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Leistungsverzeichnis Projekt: Neubau Grundschule Heeseberg Schulstraße 9 38381 Jerxheim Leistung: Küchentechnische Anlagen Bauherr: Samtgemeinde Heeseberg Helmstedter Straße 17 38381 Jerxheim Anmerkung: Umgehend nach Auftragserteilung erfolgt eine Abstimmung nach Einzelfristen ! Anhang: - Einrichtungsplan EG 0648_00_AE_00- - Installationsplan EG 0648_00_AI_00- - Wandverstärkungen 0648_00_AS_00- Inhaltsverzeichnis Seite Allgemein Technische Vorschriften 3 01 - KÜCHENTECHNISCHE ANLAGEN 15 01.01 - ANLIEFERUNG/LAGER 15 01.02 - VORBEREITEN/ENTPACKEN 22 01.03 - ZUBEREITEN/REGENERIEREN 28 01.04 - SPÜLKÜCHE 41 01.05 - MOBILE GERÄTE 55 01.06 - LEERTITEL 62 01.07 - SONSTIGES 62 SUMMENZUSAMMENFASSUNG 64 A) Allgemein Technische Vorschriften 1. Kostengrundlage - Preisermittlung Im Leistungsverzeichnis ist kein besonderer Titel für allgemeine Kosten enthalten. Alle Kosten zur Erfüllung des Vertrages über die Lieferung und Montage einer betriebsfertigen und wirtschaftlichen Anlage, soweit diese unter "Liefergrenze - Angebotsgrenze" nicht ausdrücklich als bauseits erwähnt werden, sind in die Netto-Angebotspreise einzukalkulieren. Die im Leistungsverzeichnis genannten Abmessungen sind Cirka-Maße und müssen den baulichen Gegebenheiten angepaßt werden. Konstruktiv bedingte Maßabweichungen sind zulässig, jedoch darf hierdurch die Gesamtkonzeption nicht beeinträchtigt werden. Grundlage der Angebotsausarbeitung ist der Text des Leistungsverzeichnisses sowie die Architektenpläne und die Projektierungspläne für die Küchentechnischen Anlagen. 2. Bemerkung Im Leistungsverzeichnis dürfen keine Textveränderungen vorgenommen werden. Die im Text mit Punkten ( ...... ) gekennzeichneten Stellen sind auszufüllen. Die technischen Vorgaben sind hierbei zu beachten und einzuhalten. Die angebotenen Fabrikate müssen den technischen Vorgaben entsprechen und unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten durchführbar (u.a. maßliche Abweichungen beachten!) sein. Bei Nicht-Einhaltung kann das Angebot des jeweiligen Bieters nicht gewertet werden. Sind maßliche Abweichungen zu den ausgeschriebenen Positionen gegeben, so sind ggf. danebenstehende Positionen, nach Absprache mit dem Architekten sowie dem Planungsbüro, für den AG kostenneutral, maßlich entsprechend anzugleichen. 3. Liefergrenze - Angebotsgrenze Grundsätzlich erfolgt die Verlegung aller Installations-Leitungen nach den zeichnerischen Angaben des Planers bauseits. Für Änderungen sind die Endpunkte der Leitungen vom AN im detaillierten Installationsplan (Maßstab 1:50) anzugeben. 4. Elektro-Installation Die Verlegung der Installationsleitungen nach den zeichnerischen Angaben des Planers erfolgt bauseits. Die Anbindung an die Küchengeräte (ab Anschlußdose bzw. Kabel) obliegt dem AN. Der Termin für die Inbetriebnahme der Küchengeräte ist mit der am Bau tätigen Elektrofirma zu koordinieren. In diesem Zusammenhang ist dem Bauherrn ein Inbetriebnahmeprotokoll zu übergeben, aus dem hervorgeht, dass sämtliche Anschlussarbeiten fachgerecht ausgeführt sind und die Geräteanschlüsse geprüft sind. Alle Motoren sind für 230 Volt Wechselstrom oder für 400 Volt Drehstrom (50 Hz), gemäß den Forderungen des Leistungs- verzeichnisses, auszulegen. Der