sein und einen zweimaligen,
verschiedenfarbigen Grundfarbenanstrich erhalten. Wenn
die Ausführung "feuerverzinkt" vorgeschrieben ist, darf
nach der Verzinkung keine weitere Bearbeitung erfolgen,
die den Korrosionsschutz mindert.
Für "verzinkte" Leitungen/ Komponenten ist der
Korrosionsschutz bei Beschädigung oder an Schnittkanten
nachzubessern.
Beschichtete Leitungsanlagen oder Komponenten sind bei
Beschädigung der Beschichtung entsprechend den
Herstellerhinwiesen nachzuarbeiten.
Befestigungskonstruktionen
Sämtliche Materialien, Stoffe und Leistungen, die zum
Befestigen der Leistungen und Lieferungen des AN
notwendig sind, sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren. Der AG übergibt keine Pläne, aus
denen die Befestigungskonstruktionen zu entnehmen sind.
Die tatsächliche Ermittlung der Massen erfolgt durch
den AN im Rahmen seines letzten Angebotes. Für die
Befestigungskonstruktionen sind entsprechende statische
Nachweise vorzulegen. Die Verwendung von
Schussapparaten bzw. Bolzen ist nicht gestattet.
Alle Montagen verstehen sich einschließlich
erforderlichen Aufhängungen Befestigungsmaterial,
Gewindestangen, Traversen und Hängestiele mit Konsolen,
jeweils aus verzinktem Stahl, Körperschallentkopplung,
zugelassenen Dübeln etc. Befestigung nur mit
zugelassenen Dübeln. Die Gewerke übergreifend ist ein
Montagesystem zu verwenden, welches zum Baubeginn mit
der örtlichen Objektüberwachung abzustimmen und
festzulegen ist.
Befestigungen sind mit Körperschalldämmung einzubauen.
Ist aus schallschutz-technischen Gründen eine
Gummieinlage erforderlich, ist diese aus mindestens 8
mm dickem Gummi mit einer Shore-Härte von A50,
Verbesserungsmaß VM > 15 dB zu erstellen.
Längenausdehnungen sind in der Konstruktion und
Aufhängung zu berücksichtigen und durch
Ausdehnungsbögen und Fest-/Gleitlagerpunkte
auszugleichen. Kompensatoren sind nur in den Fällen
zugelassen, wo andere Möglichkeiten aufgrund der
Einbausituation nicht möglich sind.
Sollten Befestigungen erforderlich werden, die mit den
abgestimmten Befestigungssystemen nicht realisiert
werden können, so sind diese mit einer geeigneten
Stahlkonstruktion in verzinkter Ausführung
herzustellen. Ein statischer Nachweis ist vorzulegen.
Geräte von denen Schwingungen/Vibrationen ausgehen,
sind so zu befestigen und aufzustellen, dass keine
Vibrationen in den Baukörper eingeleitet werden. Durch
den AN sind im Zuge der Werkstatt- und Montageplanung
die erforderlichen Körperschallentkopplungen auf die
Lasten und Erregerfrequenzen der verwendeten Geräte
auszulegen. Der Isolierfaktor muss hierbei mind. 93%,
das Abstimmungsverhältnis zwischen Erregerfrequenz
(ferr) und der Eigenfrequenz der Schwingungsisolierung
(fo) muss mind. 4 betragen. Bei stark
körperschallabstrahlenden Maschinen, die unter/ neben/
über "schutzbedürftigen Räumen" aufgestellt werden,
muss der Isolierfaktor mind. 94% betragen. Hierbei ist
eine zweistufige Entkopplung zu bevorzugen.
Maschinen mit Vibration sind durch entsprechende
Kompensatoren an die Leitungsanlagen anzuschließen.
An statisch tragenden Teilen von Stahlkonstruktionen
dürfen ohne Zustimmung des Tragwerkplaners keine
Befestigungen, Bohrungen oder Schweißungen in
durchgeführt werden. In solchen Fällen sind ggf.
Aufhängeklammern vorzusehen.
Die, durch die zu errichtende Anlage oder
Montagetechnik hervorgerufenen, statischen und
dynamischen Kräfte, welche auf Bauteile wirken oder
eingeleitet werden, sind vor Ausführung mit dem
Tragwerksplaner abzustimmen. Bei Dübelbefestigung sind
bei Lasten größer als 50N (pro Dübel) ausschließlich
Metallspreizdübel mit Zwangsspreizung zu verwenden. Die
Zulassungsbescheide sind zu beachten.
In Fluchtwegbereichen oder Montagebereichen oberhalb
sicherheitsrelevanter Installationen sind die
Befestigungen so auszuführen, dass diese eine
trümmerlastfreie Befestigung darstellen.
In Außenbereichen sind zur Reduzierung von Wärmebrücken
thermisch entkoppelte Befestigungen als Systemlösungen
der jeweiligen Hersteller zu verwenden. Zudem sind hier
die Befestigungen auf die möglichen
Windlasten auszulegen und die Komponenten entsprechend
gegen Sturm zu sichern.
