6 Bauschlussreinigung
Hartmannsweilerweg 29
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ALLGEMEINE VORMEMERKUNGEN LENNE-LOUNGE BESTAND Das Oberstufenzentrum Natur und Umwelt befindet sich im Bezirk Steglitz-Zehlendorf im Ortsteil Zehlendorf. Auf dem gartenartigen Gelände befinden sich neben dem Hauptgebäude auch eine Turnhalle, Fachpraxis, mehrere Gewächshäuser und weitere Nebengebäude. Nach mehreren Umzügen befindet sich die Schule seit 1955 am Standort Hartmannsweilerweg 29. Die Berufsschule (OB) des Oberstufenzentrums bildet heute in den Ausbildungsberufen Florist, Forstwirt, Gärtner und Tierpfleger aus. Das Hauptgebäude (Haus 1) der heutigen Peter-Lenné-Schule, wurde im Jahre 1955 in Massivbauweise erbaut und 1977 erweitert. Der Hauptzugang erfolgt über die Straße Hartmannsweilerweg auf der Westseite des Gebäudekomplexes in ein offenes Foyer, welches sich im Treppenturm des Altbauteils befindet. Die Gebäude wurde als Schulgebäude errichtet und wurde auch durchgehend als Schule genutzt. Der Altbauteil des Gebäudes wurde in U-Form errichtet, mit einer Ausrichtung des Innenhofes nach Süden und einem geschossübergreifenden Foyerbereich in der nordwestlichen Ecke, welcher auch die Verbindung zum Neubau darstellt; die Bauteile sind lediglich im Erdgeschoss miteinander verbunden. Der Neubauteil des Gebäudes wurde in den 1970er-Jahren als Stahlbetonskelettbau mit einer Bekleidung mit Betonsandwichplatten errichtet. Der Neubauteil erstreckt sich parallel zum Hartmannsweilerweg mit einer Länge von ca. 60,4m bei einer Breite von ca. 18,0 m auf vier Geschossen mit einer zweihüftigen Grundrissstruktur, nach Süden hin schließt ein aufgeständerter eingeschossiger Gebäudeteil mit einer Ausdehnung von ca. 26,4 m mit einer einhüftigen Erschließung an. Die Haupterschließung erfolgt unter der Aufständerung hindurch. Auf der Hofseite (Ostseite) bildet ein zweigeschossiger Anbau mit Speisesaal und darüberliegender Bibliothek die Verbindung zum Altbau. Im Hofbereich besteht noch ein abgesetzter eingeschossiger Baukörper als Lagerraum der Mensa. Der Neubauteil ist nur im Übergang zum Altbau teilunterkellert. GEPLANTE MASSNAHMEN Im Neubauteil soll parallel zur energetischen Ertüchtigung der Außenhülle die ehemalige Bibliothek im 1. Obergeschoss grundhaft saniert werden und mit neuer Konzeption als offener Lernbereich mit Ausstattung auch für Vorträge und Veranstaltungen ausgestattet werden. Der Austausch der Fenster umlaufend erfolgt parallel zu den nachfolgend beschriebenen Maßnahmen. Die im folgenden beschriebenen Leistungen umfassen den kompletten Innenausbau einschließlich der erforderlichen Rückbauarbeiten. Die Elektroarbeiten einschließlich dem Rückbau der Bestandselektrik sowie die erforderlichen Umbauarbeiten an der Heizungsanlage und der Sanitärinstallation erfolgt durch separat beauftragte Fachtechnikfirmen. Alle Arbeiten erfolgen im laufenden Schulbetrieb, der umzubauende Raum wird für die Dauer der Arbeiten aus dem Schulbetrieb ausgenommen, die Arbeiten sind mit entsprechender Rücksicht auszuführen. Das Schulgebäude befindet sich während der gesamten Bauzeit in Nutzung. ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN 1. Sicherheits- und Gesundheitsschutz Entsprechend der Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) vom 10.Juni 1998 (BGI. I S. 1283) hat der Bauherr für diese Baumaßnahme einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGe-Ko) beauftragt. Die vom SiGeKo erstellte Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentation ist Vertragsbestandteil und gilt für diese Baustelle. Sie kann auf der Baustelle eingesehen werden. Für alle, sich aus der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentation ergebenden Leistungen des Unternehmers und deren Umsetzung während der gesamten