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Description
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Unit price EUR
Net total EUR
Leistungsverzeichnis
Projekt: Neubau Grundschule Heeseberg
Schulstraße 9
38381 Jerxheim
Leistung: Küchentechnische Anlagen
Bauherr: Samtgemeinde Heeseberg
Helmstedter Straße 17
38381 Jerxheim
Anmerkung:
Umgehend nach Auftragserteilung erfolgt eine Abstimmung nach
Einzelfristen !
Anhang:
- Einrichtungsplan EG 0648_00_AE_00-
- Installationsplan EG 0648_00_AI_00-
- Wandverstärkungen 0648_00_AS_00-
Inhaltsverzeichnis Seite
Allgemein Technische Vorschriften 3
01 - KÜCHENTECHNISCHE ANLAGEN 15
01.01 - ANLIEFERUNG/LAGER 15
01.02 - VORBEREITEN/ENTPACKEN 22
01.03 - ZUBEREITEN/REGENERIEREN 28
01.04 - SPÜLKÜCHE 41
01.05 - MOBILE GERÄTE 55
01.06 - LEERTITEL 62
01.07 - SONSTIGES 62
SUMMENZUSAMMENFASSUNG 64
A) Allgemein Technische Vorschriften
1. Kostengrundlage - Preisermittlung
Im Leistungsverzeichnis ist kein besonderer Titel für allgemeine
Kosten enthalten.
Alle Kosten zur Erfüllung des Vertrages über die Lieferung und
Montage einer betriebsfertigen und wirtschaftlichen Anlage,
soweit diese unter "Liefergrenze - Angebotsgrenze" nicht
ausdrücklich als bauseits erwähnt werden, sind in die
Netto-Angebotspreise einzukalkulieren.
Die im Leistungsverzeichnis genannten Abmessungen sind
Cirka-Maße und müssen den baulichen Gegebenheiten angepaßt
werden. Konstruktiv bedingte Maßabweichungen sind zulässig,
jedoch darf hierdurch die Gesamtkonzeption nicht beeinträchtigt
werden.
Grundlage der Angebotsausarbeitung ist der Text des
Leistungsverzeichnisses sowie die Architektenpläne und die
Projektierungspläne für die Küchentechnischen Anlagen.
2. Bemerkung
Im Leistungsverzeichnis dürfen keine Textveränderungen
vorgenommen werden.
Die im Text mit Punkten ( ...... ) gekennzeichneten Stellen sind
auszufüllen.
Die technischen Vorgaben sind hierbei zu beachten und
einzuhalten.
Die angebotenen Fabrikate müssen den technischen Vorgaben
entsprechen und unter Berücksichtigung der baulichen
Gegebenheiten durchführbar (u.a. maßliche Abweichungen
beachten!) sein. Bei Nicht-Einhaltung kann das Angebot des
jeweiligen Bieters nicht gewertet werden.
Sind maßliche Abweichungen zu den ausgeschriebenen Positionen
gegeben, so sind ggf. danebenstehende Positionen, nach Absprache
mit dem Architekten sowie dem Planungsbüro, für den AG
kostenneutral, maßlich entsprechend anzugleichen.
3. Liefergrenze - Angebotsgrenze
Grundsätzlich erfolgt die Verlegung aller
Installations-Leitungen nach den zeichnerischen Angaben des
Planers bauseits.
Für Änderungen sind die Endpunkte der Leitungen vom AN im
detaillierten Installationsplan (Maßstab 1:50) anzugeben.
4. Elektro-Installation
Die Verlegung der Installationsleitungen nach den zeichnerischen
Angaben des Planers erfolgt bauseits.
Die Anbindung an die Küchengeräte (ab Anschlußdose bzw. Kabel)
obliegt dem AN.
Der Termin für die Inbetriebnahme der Küchengeräte ist mit der
am Bau tätigen Elektrofirma zu koordinieren.
In diesem Zusammenhang ist dem Bauherrn ein
Inbetriebnahmeprotokoll zu übergeben, aus dem hervorgeht, dass
sämtliche Anschlussarbeiten fachgerecht ausgeführt sind und die
Geräteanschlüsse geprüft sind.
Alle Motoren sind für 230 Volt Wechselstrom oder für 400 Volt
Drehstrom (50 Hz), gemäß den Forderungen des Leistungs-
verzeichnisses, auszulegen.
