Planung Freianlagen mit Ausschreibung
heise.flats
To fill in and submit your bid, please . Learn more about how you can find new tenders with Cosuno here.

Submit your bid

until

Bill of Quantities

Code
Description
Type
Quantity
Unit
Unit price EUR
Net total EUR
01 Planung Freianlagen
01
Planung Freianlagen
Aufgabenbeschreibung Wir benötigen die Ausführungsplanung inkl. Ausschreibungsunterlagen für die Freianlagen. Die für Sie bereits vorhandenen relevanten Unterlagen finden Sie unter den Projektdokumenten (Baubeschreibung, Bestandsplan, Flächenberechnungen, Genehmigungspläne, Gutachten)
Aufgabenbeschreibung
Vorbemerkungen Nachhaltigkeit Ausschnitt Baubeschreibung 1.3 Wärmeschutz und Nachhaltigkeit Das Objekt wird gem. Anforderungen, Vorgaben und Richtlinien der KfW für klimafreundliche Wohngebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) errichtet. Hierfür werden die Anforderungen der Effizienzhaus-Stufe 40 und des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG-PLUS) umgesetzt. Zusätzlich gelten die gesonderten Vereinbarungen im Kaufvertrag. Der Wärmeschutz wird nach geltendem Gebäudeenergiegesetz eingehalten. Ein entsprechender Nachweis wird erstellt. Verpflichtung der Handwerker für die Nachhaltigkeitszertifizierung Es wird klargestellt, dass das Bauvorhaben im Rahmen eines Förderprogrammes mit vorgenannter Nachhaltigkeitszertifizierung ausgeführt wird. Der AN verpflichtet sich, ausschließlich zertifizierungskonforme Materialien und Produkte einzusetzen, insbesondere die Anforderungen zur Schadstoffvermeidung (gemäß QNG-Anhang 3.1.3) sowie zur nachhaltigen Materialgewinnung (insbesondere Holz: ≥ 50 % FSC/PEFC oder gleichwertig, keine unkontrollierte Herkunft) einzuhalten. Der AN stellt die hierfür notwendigen Nachweise (Materiallisten, Datenblätter, Zertifikate) rechtzeitig vor Einbau zur Verfügung, arbeitet ausschließlich mit durch den Auditor geprüften Produkten und gibt nach Fertigstellung seiner Leistungen eine abschließende Erklärung über die Erfüllung der Anforderungen ab. Sämtliche angebotenen Preise beinhalten die vollständige Berücksichtigung dieser Anforderungen. Etwaige notwendige Änderungen oder Austausch von Produkten/Materialien zur Erreichung der Zertifizierung sind im Angebot enthalten; Nachforderungen oder Mehrkosten werden ausgeschlossen. Vertragsgegenstand ist die vollständige, funktionsfähige Erstellung des Gewerkes unter Erreichung des geforderten Zertifikats.
Vorbemerkungen Nachhaltigkeit
relevante Ausschnitte Baubeschreibung 2 Erschließung 2.2 Öffentliche Erschließung 2.2.1 Abwasserentsorgung Das Grundstück wird gemäß gesetzlichen Anforderungen entwässert. Ein Entwässerungsgesuch wird bei dem Abwasserzweckverband Erdinger Moos (AZV) gestellt und nach Vorgaben umgesetzt. 2.2.2 Wasser-, Fernwärme- und Stromversorgung, Telekommunikation und Internet Wenn möglich werden zur Anbindung vorhandene Leitungsnetze genutzt. Die Einbindung in die Häuser erfolgt in den Hausanschlussräumen. Die Löschwasserversorgung des Objektes ist gesichert. 2.2.3 Verkehrserschließung Die fußläufige Erschließung zu den Häusern erfolgt über die vorhandenen öffentlichen Straßen sowie neu zu errichtende Zuwegungen. Die PKW-Zufahrt zu den TG-Stellplätzen erfolgt über eine neu zu errichtende Zufahrt gem. der Außenanlagenplanung. Die Tiefgaragenrampen werden abweichend zur GaStellV mit einer Neigung von mehr als 15 Prozent ausgeführt. 