Heizung
Hejmo - Wohnen im Ostpark, Bochum
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Beschreibung des Bauvorhabens Die Bauherrengemeinschaft "hejmo - Wohnen im Ostpark" beabsichtigt den Neubau eines Mehrfamilienhauses im Bochumer Quatier Feldmark. Das Gebäude soll vollunterkellert errichtet werden. Insgesamt sind zum Erdgeschoss vier weitere Obergeschosse vorgesehen, wobei das Dachgeschoss als Staffelgeschoss in Holzbauweise ausgeführt wird. Das architektonische Konzept sieht neben 21 Wohneinheiten einen Gemeinschaftsraum im Erdgeschoss sowie eine Waschküche, Werkbereiche, Technikräume und einen Fahrradabstellraum inkl. Zufahrtsrampe im Kellergeschoss vor. Auf dem Flachdach ist eine PV-Anlage geplant. Adresse:      Maria-Merian-Weg       44803 Bochum Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa. Runkel Hochbau abgestimmt werden. Nachforderungen aus Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen sind ausgeschlossen. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an: Runkel Hochbau GmbH Frau Ines-Marie Hoffmann Tel.:   0271-695 190 Mobil:   0175-7218093 E-Mail:    ines-marie.hoffmann@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhabens
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein Allgemein Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um evtl. Fragen oder Unklarheiten auch hinsichtlich der Transport- und Logistikgegebenheiten auszuschließen. Die Besichtigung ist im Vorhinein mit der Projektleitung der Runkel Hochbau GmbH abzustimmen. Nachforderungen die auf Unkenntnis aus nicht durchgeführten Besichtigungen zurückzuführen sind können nicht geltend gemacht werden. Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen. Für die angebotene Leistung übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der bereits angefragten Leistung zwangsläufig ergeben, hat der Bieter mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Alle dem AN in Erfüllung der vorgenannten Punkte entstehenden Kosten/ Aufwendungen sind mit den im LV eingetragenen Einheitspreisen/ Vergütungen abgegolten, soweit diese im LV nicht gesondert aufgeführt werden. Dazu zählen u.a. sämtliche Materialien zur Herstellung einer beschriebenen Leistung, auch wenn nicht ausdrücklich beschrieben. Hingewiesen wird im Zusammenhang insbesondere auf die VOB, Teil C, DIN 18299. Alle EPs verstehen sich als Festpreise inkl. Lieferung und Montage, in fertiger Arbeit, sofern nicht anders beschrieben. Werden dem AN Umstände bekannt, die darauf schließen lassen, dass die beschriebene Leistung nicht ausführbar ist oder von denen der AN wissen muss, dass diese dem AG aus funktionellen oder sicherheitstechnischen Gründen nicht akzeptiert werden, so hat er den AG umgehend und vor Ausführung der Arbeiten darüber zu informieren. Im vorliegenden Leistungsverzeichnis sind teilweise spezielle Produkt- bzw. Firmennamen ausgeschrieben. Selbstverständlich steht es dem Anbieter frei, gleichwertige Produkte anzubieten. Zur Beurteilung der Produkte sind dann jedoch vom Anbieter bei Angebotsabgabe entsprechende schriftliche Aussagen (Produkt- und Materialbeschreibung) dem Angebot beizulegen. Der AG behält sich in diesen Fällen jedoch die kostenlose Übersendung der entsprechenden Muster vor Auftragserteilung bzw. vor Baubeginn vor. Der AN ist für die termingerechte Übersendung der entsprechenden Muster