Grundstücksentwässerung
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Beschreibung des Bauvorhabens LV Entwässerung Grundstück Wohnpark Heisenbergstraße Erding Gegenstand des Bauvorhabens ist der Neubau einer Wohnanlage in der Heisenbergstraße 2–14 in 85435 Erding. Bei dem Projekt wird nach dem Standard Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitszertifikat QNG-PLUS gebaut. Insgesamt werden 116 Wohneinheiten, aufgteilt auf vier Gebäude mit zwei Tiefgaragen, erstellt. Aufteilung der Wohneinheiten: Haus 1: 44 Wohneinheiten Haus 2: 30 Wohneinheiten Haus 3: 28 Wohneinheiten Haus 4: 14 Wohneinheiten Haus 1 verfügt über eine eigene Tiefgarage mit zugehörigen Kellerabteilen, die Häuser 2 bis 4 verfügen über eine gemeinsame Tiefgarage mit entsprechenden Kellerbereichen. Je Gebäude sind in den Untergeschossen separate Technikräume zur Versorgung der jeweiligen Hausanlage vorgesehen. Im Rahmen des Neubaus der Wohnanlage wird die Grundstücksentwässerungsanlage für anfallende Niederschlags- und Schmutzwasser vollständig neu hergestellt.
Beschreibung des Bauvorhabens
Vorbemerkung Allgemein Diese Ausschreibung beinhaltet die Leistungen für die Herstellung der Grundstücksentwässerung für Regenwasser und Schmutzwasser im Rahmen des Neubaus Wohnpark Heisenbergstraße in Erding. Die Leistungen beinhalten die Lieferung und fachgerechte Verlegung sämtlicher Entwässerungsleitungen am Gebäude sowie der erforderlichen Grundstücksentwässerung einschließlich Schächten, Anschlussleitungen und Übergabeschächten bis zu den Übergabepunkten an die öffentliche Kanalisation bzw. an weiterführende Entwässerungssysteme. Die hierfür erforderlichen Erdarbeiten, einschließlich Aushub, Verfüllung und Wiederherstellung der Oberflächen, sind fachgerecht auszuführen. Alle Arbeiten sind unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sorgfältig zu planen und umzusetzen. Bestehende Leitungen sind zu dokumentieren und gegebenenfalls sachgerecht zu entfernen oder zu sichern. Die Vergabe und spätere Ausführung erfolgen auf Grundlage der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil C (VOB/C) in der jeweils aktuellen Fassung, sofern nicht durch gesonderte Vereinbarung etwas anderes festgelegt wird. Maßgeblich sind insbesondere die einschlägigen DIN-Vorschriften, u. a.: DIN 18300 – Erdarbeiten DIN 18306 – Drän- und Versickerungsanlagen DIN EN 12056 / DIN 1986 – Schmutz- und Regenwasseranlagen innerhalb und außerhalb von Gebäuden DIN 4124 – Baugruben und Gräben Die Arbeiten beinhalten im Einzelnen: Herstellung der Abwasserleitungen (DN 100–DN 315) mit entsprechendem Gefälle (0,5–3 %) Lieferung und Montage sämtlicher Formstücke, Befestigungen, Dichtungen und Prüföffnungen Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 und vollständige Dokumentation der erbrachten Leistungen Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten, die vorhandene Bausubstanz sowie die Anschlussmöglichkeiten eigenständig zu informieren. Eine nachträgliche Berufung auf Unkenntnis ist ausgeschlossen. Ein gemeinsamer Ortstermin mit der Bauleitung wird empfohlen. Alle Arbeiten sind fachgerecht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie den Herstellerangaben der verwendeten Materialien auszuführen. Die Koordination mit angrenzenden Gewerken (z. B. Heizung, Lüftung, Elektro) ist eigenverantwortlich sicherzustellen. Lager- und Abstellflächen stehen auf dem Grundstück zur Verfügung. Diese sind während der Bauzeit ordnungsgemäß zu nutzen und nach Abschluss der Arbeiten sauber und ordnungsgemäß zu hinterlassen. Bei allen Positionen mit Fabrikatsvorgaben sind grundsätzlich auch alternative Fabrikate zugelassen. Abweichungen von den im Leistungsverzeichnis benannten Fabrikaten sind eindeutig zu kennzeichnen. Die vollständige technische Dokumentation sowie der Nachweis der Gleichwertigkeit sind dem Angebot beizufügen. Die Schachtabdeckungen beziehungsweise Aufsätze sind durch den Auftragnehmer bis ca. 15 cm unterhalb des geplanten Fertigniveaus herzustellen. Der abschließende Höhenausgleich sowie die Anpassung an die endgültigen Gelände-, Pflaster- oder Belagsflächen erfolgt durch das Gewerk Garten- und Landschaftsbau. Die Abgabe von Nebenangeboten ist zulässig. Nebenangebote sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit, der Gesamtfunktion sowie alle erforderlichen Berechnungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Abweichungen gegenüber dem Hauptangebot sind klar und nachvollziehbar darzustellen.
