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Hejmo - Wohnen im Ostpark, Bochum
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Beschreibung des Bauvorhabens Die Bauherrengemeinschaft "hejmo - Wohnen im Ostpark" beabsichtigt den Neubau eines Mehrfamilienhauses im Bochumer Quatier Feldmark. Das Gebäude soll vollunterkellert errichtet werden. Insgesamt sind zum Erdgeschoss vier weitere Obergeschosse vorgesehen, wobei das Dachgeschoss als Staffelgeschoss in Holzbauweise ausgeführt wird. Das architektonische Konzept sieht neben 21 Wohneinheiten einen Gemeinschaftsraum im Erdgeschoss sowie eine Waschküche, Werkbereiche, Technikräume und einen Fahrradabstellraum inkl. Zufahrtsrampe im Kellergeschoss vor. Auf dem Flachdach ist eine PV-Anlage geplant. Adresse:      Maria-Merian-Weg       44803 Bochum Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa. Runkel Hochbau abgestimmt werden. Nachforderungen aus Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen sind ausgeschlossen. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an: Runkel Hochbau GmbH Frau Ines-Marie Hoffmann Tel.:   0271-695 190 Mobil:   0175-7218093 E-Mail:    ines-marie.hoffmann@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhabens
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Allgemein Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um evtl. Fragen oder Unklarheiten auch hinsichtlich der Transport- und Logistikgegebenheiten auszuschließen. Die Besichtigung ist im Vorhinein mit der Projektleitung der Runkel Hochbau GmbH abzustimmen. Nachforderungen die auf Unkenntnis aus nicht durchgeführten Besichtigungen zurückzuführen sind können nicht geltend gemacht werden. Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen. Für die angebotene Leistung übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der bereits angefragten Leistung zwangsläufig ergeben, hat der Bieter mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Alle dem AN in Erfüllung der vorgenannten Punkte entstehenden Kosten/ Aufwendungen sind mit den im LV eingetragenen Einheitspreisen/ Vergütungen abgegolten, soweit diese im LV nicht gesondert aufgeführt werden. Dazu zählen u.a. sämtliche Materialien zur Herstellung einer beschriebenen Leistung, auch wenn nicht ausdrücklich beschrieben. Hingewiesen wird im Zusammenhang insbesondere auf die VOB, Teil C, DIN 18299. Alle EPs verstehen sich als Festpreise inkl. Lieferung und Montage, in fertiger Arbeit, sofern nicht anders beschrieben. Werden dem AN Umstände bekannt, die darauf schließen lassen, dass die beschriebene Leistung nicht ausführbar ist oder von denen der AN wissen muss, dass diese dem AG aus funktionellen oder sicherheitstechnischen Gründen nicht akzeptiert werden, so hat er den AG umgehend und vor Ausführung der Arbeiten darüber zu informieren. Dem AG bleibt vorbehalten, auch nur Teilleistungen zu vergeben oder auf Leistungen ganz zu verzichten. Der Bieter bestätigt mit der Angebotsabgabe die besonderen Vertragsbedingungen zur Verfügung gestellt bekommen zu haben. Baustelleneinrichtung und Hilfsmittel Eingeschlossen sind die für die Durchführung der vertraglichen Leistungen notwendig werdenden Aufwendungen für Sicherheitseinrichtungen für das Absperren der Gefahrenbereiche, Abdeckung von Öffnungen, regelmäßige Reinigen der Arbeitsbereiche, Absperren von Verkehrsflächen im Innen- und Außenbereich. Räumlichkeiten der Sanitären Einrichtung sowie Baustrom- und Bauwasserversorgung werden bauseits durch den AG vorgehalten. Bauwasser wird zentral innerhalb des Baufelds eingerichtet. Baustrom-Verteiler