AN muß rechtzeitig mit der am Bau tätigen Elektro-Installationsfirma den Einbau von Schutzschaltern in die bauseitige Schalttafel abklären. Alle nicht an das Stromnetz angeschlossenen Geräte, Maschinen und Anlagen müssen einen zusätzlichen Potentialausgleich erhalten. Der Küchenausstatter hat die Einrichtungsgegenstände mit entsprechenden Schellen/Schrauben, deren Plazierung mit der Elektrotechnik abzustimmen ist, auszustatten. Alle elektrobeheizten Geräte sind mit Thermostaten und Betriebskontrollampen auszurüsten, wobei Tauchheizkörper (bei Kochkesseln, Bain maries, Spülmaschinen etc.) grundsätzlich mit einem Trockengehschutz zu sichern sind. Alle Verdrahtungen bei den thermischen Geräten sind mit hitzebeständigen Kabeln auszurüsten. Sofern Geräte oder Maschinen mit geräteeigenen Sicherungselementen ausgestattet werden bzw. gemäß Leistungsverzeichnis auszustatten sind, werden nur gängige Sicherungsautomaten bzw. Sicherungselemente akzeptiert. 5. Sanitär-Installation Die Verlegung der Installationsleitungen nach den zeichnerischen Angaben des Planers erfolgt bauseits. Die Anbindung an die Küchengeräte (ab Absperrventil, -hahn, Abwasserpunkt) obliegt dem AN (inkl. aller Form-, Verbindungs- stücke sowie Siphons etc.). Grundsätzlich sind alle Installationsleitungen innerhalb der Geräte in Kupfer oder Edelstahl auszuführen. Die Bewässerungsleitungen werden in Mehrschichtverbundrohren (Kunststoff/Alu/Kunststoff) ausgeführt! Die tatsächlich zur Verfügung stehenden Wasserqualitäten sind durch den AN zu überprüfen. Sollten Abweichungen zu erforderlichen Wasserqualitäten bestehen, sind diese umgehend dem Planungsbüro mitzuteilen. 6. Fettabscheider Bauseits. 7. Abluft Bauseits werden die Geräteanschlüsse nach zeichnerischen Unterlagen des AN vorgerichtet. Die Lüftungsanlage wird bauseits erstellt. Der AN muss die latente und sensible Wärmeabgabe der Geräte für die Berechnung durch TGA bekanntgeben. Die zur Befestigung der Dunstabzugshauben erforderliche Verankerungskonstruktion - bis an die Rohdecke - gehört zum Lieferumfang des AN und ist von diesem rechtzeitig vor Einbringung der Zwischendecke zu montieren. Der AN hat sich über die Raumhöhen zu informieren. 8. Ausführungsbestimmungen Für die Erstellung sämtlicher im Leistungsverzeichnis und in den jeweiligen Vorbemerkungen geforderten Leistungen sind die jeweils gültigen bzw. neuesten Vorschriften - z.B. die TÜV- und DIN-Normen und Richtlinien - zu beachten, des weiteren verweisen wir auf die Vertragsbedingungen des Bauherrn und die Reihenfolge der Wertigkeit. Die örtlichen Bauvorschriften und die Vorschriften der Berufsgenossenschaften des Gewerbeaufsichtsamtes sowie des Amtes für Arbeitsschutz sind der Geräteausführung und den Installationsanschlüssen zugrunde zu legen. Insbesondere müssen die Geräte einwandfrei gereinigt werden können. Stöße und Fugen zwischen den Teilen sind so auszuführen, daß keine Feuchtigkeit oder Schmutz eindringen kann. Alle Zubehörmaschinen und sonstigen Geräte müssen den jeweiligen Anforderungen der Berufsgenossenschaft entsprechen und unfallsicher ausgeführt werden. Neben den vorgenannten gelten noch folgende weitere Vorschriften in ihrer neusten Version: - Elektroarbeiten nach VBG 4 und DIN-VDE 0100, 0700 - Wasser- und