Fliesen- und Plattenarbeiten
HB_Jahnstraße 4
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Allgemeine Vertragsbedingungen Fliesenarbeiten 0.1.1 BGB Neben den allgemeinen Vertragsbedingungen gilt jeweils die neueste Fassung des BGB und VOB/ Teil C. 0.1.2 Normen Es gelten die für dieses Gewerk maßgeblichen DIN-, DIN EN und DIN EN ISO-Normen. Folgende Normen und Vorschriften sind besonders zu beachten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit). DIN 4102         Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4172         Maßordnung im Hochbau DIN EN 13 501-1     Klassifizierung des Brandverhaltens DIN EN 13 501-2     Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen DIN 18 040 Teil 1     Barrierefreiheit in öffentlich zugänglichen Gebäuden DIN 18 040 Teil 2    Barrierefreiheit in Wohnungen DIN 18 157         Ausführung keramischer Bekleidungen im Dünnbettverfahren DIN 18 195/ DIN 18534    Abdichtungen im Bauwesen DIN 18 201         Toleranzen im Hochbau; Begriffe; Grundsätze; Anwendung; Prüfung DIN 18 202         Toleranzen im Hochbau; Bauwerke DIN 18 332         VOB ATV Naturwerksteinarbeiten DIN 18 336         VOB ATV Abdichtungsarbeiten DIN 18 352         VOB ATV Fliesen- und Plattenarbeiten DIN 18 353         VOB ATV Estricharbeiten DIN 18 356         VOB ATV Parkettarbeiten DIN 18 550         Putz DIN 18 560         Estriche im Bauwesen DIN 53 151         Prüfen von Anstrichstoffen und ähnlichen Beschichtungsstoffen,             Gitterschnittprüfung von Anstrichen und ähnlichen Beschichtungen DIN EN 14 411         Keramische Fliesen und Platten , Befriffe, Klassifizierung,                                         Gütemerkmale und Kennzeichnung Gruppe B Ia -         Feinsteinzeugfliesen Gruppe B Ib -         Glasierte Steinzeugfliesen Gruppe B III -         Steingutfliesen DIN EN 12 004         Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten 0.1.3 Zusätzliche Verordnungen, Richtlinien, Empfehlungen - Regeln der Technik - einschlägige Merkblätter von BEB, ZDB, usw. - Verarbreitungsrichtlinien des jeweiligen Systemherstellers und der Zulieferfirmen - Landesbauordnungen des betreffenden Bundeslandes - Richtlinien des Gemeindeunfallverbandes 0.1.4 Zeichnungen Zur Erläuterung der Leistungsbeschreibung erhalten die Bieter Zeichnungen gemäß Planliste. 0.1.5 Alternativangebote Alternativangebote sind zugelassen, werden jedoch nur berücksichtigt, wenn sie auf einem gesonderten Blatt vorgelegt werden und das gesamte LV umfassen. Die ausgeschriebenen Arbeiten sind jedoch auch bei Abgabe eines Alternativangebotes mit anzubieten. Das angebotene Fabrikat ist zu bezeichnen, ausführlich zu beschreiben und der Nachweis der Gleichwertigkeit gegenüber den ausgeschriebenen Materialien zu erbringen. 0.1.6 Prüfung Positionen auf Ausführbarkeit und Eignung Der Bieter ist verpflichtet, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf fachliche Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Dies gilt auch besonders im Hinblick auf die vorgesehene Verbindung mit dem Bauwerk und die zu erwartenden Beanspruchungen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Ergänzungen oder Änderungen sind mit einer entsprechend Begründung dem Angebot beizufügen. Nachforderungen aus Unkenntnis der Sachlage werden grundsätzlich nicht anerkannt. 0.1.7 Maße, Abnahme Vorarbeiten Der Auftragnehmer ist vor Ausführung seiner Arbeiten verpflichtet, die Maße der Rohbauarbeiten mit den Maßen der Ausführungszeichnungen zu vergleichen. Etwa vorhandene Mängel und tatsächliche Fehler der Vorarbeiten - soweit diese durch Sinneswahrnehmung überprüfbar sind und die Güte der anschließenden Arbeiten beeinträchtigen können - sind der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten schriftlich anzuzeigen. 