befinden sich bis 400 V/16 A, zentral innerhalb des Baufelds / in jeder Etage. Insgesamt sind die Platzverhältnisse für Lagerung, Ausführung und Logistik nur begrenzt vorhanden. Parkmöglichkeiten stehen nur begrenzt zur Verfügung. Grundsätzlich erfolgt die Erschließung der Baustelle über die Hauptzufahrt. Entsprechend ist hier Rücksicht auf den Verkehr zu nehmen. Die Vorschriften des Bauherren hinsichtlich Sperrzonen, Raucherbereiche, Verkehrsregeln etc. sind zwingend zu beachten. Ein Verstoß kann zum sofortigen Platzverweis führen. Die Beschaffenheit der angrenzenden Wege und Straßen ist vor Beginn der Arbeiten zu dokumentieren Beschädigungen und notwendige Reparaturarbeiten gehen zu Lasten des AN und werden nicht gesondert vergütet. Verschmutzungen der angrenzenden Wege und Straßen sind eigenständig und ohne Aufforderung der Projekt-/ Bauleitung des AG ggf. täglich mit geeigneten Gerätschaften zu beseitigen. Erforderliche Genehmigungen für Sperrungen oder Teilsperrungen sind rechtzeitig bei der zuständigen Behörde zu beantragen und werden nicht gesondert vergütet. Das Anbringen von Werbeträgern, mit Ausnahme der auf Baustellenfahrzeugen angebrachten Werbung, hat in Absprache mit der örtlichen Bauleitung zu erfolgen und kann ggf. untersagt werden. Bevollmächtige*r, Fachbauleiter*in, Baustellenleiter*in Der AN bestätigt mit seinem Angebot, dass er Unternehmer und Fachbauleiter im Sinne der LBauO ist. Die entsprechende Person ist namentlich bekanntzugeben. Der/ Die Bevollmächtigte hat während der Vertragsdauer und der Ausführung der Leistungen kurzfristig erreichbar zu sein. Er/ Sie hat an allen Besprechungen teilzunehmen, zu denen der AG oder die Bauleitung einlädt.  Im Weiteren verweisen wir auf unsere AGB. Angaben zur Baustelle und Ausführung Die Montage erfolgt entsprechend dem Baufortschritt. Arbeitsunterbrechungen bzw. Fortführung mit erhöhtem Personaleinsatz sind, entsprechend den Erfordernissen, durchzuführen. Muss die Ausführung der Arbeiten, bedingt durch Witterungseinflüsse oder aus anderen Gründen unterbrochen werden, berechtigt dies nicht zu Mehrforderungen. Schuttbeseitigung / Baustellenreinigung Wir verweisen auf unsere AGB und: Benötigt der AN zur ordnungsgemäßen Entsorgung Container, so stellt er diese in ausreichendem Umfang. Die Aufstellung hat ausschließlich auf den Aufstellplätzten des AG zu erfolgen. Zum Feierabend ist die gesamte Baustelle besenrein zu verlassen. Abnahmen / Bescheinigungen / Dokumentation Wir verweisen auf unsere AGB und: Alle zur Erbringung der Leistungen notwendigen Abnahmen und dergleichen hat der AN rechtzeitig bei den zuständigen Behörden, der Bauleitung etc. zu beantragen. Die Leistungen des AN sind umfassend zu dokumentieren. Spätestens bei Vorlage der Schlussrechnung ist auch die vollständige Dokumentation (Fachunternehmerbescheinigung, Nachweise und Unterlagen der verbauten Materialien, Prüfzeugnisse, Zertifikate, Pflege- und Wartungshinweise, Werkplanung, Revisionspläne etc.) in 1-facher Digitalausfertigung (PDF und Zeichnungen zusätzlich im DWG- bzw. DXF-Format) beim AG einzureichen, nach Maßgabe und Gliederung des AG. Nach besonderer Aufforderung auch in 1-facher Papierform. Die notwendigen Wartungsverträge gehören ebenso dazu, adressiert an einen Adressaten, gemäß Angabe des AG. Auf erste Anforderung durch die Projekt-/ Bauleitung sind diese Nachweise unverzüglich auch im Einzelfall sofort zu erbringen. Bereits vor Ausführungsbeginn sind unaufgefordert alle Nachweise zur Baustellensicherheit zu erbringen (u.a. Gefährdungsbeurteilung, Teilnahme an