bzw. Proben selbst verantwortlich. Liegen dem Angebot keine v.g. Angaben bei, so ist der AN verpflichtet, die im Angebot genannten Materialien oder Produkte zu verwenden. Materialien sind entsprechend der im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten. Dem AG bleibt vorbehalten, auch nur Teilleistungen zu vergeben oder auf Leistungen ganz zu verzichten. Der Bieter bestätigt mit der Angebotsabgabe die besonderen Vertragsbedingungen zur Verfügung gestellt bekommen zu haben. Baustelleneinrichtung und Hilfsmittel Die nachfolgend beschriebenen Leistungen beinhalten: Einrichten und Räumen der Baustelle für Leistungen des AN. Eingeschlossen sind die für die Durchführung der vertraglichen Leistungen notwendig werdenden Aufwendungen für Sicherheitseinrichtungen für das Absperren der Gefahrenbereiche, Abdeckung von Öffnungen, regelmäßige Reinigen der Arbeitsbereiche, Absperren von Verkehrsflächen im Innen- und Außenbereich. Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von Arbeitshilfsmitteln wie Gerüsten im Innenbereich, Schuttrutschen, Hebezeuge, Transportbehälter, Werkzeuge und Entsorgungsbehälter. Herstellen, Vorhalten, Sichern und Schließen der erforderlichen Öffnungen in Böden, Wänden und Dächern für eventuelle Materiallieferungen und Transporte. Hilfseinrichtungen, aufbauen, über den für die Ausführung der Arbeiten vorgesehenen Zeitraum vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder abbauen, inkl. Entsorgung, falls erforderlich. Werden Gerüste, Geräte und Einrichtung anderer AN oder des AG mit benutzt, so sind diese auf Ordnungsmäßigkeit entsprechend UVV und BG Bau-Vorschriften zu prüfen und Bedenken dem AG und dem SiGeKo unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Weitere Sicherheitseinrichtungen sind stets mit einzukalkulieren. Bei Bedarf Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von Lager- und Aufenthaltsräumen für die Zwecke des AN. Die Nutzung von Räumlichkeiten innerhalb der Baustelle ist ausgeschlossen. Räumlichkeiten der Sanitären Einrichtung sowie Baustrom- und Bauwasserversorgung werden bauseits durch den AG vorgehalten. Bauwasser wird zentral innerhalb des Baufelds eingerichtet. Baustrom-Verteiler befinden sich bis 400 V/16 A, zentral innerhalb des Baufelds / in jeder Etage. Der AN hat vor Beginn der Baumaßnahmen seine Baustelleneinrichtung mit der Bauleitung abzustimmen. Insgesamt sind die Platzverhältnisse für Lagerung, Ausführung und Logistik nur begrenzt vorhanden. Parkmöglichkeiten stehen nur begrenzt zur Verfügung. Grundsätzlich erfolgt die Erschließung der Baustelle über den Maria-Merian-Weg. Entsprechend ist hier Rücksicht auf den Verkehr zu nehmen. Die Vorschriften des AG hinsichtlich Sperrzonen, Raucherbereiche, Verkehrsregeln etc. sind zwingend zu beachten. Ein Verstoß kann zum sofortigen Platzverweis führen. Die Beschaffenheit der angrenzenden Wege und Straßen ist vor Beginn der Arbeiten zu dokumentieren Beschädigungen und notwendige Reparaturarbeiten gehen zu Lasten des AN und werden nicht gesondert vergütet. Verschmutzungen der angrenzenden Wege und Straßen sind eigenständig und ohne Aufforderung der Projekt-/ Bauleitung des AG ggf. täglich mit geeigneten Gerätschaften zu beseitigen. Erforderliche Genehmigungen für Sperrungen oder Teilsperrungen sind rechtzeitig bei der zuständigen Behörde zu beantragen und werden