Bodenbelagsarbeiten
HB_Jahnstraße 4
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Allgemeine Vertragsbedingungen Bodenbelagsarbeiten Allgemeine Vertragsbedingungen Bodenbelagsarbeiten 0.1.1 BGB Neben den allgemeinen Vertragsbedingungen gilt jeweils die neueste Fassung des BGB und VOB/ Teil C. 0.1.2 Normen Es gelten die für dieses Gewerk maßgeblichen DIN-, DIN EN und DIN EN ISO-Normen Folgende Normen und Vorschriften sind besonders zu beachten, ohne Anspruch auf Vollständigkeit DIN EN 197-1             Zement-, Zusammensetzung, Anforderungen und                                 Konformitätskriterien von Normalzement DIN EN 206-1 Beton; Teil 1:     Festlegung und Eigenschaften, Herstellung und Konformität DIN EN 13 162 bis DIN EN 13 171             Wärmedämmstoffe für Gebäude DIN EN 13 318             Estrichmörtel und Estriche; Begriffe DIN EN 13 813             Estrichmörtel; Estrichmassen und Estriche; Estrichmörtel                         und Estrichmassen, Eigenschaften und Anforderungen DIN EN 13 892             Prüfverfahren für Estrichmörtel und Estrichmassen DIN 18 560             Estriche im Bauwesen DIN EN 998-1             Mörtelarten DIN 4102             Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4108             Wärmeschutz im Hochbau DIN 4109             Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise DIN 4172             Maßordnung im Hochbau DIN 4725             Warmwasser- Fußbodenheizungen - Systeme und                             Komponenten DIN EN 13 501-1        Klassifizierung des Brandverhaltens DIN EN 13 501-2         Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen DIN 18 025 Teil 1         Wohnungen für Schwerbehinderte, Planungsgrundlagen,                             Wohnungen für Rollstuhlbenutzer DIN 18 065             Gebäudetreppen; Hauptmaße DIN 18 195             Abdichtungen im Bauwesen DIN 18 201             Toleranzen im Hochbau; Begriffe; Grundsätze; Anwendung;                         Prüfung DIN 18 202             Toleranzen im Hochbau; Bauwerke DIN 18 332 VOB ATV         Naturwerksteinarbeiten DIN 18 336 VOB ATV         Abdichtungsarbeiten DIN 18 352 VOB ATV         Fliesen- und Plattenarbeiten DIN 18 353 VOB ATV         Estricharbeiten DIN 18 356 VOB ATV         Parkettarbeiten DIN 18 365 VOB ATV         Bodenbelagsarbeiten DIN 18 540             Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit                                 Fugendichtstoffen DIN 18 550             Putz 0.1.3 Zusätzliche Verordnungen, Richtlinien, Empfehlungen - allgemeine Regeln der Bautechnik - Merkblätter des Zentralverbandes des deutschen Baugewerbes - Verarbeitungsrichtlinien des jeweiligen Systemherstellers und der Zulieferfirmen - Landesbauordnung des betreffenden Bundeslandes - Richtlinien des Gemeindeunfallversicherungsverbandes - Verkehrslasten nach EN 1991 (EC1) sind zu berücksichtigen 0.1.4 Zeichnungen Zur Erläuterung der Leistungsbeschreibung erhalten die Bieter Zeichnungen gemäß Planliste. 0.1.5 Alternativangebote Alternativangebotesind zugelassen, werden jedoch nur berücksichtigt, wenn sie auf einem gesonderten Blatt vorgelegt werden und das gesamte LV umfassen. Die ausgeschriebenen Arbeiten sind jedoch auch bei Abgabe eines Alternativangebotes mit anzubieten. Das angebotene Fabrikat ist zu bezeichnen, ausführlich zu beschreiben und der Nachweis der Gleichwertigkeit gegenüber den ausgeschriebenen Materialien zu erbringen. 0.1.6 Prüfung Positionen auf Ausführbarkeit, Eignung Der Bieter ist verpflichtet, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf fachliche Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Dies gilt auch besonders im Hinblick auf die vorgesehene Verbindung mit dem Bauwerk und die zu erwartenden Beanspruchungen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Ergänzungen oder Änderungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen. Nachforderungen aus Unkenntnis der Sachlage werden grundsätzlich nicht anerkannt. 