Bodenbelagsarbeiten
Harald-Stender-Pl 1, Businessclub FC St Pauli
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08 Parkett- und Bodenbelagsarbeiten
08
Parkett- und Bodenbelagsarbeiten
ZTV Parkettarbeiten 1.       Maß­ge­bend für die Lieferungen und Ausführungen der Leistungen sind die ATV in der VOB, Teil C, und die weiteren einschlägigen DIN-Vorschriften und Richtlinien in der jeweils neuesten Fassung, insbesondere: - DIN 18299  Allgemeine Regelung für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18356  Parkettarbeiten - DIN 18365  Bodenbelagsarbeiten - DIN   4108  Wärmeschutz im Hochbau - DIN   4102  Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - DIN 18202  Maßtoleranzen. Es werden die erhöhten Anforderungen vereinbart. - technische Regeln des Verbandes Bitumen-Dach- und Dichtungsbahnen e.V. - Richtlinien des Zentralverband des Dachdeckerhandwerkes e.V. Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und die Vorschriften der Berufsgenossenschaften sind zu beachten und einzuhalten. 2.       Die technischen Angaben dieser Ausschreibung stellen qualitative Mindest­anforderungen dar. Soweit andere Vorschriften, Normen und Regeln der Technik höhere Anforderungen stellen, sind diese einzuhalten. 3.       Empfindliche Baustoffe sind sorgsam zu behandeln und nur in einwandfreiem Zustand zu verarbeiten. 4.       Trennschienen und Schwundfugen sind in den erforderlichen Abständen einzubauen. Sie sind in die Angebotssumme einzurechnen. Die Anordnung der Fugen muß auf einem zu erstellenden Verlegeplan freigegeben werden. 5.       Fußleisten sind mit sauberen Gehrungsschnitten an Innen- und Außenecken sowie an allen Stößen auszuführen. 6.       Bei der Verlegung ist besonders Sorgfalt auf die saubere Ausführung der Anschlüsse an aufgehende Wände und Türzargen zu legen. 7.       Al­le ausgeschriebenen Positionen verstehen sich in fix und fertiger Arbeit, einschließlich aller erforderlichen Materialien und aller Nebenleistungen gemäß VOB, funktionsfähig, sach- und fachgerecht ausgeführt nach den "Anerkannten Regeln der Technik". 8.       Das Einarbeiten von Rohrdurchführungen, Bodeneinbauteilen usw. ist in die Einheits­preise einzukalkulieren. Es erfolgt keine gesonderte Vergütung. 9.       Be­den­ken gegen die Ausführung sind bei An­gebots­abgabe geltend zu machen. 10.     Der Bieter erkennt mit Abgabe des Angebotes an, daß ihm die örtlichen Gegebenheiten nach Besichtigung des Bauvorhabens bekannt sind. 11.     Nachforderungen und Einreden können nicht mit ungenügender Information begründet werden. Bedenken über die vorgesehene Ausführungsart sind bei Angebotsabgabe schriftlich geltend zu machen. 11.     Die Leistungen werden gemäß VOB aufgemessen und abgerechnet. 12.     Lohn- und Materialpreiserhöhungen während der Bauzeit werden nicht anerkannt. 13.     In die Einheitspreise sind Materialien, Geräte und Schutzmaßnahmen einzurechnen.
ZTV Parkettarbeiten
08.21 Parkettarbeiten
08.21
Parkettarbeiten
08.23 OG
08.23
OG