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Allgemeine Beschreibung:
Die Stadt Nieheim plant den Umbau und die energetische Sanierung der
Stadthalle Nieheim zu einem "Haus der Kultur und Vereine". Die Maßnahme
umfasst die Modernisierung der bestehenden Hallenbereiche einschließlich
Bühnenhaus, die energetische Ertüchtigung des Gebäudebestandes sowie
einen Ersatzneubau als Massivbau mit monolithischem Mauerwerk aus
Hochlochziegeln und Stahlbetondecken. Ziel ist die Schaffung eines
zukunftsfähigen, multifunktionalen Kultur-, Veranstaltungs- und
Vereinsstandortes unter Berücksichtigung der funktionalen, technischen,
energetischen und brandschutztechnischen Anforderungen.
Der Neubau besteht aus einem eingeschossigen Hauptgebäude mit Satteldach
sowie einem Foyerbereich mit Flachdach und vorgelagertem Vordach in
Leichtbauweise. Das Hauptgebäude erhält ein ca. 42° geneigtes
Sparren-Pfettendach mit Gründach und Photovoltaikanlage. Es umfasst
neben dem Erdgeschoss ein Dachgeschoss sowie einen Spitzboden. Die
Außenabmessungen des Hauptgebäudes betragen ca. 17,35 × 23,60 m, die
Firsthöhe liegt bei ca. 12,74 m.
Die brandschutztechnische Gliederung erfolgt geschossweise: Das
Erdgeschoss einschließlich des historischen Gebäudeteils, das
Dachgeschoss sowie der Spitzboden bilden jeweils eigene Brandabschnitte.
Bauablauf:
Der bestehende Anbau aus den 1970er-Jahren wird abgebrochen, der
historische Gebäudeteil wird entkernt. Neubau und Sanierung erfolgen
parallel und erfordern eine intensive Abstimmung mit der örtlichen
Bauleitung. Der Rückbau in Eigenregie der Stadt Nieheim wird
voraussichtlich bis Ende Juli 2026 abgeschlossen. Der Abbruch der
Bodenplatte ist für August 2026 vorgesehen. Der Baubeginn für den Neubau
ist voraussichtlich Ende August / Anfang September 2026 geplant; die
Fertigstellung der Gesamtmaßnahme soll bis Ende 2027 erfolgen.
Die Maßnahme wird über öffentliche Fördermittel finanziert. Dabei
erfolgt eine Aufteilung in die EFRE-Förderung für die energetische
Sanierung von Halle 1, Halle 2 und Bühnenhaus sowie in die
Städtebauförderung für den Ersatzneubau und den Innenausbau von Halle 2.
Der Arbeitstitel aller EFRE-Förderung betroffenen Gewerke lautet:
Haus der Kultur und Vereine funktionale und energetische Ertüchtigung
der Stadthalle
Dieser ist zwingend in den Rechnungen aufzuführen.
Projektleitung und Teilnahme an Jour-Fixe-Terminen:
Der Auftragnehmer hat spätestens vor Ausführungsbeginn einen
verantwortlichen, deutschsprachigen Projektleiter als festen
Ansprechpartner zu benennen. Der Projektleiter muss zur Koordination der
Leistungen, zur Abstimmung mit der Bauleitung sowie zur Klärung
technischer und terminlicher Fragen ausreichend entscheidungsbefugt
sein.
Der Projektleiter hat an den regelmäßig stattfindenden
Jour-Fixe-Terminen teilzunehmen, soweit die Belange seines Gewerkes
betroffen sind oder die Bauleitung die Teilnahme anordnet. Die Termine
finden nach Festlegung der Bauleitung vor Ort auf der Baustelle oder
digital als Videokonferenz statt. Eine Vertretung ist nur durch eine
fachkundige, deutschsprachige und entscheidungsbefugte Person zulässig.
Projektraum / Planablage
Der Projektraum Dalux wird durch den Bauherrn als zentrale Planablage
zur Verfügung gestellt. Dort werden die jeweils aktuellen Planstände
hinterlegt. Die Auftragnehmer sind verpflichtet, die für ihre Leistungen
relevanten aktuellen Planunterlagen dort eigenverantwortlich einzusehen,
zu berücksichtigen und die Baustelle entsprechend mit den aktuellen
Planständen zu versorgen.
Die Kommunikation im Projekt soll bevorzugt über die Plattform erfolgen.