Der AN muß rechtzeitig mit der am Bau tätigen
Elektro-Installationsfirma den Einbau von Schutzschaltern in die
bauseitige Schalttafel abklären.
Alle nicht an das Stromnetz angeschlossenen Geräte, Maschinen
und Anlagen müssen einen zusätzlichen Potentialausgleich
erhalten. Der Küchenausstatter hat die Einrichtungsgegenstände
mit entsprechenden Schellen/Schrauben, deren Plazierung mit der
Elektrotechnik abzustimmen ist, auszustatten.
Alle elektrobeheizten Geräte sind mit Thermostaten und
Betriebskontrollampen auszurüsten, wobei Tauchheizkörper (bei
Kochkesseln, Bain maries, Spülmaschinen etc.) grundsätzlich mit
einem Trockengehschutz zu sichern sind. Alle Verdrahtungen bei
den thermischen Geräten sind mit hitzebeständigen Kabeln
auszurüsten.
Sofern Geräte oder Maschinen mit geräteeigenen
Sicherungselementen ausgestattet werden bzw. gemäß
Leistungsverzeichnis auszustatten sind, werden nur gängige
Sicherungsautomaten bzw. Sicherungselemente akzeptiert.
5. Sanitär-Installation
Die Verlegung der Installationsleitungen nach den zeichnerischen
Angaben des Planers erfolgt bauseits.
Die Anbindung an die Küchengeräte (ab Absperrventil, -hahn,
Abwasserpunkt) obliegt dem AN (inkl. aller Form-, Verbindungs-
stücke sowie Siphons etc.).
Grundsätzlich sind alle Installationsleitungen innerhalb der
Geräte in Kupfer oder Edelstahl auszuführen.
Die Bewässerungsleitungen werden in Mehrschichtverbundrohren
(Kunststoff/Alu/Kunststoff) ausgeführt!
Die tatsächlich zur Verfügung stehenden Wasserqualitäten sind
durch den AN zu überprüfen. Sollten Abweichungen zu
erforderlichen Wasserqualitäten bestehen, sind diese umgehend
dem Planungsbüro mitzuteilen.
6. Fettabscheider
Bauseits.
7. Abluft
Bauseits werden die Geräteanschlüsse nach zeichnerischen
Unterlagen des AN vorgerichtet.
Die Lüftungsanlage wird bauseits erstellt.
Der AN muss die latente und sensible Wärmeabgabe der Geräte für
die Berechnung durch TGA bekanntgeben.
Die zur Befestigung der Dunstabzugshauben erforderliche
Verankerungskonstruktion - bis an die Rohdecke - gehört zum
Lieferumfang des AN und ist von diesem rechtzeitig vor
Einbringung der Zwischendecke zu montieren. Der AN hat sich über
die Raumhöhen zu informieren.
8. Ausführungsbestimmungen
Für die Erstellung sämtlicher im Leistungsverzeichnis und in den
jeweiligen Vorbemerkungen geforderten Leistungen sind die
jeweils gültigen bzw. neuesten Vorschriften - z.B. die TÜV- und
DIN-Normen und Richtlinien - zu beachten, des weiteren verweisen
wir auf die Vertragsbedingungen des Bauherrn und die Reihenfolge
der Wertigkeit.
Die örtlichen Bauvorschriften und die Vorschriften der
Berufsgenossenschaften des Gewerbeaufsichtsamtes sowie des Amtes
für Arbeitsschutz sind der Geräteausführung und den
Installationsanschlüssen zugrunde zu legen.
Insbesondere müssen die Geräte einwandfrei gereinigt werden
können. Stöße und Fugen zwischen den Teilen sind so auszuführen,
daß keine Feuchtigkeit oder Schmutz eindringen kann. Alle
Zubehörmaschinen und sonstigen Geräte müssen den jeweiligen
Anforderungen der Berufsgenossenschaft entsprechen und
unfallsicher ausgeführt werden.
