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Gerüstbauarbeiten (ATV) GERÜSTBAUAREITEN (ATV)
Allgemeines
Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen ATV DIN 18451 mit Berücksichtigung der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschl. der Änderungen entsprechender Normen und Regeln, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz:"oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 685
Normenreihe:Geprüfte Rundstahlketten
DIN EN 280
Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Berechnung - Standsicherheit - Bau - Sicherheit - Prüfungen
DIN EN 13374
Temporäre Seitenschutzsysteme - Produktfestlegungen und Prüfverfahren
DIN EN 13377
Industriell gefertigte Schalungsträger aus Holz - Anforderungen, Klassifizierung und Nachweis
DIN EN 13411-5
Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht - Sicherheit - Teil 5: Drahtseilklemmen mit U-förmigem Klemmbügel
DIN EN 13414-1
Anschlagseile aus Stahldrahtseilen - Sicherheit - Teil 1:Anschlagseile für allgemeine Hebezwecke
DIN EN 15113-1
(Norm-Entwurf) Vertikale Schalungen - Teil 1: Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bewertung
DIN VDE 0682-742
Hubarbeitsbühnen zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen bis AC 1000 V und DC 1500 V
ISO 18893
Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Sicherheitsgrundlagen, Prüfung, Wartung und Betrieb
BGI 663
Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten
BGI 825
Auswahl und Einsatz von Transportbühnen bei Bauarbeiten
BGR 179
Einsatz von Schutznetzen
Angaben zur Ausführung
Sämtliche Arbeits- und Schützgerüste, sowie Arbeitsbühnen und Schutznetze, wie auch weitere nicht genannte Schutzeinrichtungen, die zur Montage notwendig sind, auch die mit Arbeitshöhen über 3,50m, sind in die jeweiligen Positionen mit einzurechnen.
Gerüste bis zu einer Höhe der zu bearbeitenden Fläche von 3,50 m sind Nebenleistungen.
Darüber hinaus müssen sämtliche Absturzkanten an seitlichen Öffnungen oder Öffnungen auf Arbeitsebenen, bzw. Geschossdecken jederzeit durch feste Schutzeinrichtungen gesichert werden. Lose Einrichtungen wie Flatterbänder oder Hinweisschilder sind nicht zulässig.
Pro Gerüstseite soll ein Montagepunkt für einen Schwenkarmaufzug angegeben werden. Das Gerüst ist an diesem Punkt zusätzlich zu verstreben und mit der Wand zu verankern.
Eingänge und Einfahrten sind im vollen Öffnungsquerschnitt von Bauteilen der Gerüstanlage freizuhalten. Das Verkleiden von Gerüsten mit Folie kann von der Bauleitung geschossweise verlangt werden, um bei ungünstigen Verhältnissen eine Kaminwirkung auszuschließen.
Metallgerüste sind gegen statische Aufladung zu erden.
Bohlen und Abdeckungen sind gegen Verschieben zu sichern.
Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, erfolgt die Gerüstverankerung nach den allgemeinen technischen Regeln. Im Zuge der Leistungserfüllung ist es Aufgabe des Auftragnehmers, sich fachkundig mit dem Auftraggeber oder dessen Vertreter über die Gerüstverankerung an der Fassade oder sonstigen Bauteilen abzusprechen. Die Verankerung ist so zu wählen, dass die Verankerungstechnik und das Schließen der Verankerungslöcher auf den Schichtenaufbau des Bauteilelementes (Betonsichtflächen, Fassadenverkleidungen etc.) abgestimmt ist. Beim Abrüsten an der Fassade entstehende Beschädigungen sind auf eigene Kosten zu beseitigen. In jedem Fall sind die Beschädigungen der Bauleitung anzuzeigen. Aussparungen und Ankerlöcher für die Gerüstverankerung sind im Zuge des Abbaus der Gerüste zu schließen.
Gerüstbauarbeiten (ATV)
Hinweis Vorgewerksprüfung Vor Beginn der Arbeiten sind die Vorleistungen anderer Unternehmer zu überprüfen und die Bedenken der Bauleitung schriftlich anzumelden. Verspätete Mängelanzeigen werden nicht anerkannt.