Mitunter wird unterhalb der Decke in denen die
Leitungsanlagen geführt werden, eine Dämmung
installiert (z.B. Tiefgarage, Technikräume UGs etc.).
In der Kalkulation/Ausführung der Montagesysteme ist zu
berücksichtigen, dass eine rechtzeitige Abstimmung auf
die Montage der Dämmung mit dem Dämmgewerk zu erfolgen
hat. Zur Installation der Befestigungen ist die Dämmung
mittels Lochkreissägen auszuschneiden. Die
Lochkreisausschnitte sind aufzubewahren und nach
erfolgter Montage formschön wieder in die Decke
einzuarbeiten. Alternativ ist sind die Löcher mit
MIneralwolle auszustopfen und mit einer
Rosette/Abdeckung in Farbe der Dämmung sicher zu
verschließen. Die Befestigungen sind in der Position
auf das Dämmsystem abzustimmen.
Interne Verkabelungen
Die internen Verkabelungen von Kleinanlagen, die von
Seiten des AN-ELT nur eine Versorgungsspannung und ggf.
Schnittstellen zur Übergabe von Signal-/ Störmeldungen
erhalten sind durch den jeweiligen AN zu verkabeln und
in Betrieb zu nehmen. Zu den Verkabelungen von
Kleinanlagen zählen insbesondere inklusive Zubehör und
Steuerung/ Regelung:
-Tauchmotorpumpen
-Hebeanlagen
-Wasseraufbereitung, Fettabscheider
-Druckhalte-/Druckerhöhungsanlagen
-Rohrbegleitheizungen
-Kleinventilatoren
-Kleinkälteanlagen/Umluftkühlkassetten (Kältemittel
oder Wasser) in EDV/
-Technikbereichen oder der Kundenhalle
Brandschutzbedingungen
Die Leistungen und Lieferungen des ANs haben den
Forderungen der zuständigen Brandschutzbehörde, der DIN
4102, der M-LAR/M-LüAR, der Landesbauordnung, der
Baugenehmigung bzw. dem Brandschutzkonzept sowie den
einschlägigen technischen Vorschriften zu entsprechen.
Brennbare Verpackungsmaterialien sind unverzüglich von
der Baustelle zu entfernen. Die zur Brandsicherung
erforderlichen Einbauten sind als solche eindeutig zu
kennzeichnen. Hinweisschilder weisen auf den Einbauort
hin. Bei Wand- und Deckendurchführungen von Kabeln sind
dauerelastische Verschlüsse in
Feuerwiderstandsfähigkeit des Bauteils (F30-F120)
einzubauen.
Die besonderen Anforderungen bzw. Vereinfachungen sind
im Brandschutzkonzept verankert, welches zu
berücksichtigen ist. Vor der Ausführung der
brandschutztechnischen Maßnahmen hat der AN eine
detaillierte Aufstellung der Verwendbarkeitsnachweiese
zur Freigabe durch den Brandschutzsachverständigen der
örtlichen Objektüberwachung zu übergeben.
Durch den AN ist ein "Schottbuch" mit Eintragungen
aller verwendeten brandschutztechnischen Schottungen,
deren Darstellung/ Bezeichnung in den Revisionsplänen
sowie den zugehörigen Zulassungen/Einbauhinweisen
zuübergeben.
Die Schottungen sind vor der Ausführung vom jeweiligen
AN auf die verwendeten Materialien und
Zulassungsbescheide sowie die Installationen/
Schottungen der weiteren Gewerke zu koordinieren,
abzustimmen und einzubauen.
Alle durchgeführten Schottungen sind vom jeweiligen AN
mit Hinweisschildern eindeutig zu kennzeichnen.
Montagebedingenungen
Die Montagen erfolgen entsprechend den mit der
Objektüberwachung abgestimmten Montagezeiträumen siehe
Terminplan. Diese sind mit der örtlichen
Objektüberwachung durch den/ die Bauleiter:in des AN
abzustimmen.
Ebenfalls rechtzeitig durch den AN abzustimmen sind die
Anlieferungs- und Kranzeiten.
Die Montagen innerhalb der Zentralen, Schächte und in
den Etagen sind als beengt zu bezeichnen.
Sofern Leitungen oder Komponenten zum Einsatz gelangen,
die in den Rohdecken verlegt oder eingebaut werden und
somit eine Schnittstelle zum Rohbaugewerk darstellen,
sind diese rechtzeitig mit dem Rohbaugewerk und bei
veränderter Planung mit der Tragwerksplanung
abzustimmen. Die Montagen sind auf die durch das
Rohbaugewerk vorgegebenen Abläufe und Zeiträume
abzustimmen und anzupassen. Dem entsprechend kann es
hierbei zu Montageunterbrechungen kommen.
Elektrifizierung und Beleuchtung der Arbeitsbereiche
Durch die Baustelleneinrichtung werden die üblichen
Baustrom- und Bauwasseranschlüsse zur Verfügung
gestellt. Hierin inbegriffen ist eine
Grundausleuchtung, jedoch im Wesentlichen nur der
Zugangs- und Rettungswege.
Für die Elektrifizierung sowie die Ausleuchtung der
Arbeitsbereiche hat der jeweilige AN selbst Sorge zu
tragen und dies in seinem Angebot zu berücksichtigen.