Vorbemerkung Allgemein
Vorbemerkung Nachhaltigkeit Verpflichtung des AN für die Nachhaltigkeitszertifizierung Das Objekt wird gemäß den Anforderungen, Vorgaben und Richtlinien der KfW für klimafreundliche Wohngebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) errichtet. Hierfür werden die Anforderungen der Effizienzhaus-Stufe 40 sowie des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) umgesetzt. Der AN verpflichtet sich, ausschließlich zertifizierungskonforme Materialien, Produkte und Komponenten einzusetzen. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung der Anforderungen zur Schadstoffvermeidung (gemäß QNG-Anhang 3.1.3), z. B. hinsichtlich Emissionen, Inhaltsstoffen, Kältemitteln, Dämmstoffen, Kabeln und sonstigen TGA-relevanten Materialien. Sofern Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen eingesetzt werden (z. B. Holzanteile in Komponenten oder Dämmstoffe), sind die Anforderungen an eine nachhaltige Herkunft (z. B. FSC, PEFC oder gleichwertig) einzuhalten. Der AN stellt die hierfür erforderlichen Nachweise (Produktdatenblätter, Umweltdeklarationen, Zertifikate, Materiallisten) mindestens zwei Wochen vor Einbau über den Projektraum zur Verfügung. Nach Abschluss seiner Leistungen hat der AN eine abschließende Konformitätserklärung vorzulegen. Die Nachweise können stichprobenartig durch den Auditor geprüft werden. Sämtliche angebotenen Preise beinhalten die vollständige Berücksichtigung dieser Anforderungen. Etwaige zur Erreichung der Zertifizierung notwendige Anpassungen oder der Austausch von Produkten und Materialien sind im Angebot enthalten. Nachforderungen oder Mehrkosten werden ausgeschlossen. Vertragsgegenstand ist die vollständige, funktionsfähige Erstellung der TGA-Anlage unter Erreichung des geforderten Zertifikats.
Vorbemerkung Nachhaltigkeit
Vorbemerkung Systemgrenzen Systemgrenzen und Schnittstellen der Gewerke Die Leistungen umfassen die vollständige Herstellung der Regenwasser- und Schmutzwasserentwässerung außerhalb der Gebäude einschließlich Grundstücksleitungen, Schächten, Absetzschächten und Rigolenanlagen. Die Systemgrenze liegt grundsätzlich an der Gebäudeaußenkante bzw. am Übergabepunkt der Regenfallrohre und Gebäudeentwässerungsleitungen. Zusätzlich sind jedoch die Wanddurchführungen inkl. Kernbohrungen für die jeweiligen Anschlussleitungen zu erstellen. Ab diesem Übergabepunkt sind sämtliche Anschlussleitungen, Grundleitungen, Schächte und Rigolen Bestandteil dieses Gewerks. Alle erforderlichen Abstimmungen mit den angrenzenden Gewerken, insbesondere Rohbau, Dachabdichtung, Außenanlagen und TGA, sind durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich vorzunehmen. Erforderliche Leistungen zur vollständigen und funktionsfähigen Herstellung der Regenwasserentwässerung gelten als mit auszuführen.