Hinweis Vorgewerksprüfung
02 VORBEREITENDE ARBEITEN
02
VORBEREITENDE ARBEITEN
02.__.0010 Schutz von angrenzenden Bauteilen (Verunreinigungen) Vollflächiges Abkleben/Abdecken von angrenzenden Bauteilen mit geeignetem Abdeckmaterial (Folien, Papier, Malervlies oder Tetrapack-Tüten nach Wahl des AN) gegen Verschmutzung schützen, während der Malerarbeiten vollflächig abdecken und gegen Verrutschen verkleben.
Das Entfernen und Entsorgen nach Abschluss der Arbeiten einkalkulieren. In dieser Position sind nur die Flächen erfasst, bei denen die Leistung nach Art und Umfang nicht als Nebenleistung einzuordnen ist.
Ca. 850 m2
02.__.0010
Schutz von angrenzenden Bauteilen (Verunreinigungen)
L
1.00
psch
02.__.0020 Reinigen Decken, h bis 4,0 m Reinigen der Deckenflächen von leichten Verschmutzungen, sowie Entstauben der Flächen, die gestrichen werden sollen. Ausführung erfolgt in verschiedenen Höhen.
Arbeitshöhe:bis 4,0 m ü. OKFFB
Ausführungsort: UG-EG
02.__.0020
Reinigen Decken, h bis 4,0 m
305.00
m2
02.__.0030 Reinigen Dachflächen und Gauben, h bis 3,50 m Reinigen der Dachflächen sowie Dach-Gauben von leichten Verschmutzungen, sowie Entstauben der Flächen, die gestrichen werden sollen. Ausführung erfolgt in verschiedenen Höhen.
Arbeitshöhe:bis 3,50 m ü. OKFFB
Ausführungsort: 1.OG und 2.OG
02.__.0030
Reinigen Dachflächen und Gauben, h bis 3,50 m
272.00
m2
02.__.0040 Reinigen Wände, h bis 6,0 m Reinigen der verputzten Wände von leichten Verschmutzungen sowie Entstauben der Flächen, die gestrichen werden sollen. Ausführung erfolgt in verschiedenen Höhen.
Arbeitshöhe:bis 6,0 m
Ausführungsort: UG-DG
02.__.0040
Reinigen Wände, h bis 6,0 m
1,796.00
m2
02.__.0050 Reinigen Leibungen Reinigen der Leibungen von leichten Verschmutzungen sowie Entstauben der Flächen, die gestrichen werden sollen. Ausführung erfolgt in verschiedenen Höhen.
Leibungsbreite: bis 20 cm
Ausführungsort: UG-DG
02.__.0050
Reinigen Leibungen
328.00
m
02.__.0060 Reinigen Treppenraum, h bis 5,0 m Reinigen der Treppenuntersichten inkl. Treppenwangen von leichten Verschmutzungen, sowie Entstauben der Wandflächen, die gestrichen werden sollen.
Arbeitshöhe:bis 5,0 m
Ausführungsbereich: Treppenraum
Hinweis:
Die dazu notwendigen Gerüste, Hilsmittel etc. sind einzukalkulieren.
02.__.0060
Reinigen Treppenraum, h bis 5,0 m
220.00
m2
03 INNENFLÄCHEN DECKEN
03
INNENFLÄCHEN DECKEN
03.__.0010 Tiefgrund Decken, Treppenuntersichten und Zwischenpodeste, h bis 5,0 m Untergrundvorbereitung der Deckenflächen, Treppenuntersichten und Zwischenpodesten, für anschließende Malerarbeiten. Kleinere Beschädigungen beispachteln, Unebenheiten entfernen und mit Grundierung vorstreichen.
Arbeitshöhe:bis ca. 5,0 m ü. OKFFB
Ausführungsort: UG-DG
03.__.0010
Tiefgrund Decken, Treppenuntersichten und Zwischenpodeste, h bis 5,0 m
525.00
m2
03.__.0020 Tiefgrund Dachflächen und Gauben, h bis 3,50 m an Dach- und Gaubenflächen
Ausführungsort: 1.OG und 2.OG
03.__.0020
Tiefgrund Dachflächen und Gauben, h bis 3,50 m
H
272.00
m2
03.__.0030 Anstrich Decke mit Lehmfarbe, reinweiß Liefern der Lehmfarbe.
