Dacharbeiten LOS 1
HdE Haus rund um das Erwerbsleben
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ATV "ERDARBEITEN/TIEFBAUROHBAU,STAHLBAU,DACH" ATV "ERDARBEITEN/TIEFBAUROHBAU,STAHLBAU,DACH" ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV) KANALBAU, ERDARBEITEN/ TIEFBAU,  ROHBAU, STAHLBAU, DACH Baubeschreibung Die Bundesagentur für Arbeit (nachfolgend BA genannt) sowie die Stadt Hanau (nachfolgend Hanau Immobilien- und Baumanagement, abgekürzt IBM, genannt) planen, als zwei separate Auftraggeber, im Stadtgebiet der Stadt Hanau, Bundesland Hessen, die Errichtung einer gemeinsamen bürgerfreundlichen und innovativen Anlaufstelle "Haus des Erwerbslebens".  Hierfür sollen kosteneffiziente, zukunftsfähige und nachhaltige Büroflächen auf einem bereits definierten Areal im Stadtgebiet Hanau errichtet werden. Mit der Errichtung soll zudem das Konzept und die Zielvorstellung einer bürgerfreundlichen und transparenten Verwaltung in bestmöglicher Weise umgesetzt werden. Es ist beabsichtigt die beiden Teilprojekte der Stadt Hanau und der BA parallel zu errichten. Die Neubauten entstehen in unmittelbarer Nähe zum aktuellen Standort der Bundesagentur für Arbeit in Hanau. Der dortige Stadtraum ist geprägt durch den angrenzenden Hauptbahnhof sowie die vorgelagerten Verkehrsflächen. Die auf dem Baufeld befindlichen Bestandsbauten werden bis zum Baubeginn abgebrochen, das bestehende Hauptgebäude der BA wird nach Fertigstellung des Neubaus zurückgebaut. Auf dieser Fläche entsteht dann der Parkplatz für die Bundesagentur für Arbeit. Zwischen den Gebäuden der Bundesagentur für Arbeit und der Stadt Hanau ist eine zentrale Erschließung von Süden vorgesehen. Gebäudestruktur Gebäude BA Das Volumen verteilt sich über fünf Obergeschosse, das gemeinsame Foyer (Bestandteil der BA) fügt sich eingeschossig zwischen die beiden Baukörper der BA und Stadt Hanau. Eine Unterkellerung ist nicht vorgesehen. Das Gebäude ist als ringförmiger Baukörper mit einem zentral angeordneten Innenhof konzipiert. Das Gebäude basiert auf einem Ausbauraster von 1,43 Metern. Konstruktion Das Tragwerk wird überwiegend als Stahlbetonkonstruktion ausgeführt. Die Geschossdecken werden als Elementdecken (Fertigteil-Elemente mit Ortbetonergänzung) mit einer Regelstärke von 28 cm hergestellt. Die Dachdecke wird ebenfalls als Elementdecke mit einer Regelstärke von 28 cm ausgebildet. Im Bereich der Sitzungssäle 1 und 2 im 4. Obergeschoss wird zur Realisierung der stützenfreien Spannweiten eine verstärkte Deckenkonstruktion mit einer Bauteilstärke von 40 cm vorgesehen. Decken über Aufzugsschächten, TGA-Schächten sowie sonstigen Dachaufbauten werden ebenfalls als Elementdecken ausgeführt. Die vertikalen Lasten werden über Stahlbetonstützen mit unterschiedlichen Querschnitten in die Gründung abgetragen. Tragende Innenwände werden als Stahlbetonwände überwiegend in Halbfertigteilbauweise (Elementwände) hergestellt. Eine tragende Außenwandkonstruktion ist nicht vorgesehen, da die Gebäudehülle vollständig als nichttragende Fassadenkonstruktion ausgeführt wird. Die nichttragenden Innenwände werden abhängig von den funktionalen Anforderungen als Mauerwerkswände, Trockenbauwände oder nichttragende Stahlbetonwände ausgeführt. Nichttragende Stahlbetonwände erhalten zur Vermeidung von Zwängungen eine Trennfuge zur darüberliegenden Geschossdecke. Die Treppenanlagen werden überwiegend als Stahlbetonfertigteiltreppen ausgeführt. Im Bereich der Achsen E'-F' / 6'-7' ist eine Ortbetontreppe vorgesehen. Die Gründung des Gebäudes erfolgt über eine elastisch gebettete Stahlbetonbodenplatte. Aufgrund der Anforderungen an die Bauwerksabdichtung wird die Bodenplatte als wasserundurchlässige Konstruktion (WU-Konstruktion) mit