Garten- und Landschaftsbau
Heizwerk Steilshoop
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Angaben zur Baustelle gem. ATV (DIN 18299) Die Nummerierung bezieht sich auf die DIN 18299 (ATV). 0.1 Angaben zur Baustelle Ein Bauzaun wird gestellt und muss nicht durch den GaLaBauer vorgesehen werden. 0.1.1 Lage und Zufahrt Das Grundstück befindet sich in Hamburg Steilshoop an der Gründgensstraße 6a. Materialien sind gem. örtlicher Bauleitung zu lagern. Ein entsprechender Baustelleneinrichtungsplan wird von Seiten des Bauherren vorgelegt. Der AN hat die Baustelle und deren Zufahrten vor Beginn der Arbeiten zu besuchen und zu prüfen. 0.1.2 leer 0.1.3 Art der baulichen Anlagen Das Bauvorhaben besteht aus zwei Gebäuden, einem Heizkraftwerk und einem Nebengebäude. 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle Zum Zeitpunkt des Baus der Außenanlagen werden vermutlich noch andere Gewerke vor Ort sein. Direkte Absprachen mit Fremdgewerken sind somit unumgänglich. Materialien können auf der Baustelle gelagert werden, sind aber mit den anderen Gewerken sowie der Bauleitung abzusprechen. Der Baubereich ist jederzeit mittels eines vorhandenen Bauzauns zu sichern. 0.1.5 - 0.1.7 leer 0.1.8 Aufenthalts- und Lagerräume Vom Auftraggeber (AG) werden keine Aufenthaltsräume und sanitären Einrichtungen vorgehalten. Diese hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten zu beschaffen und vorzuhalten. Die Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert vergütet und soll innerhalb des Baufeldes angelegt werden und ist ggf. nach Erfordernissen umzusetzen. Diese Flächen sind sicher einzuzäunen. Material bzw. Werkzeug ist in verschlossenen Containern zu lagern. Im Bereich der Kronentraufen der zu erhaltenden Bäume und Gehölze, zuzüglich einem 1,5 m breiten allseitigen Schutzraum, ist die Einrichtung von Materiallagern, Aufenthalts- und Magazincontainern nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bauleitung (BL) zulässig. Ein entsprechender Baustelleneinrichtungsplan wird von Seiten des Bauherren vorgelegt. 0.1.9 Bodenverhältnisse Ein Großteil der Flächen besteht zum Zeitpunkt des Starts der GaLaBau-Arbeiten aus Rohbodenflächen bzw. mit Bauschutt belegten und durch Fahrzeuge des Hochbaus verdichteten Boden. 0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern Der Bemessungswasserstand ist zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung nicht bekannt und ist rechtzeitig anzufragen. 0.1.11 leer 0.1.12 Entsorgung, Abfall Der Auftragnehmer hat den Bauschutt und sonstige Abfälle seiner Leistungen, insbesondere leicht brennbare Verpackungsmaterialien, täglich zu beseitigen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so kann die BL die Reinigung auf seine Kosten durch andere Kräfte durchführen lassen. Tragfähiger Aushub, von dem keine Umweltgefährdung ausgeht, ist bei Bedarf innerhalb der Baustelle wiederzuverwenden. 0.1.13 leer 0.1.14 Baumschutz Die auf der Baustelle und den angrenzenden Grundstücken vorhandenen Bäume unterliegen ganzjährig dem Baumschutz und sind zu erhalten. Im gesamten Kronentraufenbereich - zu- züglich allseitig 1,5 m ist Baustellenverkehr und Baustofflagerung nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bauleitung (BL) zulässig. Des Weiteren sind die geltenden Schutzvorschriften gem. DIN 18920 - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen sowie die ZTV-Baumpflege zu beachten. 