Bauzeit, erfolgt keine gesonderte Vergütung. Die Kosten hierfür sind in die Angebotspreise einzurechnen! Der AN hat alle zur Sicherung der Baustelle nach den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften erforderlichen Maßnahmen unter eigener Verantwortung auszufüllen oder zu veranlassen. Den Anordnungen des verantwortlichen Bauleiters im Sinne der LBO sowie des verantwortlichen SiGe-Ko ist auch in Bezug auf die Sicherheit auf der Baustelle Folge zu leisten. Der AN hat zur Verhütung von Arbeitsunfällen im Zusammenhang mit einer Leistung alle erforderlichen Maßnahmen, Anordnungen und Vorleistungen zu treffen, die den Bestimmungen der UVV "Allgemeine Vorschriften" und den für Ihn sonstigen geltenden UVV- Vorschriften und den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. Dies gilt insbesondere auch für die vom AN eingesetzten Arbeitskräfte. Schutzausrüstung ist in ausreichender Anzahl auf der Baustelle vorzuhalten. Arbeitskräfte des AN, welche dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können von der Baustelle verwiesen werden. Vorhandene Schutzabdeckungen, Geländer oder Ähnliches, die zu Durchführung der Arbeiten vorübergehend entfernt werden müssen, sind wieder ordnungsgemäß herzustellen. Für die Dauer der Entfernung müssen alle Gefahrenstellen durch geeignete Maßnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden. Vor Beginn der Arbeiten hat der beauftragte Unternehmer die ausführenden Mitarbeiter über die Gefahren auf der Baustelle und im Baubereich zu unterrichten und einzuweisen. Der schriftliche Nachweis darüber ist der Bauüberwachung unaufgefordert vorzulegen. Die Regelungen des Sicherheits- und Gesundheitsplans, der Baustellensicherheits- ordnung und der Baustellenbrandschutzordnung sind zu beachten, auf die DGUV Vorschrift 38 wird besonders hingewiesen. 2. Zufahrten, Lager- und Arbeitsflächen Es ist stehts darauf zu achten, dass die Feuerwehrzufahrten sowie Fluchtwege freizuhalten sind, da sich das Gebäude während der gesamten Bauzeit in Nutzung befindet. Aufgrund der beengten Grundstücksfläche können im Regelfall nur Flächen für den Material- und Schutttransport bereitgestellt werden. Der Auftragnehmer hat vor Beginn seiner Arbeiten die Möglichkeiten der Materialanlieferung und Lagerung zu klären. Lagerräume sind auf der Baustelle nur sehr begrenzt vorhanden. Das Parken in der BE ist verboten. Anfallender Bauschutt und Verschmutzungen sind während der Bauarbeiten jeweils sofort nach Beendigung des Arbeitsganges von der Baustelle abzutransportieren. 3. Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtung ist so vorzunehmen, dass ein reibungsloser Ablauf der Gesamtbaumaßnahme gewährleistet wird. Die Baustelleneinrichtung muss der Größenordnung des Bauvorhabens angepasst sein und eine termingerechte, fachgerechte und bauablaufoptimale Abwicklung des Bauvorhabens ermöglichen. Das Anpassen der gesamten Baustelleneinrichtung an die Erfordernisse der einzelnen Bauabschnitte, durch Umsetzen, Ergänzen, Auf- und Abbauen sind Bestandteil der Leistung und werden nicht gesondert vergütet. Der AG stellt keine Lagerräume im Gebäude zur Verfügung. Der AG stellt keine Mannschaftsunterkünfte, Poliercontainer o.ä. zur Verfügung. Im Rahmen der nachfolgend benannten Leistungspositionen ist jeweils der Bedarf für die eigenen Belange einzukalkulieren. Wohnunterkünfte dürfen im Rahmen der Baustelleneinrichtung nicht aufgestellt werden, Übernachtungen auf der Baustelle sind untersagt. Elektroanschlüsse für die eigene BE sind von dem vom AG zur Verfügung gestellten Anschlußpunkt aus selbst zu erbringen. Statische Berechnungen für den Nachweis der Standsicherheit von Baustelleneinrichtungen sind vom Auftragnehmer zu erbringen und werden nicht gesondert vergütet. Die Nutzung sowie die Zuwegung