Neben den vorgenannten gelten noch folgende weitere Vorschriften
in ihrer neusten Version:
- Elektroarbeiten nach VBG 4 und DIN-VDE 0100, 0700
- Wasser- und Abwasser-Installationsarbeiten nach
DIN 1988 T4, 18022, 18228, 1986, 4040 T1 u. T2, 19541,
EN 1717
Zu-/Abluftmenge nach VDI 2052, 3895 und DIN 18869 (Teil
1 bis 6), DIN EN 16282
- Isolierarbeiten nach DIN 1966
- Wärmeschutz (Berechnung der Isolierungen) nach DIN 4108
- Schreinerarbeiten nach DIN 18 355
- Rolladenarbeiten nach DIN 18 358.
- Kälteanlagen nach VGB 20, DIN 8956, 18865 T7 u. T8 -
Installation von Gasgeräten in gewerblichen Küchen nach
EN 203 T1-T3, DVGW-TRGI `86 G600, TRF 1988, DIN 3363
T1-T3, DVGW G634, VBG 21, ZH 1/455
- Installation von Gasgeräten in gewerblichen Küchen nach
DVGW G 634
- Sicherheitsregeln für Küchen (BGR 111) der
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
- Hygiene nach LMHV, DIN 10503
9. Fortschreibung der Ausführungsplanung
Der AN verpflichtet sich nach Auftragserteilung die vom
Planungsbüro erstellten Ausführungspläne (Einrichtungs-,
Installations-, Durchbruch-, Sockelpläne) umgehend (innerhalb
von 30 Werktagen) auf seine Belange anzupassen, bzw. zu
ergänzen, Änderungen/Abweichungen anzugeben und anschließend bei
Bedarf diese Pläne fortzuschreiben.
Die vom Planungsbüro im Installationsplan angegebenen Anschlüsse
für Arbeitssteckdosen sind unbedingt mit zu übernehmen.
10. Baumaße - Fertigungsfreigabe
Vor Fertigungsfreigabe ist durch den AN auf der Baustelle ein
Aufmaß zu erstellen, sämtliche Maße und bauseitige
Installationen sind zu prüfen bzw. festzustellen und bei
Abweichungen der Bauleitung, bzw. dem Planer, schriftlich
anzuzeigen. Auf Verlangen ist das Aufmaß der Bauleitung oder dem
Planer vorzulegen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die freigabereifen
Werkstattzeichnungen (Drauf- und Ansichten) mit vermaßten
Installationspunkten und -werten bis 30 Werktage nach
Auftragserteilung vollständig und vertragsgerecht dem
Auftraggeber zur Genehmigung vorzulegen (im Maßstab 1:20 bzw.
Details auf Verlangen 1:10 oder 1:5; Muster sind auf Verlangen
des Bauherrn/Planers für einzelne Positionen unentgeltlich
bereitzustellen).
Für "kritische" Positionen (z.B. Ausschnitte an Stützen) sind
durch den Auftragnehmer Schablonen als Fertigungsvorlage zu
erstellen.
11. Montage
a) allgemein
Die Montage der kompletten Ausstattung ist in die angebotenen
Preise mit einzukalkulieren.
Die für die Erstellung der ausgeschriebenen Leistungen
erforderlichen Gerüste und Hebezeuge sowie evtl. benötigte
Kleinmaterialien (Schrauben, Dübel, Dichtungsmasse etc.) sind
vom AN zu stellen und in die Einheitspreise einzurechnen.
b) Überprüfung der bauseitigen Leistungen
Der AN hat die bauseitig zu erbringenden Vorleistungen
(Installationen, Durchbrüche, Sockel etc.) zu überprüfen und -
sofern Differenzen festgestellt werden - diese rechtzeitig der
Bauleitung schriftlich bekannt zu geben.
c) Zeitraum der Montage, Anfahrten
Bei der Montage von Küchentechnischen Anlagen werden einzelne
Positionen zu unterschiedlichen Zeitpunkten des Baufortschritts
geliefert und montiert.
Hinsichtlich der einzelnen Montagezeitpunkte sowie innerhalb der
einzelnen Montageabschnitte ist damit zu rechnen, dass mehrere
Anfahrten notwendig sein können, die in der Kalkulation des AN
zu berücksichtigen sind.
12. Inbetriebnahme und Wartung
Die Inbetriebnahme und Einregulierung aller Geräte und Maschinen
sowie das Einweisen des Personals ist kostenlos durch den AN -
zu einem vom AG zu bestimmenden Termin - durchzuführen und in
einem Protokoll 2-fach aufzustellen.