0.1.15 Abwasser- und Versorgungsleitungen Auf dem Baugrundstück und auf den angrenzenden Grundstücken sind Ver- und Entsorgungsleitungen vorhanden Kenntnisse zur Lage der geplanten Entwässerungsleitungen liegen vor und werden zur Verfügung gestellt. 0.1.16 bis 0.1.19 leer 0.1.20 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen Ein Bodengutachten liegt nicht vor. 0.1.21 leer 0.1.22 Arbeiten anderer Unternehmen auf der Baustelle Zum Zeitpunkt der GaLaBau-Arbeiten werden noch andere Gewerke auf der Baustelle tätig sein. 0.2 Angaben zur AUSFÜHRUNG 0.2.1 Ausführungsfristen, Ausführungsabschnitte Teile der Winkelstützwände kurzfristig; Restleistung ab März 2026 Vom AN ist ein detaillierter Bauablaufplan im Rahmen des vom AG vorgegebenen Ausführungszeitraumes vorzulegen. Der Bauablaufplan wird nach Prüfung und Freigabe durch den AG Vertragsbestandteil. Begründete Abweichungen müssen durch den AN rechtzeitig der Bauleitung mitgeteilt werden und werden in der nächsten Baubesprechungen festgelegt. Abweichungen / Ver- zögerungen gegenüber dem Bauablaufplan, die durch den AN verschuldet sind, begründen keine Bauzeitverlängerung. Das Bauvorhaben ist durch den ausführenden Landschaftsbaubetrieb mit einer ausreichenden Anzahl fachlich qualifizierter Mitarbeitern dauerhaft zu besetzen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Mindestens der Vorarbeiter muss sich in deutscher Sprache verständigen können. 0.2.2 - 0.2.8 leer 0.2.9 und 0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von Recycling-Stoffen / Anforderung an wiederaufbereitete oder nicht genormte Stoffe Es gelten die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Landschaftsbauarbeiten, aktuelle Fassung (ZTV - LA). 0.2.11 - 0.2.12 leer 0.2.13 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen bzw. müssen oder einer anderen Verwendung zuzuführen sind Auf der Baustelle gewonnener Boden und Baustoffe sind wiederzuverwenden, sofern von diesen keine Gefahren für die Umwelt ausgehen und diese für den vorgesehenen Ver- wendungszweck geeignet sind, insbesondere wenn sie verdichtbar und frostbeständig sind. 0.2.14 - 0.2.20 leer Merkblatt über den Schutz von Bäumen und Sträuchern Bei der Ausführung von Bauleistungen und der Einrichtung von Baustellen in der Nähe von Bäumen und Sträuchern sind folgende Schutzvorschriften zu befolgen, damit Schäden an ihnen vermieden werden. Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann zur Bestrafung der Verantwortlichen führen, löst aber in jedem Fall die Verpflichtung zum Schadenersatz und Leistung der vereinbarten Vertragsstrafe aus. 1. Das Entfernen von Bäumen und Sträuchern, das Abkappen von Ästen und Wurzeln von mehr als 2 cm Durchmesser und die Inanspruchnahme der Wurzelflächen von Bäumen für die Baustelleneinrichtung oder die laufenden Arbeiten ist nur in Ausnahmefällen und nur mit Genehmigung des Auftraggebers zulässig. Die Verankerung von Masten, Schildern oder sonstigen Geräten, das Annageln an Bäume, das Entfachen von Feuer im Bereich der Wurzelfläche ist nicht statthaft und stellt eine Sachbeschädigung dar, die 1.1 nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches als einfache Sachbeschädigung (303 StGB) mit Gefängnis oder Geldstrafe geahndet werden kann, 1.2 nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über unerlaubte Handlungen (823 BGB) zum Schadenersatz verpflichtet und 1.3 nach den vorstehenden Vorbemerkungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,00 _ je Baum auslöst, die neben dem Ersatz des Schadens zu zahlen ist. Für die Höhe des entstandenen Schadens werden ab 25 cm Stammumfang gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden für je 5 cm Stammumfang 200,00 _ zugrundegelegt. Bei geringfügigen Schäden kann die Vertragsstrafe vom Auftraggeber herabgesetzt werden. 