0.1.7 Maße, Abnahme Vorarbeiten Der Auftragnehmer ist vor Ausführung seiner Arbeiten verpflichtet, die Maße der Rohbauarbeiten mit den Maßen der Ausführungszeichnungen zu vergleichen. Etwa vorhandene Mängel und tatsächliche Fehler der Vorarbeiten - soweit diese durch Sinneswahrnehmung überprüfbar sind und die Güte der anschließenden Arbeiten beeinträchtigen können - sind der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten schriftlich anzuzeigen. 0.1.8 Preisstellung Bestandteile des Angebotes sind Herstellung, Fracht, Anlieferung, Verpackung, Abladung evtl. Wagenstandsgeld, Räumlichkeiten zum Lagern, Kompletteinbau, Schutz vor Verunreinigungen, Reinigen vor Übergabe, Gestellung von Vorrichtungen und Werkzeugen. Einschließlich aller Nebenleistungen, sowie die erforderlichen Gerüste bis 2 m Höhe. Das Einrichten der Baustelle und vorhalten für sämtliche im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen und Nachbesserungsarbeiten ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Nach Beendigung der Arbeiten ist die Baustelle zu räumen. Lagerflächen und Arbeitsplätze sind von grober Verschmutzung zu reinigen. Die Leistungen sind immer vollständig zu kalkulieren, einschließlich: - Untergrungvorbereitung; - Maßnahme zur Herstellung der ausreichenden Toleranzgenauigkeit; - Herstellen und wieder schließen von Schlitzen; - Anschluss der Bauteile an das umgebende Mauerwerk; - Befestigung an der Unterkonstruktion unter Berücksichtigung der Anforderungen aus   Längenänderung und Durchbiegung;   Befestigung nur mit bauaufsichtlich zugelassenen oder der DIN-Vorschriften entsprechenden   Mitteln; - Insgesamt alle Bauteile, Verfahren und Leistungen zur ordnungsgemäßen Herstellung des   Bauwerks, auch wenn diese Teile und Maßnahmen in den einzelnen Positionen nicht erwähnt   sind. 0.1.9 Strom, Wasser Zapfstellen für Strom und Wasser sind auf der Baustelle vorhanden. Die Kosten für den Verbrauch sind vom Auftragnehmer - nach vorheriger Absprache mit dem AG - zu tragen. 0.1.10 Lagerung Für die sichere Lagerung seiner Baustoffe und für die Unterbringung der Handwerker muß der AN selbst sorgen. 0.1.11 Abnahme verdeckt liegende Leistungen Später verdeckt liegende Leistungen werden nur abgenommen, solange diese noch offen liegen. Die Bauleitung ist deshalb rechtzeitig zur Teilabnahme aufzufordern. Für abweichende Ausführungen ist der Auftragnehmer verantwortlich. 0.1.12 Schutz vor Verunreinigung Bodenbeläge bzw. angrenzende Bauteile sind gegen Verunreinigungen durch Abdecken mit einem geeigneten Material zu schützen. 0.1.13 Schutz der Baustelle Der AN verpflichtet sich, die Baustelle in einem ordentlichen Zustand zu halten. Anfallender Schutt ist auf eine vom AN zu wählende öffentliche Bauschuttdeponie abzufahren. Die anfallenden Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Allgemeine Vertragsbedingungen Bodenbelagsarbeiten
Technische Vertragsbedingungen Bodenbelagsarbeiten Technische Vertragsbedingungen Bodenbelagsarbeiten Ergänzend gelten die Abschnitte 1 bis 5 der ATV DIN 18 299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen der ATV DIN 18 356 "Parkettarbeiten" und ATV DIN 18 365 "Bodenbelagsarbeiten" vor. 0.2.1 Eignungsprüfung Untergrund, Ausgleich Unebenheiten Der Auftragnehmer hat vor Beginn seiner Arbeiten, die Vorleistungen anderer Gewerke zu überprüfen. Die einzelnen Räume und Geschosse sind genau auszunivellieren. Unebenheiten und Maßtoleranzen sind nach Rücksprache mit dem AG auf dessen Anweisung auszugleichen. Versäumt der Auftragnehmer das rechtzeitige Nivellement, werden nachträglich gestellte Forderungen für die Beseitigung von größeren Unebenheiten nicht anerkannt. 0.2.2 Baustellenbegehung, Bauseitiger Untergrund, Säuberung Vor Beginn der Fliesen- und Bodenbelagsarbeiten wird vom AG mit dem Estrichleger eine gemeinsame Baustellenbegehung durchgeführt. Hierbei werden die noch vorhandenen Mängel am Estrich protokolliert und spätestens innerhalb einer Woche erfolgt die Mängelbeseitigung durch den Estrichleger. Die Oberflächen der Estriche werden planeben, waagrecht und glatt hergestellt. Von der Estrichfirma werden die Böden nach Abschluss der Estricharbeiten von grober Verschmutzung bauseits gesäubert übergeben. Der Auftragnehmer der Bodenbelagsarbeiten hat die Böden vor Beginn der Arbeiten nach den Erfordernissen der Bodenverlegung zu säubern. Säubern der Parkettflächen nach dem Versiegeln, bzw. der Fußbodenbelagsflächen nach dem Verlegen ist in die Einheitspreise der Positionen mit einzukalkulieren 0.2.3 Mustervorlage Für alle Beläge und Sockelleisten sind vor Ausführung Muster und eine verbindliche technische Merkmalliste vorzulegen. Die eingetragenen Mengen sind frei gewählt, die tatsächlichen Mengen ergeben sich erst aufgrund der Bemusterung durch den Käufer. 