Der AN ist darüber hinaus verpflichtet, vor der Inbetriebnahme
dem AG die Bedienungs- und Wartungsanweisungen mit
Ersatzteillisten zur Prüfung und Weiterleitung zu übergeben und
die zuständige haustechnische Stelle in diese Unterlagen zur
Wartung der Anlage einzuweisen. Die Bedienungsanweisungen müssen
genaue Auskunft über die erforderlichen Wartungszeiten,
Zeiträume für Reinigung etc. geben. Sofern für einzelne Geräte
oder Anlagenteile unterschiedliche Wartungsrhytmen empfohlen
werden, sind diese gesondert auszuweisen.
Auf Anforderung ist ein Wartungsvertrag nachzureichen.
B) Allgemein Technische Beschreibung
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen (Einbauten,
Geräte, Maschinen etc.) sind fabrikneu zu liefern und montieren.
Wenn in der Geräte-Einzelbeschreibung nicht ausdrücklich anders
beschrieben und gefordert, gelten folgende Ausführungsdetails:
1. Material
1.1 Chromnickelstahl ( CrNi )
Die Bezeichnung Chromnickelstahl steht für Chromnickelstahl mit
der Werkstoff-Nummer 1.4301.
1.2 Materialdicken
Arbeitstische, Schränke, Spülen usw. sind aus folgenden
Materialdicken zu fertigen:
- Arbeitstisch- und Deckplatten 2,0 mm
- Deckplatten, beheizbar 3,0 mm
- Schrankgehäuse 1,25 mm
- Zwischen- und Grundboden 1,25 mm
- Wand- und Aufsatzborde 1,5 mm
- Dunstabsaughauben 1,25 bis 1,5 mm
- Tablettrutschen 1,5 mm
- Gerätesockel 1,25 mm
- Roste, Rohrgestelle 1,5 mm
Belastbarkeit entsprechend DIN 18 860.
1.3 Schliffbild
Alle äußerlich sichtbaren Teile mit einheitlichem Schliffbild,
matt gebürstet, entsprechend Korn 220 bis 320.
2. Ausführung (sofern in der Einzelspezifikation nicht
anders beschrieben)
Schweißnähte frei von Verfärbungen und entzundert. Bei
sichtbaren Schweißnähten ist die Oberfläche glatt, ohne Hohl-
oder poröse Stellen auszuführen und so zu verschleifen, dass
kein Übergang sichtbar ist.
Baunähte sind zu verschweißen und so zu verschleifen, dass die
Oberfläche dem allgemeinen Bürstenschliff angepasst ist.
Schraubnähte sind so auszuführen, dass an der Oberfläche nur
eine Haarfuge zu sehen ist.
2.1 Abdeckungen
Deckplatten, Arbeitsplatten und Borde sind grundsätzlich (auch
in Ausgabe- und Thekenbereichen sowie Spülküchen
-Zu-/Ablauftische-) mit einer hochwertigen,
lebensmittelrechtlich unbedenklichen Antidröhnbeschichtung
unterlegt. Holzunterfütterungen werden nicht abgenommen.
Deckplatten, Arbeitsplatten, Borde, Tablettrutschen mit
Verstärkungsprofilen aus Chromnickelstahl, Werkstoff 1.4301, an
der Unterseite.
Wenn in den einzelnen Positionsbeschreibungen nichts
gegenteiliges gesagt wird, so sind alle Tisch- und
Arbeitsplatten an wand- bzw. stützanliegenden Seiten im rechten
Winkel 50 mm aufzukanten.
Unterhalb der Aufkantungen ein entsprechend den Plattendicken
abgekantetes Profil eingeschweißt und um 90° nach hinten so weit
eingekantet, daß der Rücksprung bis zum Korpus des Unterbaues
geschlossen und abgedeckt ist.
Alle Aufkantungen sind so ausgeführt, daß scharfe Kanten absolut
ausgeschlossen sind.
Nicht aufgekantete Seiten sind 50 mm abzukanten. Die Abkantungen
grundsätzlich um 90° nach hinten so weit eingekantet, daß der
Rücksprung bis zum Korpus des Unterbaues geschlossen und
abgedeckt ist. Vorn Einkantung als Tropfkante und waagerecht bis
zum Korpus geschlossen.