2. Um Sachbeschädigungen im Bereich der Wurzelfläche (Bodenfläche zwischen Stamm und Kronentraufe, zuzüglich 1,50 m nach außen gemessen) zu vermeiden, ist in diesem Bereich 2.1 das Befahren mit Fahrzeugen und Baumaschinen jeglicher Art, 2.2 die Lagerung von Bau- und Betriebsstoffen jeglicher Art (außer Dämmmaterial und leichte Handarbeitsgerätschaften) und 2.3 das Aufstellen von Maschinen, Baubuden, Aborten, Kantinen oder sonstiger Gerätschaften nur in Ausnahmefällen und mit besonderer Genehmigung des Auftraggebers gestattet. Die Genehmigung kann unter bestimmten Auflagen oder Bedingungen erteilt werden. Ob diese Bedingungen erfüllt sind, entscheidet letztendlich der Auftraggeber. Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen Versionen der - DIN 18920 - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen, - ZTV-Baumpflege, - ZTV-LA-sowie - BNatSchG Zur Kenntnis genommen und rechtsverbindlich anerkannt: Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters
Angaben zur Baustelle gem. ATV (DIN 18299)
1 KG 510 - Erdbau
1
KG 510 - Erdbau
1. 1 KG 512 - Bodenarbeiten
1. 1
KG 512 - Bodenarbeiten
2 KG 530 - Oberbau Deckschichten
2
KG 530 - Oberbau Deckschichten
Für alle befestigten Flächen ist die Belastungsklasse SLW60 erforderlich!
Für alle befestigten Flächen ist die Belastungsklasse
2.__. 1 Frostschutzschicht 0/45, 35cm Frostschutzschicht 0/45mm für befahrbare Flächen liefern, einbauen und verdichten gemäß RStO 12, ZTV SoB-StB und DIN 18315. Material: Sand-Kies-Gemisch Körnung: 0/45mm Einbaustärke: 35 cm Verdichtung: 120 MN/m² Einbauort: befahrbare Pflasterflächen, gem. Lageplan Leistung inklusive Anarbeiten an Schächte, Einläufe etc. sowie Herstellen des Planums.
2.__. 1
Frostschutzschicht 0/45, 35cm
1,280.00
2.__. 2 Schottertragschicht 0/32, 30cm Schottertragschicht für befahrbare Flächen liefern, einbauen und verdichten gemäß RStO 12, ZTV SoB-StB und DIN 18315. Die Tragschicht muss dauerhaft ausreichend wasserdurchlässig sein, kf > 5,4 x 10 hoch -5 m/s Material: Basaltschotter Körnung: 0/32 mm Einbaustärke: 30 cm Verdichtung: 180 MN/m² Einbauort: befahrbare Pflasterflächen, gem. Lageplan Leistung inklusive Anarbeiten an Schächte, Einläufe etc. sowie Herstellen des Planums. Toleranz für Sollhöhen +0,5/-1,5 cm.
2.__. 2
Schottertragschicht 0/32, 30cm
1,280.00
2.__. 3 Betonsteinpflaster, Wabenstein 6-Eck-Pflasterstein, Oberseite planmäßig eben, mit Fase, mit Abstandhaltern, Pflastersteine aus Beton DIN EN 1338 liefern und inkl. Bettung einbauen. Einbau mit 4mm FUgen unter BEachtung der DIN 18318 und ZTV P-StB fachgerecht zwischen Randeinfassungen verlegen, verfugen und abrütteln. Rastermaß: 246x215mm (Normalstein) 246x106mm (Randstein) Steindicke: 100mm Bettung: 4cm Brechsand-Splitt 0/4, im verdichteten Zustand Fugen: 4mm, mit Brechsand-Splitt 0/5mm eingeschlämmt Farbe: naturgrau Einbauort: befahrbare Pflasterflächen Produkt: Wabenstein, Berding Beton GmbH oder gleichwertig angebotenes Produkt (Bietereintrag) Alle Materialien sind nach Vorgabe Bauherr zusammen mit der Bauleitung rechtzeitig zu bemustern!