Andere Kommunikationswege werden dadurch nicht grundsätzlich
ausgeschlossen, sofern dies im Einzelfall zweckmäßig oder erforderlich
ist. Jeder Auftragnehmer hat einen zuständigen Mitarbeiter
einschließlich E-Mail-Adresse zu benennen, der den Zugang zur Plattform
erhält und für die laufende Sichtung der dort bereitgestellten
Informationen verantwortlich ist.
Geschuldete Vertragsleistung
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Ausführung der Baumaßnahme die
allgemein anerkannten Regeln der Technik als Mindestanforderungen
einzuhalten sind. Ausnahmen hiervon gelten, wenn die nachstehenden
Detailbeschreibungen über diese Anforderungen hinausgehen oder aufgrund
spezifischer Gegebenheiten dahinter zurück bleiben.
Die Vertragsleistung umfasst alle Leistungen und Lieferungen, die
erforderlich sind, um die Werkleistung funktionsfähig herzustellen.
Etwaige Unvollständigkeiten, Unklarheiten und Widersprüche sind dahin
aufzulösen, dass eine den übrigen Vorschriften der hier gegenständlichen
Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen entsprechende funktionsfähige
Leistung geschuldet wird.
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten
und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer
Benutzung.
Die Baustelle befindet sich an der Stadthalle Nieheim, Am Teich 5, 33039
Nieheim.
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Straße "Am Teich" und im
weiteren Verlauf über die Straße "Lehmkuhle" auf der Südseite der
Stadthalle. Es handelt sich um eine öffentliche Verkehrsfläche.
Besondere Gewichtsbeschränkungen sind nicht bekannt.
Gem. Baustelleneinrichtungsplan werden Umfahrt, Mitarbeiterstellplätze,
Kranstellplätze, Lagerplätze für Material- und Bürocontainer
ausgewiesen. Abweichungen von dieser Vorgabe sind mit der Bauleitung
abzustimmen. Die Zufahrt ist beengt; ein Begegnungsverkehr von Lkw ist
nicht möglich. Eine Wendemöglichkeit besteht am Ende der Zufahrt im
Bereich des Parkplatzes. Die Zufahrt ist während der Bauzeit dauerhaft
von parkenden Fahrzeugen freizuhalten, insbesondere zur Sicherstellung
der Feuerwehrzufahrt zum Gebäude.
Die Baustelle wird örtlich eingezäunt. Straßensperrungen sind nach
derzeitigem Kenntnisstand nicht erforderlich.
0.1.2 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der
Geschosse.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Sanierung und Erweiterung der
bestehenden Stadthalle Nieheim.
Der bestehende Anbau aus den 1970er-Jahren wird abgebrochen. Der
historische Gebäudeteil bleibt erhalten, wird entkernt und während bzw.
nach dem Abbruch provisorisch geschlossen.
Der Neubau ist nicht unterkellert und besteht aus einem Hauptgebäude mit
Erdgeschoss, Dachgeschoss und Spitzboden sowie einem eingeschossigen
Foyerbereich. Die Firsthöhe des Neubaus beträgt ca. 12,74 m und
entspricht im Wesentlichen der Höhe des Bestandsgebäudes.
Die Zugänge zu den jeweiligen Gebäudeteilen erfolgen während der Bauzeit
dezentral.
0.1.3 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere
Verkehrsbeschränkungen.
Innerhalb der Baustelle sind die Verkehrsflächen aufgrund der
Bestandssituation und der örtlichen Randbedingungen eingeschränkt. Die
Baustellenlogistik ist durch die Auftragnehmer eigenverantwortlich mit
der Bauleitung abzustimmen.
Lkw-Begegnungsverkehr auf der Zufahrt ist nicht möglich. Lieferungen
sind entsprechend zu koordinieren. Die Feuerwehrzufahrt und
freizuhaltende Verkehrsflächen dürfen nicht durch Lieferfahrzeuge,
Lagerung oder parkende Fahrzeuge blockiert werden.
0.1.4 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen.
Die Zufahrt über "Am Teich" / "Lehmkuhle" ist dauerhaft freizuhalten.
Dies gilt insbesondere für Feuerwehr-, Rettungs- und
Entsorgungsfahrzeuge sowie für erforderliche Baustellenverkehre.