Werkstattnähte sowie Eck- und Stoßstellen an Auf- und
Abkantungen sind grundsätzlich durchgehend zu verschweißen und
glatt zu schleifen, so daß die Übergangsstellen nicht von dem
einheitlichen Schliffbild abweichen.
Die Befestigung der Unterbauten oder der bereits erwähnten
Verstärkungsprofile an den Tischplatten, Wandborden,
Tablettrutschen usw. erfolgt durch Verschweißen.
Es sind, soweit erforderlich, Gewindebolzen aus Chromnickelstahl
an den Unterseiten der Tischplatten zu verwenden.
Alle Spül-/Handwaschbecken tiefgezogen, naht- und fugenlos in
die Abdeckungen eingeschweißt. Schweißnähte glatt geschliffen.
Alle Becken innen gebürstet, mit großen Radien versehen, mit
Bodengefälle zum Ablauf, unten mit Antidröhnmaterial
beschichtet. Ventile entsprechend den Einzelbeschreibungen. Die
Spül-/Handwaschbecken sind - soweit nicht ausdrücklich anders
beschrieben - mit einem umlaufenden, 20 mm tiefen Wulstrand
eingefaßt.
Sind Abtropfflächen gefordert, so sind diese profiliert
herzustellen. Abtropfflächen werden in den Wulstrand der
Spülbecken eingefasst und mit einem Gefälle zum Becken versehen.
2.2 Schränke (gilt auch für Ausgabe- und Thekenelemente
sowie Unterbauten von Spültischen)
Schrankkorpus in stabiler Ausführung aus CNS, bestehend aus
Boden, Rückwand und Seitenwänden. Selbsttragende Bauweise,
stabile, geschweißte und punktgeschweißte Bauart für den
Großküchenbetrieb. Tragkonstruktionen aus Stahlprofilen werden
nicht abgenommen.
Der Boden glatt, mit Verstärkungsprofilen versehen für maximale
Belastbarkeit zur Einlagerung von Großküchengeschirr ausgelegt.
Der Boden von unten durch CNS-Blech geschlossen. Die
Geräteaußenseiten sind glatt auszuführen.
Die Schränke sind offen oder geschlossen auszuführen, gemäß
Angabe in den Einzelspezifikationen.
Die Schränke sind mit Zwischenböden gem. Einzelspezifikation
auszustatten.
Zwischenböden sind allseitig 40 mm ab- und 12 mm einzukanten und
sind auf der Vorderseite zur Vermeidung von Verletzungen mit
einem Gegenprofil versehen. Alle Böden mit Profilen verstärkt,
für maximale Belastbarkeit zur Einlagerung von
Großküchengeschirr ausgelegt. Die Zwischenböden von unten durch
CNS-Blech geschlossen.
Zuleitungen (Elt., San., Kältetechnik), soweit sie durch Geräte
geführt werden müssen, sind in geschützten Leitungsführungen
innerhalb der Geräte bis zu den entsprechenden
Installationsfächern/-punkten zu verlegen. Blenden von
Installationsfächern entsprechend den Vorschriften mit
Spezialverschlüssen eingebaut. Öffnung nur mit Werkzeug möglich.
Alle Schalt- und Bedienungselemente, Armaturen, Beschläge usw.
in bewährter großküchengeeigneter Qualität.
Der Schrankinnenraum nach jeweiliger Einzelbeschreibung, in
Standard-, H1-, H2- oder H3-Ausführung:
Standard-Ausführung:
Einfachwandig
Für höhenverstellbare Zwischenböden sind Kletterleisten in den
Seitenwänden als Holmfüllungsprofil integriert. Dadurch ist der
Schrank ohne unkontrollierte Hohlräume im Innenraum.
Korpusoberseite zur Abdeckung hin mit CNS-Blech geschlossen.
H1-Ausführung:
Die Geräteaußenseiten sind doppelwandig und glatt auszuführen.
Schrankkorpus in Hygieneausführung H1 DIN 18865-9. Boden und
Wände dicht und fugenfrei verschweißt. Korpusoberseite zur
Abdeckung hin mit CNS-Blech geschlossen.
Der Übergang zwischen Boden, Seitenwänden und Rückwand mit
Radius R = 3 mm ausgebildet.
Auflageschienen für die Zwischenböden nahtlos in die
Innenseitenwand eingezogen - Anzahl gem. Einzelspezifikation.
Sickenabstand 115 mm.