Vorbemerkung Systemgrenzen
Vorbemerkung Inbetriebname und Unterweisung Inbetriebnahme und Unterweisung Die vollständige Inbetriebnahme der Anlagen ist durch den Auftragnehmer durchzuführen. Hierzu gehören alle erforderlichen Funktionsprüfungen, Einstellungen, Einregulierungen sowie die betriebsfertige Übergabe der Anlagen. Sämtliche Mess-, Steuer- und Regelungsfunktionen sind zu prüfen und zu dokumentieren. Vor Abnahme ist eine umfassende Einweisung des Betreibers bzw. der vom Auftraggeber benannten Personen durchzuführen. Diese umfasst insbesondere die Bedienung der Anlagen, sicherheitsrelevante Hinweise, Betriebsweisen sowie Maßnahmen zur Störungsbehebung. Die für den Betrieb erforderlichen Revisionsunterlagen sind vollständig zu übergeben. Hierzu zählen insbesondere Bestandspläne, Schemata, Datenblätter, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie Prüf- und Messprotokolle. Für alle Anlagen sind die erforderlichen Wartungsintervalle gemäß Herstellervorgaben einzuhalten. Wartungs- und Inspektionsleistungen sind so zu planen, dass ein ordnungsgemäßer und dauerhafter Betrieb gewährleistet ist. Entsprechende Wartungsempfehlungen sind dem Betreiber zu übergeben.
Vorbemerkung Inbetriebname und Unterweisung
Vorbemerkung Besondere Leistungen Besondere Leistungen Leistungen, die nicht Bestandteil des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs sind und aufgrund besonderer Umstände, nicht vorhersehbarer Gegebenheiten, Planänderungen oder zusätzlicher Anforderungen erforderlich werden, gelten als besondere Leistungen im Sinne der  VOB/C. Deren Ausführung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Anordnung durch den Auftraggeber und gesonderter Vergütungsvereinbarung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, erkennbare zusätzliche Leistungen vor Ausführung anzuzeigen und eine schriftliche Freigabe einzuholen. Ohne entsprechende Beauftragung besteht kein Anspruch auf Vergütung.
Vorbemerkung Besondere Leistungen
01 KG 411 Abwasseranlagen Regenwasser
01
KG 411 Abwasseranlagen Regenwasser
Grundstücksentwässerung Gemäß Planung erfolgt die Grundstücksentwässerung im Trennsystem. Das Niederschlagswasser der Dach- und befestigten Außenflächen wird über Abläufe, Rinnen und Die Schachtabdeckungen beziehungsweise Aufsätze sind durch den Auftragnehmer bis ca. 15 cm unterhalb des geplanten Fertigniveaus herzustellen. Der abschließende Höhenausgleich sowie die Anpassung an die endgültigen Gelände-, Pflaster- oder Belagsflächen erfolgt durch das Gewerk Garten- und Landschaftsbau.
Grundstücksentwässerung
01.01 Entwässerungssystem RW
01.01
Entwässerungssystem RW
01.02 Kanalschächte RW
01.02
Kanalschächte RW
01.03 Rohre RW
01.03
Rohre RW
01.04 Erdarbeiten RW
01.04
Erdarbeiten RW
02 KG 411 Abwasseranlagen Schmutzwasser
02
KG 411 Abwasseranlagen Schmutzwasser
Grundstücksentwässerung Gemäß Planung erfolgt die Grundstücksentwässerung im Trennsystem. Das Schmutzwasser wird über eigene Fall- und Sammelleitungen den Grundleitungen zugeführt. Die Ableitung erfolgt über die geplanten Grundleitungen und Sammelschächte zu den Hausübergabeschächten und von dort in die öffentliche Kanalisation. Als Systemgrenze gilt die Innenkante der Außenwand. Ab diesem Punkt erfolgt die Weiterleitung. Sämtliche Leitungen werden im Freispiegelsystem mit entsprechendem Gefälle geführt. Dimensionen, Höhenlagen und Gefälle sind gemäß Planung auszuführen.
Grundstücksentwässerung
02.01 Kanalschächte SW
02.01
Kanalschächte SW
02.02 Rohre SW
02.02
Rohre SW
02.03 Erdarbeiten SW
02.03
Erdarbeiten SW
02.04 Zusätzliche Leistungen Entwässerung SW
02.04
Zusätzliche Leistungen Entwässerung SW
03 Zusätzliche Leistungen
03
Zusätzliche Leistungen
03.__.0010 Einrichten der Baustelle Herrichten der Baustelle vor den Montagearbeiten. Eventuelle Lager- bzw. Stellmöglichkeiten.