0.1.8 Preisstellung Bestandteile des Angebotes sind Herstellung, Fracht, Anlieferung, Verpackung, Abladung evtl. Wagenstandsgeld, Räumlichkeiten zum Lagern, Kompletteinbau, Schutz vor Verunreinigungen, Reinigen vor Übergabe, Gestellung von Vorrichtungen und Werkzeugen, einschließlich aller Nebenleistungen, sowie die erforderlichen Gerüste bis 2 m Höhe. Das Einrichten der Baustelle und Vorhalten für sämtliche im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen und Nachbesserungsarbeiten ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Nach Beendigung der Arbeiten ist die Baustelle zu räumen. Lagerflächen und Arbeitsplätze sind von grober Verschmutzung zu reinigen. Die Leistungen sind immer vollständig zu kalkulieren, einschließlich: - Untergrungvorbereitung; - Maßnahme zur Herstellung der ausreichenden Toleranzgenauigkeit; - Herstellen und wieder schließen von Schlitzen; - Anschluss der Bauteile an das umgebende Mauerwerk; - Befestigung an der Unterkonstruktion unter Berücksichtigung der Anforderungen   aus Längenänderung und Durchbiegung;   Befestigung nur mit bauaufsichtlich zugelassenen oder der DIN-Vorschriften   entsprechenden Mitteln; - Insgesamt alle Bauteile, Verfahren und Leistungen zur ordnungsgemäßen Herstellung des   Bauwerks, auch wenn diese Teile und Maßnahmen in den einzelnen Positionen nicht   erwähnt sind. 0.1.9 Lagerung Für die sichere Lagerung seiner Baustoffe muß der AN selbst sorgen. 0.1.10 Abnahme verdeckt liegende Leistungen Später verdeckt liegende Leistungen werden nur abgenommen, solange diese noch offen liegen. Die Bauleitung ist deshalb rechtzeitig zur Teilabnahme aufzufordern. Für abweichende Ausführungen ist der Auftragnehmer verantwortlich. 0.1.11 Schutz vor Verunreinigung Estriche bzw. angrenzende Bauteile sind gegen Verunreinigungen durch Abdecken mit einem geeigneten Material zu schützen. 0.1.12 Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" verwendet worden und fehlt die für das Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im Leistungsverzeichnis des Auftraggebers genannte Fabrikat als vereinbart. Andernfalls muss der Bieter sein gesondert angebotenes Fabrikat vollständig angeben
Allgemeine Vertragsbedingungen Fliesenarbeiten
Technische Vertragsbedingungen Fliesenarbeiten Ergänzend gelten die Abschnitte 1 bis 5 der ATV DIN 18 299 „ Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen der ATV DIN 18 352 "Fliesen- und Plattenarbeiten" und DIN 18 353 "Estricharbeiten" vor. 0.2.1 Feuchtigkeitsabdichtung - In den Nassräumen werden an Wänden und Böden Feuchtigkeitsabdichtungen   abweichend zur DIN 18 195 nach dem Merkblatt des ZDB "Hinweise für die Ausführung von   Abdichtungen im Verbund mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für   Innenbereiche" oder entsprechend der Bauregelliste durch den Auftragnehmer angebracht. - Stoffe für Abdichtungen müssen den Anforderungen des Merkblattes "Prüfen von   Abdichtungsstoffen und Abdichtungssystemen für die Abdichtung..." des ZDB entsprechend.   Dies ist auf Verlangen des Auftraggebers durch Vorlage eines Prüfzeugnisses einer   anerkannten Prüfstelle nachzuweisen. Der vorhandenene Untergrund ist vom Unternehmer auf   seine Eignung zu überprüfen. Eventuell vorhanden Mängel oder Abweichungen sind vom AN   rechtzeitig dem AG gegenüber anzuzeigen. 0.2.2 Gefälle Alle für den späteren einwandfreien Wasserablauf erforderlichen Gefälle werden durch einen entsprechenden Gefälle-Estrich bzw. Trägerplatte hergestellt. 0.2.3 Bewegungsfugen Die lot- und waagerechten Bewegungsfugen dürfen nicht durch den Fliesenbelag geschlossen werden und sind bis auf die Ansetzfläche von Mörtel freizuhalten. 0.2.4 Einteilung Fugenbild Die von den Fremdhandwerkern lose angebrachten Dosen oder Installationsteile sind vom Fliesenleger auf Fugenkreuz oder Fugenmitte einzuarbeiten. Der Fliesenleger ist verpflichtet, dies in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Handwerker durchzuführen. Der Belag ist sorgfältig auf Fugenschnitt einzuteilen; Wand- und Bodenfliesen sind im Fugenschnitt zu verlegen. Belagsabhängige Abweichungen ihrer Bestimmungen sind vor Ausführung der Bauleitung zur Genehmigung anzuzeigen. 