Außerhalb des Bauzauns vorhandene Park- und Verkehrsflächen dürfen nur
im abgestimmten Umfang genutzt werden. Rettungswege, Feuerwehrzufahrten,
Zugänge sowie Zu- und Abfahrten sind jederzeit freizuhalten.
0.1.5 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von
Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser.
Bauwasser und Baustrom werden bauseits unentgeltlich an zentraler Stelle
bereitgestellt. Für den Baustrom werden ausreichend Verteiler
vorgehalten. Bauwasser wird an einer zentralen Entnahmestelle zur
Verfügung gestellt.
Auf dem Gelände befinden sich östlich des Gebäudes Hofeinläufe, die an
das Mischwassersystem angeschlossen sind. Darin dürfen übliche
unbelastete Abwässer, z. B. aus der Werkzeugreinigung, eingeleitet
werden. Das Einleiten belasteter Abwässer, Schlämme, Mörtelreste,
Farbreste, Reinigungschemikalien oder sonstiger wassergefährdender
Stoffe ist nicht zulässig.
0.1.6 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner
Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und
Räume.
Im Außenbereich der Stadthalle stehen innerhalb des Bauzauns gem.
Baustelleneinrichtungslageplan Flächen für Materiallagerung,
Bürocontainer und Baustelleneinrichtung in begrenztem Umfang zur
Verfügung. Die genaue Lage und Nutzung sind mit der Bauleitung
abzustimmen.
Parkflächen für Mitarbeitende sind am Gebäude außerhalb des Bauzauns in
begrenzter Anzahl vorhanden. Ein Anspruch auf bestimmte Stellplätze
besteht nicht.
Es werden Umfahrung und Wendemöglichkeiten ausgewiesen.
Die vorhandenen Pflasterflächen im Außenbereich werden nach Abschluss
der Maßnahme weiter genutzt und nicht erneuert. Diese Flächen sind daher
vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen. Insbesondere sind
Verschmutzungen durch Mörtel, Beton, Öl, Farbe, Rost, Schlamm oder
vergleichbare Stoffe zu vermeiden bzw. unverzüglich fachgerecht zu
entfernen.
Vorhandene Sanitärflächen werden für die Bauzeit bauseits vorgehalten
und regelmäßig gereinigt.
0.1.7 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse
von Bodenuntersuchungen.
Ein Baugrundgutachten liegt vor und ist als Anlage den Vergabeunterlagen
beigefügt. Die Angaben und Empfehlungen des Baugrundgutachtens sind bei
der Ausführung zu beachten.
Die Gründung des Neubaus ist nach derzeitigem Planungsstand als
Sohlplatte auf Schottertragschicht vorgesehen. Streifenfundamente und
Frostschürzen sind nicht vorgesehen.
0.1.8 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage,
Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern.
Ergebnisse von Wasseranalysen.
Eine Grundwasserhaltung ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu
erwarten.
Besondere hydrologische Randbedingungen, Vorfluter oder Wasseranalysen
sind für die auszuführenden Leistungen derzeit nicht bekannt. Im Übrigen
wird auf das Baugrundgutachten verwiesen.
0.1.9 Besondere umweltrechtliche Vorschriften.
Besondere umweltrechtliche Vorschriften über die allgemein geltenden
gesetzlichen und behördlichen Anforderungen hinaus sind derzeit nicht
bekannt.
Die einschlägigen Vorschriften zum Boden-, Gewässer-, Immissions-,
Staub- und Abfallschutz sind einzuhalten.
0.1.10 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. besondere
Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall.
Abfälle sind durch den jeweiligen Auftragnehmer fachgerecht, sortenrein
und entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorgaben zu entsorgen,
soweit in den Leistungspositionen nichts anderes geregelt ist.
Belastete Baustoffe und Schadstoffe gemäß Schadstoffgutachten werden vor
Beginn der hier beschriebenen Leistungen durch ein Fachunternehmen
zurückgebaut und entsorgt. Dies betrifft sowohl den Abbruchbereich als
auch den historischen Gebäudeteil im Rahmen des Rückbaus.
Belastete Abwässer, Reinigungsreste, Mörtel- und Betonschlämme,
Farbreste, Öle, Chemikalien oder sonstige wassergefährdende Stoffe
dürfen nicht in die Kanalisation eingeleitet werden.
0.1.11 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B.
wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder
Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten o. ä.