der SiGeKo-Unterweisung etc.). Ausführungsgrundlage Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 ATV gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Elektro Grundlagen, Planung, Dokumentation Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, Beabsichtigt der AN andere als die angefragten Materialien einzusetzen, so hat er den Nachweis der Gleichwertigkeit zu erbringen. Ist der Nachweis strittig, so gilt er als nicht erbracht. In diesem Fall, ist das vom Auftraggeber/ Fachplaner vorgeschlagene Fabrikat zu liefern. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen vor Ausführung sorgfältig zu prüfen und die Bauleitung auf evtl. Fehler anzusprechen. Dem Auftragnehmer werden Ausführungspläne zur Verfügung gestellt. Die Erstellung der Montageplanung obliegt dem ausführenden Unternehmen. Die Pläne sind rechtzeitig dem AG vorzulegen und genehmigen zu lassen. Der AN hat alle Maße, Durchbrüche, Leitungswege, Transportwege, Querschnitte usw. eigenverantwortlich zu überprüfen und übernimmt das Risiko für evtl. Differenzen. Weiterhin gehört zur Montageplanung die verantwortliche Prüfung der Ausführungsplanung (VOB / C 3.1.3), die Koordinierung der Montageplanung mit den anderen Gewerken, die Abstimmung der Planung auf den aktuellsten Planstand der Architektur, selbständiges Anfordern der Daten und Schnittstellen von anderen Gewerken, welche die Leistung des Auftragnehmers beeinflussen können. Unaufgefordert sind der Bauüberwachung und dem Ingenieurbüro digital zu übergeben: - Aufstellung Transporteinheiten (MS/NS) - Fabrikatslisten - Stromlaufpläne - Klemmenpläne - Sicherungsgrößen Vor der Inbetriebnahme der Anlage sind den Benutzern der Anlage folgende Unterlagen in 1-facher Papierform und auf Datenträgern/ digital auszuhändigen: - Betriebsanleitungen für besondere Geräte bzw. Anlagen - lnstallationspläne der Anlage - Revisionsunterlagen gem. Vergabe des AG - Anlagenbeschreibung einschl. Ablauf und Funktionsbeschreibungen - Übersichtspläne - Verteilungspläne - Montagepläne und Aufbaupläne - Wartungspläne der Geräte bzw. Aggregate - Aufstellung über Fabrikate u. Typen der eingebauten Geräte in Verteilungen, Schalter u. Steckdosen, Beleuchtungskörper, Geräte, Aggregate usw. - Abnahmeprotokolle mit den Prüfergebnissen der gesamten elektrischen Anlage. - Bescheinigung über die sachgemäße Ausführung - Protokoll der Sachverständigenabnahme - Prüf- und Zulassungsbescheinigung - Genehmigungs- und Prüfungsanträge - Beleuchtungsstärkemessungen Hinweise In den Angebotspreisen müssen enthalten sein: - die erforderlichen Befestigungsmaterialien wie Nagelschellen, Schellen, Schrauben, Dübel, Deckenhaken, Stahlnägel, Muffen, Gips, Zement usw. - erforderliches lsolier- und Anschlussmaterial, wie Kabelverschraubungen, Dichtungsnippel, Kabelschuhe, lsolierband, Lüsterklemmen usw. - der Verschnitt an Rohren, Leitungen und dergleichen - Herstellung der Kabelwege mittels Schlitze und Leerrohre, siehe auch nachfolgende Beschreibungen in den jeweiligen Titeln und Positionen - Bohren der Deckenauslässe im Rohbau Bei dem Einbau von Schaltern, Tastern usw. ist auf eine einheitliche WippensteIIung (ausgenommen Wechsel- und Kreuzschaltungen) zu achten. Für Schalter und Steckdosen in Leichtbauwänden (Gipskarton, Holz, Spanplatten, Vertäfelungen, Möbel usw.) sind nur flammwidrige Hohlwanddosen einzusetzen. Die Bohrungen dürfen nur gefräst werden. Abzweigdosen sind immer auf dem Gehäuseboden und außen sichtbar zu kennzeichnen. Die Leistungen sind nach Angabe und Aufforderung abschnittsweise, falls im Interesse des Auftraggebers erforderlich, mit angemessener Unterbrechung, Hand in Hand mit anderen Handwerkern, Bau- oder Lieferfirmen auszuführen. Verlegung von Leitungen NYM-Leitungen u.P. Fräsen eines Mauerschlitzes, verlegen der Leitungen im Schlitz, Befestigung mit Iso-Nagelschellen, isolierten Montageband o.