0.2.5 Mörtel, Kleber Für die Mischungsverhältnisse der Mörtel und die Kornabstufung der Zuschlagsstoffe gilt DIN 18 352. Es dürfen nur genormte Zemente Verwendung finden. Der zur Verwendung kommende Sand muss rein, d.h. von Lehm, Ton und anderen Stoffen sein, die den Abbindeprozess oder die Endfestigkeit ungünstig beeinflussen können. Die Mörtel sind maschinell gut durchzumischen. Für Fliesenkleber und Fertigmörtel gilt die DIN EN 12 004. Für die Beschaffenheit der Zuschlagstoffe gilt sinngemäß die DIN 1045. Wenn nicht anders gefordert, sind die Mischungsverhältnisse für den Verlegemörtel wie folgt einzuhalten: a) für Bodenbeläge aus Fliesen nach DIN EN 14 411, etwa 1 : 5 - 1 : 6 nach RT b) für Wandbeläge aus Fliesen nach DIN EN 14 411, etwa  1 : 4 - 1 : 5 nach RT Das Anmachwasser ist ausschließlich der örtlichen Wasserversorgung zu entnehmen. 0.2.6 Zementspritzbewurf Ein vor dem Ansetzen der Fliesen anzubringender Zementspritzbewurf ist vom Auftragnehmer herzustellen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. 0.2.7 Anarbeiten an Bauteile Das Anarbeiten der Beläge an Installationsdurchführungen, aufgehende Bauteile, Bewegungsfugen u.ä. ist im EP einzukalkulieren. 0.2.8 Verfugen Das Verfugen der Wand- und Bodenbeläge hat so zu erfolgen, dass eine einwandfreie Verbindung des Fugenmörtels mit dem Verlegemörtel gewährleistet ist. Wird von der Bauleitung die Zugabe eines Mörtelzusatzmittels vorgeschrieben oder wird ein hydraulischer Fertigfugenmörtel verarbeitet, sind die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellerwerkes zu beachten. Wand - und Bodenausfugung in den Farben weiß, grau oder farbig nach Mustervorlage durch den AN und nach Wahl des AG. Die Verfugung ist in die Verlegepreise mit einzukalkulieren. Nicht raumhoch geflieste Wände sind oberhalb der letzten Fliese beim Ausfugen mit einem Glattstrich zu versehen. 0.2.9 Grund- und Feinreinigung Die Grundreinigung und ggf. erforderliches Absäuern der Wand- und Bodenbeläge ist im EP einzukalkulieren. Feinreinigung nach den Erfordernissen der Fliesen- und Plattenverlegung ist in die Einheitspreise ebenso, wie evtl. erforderliche Untergrundvorbehandlung und das Säubern der Fliesen und Plattenflächen nach dem Verfugen und Austrocknen mit einzukalkulieren. 0.2.10 Untergrund, Anpassungsschnitte Die Untergrundflächen werden von grober Verschmutzung bauseits gesäubert übergeben. Desweiteren ist das Abschneiden des Randdämmstreifens nach dem Verlegen der Bodenfliesen bzw. Bodenplatten sowie die notwendigen Schräg- und Anpassungsschnitte in die EP der Positionen mit einzurechnen. Bauseitige Untergründe Böden: schwimmender Zementestrich; Wände: Kalk-Zemenzputz in den Nassräumen bzw. Kalk-Gips-Putz in den Wohn- und Nutzräumen. 0.2.11 Eingnungsprüfung Untergrund Vor Beginn der Verlegung ist der Untergrund auf Eignung zu überprüfen. Hierzu erfolgt eine gemeinsame Baustellenbegehung mit dem Estrichleger. Noch vorhandene Mängel am Estrich sind zu protokollieren. 0.2.12 Verlegeverfahren Alle Fliesen sind, sofern in den Leistungstexten nichts anderes erwähnt, im Dünnbettklebeverfahren zu verlegen. Wandbeläge in den Sanitärräumen sind im Regelfall raumhoch oder halbhoch auszuführen. 0.2.13 Verlegearten Das Verlegen im Kreuzverband, Dreiviertelverband, Halbverband, Wilder Verband und Diagonalverband ist in den Preisen zu berücksichtigen. 0.2.14 Untergrund, Materialien Wände: Vorbehandlung des Untergrundes, sowie Anwendung des für den jeweiligen Untergrund geeigneten Klebeverfahrens sind, ebenso wie saubere Eck- und Winkelausbildung, Anpassung der Beläge an Ecken/ Winkel und Einrichtungsgegenstände und Verfugung mit den Einheitspreisen abgegolten. Grundierung: Wand- und Bodenflächen sind mit "Giso- Grund" oder gleichwertigem Material vollsatt vorzustreichen. Die Materialien sind systemgetreu einzubauen: angebotenes System: ................................................................................ (vom Bieter anzugeben) 0.2.15 Bemusterung Die Bemusterung der Fliesen ist auf Wunsch der jeweiligen Käufer bzw. der Baueitung im Raum Ansbach / Neuendettlsau durchzuführen. 0.2.16 Materialpreise Sind in der jeweiligen Position zu berücksichtigen. 0.2.17 allgemein Die Ausführung erfolgt grundsätzlich in mehreren Bauabschnitten. Reservefliesen sind nach Aufforderung zu liefern. Die Abrechnung erfolgt gemäß den Positionen für Fliesenlieferung. Die Reservefliesen sind nach Angabe des Lieferortes zu vertragen und zu lagern. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Anbieter, dass er die Vorbemerkungen zu Kenntnis genommen und akzeptiert hat.