0.2.4 Bodenbeläge Anschlüsse an Bauteile Bodenbelagsanschlüsse an Wände, Türzargen, Standkonsolen, Heizkörperanschlussleitungen etc. sind besonders sorgfältig auszuführen. Falls Türen beim Einsetzen durch Unebenheiten im Bodenbelag abgehobelt werden müssen, geht dies zu Lasten des Auftragnehmers. 0.2.5 Spachtelung, Bodenbelag, Meterriss Der Auftragnehmer hat zu verhindern, dass durch evtl. Einwirkung von Wärme und Zugluft die aufgebrachte Spachtelung, Klebeschichten bzw. der Bodenbelag zu schnell austrocknet, reißt, sich wirft, usw. Die am Bau vorhandenen Meterhöhen sind genau einzuhalten. 0.2.6 Randdämmstreifen, Dehn- und Bewegungsfugen Das Abschneiden des Randdämmstreifens innerhalb von 3 Arbeitstagen nach dem Verlegen der Fußbodenbeläge ist in die Einheitspreise der Positionen mit ein zurechnen. Geschieht dies nicht in der o.g. Frist, ist der AG berechtigt die Randdämmstreifen auf Kosten des AN zu kürzen. Lot- und waagerechten Bewegungsfugen dürfen nicht durch Bodenbeläge geschlossen werden, sondern sind mit enstsprechenden Fugenprofilen zu versehen. Die sichtbarbleibenden Profile bei den Dehnfugenprofilen sind dauerhaft zu schützen 0.2.7. Höhe Fertigfußbodenoberkante Die Fertigfußbodenoberkante ist entsprechend den bauseitigen Meterrissen auszuführen; eventuell erforderliche Absätze sind in die E-Preise mit einzukalkulieren. 0.2.8 Baustellenbegehung, Mängelbeseitigung Nach Ende der Fliesen- und Bodenbelagsarbeiten wird vom AG mit dem Bodenleger eine gemeinsame Baustellenbegehung durchgeführt. Hierbei werden die noch vorhandenen Mängel an den Bodenbelägen protokolliert und spätestens innerhalb einer Woche hat die Mängelbeseitigung durch den Bodenleger zu erfolgen. 0.2.9 Bauabschnitte Die Ausführung der Bodenbelagsarbeiten erfolgt grundsätzlich in mehreren Bauabschnitten. Als eigenständige Bauabschnitte sind die jeweiligen Geschosse zu sehen. Für dieses Bauvorhaben sind bis zu 4 Unterbrechung, die durch den AG veranlaßt wird, mit in die Einheitspreise der Positionen einzurechnen. Bei jeder weiteren Unterbrechung kann der AN für die Wiederaufnahme der Arbeiten die entstehenden Kosten berechnen. 0.2.10 Teppichböden Transport, Lagerung Beim Transport zur Baustelle und bei der Lagerung auf der Baustelle darf der Teppichflor nicht zu stark gepresst werden. Ein völliges Wiederaufrichten des Flores muss gewährleistet sein. Die Verklebung von Teppichböden hat mit hochwertigen Klebstoffen zu erfolgen. Stuhlrollenfestigkeit und Schamponierfähigkeit von Teppichböden sind zu gewährleisten. 0.2.11 Verlegung, Farbabweichungen, Chargen Der Belag ist sorgfältig einzuteilen. Belagsabhängige Abweichungen dieser Bestimmung sind vor Ausführung der Bauleitung zur Genehmigung anzuzeigen. Mit geeigneten Spezialklebern sachgemäß nach Herstellervorschrift verlegen. Anpassen der Beläge an alle Ecken, Winkel und Einrichtungsgegenstände, sowie Verfugung sind mit dem Einheitspreis abgegolten. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass in überschaubaren Raumeinheiten nur Bodenbeläge der gleichen Fertigungscharge zum Einsatz kommen. 0.2.12 Pflegeanleitung, Pflegemittel Für jeden Bodenbelag ist die kostenlose Übergabe einer Pflegeanleitung und eines Pflegemittels vor Abnahme der Leistung und vor der Baufeinreinigung durch den AG an die Bauleitung des AG in für die verlegten Bodenflächen ausreichender Menge zu übergeben. Dies ist in die Einheitspreise der Positionen mit einzukalkulieren. 0.2.13 Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" verwendet worden und fehlt die für das Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im Leistungsverzeichnis des Auftraggebers genannte Fabrikat als vereinbart. Andernfalls muss der Bieter sein gesondert angebotenes Fabrikat vollständig angeben.