In der näheren Umgebung befindet sich ein Naherholungsgebiet bzw. eine
öffentliche Grünfläche. Bei der Ausführung ist daher besondere Sorgfalt
hinsichtlich Sauberkeit und Ordnung auf der Baustelle einzuhalten.
Insbesondere ist zu verhindern, dass Verpackungen, leichte Baustoffe,
Folien, Dämmstoffreste, Staub, Abfälle oder sonstige Materialien durch
Wind in die umliegenden öffentlichen Grün- und Aufenthaltsbereiche
gelangen.
Arbeiten sind ohne Nachtzeiten auszuführen. Besondere
Lärmschutzmaßnahmen aufgrund der Nachbarschaft sind nach derzeitigem
Kenntnisstand nicht vorgesehen. Die allgemeinen
immissionsschutzrechtlichen Anforderungen bleiben unberührt.
0.1.12 Art und Umfang des Schutzes von Verkehrsflächen, Bauteilen, u. ä.
im Bereich der Baustelle.
Die zu erhaltende Bruchsteinfassade des historischen Gebäudeteils ist
während der Bauzeit besonders zu schützen. Sie gilt als
stadtbildprägend. Ein formaler Denkmalschutz besteht nicht.
Das vorhandene Parkett im historischen Gebäudeteil ist zu erhalten und
wird bauseits gegen mechanische Beanspruchung geschützt. Ergänzend ist
durch die Auftragnehmer besondere Rücksicht zu nehmen; insbesondere sind
Durchfeuchtungen und Verschmutzungen zu vermeiden.
Vorhandene Pflasterflächen im Außenbereich sind vor Beschädigung und
Verunreinigung zu schützen, da diese nach Abschluss der Maßnahme weiter
genutzt und nicht erneuert werden.
Weitere zu schützende Vegetationsflächen, Bäume oder Grenzpunkte sind
vor Ausführung vor Ort mit der Bauleitung abzustimmen.
0.1.13 Im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und
Versorgungsleitungen.
Die bestehenden Hausanschlüsse werden zum Zeitpunkt der Sanierung und
des Neubaus außer Betrieb genommen.
Im Bereich des abzubrechenden Anbaus ist eine außer Betrieb genommene 20
KV Leitung vorhanden. Der Ausbau der Leitung wird unter den Positionen
Abbruch beschrieben. Weiter sind keine erhaltenswerten Leitungen
unterhalb der abzubrechenden Sohlplatte zu erwarten. Vorhandene
Leitungen, Schächte, Fundamente und sonstige Bauteile im Bereich des
abzubrechenden Anbaus werden im Zuge der Abbrucharbeiten in den
jeweiligen Leistungspositionen beschrieben.
0.1.14 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z.
B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste, und, soweit bekannt,
deren Eigentümer.
Bekannte Hindernisse im Bereich des abzubrechenden Anbaus sind
insbesondere Sohlplatte, Fundamente, Leitungen und Schächte. Diese
werden in den jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses explizit
beschrieben.
Weitere nicht bekannte Hindernisse, Bauwerksreste oder Leitungen können
im Bestand nicht vollständig ausgeschlossen werden. Bei Antreffen
unbekannter Leitungen, Bauteile oder sonstiger Hindernisse ist die
Bauleitung unverzüglich zu informieren. Arbeiten in dem betroffenen
Bereich dürfen erst nach Freigabe fortgesetzt werden.
0.1.15 Vermutete Kampfmittel im Bereich der Baustelle, Ergebnisse von
Erkundungs- oder Beräumungsmaßnahmen.
Angaben zu Kampfmitteln liegen derzeit nicht vor.
Bei Verdacht auf Kampfmittel sind die Arbeiten unverzüglich einzustellen
und die Bauleitung ist zu informieren.
0.1.16 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer
oder anderer Weisungsberechtigter von Leitungen, Kabeln, Dränen,
Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im
Bereich der Baustelle.
Besondere Anordnungen von Leitungsträgern oder sonstigen Eigentümern
sind derzeit nicht bekannt.
Die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen, die Sicherung der Zufahrt
sowie etwaige Arbeiten im Bereich vorhandener Straßen, Wege oder
Leitungen sind mit der Bauleitung und, soweit erforderlich, mit den
zuständigen Stellen abzustimmen.
0.1.17 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der
Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten
o. ä.