Materialzusammensetzung: farbige Lehme und Tone,
Zellulose, Marmormehl.
Auftragen der Lehmfarbe auf den Untergrund, z. B. Verputz aus Lehm-Oberputz oder Lehm-Feinputz auf Deckenuntersichten, Treppenuntersichten und Zwischenpodesten mit Lehmputz.
Verarbeiten nach Herstellervorschrift mit der Maler-
bürste/Rolle/Airlessgerät nach Wahl des AN.
Anzahl Anstriche: 2-fach deckend
Art des Streichbildes: Kreuzschlag/gerollt/gespritzt nach Wahl des AG
Farbton: RAL 9010 (reinweiß)
Hellbezugswert (HBW) : 100
Arbeitshöhe: bis ca. 4,0 m
Ausführungsort: EG, 1.OG (Wohnraum und Schlafzimmer)
Abriebklasse: 2
Glanzgrad: matt
Angebotenes Fabrikat:
03.__.0030
Anstrich Decke mit Lehmfarbe, reinweiß
O
145.00
m2
03.__.0040 Dispersionsfarbe Decken, Treppenuntersichten und Zwischenpodeste, weiß Dispersionsfarbe an Deckenflächen, Treppenuntersichten, Zwischenpodesten, Gaubenflächen und Dachschrägen
Ausführungsort: UG und 2.OG
Arbeitshöhe:bis 5,0 m ü. OKFFB
03.__.0040
Dispersionsfarbe Decken, Treppenuntersichten und Zwischenpodeste, weiß
H
420.00
m2
03.__.0050 Dispersionsfarbe Dachflächen und Gauben, weiß Dispersionsfarbe an Dach- und Gaubenflächen
Ausführungsort: 1.OG und 2.OG
Arbeitshöhe:bis 3,50 m ü. OKFFB
03.__.0050
Dispersionsfarbe Dachflächen und Gauben, weiß
H
232.00
m2
04 INNENFLÄCHEN WÄNDE
04
INNENFLÄCHEN WÄNDE
04.__.0010 Tiefgrund Wandflächen Untergrundvorbereitung der Innenwandflächen mit Lehm- und Kalk-Zementputz, für anschließende Malerarbeiten. Kleinere Beschädigungen beispachteln, Unebenheiten entfernen und mit Grundierung vorstreichen.
Wandhöhe: bis 6,0 m
Ausführungsort: UG-2.OG
04.__.0010
Tiefgrund Wandflächen
1,796.00
m2
04.__.0020 Tiefgrund Leibungen Vorbehandeln von verputzten Leibungen mit Tiefgrund.
Leibungsbreite: bis 20 cm
04.__.0020
Tiefgrund Leibungen
328.00
m
04.__.0030 Anstrich Wände mit Lehmfarbe, reinweiß Liefern der Lehmfarbe.
Materialzusammensetzung: farbige Lehme und Tone,
Zellulose, Marmormehl.
Auftragen der Lehmfarbe auf den Untergrund, z. B. Verputz aus Lehm-Oberputz oder Lehm-Feinputz auf Wänden.
Verarbeiten nach Herstellervorschrift mit der Maler-
bürste/Rolle/Airlessgerät nach Wahl des AN.
Anzahl Anstriche: 2-fach deckend
Art des Streichbildes: Kreuzschlag/gerollt/gespritzt nach Wahl des AG.
Farbton: RAL 9010 (reinweiß)
Hellbezugswert (HBW) : 100
Abriebklasse: 2
Glanzgrad: matt
Wandhöhe: bis ca. 4,0 m
Ausführungsort: EG-1.OG (Wohnraum und Schlafzimmer)
Angebotenes Fabrikat:
gefärbtes Lehmputz
04.__.0030
Anstrich Wände mit Lehmfarbe, reinweiß
O
270.00
m2
04.__.0040 Dispersionsfarbe Wände, reinweiß Dispersionsfarbe an Wänden mit Kalk-Zementputz
Ausführungsort: UG - DG
Arbeitshöhe:bis 6,0 m ü. OKFFB
04.__.0040
Dispersionsfarbe Wände, reinweiß
H
1,526.00
m2
04.__.0050 Anstrich Leibungen an Leibungen
Leibungsbreite: bis 20 cm
04.__.0050
Anstrich Leibungen
H
328.00
m
06 FUGENABDICHTUNG
06
FUGENABDICHTUNG
06.__.0010 Fugen Zargen, Acryl, bis 8 mm Herstellen einer Acryl-Verfugung, beidseitig, umlaufend (3-seitig) an den Umfassungs- und Eckzargen.