nicht gesondert vergütet. Das Anbringen von Werbeträgern, mit Ausnahme der auf Baustellenfahrzeugen angebrachten Werbung, hat in Absprache mit der örtlichen Bauleitung zu erfolgen und kann ggf. untersagt werden. Bevollmächtige*r, Fachbauleiter*in, Baustellenleiter*in Der AN bestätigt mit seinem Angebot, dass er Unternehmer und Fachbauleiter im Sinne der LBauO ist. Die entsprechende Person ist namentlich bekanntzugeben. Der/ Die Bevollmächtigte hat während der Vertragsdauer und der Ausführung der Leistungen kurzfristig erreichbar zu sein. Er/ Sie hat an allen Besprechungen teilzunehmen, zu denen der AG oder die Bauleitung einlädt.  Im Weiteren verweisen wir auf unsere AGB. Angaben zur Baustelle und Ausführung Die Montage erfolgt entsprechend dem Baufortschritt. Arbeitsunterbrechungen bzw. Fortführung mit erhöhtem Personaleinsatz sind, entsprechend den Erfordernissen, durchzuführen. Muss die Ausführung der Arbeiten, bedingt durch Witterungseinflüsse oder aus anderen Gründen unterbrochen werden, berechtigt dies nicht zu Mehrforderungen. An die Ebenheitstoleranzen der entsprechenden Bauteile werden erhöhte Anforderungen gemäß DIN 18202 gestellt. Die Leistungen dürfen nur im System erbracht werden. Der AN ist für die Systemverträglichkeit und die Verträglichkeiten unterschiedlicher Baustoffe, seine Leistung betreffend verantwortlich. Dies umfasst auch die Veträglichkeit seiner Baustoffe bezogen auf Baustoffe anderer Gewerke, an und auf welche er mit seinen Baustoffen anschließt. Flächen, die im weiteren überbaut werden, sind gemeinsam mit der Projekt-/ Bauleitung des AGs abzunehmen. Die Termine dazu sind mit einem Vorlauf von wenigstens 5 Werktagen durch den AN mit dem AG abzustimmen. Schuttbeseitigung / Baustellenreinigung Wir verweisen auf unsere AGB und: Benötigt der AN zur ordnungsgemäßen Entsorgung so stellt er diese in ausreichendem Umfang. Die Aufstellung hat ausschließlich auf den Aufstellplätzten des AG zu erfolgen. Zum Feierabend ist die gesamte Baustelle besenrein zu verlassen. Abnahmen / Bescheinigungen / Dokumentation Wir verweisen auf unsere AGB und: Alle zur Erbringung der Leistungen notwendigen Abnahmen und dergleichen hat der AN rechtzeitig bei den zuständigen Behörden, der Bauleitung etc. zu beantragen. Die Leistungen des AN sind umfassend zu dokumentieren. Spätestens bei Vorlage der Schlussrechnung ist auch die vollständige Dokumentation (Fachunternehmerbescheinigung, Nachweise und Unterlagen der verbauten Materialien, Prüfzeugnisse, Zertifikate, Pflege- und Wartungshinweise, Werkplanung, Revisionspläne etc.) in 1-facher Digitalausfertigung (PDF und Zeichnungen zusätzlich im DWG- bzw. DXF-Format) beim AG einzureichen, nach Maßgabe und Gliederung des AG. Nach besonderer Aufforderung auch in 1-facher Papierform. Die notwendigen Wartungsverträge gehören ebenso dazu, adressiert an einen Adressaten, gemäß Angabe des AG. Auf erste Anforderung durch die Projekt-/ Bauleitung sind diese Nachweise unverzüglich auch im Einzelfall sofort zu erbringen. Bereits vor Ausführungsbeginn sind unaufgefordert alle Nachweise zur Baustellensicherheit zu erbringen (u.a. Gefährdungsbeurteilung, Teilnahme an der SiGeKo-Unterweisung etc.). Ausführungsgrundlage Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 ATV gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) -