Abwasser-Installationsarbeiten nach DIN 1988 T4, 18022, 18228, 1986, 4040 T1 u. T2, 19541, EN 1717 Zu-/Abluftmenge nach VDI 2052, 3895 und DIN 18869 (Teil 1 bis 6), DIN EN 16282 - Isolierarbeiten nach DIN 1966 - Wärmeschutz (Berechnung der Isolierungen) nach DIN 4108 - Schreinerarbeiten nach DIN 18 355 - Rolladenarbeiten nach DIN 18 358. - Kälteanlagen nach VGB 20, DIN 8956, 18865 T7 u. T8 - Installation von Gasgeräten in gewerblichen Küchen nach EN 203 T1-T3, DVGW-TRGI `86 G600, TRF 1988, DIN 3363 T1-T3, DVGW G634, VBG 21, ZH 1/455 - Installation von Gasgeräten in gewerblichen Küchen nach DVGW G 634 - Sicherheitsregeln für Küchen (BGR 111) der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft - Hygiene nach LMHV, DIN 10503 9. Fortschreibung der Ausführungsplanung Der AN verpflichtet sich nach Auftragserteilung die vom Planungsbüro erstellten Ausführungspläne (Einrichtungs-, Installations-, Durchbruch-, Sockelpläne) umgehend (innerhalb von 30 Werktagen) auf seine Belange anzupassen, bzw. zu ergänzen, Änderungen/Abweichungen anzugeben und anschließend bei Bedarf diese Pläne fortzuschreiben. Die vom Planungsbüro im Installationsplan angegebenen Anschlüsse für Arbeitssteckdosen sind unbedingt mit zu übernehmen. 10. Baumaße - Fertigungsfreigabe Vor Fertigungsfreigabe ist durch den AN auf der Baustelle ein Aufmaß zu erstellen, sämtliche Maße und bauseitige Installationen sind zu prüfen bzw. festzustellen und bei Abweichungen der Bauleitung, bzw. dem Planer, schriftlich anzuzeigen. Auf Verlangen ist das Aufmaß der Bauleitung oder dem Planer vorzulegen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die freigabereifen Werkstattzeichnungen (Drauf- und Ansichten) mit vermaßten Installationspunkten und -werten bis 30 Werktage nach Auftragserteilung vollständig und vertragsgerecht dem Auftraggeber zur Genehmigung vorzulegen (im Maßstab 1:20 bzw. Details auf Verlangen 1:10 oder 1:5; Muster sind auf Verlangen des Bauherrn/Planers für einzelne Positionen unentgeltlich bereitzustellen). Für "kritische" Positionen (z.B. Ausschnitte an Stützen) sind durch den Auftragnehmer Schablonen als Fertigungsvorlage zu erstellen. 11. Montage a) allgemein Die Montage der kompletten Ausstattung ist in die angebotenen Preise mit einzukalkulieren. Die für die Erstellung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen Gerüste und Hebezeuge sowie evtl. benötigte Kleinmaterialien (Schrauben, Dübel, Dichtungsmasse etc.) sind vom AN zu stellen und in die Einheitspreise einzurechnen. b) Überprüfung der bauseitigen Leistungen Der AN hat die bauseitig zu erbringenden Vorleistungen (Installationen, Durchbrüche, Sockel etc.) zu überprüfen und - sofern Differenzen festgestellt werden - diese rechtzeitig der Bauleitung schriftlich bekannt zu geben. c) Zeitraum der Montage, Anfahrten Bei der Montage von Küchentechnischen Anlagen werden einzelne Positionen zu unterschiedlichen Zeitpunkten des Baufortschritts geliefert und montiert. Hinsichtlich der einzelnen Montagezeitpunkte sowie innerhalb der einzelnen Montageabschnitte ist damit zu rechnen, dass mehrere Anfahrten notwendig sein können, die in der Kalkulation des AN zu berücksichtigen sind. 12. Inbetriebnahme und Wartung Die Inbetriebnahme und Einregulierung aller Geräte und