Technische Vertragsbedingungen Fliesenarbeiten
01 Abdichtungsarbeiten
01
Abdichtungsarbeiten
01.01 Untergrund reinigen und Grundierung (Wand u. Boden) Säubern des Untergrundes von Schmutz, Zementleim und sonstigen haftungsmindernden Bestandteilen. Der Untergrund muss sauber, trocken, tragfähig, formstabil und frei von Zementleim, Schmutz, Staub, Öl, Fett und losen Teilen und für eine Verklebung im Dünn- bzw. Mittelbettverfahren geeignet sein. Grundierung von Boden- und Wandflächen mit einkomponentiger, alkalienbeständiger lösemittelfreier Kunsstoffdispersion, transparent, Verbrauch: ca. 150 bis 250 ml/m². Untergrund Wand:     Gipskarton-Trockenbauwand, bzw.             Stahlbeton- und Kalksandstein-MW             verputzt Untergrund Boden:     schwimmender Zementestrich Abdichtungshöhe:     Böden bis 15 cm über OKFFB             Wände bis 254,5 cm über OKFFB Fabrikat:         Weber.prim 801 (EUROLAN TG 2)             Grundierung oder gleichwertig Angebotenes Fabrikat: ...................................................................................... (von Bieter anzugeben)
01.01
Untergrund reinigen und Grundierung (Wand u. Boden)
490.00
m2
01.02 Verbundabdichtung Boden, W2-I Abdichten des Untergrundes für die gefliesten Bäder. Wassereinwirkungsklasse: W2-I, hoch Wassereinwirkung: Flächen mit häufiger Einwirkung aus Brauchwasser, vor allem auf dem Boden zeitweise durch anstauendes Wasser insensiviert. Abdichtung mit einer für die Wassereinwirkungsklasse geeigneten Verbundabdichtung gemäß Herstellervorgaben in der geforderten Schichtstärke einbauen. Ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis ist vorzulegen. Einbau:            Fußboden / Bäder und Abstellräume Untergrund:         Zementestrich Abdichtungshöhe:    15 cm über OK-FFB Angebotenes Fabrikat: ........................................................................................ (von Bieter anzugeben)
01.02
Verbundabdichtung Boden, W2-I
115.00
m2
01.03 Verbundabdichtung Wand, W1-I Wie in der Vorposition beschrieben, jedoch: Wassereinwirkungsklasse W1-I Einbau:            Wände im Spritzwasserbereich,                 Wandflächen in Duschen und über             Badewannen Untergrund:         Innenputz P II bzw.             GK-Trockenbauwand Abdichtungshöhe:     bis 254,5 cm über OKFFB Angebotenes Fabrikat: ........................................................................................ (von Bieter anzugeben)
01.03
Verbundabdichtung Wand, W1-I
90.00
m2
01.04 Wandanschluss- und Bewegungsfugen abdichten Abdichten der Ecken mit hochelastisches gewebekaschierten Synthese-Kautschuk-Abdichtband am Anschluss Boden/Wand und Wand/Wand sowie aller Bewegungsfugen. Das Abdichtband mit Dicht- und Klebesystem mit allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen gemäß Bauregelliste und Beanspruchungsklasse W2-I, verkleben und anschließend überstreichen. Fabrikat:         weber.tec 828, ca. 1,05 m/m             weber.xerm 844, ca. 200-500 g/m             oder gleichwertig Angebotenes Fabrikat: .......................................................................................... (von Bieter anzugeben)
01.04
Wandanschluss- und Bewegungsfugen abdichten
100.00
lfdm
01.05 Verbundabdichtung, Zulage Eckausbildung (Boden/Wand) Zulage für Eckausbildung von Boden-Wandanschluss, sowie Ecken und Kanten im Spritzwasserbereich mit hochelastischem, gewebekaschiertem Synthese-Kautschuk-Abdichtband. In flexible Dichtschlämme gemäß Herstellervorgaben einbetten und überstreichen.
01.05
Verbundabdichtung, Zulage Eckausbildung (Boden/Wand)
55.00
Stck
01.06 Verbundabdichtung, Bodenablauf eindichten W2-I Nach Herstellervorgabe gesetzten Bodenablauf mit Dichtflansch gemäß Herstellerangabe mit Spezial-Dichtmanschette abdichten. Aufsetzen des Losflanschelementes incl. Aufstockelement und verschrauben für Fliesenarbeiten. Fabrikat passend zur gewählten Verbundabdichtung der Vorpositionen für die Wassereinwirkungsklasse W2-I. Angebotenes Fabrikat: ........................................................................................ (von Bieter anzugeben)
01.06
Verbundabdichtung, Bodenablauf eindichten W2-I
5.00
Stck
01.07 Zulage Rohrdurchführungen, Armaturen (Wand) Zulage für Abdichtung der Rohrdurchführungen und Armaturen bei Duschen und Badewannen. Spezial-Dichtmanschette gemäß Herstellervorgabe in flexible Dichtschlämme einbetten und überstreichen gemäß Herstellervorgabe. Abrechnung pro Armatur/ Rohrdurchführung.
01.07
Zulage Rohrdurchführungen, Armaturen (Wand)
12.00
Stck
01.08 Abdichtungsanschluss an Duschewanne aus Mineralguss Abdichtungsanschluss in Abstimmung mit dem Gewerk Sanitär fachgerecht  an Duschwanne aus Mineralguss herstellen. Vierseitig:    2x Wand, 2x Boden Dusche:    ca. 1,20 x 1,20 m
01.08
Abdichtungsanschluss an Duschewanne aus Mineralguss
60.00
lfdm
01.09 Verbundabdichtung, Duschrinnen eindichten, W2-I Nach Herstellervorgabe gesetzte Duschrinne mit Dichtflansch gemäß Herstellerangabe mit Spezial-Dichtmanschette abdichten. Aufsetzen des Losflanschelementes incl. Aufstockelement und verschrauben für Fliesenarbeiten. Abrechnung über Umfang der Rinne.