2.__. 3
Betonsteinpflaster, Wabenstein
1,125.00
2.__. 4 Pflasterschnitte, Passschnitte, Stärke: 8cm Herstellen notwendiger Schnitte von Betonpflastersteinen von 10 cm Stärke entsprechend Verlegemuster und Absprache mit der Bauleitung. Schnittarbeiten ausschließlich im Nassschnitt-Verfahren. Trockenschnitt ist grundsätzlich nicht zulässig und wird bei Kenntnisnahme nicht vergütet.
2.__. 4
Pflasterschnitte, Passschnitte, Stärke: 8cm
325.00
m
2.__. 5 Pflasterschnitte, Passschnitte, Stärke: 8cm Wie vor Mehrmengen durch Steinformat im Gefälleverlauf, nur nach Rücksprache mit BL vor Ort
2.__. 5
Pflasterschnitte, Passschnitte, Stärke: 8cm
O
15.00
m
2.__. 6 Tiefbord 10/30/100cm Tiefbord liefern und einbauen inklusive aller erforderlichen Erdarbeiten und Materialien. Material: Beton Format: Tiefbord 100/30/10cm Einbau: als Einfassung, in 20cm Beton, inklusive 15cm Rückenstütze flächenbündig mit OK Gelände Fugen: auf Stoß Dehnungsfuge alle 10cm Eckausbildung: auf Stoß, keine Gehrungsschnitte Fase: ja Einbauort: Einfassung befahrbare Pflasterfläche
2.__. 6
Tiefbord 10/30/100cm
35.00
m
2.__. 7 Tiefbord schneiden Tiefbord auf Passmaß trennen. Keine Gehrungsschnitte. Schnitt ausschließlich mit Nassschneidegeräten durchführen. Materialstärke 8cm
2.__. 7
Tiefbord schneiden
12.00
Stk
2.__. 8 Frostschutzschicht 0/45, 20cm Frostschutzschicht 0/45mm für befahrbare Flächen liefern, einbauen und verdichten gemäß RStO 12, ZTV SoB-StB und DIN 18315. Material: Sand-Kies-Gemisch Körnung: 0/45mm Einbaustärke: 20 cm Verdichtung: 120 MN/m² Einbauort: Traufstreifen Leistung inklusive Anarbeiten an Schächte, Einläufe etc. sowie Herstellen des Planums.
2.__. 8
Frostschutzschicht 0/45, 20cm
44.00
2.__. 9 Schottertragschicht 0/32, 20cm Schottertragschicht für befahrbare Flächen liefern, einbauen und verdichten gemäß RStO 12, ZTV SoB-StB und DIN 18315. Die Tragschicht muss dauerhaft ausreichend wasserdurchlässig sein, kf > 5,4 x 10 hoch -5 m/s Material: Basaltschotter Körnung: 0/32 mm Einbaustärke: 20 cm Verdichtung: 120 MN/m² Einbauort: Traufstreifen Leistung inklusive Anarbeiten an Schächte, Einläufe etc. sowie Herstellen des Planums. Toleranz für Sollhöhen +0,5/-1,5 cm.
2.__. 9
Schottertragschicht 0/32, 20cm
44.00
2.__. 10 Traufstreifen, Flusskies 16/32 Traufstreifen inklusive aller erforderlichen, Materialien, Erdarbeiten herstellen. Die Tiefborde für Traufstreifen sind hier einzukalkulieren. Verlegeart: auf Koffersohle mit Entwässerungsgefälle Material: Flusskies16/32, grau, 20cm stark, als einfache Schüttung, ebenflächig Einfassung: Beton-Tiefbord 8x30x100cm parallel zur Fassade, in 20cm Beton mit 10cm Rückenstütze. Breite: 50cm inklusive Bord ca. 30m sind in 0,89m Breite auszubilden ca. 10m sind in 0,72m Breite auszubilden Untergrund: wasserdurchlässiges Geotextil, mit 10cm Überlappung auslegen und zuschneiden Einbauort: entlang Fassade Alle Materialien sind nach Vorgabe Bauherr zusammen mit der Bauleitung rechtzeitig zu bemustern!