Technische Vertragsbedingungen Bodenbelagsarbeiten
01 Untergrundvorbehandlung
01
Untergrundvorbehandlung
01.01 Randdämmstreifen abschneiden Randstreifen und Überstände aus Abdichtungs- oder Dämm-Material fachgerecht bodengleich abschneiden, inkl. Entsorgung und Deponiegebühr. Randdämmstreifen aus EPS.
01.01
Randdämmstreifen abschneiden
330.00
lfdm
01.02 Untergrundvorbehandlung Zementestrich Mechanische Untergrundbehandlung, z.B. durch Schleifen oder Bürsten, so dass ein tragfähiger Untergrund zur Aufnahme einer Grundierung vorliegt. Estrich: CT-C35-F5-S70-H45 bzw. CT-C35-F5-S70
01.02
Untergrundvorbehandlung Zementestrich
O
320.00
m2
01.03 Vorstreichen, Grundierung Zementestrich Voranstrich zur Vorbehandlung saugfähiger und nicht saugfähiger Untergründe, sowie auf alten, tragfähigen und wasserfesten Klebstoffresten vor Aufnahme von Bodenbelägen. Lösemittelfreier, sehr emissionsarmer, hygienisierender Voranstrich mit hoher Verbundhaftung. Der Untergrund muss nach VOB Teil C, DIN 18 365 bzw. DIN 18 356 sowie dem Stand der Technik geprüft und verlegereif sein. Untergründe gemäß Merkblatt BEB vorbehandeln. Verarbeitung nach Herstelleranweisung. Als Voranstrich unter Parkettklebstoff entsprechend verdünnen. Erst nach vollständiger Trocknung mit Spachtel- und Verlegearbeiten beginnen. Untergrund:         Zementestrich CT-C35-F5-S70-H45             bzw. CT-C35-F5-S70 Anwendungsgebiet:     innen Fußbodenheizung:     geeignet Kennzeichnung:     kennzeichnungsfrei nach GefStoffV Auftrag:         mit Lammfellrolle oder Bürste Fabrikat:           Kiesel Okatmos EG 20,             oder gleichwertig Angebotenes Fabrikat: .......................................................................................... (von Bieter anzugeben)
01.03
Vorstreichen, Grundierung Zementestrich
320.00
m2
01.04 Ausgleichen des Untergrundes Zementgebundene, kunststoffvergütete Universalspachtel- masse mit guten Verlaufseigenschaften zum Spachteln und Ausgleichen von verlegereifen Untergründen bis 5 mm Schichtdicke, auch unter Parkett geeignet. Lösemittelfreier, sehr emissionsarmer, hygienisierender  Voranstrich mit hoher Verbundhaftung. Der Untergrund muss nach VOB Teil C, DIN 18 365 bzw. DIN 18 356 sowie dem Stand der Technik geprüft und verlegereif sein. Untergründe gemäß Merkblatt BEB vorbehandeln. Verarbeitung nach Herstelleranweisung. Inkl. Anarbeiten an Türen. Untergrund:         Zementestrich mit Okatmos EG 20             oder gleichwertig vorgestrichen. Anwendungsgebiet:     innen Schichtdicke:         bis 5 mm, mind. 3 mm Fußbodenheizung:     geeignet Kennzeichnung:     xi reizend nach GefStoffV Fabrikat:           Kiesel Servofix FG,             oder gleichwertig Angebotenes Fabrikat: .......................................................................................... (von Bieter anzugeben)
01.04
Ausgleichen des Untergrundes
O
320.00
m2
01.05 Spachtelung unter Parkett Spachtelung wie in Vorposition 1.4 beschrieben, jedoch als Vorbereitung für die Verlegung von Parkett. Abrechnungsdicke bis 1-3  mm.