Maschinen sowie das Einweisen des Personals ist kostenlos durch den AN - zu einem vom AG zu bestimmenden Termin - durchzuführen und in einem Protokoll 2-fach aufzustellen. Der AN ist darüber hinaus verpflichtet, vor der Inbetriebnahme dem AG die Bedienungs- und Wartungsanweisungen mit Ersatzteillisten zur Prüfung und Weiterleitung zu übergeben und die zuständige haustechnische Stelle in diese Unterlagen zur Wartung der Anlage einzuweisen. Die Bedienungsanweisungen müssen genaue Auskunft über die erforderlichen Wartungszeiten, Zeiträume für Reinigung etc. geben. Sofern für einzelne Geräte oder Anlagenteile unterschiedliche Wartungsrhytmen empfohlen werden, sind diese gesondert auszuweisen. Auf Anforderung ist ein Wartungsvertrag nachzureichen. B) Allgemein Technische Beschreibung Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen (Einbauten, Geräte, Maschinen etc.) sind fabrikneu zu liefern und montieren. Wenn in der Geräte-Einzelbeschreibung nicht ausdrücklich anders beschrieben und gefordert, gelten folgende Ausführungsdetails: 1. Material 1.1 Chromnickelstahl ( CrNi ) Die Bezeichnung Chromnickelstahl steht für Chromnickelstahl mit der Werkstoff-Nummer 1.4301. 1.2 Materialdicken Arbeitstische, Schränke, Spülen usw. sind aus folgenden Materialdicken zu fertigen: - Arbeitstisch- und Deckplatten 2,0 mm - Deckplatten, beheizbar 3,0 mm - Schrankgehäuse 1,25 mm - Zwischen- und Grundboden 1,25 mm - Wand- und Aufsatzborde 1,5 mm - Dunstabsaughauben 1,25 bis 1,5 mm - Tablettrutschen 1,5 mm - Gerätesockel 1,25 mm - Roste, Rohrgestelle 1,5 mm Belastbarkeit entsprechend DIN 18 860. 1.3 Schliffbild Alle äußerlich sichtbaren Teile mit einheitlichem Schliffbild, matt gebürstet, entsprechend Korn 220 bis 320. 2. Ausführung (sofern in der Einzelspezifikation nicht anders beschrieben) Schweißnähte frei von Verfärbungen und entzundert. Bei sichtbaren Schweißnähten ist die Oberfläche glatt, ohne Hohl- oder poröse Stellen auszuführen und so zu verschleifen, dass kein Übergang sichtbar ist. Baunähte sind zu verschweißen und so zu verschleifen, dass die Oberfläche dem allgemeinen Bürstenschliff angepasst ist. Schraubnähte sind so auszuführen, dass an der Oberfläche nur eine Haarfuge zu sehen ist. 2.1 Abdeckungen Deckplatten, Arbeitsplatten und Borde sind grundsätzlich (auch in Ausgabe- und Thekenbereichen sowie Spülküchen -Zu-/Ablauftische-) mit einer hochwertigen, lebensmittelrechtlich unbedenklichen Antidröhnbeschichtung unterlegt. Holzunterfütterungen werden nicht abgenommen. Deckplatten, Arbeitsplatten, Borde, Tablettrutschen mit Verstärkungsprofilen aus Chromnickelstahl, Werkstoff 1.4301, an der Unterseite. Wenn in den einzelnen Positionsbeschreibungen nichts gegenteiliges gesagt wird, so sind alle Tisch- und Arbeitsplatten an wand- bzw. stützanliegenden Seiten im rechten Winkel 50 mm aufzukanten. Unterhalb der Aufkantungen ein entsprechend den Plattendicken abgekantetes Profil eingeschweißt und um 90° nach hinten so weit eingekantet, daß der Rücksprung bis zum Korpus des Unterbaues geschlossen und abgedeckt ist. Alle Aufkantungen sind so ausgeführt, daß scharfe Kanten absolut ausgeschlossen sind. Nicht aufgekantete Seiten sind 50 mm abzukanten. Die Abkantungen grundsätzlich um 90° nach hinten so weit eingekantet, daß