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Heizung Lüftung Sanitär Herstellung und Montage Alle Arbeiten auf der Baustelle unterliegen den Unfallverhütungsvorschriften und sind mit dem SiGeKo abzustimmen. Die Montagepläne sind rechtzeitig vor Montagebeginn dem AG vorzulegen. Die Anlagen sind unter Berücksichtigung der letztgültigen EN, DIN-, DVGW, VDE-Bestimmungen, VDI-Richtlinien und allen die Ausführung der Leistung betreffenden Verordnungen auszuführen. Außerdem sind die Auflagen von Behörden sowie die Anschlussbedingungen der Ver- und Entsorgungsunternehmen zu berücksichtigen. Offene Anlagenteile sind bei jeder Montageunterbrechung zu verschließen und gegen Eindringen von Fremdteilen (Schmutz, Staub etc.) zu sichern. Komponenten mit Wartungserfordernis sind an zugänglichen Stellen anzuordnen. Auf einwandfreie Bedienbarkeit ist zu achten. Werden Rohre geschnitten, ist der Grat zu beseitigen. Stahltraversen und Montagemittel sind ebenfalls zu entgraten. Alle Anlagenteile sind so zu montieren, dass einwandfrei gedämmt werden kann. Zwischen den gedämmten Leitungen soll ein Abstand von mind. 5 cm verbleiben. Dies erfolgt in Teilbereichen aufgrund der beengten Platzverhältnisse entgegen den Empfehlungen der DIN 4140. Bei Anschluss von Apparaten, Geräten usw. sind die Leitungen so zu verlegen, dass Bedienungs- und Kontrollöffnungen frei zugänglich bleiben. Armaturen und Meßinstrumente sind so zu montieren, dass sie ohne Hilfsmittel bedient bzw. abgelesen werden können. Meßfühler bzw. Tauchhülsen sind so einzubauen, dass sie allseitig vorn umspült werden, nach Erfordernis sind Rohrerweiterungen einzubauen. Die Dichtheitsprüfüngen sind vom AN rechtzeitig vor den Dämmarbeiten und vor dem Schließen von Schlitzen, Durchbrüchen, ggf. abschnittsweise nach durchzuführen. Die Messungen sind zu protokollieren. Die Einstellung der Druckhöhe an den Pumpen sind auf die Mindestwerte für den sicheren Anlagenbetrieb einzustellen. Die jeweiligen Volumenströme sind zu messen und zu dokumentieren. Bei Anlagen, für deren Betrieb ein hydraulischer Abgleich erforderlich ist, ist dieser durchzuführen. Die Einstellwerte sind zu protokollieren und bei der Inbetriebnahme zu prüfen. Hierbei sind die Volumen-/ Masssenströme auf Basis der eingestellten Werte durch Messungen zu belegen. Die hierzu erforderlichen Messgeräte sind durch den AN zur Verfügung zustellen. Offene Anlagenteile sind bei jeder Montageunterbrechung zu verschließen und gegen Eindringen von Fremdteilen (Wasser, Schmutz etc.) zu sichern. Die Leitungsverlegung im Hohlraumboden ist auf die Stützenstellung des Bodenrasters anzupassen und rechtzeitig zu koordinieren. Analog gilt dies auch für die Abhänge- und Unterkonstruktionen von Abhangdecken bzw. Heiz-/Kühldecken. Zum Schutz gefährdeter Anlagenteile auf der Baustelle ist vom AN eine Schutzummantelung anzubringen und erst unmittelbar vor Inbetriebnahme vom AN abzunehmen. Beschädigte oder verschmutzte Farbanstriche sind vom AN wieder herzurichten, gleich, wer diesen Mangel verursacht hat. Die Beschilderungen müssen mit den Revisionsunterlagen bzw. Schaltplänen identisch sein. Die Adressen der einzelnen Feldgeräte müssen auf der Beschilderung und dem Schaltschrank-, Schaltplan sowie den sonstigen Revisionsunterlagen identisch sein. Der AN ist verpflichtet, eine Koordination mit den anderen technischen Gewerken