des Baugrundstücks für die Baustelleneinrichtung darf nur in dem von Auftraggeber bzw. Bauüberwachung genehmigten Umfang erfolgen. Die Baustelle ist arbeitstäglich nach Abschluß der Arbeiten verkehrssicher zu verschließen. Der AG behält sich die Einsetzung eines Sicherheitsdienstes zur Zugangsüberwachung vor. Alle Schutzvorrichtungen wie Schutzgerüste, Schutzgeländer, Abdeckungen usw. sind nach den gültigen Unfallverhütungsvorschriften während der gesamten Bauzeit für die eigene Leistung ordnungsgemäß herzustellen, zu liefern, zu montieren und vorzuhalten. Verunreinigungen von Verkehrsflächen und Schäden an Gehweg- und Fahrbahnbefestigungen, verursacht durch am Bau beteiligte Firmen, sind durch die Verursacher auf eigene Kosten sofort und laufend zu beseitigen. Container- und Lagerplätze werden grundsätzlich durch die Bauleitung zugewiesen (Flächen sind stark begrenzt); eine Lagerung im öffentlichen Raum und außerhalb der Baustelleneinrichtung vorgesehenen Flächen ist nicht erlaubt bzw. liegt in der Verantwortung des AN (Genehmigungen, Anträge, Gebühren und dergl.). Die Baustelle ist in der gesamten Bauzeit in einem aufgeräumten Zustand zu halten. Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet. 4. Planunterlagen Grundlage der Ausschreibung ist die Ausführungsplanung des AG. Der AG stellt dem AN diese Unterlagen in zur Ausführung freigegebener Fassung rechtzeitig vor Ausführung der jeweiligen Leistungsteile digital zur Verfügung. 5. Dokumentation der Bautätigkeit für die folgend beschriebenen Leistungen: - Abnahme und Zustandsfeststellungen (als Kopie) - Fachunternehmererklärung, Fachbauleitererklärung - Bautagesberichte im Original, Übermittlung wöchentlich an Bauleitung - Bedienungs-, Wartungs- und Pflegeanleitungen - Protokolle über durchgeführte Prüfungen / Nachweise im Original - Übereinstimmungserklärung - Werkstatt- und Montageplanung (in gesonderter Position) - Nachweis nachhaltiger Forstwirtschaft/Nachhaltigkeitszertifikat FSC, PEFC oder gleichwertig Unterlagen in Form von: Kopien, Handskizzen, in maßstäblichen Zeichnungen, alle je 2-fach in Papier, digitale Unterlagen 2-fach auf CD in PDF oder TIF mit min. 200 DPI, Am Ende der Bauzeit: Zusammenstellung aller Revisionsunterlagen und o.a. Unterlagen, mit Inhaltsverzeichnis, Übergabe an den AG spätestens 10 (Werk-)Tage vor der Schlußabnahme. Diese Leistung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. 6. Schädliche Umwelteinwirkungen (Lärm, Erschütterungen und Staub) sind entsprechend dem Stand der Technik zu vermeiden bzw. auf ein Mindestmaß zu beschränken (§22 Bundes-Immissionsschutzgesetz, BImSchG). Folgende Lärmimmissionswerte sind aufgrund des Wohnumfeldes im Umfeld der Baustelle einzuhalten: tags:       07:00 bis 20:00 Uhr     55 dB(A) nachts:   20:00 bis 07:00 Uhr      40 dB(A) Der Immissionswert gilt im Nachtzeitraum als überschritten, wenn eine oder mehrere Geräuschspitzen den Wert um mehr als 20 dB(A) überschreiten. Lärm erzeugende Bauarbeiten dürfen nachts (20:00 bis 07:00 Uhr) nicht durchgeführt werden. 7. Terminplan Ein Terminplan mit Übersicht über die Ecktermine liegt der Ausschreibung bei. Die einzelnen Bauabschnitte werden kontinuierlich abgearbeitet. Innerhalb von vier Wochen nach Auftragsvergabe hat der beauftragte Unternehmer einen darauf aufbauenden genauen Feinablaufplan für die eigene Leistung unter Berücksichtigung von Fertigungs- und Lieferzeiten vorzulegen und durch den AG und die BÜ genehmigen zu lassen. 8. Vermessung Alle Vermessungsleistungen zur Erfüllung der nachfolgend beschriebenen Leistung sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die Bestandshöhen der Geschosse im Inneren bzw. die Bestandshöhen im Außenbereich sind als Fixhöhen zu beachten. 