der Rücksprung bis zum Korpus des Unterbaues geschlossen und abgedeckt ist. Vorn Einkantung als Tropfkante und waagerecht bis zum Korpus geschlossen. Werkstattnähte sowie Eck- und Stoßstellen an Auf- und Abkantungen sind grundsätzlich durchgehend zu verschweißen und glatt zu schleifen, so daß die Übergangsstellen nicht von dem einheitlichen Schliffbild abweichen. Die Befestigung der Unterbauten oder der bereits erwähnten Verstärkungsprofile an den Tischplatten, Wandborden, Tablettrutschen usw. erfolgt durch Verschweißen. Es sind, soweit erforderlich, Gewindebolzen aus Chromnickelstahl an den Unterseiten der Tischplatten zu verwenden. Alle Spül-/Handwaschbecken tiefgezogen, naht- und fugenlos in die Abdeckungen eingeschweißt. Schweißnähte glatt geschliffen. Alle Becken innen gebürstet, mit großen Radien versehen, mit Bodengefälle zum Ablauf, unten mit Antidröhnmaterial beschichtet. Ventile entsprechend den Einzelbeschreibungen. Die Spül-/Handwaschbecken sind - soweit nicht ausdrücklich anders beschrieben - mit einem umlaufenden, 20 mm tiefen Wulstrand eingefaßt. Sind Abtropfflächen gefordert, so sind diese profiliert herzustellen. Abtropfflächen werden in den Wulstrand der Spülbecken eingefasst und mit einem Gefälle zum Becken versehen. 2.2 Schränke (gilt auch für Ausgabe- und Thekenelemente sowie Unterbauten von Spültischen) Schrankkorpus in stabiler Ausführung aus CNS, bestehend aus Boden, Rückwand und Seitenwänden. Selbsttragende Bauweise, stabile, geschweißte und punktgeschweißte Bauart für den Großküchenbetrieb. Tragkonstruktionen aus Stahlprofilen werden nicht abgenommen. Der Boden glatt, mit Verstärkungsprofilen versehen für maximale Belastbarkeit zur Einlagerung von Großküchengeschirr ausgelegt. Der Boden von unten durch CNS-Blech geschlossen. Die Geräteaußenseiten sind glatt auszuführen. Die Schränke sind offen oder geschlossen auszuführen, gemäß Angabe in den Einzelspezifikationen. Die Schränke sind mit Zwischenböden gem. Einzelspezifikation auszustatten. Zwischenböden sind allseitig 40 mm ab- und 12 mm einzukanten und sind auf der Vorderseite zur Vermeidung von Verletzungen mit einem Gegenprofil versehen. Alle Böden mit Profilen verstärkt, für maximale Belastbarkeit zur Einlagerung von Großküchengeschirr ausgelegt. Die Zwischenböden von unten durch CNS-Blech geschlossen. Zuleitungen (Elt., San., Kältetechnik), soweit sie durch Geräte geführt werden müssen, sind in geschützten Leitungsführungen innerhalb der Geräte bis zu den entsprechenden Installationsfächern/-punkten zu verlegen. Blenden von Installationsfächern entsprechend den Vorschriften mit Spezialverschlüssen eingebaut. Öffnung nur mit Werkzeug möglich. Alle Schalt- und Bedienungselemente, Armaturen, Beschläge usw. in bewährter großküchengeeigneter Qualität. Der Schrankinnenraum nach jeweiliger Einzelbeschreibung, in Standard-, H1-, H2- oder H3-Ausführung: Standard-Ausführung: Einfachwandig Für höhenverstellbare Zwischenböden sind Kletterleisten in den Seitenwänden als Holmfüllungsprofil integriert. Dadurch ist der Schrank ohne unkontrollierte Hohlräume im Innenraum. Korpusoberseite zur Abdeckung hin mit CNS-Blech geschlossen. H1-Ausführung: Die Geräteaußenseiten sind doppelwandig und glatt auszuführen. Schrankkorpus in