01.05
Spachtelung unter Parkett
320.00
m2
01.06 Schließen von Schwindfugen Kraftschlüssiges Schließen von Schwindfugen nach Herstellerrichtlinien.
01.06
Schließen von Schwindfugen
25.00
lfdm
01.07 Fräsen von Estrichschüsselungen Fräsen von Estrichschüsselungen in Randbereichen, an Kellenschnitten bzw. Dehnfugen einschließlich Reinigen, Absaugen und Entsorgen des Fräsgutes. Fräshöhe:    bis ca. 10 mm Abrechnung pro m², die Bereiche sind mit der Bauleitung vorab abzustimmen und aufzunehmen.
01.07
Fräsen von Estrichschüsselungen
10.00
m2
01.08 Bewegungsfuge schließen Bewegungsfuge bzw. Kellenschnitte in der Estrichfläche mit Kunstharzvergussmasse vergießen sowie Amierungsstäbe einschneiden und verspachteln, pro Meter ca. 3 Stahlstäbe.
01.08
Bewegungsfuge schließen
25.00
lfdm
01.09 Untergrundabsperrung ggü. Restfeuchte Vollflächiges Absperren des Zementestriches gegenüber Restfeuchte bis zu einem CM-Messwert von 2,5 % (FBH) bis 3% (ohne FBH) geeignet, einschließlich aller erforderlichen Grundierungen und Arbeitsgänge nach Herstellervorgabe. abgebotenes Fabrikat: ............................................ Alle erforderlichen Materialien liefern und fachgerecht auftragen. Die Bereiche sind mit der Bauleitung vorab abzustimmen und aufzunehmen.
01.09
Untergrundabsperrung ggü. Restfeuchte
O
1.00
m2
02 Parkettbelag
02
Parkettbelag
02.01 Mosaikparkett, Eiche, 8 mm Mosaikparkett, als Massivholzparkett nach DIN EN 13226, frei Baustelle liefern, auf bauseitigem Zementestrich nach DIN EN 13 813 oder DIN 18560 in Parkettklebstoff nach DIN 281verlegen. Raumgrößen:             ca. 3 bis 35 m2 Holzart:             Eiche, engl. Verband Sortierung:             1. Sortierung Höhe:                8 mm Verlegerichtung:         nach Angaben AG Versiegelung:            PU-Siegellack (3x versiegeln) Angebotenes Fabrikat: .......................................................................................... (von Bieter anzugeben)