bezüglich einer einheitlichen Beschilderung herbeizuführen. Die Beschilderung muss dem Anlagenkennzeichnungsschlüssel des AG entsprechen. Wird vom AG kein Anlagenkennzeichnungsschlüssel vorgegeben, so ist dem AG eine über alle Gewerke abgestimmte und vereinheitlichte Anlagenbezeichnung zur Freigabe vorzulegen. Sämtliche haustechnischen Anlagen sind so auszuführen, dass die jeweils vorgegebenen Immissionsschutz-Grenzwerte mit Sicherheit nicht überschritten werden. Korrosionsschutz / Schutzmaßnahmen von Stahlbauteilen Wenn die Ausführung "feuerverzinkt" vorgeschrieben ist, darf nach der Verzinkung keine weitere Bearbeitung erfolgen, die den Korrosionsschutz mindert. Ist ein Korrosionsschutzanstrich verlangt/gefordert, müssen sich Grund- und Deckanstrich in unterschiedlicher Farbe nachweisen lassen. Bearbeitungsstellen oder durch den Baustellenbetrieb verursachte Beschädigungen sind in der gleichen Güte nachzubessern. Bei Klima-Kaltwasser- und Kühlwasserleitungen sind die Flanschverbindungen mit V2A-Schrauben und Unterlegscheiden auszuführen. Alle gelieferten Stahlteile müssen, soweit sie nicht feuerverzinkt oder anderweitig gegen Korrosion geschützt sind, nach DIN 18364 mindestens mit Entrostungsgrad I behandelt sein und einen zweimaligen, verschiedenfarbigen Grundfarbenanstrich erhalten. Wenn die Ausführung "feuerverzinkt" vorgeschrieben ist, darf nach der Verzinkung keine weitere Bearbeitung erfolgen, die den Korrosionsschutz mindert. Für "verzinkte" Leitungen/ Komponenten ist der Korrosionsschutz bei Beschädigung oder an Schnittkanten nachzubessern. Beschichtete Leitungsanlagen oder Komponenten sind bei Beschädigung der Beschichtung entsprechend den Herstellerhinwiesen nachzuarbeiten. Befestigungskonstruktionen Sämtliche Materialien, Stoffe und Leistungen, die zum Befestigen der Leistungen und Lieferungen des AN notwendig sind, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der AG übergibt keine Pläne, aus denen die Befestigungskonstruktionen zu entnehmen sind. Die tatsächliche Ermittlung der Massen erfolgt durch den AN im Rahmen seines letzten Angebotes. Für die Befestigungskonstruktionen sind entsprechende statische Nachweise vorzulegen. Die Verwendung von Schussapparaten bzw. Bolzen ist nicht gestattet. Alle Montagen verstehen sich einschließlich erforderlichen Aufhängungen Befestigungsmaterial, Gewindestangen, Traversen und Hängestiele mit Konsolen, jeweils aus verzinktem Stahl, Körperschallentkopplung, zugelassenen Dübeln etc. Befestigung nur mit zugelassenen Dübeln. Die Gewerke übergreifend ist ein Montagesystem zu verwenden, welches zum Baubeginn mit der örtlichen Objektüberwachung abzustimmen und festzulegen ist. Befestigungen sind mit Körperschalldämmung einzubauen. Ist aus schallschutz-technischen Gründen eine Gummieinlage erforderlich, ist diese aus mindestens 8 mm dickem Gummi mit einer Shore-Härte von A50, Verbesserungsmaß VM > 15 dB zu erstellen. Längenausdehnungen sind in der Konstruktion und Aufhängung zu berücksichtigen und durch Ausdehnungsbögen und Fest-/Gleitlagerpunkte auszugleichen. Kompensatoren sind nur in den Fällen zugelassen, wo andere Möglichkeiten aufgrund der Einbausituation nicht möglich sind. Sollten Befestigungen erforderlich werden, die mit den abgestimmten Befestigungssystemen nicht realisiert werden können, so sind diese mit einer geeigneten