Ein Schadstoffgutachten liegt vor. Die darin beschriebenen belasteten
Baustoffe werden vor Beginn der hier beschriebenen Leistungen durch ein
Fachunternehmen zurückgebaut und entsorgt.
Nach Abschluss der Schadstoffsanierung sind nach derzeitigem
Kenntnisstand keine schadstoffbelasteten Bauteile oder Stoffe im
unmittelbaren Leistungsbereich zu erwarten. Sollten im Zuge der
Ausführung dennoch verdächtige Materialien angetroffen werden, sind die
Arbeiten in diesem Bereich einzustellen und die Bauleitung unverzüglich
zu informieren.
0.1.18 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten.
Der Rückbau des Bestands erfolgt teilweise in Eigenregie der Stadt
Nieheim und soll bis Ende Juli 2026 abgeschlossen sein.
Der bestehende Anbau aus den 1970er-Jahren wird abgebrochen. Der
historische Gebäudeteil wird entkernt. Der Abbruch der Bodenplatte ist
für August 2026 vorgesehen.
Der Baubeginn für den Neubau ist voraussichtlich Ende August / Anfang
September 2026 vorgesehen. Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist bis
Ende 2027 geplant.
0.1.19 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle.
Neubau und Sanierung erfolgen parallel. Es ist daher mit gleichzeitig
tätigen Unternehmern verschiedener Gewerke zu rechnen.
Die Koordination erfolgt durch das bauüberwachende Architekturbüro sowie
durch die Fachplaner der Technischen Gebäudeausrüstung. Zusätzlich ist
ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator beauftragt.
Die Auftragnehmer haben ihre Leistungen mit der Bauleitung, den
Fachplanern und den parallel tätigen Unternehmen abzustimmen.
Behinderungen, Schnittstellenkonflikte oder absehbare Terminprobleme
sind der Bauleitung unverzüglich anzuzeigen.
Für das o. g. Gewerk sind die spezifischen DIN-Normen der VOB/C
Vertragsbestandteil.
VOB Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
Für die Ausführung der Rohbauarbeiten gelten insbesondere folgende ATV
DIN-Normen der VOB/C in der jeweils aktuellen Fassung:
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
DIN 18300 Erdarbeiten
DIN 18305 Wasserhaltungsarbeiten
DIN 18306 Entwässerungskanalarbeiten
DIN 18330 Mauerarbeiten
DIN 18331 Beton- und Stahlbetonarbeiten
DIN 18459 Abbruch- und Rückbauarbeiten
Die vorgenannten Normen gelten, soweit sie für die ausgeschriebenen
Leistungen einschlägig sind. Ergänzend gelten die anerkannten Regeln der
Technik, die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften sowie die
den Vergabeunterlagen beigefügten Planunterlagen, statischen
Berechnungen, Schal- und Bewehrungspläne, Entwässerungsplanung,
Baugrundgutachten und sonstigen Fachplanungen.
Leistungsumfang
Das Gewerk Rohbau umfasst insbesondere die Baustelleneinrichtung für die
eigenen Leistungen, Tiefbau-, Erd- und Kanalbauarbeiten, Rückbauarbeiten
im Bereich der vorhandenen Bodenplatte und Fundamente des abzubrechenden
Anbaus, die Herstellung der Gründungsebene, Beton- und
Stahlbetonarbeiten sowie Mauerwerksarbeiten.
Zum Leistungsumfang gehören insbesondere:
Erdarbeiten für den Neubau einschließlich Aushub, Laden, Abfahren und
Entsorgen des Bodenaushubs,
Herstellung der frostsicheren Schottertragschicht unter der Bodenplatte,
Herstellung der Sauberkeitsschicht,
Herstellung der Stahlbetonsohlplatte,
Herstellung von Punktfundamenten für das Vordach,
Rückbau und Entsorgung vorhandener Grundleitungen, Schächte, Fundamente
und Bauteile im Bereich des abzubrechenden Anbaus, soweit in den
Leistungspositionen beschrieben,
Entwässerungskanalarbeiten vor und unter der Sohlplatte,
Schmutz- und Regenwasserleitungen einschließlich Anschluss an den
Mischwasserkanal gemäß Entwässerungsplanung,
Hausanschlussleitungen bis zur Mehrspartenhauseinführung,
Herstellung neuer Revisionsschächte sowie Einbindung vorhandener
Schächte gemäß Planung,
Stahlbetonarbeiten für Bodenplatte, Decken, Überzüge, Wandscheiben,
Stützen und TGA-Schacht,
Herstellung von Durchbrüchen, Aussparungen und Einbauteilen gemäß
Ausführungsplanung, Tragwerksplanung und Fachplanung,
Mauerwerksarbeiten aus Hochlochziegeln für Außen- und Innenwände,
Innenmauerwerk als Innendämmung im historischen Teil Halle 1+2
Herstellung von Ziegelsystemstürzen, U-Schalen, Ringankern,
Ausgleichsschichten und sonstigen systemzugehörigen Ergänzungsbauteilen,
Herstellung des Schnurgerüstes durch den Auftragnehmer Rohbau.