02.01
Mosaikparkett, Eiche, 8 mm
320.00
m2
02.02 Mosaikparkett Eiche rustikal Mosaikparkett wie in Vorposition beschrieben, jedoch Ausführung in Eiche rustikal.
02.02
Mosaikparkett Eiche rustikal
O
1.00
m2
02.03 Mehr- oder Minderpreis Oberfläche geölt Mosaikparkett wie in Vorposition beschrieben, jedoch: Schlussbeschichtung geölt Fabrikat: auf Basis modifizierter Pflanzenöle mit geringem Anteil an Lösemittel, geruchsarm Farbton: transparent oder nach Wahl des AG Angebotenes Fabrikat: .......................................................................................... (von Bieter anzugeben)
02.03
Mehr- oder Minderpreis Oberfläche geölt
O
1.00
m2
02.04 Mehr- oder Minderpreis zu Position 02.1, Zwei-Schicht-Parkett Eiche Parkett wie in Vorposition 02.1 beschrieben, jedoch: Ausführung als Zwei-Schicht-Parkett. Einzelstabfertigparkett, Eiche. Oberfläche versiegelt. Angebotenes Fabrikat: .......................................................................................... (von Bieter anzugeben)
02.04
Mehr- oder Minderpreis zu Position 02.1, Zwei-Schicht-Parkett Eiche
O
1.00
m2
02.05 Mehr- oder Minderpreis zu Position 02.1, Zwei-Schicht-Parkett Eiche, rustikal Parkett wie in Vorposition 02.1 beschrieben, jedoch: Ausführung als Zwei-Schicht-Parkett. Einzelstabfertigparkett, Eiche, rustikal. Oberfläche versiegelt. Angebotenes Fabrikat: .......................................................................................... (von Bieter anzugeben)
02.05
Mehr- oder Minderpreis zu Position 02.1, Zwei-Schicht-Parkett Eiche, rustikal
O
1.00
m2
02.06 Abschlussprofil Edelstahl Liefern und verlegen von Bodenbelagsabschlussprofilen. Der Einbau von Formteilen wie Außenecken ist in die Einheitspreise einzurechnen. Die Verarbeitungshinweise des Herstellers sind zu beachten. Aufmaß nach lfdm Abschlußprofil fertig verlegt. Ausführung wie folgt: Material:         Edelstahl Montage:         am Boden / Bodenbelag Einzellängen:         von ca. 60 bis 250 cm Fabrikat/ Typ Profil:     Schlüter Schiene oder gleichwertig Angebotenes Fabrikat: .......................................................................................... (von Bieter anzugeben)
02.06
Abschlussprofil Edelstahl
12.00
lfdm
02.07 Mehr- oder Minderpreis Abschlussprofil Messing Abschlussprofil wie in der Vorposition beschrieben, jedoch: Ausführung in Messing. Angebotenes Fabrikat: .......................................................................................... (von Bieter anzugeben)
02.07
Mehr- oder Minderpreis Abschlussprofil Messing
O
1.00
lfdm
02.08 Dehnfugenprofil Liefern und verlegen von Dehnfugenprofilen für die vorgenannten Bodenbelagsarbeiten. Der Einbau von Formteilen wie Außenecken ist in die Einheitspreise einzurechnen. Die Verarbeitungshinweise des Herstellers sind zu beachten. Aufmaß nach lfdm Abschlussprofil fertig verlegt. Fugenarbeiten bis ca. 10 mm angebotenes Fabrikat: .......................................             (von Bieter anzugeben)
02.08
Dehnfugenprofil
O
1.00
lfdm
02.09 Sockelleiste, 60 x 15 mm, Eiche funiert Sockelleiste, 60 x 15 mm, Eiche natur. Sockelleisten liefern und fachgerecht einbauen. Längsstösse sind mit Schrägschnitt, Innen- bzw. Außenecken sind mit Gehrungsschnitten auszuführen. Aufmaß nach lfdm fertig verlegter Sockelleiste. Untergrund :        Beton bzw. KS-Wand, verputzt Holzart:         Eiche Abmessung:         ca. 60 x 15 mm Oberfläche:         funiert Fabrikat: Bauwerk Monopark oder gleichwertig Angebotenes Fabrikat: .......................................................................................... (von Bieter anzugeben)
02.09
Sockelleiste, 60 x 15 mm, Eiche funiert
330.00
lfdm
02.10 Sockelleiste, 40 x 15 mm, Eiche funiert Sockelleiste wie in Vorposition beschrieben jedoch: Abmessung:         ca. 40 x 15 mm Fabrikat: Bauwerk Monopark oder gleichwertig Angebotenes Fabrikat: .......................................................................................... (von Bieter anzugeben)
02.10
Sockelleiste, 40 x 15 mm, Eiche funiert
O
1.00
lfdm
02.11 Sockelleiste, 60 x 15 mm, MDF, weiß Sockelleiste wie in Vorposition beschrieben jedoch: Abmessung:         ca. 60 x 15 mm Material:        MDF, weiß Fabrikat: Südbrock oder gleichwertig Angebotenes Fabrikat: .......................................................................................... (von Bieter anzugeben)
02.11
Sockelleiste, 60 x 15 mm, MDF, weiß
O
1.00
lfdm
02.12 Sockelleiste, 40 x 15 mm, MDF, weiß Sockelleiste wie in Vorposition beschrieben jedoch: Abmessung:         ca. 40 x 15 mm Material:        MDF, weiß Fabrikat: Südbrock oder gleichwertig Angebotenes Fabrikat: .......................................................................................... (von Bieter anzugeben)
02.12
Sockelleiste, 40 x 15 mm, MDF, weiß
O
1.00
lfdm
03 Vinyl-Belag
03
Vinyl-Belag
03.01 Design-Bodenbelag "Dielen" Bodenbelag nach DIN EN 651, Heterogener Bodenbelag mit integrierter Glasvliesarmierung, Trittschalldämmsystem und Vliesback sowie Oberflächenvergütung. Phtalatfrei, Weichmacher auf Basis natürlicher Rohstoffe, emmissiongeprüft, keine Ersteinpflege notwendig. Hohe Trittschallminderung (ca. 15 dB). Umlaufend gefaste Kante. Modulmaß: Diele ca. 184 x 1.219 mm oder 152 x 914 mm Design: Holzoptik mit Oberflächenprägung, nach Wahl AG Nutzschichtdicke: 0,55 mm Nutzungsklasse: für hohe Beanspruchung geeignet Rutschhemmung: Bewertungsgruppe R10 Fabrikat:  Gerflor Creation 55 oder gleichwertig Angebotenes Fabrikat: .......................................................................................... (von Bieter anzugeben) Die Module sind vollflächig mit geeignetem und zugelassenem Klebstoff, entspreched den Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers auf dem vorbereiteten Untergrund zu verkleben. Material liefern und fachgerecht verlegen.