9. Bautagesberichte Vom AN ist werktäglich ein Bautagebuch nach den Vorgaben der Arbeitanweisung Bau (ABau) des Landes Berlin zu führen, das Bautagebuch ist wöchentlich der örtlichen Bauüberwachung zur Unterschrift vorzulegen und eine Kopie zur Dokumentation zu übergeben. 10. Es werden in der Regel wöchentliche Baubesprechungen zur Koordinierung der am Bau befindlichen Gewerke durchgeführt. Der AN ist während der Ausführung seiner Leistung zur Teilnahme an diesen Besprechungen verpflichtet. Bei Nichtteilnahme an den Baubesprechungen, trotz Erfordernis und Aufforderung durch die Objektüberwachung kann eine Aufwandsentschädigung für erhöhten Koordinierungsaufwand von 50,- Euro zzgl. Mehrwertsteuer je Baubesprechung als Einbehalt geltend gemacht werden. REGELUNG ZU VERSORGUNGSEINRICHTUNGEN Allgemein Der Auftragnehmer ist für die eigene Baustelleneinrichtung selbst verantwortlich, der entstehende Aufwand ist in die Leistungspositionen einzukalkulieren. Der Auftraggeber wird im Rahmen der Baustelleneinrichtungsplanung nur in stark eingeschränktem Umfang Flächen zur Aufstellung von Mannschaftscontainern, Materialcontainern usw. ausweisen. Der jeweilige Bedarf an Stellplätzen ist jeweils kurzfristig nach Auftragserteilung mit der Objektüberwachung des Bauherren abzustimmen. Baustrom und -wasser: Baustromverteiler werden mit der übergeordneten Baustelleneinrichtung gestellt. Die Kosten für den Verbrauch trägt der AG. Durch die übergeordnete Baustelleneinrichtung der laufenden Fassadensanierung wird ein Sanitärcontainer für alle am Bau Beteiligten im Hofbereich auf der Ostseite gestellt, ebenfalls werden zentrale Anschlusspunkte für Bauwasser gestellt, siehe auch den Baustelleneinrichtungsplan. Sämtlich darüber hinausgehende Zuleitungen und Versorgungsleitungen zum eigenen Arbeitsplatz sind in den Leistungspoistionen zu kalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Baubeleuchtung: Die Baubeleuchtung der Hauptwege/ Gerüsttreppen werden mit der übergeordneten Baustelleneinrichtung gestellt. Alle darüber hinausgehenden Beleuchtungen von Arbeitsplätzen, Lagerplätzen usw. sind durch den AN selbst ohne zusätzlichen Vergütungsanspruch vorzunehmen. Telefonanschlüsse und sonstige Anschlüsse für die Baubelange sind vom Auftragnehmer selbst auf seine Kosten zu veranlassen und zu betreiben. Der Rückbau liegt gleichfalls im Verantwortungsbereich des AN. Materialtransporte: Sämtliche Materialtransporte, insbesondere der Abbruchmaterialien, dürfen AUSSCHLIESSLICH über die Außengerüste erfolgen, der Aufwand zur Überwindung der umlaufenden Fensterbrüstungen ist einzukalkulieren. An den Außengerüsten steht ein Bauaufzug mit einer Tragfähigkeit von 800 kg zur Mitnutzung auch für den Innenausbau zur Verfügung, auf die Erfordernis zur Einweisung in die Aufzugsbenutzung wird hingewiesen.
ALLGEMEINE VORMEMERKUNGEN LENNE-LOUNGE
Reinigungsarbeiten Reinigungsarbeiten
Reinigungsarbeiten
8 Reinigungsarbeiten
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Bauschlussreinigung Boden Bauschlussreinigung Boden
Bauschlussreinigung Boden
8. 1 Bauschlussreinigung Boden
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Bauschlussreinigung Boden
Bauschlussreinigung Türen Bauschlussreinigung Türen
Bauschlussreinigung Türen
8. 2 Bauschlussreinigung Türen
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Bauschlussreinigung Türen
Bauschlussreinigung Fenster Bauschlussreinigung Fenster
Bauschlussreinigung Fenster
8. 3 Bauschlussreinigung Fenster
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Bauschlussreinigung Fenster
Bauschlussreinigung Sonstiges Bauschlussreinigung Sonstiges
Bauschlussreinigung Sonstiges
8. 4 Bauschlussreinigung Sonstiges
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Bauschlussreinigung Sonstiges
Sonstiges Sonstiges
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