Die Zwischenböden liegen ausschließlich auf tiefgezogenen Sicken
im Schrankkorpus auf. Angebrachte Radien oder Winkel werden
nicht akzeptiert.
H2-Ausführung:
Die Geräteaußenseiten sind doppelwandig und glatt auszuführen.
Schrankkorpus in Hygieneausführung H2 DIN 18865-9. Boden und
Wände dicht und fugenfrei verschweißt. Korpusoberseite zur
Abdeckung hin mit CNS-Blech geschlossen.
Der Übergang zwischen Boden, Seitenwänden und Rückwand mit
Radius R = 20 mm ausgebildet. Die hinteren unteren Ecken als
Kugelecken geformt.
Auflageschienen für die Zwischenböden nahtlos in die
Innenseitenwand eingezogen - Anzahl gem. Einzelspezifikation.
Sickenabstand 115 mm.
Die Zwischenböden liegen ausschließlich auf tiefgezogenen Sicken
im Schrankkorpus auf. Angebrachte Radien oder Winkel werden
nicht akzeptiert.
H3-Ausführung:
Die Geräteaußenseiten sind doppelwandig und glatt auszuführen.
Schrankkorpus in Hygieneausführung H3 DIN 18865-9. Boden, Wände
und Deckblech dicht und fugenfrei verschweißt.
Der Übergang zwischen Boden, Seitenwänden, Rückwand und Decke
mit Radius R = 20 mm ausgebildet. Die hinteren Ecken als
Kugelecken geformt.
Auflageschienen für die Zwischenböden nahtlos in die
Innenseitenwand eingezogen - Anzahl gem. Einzelspezifikation.
Sickenabstand 115 mm.
Die Zwischenböden liegen ausschließlich auf tiefgezogenen Sicken
im Schrankkorpus auf. Angebrachte Radien oder Winkel werden
nicht akzeptiert.
2.2.1 Flügeltüren
Flügeltüren, doppelwandig, 20 mm dick, mit flächenbündiger,
senkrecht angekanteter Griffleiste. Die Türen sind fluchtend und
ohne Überlappung zu fertigen und mit CN-Scharnieren
anzuschlagen.
Scharniere mit außenliegendem Drehpunkt; Öffnungswinkel 180°
Türen innen mit stabilisierendem Dämmmaterial gefüllt. Türen mit
Magnetverschluss. Scharniere stabil und wartungsfrei.
2.2.2 Schiebetüren
Schiebetüren doppelwandig, 20 mm dick, mit flächenbündiger,
senkrecht angekanteter Griffleiste. Die Türen oben aufgehängt
und auf 2 kugelgelagerten höhenjustierbaren Kunststoffrollen in
einem CN-Profil laufend. Türen unten unsichtbar in einem
U-förmigen Kunststoffhalter so geführt, dass der Schrankboden im
offenen Türbereich absolut glatt ist. Türen innen mit
stabilisierendem Dämmmaterial gefüllt.
2.2.3 Schubladen/Schubladenblöcke
Schubladen als Rahmen- oder Kastenschubladen gem.
Einzelspezifikation ausgebildet, geeignet zum Einhängen von
Gastronormbehältern. Kastenschubladen in Hygieneausführung H1
DIN 18865-9 (der Übergang zwischen Boden und Seitenwänden
dichtverschweißt mit Radius R = 3 mm ausgebildet) oder
Standardausführung, gem. Einzelspezifikation.
Alle Oberkanten sind nach außen zu kanten; Löt- oder anderes
Material zum Ausfüllen von Ecken wird nicht anerkannt. Das
Schubladendoppel mit dem Innenteil so verbunden, dass außen
keine Schrauben oder Nieten sichtbar sind.
Der Griff ist als waagrecht angekantete Griffleiste auszuführen.
Die Schubladen sind mit CNS-Teleskop-Vollauszügen auszustatten,
welche so konstruiert sein müssen, dass ein unbeabsichtigtes
Herausziehen unmöglich ist, die Schublade bei Bedarf jedoch ganz
ausgehängt werden kann.
Schublade vorgesehen für GN- Behälter Größe 1/1 oder 2/1, gemäß
Angabe in den Einzelspezifikationen.
Schubladenblöcke mit 4 Schubladen sind für 100 mm tiefe
GN-Behälter vorzusehen.