Stahlkonstruktion in verzinkter Ausführung herzustellen. Ein statischer Nachweis ist vorzulegen. Geräte von denen Schwingungen/Vibrationen ausgehen, sind so zu befestigen und aufzustellen, dass keine Vibrationen in den Baukörper eingeleitet werden. Durch den AN sind im Zuge der Werkstatt- und Montageplanung die erforderlichen Körperschallentkopplungen auf die Lasten und Erregerfrequenzen der verwendeten Geräte auszulegen. Der Isolierfaktor muss hierbei mind. 93%, das Abstimmungsverhältnis zwischen Erregerfrequenz (ferr) und der Eigenfrequenz der Schwingungsisolierung (fo) muss mind. 4 betragen. Bei stark körperschallabstrahlenden Maschinen, die unter/ neben/ über "schutzbedürftigen Räumen" aufgestellt werden, muss der Isolierfaktor mind. 94% betragen. Hierbei ist eine zweistufige Entkopplung zu bevorzugen. Maschinen mit Vibration sind durch  entsprechende Kompensatoren an die Leitungsanlagen anzuschließen. An statisch tragenden Teilen von Stahlkonstruktionen dürfen ohne Zustimmung des Tragwerkplaners keine Befestigungen, Bohrungen oder Schweißungen in durchgeführt werden. In solchen Fällen sind ggf. Aufhängeklammern vorzusehen. Die, durch die zu errichtende Anlage oder Montagetechnik hervorgerufenen, statischen und dynamischen Kräfte, welche auf Bauteile wirken oder eingeleitet werden, sind vor Ausführung mit dem Tragwerksplaner abzustimmen. Bei Dübelbefestigung sind bei Lasten größer als 50N (pro Dübel) ausschließlich Metallspreizdübel mit Zwangsspreizung zu verwenden. Die Zulassungsbescheide sind zu beachten. In Fluchtwegbereichen oder Montagebereichen oberhalb sicherheitsrelevanter Installationen sind die Befestigungen so auszuführen, dass diese eine trümmerlastfreie Befestigung darstellen. In Außenbereichen sind zur Reduzierung von Wärmebrücken thermisch entkoppelte Befestigungen als Systemlösungen der jeweiligen Hersteller zu verwenden. Zudem sind hier die Befestigungen auf die möglichen Windlasten auszulegen und die Komponenten entsprechend gegen Sturm zu sichern. Mitunter wird unterhalb der Decke in denen die Leitungsanlagen geführt werden, eine Dämmung installiert (z.B. Tiefgarage, Technikräume UGs etc.). In der Kalkulation/Ausführung der Montagesysteme ist zu berücksichtigen, dass eine rechtzeitige Abstimmung auf die Montage der Dämmung mit dem Dämmgewerk zu erfolgen hat. Zur Installation der Befestigungen ist die Dämmung mittels Lochkreissägen auszuschneiden. Die Lochkreisausschnitte sind aufzubewahren und nach erfolgter Montage formschön wieder in die Decke einzuarbeiten. Alternativ ist sind die Löcher mit MIneralwolle auszustopfen und mit einer Rosette/Abdeckung in Farbe der Dämmung sicher zu verschließen. Die Befestigungen sind in der Position auf das Dämmsystem abzustimmen. Interne Verkabelungen Die internen Verkabelungen von Kleinanlagen, die von Seiten des AN-ELT nur eine Versorgungsspannung und ggf. Schnittstellen zur Übergabe von Signal-/ Störmeldungen erhalten sind durch den jeweiligen AN zu verkabeln und in Betrieb zu nehmen. Zu den Verkabelungen von Kleinanlagen zählen insbesondere inklusive Zubehör und Steuerung/ Regelung: -Tauchmotorpumpen -Hebeanlagen -Wasseraufbereitung, Fettabscheider -Druckhalte-/Druckerhöhungsanlagen -Rohrbegleitheizungen -Kleinventilatoren -Kleinkälteanlagen/Umluftkühlkassetten (Kältemittel oder Wasser) in EDV/ -Technikbereichen oder der Kundenhalle