ä. NYM-Leitungen a.P. in Kupa-Rohr mit Schnappschellen, jeweils pro Rohr eine Leitung. Auf Kabelleitern mit Bügelschellen. NYM-Leitung in abgehängten Decken: Je Meter 2 Schellen oder Befestigungspunkte z.B. mit Kabelklarnmern; Nachinstallation muss jederzeit möglich sein (keine Drahtschlaufen u.ä.) NYM-Leitung in Rohren, Kanälen u. Kabelrinnen: ohne besondere Befestigung, nur geordnet. NYY-Erdkabel in Kabelgräben: Geradlinig verlegen, Abdeckhauben, Sandschicht, Warnband. Bei der Auswahl der Leitungsquerschnitte wird auf die VDE Vorschrift VDE 0100 Teil 520 hingewiesen mit einem maximalen Spannungsfall von 4 % vom Hausanschluss bis zum Verbraucher. Die Kabel zu den Unterverteilern sind auf einen maximalen Spannungsfall von 1,5 % auszulegen. Weiterhin wird  ausdrücklich auf die Berücksichtigung der Umrechnungsfaktoren VDE 0298 Teil 4 hingewiesen. Bei gemeinsamer Verlegung von Kabel bzw. Leitungen für Fernmeldeanlagen und Starkstromanlagen ist die DIN EN 50174-1 VDE 0800-174-1 besonders zu beachten (Sicherheitsabstand). Es ist darauf zu achten, dass Stark- und Schwachstromleitungen grundsätzlich getrennt in Mauerschlitzen zu verlegen sind. Bei Drehstromsteckdosen ist ein einheitliches Rechtsdrehfeld herzustellen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Trassenführung vor der Montage mit dem AG abzustimmen und mit allen anderen Gewerken, insbesondere Heizung, Lüftung, Sanitär, Klima, Fördertechnik u.s.w., sorgfältig und für alle verbindlich zu koordinieren. Die Kabelpritschen sind den VDE-Vorschriften entsprechend zu erden. Die Kabelwannen-Stoßverbindungen sind leitend miteinander zu verbinden. Dabei ist ein Potentialausgleichsleiter ungeschnitten von den Potentialausgleichsschienen in den Trassen mitzuführen und an jeder Trassenunterbrechung neu anzuschließen. Die reine Überbrückung von Unterbrechungen ist nicht gestattet. Bei Kabelrinnendurchführungen durch Bauteile mit Brandschutzfunktion sind zur Vermeidung von mechanischen Belastungen auf das Brandschott vor und hinter den Brandschottungen unmittelbar an der Schottung im Abstand max. 20 cm sowie im Abstand von ca. 1,2 m zusätzliche mechanische Befestigungen in der Befestigungsqualität mit Prüfzeugnis gem. DIN 4102 F90 vorzusehen. Beim Einbau von Brüstungskanälen sind diese im Bereich von Wanddurchführungen zu trennen, Mindestabstand 4 mm. Die Durchführungen sind mit schalldämmendem Material auf ca. 30 cm Länge auszustopfen. Zur leichten Frontabdeckungsdemontage ist vor dem Verspachteln der GK-Wand ein Deckelabschnitt in die Wand je ca. 10 cm überragend einzusetzen. Leuchten und Steckdosen sind auf getrennte Stromkreise zu legen. Es werden folgende Mindestquerschnitte verwendet: - Leuchtenstromkreise    1,5 mm² Cu - Steckdosenstromkreise         2,5 mm² Cu - Drehstromkreise        2,5 mm² Cu Entsprechend der Leitungslängen der Zuleitungen kann der Leitungsquerschnitt wegen des Spannungsabfalls bzw. der Reduktionsfaktoren im Einzelfall auch größer werden. Für die Befestigung der Verteilungen, Geräte, Leuchten, Kabel und Kabelbahnen etc. sind evtl. Hilfskonstruktionen sowie Befestigungsmaterial mitzuliefern und zu kalkulieren. Für Leitern und fahrbare Gerüste bis zu 4 Metern Höhe hat der AN zu sorgen. Für die Dauer der Montagearbeiten übernimmt der AN die