Schubladenblöcke mit 3 Schubladen sind oben mit 2 Schubladen für
100 mm tiefe GN-Behälter, unten mit 1 Schublade für 200 mm tiefe
GN-Behälter auszustatten.
Einzelne Schubladen, bzw. Schubladenpaare 4-seitig verkleidet.
2.2.4 Abfallkipper
Abfallkipper bestehend aus einer doppelwandigen Blende, oben mit
waagrecht angekanteter Griffleiste. Innen an der Blende
befestigt, 1 CNS-Abfallbehälter mit abnehmbarem Klopfsteg,
herausnehmbar. In geöffnetem Zustand arretierend. Der
Abfallbehälter in Hygieneausführung H1 DIN 18865-9 (der Übergang
zwischen Boden und Seitenwänden dichtverschweißt mit Radius R =
3 mm ausgebildet) oder Standardausführung, gem.
Einzelspezifikation.
Wenn in den Einzelbeschreibung nicht anders gesagt, der
Abfallkipper ca. 470mm lang.
2.2.5 Füße
Aus CN-Quadratrohr 40/40 mm, mit stabiler Halteplatte und
Kunststoff- oder Aluminium-Spritzguß Fußstollen, verstellbar +/-
15 mm, zu fertigen. Die Füße sind mit den Bodenprofilen der
Schrankkorpusse zu verschrauben bzw. zu verschweißen.
Fußbodenfreiheit 200mm.
2.2.6 Rollen
Korrosionsbeständige wartungsfreie, säure- und fettbeständige
Rollen gemäß DIN 18867, Teil 8; Raddurchmesser 125 mm. Rollen
elektrisch leitfähig und kontaktverfärbungsfrei, im Bedarfsfall
problemlos austauschbar.
Gehäuse und Radkörper aus schlagfestem Kunststoff, Bereifung aus
thermoplastischem Gummi, Präzisionskugellager Rollen.
Tragfähigkeit pro Rad min. 100 kg.
2.3 Rohrgestelle
Rohrgestelle für Tische mit offenem Unterbau oder Spülen sind
aus CNS-Vierkantrohr 40/40mm herzustellen. Die Gestellfüße sind
im unteren Bereich mit Rohrstreben aus Vierkantrohr 40/40 mm
3-seitig zu verbinden (offenes Rohrgestell) oder es ist ein
Bord, bzw. ein Rost (ggf. herausnehmbar) einzuschweißen, gemäß
Angabe in den Einzelspezifikationen. Rohrgestelle zur Abdeckung
hin mit CNS-Blech geschlossen.
2.3.1 eingeschweißte Borde
Borde allseitig 40 mm ab- und ca. 20 mm eingekantet, mit
entsprechenden Ausklinkungen zum außenbündigen Verschweißen mit
dem Rohrgestell.
Die Borde glatt, mit Verstärkungsprofilen versehen für maximale
Belastbarkeit zur Einlagerung von Großküchengeschirr ausgelegt.
Die Unterseite durch CNS-Blech geschlossen.
2.3.2 eingeschweißte Roste
In die Rohrstreben (4-seitig) im Abstand von 60 mm Querstege aus
CNS-Profilen 40 mm breit und 15 mm abgekantet, eingeschweißt.
2.3.3 herausnehmbare Roste
Roste zum Einhängen, max. 500 mm lang, längsseitig 40/42/15 mm
gekantet. Dazwischen quer eingeschweißte U-Profile 40/15 mm.
2.3.4 Beckenblenden
Beckenblenden unter die Abdeckung zwischen die Rohrgestellfüße
geschweißt. Wenn in den Einzelspezifikationen angegeben, ist
auch an den Stirnseiten eine Beckenblende zu montieren. Die Höhe
so ausgelegt, dass das entsprechende Becken komplett abgedeckt
ist.
2.3.5 Schubladen/Schubladenblöcke
siehe 2.2.3, in Hygieneausführung gem. 2.2 und 2.2.3.
2.3.6 Abfallkipper
siehe 2.2.4, in Hygieneausführung gem. 2.2 und 2.2.4.