2.2.4 Abfallentsorgung Die Abfallentsorgung erfolgt zentral über in den Außenanlagen angeordnete Mülltonnenstandorte. Die Tonnen werden gegen eine Gebühr vom Entsorgungsbetrieb zur Verfügung gestellt. Diese müssen beim Abholen zum vorgegebenen Abholplatz (ggf. auch bis zur Straße) gebracht werden. Die Kosten dafür sind vom Käufer/Nutzer zu tragen. 5 Tiefgarage 5.1 Bodenbelag und Sockelbeschichtung Der Boden der Rampe und des Tiefgaragenbodens wird in Betonverbundsteinpflaster ausgeführt. Die Gruben bei den DuplexParkern werden in Beton ausgeführt. Die Sockelbeschichtung und die Beschichtung der Doppelparker-Gruben erfolgen entsprechend der Anforderung. Beschichtungssysteme müssen regelmäßig, jedoch mindestens jährlich, gewartet werden. Im Bereich der Tiefgarage sowie der Doppelparker-Gruben kann es zu Pfützenbildungen kommen. Der Wassereintrag sollte durch Beachtung im Nutzerverhalten minimiert werden. Angesammelte Wassermengen oder Pfützenbildungen sind, wenn nötig manuell zu entfernen. Pfützenbildungen stellen keinen Mangel dar. 5.2 Rampenneigung Die Rampenneigung wird abweichend zur Garagenverordnung mit über 15 Prozent ausgeführt. Dies wurde von der Genehmigungsbehörde genehmigt. Als Kompensation wird eine Überdachung ausgeführt. 6 Freianlage 6.1 Allgemeine Vorgaben Die komplette Außenanlagengestaltung mit Wegen und Anpflanzungen richtet sich nach dem behördlich genehmigten Freiflächengestaltungsplan. Aufgrund einer Bauabschnittsweisen Herstellung der Gebäude kann es zu Schnittstellen in der Herstellung der Außenanlage kommen. In diesen Bereichen können Einbauten und Anschlüsse noch nicht hergestellt werden, stellen aber keinen Mangel an der Fertigkeit der Außenanlage dar. Die Regelungen im Kaufvertrag sind hierzu zu beachten. 6.2 Geländeflächen 6.2.1 Oberbodenarbeiten Für nachfolgende Wiesenansaat bzw. Pflanzungen erfolgt das Andecken von Oberboden auf den dafür vorgesehenen Flächen. 6.2.2 Bodenarbeiten Die Ausführung der Bodenarbeiten, einschließlich Geländemodellierung, erfolgt gemäß dem vorliegenden Freiflächengestaltungsplan, des bestehenden Geländeverlaufs sowie den Vorgaben der Baugenehmigung. 6.3 Sondernutzungsflächen Die Anleiterstellen müssen freigehalten werden. Dort sind keine festen Einbauten zulässig. Die Sondernutzungsflächen werden von einer Stützwand mit Zaun gemäß Vorgabe des Freiflächenplaners eingegrenzt. Die Gartenflächen der Sondernutzungsbereiche werden teilweise, falls erforderlich mit Magerrasen ausgeführt. 6.4 Wege, Eingangsbereiche, Zufahrten und Stellplätze Befestigte Wege und Eingangsbereiche werden in Betonsteinpflaster mit tragfähigem Untergrund ausgeführt. Im Bereich der Außenanlage werden Fahrradabstellplätze angeordnet. Oberirdische PKW-Parkflächen werden mit Betonsteinpflaster hergestellt. Die Feuerwehrzufahrten und Feuerwehraufstellflächen werden nach Abstimmung mit der Feuerwehr gem. Brandschutzkonzept ausgeführt. Material-, Farb- und Formauswahl trifft der Verkäufer in Abstimmung mit dem Architekten. 6.5 Baukonstruktionen und Einbauten in Außenanlagen 6.5.1 Einfriedungen Die Einfriedungen werden vorranging mit Sträuchern, Hecken und Stauden ausgeführt und können teilweise mit einem Zaun (z. B. Spielplatz und EG Terrassen, ca. 80 cm hoch) ergänzt werden. Wenn erforderlich, werden in Teilbereichen Zugangstüren angeordnet. 