2.__. 10
Traufstreifen, Flusskies 16/32
83.00
m
2.__. 11 Kunststoff-Noppenbahn Kunststoff-Noppenbahn zum Schutz der Dichtung oder Dämmung an erdberührten Wandflächen einschl. Fixierung an der Wand und Ausbildung der Ecken. Überdeckung: 6 Noppenreihen Foliendicke: 0,7 mm Noppenhöhe: ca. 8 mm Einbauhöhe: 1,00m Einbauort: entlang Fassade
2.__. 11
Kunststoff-Noppenbahn
136.00
2.__. 12 Lastplatten Druckversuch Lastplatten Druckprüfung gemäß DIN 18134 auf der Oberseite der hergestellten Tragschicht durchführen, protokollieren und unaufgefordert der Bauleitung vorlegen
2.__. 12
Lastplatten Druckversuch
O
3.00
Stk
3 KG 540 - Baukonstruktionen
3
KG 540 - Baukonstruktionen
3. 2 KG 543 -Wandkonstruktionen
3. 2
KG 543 -Wandkonstruktionen
4 KG 550 - Technische Anlagen in Außenanlagen
4
KG 550 - Technische Anlagen in Außenanlagen
4. 1 KG 551 - Abwasseranlagen
4. 1
KG 551 - Abwasseranlagen
5 KG 560 - Einbauten in Außenanlagen
5
KG 560 - Einbauten in Außenanlagen
5. 1 KG 561 - Allgemeine Einbauten
5. 1
KG 561 - Allgemeine Einbauten
6 KG 590 Sonstige Maßnahmen Außenanlagen
6
KG 590 Sonstige Maßnahmen Außenanlagen
6. 1 KG 591 - Baustelleneinrichtung
6. 1
KG 591 - Baustelleneinrichtung
6. 2 KG 599 - Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen
6. 2
KG 599 - Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen
7 Stundenlohnarbeiten
7
Stundenlohnarbeiten
Mit den nachfolgenden Positionen werden Leistungen aus- geschrieben, die aufgrund ihres Charakters nur im Stundenlohn abgerechnet werden können. Die Ausführung von Stundenlohnarbeiten sind nur mit besonderer Genehmigung durch den Projektleiter des Bauherrn oder die örtliche Bauleitung und nur in begründeten Aussnahmefällen gestattet. Die Notwendigkeit der Maßnahmen sind vom Auftragnehmer, möglichst vor Ausführung, schriftlich bekanntzugeben. Die Leistungen sind am Tag der Ausführung zu protokollieren und der BL zur Abzeichnung vorzulegen. Verspätet vorgelegte Stundenlohnleistungen werden nicht anerkannt.
Mit den nachfolgenden Positionen werden Leistungen aus-
7.__. 1 Vorarbeiter Landschaftsgärtner- Meister, Vorarbeiter, Polier
7.__. 1
Vorarbeiter
O
1.00
h
7.__. 2 Facharbeiter Landschaftsgärtner, Facharbeiter
7.__. 2
Facharbeiter
O
1.00
h
7.__. 3 Arbeiter Arbeiter
7.__. 3
Arbeiter
O
1.00
h
7.__. 4 LKW LKW einschließlich Fahrer, Nutzlast über 8 bis 12 to, Kipper.
7.__. 4
LKW
O
1.00
h
7.__. 5 Radlader Radlader einschl. Bedienung, über 18 bis 37 kW
7.__. 5
Radlader
O
1.00
h
7.__. 6 Hydraulikbagger Hydraulikbagger einschl. Bedienung, mit Radfahrwerk, Löffelinhalt 0,5 - 1,0 m3
7.__. 6
Hydraulikbagger
O
1.00
h
7.__. 7 Hubsteiger Hubsteiger einschl. Bedienung, selbstfahrend, Arbeitshöhe über 15 bis 20 m.
7.__. 7
Hubsteiger
O
1.00
h
7.__. 8 Minibagger Minibagger einschl. Bedienung
7.__. 8
Minibagger
O
1.00
h
7.__. 9 Minilader Minilader mit Bedienung
7.__. 9
Minilader
O
1.00
h

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