01.09
Verbundabdichtung, Duschrinnen eindichten, W2-I
O
2.20
lfdm
01.10 Abdichtungsanschluss Installationsbox Dusche Abdichtungsanschluss in Abstimmung mit dem Gewerk Sanitär fachgerecht an Installationsbox der Dusche nach Herstellervorgabe herstellen.
01.10
Abdichtungsanschluss Installationsbox Dusche
6.00
Stck
02 Fliesenlieferung
02
Fliesenlieferung
02.01 Lieferung Wand- und Bodenfliesen Fliesen für Wand- oder Bodenbekleidung frei Baustelle liefern, abladen und an den Lagerort nach Angabe vertragen. Zu den Wandbekleidungen gehören neben den üblichen Größen auch Bordüren und Dekorfliesen. Materialpreis für Wand- und Bodenfliesen nach Preisliste der Ausstellung des Bieters in Höhe von 40 € incl. MwSt. Beispiel : Fliesenausstellung des Bieters:        40,00 € Abzüglich angenommener Rabatt 10%:    36,36 € Abzüglich MwSt 19%:             5,81 € Einzutragenden Preis in das LV:    30,55 €
02.01
Lieferung Wand- und Bodenfliesen
455.00
m2
02.02 Lieferung Sockelfliesen Lieferung Sockelfliese passend zu Bodenfliesen aus Vorposition. Frei Baustelle liefern, abladen und an den Lagerort nach Angabe vertragen.
02.02
Lieferung Sockelfliesen
190.00
lfdm
02.03 Lieferung Wand- und Bodenfliesen (Nebenräume) Fliesen für Wand- oder Bodenbekleidung frei Baustelle liefern, abladen und an den Lagerort nach Angabe vertragen. Materialpreis für Wand- und Bodenfliesen nach Preisliste der Ausstellung des Bieters in Höhe von 15,00 € incl. MwSt. Beispiel : Fliesenausstellung des Bieters:        15,00 € Abzüglich angenommener Rabatt 10%:    13,50 € Abzüglich MwSt 19%:             2,16 € Einzutragenden Preis in das LV:    11,34 €
02.03
Lieferung Wand- und Bodenfliesen (Nebenräume)
35.00
m2
02.04 Lieferung Sockelfliesen (Nebenräume) Lieferung Sockelfliese passend zu Bodenfliesen aus Vorposition. Frei Baustelle liefern, abladen und an den Lagerort nach Angabe vertragen.
02.04
Lieferung Sockelfliesen (Nebenräume)
45.00
lfdm
03 Fliesenverlegung
03
Fliesenverlegung
Verlegung Zementär Verlegen der Boden- und Wandfliesen im Dünnbett im Buttering-Floating-Verfahren gemäß DIN 18157 auf Verbundabdichtung mit hydraulisch erhärtendem, flexiblem Dünnbettmörtel C2 TE nach DIN EN 12004 und S1 nach DIN EN 12002. Fliesenflächen mit hochfestem, hydraulisch schnell erhärtendem, einkomponentigem Fugenmörtel auf Feinstzementbasis verfugen. Fugenmörtel mit hoher Abriebsfestigkeit CG2 WA nach DIN EN 13888, beständig bei Dampfstrahlreinigung. Fugenbreite:    3-4 mm Fugenfarbe:    nach Wahl Bauherr Material:     Sopros No.1 Flexkleber (No.1 400),                   Sopro TitecFuge 2-30 mm (TF)         oder gleichwertig Angebotenes Fabrikat / System: ...................................................................................... (von Bieter anzugeben)
Verlegung Zementär
03.01 Verlegung Wand- und Bodenfliesen bis 10/10 Verlegung der Wand- und Bodenfliesen der beschriebenen Positionen bis zu einem Format von 10/10 - Höhe der Wandfliesen: raumhoch bzw. halbhoch. Umfasst auch die Verlegung der Fliesen im Fenstersturzbereich. Die Position beinhaltet Bordüren, Dekorbänder und Mosaikfliesen im üblichen Maß. Die Verlegung in Verband, Kreuzverband, Dreiviertelverband oder Halbverband ist mit einzukalkulieren. Voraussichtlicher Anteil am Gesamtvolumen: ca. 5%
03.01
Verlegung Wand- und Bodenfliesen bis 10/10
24.50
m2
03.02 Verlegung Wand- und Bodenfliesen bis 33/33 Verlegung Wand- und Bodenfliesen wie in der Vorposition beschrieben, jedoch: Fliesenformat:    bis 33/33. Voraussichtlicher Anteil am Gesamtvolumen: 5%
03.02
Verlegung Wand- und Bodenfliesen bis 33/33
24.50
m2
03.03 Verlegung Wand- und Bodenfliesen bis 30/60 Verlegung Wand- und Bodenfliesen wie in der Vorposition beschrieben, jedoch: Fliesenformat:    bis 30/60. Voraussichtlicher Anteil am Gesamtvolumen: 90%
03.03
Verlegung Wand- und Bodenfliesen bis 30/60
441.00
m2
03.04 Verlegung Wand- und Bodenfliesen bis 50/100 Verlegung Wand- und Bodenfliesen wie in der Vorposition beschrieben, jedoch: Fliesenformat:    bis 50/100. Voraussichtlicher Anteil am Gesamtvolumen: 0%
03.04
Verlegung Wand- und Bodenfliesen bis 50/100
O
1.00
m2
03.05 Zulage Diagonal Zulage für das Verlegen der Fliesen aus den Vorpositionen Diagonal zu aufgehenden Wänden.
03.05
Zulage Diagonal
O
1.00
m2
03.06 Zulage für Fußbodenheizung Zulage für die Verlegung der Bodenbeläge aus den Vorpositionen auf Estrich mit Fußbodenheizung.