6.5.2 Einhausungen und Überdachungen In der Außenanlage werden Mülltonnen-Einhausungen sowie Fahrradstellplätze und -überdachungen gemäß dem Freiflächenplan hergestellt. Die Ausführung erfolgt im Systembau mit teilweisen seitlichen Einfassungen (z. B. Hersteller Gerhard Braun oder gleichwertig) 6.5.3 Treppen Die Treppen im Außenbereich werden aus Betonblockstufen Farbe grau hergestellt. 6.6 Technische Anlagen in Außenanlagen 6.6.1 Abwasseranlagen Entwässerungen werden als Sickerflächen oder Rigolen und/oder Sickerschächte mit Einlaufrinnen oder Punktabläufe mit Gitterrostabdeckungen gemäß Entwässerungsgenehmigung hergestellt. 6.6.2 Außenbeleuchtung Es wird eine Beleuchtung in der Außenanlage gem. gesetzlichen Anforderungen installiert. Die Schaltung an allen Zugangsmöglichkeiten zum Haus erfolgt durch Bewegungsmelder. 6.6.3 Außensteckdosen Für die allgemeine Pflege der Außenanlage werden an jedem Gebäude 2 abschließbare Außensteckdosen installiert. 6.7 Pflanz- und Saatflächen 6.7.1 Oberbodenarbeiten Der Einbau von Oberboden und Pflanzsubstrat erfolgt nach Freiflächengestaltungsplan. 6.7.2 Pflanzen Die Außenanlagen werden teils mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt. Die Pflanzungen von Bäumen und Sträuchern erfolgen nach Freiflächengestaltungsplan. 6.7.3 Rasen und Ansaaten Rasenflächen werden als Ansaat gemäß Freiflächengestaltungsplan hergestellt. 6.7.4 Pflege Das Anwachsen, die Pflege und die Bewässerung der Grünflächen (Bäume, Sträucher, Bodendecker etc.) obliegt der Eigentümergemeinschaft unmittelbar ab Übergabe der entsprechenden Gemeinschaftsfläche an die Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Errichter der Außenanlage bekommt für die erste Vegetationsperiode die Fertigstellungspflege vom Bauträger beauftragt. Die Fertigstellungpflege kann bereits vor der Übergabe an die Eigentümer beginnen, sobald die Außenanlage fertiggestellt ist. Die Eigentümergemeinschaft hat unmittelbar nach Übergabe einen geeigneten Pflegevertrag mit einer fachlich geeigneten Firma abzuschließen um ggf. zusätzliche Wässerungsarbeiten in Trockenperioden (auch während der Fertigstellungspflege) sowie die weitere Pflege nach Übergabe sicherzustellen. Für die Gewährleistung des Anwuchses empfiehlt es sich die Errichter-Firma für die Pflege zu beauftragen. Ein Bewässerungssystem für sämtliche Grünflächen wird vom Bauträger nicht installiert. 6.8 Briefkästen Die Briefkastenanlagen je Hauseingang werden als freistehende Anlagen mit Einwurf-Klappen (liegend für DIN A4 geeignet) im Außenbereich vor den Eingangstüren im Erdgeschoss angebracht.
relevante Ausschnitte Baubeschreibung
01.__.0010 Erstellen Ausführungspläne Erstellung Ausführungsplanung für Freianlagen auf Basis der Genehmigungsplanung (Grundrisse, Details, alle Unterlagen auch im nativen Datenformat, CAD, etc.; inkl. Pflaster Tiefgarage Abstimmung und Bemessung der Müllmengen, Mülltonnen, und Müllaufstellplätze mit der zuständigen Behörde. ggf. Überprüfung der Werk- und Montageplanung Teilnahme an Besprechungen zu den oben genannten Leistungen
01.__.0010
Erstellen Ausführungspläne
L
1.00
psch
01.__.0020 Erstellen Ausschreibungsunterlagen Erstellung Ausschreibungsunterlagen für Freianlagen (Leistungsverzeichnis mit Mengen als PDF und GAEB mit Anlagen); inkl. Pflaster Tiefgarage Teilnahme an Besprechungen zu den oben genannten Leistungen
01.__.0020
Erstellen Ausschreibungsunterlagen
L
1.00
psch
02 Optional
02
Optional
02.__.0010 Durchführen von Vor-Ort Terminen Durchführen von Vor-Ort Terminen zur Qualitätssicherung auf der Baustelle.
02.__.0010
Durchführen von Vor-Ort Terminen
O
1.00
h