Hygieneausführung H1 DIN 18865-9. Boden und Wände dicht und fugenfrei verschweißt. Korpusoberseite zur Abdeckung hin mit CNS-Blech geschlossen. Der Übergang zwischen Boden, Seitenwänden und Rückwand mit Radius R = 3 mm ausgebildet. Auflageschienen für die Zwischenböden nahtlos in die Innenseitenwand eingezogen - Anzahl gem. Einzelspezifikation. Sickenabstand 115 mm. Die Zwischenböden liegen ausschließlich auf tiefgezogenen Sicken im Schrankkorpus auf. Angebrachte Radien oder Winkel werden nicht akzeptiert. H2-Ausführung: Die Geräteaußenseiten sind doppelwandig und glatt auszuführen. Schrankkorpus in Hygieneausführung H2 DIN 18865-9. Boden und Wände dicht und fugenfrei verschweißt. Korpusoberseite zur Abdeckung hin mit CNS-Blech geschlossen. Der Übergang zwischen Boden, Seitenwänden und Rückwand mit Radius R = 20 mm ausgebildet. Die hinteren unteren Ecken als Kugelecken geformt. Auflageschienen für die Zwischenböden nahtlos in die Innenseitenwand eingezogen - Anzahl gem. Einzelspezifikation. Sickenabstand 115 mm. Die Zwischenböden liegen ausschließlich auf tiefgezogenen Sicken im Schrankkorpus auf. Angebrachte Radien oder Winkel werden nicht akzeptiert. H3-Ausführung: Die Geräteaußenseiten sind doppelwandig und glatt auszuführen. Schrankkorpus in Hygieneausführung H3 DIN 18865-9. Boden, Wände und Deckblech dicht und fugenfrei verschweißt. Der Übergang zwischen Boden, Seitenwänden, Rückwand und Decke mit Radius R = 20 mm ausgebildet. Die hinteren Ecken als Kugelecken geformt. Auflageschienen für die Zwischenböden nahtlos in die Innenseitenwand eingezogen - Anzahl gem. Einzelspezifikation. Sickenabstand 115 mm. Die Zwischenböden liegen ausschließlich auf tiefgezogenen Sicken im Schrankkorpus auf. Angebrachte Radien oder Winkel werden nicht akzeptiert. 2.2.1 Flügeltüren Flügeltüren, doppelwandig, 20 mm dick, mit flächenbündiger, senkrecht angekanteter Griffleiste. Die Türen sind fluchtend und ohne Überlappung zu fertigen und mit CN-Scharnieren anzuschlagen. Scharniere mit außenliegendem Drehpunkt; Öffnungswinkel 180° Türen innen mit stabilisierendem Dämmmaterial gefüllt. Türen mit Magnetverschluss. Scharniere stabil und wartungsfrei. 2.2.2 Schiebetüren Schiebetüren doppelwandig, 20 mm dick, mit flächenbündiger, senkrecht angekanteter Griffleiste. Die Türen oben aufgehängt und auf 2 kugelgelagerten höhenjustierbaren Kunststoffrollen in einem CN-Profil laufend. Türen unten unsichtbar in einem U-förmigen Kunststoffhalter so geführt, dass der Schrankboden im offenen Türbereich absolut glatt ist. Türen innen mit stabilisierendem Dämmmaterial gefüllt. 2.2.3 Schubladen/Schubladenblöcke Schubladen als Rahmen- oder Kastenschubladen gem. Einzelspezifikation ausgebildet, geeignet zum Einhängen von Gastronormbehältern. Kastenschubladen in Hygieneausführung H1 DIN 18865-9 (der Übergang zwischen Boden und Seitenwänden dichtverschweißt mit Radius R = 3 mm ausgebildet) oder Standardausführung, gem. Einzelspezifikation. Alle Oberkanten sind nach außen zu kanten; Löt- oder anderes Material zum Ausfüllen von Ecken wird nicht anerkannt. Das Schubladendoppel mit dem Innenteil so verbunden, dass außen keine Schrauben oder Nieten sichtbar sind. Der Griff ist als waagrecht angekantete Griffleiste auszuführen. Die Schubladen sind mit