03.06
Zulage für Fußbodenheizung
105.00
m2
03.07 Zulage für Verlegung in Duschen (Gefälle) Zulage für die Verlegung der Bodenbeläge aus den Vorpositionen im Gefälle im Bereich der Duschen. Abmessung der Duschen: ca. 120 x 120 cm
03.07
Zulage für Verlegung in Duschen (Gefälle)
O
1.50
m2
03.08 Zulage Bodeneinlauf / Rinne Zulage für das Anarbeiten der Fliesen in Bädern an die Bodenabläufe bzw. Rinnen.
03.08
Zulage Bodeneinlauf / Rinne
O
1.00
Stck
03.09 Zulage Anarbeiten an Rinne > 0,1 qm Zulage für das Anarbeiten der Fliesen in Bädern an Rinnen > 0,1 qm.
03.09
Zulage Anarbeiten an Rinne > 0,1 qm
O
1.00
Stck
03.10 Zulage für Herstellen Aussparungen Zulage für das Herstellen von Aussparungen für Sanitärleitungsanschlüsse, sowie Elektrosteckdosen.
03.10
Zulage für Herstellen Aussparungen
12.00
Stck
03.11 Zulage Einfliesen von Badewannen Zulage für das Einfliesen von Badewannen mit vertkalen Fliesenstreifen bei gekrümmten Grundriss (alle Formen) der Badewannen.
03.11
Zulage Einfliesen von Badewannen
6.00
Stck
03.12 Eckschutzprofil Edelstahl, L-förmig Liefern und Verlegen von Fliesenbelags- Eckschutzprofilen mit symmetrisch gerunderter Sichtfläche an waagerechten und senkrechten Außenkanten von Fliesenbelägen. Der Einbau von Formteilen an Ecken und Anschlüssen ist mit einzukalkulieren. Material:        Edelstahl Montagehöhe:        bis ca. 2,545 m (Raumhöhe) Profilhöhe:        ca. 8 mm Fabrikat:        Schlüter Rondec Pro             oder gleichwertig Angebotenes Fabrikat: ............................................................................... (von Bieter anzugeben)
03.12
Eckschutzprofil Edelstahl, L-förmig
120.00
lfdm
03.13 Eckschutzprofil PVC, L-förmig Liefern und Verlegen von Fliesenbelags- Eckschutzprofilen, wie vor beschrieben, jedoch: Profile aus PVC, L-förmig Angebotenes Fabrikat: ............................................................................... (von Bieter anzugeben)
03.13
Eckschutzprofil PVC, L-förmig
O
1.00
m
03.14 Zulage Eckschutzprofil Edelstahl, 1/4-Kreis Zulage zu Pos. 03.12 für Liefern und Verlegen von Fliesenbelags- Eckschutzprofilen, wie vor beschrieben, jedoch: Profile aus Edelstahl, 1/4-Kreis Angebotenes Fabrikat: ............................................................................... (von Bieter anzugeben)
03.14
Zulage Eckschutzprofil Edelstahl, 1/4-Kreis
O
1.00
m
03.15 Zulage Eckschutzprofil Edelstahl, Cube Zulage zu Pos. 03.12 für Liefern und Verlegen von Fliesenbelags- Eckschutzprofilen, wie vor beschrieben, jedoch: Profile aus Edelstahl, Cube Angebotenes Fabrikat: ............................................................................... (von Bieter anzugeben)
03.15
Zulage Eckschutzprofil Edelstahl, Cube
O
1.00
m
03.16 Zulage Eckschutzprofil gebürsteter Edelstahl, L-förmig Zulage zu Pos. 03.12 für Liefern und Verlegen von Fliesenbelags- Eckschutzprofilen, wie vor beschrieben, jedoch: Profile aus Edelstahl, gebürstet, L-förmig Angebotenes Fabrikat: ............................................................................... (von Bieter anzugeben)
03.16
Zulage Eckschutzprofil gebürsteter Edelstahl, L-förmig
O
1.00
m
03.17 Zulage Eckschutzprofil gebürsteter Edelstahl, 1/4- Kreis Zulage zu Pos. 03.12 für Liefern und Verlegen von Fliesenbelags- Eckschutzprofilen, wie vor beschrieben, jedoch: Profile aus Edelstahl, gebürstet, 1/4-Kreis Angebotenes Fabrikat: ............................................................................... (von Bieter anzugeben)
03.17
Zulage Eckschutzprofil gebürsteter Edelstahl, 1/4- Kreis
O
1.00
m
03.18 Zulage Eckschutzprofil gebürsteter Edelstahl, Cube Zulage zu Pos. 03.12 für Liefern und Verlegen von Fliesenbelags- Eckschutzprofilen, wie vor beschrieben, jedoch: Profile aus Edelstahl, gebürstet, Cube Angebotenes Fabrikat: ............................................................................... (von Bieter anzugeben)
03.18
Zulage Eckschutzprofil gebürsteter Edelstahl, Cube