Frischbetonverbundsystem. ausgeführt. Gleiches gilt für die Schachteinführungen sowie die Aufzugsunterfahrten, die ebenfalls als wasserundurchlässige Bauteile mit Frischbetonverbundsystem hergestellt werden. Die Aussteifung des Gebäudes gegen horizontale Einwirkungen aus Wind und Imperfektionen erfolgt durch das Zusammenwirken der Stahlbetondeckenscheiben mit den vertikalen Stahlbetonwandscheiben. Hierzu dienen insbesondere die durchlaufenden Treppenhaus- und Aufzugskerne, Installationsschächte sowie weitere tragende Innenwände aus Stahlbeton. Die aussteifenden Wandscheiben werden über alle Geschosse hinweg von der Gründung bis zur Dachdecke durchlaufend ausgebildet und gewährleisten die räumliche Stabilität des Bauwerks. Die brandschutztechnischen Anforderungen an das Tragwerk ergeben sich aus dem Brandschutzgutachten. Demnach sind die tragenden Bauteile mindestens in die Feuerwiderstandsklasse F90 einzustufen. Die Einhaltung der geforderten Feuerwiderstandsdauer wird bei den Stahlbetonbauteilen durch die Wahl geeigne- ter Bauteilabmessungen, ausreichender Betonüberdeckungen, die Einhaltung der normativ erforderlichen Mindestbewehrungen sowie durch die Ausbildung geeigneter statischer Systeme sichergestellt. Insbesondere die druckbeanspruchten Tragglieder, wie beispielsweise Stützen und tragende Wände, werden entsprechend den Anforderungen an den Feuerwiderstand bemessen und konstruktiv ausgebildet. Die tragenden Geschossdecken, Dachdecken, Stützen sowie tragenden Wände aus Stahlbeton werden unter Berücksichtigung der einschlägigen brandschutztechnischen Regelwerke und Bemessungsvorgaben so ausgeführt, dass die geforderte Feuerwiderstandsklasse F90 nachgewiesen wird. Dem Gebäude der Bundesagentur für Arbeit ist ein eingeschossiger Eingangs- und Foyerbereich vorgelagert. Das Foyer bildet den gemeinsamen Haupteingang für die Bundesagentur für Arbeit sowie das benachbarte Verwaltungsgebäude der Stadt Hanau und dient als zentrale Erschließungs- und Empfangszone des Gesamtkomplexes. Aus konstruktiver und planerischer Sicht wird der Foyerbereich dem Gebäude der Bundesagentur für Arbeit zugeordnet. Die Dachkonstruktion des Foyers wird als Stahlbeton-Elementdecke ausgebildet. Die Lastabtragung erfolgt über Stahlbetonstützen. Die vorgelagerten Vordächer werden als auskragende Stahlbetonfertigteilplatten ausgeführt und bilden einen witterungsgeschützten Zugangsbereich. Die Gründung des Foyerbauwerks erfolgt über eine Stahlbetonbodenplatte. Die Bodenplatte wird als wasserundurchlässige Konstruktion (WU-Konstruktion) mit Frischbetonverbundsystem hergestellt und erfüllt die Anforderungen an die Bauwerksabdichtung. Zwischen dem Gebäude der Bundesagentur für Arbeit und dem Verwaltungsgebäude der Stadt Hanau wird eine durchgehende Gebäudetrennfuge angeordnet. Hierdurch werden die beiden Baukörper konstruktiv voneinander entkoppelt, sodass unterschiedliche Verformungen, Setzungen sowie temperaturbedingte Längenänderungen unabhängig voneinander aufgenommen werden können. Die Gebäudetrennfuge erstreckt sich über die gesamte Bauwerkshöhe einschließlich der Gründungskonstruktionen und gewährleistet eine statisch eigenständige Tragwirkung der beiden Gebäude. Das Gebäude der Bundesagentur für Arbeit erhält an den Außenfassaden eine Fassadenbegrünung. Auf jedem Obergeschoss werden später Wartungsbalkone als Stahlkonstruktionen vorgelagert. Auf der Dachfläche befinden sich die RLT- Geräte sowie die Kanalanbindung an die Schächte. Die Geräte sind auf Stahlkonstruktionen aufgeständert, mit umlaufenden Sichtschutzfassaden mit Lamellenkonstruktionen. Es ist eine extensive Begrünung inklusive einer Retentionsebene geplant. Im System des Gründachaufbaus ist ein auflastgehaltenes Trägersystem für eine TGA-seitig