CNS-Teleskop-Vollauszügen auszustatten, welche so konstruiert sein müssen, dass ein unbeabsichtigtes Herausziehen unmöglich ist, die Schublade bei Bedarf jedoch ganz ausgehängt werden kann. Schublade vorgesehen für GN- Behälter Größe 1/1 oder 2/1, gemäß Angabe in den Einzelspezifikationen. Schubladenblöcke mit 4 Schubladen sind für 100 mm tiefe GN-Behälter vorzusehen. Schubladenblöcke mit 3 Schubladen sind oben mit 2 Schubladen für 100 mm tiefe GN-Behälter, unten mit 1 Schublade für 200 mm tiefe GN-Behälter auszustatten. Einzelne Schubladen, bzw. Schubladenpaare 4-seitig verkleidet. 2.2.4 Abfallkipper Abfallkipper bestehend aus einer doppelwandigen Blende, oben mit waagrecht angekanteter Griffleiste. Innen an der Blende befestigt, 1 CNS-Abfallbehälter mit abnehmbarem Klopfsteg, herausnehmbar. In geöffnetem Zustand arretierend. Der Abfallbehälter in Hygieneausführung H1 DIN 18865-9 (der Übergang zwischen Boden und Seitenwänden dichtverschweißt mit Radius R = 3 mm ausgebildet) oder Standardausführung, gem. Einzelspezifikation. Wenn in den Einzelbeschreibung nicht anders gesagt, der Abfallkipper ca. 470mm lang. 2.2.5 Füße Aus CN-Quadratrohr 40/40 mm, mit stabiler Halteplatte und Kunststoff- oder Aluminium-Spritzguß Fußstollen, verstellbar +/- 15 mm, zu fertigen. Die Füße sind mit den Bodenprofilen der Schrankkorpusse zu verschrauben bzw. zu verschweißen. Fußbodenfreiheit 200mm. 2.2.6 Rollen Korrosionsbeständige wartungsfreie, säure- und fettbeständige Rollen gemäß DIN 18867, Teil 8; Raddurchmesser 125 mm. Rollen elektrisch leitfähig und kontaktverfärbungsfrei, im Bedarfsfall problemlos austauschbar. Gehäuse und Radkörper aus schlagfestem Kunststoff, Bereifung aus thermoplastischem Gummi, Präzisionskugellager Rollen. Tragfähigkeit pro Rad min. 100 kg. 2.3 Rohrgestelle Rohrgestelle für Tische mit offenem Unterbau oder Spülen sind aus CNS-Vierkantrohr 40/40mm herzustellen. Die Gestellfüße sind im unteren Bereich mit Rohrstreben aus Vierkantrohr 40/40 mm 3-seitig zu verbinden (offenes Rohrgestell) oder es ist ein Bord, bzw. ein Rost (ggf. herausnehmbar) einzuschweißen, gemäß Angabe in den Einzelspezifikationen. Rohrgestelle zur Abdeckung hin mit CNS-Blech geschlossen. 2.3.1 eingeschweißte Borde Borde allseitig 40 mm ab- und ca. 20 mm eingekantet, mit entsprechenden Ausklinkungen zum außenbündigen Verschweißen mit dem Rohrgestell. Die Borde glatt, mit Verstärkungsprofilen versehen für maximale Belastbarkeit zur Einlagerung von Großküchengeschirr ausgelegt. Die Unterseite durch CNS-Blech geschlossen. 2.3.2 eingeschweißte Roste In die Rohrstreben (4-seitig) im Abstand von 60 mm Querstege aus CNS-Profilen 40 mm breit und 15 mm abgekantet, eingeschweißt. 2.3.3 herausnehmbare Roste Roste zum Einhängen, max. 500 mm lang, längsseitig 40/42/15 mm gekantet. Dazwischen quer eingeschweißte U-Profile 40/15 mm. 2.3.4 Beckenblenden Beckenblenden unter die Abdeckung zwischen die Rohrgestellfüße geschweißt. Wenn in den Einzelspezifikationen angegeben, ist auch an den Stirnseiten eine Beckenblende zu montieren. Die Höhe so ausgelegt, dass das entsprechende Becken komplett abgedeckt ist. 2.3.5 Schubladen/Schubladenblöcke siehe 2.2.3, in Hygieneausführung gem. 2.2 und 2.2.3. 2.3.6 Abfallkipper siehe 2.2.4, in Hygieneausführung gem. 2.2 und 2.2.4. 