Fugenbreite:bis 8 mm
06.__.0010
Fugen Zargen, Acryl, bis 8 mm
281.00
m
06.__.0020 Bewegungsfugen, bis 15 mm Bewegungsfuge Wand/Decke/Sockel (beidseitig, umlaufend, 3-seitig), im Innenbereich, mit elastischem und überstreichbarem Dichtstoff füllen, einschl. systemgebundenem Primer und Hinterfüllung DIN 18 540, inkl. Material.
Fugenbreite:bis 15 mm
Farbton: weiß, überstreichbar
06.__.0020
Bewegungsfugen, bis 15 mm
90.00
m
07 SONSTIGE LEISTUNGEN
07
SONSTIGE LEISTUNGEN
07.__.0010 Ausbesserungen bei erneuten Verschmutzungen, Fläche Farbausbesserungen der Wandflächen bei erneuten Verschmutzungen.
07.__.0010
Ausbesserungen bei erneuten Verschmutzungen, Fläche
20.00
m2
07.__.0020 Ausbesserungen bei erneuten Verschmutzungen, Einzelstellen Farb-Ausbesserungen der Wandflächen an Einzelstellen bei erneuten Verschmutzungen.
07.__.0020
Ausbesserungen bei erneuten Verschmutzungen, Einzelstellen
10.00
h
08 DOKUMENTATION
08
DOKUMENTATION
08.__.0010 Dokumentation Dokumentation der Leistungsbereiche dieses LVs auf digitalem Datenträger nach Abschluss sämtlicher Arbeiten.
08.__.0010
Dokumentation
L
1.00
psch
09 STUNDENLOHNARBEITEN
09
STUNDENLOHNARBEITEN
Hinweis Stundenlohnarbeiten Die Ausführung von Stundenlohnleistungen erfolgt nur auf besondere Anordnung des Auftraggebers.
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als solche
vor Beginn ausdrücklich vereinbart wurden (siehe VOB/B §15,
Ziffer 3). Der Nachweis ist zwingend durch den Vertreter des
AG zu unterzeichnen und anzuerkennen.
Stundenlohnnachweise müssen grundsätzlich für jeden Kalendertag getrennt fortlaufend numeriert ausgefertigt sein und sind der Objektüberwachung des Auftraggebers täglich zur Bestätigung einzureichen.
Die Stundenlohnarbeiten sind durch werktägliche Stundenlohnzettel mit folgenden Angaben zu dokumentieren:
- Geleistete Arbeitsstunden
- Name des Beschäftigten und Qualifikation
- Art der Leistung
- Material- und Geräteeinsatz
Nachträglich eingereichte Stundenlohnnachweise werden nicht anerkannt. Die angebotenen Stundenlohnverrechnungssätze sind vom Bieter unter Berücksichtigung der preisrechtlichen Vorschriften zu ermitteln. Sie gelten unabhängig von der Anzahl der abzurechnenden Stunden. Eventuell anfallende Reise- und Auslösekosten sind in die Stundenlohnverrrechnungssätze einzukalkulieren und mit diesen abgegolten.
Hinweis Stundenlohnarbeiten
09.__.0010 Stundenlohn Facharbeiter/-in Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht in der Leistungsbeschreibung erfaßt sind und nur auf ausdrückliche
Anordnung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen,
für: Facharbeiter/-in
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
Der Verrechnungssatz umfasst ebenso Arbeiten, welche nicht in den Positionen dieses LV erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen.
Stundenlohnarbeiten sind mit der Bauleitung im Vorfeld abzustimmen, ansonsten erfolgt keine Vergütung.
Ausführung nach besonderer Anordnung des AG / Bauleitung.
09.__.0010
Stundenlohn Facharbeiter/-in
O
16.00
h
09.__.0020 Stundensatz Helfer/-in Stundenlohnarbeiten durch Helfer/-in.
09.__.0020
Stundensatz Helfer/-in
O
H
16.00
h
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