Brandschutzbedingungen Die Leistungen und Lieferungen des ANs haben den Forderungen der zuständigen Brandschutzbehörde, der DIN 4102, der M-LAR/M-LüAR, der Landesbauordnung, der Baugenehmigung bzw. dem Brandschutzkonzept sowie den einschlägigen technischen Vorschriften zu entsprechen. Brennbare Verpackungsmaterialien sind unverzüglich von der Baustelle zu entfernen. Die zur Brandsicherung erforderlichen Einbauten sind als solche eindeutig zu kennzeichnen. Hinweisschilder weisen auf den Einbauort hin. Bei Wand- und Deckendurchführungen von Kabeln sind dauerelastische Verschlüsse in Feuerwiderstandsfähigkeit des Bauteils (F30-F120) einzubauen. Die besonderen Anforderungen bzw. Vereinfachungen sind im Brandschutzkonzept verankert, welches zu berücksichtigen ist. Vor der Ausführung der brandschutztechnischen Maßnahmen hat der AN eine detaillierte Aufstellung der Verwendbarkeitsnachweiese zur Freigabe durch den Brandschutzsachverständigen der örtlichen Objektüberwachung zu übergeben. Durch den AN ist ein "Schottbuch" mit Eintragungen aller verwendeten brandschutztechnischen Schottungen, deren Darstellung/ Bezeichnung in den Revisionsplänen sowie den zugehörigen Zulassungen/Einbauhinweisen zuübergeben. Die Schottungen sind vor der Ausführung vom jeweiligen AN auf die verwendeten Materialien und Zulassungsbescheide sowie die Installationen/ Schottungen der weiteren Gewerke zu koordinieren, abzustimmen und einzubauen. Alle durchgeführten Schottungen sind vom jeweiligen AN mit Hinweisschildern eindeutig zu kennzeichnen. Montagebedingenungen Die Montagen erfolgen entsprechend den mit der Objektüberwachung abgestimmten Montagezeiträumen siehe Terminplan. Diese sind mit der örtlichen Objektüberwachung durch den/ die Bauleiter:in des AN abzustimmen. Ebenfalls rechtzeitig durch den AN abzustimmen sind die Anlieferungs- und Kranzeiten. Die Montagen innerhalb der Zentralen, Schächte und in den Etagen sind als beengt zu bezeichnen. Sofern Leitungen oder Komponenten zum Einsatz gelangen, die in den Rohdecken verlegt oder eingebaut werden und somit eine Schnittstelle zum Rohbaugewerk darstellen, sind diese rechtzeitig mit dem Rohbaugewerk und bei veränderter Planung mit der Tragwerksplanung abzustimmen. Die Montagen sind auf die durch das Rohbaugewerk vorgegebenen Abläufe und Zeiträume abzustimmen und anzupassen. Dem entsprechend kann es hierbei zu Montageunterbrechungen kommen. Elektrifizierung und Beleuchtung der Arbeitsbereiche Durch die Baustelleneinrichtung werden die üblichen Baustrom- und Bauwasseranschlüsse zur Verfügung gestellt. Hierin inbegriffen ist eine Grundausleuchtung, jedoch im Wesentlichen nur der Zugangs- und Rettungswege. Für die Elektrifizierung sowie die Ausleuchtung der Arbeitsbereiche hat der jeweilige AN selbst Sorge zu tragen und dies in seinem Angebot zu berücksichtigen. Aussparungen / Kernbohrungen Aussparungen werden auf Basis der Schlitz- und Durchbruchsplanung bauseitig erstellt. Für die Kernbohrungen wurden Kernbohrzonen geplant, die ebenfalls in den vorgenannten Plänen enthalten sind. Alle Kernbohrungen werden bauseits gebohrt und sind durch den AN in der Lage anzuzeichnen. Sofern vom AN weitere Kernbohrungen benötigt werden, hat er diese im Vorfeld mit der Tragwerksplanung abzustimmen. Dem AN obliegt auch das fachgerechte Verschließen der Wand- und Deckendurchführungen