03.__.0010
Einrichten der Baustelle
L
1.00
psch
03.__.0020 Rohrbegleitheizung Liefern und montieren eines selbstlimitierenden Heizbandes für Frostschutzanwendungen an Rohrleitungen, Heizleistung 25 W/m, Betriebsspannung 230 V, Schutzklasse I mit Schutzgeflecht, einschließlich Befestigungsmaterial. Die Meterware ist gemäß Planung und örtlichen Gegebenheiten in vorauss. 26 Stück erforderliche Heizkreislängen aufzuteilen. Hersteller: eltherm GmbH Fabrikat: ELSR-LS-25-2-BO oder gleichwertig Fabrikat: Typ:
03.__.0020
Rohrbegleitheizung
150.00
m
03.__.0030 Anschluss- und Endgarnitur Rohrbegleitheizung Liefern und montieren einer zum Heizband passenden Anschlussgarnitur einschließlich druckwasserfestem Endabschluss für einen Heizkreis. Einschließlich fachgerechter Verbindung des Heizbandes mit der bauseitigen elektrischen Anschlussleitung sowie betriebsfertiger Herstellung. Die weiterführende Anschlussleitung  zum Sicherungskasten und der elektrische Anschluss über einen 30-mA-FI-Schutzschalter erfolgen durch das Gewerk Elektro. Hersteller: eltherm GmbH Anschlussgarnitur: : ELVB-SRA-25 Endabschluss: EL-ECL oder gleichwertig Fabrikat: Typ:
03.__.0030
Anschluss- und Endgarnitur Rohrbegleitheizung
26.00
St
03.__.0040 Kernbohrungen Herstellen einer Kernbohrung in Beton, Stahlbeton oder Mauerwerk einschließlich Einmessen, Bohrgerät, Auffangen von Bohrwasser, Reinigung und Entsorgung des Bohrkerns.
03.__.0040
Kernbohrungen
15.00
St
03.__.0050 Hauseinführung Entwässerung Druckwasserdichte Hauseinführung für Schmutzwasserleitungen durch die Kelleraußenwand. Ausführung mittels Futterrohr mit beidseitiger Abdichtung durch Ringraumdichtung, geeignet für den Einsatz im drückenden Wasser. Die Durchführung ist dauerhaft gas- und wasserdicht sowie setzungssicher auszuführen. Einbau des Futterrohres, Abdichtung, Ausrichten, Fixieren sowie fachgerechter Anschluss der Rohrleitung. Einbau gemäß Herstellervorschriften sowie den anerkannten Regeln der Technik (DIN 18533, DIN 1986-100). Fabrikat: Doyma Typ: Curaflex Nova® Uno oder gleichwertig Fabrikat: Typ: liefern und montieren
03.__.0050
Hauseinführung Entwässerung
15.00
St
03.__.0060 Dichtheitsprüfung inkl. Abdrückprotokoll Dichtheits-/Druckprüfung sämtlicher Leitungen und Schächte nach DIN EN 1610 einschließlich Erstellung des Abdrück-/Prüfprotokolls und vollständiger Dokumentation der Ergebnisse. Bereitstellung sämtlicher erforderlicher Geräte und Hilfsmittel. durchführen und dokumentieren
03.__.0060
Dichtheitsprüfung inkl. Abdrückprotokoll
L
1.00
psch
03.__.0070 Anschluss an Bestandskanal Fachgerechter Anschluss der neuen Entwässerungsleitung an den bestehenden Kanal, einschließlich Freilegen des Bestandskanals, Kernbohrung bzw. Einbau eines zugelassenen Anschluss-/Abzweigsystems, Herstellung der dichten Verbindung und ggf. Anpassung des Gerinnes. Menge nach Aufmaß / gemäß Planung. herstellen
03.__.0070
Anschluss an Bestandskanal
L
1.00
psch
03.__.0080 Schachtabnahme durch Versorger Koordination und Durchführung der Schacht-/Kanalabnahme durch den Versorger bzw. Netzbetreiber, einschließlich Terminvereinbarung, ggf. Kamerabefahrung/Inspektion sowie Übergabe des Abnahmeprotokolls an den AG. Menge nach Aufmaß / gemäß Planung. koordinieren und nachweisen
03.__.0080
Schachtabnahme durch Versorger
L
1.00
psch
03.__.0090 Straßen-/Oberflächenwiederherstellung Endgültige Wiederherstellung der durch die Arbeiten beanspruchten Straßen- und Oberflächenbefestigungen (Asphalt/Pflaster) in der vorgefundenen Qualität, einschließlichTrag- und Deckschichten. liefern und wiederherstellen
03.__.0090
Straßen-/Oberflächenwiederherstellung
L
1.00
psch