geplante Photovoltaik Anlage vorgesehen. Das neue Gebäude ist mit folgenden Abmessungengeplant: Länge: ca. 50,13 m (ca. 48,13 m Außenkante thermische Hülle) Breite: ca. 44,0 m (ca. 42,00 m Außenkante thermische Hülle) Höhenlage EG:  OKFF 0,00 = 104,55 m ü. n.N. Gebäudehöhe: ca. 21,30 m OK Attika Dach (= 125,85 m ü. n.N.) Die lichten Geschosshöhen betragen im Erdgeschoss 3,97 m sowie in den Obergeschossen jeweils 3,80 m. Entsprechend der bauordnungsrechtlichen Einstufung handelt es sich bei dem Gebäude um ein Gebäude der Gebäudeklasse 5 (GBK 5), Sonderbau. Die ausgewiesenen Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen) sind den beigefügten Planunterlagen zu entnehmen. ------------------------------------------------------- ------------------------------------------------------- --------------- Vorbemerkungen Gelten für alle in dieser Vergabeeinheit beschriebenen Leistunsgbereiche. Grundlage der DIN 18299 Abschnitt 0 Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 0.1 Angabe zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung Generell können die erforderlichen Angaben dem vorliegenden Baustelleneinrichtungsplan entnommen werden. Da das Grundstück direkt an öffentliche Flächen angrenzt, sind die relevanten Behörden/ Ämter der Stadt Hanau bei eventuellen kurzfristigen Einschränkungen einzubinden. Dieses liegt in der Koordinationsverantwortung des Auftragnehmers. 0.1.2 besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen Der Betrieb in den an das Baufeld angrenzenden Bestandsgebäuden der BA muss uneingeschränkt weiterlaufen. 0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse. Siehe Planunterlagen. 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen. Siehe Baustelleneinrichtungsplan. 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen. Siehe Baustelleneinrichtungsplan. Die Feuerwehrzufahrten sind unbedingt freizuhalten. 0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B. Montageöffnungen. Montageöffnungen sind vom Auftragnehmer entsprechend der Objekt- und Fachplanungen und der Ablaufplanung des Auftragnehmers zu berücksichtigen. Die UVV müssen eingehalten werden. 0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser. Siehe Baustelleneinrichtungsplan. Die Medienversorgung mit Baustrom und Bauwasser, wird durch das Gewerk Baulogistik bauseits durch den Auftraggeber gestellt. Die Verteilung ab den Übergabepunkten obliegt dem Auftragnehmer. Nähere Beschreibung in den Positionen. 0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume. Siehe Baustelleneinrichtungsplan. Besondere Baustelleneinrichtung gemäß beigefügtem Baustelleneinrichtungsplan für das gesamte Baufeld der grundstücksübergreifenden Gebäudestruktur der IBM und BA, wie Geländevorbereitung und Herstellen von Baustelleneinrichtungsflächen, Lagerflächen, sind in gesonderter Vergabeeinheit IBM VE 01 erfasst. 0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen Die Ergebnisse der Baugrunduntersuchung sind dem beigelegten Baugrund- und Gründungsgutachten zu entnehmen. Die Ergebnisse der umwelttechnischen Untersuchungen sind dem beigelegten Bericht - Umwelttechnische Untersuchungen im Bereich B-Plan-Gebiet Nr. 7.2.1 "Dienstleistungszentrum am Bahnhof" 63450 Hanau - zu entnehmen. 0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen. Die Ergebnisse der Baugrunderkundung bzw. zur Wasserhaltung sind dem beigelegten Baugrund- und Gründungsgutachten zu entnehmen. Die Gutachten sind grundlegender Bestandteil des LVs. 0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften. Nicht relevant. 0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall. In den einzelnen Positionen und im - Hinweis Erdarbeiten und Regelungen zur Entsorgung - beschrieben. 