unter Berücksichtigung des Schutzes der Anlagenteile bzw. der Brandschutzanforderungen (Zulassungsbescheid). Aussparungen für Komponenten ohne brandschutztechnische Anforderungen in den Trockenbaugewerken werden durch das Gewerk Trockenbau erstellt. Der AN hat jedoch in Abstimmung mit dem Gewerk Trockenbau und der örtlichen Objektüberwachung die Aussparungen auf den letzten Planstand der Montageplanung anzuzeichnen. Eventuell erforderliche Laibungen oder besondere Anforderungen sind zuvor interdisziplinär abzustimmen und vor Ort zu kennzeichnen. Kleinere Bohrungen erfolgen durch das jeweilige Gewerk, sind jedoch im Vorfeld mit dem Gewerk Trockenbau zu koordinieren. Dem AN Trockenbau obliegt das fachgerechte Beiputzen/ Anspachteln der Trockenbauarbeiten, wobei durch den AN die jeweiligen Beiputz-/ Spachtelprofilebeizustellen sind, sofern diese für die Montage erforderlich sind. Entsorgung / Umweltschutz / Nachhaltigkeit Die Entsorgung von Produktions- und Montageabfällen sowie demontierter Stoffe oder Bauteile erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften und den Instandhaltungs-Informationen der VDMA. Gesetzlich vorgeschriebene Entsorgungsnachweise sind unaufgefordert vorzulegen. Der Abfall ist nach Fraktionen getrennt in die jeweils ausgezeichneten Bauschutt-Sammelstellen nach Fraktionen getrennt zu deponieren, um so ein umweltfreundliches Recycling der anfallenden Reststoffe zu ermöglichen und die Menge an Mischabfällen zu reduzieren. Der AN hat hierzu seine Mitarbeiter entsprechend einzuweisen und dies durch ein Einweisungsprotokoll zu dokumentieren. Folgende Baustoffe dürfen bei der Baumaßnahme nicht verwendet werden: asbesthaltige Baustoffe, FCKW-, HFCKW oder CFCI-haltige Baustoffe, Bauteile, die unter Verwendung von FCKW-, HFCKW oder CFCI produziert werden. Bauteile aus Tropenhölzern
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) -
Projektspezifische Hinweise Oberflächen: Das Gebäude wird massiv errichtet. Dabei bleiben im Kellergeschoss alle Wände sichtbar, auch das Mauerwerk; in den Obergeschossen nahezu alle Betonoberflächen an Decken, Wänden und Treppenläufen.  Ein sorgsamer Umgang wird voraus gesetzt. Beschriftungen jeglicher Art sind zu unterlassen.
Projektspezifische Hinweise
Planunterlagen Grundlage des Angebotes sind die Planungsunterlagen und die Leistungsbeschreibung sowie die statischen und bauphysikalischen Berechnungen und Nachweise als auch das Bodengutachten. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes zu klären. Die Unterlagen sind nachzuprüfen. Bei Leistungsänderungen, Unstimmigkeiten oder ähnlichem sind vor Ausführung entsprechende Hinweise in Textform an den AG zu übermitteln.
Planunterlagen
1 Anlagentechnik
1
Anlagentechnik
1. 1 Anlagentechnik
1. 1
Anlagentechnik
2 Wärmeverteilnetze
2
Wärmeverteilnetze
2. 1 Heizkreisverteilung und Zubehör
2. 1
Heizkreisverteilung und Zubehör
2. 2 Heizungsleitungen und Zubehör
2. 2
Heizungsleitungen und Zubehör
2. 3 Armaturen und Zubehör
2. 3
Armaturen und Zubehör
2. 4 Dämmung und Zubehör
2. 4
Dämmung und Zubehör
3 Raumheizflächen
3
Raumheizflächen
3. 1 Raumheizflächen
3. 1
Raumheizflächen
4 Weitere Leistungen
4
Weitere Leistungen
4. 1 Abnahmen, Unterlagen usw.
4. 1
Abnahmen, Unterlagen usw.
4. 2 Sonstiges und Zubehör
4. 2
Sonstiges und Zubehör
4. 3 Studenlohnarbeiten
4. 3
Studenlohnarbeiten