Aussparungen / Kernbohrungen
Aussparungen werden auf Basis der Schlitz- und
Durchbruchsplanung bauseitig erstellt. Für die
Kernbohrungen wurden Kernbohrzonen geplant, die
ebenfalls in den vorgenannten Plänen enthalten sind.
Alle Kernbohrungen werden bauseits gebohrt und sind
durch den AN in der Lage anzuzeichnen. Sofern vom AN
weitere Kernbohrungen benötigt werden, hat er diese im
Vorfeld mit der Tragwerksplanung abzustimmen.
Dem AN obliegt auch das fachgerechte Verschließen der
Wand- und Deckendurchführungen unter Berücksichtigung
des Schutzes der Anlagenteile bzw. der
Brandschutzanforderungen (Zulassungsbescheid).
Aussparungen für Komponenten ohne brandschutztechnische
Anforderungen in den Trockenbaugewerken werden durch
das Gewerk Trockenbau erstellt. Der AN hat jedoch in
Abstimmung mit dem Gewerk Trockenbau und der örtlichen
Objektüberwachung die Aussparungen auf den letzten
Planstand der Montageplanung anzuzeichnen. Eventuell
erforderliche Laibungen oder besondere Anforderungen
sind zuvor interdisziplinär abzustimmen und vor Ort zu
kennzeichnen. Kleinere Bohrungen erfolgen durch das
jeweilige Gewerk, sind jedoch im Vorfeld mit dem Gewerk
Trockenbau zu koordinieren.
Dem AN Trockenbau obliegt das fachgerechte Beiputzen/
Anspachteln der Trockenbauarbeiten, wobei durch den AN
die jeweiligen Beiputz-/ Spachtelprofilebeizustellen
sind, sofern diese für die Montage erforderlich sind.
Entsorgung / Umweltschutz / Nachhaltigkeit
Die Entsorgung von Produktions- und Montageabfällen
sowie demontierter Stoffe oder Bauteile erfolgt nach
den gesetzlichen Vorschriften und den
Instandhaltungs-Informationen der VDMA. Gesetzlich
vorgeschriebene Entsorgungsnachweise sind
unaufgefordert vorzulegen.
Der Abfall ist nach Fraktionen getrennt in die jeweils
ausgezeichneten Bauschutt-Sammelstellen nach Fraktionen
getrennt zu deponieren, um so ein umweltfreundliches
Recycling der anfallenden Reststoffe zu ermöglichen und
die Menge an Mischabfällen zu reduzieren. Der AN hat
hierzu seine Mitarbeiter entsprechend einzuweisen und
dies durch ein Einweisungsprotokoll zu dokumentieren.
Folgende Baustoffe dürfen bei der Baumaßnahme nicht
verwendet werden:
asbesthaltige Baustoffe,
FCKW-, HFCKW oder CFCI-haltige Baustoffe,
Bauteile, die unter Verwendung von FCKW-, HFCKW oder
CFCI produziert werden.
Bauteile aus Tropenhölzern
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) -
Projektspezifische Hinweise
Oberflächen:
Das Gebäude wird massiv errichtet. Dabei bleiben im
Kellergeschoss alle Wände sichtbar, auch das Mauerwerk;
in den Obergeschossen nahezu alle Betonoberflächen an
Decken, Wänden und Treppenläufen. Ein sorgsamer Umgang
wird voraus gesetzt. Beschriftungen jeglicher Art sind
zu unterlassen.
Projektspezifische Hinweise
Planunterlagen
Grundlage des Angebotes sind die Planungsunterlagen und
die Leistungsbeschreibung sowie die statischen und
bauphysikalischen Berechnungen und Nachweise als auch
das Bodengutachten. Etwaige Unklarheiten sind vor
Abgabe des Angebotes zu klären. Die Unterlagen sind
nachzuprüfen. Bei Leistungsänderungen, Unstimmigkeiten
oder ähnlichem sind vor Ausführung entsprechende
Hinweise in Textform an den AG zu übermitteln.
Planunterlagen
1 Anlagentechnik
1
Anlagentechnik
1. 1 Anlagentechnik
1. 1
Anlagentechnik
2 Wärmeverteilnetze
2
Wärmeverteilnetze
2. 1 Heizkreisverteilung und Zubehör
2. 1
Heizkreisverteilung und Zubehör
2. 2 Heizungsleitungen und Zubehör
2. 2
Heizungsleitungen und Zubehör
2. 3 Armaturen und Zubehör
2. 3
Armaturen und Zubehör
2. 4 Dämmung und Zubehör
2. 4
Dämmung und Zubehör
3 Raumheizflächen
3
Raumheizflächen
3. 1 Raumheizflächen
3. 1
Raumheizflächen
4 Weitere Leistungen
4
Weitere Leistungen
4. 1 Abnahmen, Unterlagen usw.
4. 1
Abnahmen, Unterlagen usw.
4. 2 Sonstiges und Zubehör
4. 2
Sonstiges und Zubehör
4. 3 Studenlohnarbeiten
4. 3
Studenlohnarbeiten