Tischlerarbeiten
Harald-Stender-Pl 1, Businessclub FC St Pauli
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11 Tischlerarbeiten
11
Tischlerarbeiten
ZTV Tischlerarbeiten ZTV Tischlerarbeiten 1.       Maß­ge­bend für die Lieferungen und Ausführungen der Leistungen sind die ATV in der VOB, Teil C, und die weiteren einschlägigen DIN-Vorschriften und Richtlinien in der jeweils neuesten Fassung, insbesondere: - DIN 18299  Allgemeine Regelung für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18355  Tischlerarbeiten - DIN   4102  Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - DIN 18202  Maßtoleranzen. Es werden die erhöhten Anforderungen vereinbart. - technische Regeln des Verbandes Bitumen-Dach- und Dichtungsbahnen e.V. - Richtlinien des Zentralverband des Dachdeckerhandwerkes e.V. Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und die Vorschriften der Berufsgenossenschaften sind zu beachten und einzuhalten. 2.       Die technischen Angaben dieser Ausschreibung stellen qualitative Mindest­anforderungen dar. Soweit andere Vorschriften, Normen und Regeln der Technik höhere Anforderungen stellen, sind diese einzuhalten. 3.       Die nachgenannten Leistungen sind als vollständige Leistung einschließlich aller erforderlichen Arbeiten anzubieten. Wenn nicht ausdrücklich anders gefordert sind Tischlerarbeiten einschließlich aller Beschläge und Oberflächenend­bearbeitungen anzubieten. Dauerelastische Verfugung und erforderliche Verleistungen sind auch ohne besonderen Hinweis Teil der Leistung. Sollten einzelne Leistungen und Bauteile für die Errichtung eines voll funktions­fähigen Werkes erforderlich sein, jedoch nicht beschrieben sein, so hat der Anbieter den Architekten zu informieren. Al­le ausgeschriebenen Positionen verstehen sich in fertiger Arbeit, nach den "Anerkannten Regeln der Technik". 4.       Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe. Bei schmutzenden Arbeiten sind Staubschutz und Reinigung Teil der Leistung. 5.       Empfindliche Baustoffe sind sorgsam zu behandeln und nur in einwandfreiem Zustand zu verarbeiten. Holz und ähnl. Baustoffe sind stets trocken zu halten. 6.       Vom Auftragnehmer sind alle Maßnahmen zu treffen, um Beschädigungen an Arbeiten anderer Gewerke oder Verschmutzungen an Bauteilen zu vermeiden. 7.       Bei Auftragserteilung hat der Auftragnehmer die zur Verfügung gestellten Ausführungspläne falls erforderlich zu vervollständigen und hiernach erforderliche Werkstattpläne zu erstellen und zur Freigabe vorzulegen. 8.       Der Bieter erkennt mit Abgabe des Angebotes an, dass ihm die örtlichen Gegebenheiten bekannt sind. 9.       Nachforderungen und Einreden können nicht mit ungenügender Information begründet werden. Bedenken sind bei Angebot schriftlich geltend zu machen. 10.     Die Leistungen werden gemäß VOB aufgemessen und abgerechnet. 11.     In die Einheitspreise sind Materialien, Geräte und Schutzmaßnahmen einzurechnen.
ZTV Tischlerarbeiten
11.11 EG Möbelbau Bestandstresen
11.11
EG Möbelbau Bestandstresen
11.21 Möbelbau Bar01 und Bar02
11.21
Möbelbau Bar01 und Bar02
12 Ausstattung
12
Ausstattung
12.01 OG Tische und Stühle
12.01
OG Tische und Stühle