0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen. Nicht relevant. 0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle. Baumschutzmaßnahmen werden, falls erforderlich, bauseits durch den Auftraggeber erstellt. 0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs. Herstellung durch den Auftragnehmer nach Erfordernis und Vorgaben und in Abstimmung mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden einschl. Einholen der Genehmigungen, Ausführung gemäß den Genehmigungen sowie deren Auflagen und aller Kosten. 0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen. Ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. 0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer. S.o. 0.1.18 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmitteln erfüllt wurden. Kampfmittel- Untersuchungen erfolgen durch den Auftraggeber. Nähere Erläuterungen im Leistungsverzeichnis. 0.1.19 Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen. Es ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator seitens des Auftraggebers bestellt. 0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle. Siehe Beschreibung in Leistungspositionen. Die bauseits vorhanden Zaunteile dürfen nicht beschädigt werden und nicht zum Befestigen von Teilen usw. genutzt werden. Gleiches gilt für Bäume, Schilder usw. 0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen. Die Ergebnisse der Baugrunduntersuchung sind dem beigelegten Baugrund- und Gründungsgutachten zu entnehmen. Die Ergebnisse der umwelttechnischen Untersuchungen sind dem beigelegten Bericht - Umwelttechnische Untersuchungen im Bereich B-Plan-Gebiet Nr. 7.2.1 "Dienstleistungszentrum am Bahnhof" 63450 Hanau - zu entnehmen. 0.1.22 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten. Kampfmittel-Untersuchungen für das Baufeld IBM und BA werden durch den Auftraggeber im Vorfeld veranlasst. Die Baustelle wird vorab seitens des Auftraggebers von allen Leitungen spannungsfrei geschaltet. Nähere Beschreibung in den Leistungstexten. 0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle. Sämtliche Arbeiten sind mit dem Leistungsbereich Baustellenlogistik zu koordinieren. Erdeingreifende Tiefbauarbeiten (Aushub) werden durch den Leistungsbereich Kampfmittel- Untersuchungen kampfmittelbezogen begleitet und sind mit diesem zu koordinieren. Die Koordination von Nachunternehmern obliegt dem Auftragnehmer. 0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer. Für den Erdaushub ist eine Zwischenlagerung auf Haufwerke zur Beprobung / Deklarationsanalyse vorgesehen. Siehe Beschreibung in Leistungspositionen. 0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen. Die angrenzenden Bestandsgebäude der BA sind während der Baumaßnahme in Nutzung. Dies bedeutet eine erforderliche Rücksichtnahme bei den Arbeiten und der notwendigen Schutzmaßnahmen auch für die Nutzer. Notwendige Fluchtwege müssen während der gesamten Zeit verfügbar und benutzbar sein. Forderungen des Brandschutzes während der Bauzeit sind vom Auftragnehmer zu berücksichtigen und umzusetzen. 0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung ergeben. Anforderungen des Auftraggebers beachten. 0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung für Mitarbeiter anderer Unternehmen, z. B. trittsichere Abdeckungen. Gemäß Anforderungen des SiGe-Koordinator, der allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften und der Vorschriften der BG-Bau. 0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen. Es ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator seitens des Auftraggebers bestellt. Besondere Bereiche sind bisher nicht bekannt. 