O
1.00
m
03.19 Zulage Eckschutzprofil Messing ganzverchromt, L-förmig Zulage zu Pos. 03.12 für Liefern und Verlegen von Fliesenbelags- Eckschutzprofilen, wie vor beschrieben, jedoch: Profile aus Messing, ganzverchromt, L-förmig Angebotenes Fabrikat: ............................................................................... (von Bieter anzugeben)
03.19
Zulage Eckschutzprofil Messing ganzverchromt, L-förmig
O
1.00
m
03.20 Zulage Eckschutzprofil Messing ganzverchromt, 1/4-Kreis Zulage zu Pos. 03.12 für Liefern und Verlegen von Fliesenbelags- Eckschutzprofilen, wie vor beschrieben, jedoch: Profile aus Messing, ganzverchromt, 1/4-Kreis Angebotenes Fabrikat: ............................................................................... (von Bieter anzugeben)
03.20
Zulage Eckschutzprofil Messing ganzverchromt, 1/4-Kreis
O
1.00
m
03.21 Zulage Eckschutzprofil Messing ganzverchromt, Cube Zulage zu Pos. 03.12 für Liefern und Verlegen von Fliesenbelags- Eckschutzprofilen, wie vor beschrieben, jedoch: Profile aus Messing, ganzverchromt, Cube Angebotenes Fabrikat: ............................................................................... (von Bieter anzugeben)
03.21
Zulage Eckschutzprofil Messing ganzverchromt, Cube
O
1.00
m
03.22 Zulage Eckschutzprofil Aluminium - RAL Zulage zu 03.12 für Liefern und Verlegen von Fliesenbelags- Eckschutzprofilen, wie vor beschrieben, jedoch: Profile aus Aluminium in RAL-Farbton Angebotenes Fabrikat: ............................................................................... (von Bieter anzugeben)
03.22
Zulage Eckschutzprofil Aluminium - RAL
O
1.00
m
03.23 Putz- oder Estrichausgleich bis 20 mm Putz-/ Estrichausgleich bis 20 mm, bei sehr großen Unebenheiten des Untergrundes an Wand- oder Bodenflächen, liefern, örtlich herstellen und einbringen. Ausführung nur nach besonderer Anordnung der Bauleitung.
03.23
Putz- oder Estrichausgleich bis 20 mm
O
1.00
m2
03.24 Schienen an Belagswechsel - Edelstahl Belagsabschluss- und Kantenschutzprofil aus Aluminium liefern und an Belagswechseln bzw. im Türbereich fachgerecht einbauen. Profilhöhe für Oberflächengleichen Übergang der Fliesen zum anschließenden Belag. Einzellängen:        75 - 113 cm im Bereich der Türen Fabrikat:        Schlüter Schiene - A             oder gleichwertig Angebotenes Fabrikat: ................................................................................ (von Bieter anzugeben)
03.24
Schienen an Belagswechsel - Edelstahl
30.00
m
03.25 Schienen an Belagswechsel - Aluminium Wie vor, jedoch: Schlüter-Schienen aus Aluminium Angebotenes Fabrikat: ................................................................................ (von Bieter anzugeben)
03.25
Schienen an Belagswechsel - Aluminium
O
1.00
m
03.26 Schienen an Belagswechsel - Messing Wie vor, jedoch: Schlüter-Schienen aus Messing Angebotenes Fabrikat: ................................................................................ (von Bieter anzugeben)
03.26
Schienen an Belagswechsel - Messing
O
1.00
m
03.27 Keilschiene Dusche, Edelstahl Liefern und verlegen von Keilschienen in Edelstahl beim Übergang Bodenfliese Raum zu Bodenfliese (bodengleich) Dusche
03.27
Keilschiene Dusche, Edelstahl
O
1.00
m
03.28 Verlegung Sockelfliesen Sockelfliesen sachgerecht auf Fugenbild verlegen und verfugen. Verfugung passend zur Fliese, nach Mustervorlage und freier Wahl des AG.
03.28
Verlegung Sockelfliesen
235.00
m
03.29 Verlegung Bordüren Bordüren sachgerecht in das Fugenbild verlegen und verfugen. Verfugung passend zur Fliese, nach Mustervorlage und freier Wahl des AG.
03.29
Verlegung Bordüren
O
1.00
m
03.30 Zulage für Schneiden von Fliesen Zulage für das Schneiden von Fliesen aus dem Wand-/ Bodenbelag sowie sachgerecht in das Fugenbild verlegen und verfugen nach gesonderter Anweisung des AG (nicht für Schneiden von Fliesen in Wand- oder Bodenecken). Verfugung passend zur Fliese, nach Mustervorlage und freier Wahl des AG.