2.3.7 Füße
siehe 2.2.5
2.3.8 Rollen
siehe 2.2.6
2.4 Wandborde, Aufsatzborde
Wandborde aus CNS, 3-seitig 40 mm ab- und 12 mm eingekantet,
hinten 40 mm gerade hochgekantet. Die Borde sind auf Konsolen in
ausreichender Anzahl zu montieren, welche direkt an der
bauseitigen Wand zu befestigen sind oder verstellbar in
Schlitzschienen einzuhängen sind, gemäß Angabe in den
Einzelspezifikationen. Die Borde schalldämmend unterfüttert und
von unten mit CNS verkleidet.
Aufsatzborde aus CNS, 4-seitig 30 mm ab- und 12 mm eingekantet.
Die Borde CNS- Quadratrohrstehern 30x30mm. Die Borde
schalldämmend unterfüttert und von unten mit CNS verkleidet.
2.5 Hängeschränke, Aufsatzschränke
Hängeschränke und Aufsatzschränke in stabiler, selbsttragender
Ausführung aus CNS.
Für Hängeschränke sind Profile zur Wandmontage vorzusehen und
mitzuliefern, Aufsatzschränke auf CNS-Quadratrohrstehern. Die
Schränke sind offen oder geschlossen auszuführen, gemäß Angabe
in den Einzelspezifikationen.
Der Schrankinnenraum nach jeweiliger Einzelbeschreibung, in
Standard-, H1-, H2- oder H3-Ausführung - siehe Beschreibung
unter Punkt 2.2.
Flügeltüren siehe Punkt 2.2.1; Schiebetüren siehe Punkt 2.2.2.
Die Schränke sind, wenn in den Einzelspezifikationen angegeben,
mit einem Zwischenboden auszustatten; Zwischenboden siehe Punkt
2.2.
2.6 Aussparungen, Durchführungen
Aussparungen und Durchführungen (für Installationen, Aufbauten,
Zapfsäulen etc.) in den unter Pkt. 2.1 bis Pkt. 2.5 genannten
Einbauten sind vom AN in die einzelnen Positionen mit
einzukalkulieren und können z.T. erst während der Montage vor
Ort ausgeführt werden.
Durchführungen durch Abdeckungen sind mit einem CNS-Kragen
(30-50mm hoch) zu versehen und abzudichten, so dass keine
Flüssigkeiten in den Unterbau gelangen können.
2.7 Klemmstege, Abschlußleisten
Klemmstege, Abschlussleisten etc, insbesondere bei thermischen
Gerätelinien, sind in die Einzelpositionen mit einzukalkulieren.
2.8 Bodenabläufe/Bodenablaufrinnen
Bauseits.
2.9 Sonstiges
Sind an Geräteunter-, Ein-, Aufbauten oder Hängeschränken
abschließbare Türen vorzusehen, so sind vor Fertigungsfreigabe
Angaben bezüglich der Zentralschlösser abzufragen.
Bei den im LV angegebenen Abmessungen handelt es sich um
ca.-Angaben, die im Rahmen der Werkplanung und des Aufmaßes
genau zu definieren/abzustimmen sind.
3. Prüfungszeichen
Alle Geräte tragen das CE-Zeichen.
Gemäß der Einzelspezifikationen ist bei den entsprechenden
Positionen das jeweis zusätzlich geforderte Prüfzeichen
einzuhalten.
Bei Positionen, für die die Ausweisnummer nicht ausdrücklich
verlangt ist, wird vorausgesetzt, daß bei der Gerätefertigung
die DIN-Richtlinien, Vorschriften der Berufsgenossenschaften,
Ordnungsämter etc. sowie die Lebensmittel-Hygieneverordnung -
jeweils in der neuesten, gültigen Fassung - berücksichtigt
werden.
Leistungsverzeichnis
01 KÜCHENTECHNISCHE ANLAGEN
01
KÜCHENTECHNISCHE ANLAGEN
01.01 ANLIEFERUNG/LAGER
01.01
ANLIEFERUNG/LAGER
01.02 VORBEREITEN/ENTPACKEN
01.02
VORBEREITEN/ENTPACKEN
01.03 ZUBEREITEN/REGENERIEREN
01.03
ZUBEREITEN/REGENERIEREN
01.04 SPÜLKÜCHE
01.04
SPÜLKÜCHE
01.05 MOBILE GERÄTE
01.05
MOBILE GERÄTE
01.06 LEERTITEL
01.06
LEERTITEL
01.07 SONSTIGES
01.07
SONSTIGES
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