0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z. B. Behälter für die getrennte Erfassung. Der Auftraggeber liefert über das zentrale Gewerk Baulogistik - Containeranlage AG, - Containeranlage Sanitär und Erste Hilfe Handwerker. Sanitäreinrichtungen gemäß ASR, -  Bauzaunanlage mit Toren, - Medienversorgung (Baustrom, -beleuchtung und -wasser), Fluchtwegkennzeichnung, - Baubeheizung, gemäß Darstellung im Baustelleneinrichtungsplan. Nähere Beschreibung in den Positionen. 0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten. In Leistungen des Auftragnehmers für dessen Erfordernisse enthalten. 0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer. Siehe einzelne Leistungspositionen. 0.2.9 Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat. Siehe einzelne Leistungspositionen. 0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen. Siehe Beschreibung in Leistungspositionen. 0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile. Siehe Beschreibung in Leistungspositionen. 0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen. Siehe Beschreibung in Leistungspositionen. 0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise. Siehe Beschreibung in Leistungspositionen. 0.2.14 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind. Siehe Beschreibung in Leistungspositionen. 0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung oder bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten. Die Entsorgung des anfallenden Bodenmaterials erfolgt durch den Auftragnehmer und ist in den entsprechenden Positionen zu bepreisen. 0.2.16 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe. Entfällt. 0.2.17 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt. Entfällt. 0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer. Entfällt. 0.2.19 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation. Entfällt. 0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme. Entfällt. 0.2.21 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche für maschinelle und elektrotechnische sowie elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche ⌡ 13 Absatz 4 Nummer 2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag. Entfällt. 0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen. Abrechnung erfolgt nach Aufmaß, Wiegescheinen und Entsorgungsnachweisen. Ende Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
ATV "ERDARBEITEN/TIEFBAUROHBAU,STAHLBAU,DACH"
ZTV "ERDARBEITEN/TIEFBAU,ROHBAU,STAHLBAU,DACH" ZTV "ERDARBEITEN/TIEFBAU,ROHBAU,STAHLBAU,DACH" ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZTV) FÜR DIE LEISTUNGSBEREICHE - TITEL 3  KANALARBEITEN - TITEL 4  ERDARBEITEN, TIEFBAU - TITEL 5  ROHBAUARBEITEN - TITEL 6  STAHLBAUARBEITEN - TITEL 7  DACHARBEITEN 1.Normen, Richtlinien Es gelten alle einschlägigen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Normen, Vorschriften und ergänzende Bestimmungen, welche sich auf die vorgesehenen Materialien und Elemente, deren Verarbeitung und Einbau beziehen, insbesondere: - VOB Teil B und C - Hessische Bauordnung - geltende UVV-Bestimmungen ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZTV) FÜR DIE LEISTUNGSBEREICHE - TITEL KANALARBEITEN sind in dem jeweiligen LV Titel erfasst und gelten ergänzend zu vorangestellten. ZTV. Ende Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
ZTV "ERDARBEITEN/TIEFBAU,ROHBAU,STAHLBAU,DACH"
07 Dacharbeiten
07
Dacharbeiten
07.01 Dachabdichtungsarbeiten
07.01
Dachabdichtungsarbeiten
07.02 Dachbegrünung
07.02
Dachbegrünung
07.03 Kiesstreifen und Wartungswege
07.03
Kiesstreifen und Wartungswege
07.04 Dachentwässerung
07.04
Dachentwässerung
07.05 Geländer- und Solarkonstruktion
07.05
Geländer- und Solarkonstruktion
07.06 Attiken und Klempnerarbeiten
07.06
Attiken und Klempnerarbeiten
07.07 Rauchabzugsanlagen und Dachausstiege
07.07
Rauchabzugsanlagen und Dachausstiege