2.3.7 Füße siehe 2.2.5 2.3.8 Rollen siehe 2.2.6 2.4 Wandborde, Aufsatzborde Wandborde aus CNS, 3-seitig 40 mm ab- und 12 mm eingekantet, hinten 40 mm gerade hochgekantet. Die Borde sind auf Konsolen in ausreichender Anzahl zu montieren, welche direkt an der bauseitigen Wand zu befestigen sind oder verstellbar in Schlitzschienen einzuhängen sind, gemäß Angabe in den Einzelspezifikationen. Die Borde schalldämmend unterfüttert und von unten mit CNS verkleidet. Aufsatzborde aus CNS, 4-seitig 30 mm ab- und 12 mm eingekantet. Die Borde CNS- Quadratrohrstehern 30x30mm. Die Borde schalldämmend unterfüttert und von unten mit CNS verkleidet. 2.5 Hängeschränke, Aufsatzschränke Hängeschränke und Aufsatzschränke in stabiler, selbsttragender Ausführung aus CNS. Für Hängeschränke sind Profile zur Wandmontage vorzusehen und mitzuliefern, Aufsatzschränke auf CNS-Quadratrohrstehern. Die Schränke sind offen oder geschlossen auszuführen, gemäß Angabe in den Einzelspezifikationen. Der Schrankinnenraum nach jeweiliger Einzelbeschreibung, in Standard-, H1-, H2- oder H3-Ausführung - siehe Beschreibung unter Punkt 2.2. Flügeltüren siehe Punkt 2.2.1; Schiebetüren siehe Punkt 2.2.2. Die Schränke sind, wenn in den Einzelspezifikationen angegeben, mit einem Zwischenboden auszustatten; Zwischenboden siehe Punkt 2.2. 2.6 Aussparungen, Durchführungen Aussparungen und Durchführungen (für Installationen, Aufbauten, Zapfsäulen etc.) in den unter Pkt. 2.1 bis Pkt. 2.5 genannten Einbauten sind vom AN in die einzelnen Positionen mit einzukalkulieren und können z.T. erst während der Montage vor Ort ausgeführt werden. Durchführungen durch Abdeckungen sind mit einem CNS-Kragen (30-50mm hoch) zu versehen und abzudichten, so dass keine Flüssigkeiten in den Unterbau gelangen können. 2.7 Klemmstege, Abschlußleisten Klemmstege, Abschlussleisten etc, insbesondere bei thermischen Gerätelinien, sind in die Einzelpositionen mit einzukalkulieren. 2.8 Bodenabläufe/Bodenablaufrinnen Bauseits. 2.9 Sonstiges Sind an Geräteunter-, Ein-, Aufbauten oder Hängeschränken abschließbare Türen vorzusehen, so sind vor Fertigungsfreigabe Angaben bezüglich der Zentralschlösser abzufragen. Bei den im LV angegebenen Abmessungen handelt es sich um ca.-Angaben, die im Rahmen der Werkplanung und des Aufmaßes genau zu definieren/abzustimmen sind. 3. Prüfungszeichen Alle Geräte tragen das CE-Zeichen. Gemäß der Einzelspezifikationen ist bei den entsprechenden Positionen das jeweis zusätzlich geforderte Prüfzeichen einzuhalten. Bei Positionen, für die die Ausweisnummer nicht ausdrücklich verlangt ist, wird vorausgesetzt, daß bei der Gerätefertigung die DIN-Richtlinien, Vorschriften der Berufsgenossenschaften, Ordnungsämter etc. sowie die Lebensmittel-Hygieneverordnung - jeweils in der neuesten, gültigen Fassung - berücksichtigt werden.
Leistungsverzeichnis
01 KÜCHENTECHNISCHE ANLAGEN
01
KÜCHENTECHNISCHE ANLAGEN
01.01 ANLIEFERUNG/LAGER
01.01
ANLIEFERUNG/LAGER
01.02 VORBEREITEN/ENTPACKEN
01.02
VORBEREITEN/ENTPACKEN
01.03 ZUBEREITEN/REGENERIEREN
01.03
ZUBEREITEN/REGENERIEREN
01.04 SPÜLKÜCHE
01.04
SPÜLKÜCHE
01.05 MOBILE GERÄTE
01.05
MOBILE GERÄTE
01.06 LEERTITEL
01.06
LEERTITEL
01.07 SONSTIGES
01.07
SONSTIGES

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