Verantwortung für die funktionsgerechte Beschaffenheit der Gerüste. Die Stellung der Gerüste usw. ist mit den Einheitspreisen abgegolten. Verteilungen Alle Verteilungen und Steuertableaus sollen, soweit nicht anders erwähnt, in schutzisolierter Ausführung geliefert werden. Teile innerhalb der Schränke, die spannungsführend sind, müssen berührungssicher abgedeckt sein und entsprechende Hinweise tragen. Alle Verteilungen sind mit Abstimmung dem AG zu erstellen. Die Aufbaubilder und Montagepläne sind vor der Fertigung von der Fachbauleitung genehmigen zu lassen. Die Verteiler sind so zu dimensionieren, dass mind. 30 % Reserve für spätere Einbauten vorhanden sind, dabei zählen teilbelegte Reihen nicht zu den angegebenen Reserveplätzen, dies gilt auch für die Klemmräume und die Klemmreihen. Die Geräteanordnung innerhalb der Verteilungen hat so zu erfolgen, dass Absicherungsgruppen best. aus Vorsicherung, ggf. Fehlerstromschutzschalter, Abgangssicherungen, ggf. Schaltgeräte in Gruppen unter jeweils separat zu demontierenden Abdeckungen zusammengefasst montiert werden. Der Reserveplatz ist ebenfalls den einzelnen Gruppen zugeordnet anzuordnen. Die Klemmen sind so anzuordnen, dass bei späteren Nachrüstungen der Klemmenreihe zuzuordnende Klemmen hinzumontiert werden können. Alle Preise der Verteilung verstehen sich, soweit erforderlich einschließlich Traggerüst, fertiger Verdrahtung, einschl. Klemmen, Verschraubungen, Sicherungszubehör, Schalt- und Übersichtsplänen sowie dem betriebsfertigen Anschluss einschließlich allem erforderlichen Kleinmaterial und der Inbetriebnahme. Alle Gerätebezeichnungen müssen auf dem Geräterahmen oder Montageplatten angebracht werden und zusätzlich auf den Geräten. Bei der Ausführung der Schaltschränke ist darauf zu achten, dass die von den Schaltgeräten entwickelte Wärme abgeführt wird, ggf. mit Fremdbelüftung. Vor Montagebeginn sind Wärmelastberechnungen vorzulegen. Die Beschriftung der Verteilung hat mit gravierten Schildern mit Angabe der Stromkreisnummer zu erfolgen. Die Schilder sind mit Schrauben oder Kunststoffnieten zu befestigen. Alle Zu- und Abgangsleitungen sind mit gedruckten Kabelbezeichnungsschildern zu kennzeichnen. In den Türen der Verteiler sind in Klarsichthüllen eingelegte Legenden mit Stromkreisnummern und Zielbezeichnung mit Art des Stromkreises und Raumbezeichnung dauerhaft einzukleben. Weiterhin sind ein Schaltbild und Aufbaubild der Unterverteilung sowie der zugehörige Gebäudegrundríss in einer stabilen Schaltplantasche zu deponieren. ln Verteilungen eingebaute Bediengeräte wie Schaltuhren, Wahlschalter u.a. sind mit Klartextbeschriftungsschildern mit Angabe der Funktion und Bedienung zu beschriften. Auf den Türen von Verteilungen sind diese mit Resopalschildern ca. 15x10 cm groß mit Angabe der Verteilernummer, des Versorgungsbereiches sowie woher die Verteilung versorgt wird, zu kennzeichnen. Beleuchtungskörper Deckeneinbauleuchten sind in Absprache und Kooperation mit der Deckenbaufirma zu montieren. Die Leuchten sind ausnahmslos einschl. Leuchtmittel anzubieten. Leuchten mit Durchgangsverdrahtungen müssen grundsätzlich in wärmefester Leitung und festen Verdrahtungsklemmen ausgeführt werden. Es sind alle Leuchtentypen nach Anforderung zu bemustern bzw. eine Musterbeleuchtung zu erstellen. Bei Einbauleuchten ist eine rechtzeitige Kontrolle der Einbauhöhen und des Einbauplatzes vorzunehmen. Eine Koordinierung mit anderen Gewerken ist zwingend erforderlich. Nebenleistungen Folgende Leistungen sind über die bereits in VOB Teil C erfassten Nebenleistungen hinaus