Die Abdichtung der Sohlplatte und der Sockelbereiche ist nicht
Bestandteil dieses Gewerkes und wird gesondert im Gewerk Dachabdichtung
/ Abdichtung ausgeschrieben. Gerüstarbeiten werden bauseits gestellt,
soweit in den Leistungspositionen nichts Abweichendes beschrieben ist.
Erdarbeiten und Baugrund
Die Ausführung der Erdarbeiten hat auf Grundlage der Ausführungsplanung,
der statischen Berechnung und des Baugrundgutachtens zu erfolgen. Das
Baugrundgutachten ist Bestandteil der Vergabeunterlagen und bei der
Kalkulation und Ausführung zu berücksichtigen.
Der Neubau befindet sich im Bereich des zuvor in Eigenleistung bzw.
gesondert zurückzubauenden Altbaus. Der anfallende Bodenaushub ist nach
derzeitigem Kenntnisstand nicht zur Wiederverwendung vorgesehen und
durch den Auftragnehmer abzufahren und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die Bodenplatte ist mit einer Dicke von ca. 30 cm vorgesehen. Unterhalb
der Bodenplatte ist eine frostsichere Schottertragschicht von ca. 60 cm
sowie eine Sauberkeitsschicht herzustellen. Eine unterseitige Dämmung
der Bodenplatte ist nicht vorgesehen. Streifenfundamente und
Frostschürzen unterhalb der Sohlplatte sind nach derzeitigem
Planungsstand nicht vorgesehen. Für das Vordach sind Punktfundamente
herzustellen.
Beim Verdichten der Schottertragschicht und bei sonstigen
erschütterungsrelevanten Arbeiten ist mit besonderer Sorgfalt und
möglichst erschütterungsarm zu arbeiten. Auswirkungen auf angrenzende
Bestandsbauteile sind zu vermeiden.
Eine Grundwasserhaltung ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu
erwarten. Soweit im Zuge der Ausführung dennoch Wasserhaltungsmaßnahmen
erforderlich werden, sind diese unverzüglich mit der Bauleitung
abzustimmen. DIN 18305 ist für etwaig erforderlich werdende
Wasserhaltungsarbeiten zu beachten.
Entwässerungskanalarbeiten
Die Entwässerungsarbeiten umfassen Schmutz- und Regenwasserleitungen vor
und unter der Sohlplatte sowie die Hausanschlussleitungen bis zur
Mehrspartenhauseinführung. Die Entwässerung erfolgt gemäß Planung an den
Mischwasserkanal.
Für die Entwässerung liegt eine separate Entwässerungsplanung mit
expliziten Angaben zu Leitungsführung, Dimensionierung, Gefälle,
Anschlusspunkten und Schächten vor. Diese ist verbindliche Grundlage der
Ausführung.
Teilweise werden vorhandene Schächte genutzt, teilweise sind neue
Revisionsschächte gemäß Planung herzustellen. Der Hauptkanal bleibt im
Bestand erhalten. Alte Grundleitungen unterhalb bzw. im Bereich des
abzubrechenden Anbaus sind durch den Auftragnehmer Rohbau zurückzubauen
und ordnungsgemäß zu entsorgen, soweit sie im Leistungsumfang
beschrieben sind.
Für die neu hergestellten Entwässerungsleitungen ist eine
Dichtheitsprüfung durchzuführen und prüffähig zu dokumentieren.
Beton- und Stahlbetonarbeiten
Die Beton- und Stahlbetonarbeiten umfassen insbesondere die Bodenplatte,
Decken, Überzüge, Wandscheiben, Stützen, den TGA-Schacht sowie sonstige
Stahlbetonbauteile gemäß Ausführungsplanung und Tragwerksplanung.