03.30
Zulage für Schneiden von Fliesen
O
1.00
m
03.31 Badewanne einmauern, alle Formen, 2-seitig Badewannen mit Porenbetonsteinen oder Hartschaumträgerplatten einmauern und als Verlegegrund vorbereiten. Höhe: ca. 60 cm Material: (von Bieter anzugeben)     [  ] Porenbetonstein     [  ] Hartschaumträgerplatte
03.31
Badewanne einmauern, alle Formen, 2-seitig
O
1.00
m
03.32 Duschwanne einmauern, alle Formen, 3-seitig Duschwannen mit Porenbetonsteinen oder Hartschaumträgerplatten einmauern und als Verlegegrund vorbereiten. Höhe: ca. 12 cm Material: (von Bieter anzugeben)         [  ] Porenbetonstein               [  ] Hartschaumträgerplatte
03.32
Duschwanne einmauern, alle Formen, 3-seitig
O
1.00
m
03.33 Wedi-Bauplatten, d = 1 cm Wedi-Bauplatte, Materialstärke d = 1 cm, zum Ausgleich auf Fensterbrüstungen bei Fensterbänken, Tiefe bis ca. 18 cm, einbauen für die nachfolgende Verlegung der Fliesen.
03.33
Wedi-Bauplatten, d = 1 cm
8.00
m
03.34 Wedi-Bauplatten, d = 2 cm Wedi-Bauplatte, Materialstärke d = 2 cm, zum Ausgleich auf Fensterbrüstungen bei Fensterbänken, Tiefe bis ca. 18 cm, einbauen für die nachfolgende Verlegung der Fliesen.
03.34
Wedi-Bauplatten, d = 2 cm
O
1.00
m
03.35 Wandspiegel 60/90 cm Kristallspiegel mit polierten Kanten liefern und fachgerecht als Wandbekleidung oberflächenbündig mit den Wandfliesen einbauen. Der Spiegel ist auf das Fugenmaß der Fliesen anzupassen. Abmessungen: ca. 60 x 90 cm
03.35
Wandspiegel 60/90 cm
O
1.00
Stck
03.36 Wandspiegel 100/90 cm Wie vor, jedoch: Abmessungen: ca. 100 x 90 cm
03.36
Wandspiegel 100/90 cm
O
1.00
Stck
04 Verfugung
04
Verfugung
04.01 Elastische Fugenabdichtung Elastische Fugenabdichtung im Wand-Boden, Wand-Wand und Wand-Deckenbereich. Dauerelastische Verfugung von Bewegungs- und Anschlussfugen in vorbeschriebener Wand- bzw. Bodenbekleidung mit Fugendichtstoff DIN 18540 auf Silicon- oder PU-Basis herstellen. Durch Einbau einer geschlossen-zelligen Rundschnur ist die Dreiflankenhaftung auszuschließen. Lieferung und Einbau der Rundschnur und höhenmäßig sauberes Abtrennen des Randdämmstreifens sowie die erforderliche Untergrundvorbehandlung sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Ausführung einschließlich der eventuell erforderlichen Fugenflankenvorbehandlung (Voranstrich) entsprechend  Herstellerangaben. Untergrund:         Fliesenbeläge aus Vorposition max. Höhe:         bis 2,53 m Fugenbreite:         ca 4 - 10 mm Farbe:             aus Musterkollektion des AN             und nach Wahl des AG Eigenschaften:         elastisch, fungistatisch
04.01
Elastische Fugenabdichtung
O
700.00
lfdm
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
Regiearbeiten auf besondere Anweisung des AG Regiearbeiten auf besondere Anweisung des AG. Für unvorhergesehene Arbeiten, nach besonderer Angabe der Bauleitung, werden folgende Verrechnungssätze angeboten, in denen alle Lohn, Lohnnebenkosten, Zuschläge und evtl. Auslösungen, sowie Transportkosten bereits enthalten sind. Regiezettel, ohne Unterschrift der Bauleitung oder der Bauherrenschaft werden nicht berücksichtigt  bzw. vergütet. Anspruch auf Ausführung besteht nicht.
Regiearbeiten auf besondere Anweisung des AG
05.01 Regiearbeit Facharbeiter Regiestunden Facharbeiter
05.01
Regiearbeit Facharbeiter
3.00
Std
05.02 Regiearbeit Bauhelfer Regiestunden Bauhelfer
05.02
Regiearbeit Bauhelfer
3.00
Std
05.03 Regiearbeit Azubi (1. - 3. Lehrjahr) Regiestunden Azubi (1.-3. Lehrjahr)
05.03
Regiearbeit Azubi (1. - 3. Lehrjahr)
3.00
Std
05.04 Fahrkostenpauschale Fahrkostenpauschale für einen Arbeitseinsatz außerhalb der Vertragsleistungen auf Anweisung der Bauleitung des AG inkl. An- und Rückfahrt, Be- und Entladen. Die Fahrkostenpauschale unterliegt der Regelung für Regieleistungen.
05.04
Fahrkostenpauschale
O
L
1.00
psch