Bestandteil der vertraglichen Leistung und in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern sie nicht im Leistungsverzeichnis als gesonderte Position aufgeführt sind: Erstellung eines Montageablaufplanes (Terminplanes) der technischen Gewerke, der die zeitliche Abhängigkeit der Montage unter den einzelnen Gewerken aufzeigt und regelt. Grundlage zur Erstellung des Montageablaufplanes ist der Gesamtterminplan des AG und die in diesem vorgegebenen Ausführungsfristen einzuhalten. Erstellen und liefern von Montagezeichnungen, Revisionsunterlagen, Bedienungs- und Wartungsanweisungen, Funktions-, Bezeichnungs- und Hinweisschildern sowie eines Funktionsschemas für jede Zentrale. Der/ Die vom AN benannte Fachbauleiter:in hat an allen Baubesprechungen und Abstimmungsgesprächen teilzunehmen. Ausnahmen sind vorher mit der Fachbauüberwachung abzustimmen. Der Austausch des Fachbauleiters/ der Fachbauleiterin und/ oder des Obermonteurs/ der Obermontuerin darf nur nach Genehmigung des AG erfolgen. Umlagern von Materialien nach Anweisung der Bauüberwachung. Eigenverantwortliche Inbetriebnahme, Betreibung und Überwachung der vom Auftragnehmer erstellten Anlagen und -teile, während 'Probebetrieb, Einregulierung und Abnahme.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) -
Projektspezifische Hinweise Erschließung Die Erschließung der jeweiligen Etagen findet über 3 Steigepunkte statt. In den Wohnungen werden die Leitungen überwiegend auf dem Rohboden verlegt. Die Deckenauslässe werden im Rohbau, vor der Betonage der Halbfertigteildecken, eingebohrt und über Erdkabel versorgt (siehe entsprechende Positionen). Oberflächen Das Gebäude wird massiv errichtet. Dabei bleiben im Kellergeschoss alle Wände sichtbar, auch das Mauerwerk; in den Obergeschossen nahezu alle Betonoberflächen an Decken, Wänden und Treppenläufen.  Ein sorgsamer Umgang wird voraus gesetzt. Beschriftungen jeglicher Art sind zu unterlassen. Bauablauf Die Leerrohre und Steckdosen im Treppenhaus, die Kabel und Dosen in den Filigrandecken sowie das Herstellen der Deckenauslässe geschehen während des Rohbaus. Die weiteren Termine erstrecken sich ab Jahresende 2026 bis zur Übergabe im Frühsommer 2027.
Projektspezifische Hinweise
Planunterlagen Grundlage des Angebotes sind die Planungsunterlagen und die Leistungsbeschreibung sowie die statischen und bauphysikalischen Berechnungen und Nachweise als auch das Bodengutachten. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes zu klären. Die Unterlagen sind nachzuprüfen. Bei Leistungsänderungen, Unstimmigkeiten oder ähnlichem sind vor Ausführung entsprechende Hinweise in Textform an den AG zu übermitteln.
Planunterlagen
1 Verteilungen
1
Verteilungen
1. 1 Hauptverteilung
1. 1
Hauptverteilung
1. 2 Unterverteilungen
1. 2
Unterverteilungen
2 Installation
2
Installation
2. 1 Potentialausgleich
2. 1
Potentialausgleich
2. 2 Verlegesysteme
2. 2
Verlegesysteme
2. 3 Kabel und Leitungen
2. 3
Kabel und Leitungen
2. 4 Installationsgeräte
2. 4
Installationsgeräte
3 Beleuchtungen
3
Beleuchtungen
3. 1 Beleuchtungsanlage
3. 1
Beleuchtungsanlage
3. 2 Außenbeleuchtung
3. 2
Außenbeleuchtung
4 Anlageninstallationen
4
Anlageninstallationen
4. 1 Sprechanlage
4. 1
Sprechanlage
4. 2 Anschlussarbeiten
4. 2
Anschlussarbeiten
4. 3 PV- Anlage
4. 3
PV- Anlage
4. 4 EDV-Anlage
4. 4
EDV-Anlage
5 Weitere Leistungen
5
Weitere Leistungen
5. 1 Brandschutzmaßnahmen
5. 1
Brandschutzmaßnahmen
5. 2 Sonstiges, Abnahmen
5. 2
Sonstiges, Abnahmen
5. 3 Baustelleneinrichtung
5. 3
Baustelleneinrichtung
5. 4 Stundenlohnarbeiten
5. 4
Stundenlohnarbeiten