03.01
Design-Bodenbelag "Dielen"
O
320.00
m2
03.02 Sockelleiste, 60 x 15 mm, MDF, weiß Sockelleiste wie in Vorposition beschrieben jedoch: Abmessung:         ca. 60 x 15 mm Material:        MDF, weiß Fabrikat: Südbrock oder gleichwertig Angebotenes Fabrikat: .......................................................................................... (von Bieter anzugeben)
03.02
Sockelleiste, 60 x 15 mm, MDF, weiß
O
1.00
lfdm
03.03 Sockelleiste, 40 x 15 mm, MDF, weiß Sockelleiste wie in Vorposition beschrieben jedoch: Abmessung:         ca. 40 x 15 mm Material:        MDF, weiß Fabrikat: Südbrock oder gleichwertig Angebotenes Fabrikat: .......................................................................................... (von Bieter anzugeben)
03.03
Sockelleiste, 40 x 15 mm, MDF, weiß
O
1.00
lfdm
03.04 Sockelleiste, Designbelag, 6,0 cm Sockelleisten liefern und fachgerecht einbauen. incl. Innen- bzw. Außenecken sowie zum Boden fachgerecht farblich passend dauerelastisch verfugen Untergrund:         verputzte Stb / MW - Wand             Trockenbauwände Material:         Design Belag - analog Boden Abmessung:         h= 6,0 cm
03.04
Sockelleiste, Designbelag, 6,0 cm
O
1.00
lfdm
03.05 Reservematerial Bodenbelag, Vinyl Bodenbelag der Hauptposition frei Baustelle liefern und in Abstimmung mit Bauleitung des AG in Kellerabteil einlagern.
03.05
Reservematerial Bodenbelag, Vinyl
O
1.00
m2
04 Belagschutz
04
Belagschutz
04.01 Belagschutz im Bereich von Laufwegen Belagschutz im Bereich von Laufwegen Vollflächiges Abdecken von Laufflächen, zum Schutz vor Verunreinigungen mit geeignetem Material, wie z.B. PE-Folie oder Malervlies, einschl. dem Vorhalten. Beseitigen/ Entsorgen nach Angabe des AG . Angebotenes Fabrikat/ Material: .......................................................................................... (von Bieter anzugeben)
04.01
Belagschutz im Bereich von Laufwegen
75.00
m2
05 Stundenlohnarbeiten
05
Stundenlohnarbeiten
Regiearbeiten auf besondere Anweisung des AG Stundenlohnarbeiten auf besondere Anweisung des AG. Für unvorhergesehene Arbeiten, nach besonderer Angabe und vorheriger Genehmigung des AG werden folgende Verrechnungssätze angegeben:
Regiearbeiten auf besondere Anweisung des AG
05.01 Mittellohn Nur nach Abstimmung und Aufforderung durch Bauleitung des AG
05.01
Mittellohn
3.00
h
05.02 Fahrkostenpauschale Fahrkostenpauschale für einen Arbeitseinsatz außerhalb der Vertragsleistungen auf Anweisung der Bauleitung des AG inkl. An- und Rückfahrt sowie Be- und Entladen. Die Fahrkostenpauschale unterliegt der Regelung für Regieleistungen.
05.02
Fahrkostenpauschale
L
1.00
psch