Sichtbetonanforderungen bestehen grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme
bildet die Außentreppe als Fertigteil in Sichtbeton, soweit diese dem
Leistungsumfang des Rohbaugewerks zugeordnet ist bzw. in den
Leistungspositionen beschrieben wird.
An die Betonoberflächen bestehen, soweit in den Leistungspositionen
nichts Abweichendes geregelt ist, keine besonderen Anforderungen. Die
Decke über dem Dachgeschoss erhält nach derzeitigem Planungsstand keinen
Bodenbelag und ist daher entsprechend geglättet herzustellen.
Schal- und Bewehrungspläne werden bauseits durch den Tragwerksplaner zur
Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer hat diese vor Ausführung
eigenverantwortlich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den
Ausführungsplänen und erkennbare Unstimmigkeiten zu prüfen. Bedenken
sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Durchbrüche und Aussparungen in Decken und Wänden sind gemäß
Ausführungsplanung, Tragwerksplanung und Fachplanung herzustellen.
Ergänzende Kernbohrungen können durch die TGA-Gewerke erfolgen.
Bodeneinläufe und Schmutzwasseranschlüsse in der Sohlplatte sind gemäß
Planung zu berücksichtigen und mit den Fachplanern abzustimmen.
Blitzschutz- und Fundamenterderarbeiten erfolgen als separates Gewerk.
Anschlussfahnen und Schnittstellen sind durch den Auftragnehmer Rohbau
bei der Ausführung zu beachten und mit dem zuständigen Gewerk
rechtzeitig abzustimmen.
Mauerwerksarbeiten
Die Mauerwerksarbeiten umfassen Außen- und Innenwände aus
Hochlochziegeln gemäß Ausführungsplanung und statischer Berechnung. Die
Ausführung erfolgt produktneutral, jedoch systemgerecht entsprechend den
planerischen, bauphysikalischen und statischen Anforderungen.
Die Außenwände sind nach derzeitigem Planungsstand in einer Wanddicke
von ca. 36,5 cm vorgesehen. Innenwände sind überwiegend in Wanddicken
von ca. 24 cm bzw. 17,5 cm vorgesehen. Maßgebend sind die
Ausführungsplanung und die statische Berechnung als Anlagen der
Vergabeunterlagen.
Zum Leistungsumfang gehören auch systemzugehörige Ergänzungsbauteile wie
Ziegelsystemstürze, U-Schalen, Ringanker, Ausgleichsschichten und
sonstige erforderliche Ergänzungsbauteile, soweit diese zur
vollständigen und fachgerechten Herstellung der Mauerwerkskonstruktion
erforderlich sind.
Drempelwände im Dachgeschoss werden überwiegend in Trockenbauweise
hergestellt und sind nicht Bestandteil der Mauerwerksarbeiten, soweit in
den Leistungspositionen nichts Abweichendes beschrieben ist.
Im historischen Teil der Halle 1 und 2 wird das Innenmauerwerk teilweise
mit in minereralischen, massiven, nichtbrennbaren Leichtmauersteinen /
Wärmedämmseinen tausgeführt. Die Dämmung ist fachgerecht an die
bestehenden Innenwände anzuschließen.
Die Mauerwerksarbeiten sind mit besonderer Sorgfalt hinsichtlich
Anschlussausbildung, Stoßfugen, Lagerfugen, Wandfußpunkten,
Durchdringungen und Anschlüssen an angrenzende Bauteile auszuführen.
Fehlstellen, offene Fugen und ungeplante Undichtigkeiten sind zu
vermeiden bzw. fachgerecht zu schließen.
Auf das Mauerwerk wird im Anschluss eine Wandheitung aufgebracht.
Diese wird mit einem dicklagigem Putz eingeputzt. Daruf erfolgt ein
Feinputz.
Schnittstellen und Koordination
Die Leistungen sind mit den parallel tätigen Gewerken und Fachplanern
abzustimmen. Dies betrifft insbesondere die Schnittstellen zu:
Zimmererarbeiten / Dachkonstruktion, insbesondere Fußpfetten und
Auflager gemäß Statik,
Technischer Gebäudeausrüstung, insbesondere Durchbrüche, Aussparungen,
Bodeneinläufe, Schmutzwasseranschlüsse und Kernbohrungen,
Entwässerungsplanung,
Blitzschutz und Fundamenterder,
Abdichtungsarbeiten an Sohlplatte und Sockel,
späteren Ausbaugewerken.
Brandschutztechnische Schottungen im Bereich von TGA-Durchführungen
erfolgen durch die TGA-Gewerke, soweit in den Leistungspositionen nichts
Abweichendes beschrieben ist.
Die Koordination der Baustelle erfolgt durch das bauüberwachende
Architekturbüro sowie die Fachplaner der Technischen Gebäudeausrüstung.
Zusätzlich ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
beauftragt. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen rechtzeitig mit der
Bauleitung, den Fachplanern und den übrigen Unternehmen abzustimmen.
Gerüst / Arbeitsgerüste für Mauerwerksarbeiten im Bestand
Für die Mauerwerksarbeiten im Bestand ist ein eigenes Arbeitsgerüst oder
Hubbühnen vom Auftragnehmer zu stellen.
Mauerhöhe an den Traufen bis
zu 5,5 m
Mauerhöhe an dem Giebel Bühnenhaus bis zu 7,50m
Hierzu gibt es eine gesonderte Position im Leistungsverzeichnis.
Schutzmaßnahmen und Ausführung im Bestand
Der historische Gebäudeteil bleibt erhalten und wird im Zuge der
Maßnahme saniert. Staubschutzmaßnahmen zum Bestand werden bauseits
hergestellt. Der Auftragnehmer hat diese Schutzmaßnahmen zu beachten und
darf sie nicht eigenmächtig entfernen oder verändern.
Bei erschütterungsrelevanten Arbeiten, insbesondere beim Verdichten,
Stemmen, Schneiden oder Rückbauen, ist mit besonderer Sorgfalt
vorzugehen. Schäden an angrenzenden Bestandsbauteilen sind zu vermeiden.
Winterheizung und Bautrocknung erfolgen bauseits. Der Auftragnehmer hat
seine Leistungen so auszuführen, dass die bauseits vorgesehenen
Maßnahmen nicht beeinträchtigt werden. Erforderliche Hinweise zu
Feuchtigkeit, Austrocknungszeiten oder besonderen Ausführungsbedingungen
sind der Bauleitung rechtzeitig mitzuteilen.
Planunterlagen und Projektraum
Für die Ausführung sind ausschließlich die aktuellen, freigegebenen
Planunterlagen maßgebend. Der Projektraum Dalux wird durch den Bauherrn
als zentrale Planablage zur Verfügung gestellt. Dort werden die jeweils
aktuellen Planstände hinterlegt.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die für seine Leistungen relevanten
aktuellen Planunterlagen dort eigenverantwortlich einzusehen, zu
berücksichtigen und die Baustelle entsprechend mit den aktuellen
Planständen zu versorgen.
Die Kommunikation im Projekt soll bevorzugt über die Plattform erfolgen.
Andere Kommunikationswege werden dadurch nicht grundsätzlich
ausgeschlossen, sofern dies im Einzelfall zweckmäßig oder erforderlich
ist. Der Auftragnehmer hat einen zuständigen Mitarbeiter einschließlich
E-Mail-Adresse zu benennen, der den Zugang zur Plattform erhält und für
die laufende Sichtung der dort bereitgestellten Informationen
verantwortlich ist.
Allgemeine Beschreibung:
03 Betonarbeiten Städtebauförderung
03
Betonarbeiten Städtebauförderung
03.__._. 31 Stahlbetonfertigteildecke EG und OG Stahlbetonfertigteile gem Statik
Fertigteile mi glatter nicht porenfreier Untersicht
Elementkanten gefast
d = 4 -5 cm gem. Satik über dem EG,
LH UK Decke Rohbeton bis 4,43 m
den stat. Erfordernissen entsprechend
Liefern und verlegen
inkl. Unterstützung,
Die Fuge sind dicht zu verschließen.
Beim Betonieren durchdringendes Betonwassser und
Betonreste sind sofort sauber zu entfernen
Abrechnung nach Aufstellung des Lieferanten
Stahl in gesonderter Position
03.__._. 31
Stahlbetonfertigteildecke EG und OG
446.75
m²
03.__._. 50 Betonstahl in den Fertigteilen Betonstahl in den Fertigteilen eingebaut und Zulagen
03.__._. 50
Betonstahl in den Fertigteilen
5.25
to